Leuthard Doris, Bundespräsidentin:
Diese eindrückliche Diskussion, in der sich fast drei Viertel der Ratsmitglieder zu Wort gemeldet haben, zeigt in aller Deutlichkeit, dass uns Ernährung wichtig ist, dass wir wohl alle gerne und gut essen und dass uns eine produzierende Landwirtschaft entsprechend wichtig ist. Die Diskussion hat aber auch gezeigt: Sie haben fast alle von der Versorgungssicherheit gesprochen - bis hin dazu, dass der Wein zur Versorgungssicherheit gehöre. Wahrscheinlich gehört er eher zur Esskultur, aber ich nehme das einmal so zur Kenntnis. Das alles hat aber halt relativ wenig mit der Ernährungssouveränität zu tun. Herr Ständerat Büttiker als letzter Redner und einige andere haben es aufgezeigt: Es ist effektiv so, dass der Begriff der Ernährungssouveränität, wie er 1996 von den Kleinbauernvereinigungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geprägt wurde, eine völlig andere Bedeutung hat als in der Diskussion, die hier geführt wurde, wo es um die Versorgungssicherheit eines Landes im Hinblick auf seine eigenen Nahrungsmittel ging.
Die Souveränität, unsere Agrar- und Ernährungspolitik selber zu bestimmen, ist doch nicht bedroht! Ich wüsste nicht, weshalb wir über unsere Landwirtschaftspolitik nicht mehr souverän entscheiden sollten. Ich habe jedenfalls jede Session so viele Vorstösse und Fragen in diesem Bereich - im Moment ist es das gepfefferte Rindfleisch -, die zeigen, dass wir selber regulieren, entscheiden und unser System immer weiter verfeinern, dass ich hier nicht Souveränitätsverluste sehe, sondern eher einen Bereich, der so stark national reguliert ist wie kaum ein anderer Bereich.
Weiteres Faktum: Wenn Sie die Ernährungssouveränität in die Gesetzgebung einfügen wollen, dann haben wir leider das Problem, dass dieser Begriff juristisch völlig unklar ist; |
AB 2010 S 201 / BO 2010 E 201
|
das wurde richtig gesagt. Es gibt keine wissenschaftliche Definition. Wir haben versucht, die Auffassung des Bundesrates im Bericht "Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems" zu vermitteln, das hat Herr Ständerat Bieri zu Recht zitiert, aber auch das geschah natürlich ohne wissenschaftlichen Background.
Es ist ein politischer Begriff, und insofern ist es schwierig, diesen Begriff tatsächlich in die Gesetzgebung einzufügen. Ich würde mir dann auch die Frage stellen: Was ist das Nächste? Die Energiesouveränität? Das wäre auch spannend, das wäre ebenso wichtig, denn, und das wurde von Frau Ständerätin Sommaruga richtig gesagt: Ohne Energie gibt es keine Produktion, weder von Nahrungsmitteln noch von Industrieprodukten - nada, fertig! Hier sind wir alles andere als souverän, wie wir wissen. Der Begriff der Ernährungssouveränität suggeriert, ob man das will oder nicht, das Bild eines ernährungspolitisch unabhängigen Staates. Und das sind wir nicht! Bedingt durch unsere geografische und ökologische Situation haben wir alleine schon bei der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche Einschränkungen. Wir haben heute die Situation, dass wir pro Einwohner rund 0,14 Hektaren an landwirtschaftlicher Nutzfläche zur Verfügung haben, und das wird sich nicht ausdehnen lassen, sondern das können wir höchstens schützen, damit es nicht laufend redimensioniert wird. Das versetzt uns gegenüber anderen Staaten in eine schwierige Ausgangslage. Deutschland verfügt über 0,21 Hektaren pro Einwohner, und unser östlicher Nachbar Österreich hat bereits eine Fläche von 0,4 Hektaren pro Einwohner zur Verfügung. Daran wird sich nichts ändern, d. h., eine völlige Souveränität im Sinne von Autarkie werden wir nicht erreichen.
Es gibt aber immer noch Politiker, die unter Ernährungssouveränität Autarkie verstehen; ich kann Ihnen zig Artikel und auch Voten zumindest aus dem Nationalrat aus der letzten Zeit zeigen, in denen diese Idee regelmässig kommt. Das ist eine absolute Illusion! Es wurde zu Recht gesagt, dass wir nicht einmal betreffend unsere Nationalwurst Cervelat souverän sind. Wir importieren auch die Hälfte der Futtermittel. In der Fleischproduktion sind wir also alles andere als souverän im Sinne von autark, autonom und unabhängig. Das werden wir nie sein, das ist eine Illusion. Insofern warne ich vor dem Unterfangen, die Ernährungssouveränität irgendwo juristisch fassen und dann noch gesetzgeberisch verankern zu wollen.
Sehr einverstanden bin ich mit all Ihren Äusserungen, welche die Versorgungssicherheit und den Versorgungsgrad betreffen. Es ist eine Staatsaufgabe, punkto Lebensmittelproduktion möglichst selber - und nicht nur für Krisenzeiten - vorzusorgen, sondern generell eine produzierende Landwirtschaft und damit auch eine möglichst grosse landwirtschaftlich verfügbare Nutzfläche zu erhalten.
Seit sechzig Jahren - seit sechzig Jahren - liegt dieser Selbstversorgungsgrad als Massstab dafür, wie die Versorgungssicherheit in unserem Land zu beurteilen ist, bei rund 60 Prozent. Es wurde richtig gesagt: Der Bauernverband berechnet den Selbstversorgungsgrad, und für das Jahr 2008 - die neueste Zahl wurde soeben publiziert - liegen wir bei brutto 62 Prozent. Eine Stabilität von plus/minus 60 Prozent während sechzig Jahren ist eine Riesenleistung, und das, obwohl unsere Bevölkerung in dieser Zeit von 4,7 auf 7,5 Millionen, also um mehr als 60 Prozent, zugenommen hat und obwohl wir viel mehr Kalorien zu uns nehmen als noch vor sechzig Jahren.
Letzteres scheint mir ein ganz entscheidender Faktor zu sein, und das geht immer vergessen. Wenn wir vom Selbstversorgungsgrad sprechen, ist auch der Faktor der Kalorienkonsumation zu berücksichtigen. Im Schnitt liegt diese heute effektiv bei 3300 Kilokalorien pro Person. Wenn Sie unsere Freunde vom Bundesamt für Gesundheit und die Ärzte fragen, so wären 2400 Kilokalorien sinnvoll. Das würde für eine ausreichende Versorgung also völlig genügen. Wenn wir unseren Berechnungen diese 2400 Kilokalorien zugrunde legen, die gesund und auch ausreichend wären, dann haben wir einen Versorgungsgrad von 80 Prozent.
Wie Herr Schweiger in seinem Votum zu Recht ausgeführt hat, sind wir eine Gesellschaft, der es gutgeht. Wir leisten uns gutes Essen. Wir essen in der Regel alle zu viel. Wir essen nicht nur das, was in der Schweiz produziert wird, sondern wir leisten uns das Entrecote aus Brasilien, die Ananas aus Ghana und die Kiwi aus Neuseeland. Das sind Wohlstandserscheinungen, die eine Gesellschaft, der es gutgeht und die die Vielfalt möchte, eben auch ausmachen.
Die Versorgungssicherheit als staatliche Aufgabe ist vor allem dann eine zu verfolgende Grösse, wenn es zu Verknappungen kommt. Hierbei - das ist für die künftige Agrarpolitik zweifelsfrei ein wichtiger Gradmesser - haben wir zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit zunimmt. Wir müssen also mehr Nahrungsmittel produzieren - mehr pflanzliche Nahrungsmittel, weil die in der Regel mehr Kalorien pro Fläche liefern -, um das Ganze sicherstellen zu können. Das wird aber auch von den Produktionsfaktoren wesentlich beeinflusst werden. Der technische Fortschritt ist natürlich enorm; bei uns waren weniger Bauern trotz weniger Fläche viel produktiver, das wurde von Herrn Ständerat Germann richtig gesagt. Das wird sich noch weiter entwickeln lassen, je nach technischem Fortschritt. Das können wir nicht abschätzen, aber das sind grosse Faktoren, die sich auf den Selbstversorgungsgrad auswirken. Dann spielt natürlich auch eine Rolle, wie viel Ökologie die Politik verlangt. Ein immer höheres ökologisches Niveau ist nicht unbedingt ein Faktor, welcher die Produktivität erhöht. Das ist auch so, das sind Spannungsfelder, die wir haben.
Und jetzt kommen wir noch zur landwirtschaftlichen Nutzfläche. Wenn Sie jetzt im Landwirtschaftsgesetz Bestimmungen für diesen Selbstversorgungsgrad festhalten wollen, muss ich Ihnen sagen, dass das im Landwirtschaftsgesetz gar nicht umsetzbar ist. Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird primär durch das Raumplanungsgesetz und die kantonalen Zonen- und Richtpläne bestimmt. Hier kann der Kanton Bern, Herr Ständerat Luginbühl, sofort enorm viel für die Berner Bauern tun, indem Sie diesen garantieren, dass jeder Quadratmeter, der für Strassen oder für die Ausdehnung von Bauzonen genutzt wird, durch Kulturland ersetzt wird. Es wäre die grösste Hilfe für die Bauern, wenn die Kantone effektiv die landwirtschaftliche Nutzfläche sichern würden. Bei der Beratung des Raumplanungsgesetzes haben Sie bald die Möglichkeit, mindestens eine Rahmenbestimmung auf Bundesebene zu verankern. Das würde ich sehr begrüssen.
Denken Sie an die Waldgesetzgebung; hier hat der Bund einmal festgelegt, dass der Wald wichtig ist, auch für die Biodiversität. Deshalb gilt als Grundsatz: Wenn ein Baum weg ist, wird ein neuer gepflanzt. Weshalb haben wir das nicht auch für die landwirtschaftliche Nutzfläche gemacht? Das wäre für die Versorgungssicherheit tatsächlich ein wichtiges Element, und ich würde Ihnen natürlich solche Aktionen sehr empfehlen. Wir haben aufgrund dieser von der Bundespolitik her nur bedingt beeinflussbaren Faktoren in unserem Bericht "Weitere Entwicklung des Direktzahlungssystems" denn auch gesagt, das Ziel müsse sein, auf jeden Fall das heutige Produktionspotenzial zu erhalten. Aber mit einer Bestimmung im Landwirtschaftsgesetz werden Sie das nicht erreichen, das muss ich Ihnen sagen. Ich glaube, dass der Boden ein ganz wichtiger Faktor ist; es ist wichtig, dass unsere Bauern nicht ständig Kulturlandverluste gewärtigen müssen.
Eine Schlussbemerkung zur möglichen Weiterentwicklung: Es wurde richtig gesagt, dass die Fruchtfolgeflächen für die Erhaltung der Versorgungssicherheit eine wichtige Rolle spielen. Ich glaube auch, dass der Mindestumfang an bestgeeigneten Landwirtschaftsflächen von ganz zentraler Wichtigkeit ist. Wir stellen natürlich auch fest, dass zum Teil qualitativ schlechteres Land ausgeschieden wird. Auch das beeinträchtigt schlussendlich die Versorgungssicherheit unseres Landes. Diesbezüglich bin ich mit Ihren Äusserungen sehr einverstanden. Deshalb nochmals: Der Begriff der Ernährungssouveränität wird falsch verstanden und unterschiedlich interpretiert; es ist kein juristischer Begriff, sondern eine politische Idee. |
AB 2010 S 202 / BO 2010 E 202
|
Wenn Sie im Bereich der Versorgungssicherheit tätig werden wollen, kann ich das nur unterstützen, aber es gibt eben all diese Unzulänglichkeiten respektive nichtbeeinflussbaren Faktoren, und davor warne ich Sie. Unser Land hat es Gott sei Dank geschafft, den Selbstversorgungsgrad sechzig Jahre lang stabil zu halten. Das ist eine grosse Leistung der produzierenden Bauern, das ist wirklich nicht selbstverständlich. Ich bin überzeugt, dass wir nach wie vor jederzeit in der Lage sind, diesen Selbstversorgungsgrad in Krisensituationen auszubauen. Aber Gott sei Dank geht es uns gut, und wir können dank dem Handel und auch dem Austausch von landwirtschaftlichen Gütern weiterhin die Sicherheit für unsere Bevölkerung garantieren.
Die Nahrungsmittelkrise hat gezeigt, wie anfällig das System bei einer Verknappung ist, wenn Staaten, die zuvor Nahrungsmittel exportiert haben, nur noch der eigenen Bevölkerung Nahrungsmittel zur Verfügung stellen. Als ein auf Importe angewiesenes Land haben wir alles Interesse daran, den Zugang zu anderen Märkten zu suchen. Nur so können wir auf Dauer und in grösserem Umfang für Versorgungssicherheit sorgen.