Germann Hannes (V, SH):
Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch zu diesem Thema einen Entscheid gefällt, im ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision. Dort hat er den Staatseinkauf von Hilfsmitteln vorgesehen. Ich finde das in Anbetracht der Situation, wie sie jetzt auch Kollege Reimann umschrieben hat, schon fast unglaublich. Der Bundesrat will also die Rechtsgrundlage nicht ausschöpfen, denn er will auch Geräte einkaufen, die teilweise oder mehrheitlich von den Versicherten selber bezahlt werden. Gleichzeitig will er diesen Versicherten über eine Beschränkung der sogenannten Austauschbefugnis verbieten, sich die Vergütung der IV bei einem selber gewählten Hilfsmittel anrechnen zu lassen. Konkret hiesse dies ja: Wer nicht beim Staat kauft, verliert die Leistung der Versicherung. So weit haben wir es offenbar in unserem Staat gebracht. Das ist ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und eine massive Ausdehnung der Staatstätigkeit. |
AB 2010 S 47 / BO 2010 E 47
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Wir haben in diesem Rat eine Motion des Sprechenden mit dem Titel "Hörgerätemarkt. Mehr Wettbewerb statt Staatseingriffe" (09.3156) angenommen. Die Stossrichtung der Motion ist so eindeutig und klar wie die seinerzeitige Abstimmung in diesem Rat, der die Motion - man höre und staune - einstimmig und mit dem Einverständnis des Bundesrates angenommen hat. Dass der Bundesrat nun beim geplanten Staatseingriff gemäss Botschaft sogar behauptet, die Motion sei erfüllt, erachte ich als unstatthaft. Das gibt mir staatspolitisch zu denken. Es zeugt nicht von gegenseitigem Respekt der staatlichen Gewalten, wenn die Exekutive klare Beschlüsse der Legislative auf diese Weise missachtet. Es könnte aber sein, dass das Bundesamt hier ein bisschen viel Eigendynamik entwickelt hat. Ich überlasse es dem Bundesrat, das abzuklären. Sie sind ja, Frau Bundespräsidentin, "nur" als Stellvertreterin hier, Sie haben ja diese Vorlage nicht erarbeitet.
Ähnlich fragwürdig scheint mir die Lesart des Bundesrates hinsichtlich der Resultate der Vernehmlassung zu sein. Der staatliche Einkauf von Hilfsmitteln wird von der CVP, der FDP und der SVP klar abgelehnt. Alle drei grossen Wirtschaftsverbände lehnen diesen Staatseingriff ab. Finanziell vom BSV unabhängige Behindertenorganisationen sind ebenfalls dagegen. Behinderte sammeln Unterschriften, weil sie das Staatsmonopol und die Bevormundung durch den Staat ablehnen. Man stützt auf Organisationen ab, die für ihr Wohlverhalten in der Vernehmlassung von Ihnen bezahlt werden. Auf Anfrage aus dem Nationalrat hat der Bundesrat nämlich bestätigt, dass die einzige Hörbehindertenorganisation, welche dem Staatseinkauf zustimmt, für ihre Mitarbeit an der Vernehmlassung mit 63 000 Franken belohnt worden ist. Ein weiterer Kommentar zu so etwas ist eigentlich überflüssig; darum kann sich die GPK kümmern.
Sie behaupten im Bericht zur Vernehmlassung, es sei nur das Logistikzentrum abgelehnt worden, dieses habe man nun gestrichen. Das ist, gelinde gesagt, eine Schlaumeierei. Das Problem der Logistik ist genauso da, ob Sie in der Botschaft davon reden oder nicht. Dass der Staat als Einkäufer von Individualgütern wirkt, ist genauso fragwürdig, ob Sie nun irgendwo eine Lagerhaltung betreiben oder nicht.
Für eine nachhaltige Lösung müssen wir die Zuständigkeiten unterscheiden. Der Bund ist für die soziale Grundversorgung, also für eine einfache und zweckmässige Versorgung, zuständig. Dort hat er eine weitgehende Regelungskompetenz, die er bis heute nicht ausschöpft. Der Bund sollte z. B. bei grossen Ausgabenposten wie Hörgeräten endlich definieren, was eine einfache und zweckmässige Versorgung beinhaltet und was die Versicherung dafür bezahlt, z. B. aufgrund von Preisvergleichen mit dem Ausland. Der Bund könnte diese Versicherungsleistung statt an die Leistungserbringer, was wettbewerbspolitisch immer ungenügend ist, an die Versicherten ausrichten. Das wäre eine wettbewerbliche Lösung, die massiven Druck auf die Branche ausüben würde. Diese Hausaufgaben hat das BSV bis heute nicht gemacht. Es will viel lieber mit Verweis auf die umstrittenen, aber vom BSV verschuldeten Fehlentwicklungen einen Blankocheck für einen massiven Eingriff im Markt. Man zeigt mit dem Finger auf einen Sündenbock, verschweigt die eigene Verantwortlichkeit und will so die eigenen Kompetenzen ausdehnen. Da, meine ich, sollte der Bundesrat noch einmal über die Bücher gehen, die Hausaufgaben machen, bevor Sie in völliger Verkennung des Grundauftrages in diesem Bereich irgendeine Regelungskompetenz oder sogar die Lizenz zum Staatshandel fordern.
Ich bin jetzt hier deutlich geworden, Frau Bundespräsidentin, aber ich lasse mir nicht gefallen, dass Motionen einstimmig angenommen werden, und am Schluss macht der Bundesrat unter irgendwelchen Vorwänden das Gegenteil. Das geht so nicht, und da bin ich nicht bereit, das zu akzeptieren.