Ständerat - Wintersession 2009 - Elfte Sitzung - 09.12.09-08h25
Conseil des Etats - Session d'hiver 2009 - Onzième séance - 09.12.09-08h25

09.3792
Interpellation Germann Hannes.
Illegale Gemüseimporte.
Massnahmen
gegen systematischen Zollbetrug?
Interpellation Germann Hannes.
Importations illégales de légumes.
Faut-il prendre des mesures contre
les fraudes douanières systématiques?
Einreichungsdatum 22.09.09
Date de dépôt 22.09.09
Ständerat/Conseil des Etats 09.12.09

Präsident (Inderkum Hansheiri, erster Vizepräsident): Herr Germann ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates befriedigt, beantragt aber trotzdem eine kurze Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.

Germann Hannes (V, SH): Der Auslöser für diese Interpellation liegt im Kanton Tessin. Es gab dort einen grösseren Fall von Zollbetrug. Dort wurden zur Einfuhr deklarierte Gemüse- und Früchtemengen, insgesamt etwa 1000 Tonnen, im Zeitraum von drei Jahren, von April 2003 bis März 2006, unkorrekt importiert. Es ging um unterlassene Zollanmeldungen von Waren, es ging um unkorrekte Tarifdeklarationen - es wurden z. B. Tomaten als Äpfel deklariert usw. - und natürlich auch um Minderungen beim Gewicht. Der Schaden, welcher der Eidgenossenschaft entstanden ist, beläuft sich auf rund eine Million Franken - ich habe grosszügig aufgerundet -; es sind dann Nachforderungen für Steuern, Zollgebühren und Mehrwertsteuern erhoben worden. Die ganze Übung ist nach wie vor vor dem Bundesgericht hängig.
Hierzu haben wir im Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten, deren Präsident ich bin, festgestellt, dass diese illegalen Importe offenbar mit System geschehen. Wir haben Hinweise aus der Westschweiz, aus der Region Genf, es gibt aber auch Fälle in meiner Region, die ja auch eine lange grüne Grenze aufweist. Da hatten wir jüngst einen Fall; es ging um 700 Tonnen, was auch nicht gerade wenig ist. Vom Grenzwachtkorps waren am Schluss dieser Übung - solche ziehen sich jeweils über Jahre hin, wenn man wirklich die grossen Fische fangen will - hundert Leute involviert, hundert Leute! Jetzt wissen Sie auch, warum ich vorhin für die grössere Zahl votiert habe; aber das ist jetzt gegessen. Sie werden dort die notwendigen Zeichen setzen und Verstärkungen vornehmen. Es sind hochkomplexe Fälle, überall hat man mir attestiert, dass diese Organisationen absolut professionell vorgingen. Da müssen wir für ein entsprechendes Gegengewicht sorgen. Im erwähnten Fall, in den der Kanton Schaffhausen involviert war, ging es ausgerechnet um Geschäfte, die zwei Tage zuvor im "Kassensturz" für ihre günstigen Produkte hochgejubelt worden waren. Inzwischen weiss man, warum das so war. Das ist eben der andere Teil der Wahrheit.
Der Bundesrat sagt hier zu Recht, dass "Fokussierung auf sensible Agrarprodukte" bei der Eidgenössischen Zollverwaltung explizit als strategische Stossrichtung aufgeführt ist und dass man sich auf die Ahndung qualifizierter Widerhandlungen und somit auf die grossen Fälle konzentriert. Das scheint mir auch richtig. Es hat keinen Sinn, da die Kleinen zu jagen; die erwischt man nach dem Zufallsprinzip. Die Nagelprobe für die Glaubwürdigkeit steht noch bevor: Es geht darum, mit der Aufstockung beim Grenzwachtkorps oder auch einer Stärkung des Zolluntersuchungsdienstes - das wäre dann eben der zivile Teil des Zolles; Herr Bundespräsident Merz hat das angesprochen - die richtigen Zeichen zu setzen. Auch dort müsste man also ein offenes Ohr haben.
Jetzt, Herr Bundespräsident, habe ich noch ein spezielles Anliegen, das ich aufgrund Ihrer an sich positiven Antwort auf meine Interpellation vorbringen möchte: Es gibt ja immer auch volkswirtschaftliche Schäden; die darf man nicht unterschätzen. In anderen Bereichen - ich spreche da die Landwirtschaft oder auch den ganzen Baubereich an - hat man im Rahmen der flankierenden Massnahmen zu den Bilateralen beschlossen, die Möglichkeit einer schwarzen Liste vorzusehen. Wer z. B. illegal Leute beschäftigt, kommt auf eine solche Liste, damit er nicht unerkannt weiter geschäften kann. Beim Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit haben wir die gleiche Möglichkeit; wir haben damals von der Prangerregelung gesprochen, die natürlich eine abschreckende Wirkung hat. Wir haben jetzt gehört, dass jenes Geschäft, das 2003 im Tessin den Betrug gemacht hat, immer noch nicht verurteilt ist. Es könnte also im Prinzip weiterbetrügen und weiterfunktionieren, und das finde ich einfach unbefriedigend. Die Branche, die ja die ganze Entwicklung eng verfolgt und auch beim Vertrieb involviert ist, hätte natürlich ein riesiges Interesse, dass schwarze Schafe auch genannt werden. Damit stellt sich für mich die Frage, ob es hier eine Möglichkeit gibt, diese Verstösse auch auf einer schwarzen Liste aufzuführen, damit man wirklich weiss, wem man trauen kann und wem nicht. Ich glaube, das hätte auch präventiven Charakter. Das soll, zum Schluss, ein konstruktiver Hinweis sein.
Im Übrigen aber danke ich Ihnen, Herr Bundespräsident, für die offene und konstruktive Antwort.

Merz Hans-Rudolf, Bundespräsident: Das Verfahren, das offensichtlich Anlass für die Interpellation war, ist beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Die Umstände hängen aber nicht mit dem Bund zusammen. Ausserdem ist es so, dass Landwirtschaftsprodukte an der Grenze drei- bis viermal häufiger kontrolliert werden als Industrieprodukte. Es ist in
AB 2009 S 1270 / BO 2009 E 1270
der Tat so, dass dort solche Missbräuche vorkommen. Der Zoll weiss das und hat deshalb ein Auge darauf. Man musste auch feststellen, dass in diesem Bereich die Betrugspraktiken professionalisiert wurden, dass die Täter nicht schlafen, sondern immer wieder auf neue Ideen kommen. Das sind Herausforderungen für den Zoll. Die wichtigsten Strafverfahren in diesem Bereich haben etwa 6,5 Millionen Franken Nachsteuerforderungen ausgelöst. Das ist so die Grössenordnung, von der wir sprechen, es geht also um Millionenbeträge.
Ich kann Ihnen auch sagen, dass der Zoll nach Produktgruppen arbeitet. Eine solche Produktgruppe heisst "Abfertigung von Waren". Im Bereich der Abfertigung von Waren gibt es die Kategorie "Agrarprodukte". Dort trifft man entsprechende Massnahmen und Leistungsvereinbarungen. Das ist gängige Praxis. Der Zoll ist sich bewusst, dass man eine Aufgabe in diesem Bereich verstärken kann. Aber ich denke, dass man schon heute das Mögliche tut.
Ob das "Blacklisting" etwas bringt, kann ich Ihnen nicht sagen, Herr Germann. Ich habe mit dem Zoll bis jetzt nicht darüber sprechen können. Die Idee ist bestechend, aber ob es etwas bringt, ist fraglich. Ich kann mich deshalb jetzt nicht dazu äussern. Klar ist: Was für Massnahmen auch immer getroffen würden, es müssten ihnen rechtskräftige Verurteilungen zugrunde liegen. Andernfalls kann ich mir ein bestimmtes Verhalten am Zoll nicht vorstellen. Ich bin bereit, diese Idee aus der Diskussion mitzunehmen. Hier und jetzt kann ich Ihnen aber keine verbindliche Antwort geben.

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