Germann Hannes (V, SH):
Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen. Die Kollegen Cramer und Hêche haben ausgeführt, welche Gründe es gibt, auf diese zentrale Datenbank zu verzichten. Doch ich weiss, dass das auch ein Entscheid war, der in der Volksabstimmung so getroffen wurde. Man kann es selbstverständlich verstehen, wenn man hier anderer Meinung ist. Ich denke aber doch, dass die Analyse der Abstimmung ergeben hat, dass hier ein grosses Unbehagen in der Bevölkerung vorhanden ist.
Ich möchte hier aber nicht weitere Ausführungen dazu machen, sondern ans Votum von Kollege Schwaller anschliessen. Wir haben es gehört: Wir haben eine ganze Reihe von Vorstössen zu diesem Thema behandelt, darunter auch parlamentarische Initiativen. Ich darf auch darauf verweisen, dass ich in der Wintersession ebenfalls eine solche eingereicht habe, die in eine ähnliche Richtung geht wie jene von Frau Thérèse Meyer. Das zeigt einfach, dass hier einiges schiefgelaufen ist. Man braucht biometrische Pässe, wenn man reisen will. Also muss sich jeder entscheiden, ob er einen will oder nicht. Wenn man keinen will, hat man einfach beschränkte Reisemöglichkeiten. Das scheint mir eine relativ einfache Geschichte. Jetzt hat man aber immer offengelassen, ob es auch biometrische Identitätskarten geben könne. Wir haben dann in der Kommission einigermassen mit Staunen - ich selber auch mit Befriedigung - zur Kenntnis genommen, dass die Identitätskarten nun nicht auch noch biometrisch sein sollen. Ja, warum denn auch? Ein biometrisches Dokument genügt, und das ist der Pass.
Nun hat man aber auch die Weichenstellung vorgenommen, dass dann diese hohen Ansprüche, die an die biometrischen Pässe gestellt werden, auch an die Identitätskarten zu stellen seien. Hier weiss in der Bundesverwaltung irgendjemand wahrscheinlich schon nicht richtig, wie das Ganze laufen soll. Wir sollten uns nicht vorführen lassen. Ich meine immer noch, dass eigentlich wir und die Verwaltung für die Bürgerinnen und die Bürger in diesem Land da seien und nicht umgekehrt. Die Kantone und die Gemeinden sollten es sich nicht gefallen lassen, dass der Bund über technische Vorgaben in ihre Vollzugsautonomie eingreift und eigentlich auch gleich noch den Vollzug vorgibt.
Wie funktioniert denn das herkömmliche System, bei dem wir jetzt auch nach den Ausführungen des Bundesrates bleiben, also die normalen ID? Man geht auf die Gemeinde und bestellt das; bei der Gemeinde sind sämtliche Daten vorhanden. Und die Fotografen in der Region oder in der Umgebung - das ist in der ganzen Schweiz so - haben sich darauf eingerichtet. Die schaffen es mittlerweile auch, den Kopf ins richtige Fenster hineinzubringen, damit man beim Bund dann nicht mit dem Einscannen überfordert ist. Ich habe eigentlich immer gemeint, man könne Köpfe elektronisch auch vergrössern und verkleinern, aber das ist offenbar etwas sehr Schwieriges.
Und jetzt will man uns wirklich weismachen, dass eine herkömmliche Identitätskarte nun so hohe Anforderungen stellen soll, dass man dafür wirklich in diese Zentren gehen muss. Nein, umgekehrt ist es: Man wollte diese Zentren lukrativer machen, indem sie eben beides anbieten könnten. Das hätte auch Sinn gemacht, wenn die ID biometrisch gewesen wäre. Ich habe das jetzt zur Kenntnis genommen, und meine parlamentarische Initiative 09.516 geht ja in die Richtung, dass man nur eine Übergangsbestimmung streichen müsste. Wir haben das der Kommission des Nationalrates mitgegeben, und wenn man das mit der parlamentarischen Initiative Meyer Thérèse 09.439 erledigen kann, dann "tant mieux". Aber es macht doch keinen Sinn, dass man für ein Dokument, das man braucht, um sich in der Umgebung zu bewegen, um sich bei der Bank zu identifizieren oder um auch mal mit dem Hund über die Grenze spazieren zu gehen, nun wirklich fast in ein nationales Zentrum gehen muss, in ein Zentrum, das höchsten Ansprüchen genügt, das Fingerabdrücke einlesen kann usw.
Darum: Man muss nur diese Übergangsbestimmung im Ausweisgesetz streichen. Dann ist eigentlich alles erledigt, und die Kantone können das regeln, wie sie wollen. Einige werden vielleicht sagen: Wir nehmen das zusammen. Andere sagen: Die Gemeinden haben alle Daten, sie haben die Infrastruktur, sie machen das - ohne Klagen - heute schon, das funktioniert bestens. Warum sollte man das ändern? Diese Freiheit soll ihnen gegeben werden. Ich wollte Ihnen das einfach mit auf den Weg geben. Wir sollten uns nicht durch technische Zwänge irritieren lassen und da Strukturänderungen einleiten. Und wir sollten uns davor hüten, den Kantonen in ihre Vollzugsautonomie hineinzulegiferieren. Das finde ich nicht stufengerecht. Darum werde ich mich wehren, wenn die parlamentarische Initiative Meyer Thérèse bei uns im Rat zur Debatte steht.
Aber jetzt bitte ich Sie, hier ein Zeichen zu setzen und der Minderheit zu folgen, ein Zeichen dafür, dass wir hier in Bern die Sorgen und Nöte der Bevölkerung auch ernst nehmen.