Ständerat - Frühjahrssession 2010 - Achte Sitzung - 11.03.10-08h15
Conseil des Etats - Session de printemps 2010 - Huitième séance - 11.03.10-08h15

09.324
Standesinitiative Bern.
Bewahrung
der Ernährungssouveränität
Initiative cantonale Berne.
Préservation
de la souveraineté alimentaire
Vorprüfung - Examen préalable
Einreichungsdatum 12.08.09
Date de dépôt 12.08.09
Bericht WAK-SR 25.01.10
Rapport CER-CE 25.01.10
Ständerat/Conseil des Etats 11.03.10 (Vorprüfung - Examen préalable)
08.457
Parlamentarische Initiative
Bourgeois Jacques.
Ernährungssouveränität
Initiative parlementaire
Bourgeois Jacques.
Souveraineté alimentaire
Vorprüfung - Examen préalable
Einreichungsdatum 29.09.08
Date de dépôt 29.09.08
Bericht WAK-NR 22.06.09
Rapport CER-CN 22.06.09
Nationalrat/Conseil national 22.09.09 (Vorprüfung - Examen préalable)
Nationalrat/Conseil national 23.09.09 (Fortsetzung - Suite)
Bericht WAK-SR 25.01.10
Rapport CER-CE 25.01.10
Ständerat/Conseil des Etats 11.03.10 (Vorprüfung - Examen préalable)
08.3194
Motion von Siebenthal Erich.
Sicherung der Selbstversorgung
unserer Bevölkerung
über die Agrarpolitik 2015
Motion von Siebenthal Erich.
Garantir l'approvisionnement
de la population
par la Politique agricole 2015
Einreichungsdatum 20.03.08
Date de dépôt 20.03.08
Nationalrat/Conseil national 03.12.09
Bericht WAK-SR 25.01.10
Rapport CER-CE 25.01.10
Ständerat/Conseil des Etats 11.03.10

Antrag Graber Konrad
Rückweisung der Geschäfte 09.324, 08.457, 08.3194 und 08.3260 an die Kommission
mit dem Auftrag:
- den Begriff "Ernährungssouveränität" zu klären;
- die tatsächlichen Zielsetzungen der Vorstösse zu klären und in einem Kommissionsvorstoss zu konkretisieren.

Proposition Graber Konrad
Renvoi des objets 09.324, 08.457, 08.3194 et 08.3260 à la commission
avec mandat:
- de préciser le concept de "souveraineté alimentaire";
- de préciser les objectifs réels des interventions concernées et de les concrétiser dans une intervention parlementaire de la commission.


09.324

Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit
(Luginbühl)
Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité
(Luginbühl)
Donner suite à l'initiative


08.457

Antrag der Kommission
Der Initiative keine Folge geben

Antrag Bieri
Der Initiative Folge geben

Proposition de la commission
Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition Bieri
Donner suite à l'initiative


08.3194

Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion

Antrag Luginbühl
Annahme der Motion

Proposition de la commission
Rejeter la motion

Proposition Luginbühl
Adopter la motion

Leumann Helen (RL, LU), für die Kommission: Sie haben einen schriftlichen Bericht erhalten. Diesem Bericht können Sie entnehmen, dass die Kommission - mit 6 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen - sowohl beantragt, der Standesinitiative Bern keine Folge zu geben, wie auch - mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, der parlamentarischen Initiative Bourgeois keine Folge zu geben. Eine Minderheit Luginbühl beantragt, der Standesinitiative Bern Folge zu geben. Die Kommission beantragt ferner mit 6 gegen 3 Stimmen, die Motion von Siebenthal abzulehnen.
AB 2010 S 191 / BO 2010 E 191

Luginbühl Werner (BD, BE): Ich würde gern meinen Minderheitsantrag und meinen Einzelantrag begründen. Am 12. August 2009 reichte der Kanton Bern die Standesinitiative "Bewahrung der Ernährungssouveränität" ein. Die Initiative war damals vom Regierungsrat zur Annahme empfohlen worden und wurde vom Grossen Rat des Kantons Bern, immerhin des grössten Agrarkantons, mit 114 zu 1 Stimmen angenommen. Wie aus dem Titel der Initiative abgeleitet werden kann, geht es beim Vorstoss um die Frage: Welcher Anteil an der Nahrungsmittelversorgung durch inländische Produktion soll künftig angestrebt werden? Mein Votum bezieht sich ebenfalls auf die Motion von Siebenthal, "Sicherung der Selbstversorgung unserer Bevölkerung über die Agrarpolitik 2015", zu der ich einen Einzelantrag gestellt habe und die eine ähnliche Stossrichtung verfolgt.
Die landwirtschaftliche Fläche geht in der Schweiz seit Jahren drastisch zurück. Im Sachplan Fruchtfolgeflächen hat der Bund vor Jahren die Fruchtfolgeflächen festgelegt und auf die Kantone aufgeteilt. Würde der Bund heute kontrollieren, wie es in den Kantonen um diese Flächen steht, würde er feststellen, dass in den meisten Kantonen bei Weitem nicht mehr die geforderten Fruchtfolgeflächen vorhanden sind. Gemäss Arealstatistik schrumpften die ackerfähigen Flächen zwischen 1979/85 und 1992/97, also in nur zwölf Jahren, um 2,1 Prozent. Der Wert von 2,1 Prozent vermag Sie möglicherweise nicht allzu stark zu erschrecken. Das entspricht aber knapp der Hälfte der Fläche des Neuenburgersees. Der Selbstversorgungsgrad war in den letzten Jahrzehnten leicht schwankend, konnte aber seit 1950 bei um die 60 Prozent gehalten werden, obwohl die Bevölkerungszahl in der Schweiz von 4,7 auf 7,5 Millionen stieg.
Das war möglich, weil die Produktivität eindrücklich gesteigert werden konnte. Nun glauben möglicherweise viele, dass diese Entwicklung einfach so weitergeht. Da muss ich sagen: Das ist ein Irrtum. In der Schweiz wird nach wie vor pro Sekunde ein Quadratmeter Land überbaut. In der überwiegenden Mehrheit sind es landwirtschaftlich wertvolle Böden im Mittelland; dies bestätigt der Bundesrat auch in seinem Bericht zum Postulat Stadler 08.3270.
Im Rahmen der Ökologisierung der Landwirtschaft nehmen die Flächen, die extensiv bewirtschaftet werden, zu. Renaturierungen bei Gewässerverbauungen beanspruchen beträchtliche Flächen.
Die Anhänger eines Freihandelsabkommens predigen uns, dass die Schweizer Landwirtschaft mit hochwertigen Nischenprodukten auf ausländischen Märkten eine Chance haben werde. Hochwertige Produkte werden aber nicht mit einer Landwirtschaft produziert, die ebenso industrialisiert ist wie zum Beispiel die französische. Die Umsetzung der auch vom Bundesrat propagierten Qualitätsstrategie wird mit Sicherheit ebenfalls nicht zu einer Steigerung der Produktivität beitragen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wenige Landwirte produzieren heute auf einer kleineren Fläche gleich viel wie früher viele Landwirte auf einer deutlich grösseren Fläche. Das heisst, dass eine eindrückliche Produktivitätssteigerung stattgefunden hat, die nun aber eindeutig an Grenzen stösst. Zusätzlich führen die anderen oben erwähnten Faktoren dazu, dass die zur Verfügung stehende Fläche ständig abnimmt und weiter abnehmen wird. Das heisst ganz konkret, dass der Selbstversorgungsgrad, den wir heute haben und seit Jahrzehnten in etwa halten konnten, gefährdet ist.
Nun, viele werden sagen, das spiele keine Rolle. Es gibt heute kaum ein landwirtschaftliches Produkt, das in der Schweiz produziert wird, das nicht anderswo und wahrscheinlich gar billiger bezogen werden könnte. Da muss ich sagen: Das mag für heute zutreffen, aber es ist fahrlässig anzunehmen, dass dies für alle Zeiten so ist. Mit Blick auf die rasch wachsende Weltbevölkerung, mit Blick auf mögliche Krisen und damit zusammenhängende Verknappungen denke ich, dass ein Selbstversorgungsrad von etwa 60 Prozent auch längerfristig angestrebt werden soll. Alles andere ist kurzsichtig und nicht zu verantworten.
Nun ist in der Standesinitiative Bern auch das Wort "Ernährungssouveränität" erwähnt. Die Kommission war sich einig, dass der Begriff "Versorgungssicherheit" im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielen der künftigen Versorgung mit Nahrungsmitteln aus inländischer Produktion geeigneter sei als der Begriff "Ernährungssouveränität". Nun wird die Standesinitiative von der Mehrheit der Kommission mit der Begründung abgelehnt, der Begriff "Ernährungssouveränität" sei zu unklar, um als gesetzliche Grundlage zu dienen. Die Standesinitiative Bern verlangt das gar nicht. Wenn Sie den Initiativtext zur Hand nehmen - meines Wissens ist der Initiativtext entscheidend -, sehen Sie, dass die Standesinitiative zwei Hauptforderungen beinhaltet: Sie verlangt, dass der Bund erstens dafür sorge, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung leiste, und zweitens, dass der Bedarf der Bevölkerung vorwiegend durch einheimische Produktion gedeckt werde.
Die Motion von Siebenthal verlangt, dass dem Selbstversorgungsgrad in der künftigen Agrarpolitik ein zentraler Stellenwert gegeben werde und dass Massnahmen vorzuschlagen seien, wie ein Selbstversorgungsgrad von 60 Prozent gehalten werden könne - nicht mehr und nicht weniger. Weder die Standesinitiative noch die Motion von Siebenthal wollen die Ernährungssouveränität im Gesetz festlegen. Keiner der beiden Vorstösse verlangt eine unnötige und kostspielige Erhöhung des Selbstversorgungsgrades. Keiner der beiden Vorstösse verlangt eine Verteuerung der Agrarimporte.
Der Bundesrat selber schreibt in seinem Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems unter Ziel 1: "Die Produktionskapazität soll erhalten werden durch eine inländische Kalorienproduktion im heutigen Ausmass." An anderer Stelle schreibt er, dass dieses Anliegen auch bei einer umfassenden Marktöffnung nicht gefährdet sei. Nehmen wir den Bundesrat beim Wort. Allerdings, das muss ich hier festhalten, wird ein künftiger Selbstversorgungsgrad von 60 Prozent nicht allein mit Absichtserklärungen zu erreichen sein. Angesichts der eingangs geschilderten Entwicklung sind dazu ganz konkrete Massnahmen nötig - ganz konkrete Massnahmen! Das Prinzip Hoffnung und Zuversicht genügt mit Sicherheit nicht. Diese Massnahmen müssen relativ rasch umgesetzt werden, sonst sind sie angesichts der eingangs geschilderten Entwicklung in der Praxis gar nicht mehr erreichbar.
Standesinitiativen müssen gemäss Artikel 116 des Parlamentsgesetzes vorgeprüft werden. Einer Initiative wird Folge gegeben, wenn der Regelungsbedarf im Grundsatz bejaht und der Weg der parlamentarischen Initiative als zweckmässig beurteilt wird. Während die Frage des Regelungsbedarfs aus meiner Sicht ganz eindeutig zu bejahen ist, kann man, was den Weg betrifft, auch der Auffassung sein, dass die Federführung für dieses Geschäft eher dem Bundesrat zugewiesen werden sollte, auch wenn die Mehrheit nicht damit argumentiert. Wer dieser Auffassung ist, kann die Motion von Siebenthal unterstützen.
Etwas Wichtiges zum Schluss: Der Nationalrat hat die Vorstösse zum Thema Ernährungssouveränität deutlich, und im Fall der parlamentarischen Initiative Bourgeois sogar sehr deutlich, angenommen. Wenn nun unser Rat alle Vorstösse zu diesem wichtigen Thema ablehnt, ist dies nach meiner Auffassung ein problematisches Signal. Ich bitte Sie daher, der Standesinitiative Bern Folge zu geben und bei der Motion von Siebenthal meinem Antrag zu folgen und diese anzunehmen.

Bieri Peter (CEg, ZG): Als Agronom habe ich mich etwas vertiefter mit den drei Vorstössen beschäftigt. Zum Ersten habe ich mich gefragt, was denn der Begriff "Ernährungssouveränität" mehr bringen könne als die Formulierung "sichere Versorgung der Bevölkerung" in Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a der Bundesverfassung oder die Formulierung "Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen" für den - ich sage es etwas verkürzt - Krisen- oder Kriegsfall in Artikel 102 Absatz 1 der Bundesverfassung. Was man unter dem Begriff "Ernährungssouveränität" versteht, habe ich im bundesrätlichen Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems auf Seite 88 gefunden. Der Bundesrat schreibt dort: "In der aktuellen
AB 2010 S 192 / BO 2010 E 192
politischen Diskussion über Ernährungssicherheit stehen der Begriff Ernährungssouveränität, dessen Interpretation sowie daraus ableitbare Auswirkungen auf die Schweizer Agrar- und Aussenhandelspolitik ebenfalls im Blickpunkt." Auf Seite 89 des bundesrätlichen Berichts ist zur Ernährungssouveränität zu lesen: "Ernährungssouveränität bezeichnet das Recht, als Volk, Land und Ländergruppe seine Landwirtschafts- und Ernährungspolitik selbst zu definieren bzw. die Selbstbestimmung bezüglich Art und Weise, wie Nahrungsmittel produziert werden, und das Recht auf Versorgung mit eigenen Nahrungsmitteln, soweit die von ihm eingegangenen völkerrechtlichen Vereinbarungen nicht verletzt werden."
Wenn man diesen Begriff so nimmt, wie er hier definiert ist, gibt es eigentlich nichts zu beanstanden, gibt es nichts, was der heutigen schweizerischen Agrarpolitik entgegenstehen könnte, zumal ja explizit die Einschränkung gemacht wird, dass damit keine völkerrechtlichen Vereinbarungen verletzt werden dürfen. Es geht also nicht um die WTO oder irgendeinen Vertrag mit der EU.
Die bundesrätliche Antwort bezieht sich im Bericht, den uns die Kommission unterbreitet hat, nur auf den Vorstoss 08.3194, eine Motion des Nationalrates, die Herr Nationalrat von Siebenthal eingereicht hatte. Es wird deshalb dort - in Anbetracht des Motionstexts auch zu Recht - bloss vom Selbstversorgungsgrad gesprochen. Der Bundesrat gibt dort folgerichtig nur dazu eine Erklärung. Ich kann mich dieser Betrachtung anschliessen, auch wenn die Begründung des Bundesrates rein vergangenheitsbezogen, die Motion jedoch nach vorne ausgerichtet ist, in die Zukunft schaut und das Jahr 2015 als Referenzgrösse nimmt. In diesem Sinne hätte ich jetzt als Motionär gerne eine zusätzliche Antwort des Bundesrates gehabt, die auch eine Auskunft über den möglichen zukünftigen Selbstversorgungsgrad geben würde.
Nun aber zur Ernährungssouveränität: Verwirrend und bei näherer Betrachtung problematisch ist die Tatsache, dass unsere vorberatende Kommission die drei Geschäfte zusammennimmt, vor allem die ersten zwei und dann auch die Motion von Siebenthal. Sie nimmt damit in Kauf, dass zwei Dinge miteinander vermengt werden, die bei einer sorgfältigen Betrachtungsweise so nicht vermischt werden können, denn Ernährungssouveränität ist nicht gleich Selbstversorgung. Dazu hat denn auch der frühere stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft und ehemalige Agrarökonomie-Professor der HSG und der ETH Zürich, Hans Popp - er ist mein ehemaliger Lehrer -, in der jüngsten Ausgabe der "Bauernzeitung" eine sorgfältige Analyse gemacht.
Herr Professor Popp erklärt darin, dass der Begriff der Ernährungssouveränität mit dem Uno-Weltagrarbericht 2008 prominent und bekannt wurde und dort von Wissenschaftern und Experten genauer mit Inhalt gefüllt wurde. Demzufolge versteht man unter dem Begriff der Ernährungssouveränität das Recht von Menschen und souveränen Staaten, demokratisch ihre eigene Landwirtschafts- und Ernährungspolitik zu bestimmen. Professor Popp sieht in diesem Begriff die Agrarpolitik bestätigt, die 1951 mit dem ersten Landwirtschaftsgesetz beschlossen und 1998 mit dem Bundesverfassungsartikel 104 mit neuer Zielsetzung definiert, verfeinert und aktualisiert worden ist. Popp meint, dass mit der Aufnahme des Begriffs der Ernährungssouveränität auch die Multifunktionalität als Auftrag an die schweizerische Agrarpolitik zusätzlich unterstrichen wird.
Die Forderung nach Ernährungssouveränität ist nach Popp auch eine verständliche Reaktion auf die weltweite Ernährungskrise in den Jahren 2007 und 2008, wo die Folgen einer teilweise fehlgeleiteten Agrarpolitik weltweit zu enormer Verarmung, zu Landflucht, Arbeitslosigkeit und Hunger geführt haben. Internationale Agrarexperten rufen denn auch nicht einfach zu Agrarfreihandel, sondern zu einem fairen Agrarhandel auf. Das ist ein wesentlicher Unterschied und sollte mit den Zielen der schweizerischen Agrarpolitik und unserer Drittweltpolitik vereinbar sein.
Die Aufnahme des Begriffs "Ernährungssouveränität" in unsere Gesetzgebung kann diese Absicht in der internationalen Agrarpolitik, aber auch in der landesinternen Umsetzung durchaus positiv unterstützen. Zu Recht verweist Professor Popp darauf, dass mit der Aufnahme dieses Begriffs die 1992 beschlossene und seither weitergeführte Agrarreform nicht tangiert werde und auch die schrittweise wirtschaftliche und politische Annäherung an die EU nicht blockiert werde, da die Ziele der Ernährungssouveränität auch in der EU gelten. Ich weise mit Professor Popp auch darauf hin, dass mit der Aufnahme des Begriffs keine unnötige und kostspielige Erhöhung des Selbstversorgungsgrades verbunden oder gefordert ist. Auch kann daraus mitnichten eine Abschottung von den internationalen Agrarmärkten abgeleitet werden.
Wenn wir den Inhalt des Berichtes zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems ernst nehmen und die dort auf Seite 87 dargelegten wichtigsten Erwartungen der Bevölkerung an die schweizerische Landwirtschaft beachten, dann hat der Begriff "Ernährungssouveränität" im Landwirtschaftsgesetz durchaus Platz. Ja mehr, er nimmt die Forderungen der Bevölkerung, zu der Umwelt, Nahrungsmittelversorgung, Ressourcenschonung, Biodiversität, Landschafts- und Tierschutz sowie Einkommenssicherheit für die Landwirtschaft gehören, in einer international anerkannten und zeitgemässen Art auf. Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Bourgeois genauso Folge zu geben wie der Standesinitiative Bern. Welche Formulierung sich in der Beratung letztlich als die bessere erweisen sollte, kann im Moment offengelassen werden.
Zuallerletzt darf ich darauf hinweisen, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 08.3260, "Ernährungssouveränität bei Grundnahrungsmitteln", selber schreibt, er könne das Konzept der Ernährungssouveränität unterstützen, sofern es im Sinne der offiziellen Interpretation verstanden werde. Was hier verlangt wird, ist genau das - nicht mehr und nicht weniger.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Bourgeois Folge zu geben.

Graber Konrad (CEg, LU): Die Kommission hat sich sehr eingehend mit diesen Geschäften auseinandergesetzt und im Zusammenhang mit der Initiative des Kantons Bern sogar Anhörungen durchgeführt. Aus den Texten der Initiativen und der Motion geht aber nicht hervor, was mit dem Wort "Ernährungssouveränität" eigentlich effektiv gemeint ist. Im Gegenteil, wenn man die Texte liest, sieht man, dass ein Durcheinander entsteht, weil sehr oft auch der Gedanke der Selbstversorgung zugrunde gelegt wird. Dies wird insbesondere bei der parlamentarischen Initiative Bourgeois ersichtlich, schreibt er doch in der Begründung, dass 40 Prozent unseres Bedarfs an Nahrungsmitteln durch Importe abgedeckt würden. Dies lässt auf Selbstversorgungsfragen und nicht auf die Frage der Ernährungssouveränität im engeren Sinn schliessen. Die Kommission ging bei der Beratung dieser Geschäfte entsprechend vom Gedanken der Selbstversorgung aus.
In einem Schreiben des Schweizerischen Bauernverbandes, das uns im Nachgang zugestellt wurde, steht dann hingegen wieder, es gehe nicht um eine autarke Versorgung und nicht um den Selbstversorgungsgrad, sondern es gehe vielmehr darum, den einheimischen Agrar- und Lebensmittelsektor und unsere damit verbundenen Errungenschaften langfristig zu erhalten. Weiter unten spricht aber auch der Schweizerische Bauernverband die Problematik der Selbstversorgung an, indem er darauf hinweist, dass im Jahr 2050 rund 3 Millionen - vermutlich sind 3 Milliarden gemeint - zusätzliche Erdbewohner ernährt werden müssten. Auch hier geht es dann wieder um die Selbstversorgung.
In der Kommission haben wir uns aber auch damit schwergetan, wie der Begriff der Ernährungssouveränität in den Zweckartikel des Landwirtschaftsgesetzes aufgenommen werden soll. Diesem Begriff haftet der Geschmack der Marktabschottung und der Wettbewerbsverzerrung an. Er wird auch länderspezifisch unterschiedlich verstanden und
AB 2010 S 193 / BO 2010 E 193
interpretiert. Der Begriff stammt ja ursprünglich aus Entwicklungsländern, die sich damit gegen Importe zu Dumpingpreisen schützen wollten. Auch bei der Behandlung der Initiative des Kantons Bern wurde dies ersichtlich. Der Begriff wurde vor allem als Instrument gegen ein allfälliges Agrarfreihandelsabkommen verwendet. Zu diesem Argrarfreihandelsabkommen, wenn es so weit kommen sollte, möchte ich mich dann äussern, wenn die Ergebnisse auf dem Tisch liegen. Ich will mit einer solchen Initiative nicht bereits allfällige Verhandlungen unterbinden.
Auch der zitierte Professor Hans Popp, der in einem Beitrag in der "Bauernzeitung" sagt, dass bei einer Annahme der parlamentarischen Initiative Bourgeois zwar keine wesentlichen Nachteile zu erwarten wären, schreibt am Schluss: "Man muss sich allerdings bewusst sein, dass Ernährungssouveränität ein schwammiger Begriff ist und verschieden definiert und interpretiert wird und möglicherweise für die Durchsetzung überrissener agrar- und einkommenspolitischer Forderungen herangezogen werden könnte. Die Regierung täte gut daran, sich diesbezüglich bei einer eventuellen Annahme der parlamentarischen Initiative abzusichern, sei es mit einer entsprechenden Erklärung oder gar einer schriftlichen Präzisierung." Das war eigentlich das Fazit im Beitrag von Professor Popp. Dies zum Zweckartikel.
Was in dieser Initiative dann weiter unten als Massnahme formuliert ist, könnte ich als Zielsetzung, aber nicht als Massnahme unterstützen, nämlich dass der Bedarf der Bevölkerung "durch eine qualitativ hochwertige, nachhaltige und diversifizierte einheimische Produktion gedeckt wird". Mit dieser Zielsetzung bin ich einverstanden, aber ich verstehe nicht, weshalb dies als Massnahme formuliert wird. Wenn man unser Landwirtschaftsgesetz genau betrachtet, sieht man nämlich, dass das gar nicht erforderlich ist. Der Bund sieht dort in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a nämlich vor, dass der Bund "günstige Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse" zu schaffen hat. Das scheint mir eine ausreichende Grundlage zu sein. Es dürfte ja klar sein, dass wir im schweizerischen Landwirtschaftsgesetz von einheimischen und nicht von ausländischen Produkten sprechen. Vor dem Hintergrund der vom Bund eingeschlagenen Qualitätsstrategie dürfte auch klar sein, dass es sich dabei um hochwertige Produkte handelt. Klar sein dürfte auch, dass sie nachhaltig zu produzieren sind. All das schlagen wir hier jetzt vor, obwohl es offensichtlich bereits so gehandhabt wird.
So gesehen bringt der zusätzliche Massnahmenartikel nichts, da im bestehenden Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a steht: Der Bund "schafft günstige Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse." Es scheint mir wichtig zu sein, dass es da eben auch um hochwertige und nachhaltig produzierte einheimische Produkte geht. So habe ich die Landwirtschaftspolitik verstanden, so wird sie praktiziert. Wenn das nicht klar wäre, könnte dieser Buchstabe mit Leichtigkeit ergänzt werden.
Die Initiative stellt aber auch in der Begründung noch zwei Forderungen. Das überrascht mich. In den letzten zwei Abschnitten der Begründung ist zu lesen, bei der Deklaration der Herkunft dürften keine Abstriche gemacht werden, insbesondere geschützte Ursprungsbezeichnungen seien zu berücksichtigen. Diese Forderung kann ich unterstützen. Ich verstehe aber nicht, weshalb sie in der Begründung und nicht im Text selbst gestellt wird. Das will ich hier deshalb geklärt haben. Ich möchte wissen, was wir mit dieser parlamentarischen Initiative eigentlich verfolgen und worüber wir am Schluss abstimmen.
Im letzten Absatz wird eine weitere Forderung aufgestellt: Der Boden als wichtiger Produktionsfaktor müsse erhalten bleiben. Vor allem Kollege Luginbühl hat dies in seinem Votum angesprochen. Auch das scheint mir eine wichtige Forderung. Der Initiant schreibt aber, dass diesem Aspekt bei der nächsten Revision des Raumplanungsgesetzes Rechnung zu tragen sei. Hier steht also in einer Begründung eine Forderung nach einer Gesetzesänderung. Auch hier frage ich mich, warum diese Forderung nicht als Forderung gestellt wird, sondern so nebenbei noch in der Begründung auftaucht.
Nachdem wir die ersten Voten bereits gehört haben - und die folgenden Voten werden es dann auch noch aufzeigen -, befürchte ich, dass wir keine Klarheit über die politische Stossrichtung dieser Geschäfte haben werden. Wenn wir ihnen zustimmen, werden wir hier eine zweite Debatte wie bei der Buchpreisbindung führen; das wird genau gleich ablaufen. Bei der Buchpreisbindung meinten die einen, es gehe darum, das Buch als Kulturgut zu fördern; die anderen wollten die kleinen Buchhandlungen erhalten; und die Dritten wollten höhere Preise in der Schweiz rechtfertigen. Und was ist dann hier in der Debatte geschehen? Wir haben uns über die Verfassungsgrundlage gestritten, wir haben den Zweckartikel hinterfragt, und es gab entsprechende Ablehnungs- und Streichungsanträge. In der Gesamtabstimmung war sogar ein Teil der Initianten gegen die eigene Vorlage bzw. enthielt sich Stimme.
Genau das zeichnet sich bei diesen Vorstössen auch ab. Den einen geht es darum, diesen Vorstössen zuzustimmen. Man spricht es zwar nicht aus, aber geht um ein Kampfmittel gegen einen WTO-Abschluss, gegen ein allfälliges Agrarfreihandelsabkommen. Andere wollen die Selbstversorgung sicherstellen. Wieder anderen geht es um die nachhaltige Produktion mit entsprechender Angabe des Herkunftslandes. Andere wollen eine Überlebensstrategie für die einheimische produzierende Landwirtschaft. Mit all diesen Stossrichtungen haben wir, denke ich, keine Klarheit.
Man kann unserer Kommission jetzt vielleicht Vorwürfe machen und sagen, wir hätten diese Klarheit schaffen müssen. Die Diskussion ist aber eigentlich erst im Nachhinein richtig gestartet worden. Auch mit Blick auf die Erfahrung mit der Buchpreisbindung würde ich, bei einer allfälligen Zustimmung zu diesen Geschäften, bereits jetzt empfehlen, das daraus folgende Geschäft nicht in der WAK zu behandeln, sondern, je nach Stossrichtung: in der WBK, wenn es um die Definition des Begriffs der Ernährungssouveränität, also um eine wissenschaftliche Frage geht; in der APK, wenn es um die Selbstversorgung, um die Abgrenzung gegenüber dem Ausland geht; oder allenfalls in der UREK, wenn es um die nachhaltige Produktion geht. Ich glaube, wir sollten hier die bereits bei der Buchpreisbindung gemachten Erfahrungen nicht nochmals machen.
Zusammenfassend muss ich festhalten, dass für uns in der Kommission die eigentliche Stossrichtung der Initiativen in der Diskussion zwischen Initiativtext, Anhörung und Zuschriften sehr diffus war. Vielleicht - aber nachdem ich die zwei ersten Voten gehört habe, bezweifle ich das - kann die Debatte hier noch Klarheit bringen. Vor einer Zustimmung sollte im Rat bezüglich folgender Fragen Einigkeit bestehen: Wie genau wird der Begriff "Ernährungssouveränität" interpretiert, und sind damit weiter gehende agrar- und einkommenspolitische Forderungen verbunden? Dazu haben wir weder in der Kommission noch bis heute im Rat etwas gehört. Geht es um die Versorgungssicherheit oder um die freie Bestimmung der Ausrichtung der eigenen Landwirtschaftspolitik? Geht es um die genaue Bezeichnung der Herkunft der landwirtschaftlichen Produkte, wie es in der Begründung formuliert ist, oder geht es um den Schutz des Bodens als Produktionsfaktor? Das sind alles Fragen, die noch offen sind. Soll schliesslich mit der gesetzlichen Verankerung ein Mehrwert geschaffen werden, oder wird dasselbe Ziel nicht bereits mit dem bestehenden Zweckartikel erfüllt, gemäss dem der Bund für eine sichere Versorgung der Bevölkerung sorgt, kombiniert mit der eingeschlagenen Qualitätsstrategie?
Für den Fall, dass diese Fragen hier nicht abschliessend geklärt werden können, habe ich den Antrag gestellt, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen, um all diese Fragen einer einheitlichen, übereinstimmenden Klärung zuzuführen. Das ist der Kommission in einem ersten Anlauf auf jeden Fall nicht gelungen. Es wurde aber auch nicht so kontrovers diskutiert.
Sie sehen, ich bin skeptisch, ob wir nicht einen deklaratorischen Selbstläufer schaffen, wenn wir dieser
AB 2010 S 194 / BO 2010 E 194
parlamentarischen Initiative und der Standesinitiative Bern Folge geben. Ich befürchte auch, dass wir bei der produzierenden Landwirtschaft Hoffnungen wecken, die wir dann nicht erfüllen können. Ich befürchte, dass wir, ähnlich wie bei der Buchpreisbindung, eine ellenlange Debatte führen und am Schluss ein Projekt vorliegen haben, über das in der Gesamtabstimmung kritisch abgestimmt wird beziehungsweise das dann die Hürde der Schlussabstimmung erst noch schaffen müsste.
Der Begriff "Ernährungssouveränität" tönt zwar sehr gut. Man kann darunter sehr viel versorgen; der Hut ist gross. Aber letztlich verstehen alle hier etwas anderes darunter; das haben bereits die ersten zwei Voten gezeigt.
Ich bitte deshalb, dies bei der Diskussion zu überlegen und auch die Antworten auf die Fragen zu liefern, die ich hier in den Raum gestellt habe. Für den anderen Fall habe ich mir erlaubt, einen Antrag auf Rückweisung an die Kommission zu stellen.

Sommaruga Simonetta (S, BE): Ich kann nahtlos an meinen Vorredner anschliessen. Bei allen drei Vorstössen, die wir heute Morgen zuerst behandeln, geht es im Wesentlichen um drei Ziele, nämlich um die Ernährungssouveränität, um den Erhalt des Selbstversorgungsgrades und um die Versorgungssicherheit. Alle diese drei Ziele sind wichtig und spielen in der Landwirtschaftspolitik eine zentrale Rolle. Ich habe aber Mühe damit, wenn man diese drei Begriffe vermischt und durcheinanderbringt. Genau das ist meines Erachtens in diesen drei Geschäften geschehen, weshalb ich empfehle, sie abzulehnen bzw. ihnen keine Folge zu geben. Ich tue das auch als Vertreterin eines Agrarkantons, aber ich streue den Bauern keinen Sand in die Augen.
Das Konzept der Ernährungssouveränität gibt es seit der Deklaration der Via Campesina aus dem Jahr 1996. In der Via Campesina haben sich Kleinbauern-, Landlosen- und Indigenenorganisationen zusammengeschlossen. Sie kämpfen dafür, dass die Menschen in den Ländern des Südens genug produzieren können, um ihre eigenen Familien am Leben zu erhalten. Sie kämpfen zudem gegen die Überschussproduktion und die Dumpingexporte aus dem Norden, aus Europa und den USA, die ihre Märkte überschwemmen und ihre Preise kaputtmachen. Schliesslich kämpfen sie dafür, dass ihre Regierungen die Grundnahrungsmittelproduktion nicht zugunsten der Exportproduktion vernachlässigen. Diese Anliegen sind von allergrösster Bedeutung, und ich finde, dass die Schweiz diese Bemühungen in internationalen Abkommen, vor allem in internationalen Handelsabkommen, unbedingt unterstützen sollte, im Sinne eines fairen Agrarhandels, wie Kollege Bieri gesagt hat. Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen später die Motion Lang 08.3260 zur Annahme empfehlen werde.
Ich weiss aber beim besten Willen nicht, was wir mit diesem Konzept in unserem Landwirtschaftsgesetz anfangen sollen, auch wenn es gut und sympathisch tönt. Die Subsistenzwirtschaft, also das Überleben der Bauernfamilien mit den selbstproduzierten Nahrungsmitteln, ist in unserem Land kein Thema. Die Schweiz ist kein Land, in welchem Überschussprodukte aus dem Ausland abgesetzt werden. Wenn schon, sind wir viel eher angehalten, unsere eigene Subventionierung der Landwirtschaft in Grenzen zu halten. Schliesslich zwingt unsere Regierung keinen einzigen Bauern in unserem Land, die Grundnahrungsmittelproduktion zugunsten der Exportproduktion zu vernachlässigen oder gar aufzugeben.
Wenn es im Rahmen der Ernährungssouveränität aber darum geht, dass wir unseren eigenen Bauern den Zugang zu den Ressourcen sichern wollen, dann sollten wir dagegen kämpfen, dass zum Beispiel der Zugang zum Saatgut eingeschränkt wird. Dann müssen Sie konsequenterweise aber auch gegen die Patentierung von Pflanzen und von Saatgut und gegen die gentechnische Veränderung dieser Produkte sein, weil genau damit der Zugang zu diesen wichtigen Ressourcen eingeschränkt wurde. Dann müssen Sie die Landschafts-Initiative unterstützen, die sich für einen sorgfältigen Umgang mit der endlichen Ressource Boden einsetzt, und Sie müssen auch die Klima-Initiative unterstützen, weil damit genau die wichtigsten Ressourcen, die unsere Bauern für ihre Produktion brauchen, geschützt werden sollen.
Das sind die wichtigen Anliegen, wenn es darum geht, in diesem Sinne die Ernährungssouveränität in der Schweiz zu unterstützen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Bauern Zugang zu den wichtigsten Ressourcen haben. Ich bin aber dagegen, dass man schöne Begriffe in ein Gesetz schreibt, die mit unserer Realität nichts zu tun haben. Dass wir eine bäuerliche und eine produzierende Landwirtschaft wollen, steht schon in der Verfassung und im Landwirtschaftsgesetz. Ein weiterer Begriff bringt hier nichts.
Erlauben Sie mir noch ein paar Ausführungen zu den Themen Selbstversorgungsgrad und Versorgungssicherheit: Die Höhe des Selbstversorgungsgrades ist eine sehr relative Grösse. Vor fünfzig Jahren hatten wir den genau gleich hohen Selbstversorgungsgrad wie heute, nämlich rund 60 Prozent. Die Bevölkerung hat aber in der Zwischenzeit um 60 Prozent zugenommen. Aber nicht nur deswegen ist der Selbstversorgungsgrad relativ. Es stellt sich nämlich auch die Frage, von welchem Selbstversorgungsgrad Sie überhaupt sprechen. Bei den tierischen Nahrungsmitteln haben wir heute einen Selbstversorgungsgrad von rund 95 Prozent, bei den pflanzlichen Nahrungsmitteln liegt der Selbstversorgungsgrad heute nur bei etwa 40 Prozent. Wenn wir schliesslich noch etwas weiterdenken, müssen wir uns bewusst sein, dass ohne Energie in der Landwirtschaft eigentlich gar nichts läuft; doch ausgerechnet bei den Energieträgern liegt der Selbstversorgungsgrad in unserem Land bei gerade mal 20 Prozent, und der Selbstversorgungsgrad beim Erdöl ist gleich Null. Der Selbstversorgungsgrad gibt also keine zuverlässige Auskunft darüber, wie gut es um die Versorgungssicherheit in unserem Land steht.
Damit komme ich zum Schluss noch zur letzten und vielleicht wichtigsten Frage, um die es in diesen drei Geschäften immer wieder geht, nämlich zur Frage, wie eine sichere Versorgung in unserem Land am besten gewährleistet werden kann: Eine gewisse Selbstversorgung ist sicher hilfreich, aber eben: Dann müssten wir zuerst bei der Energie ansetzen und dort den Selbstversorgungsgrad massiv verbessern, indem wir die einheimischen erneuerbaren Energien fördern und die Energieeffizienz massiv verbessern würden. Ich sage noch einmal: Da haben wir mit der Klima-Initiative das richtige Rezept. Wenn es aber darum geht, in unserem Land die Versorgung mit Nahrungsmitteln wirklich abzusichern, und zwar auch in Krisenzeiten, dann gibt es nur ein wirksames Mittel: vertraglich mit unseren Nachbarn, d. h. mit der EU abgesicherte offene Grenzen.
Ich weiss, dass man das Agrarfreihandelsabkommen mit der EU zurzeit unter ganz anderen Aspekten diskutiert. Aber dieses Abkommen wäre das wichtigste Instrument, damit die Schweiz in Krisenzeiten nicht von der Nahrungsmittelversorgung abgekoppelt werden kann. Ausgerechnet dieses wichtige Instrument für eine sichere Versorgung in unserem Land wird von bäuerlichen Kreisen - Gott sei Dank nicht von allen bäuerlichen Kreisen - abgelehnt.
Ich bitte Sie, die beiden Initiativen und die Motion abzulehnen. Sie greifen wichtige Themen auf und bringen zentrale Anliegen zur Sprache; aber ihre Antworten sind nicht überzeugend, und vor allem bringen sie uns nicht weiter. Niemand hindert uns daran, unsere eigene Landwirtschaftspolitik zu definieren und umzusetzen. In unseren Entscheidungen sind wir souverän; aber mit dieser Souveränität müssen wir etwas tun.
Wenn Kollege Graber, wie ich gehört habe, einen Antrag auf Rückweisung an die Kommission gestellt hat, dann sage ich: Wenn es etwas zur Klärung dieser Fragen beiträgt, dann könnte ich mir vorstellen, diesen Rückweisungsantrag zu unterstützen. Dann müssten wir aber wirklich dafür sorgen, dass wir schauen, worüber wir hier tatsächlich sprechen, und dass wir nicht meinen, der Landwirtschaft mit Symbolbegriffen etwas entgegenkommen zu können. Das könnte ich nicht unterstützen. Ich schaue dann, was Ihnen Herr Graber allenfalls vorschlägt.
AB 2010 S 195 / BO 2010 E 195

Germann Hannes (V, SH): Ich appelliere an Sie, diese drei Geschäfte zur Ernährungssouveränität und zur Sicherung der Selbstversorgung in unserem Land zu unterstützen. Es ist dies kein Aufruf zur Lancierung einer neuen "Anbauschlacht Wahlen". Es ist aus meiner Sicht auch kein Aufruf zu Protektionismus. Nein. Aber es ist ein Aufruf, zu den Produktionsfaktoren und -grundlagen in unserem Land Sorge zu tragen.
Wortreich haben meine Vorredner die Situation vernebelt und die wahre Absicht dahinter aber trotzdem durchschimmern lassen. Natürlich sind diese Themen wegen der anstehenden Debatte über ein Landwirtschafts-Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU aufs Tapet gekommen. Der Selbstversorgungsgrad in unserem Land ist ja inzwischen auf unter 60 Prozent gesunken. Wenn man die Produktionsmittel dazu nimmt, wären es noch deutlich weniger, dann käme man nämlich auf unter 50 Prozent. Das ist an sich auch nicht gravierend. Wir sind etwa auf dem Niveau wie nach der "Anbauschlacht Wahlen". Aber wenn das Freihandelsabkommen käme, würde das zu dramatischen Verschiebungen führen.
Was heisst nun Ernährungssouveränität? Es ist schon verschiedentlich angesprochen und auch gleich wieder vernebelt worden. Kollegin Sommaruga hat von der Via Campesina gesprochen. Ja, dort steht es: "Ernährungssouveränität ist das Recht jeder Nation, ihre eigene Kapazität zu erhalten und zu entwickeln, um Nahrungsmittel zu produzieren, die wichtig für die nationale und kommunale Ernährungssicherheit sind, und die kulturelle Vielfalt und die Vielfalt von Produktionsmethoden zu respektieren." Ich weiss nicht, was man dagegen haben kann, das muss ich Ihnen ehrlich sagen.
Heute ernährt eine Hektare, das ist etwa ein Fussballfeld, rund vier Menschen. In Zukunft, im Jahr 2050, muss eine Hektare sieben Menschen ernähren. Das Bevölkerungswachstum und ein steigender Kalorienkonsum pro Kopf führten dazu, dass der tägliche Weltkalorienkonsum in den letzten vierzig Jahren um 150 Prozent gestiegen ist. In den nächsten fünfzig Jahren wird dieser voraussichtlich nochmals um 60 Prozent wachsen. Bleibt das Nahrungsangebot gleich, müsste also der Pro-Kopf-Konsum um einen Drittel sinken. Die Nahrungsmittelproduktion muss also tendenziell, weltweit gesehen, wachsen und nicht mit allen Mitteln heruntergedrückt werden.
Diese Entwicklung, die steigende Nachfrage und die begrenzte Verfügbarkeit der benötigten Ressourcen wie Boden und Wasser werden künftig Schwankungen im Angebot nach sich ziehen und zu einer grossen Instabilität der Rohstoff- und Nahrungsmittelpreise führen. Das kann gefährliche Auswirkungen auf die Ernährungssouveränität oder -sicherheit und die gesellschaftliche wie politische Stabilität haben. Die Diskussionen zum Energiesektor lassen es erahnen. Wie schnell ist ein Gashahn zugedreht! Wie schnell ist ein Zufuhr- bzw. ein Absatzkanal unterbrochen, wenn ein Staat das will! Das geht ohne Weiteres, jeder Staat kann Prioritäten setzen. Was man aber nicht kann, ist von heute auf morgen eine Produktion aus dem Boden stampfen, wenn die Bedingungen nicht mehr gegeben, die Grundlagen gar nicht mehr da sind. Der Druck nimmt enorm zu. Um das etwas auf die Schweiz umzumünzen: Wir sind ja keine Insel und bleiben von diesen Entwicklungen auch nicht verschont. Pro Jahr werden für jeden Schweizer durchschnittlich Lebensmittel im Wert von 600 Franken importiert. Im Vergleich dazu: In der EU sind das nur etwa 60 Franken.
Dazu kommt, dass der Druck auf unseren landwirtschaftlichen Boden kontinuierlich zunimmt. So verschwinden täglich 110 000 Quadratmeter Landwirtschaftsboden. Das entspricht etwa einem Verlust von 1,3 Quadratmetern pro Sekunde. Sie kennen ja all diese Rechenspiele; ich will die nicht einsetzen, um Angst zu machen. Aber es ist einfach eine Tatsache.
Vor diesem Hintergrund meine ich doch, dass wir verpflichtet wären, etwas zu tun, ein Zeichen zu setzen, dass wir um die Bedeutung der Ernährungssicherheit wissen. Wenn wir zur Ernährungssouveränität der Schweiz stehen und sie stärken wollen, haben wir eben die Möglichkeit, über die Produktionsbedingungen Einfluss zu nehmen. Wir können dabei auch die Produktionsstandards, faire Arbeitsbedingungen usw. festlegen. Wir haben auch die Möglichkeit, eine multifunktionale Landwirtschaft zu fördern, wie wir es bereits zu tun begonnen haben. Es ist auch eine Stärkung des ländlichen Raumes, der Tourismusregionen usw. Das scheint mir also ganz wichtig zu sein.
Jetzt verweise ich einfach noch darauf, in welcher Phase des parlamentarischen Ablaufes wir uns befinden. Hier hat mich also die Wortklauberei des Kollegen Graber schon etwas erstaunt, das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Und zu Frau Sommaruga muss ich sagen: Dieses Doppelspiel, das Sie hier betreiben, ist wirklich fast nicht auszuhalten. Einerseits wollen Sie billigste Importe aus der EU, auf der anderen Seite sind Sie an vorderster Front, wenn es darum geht, der einheimischen Produktion möglichst hohe Auflagen zu machen, die die Produktion noch verteuern. Für mich ist das einfach nicht glaubwürdig - es tut mir leid, ich muss das einmal so klar sagen. Ich weiss nicht, was das mit einem fairen Agrarhandel zu tun haben soll. Wir lassen zu, dass alles aus Europa kommt. Wir wissen, Europa ist auch in Verhandlungen mit Marokko und anderen nordafrikanischen Staaten. Dort bekommt man vielleicht die Produkte noch etwas billiger. Die werden in die Schweiz hineinfliessen, wenn die Grenzen offen sind; das ist für mich sonnenklar. Es ist einfach verlogen, hier von fairem Agrarhandel zu sprechen, und es ärgert mich auch.
Herr Kollege Graber, wir befinden uns bei den beiden Initiativen in der ersten Phase. Wir entscheiden heute lediglich, ob es Handlungsbedarf gibt oder nicht. Wenn wir finden, wir sollten uns mit dem Thema Ernährungssouveränität oder mit der Bedeutung der Produktion im eigenen Land auseinandersetzen, dann können wir getrost für Folgegeben stimmen. Dann geht es in den anderen Rat, dann muss der auch noch das Okay geben. Erst nachher wird überhaupt damit angefangen, ins Detail zu gehen und allenfalls eine Gesetzesänderung auszuarbeiten. Aber man hätte auch dann noch die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. In dem Sinne brächte jetzt eine Rückweisung aus meiner Sicht nichts ausser einer Verlängerung dieser Diskussion. Jetzt sind wir ja hier drin und führen sie.
Also bitte ich Sie, mindestens der Standesinitiative Bern bzw. der parlamentarischen Initiative Bourgeois Folge zu geben. Dann bekommen wir Gelegenheit, uns mit dieser Thematik eingehend zu befassen.

Stähelin Philipp (CEg, TG): Als Mitglied der Kommission ergreife ich auch noch das Wort, und das insbesondere aufgrund des Votums unseres Ratskollegen Bieri, der mir üblicherweise im Nacken sitzt. (Heiterkeit) Ich habe in den vergangenen Tagen relativ viele Gespräche mit unserem Kollegen aus dem Nationalrat, Herrn Bourgeois, über seinen Vorstoss geführt. Schauen Sie, mit der Stossrichtung und dem Inhalt dieses Vorstosses bzw. der beiden Initiativen - ich spreche hier weniger von der Motion - kann ich sehr wohl leben. Ich stehe für eine produzierende Landwirtschaft ein, die insbesondere auch die Selbstversorgung bzw. einen hohen Grad der Selbstversorgung anstrebt; das sehe ich durchaus. Hingegen habe ich grösste Mühe - grösste Mühe! - mit dem schummerigen Begriff der Ernährungssouveränität, der hier neu eingeführt wird. Wir haben es heute schon gehört: Jeder benutzt dieses Wort, jeder versteht etwas anderes darunter. "Ernährungssouveränität" ist ein Begriff, der eigentlich zurzeit keinen Inhalt hat.
Ich habe mich schon etwas gewundert, als ich den Begriff in einer amtlichen Publikation des Bundesamtes zum ersten Mal gelesen habe. Auch dort war er inhaltlich wenig definiert. Er wurde benützt, ohne dass sauber umschrieben worden wäre, was er eigentlich beinhaltet. Ich habe heute von Peter Bieri gehört - deshalb habe ich ihn erwähnt -, dass dieser Begriff völkerrechtlich eingeführt sei, dass er im Uno-Bericht 2008 benutzt und dass er von Experten mit Inhalt gefüllt worden sei. Ich hoffe, ich zitiere Herrn Bieri richtig. Wir wissen aber noch nicht, was der Begriff beinhaltet; es
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braucht hier Uno-Experten, die diesen Begriff dann mit Inhalt füllen. Herr Vizedirektor Popp, den ich hochachte - ich bin gut befreundet mit ihm -, will diesen Begriff noch weiter verfeinert und aktualisiert haben. Die Ziele der Ernährungssouveränität würden auch in der EU angestrebt. Auf Deutsch heisst das: Wir können problemlos in einen EU-Freihandelsvertrag eintreten, sogar in die EU insgesamt; wir bleiben trotzdem noch ernährungssouverän.
Ich muss Ihnen sagen, so geht das ja wohl kaum. Wenn wir einen Begriff in unsere Gesetzessprache einführen, dann sollten wir wissen, worum es geht. Der Begriff der Ernährungssouveränität kommt aus dem Völkerrecht. Er hängt mit dem Völkerrecht zusammen. Er war seit seiner Einführung immer schummerig und umstritten.
Die Geschichte seiner Einführung erinnert mich an irgendwelche Vorlesungen vor langer Zeit. Der Begriff der Souveränitätslehre wurde von Jean Bodin entwickelt, einem Franzosen, dem sogenannten Bodinus, irgendwann 1500 und ungerade und später erstmals im Fürstentum Neuenburg umgesetzt. Bodin war Jurist, Begründer des Jus gentium, ich hoffe, ich sage das richtig. Das war alles hervorragend, aber er hat schon nicht sauber definieren können, was denn Souveränität wirklich bedeutet. Der Begriff wurde immer benutzt, um die Realitäten eher zu verdecken.
Wir sind auf diesem Wege ja nicht gerade die Ersten. Artikel 3 unserer Bundesverfassung beginnt mit dem schönen Satzteil: "Die Kantone sind souverän ..." Also bitte, sie sind souverän. Sie bestimmen selbst über ihr Schicksal? Aber wir bestimmen auch noch kräftig mit. Was heisst dann der Begriff "Souveränität"? Er ist nicht definiert.
Das ist der Grund, weshalb ich hier auch das Wort ergriffen habe, und deshalb bitte ich Sie: Vermeiden wir diesen Begriff der Ernährungssouveränität! Ich will nicht, dass dieser Begriff, diese Bezeichnung, die nicht definiert ist, hier in unsere Gesetzessprache eingeführt wird. Was immer wir beschliessen, ich bitte den Bundesrat, ich bitte allenfalls dann auch unsere Schwesterkommission - wir sprechen ja hier erst darüber, Initiativen Folge zu geben -, diesen Begriff nicht zu verwenden. Inhaltlich, mit der Stossrichtung kann ich wie gesagt durchaus leben. Aber das will ich hier auch zuhanden der Schwesterkommission gesagt haben, weil eine Rückweisung an die Kommission ja wahrscheinlich in dieser Verfahrensphase wenig bringen wird; es geht nur um das Folgegeben. Die Schwesterkommission im anderen Rat soll wissen, dass dieser Begriff bei uns auf Widerstand stossen könnte - und ich sage aus meiner Sicht: sollte. Ich kann wie gesagt mit der Stossrichtung leben, aber nicht mit diesem Begriff. Ich bitte auch Bundesrat und Verwaltung, künftig darauf zu verzichten.

Schweiger Rolf (RL, ZG): Meine Interessenbindung: Ich bin Präsident der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien (Fial).
Es gilt einleitend Folgendes festzustellen: Wir haben eine sehr gute Landwirtschaft. Unsere Landwirtschaft ist aber in einem Land situiert, das eines der Länder mit dem wohl höchsten Wohlstand ist. Die Folge davon ist, dass die Lebenshaltungskosten und damit generell auch die Einkommensbedürfnisse in der Schweiz grösser sind als in anderen Ländern. Eine der Konsequenzen daraus hat die Schweiz immer wieder gezogen, und zwar indem sie sich gesagt hat: "Wir müssen auf den Weltmärkten präsent sein, und zwar mit Produkten, die über dem Durchschnitt liegen und die es demzufolge auch erlauben, höhere Erträge zu generieren." Die Nahrungsmittelindustrie und auch weite Teile der Landwirtschaft sind, glaube ich, damit einverstanden, dass man sich bemüht, auch im Nahrungsmittelbereich und im Bereich der Rohstoffe in diese Richtung zu gehen. Der Landwirtschaft und der Schweiz geht es besser, wenn es gelingt, durch eine Dynamisierung der Landwirtschaft und generell der Lebensmittelproduktions-Politik Märkte zu schaffen und mit hochwertigen Produkten auf den Weltmarkt präsent zu sein. Dies generiert generell höhere Einkommen.
Nun ist aber zu sagen, dass jeder Export prinzipiell gesehen die Selbstversorgung reduziert. Denn alles, was an Nahrungsmitteln aus der Schweiz hinausgeht, kann hier nicht mehr angeboten werden. Die logische Konsequenz ist, dass der entfallende Teil, also derjenige Teil, der weggeht, eingeführt werden muss. Die Senkung der Selbstversorgung durch mehr Exporte ist aber nicht negativ, sondern langfristig positiv, möglicherweise sogar überlebensnotwendig.
Nun wird gesagt, es gehe ja nicht um die pro Jahr berechnete Selbstversorgung, sondern es gehe um die Möglichkeit, den Selbstversorgungsgrad z. B. bei 60 Prozent zu haben. Aber bei den Entscheiden der Industrie, in den Export zu gehen, werden Investitionen getätigt, Strukturen aufgebaut usw. Auch in der Landwirtschaft werden die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Zum Beispiel werden in einem Bereich, in dem der Export boomt, also etwa indirekt bei der Milch, Strukturen aufgebaut, die grösser sind, als es für die Eigenversorgung nötig wäre. Es ist eine Illusion zu meinen, durch eine relativ kurzfristige Umstrukturierung des Ganzen könnte eine rein auf das Nationale bezogene Versorgungssituation geschaffen werden.
Ich glaube, wir sind gehalten, uns den veränderten Gegebenheiten der Welt anzunähern und die Chancen zu packen, die wir auch im Export haben. Wenn solche auf das Innere bezogene Regelungen getroffen werden, verhindert dies, dass wir den Weg beschreiten, der letztlich im Interesse aller liegt. Darum glaube ich, dass wir uns hüten sollten, Sachen zu regeln, bei denen wir uns in wenigen Jahren fragen müssen, warum wir das nur getan haben.
Ich bin der festen Meinung, dass man alle die Vorschläge, die hierzu gemacht wurden, ablehnen sollte.

Bischofberger Ivo (CEg, AI): Nach den Voten der verschiedenen Kommissionsmitglieder bitte ich Sie um Unterstützung der parlamentarischen Initiative Bourgeois, denn dann geht das Geschäft ja konsequenterweise an die zuständige Kommission im Nationalrat. Dort besteht dann die Chance, eine entsprechend konzise Vorlage mit klar definierter Zielsetzung, wie Kollege Graber das gefordert hat, und in Würdigung aller vorliegenden Vorstösse zu erarbeiten. Warum?
All die vorliegenden Geschäfte haben die sogenannte Ernährungssouveränität zum Kernanliegen. Dieser genannte Terminus wirft in seiner Bedeutung zuweilen Fragen auf oder wird, wie die Voten der Kollegen Bieri und Stähelin deutlich zeigen, unterschiedlich definiert. Ich selber verstehe darunter das Recht jedes Landes, eine eigenständige Agrar- und Lebensmittelpolitik gemäss den Ansprüchen der eigenen Bevölkerung zu gestalten.
In der Schweiz ist die Agrar- und Lebensmittelpolitik auf Nachhaltigkeit und auch hohes Tierschutzniveau ausgerichtet. Deshalb will Ernährungssouveränität nicht eine autarke, hundertprozentige Versorgung sicherstellen; vielmehr geht es darum, den einheimischen Agrar- und Lebensmittelsektor und unsere damit verbundenen Errungenschaften langfristig auf einem realistischen Niveau zu erhalten. So können die Bedürfnisse der Bevölkerung gedeckt und eine minimale Ernährungssicherheit geleistet werden.
Zurzeit, das haben wir verschiedentlich gehört, stammen ja bekanntlich über 40 Prozent unserer Ernährung aus dem Ausland. Der Druck auf die landwirtschaftlichen Böden nimmt kontinuierlich zu, das kann jede und jeder von uns tagtäglich feststellen, wir müssen nur mit offenen Augen durch die Landschaft gehen. Verschiedene Faktoren spielen in Zukunft eine immer wichtigere Rolle für die Ernährungssouveränität jedes Landes, namentlich die Öffnung der Märkte, die Entwicklung der Weltbevölkerung und auch der Klimawandel, welcher die landwirtschaftliche Rohstoffproduktion je länger je unsicherer macht. Dabei müssen nach offiziellen Schätzungen, das haben wir auch gehört, bis im Jahr 2050 mehr als 3 Milliarden Erdenbewohner zusätzlich mit den gleichen oder gar weniger Flächen ernährt werden. Meine Interpretation dieser Aussage deckt sich hier nicht mit dem Votum meines Banknachbarn Konrad Graber. Kurz gesagt bedeutet das Thema Ernährungssouveränität für mich Versorgung der eigenen Bevölkerung, und es wird zukünftig für jedes Land an Bedeutung gewinnen.
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Die parlamentarische Initiative Bourgeois will nun eben diese einleitend definierte Ernährungssouveränität im Landwirtschaftsgesetz verankern. Damit eröffnet sich dem Bundesrat die Möglichkeit, in verschiedensten politischen Bereichen Massnahmen zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft und auch des Ernährungssektors generell zu ergreifen; so unter anderem Massnahmen zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen oder zur Produktepositionierung auf ausländischen Märkten.
Dementsprechend bin ich überzeugt, dass wir mit der Unterstützung dieser Standesinitiative erstens die Produktionsbedingungen für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor wie auch die gewünschten umwelt- und tiergerechten Produktionsmethoden fördern; zweitens die damit verbundenen zahlreichen Arbeitsplätze sichern und so nicht zuletzt unserer bäuerlichen Jugend eine zurzeit dringend nötige optimistische Zukunftsperspektive eröffnen; drittens die dezentralen landwirtschaftlichen Strukturen motivieren, andere Wirtschaftszweige wie zum Beispiel den Tourismus positiv zu beeinflussen; und viertens die Kontrolle über unsere eigenen Ernährungsprodukte stärken. Eine derart ausgerichtete Agrarpolitik, die so in unserer Verfassung verankert ist und unserer bäuerlichen Bevölkerung die Aufgabe erteilt, qualitativ hochstehende Lebensmittel zu produzieren, die Landschaft zu pflegen und zur dezentralen Besiedelung unseres Landes beizutragen, verdient unsere Unterstützung und soll auch seriös im Sinne des einleitenden Votums abgehandelt werden.
Einen Schritt in diese erfolgversprechende Richtung können wir tun, wenn wir von den hier zur Diskussion stehenden Geschäften eben die parlamentarische Initiative Bourgeois unterstützen; dies übrigens in Übereinstimmung mit der Direktion des Bundesamtes für Landwirtschaft, wie ich dem LID-Dossier Nr. 433 vom 24. März 2009 entnehmen kann.

Hêche Claude (S, JU): Les problèmes d'approvisionnement en denrées alimentaires de base auxquels on a assisté dans de nombreux pays en 2008, par exemple, ont clairement souligné les conséquences politiques, économiques et sociales de l'insuffisance de prévoyance de certaines autorités et, je dirai, la nécessité pour nous de poursuivre le débat face à la difficulté croissante de nourrir la population.
Quelles conséquences ces événements ont-ils pour notre pays, me direz-vous? Notre pays n'est pas épargné par ces évolutions; d'une part, parce que nous sommes dépendants de l'étranger et, d'autre part, du fait de la raréfaction de nos terres agricoles parallèlement à la croissance de la population. Selon l'Union suisse des paysans, nous importons en moyenne pour 600 francs de denrées alimentaires par habitant contre 60 francs dans l'Union européenne. Même si comparaison n'est pas raison, nous ne pouvons pas ignorer ces chiffres, cette différence est importante. En outre, la pression sur nos terres, cela a été rappelé tout à l'heure, ne cesse d'augmenter. Journellement, ce sont 110 000 mètres carrés de terres agricoles qui disparaissent, ce qui correspond à une perte de 1,3 mètre carré par seconde. La demande croissante de zones d'habitation et d'infrastructures, ainsi que l'extension des surfaces boisées d'environ 4500 hectares par an, réduisent progressivement la surface disponible pour la production de denrées alimentaires dans notre pays. Par conséquent, il convient de poursuivre dans notre pays la réflexion sur la souveraineté alimentaire et sa signification. Plus particulièrement, il s'agirait de réexaminer le degré d'approvisionnement que nous souhaitons tout en gardant à l'esprit qu'il est impératif de trouver le meilleur équilibre entre le volume de production et les conditions dans lesquelles celle-ci est réalisée.
A mes yeux, donc, la souveraineté alimentaire devrait notamment signifier: des conditions de production qui promeuvent le secteur agroalimentaire local et national et tiennent compte des emplois qui y sont liés; des standards de production respectueux des conditions de travail équitables, de même que des animaux et de l'environnement; la promotion des produits indigènes sur le marché; répondre à l'attente des consommateurs et renforcer leur confiance; le contrôle de notre propre nourriture et de ce qui arrive dans notre assiette. C'est également une question de santé publique. De plus, il s'agit de prendre encore mieux en compte l'évolution multifonctionnelle de notre agriculture, qui a pour corollaire de renforcer les structures agricoles régionales favorables à d'autres secteurs économiques, comme le tourisme. Autant d'éléments qui, à mes yeux, sont favorables à une réglementation et à une inscription de la stratégie sur le plan de la souveraineté alimentaire dans notre politique agricole, afin de contribuer à maintenir la stabilité sur les plans social, environnemental et économique dans notre pays.
Partout dans le monde les paysans connaissent la même situation: le nombre d'exploitations agricoles diminue de jour en jour, les revenus des agriculteurs sont trop faibles, les paysans manquent de perspectives. La concurrence, si souvent prônée par certains, entre producteurs agricoles du Nord et du Sud n'existe pas. Au contraire, on voit s'enclencher un processus de substitution de l'agriculture paysanne par la production industrialisée dans l'unique intérêt des grands distributeurs, cela au détriment des agriculteurs. Dans l'intérêt de nos agriculteurs et de ceux du monde entier, de même que dans l'intérêt de l'approvisionnement alimentaire aussi bien national qu'international, il convient dès lors de préciser la stratégie qui permet aux Etats, à notre Etat de s'opposer résolument à ce processus dominé par de grandes entreprises multinationales qui, il faut bien se l'avouer, traitent les denrées alimentaires, le monde agricole et les salariés comme de simples marchandises.
C'est dans cet esprit que je soutiendrai l'ensemble des interventions, car cela permet ainsi de poursuivre le débat à la suite des travaux déjà menés par nos autorités. De plus, la discussion de ce jour, c'est aussi la possibilité d'exprimer l'inquiétude qui règne dans bon nombre de régions du pays.

Stadler Hansruedi (CEg, UR): Ich möchte vorab Artikel 11 des Parlamentsgesetzes gerecht werden und meine Interessenbindung bekanntgeben: Ich habe eine einzige, ich stamme aus einer Bauernfamilie. Aber das ist nicht der Grund für meine Äusserung.
Die Standesinitiative Bern, die vorliegende parlamentarische Initiative und die Motion befassen sich mit der Ernährungssouveränität. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben sich dazu ausführlich geäussert. Dabei wurde der Fokus vor allem auf die Landwirtschaftspolitik gerichtet. Ich möchte jetzt eigentlich den Akzent etwas auf die Versorgung generell und die Versorgungssicherheit legen. Die sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln ist ein wichtiger Aspekt der Versorgung unserer Bevölkerung. Dabei spielt unsere Landwirtschaft sicher die zentrale Rolle. Aber dies ist nur ein Aspekt. Der Fächer muss viel weiter geöffnet werden.
Wie meine ich das? Seit fast zwei Jahren wird die öffentliche Diskussion von der Finanzkrise und ihren Nachwehen dominiert. Aber vor zwei Jahren haben steigende Nahrungsmittelpreise in zahlreichen Ländern zu Unruhen geführt. Es stellte sich nicht nur in der Schweiz, sondern in vielen Ländern die Frage nach der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Vor zwei Jahren hatten wir aber nicht nur bei den Agrarrohstoffen, sondern auch bei Energieträgern und Metallen erhebliche Verknappungen und entsprechende Preissteigerungen.
Deshalb habe ich vor zwei Jahren einmal ein Postulat (08.3270) eingereicht mit dem Anliegen, dass der Bundesrat einen Bericht über die Analyse, Folgerungen, Strategien und Massnahmen bei den drohenden Nahrungsmittel-, Rohstoff- und Ressourcenknappheiten vorlegen solle. Eine der damaligen Fragen lautete - zwei Fragen möchte ich erwähnen -: Braucht es eine neue Strategie und neue Massnahmen für eine langfristige sichere Versorgung unserer Bevölkerung mit Nahrungsmitteln? Die zweite Frage: Drängen sich neue Akzente bei der Agrarpolitik auf? Jetzt hat der Bundesrat, von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, am 19. August 2009 einen umfangreichen Bericht mit dem Titel "Nahrungsmittelkrise, Rohstoff- und Ressourcenknappheit" vorgelegt.
AB 2010 S 198 / BO 2010 E 198
Ich finde, das ist eine ausgezeichnete Auslegeordnung mit einer ausgezeichneten Analyse und der Ausbreitung aller Handlungsfelder, die sich hier gezeigt haben. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, dem Bundesrat für diesen Bericht zu danken. Ich hoffe, dass der Bericht dann auch gelesen wird, wenn nach der Finanzkrise und ihren Nachwehen die alten Probleme der Knappheit von Ressourcen, Rohstoffen und Nahrungsmitteln wieder hervortreten und wir wieder darüber diskutieren, weil diese Knappheiten eine der zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts bleiben werden. Mein Anliegen ist, dass wir uns nicht nur auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln konzentrieren, sondern uns wirklich mit der sicheren Versorgung mit Energieträgern, Nahrungsmitteln, Rohstoffen und Ressourcen befassen.
Es geht bei diesen Geschäften um Ernährungssouveränität. Es wurde jetzt ziemlich viel interpretiert. Ich habe mir erlaubt, noch einmal schnell in den Duden zu schauen. Dort steht ganz einfach, "Souveränität" heisse Unabhängigkeit eines Staates vom Einfluss anderer Länder - das steht im Duden unter "Souveränität". Mit der Souveränität bei der Produktion von Nahrungsmitteln ist es aber so eine Sache. Spätestens seit der Cervelatkrise wissen wir, dass wir über keine Cervelatsouveränität verfügen, denn bei der Produktion unserer Nationalwurst sind wir auf Därme aus Südamerika angewiesen. Der Begriff "Ernährungssouveränität" verleitet - vielleicht ist das eine Überinterpretation - eigentlich dazu, das als Versorgungsunabhängigkeit der Schweiz bei den Nahrungsmitteln zu interpretieren. Deshalb möchte ich eigentlich, Professor Popp hin oder her, statt von Souveränität von Versorgungssicherheit sprechen; so weit diese Bemerkung zur Frage des Begriffs. Es geht schlussendlich um die Versorgungssicherheit. Dazu gehört auch die Versorgungssicherheit mit genügend und gesunden Nahrungsmitteln. Zur Versorgungssicherheit gehört aber nicht nur die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Ressourcen und Rohstoffen, sondern zur Versorgungssicherheit gehört im Pandemiefall zum Beispiel auch die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen. Auch das gehört dazu.
Noch eine letzte Bemerkung: Die heutige Diskussion fokussiert sich eigentlich auf Artikel 104 der Bundesverfassung bezüglich Landwirtschaft. Nur zwei Artikel weiter vorne gibt es aber den Artikel 102 zur Landesversorgung. Dort steht: "Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher ..."
Mir ist bewusst, dass der Begriff der Landesversorgung noch etwas den Geist einer anderen Zeit atmet. Ich danke aber dem Bundesrat, dass er sich im entsprechenden Bericht vom August 2009 bereiterklärt hat, betreffend die Landesversorgung, Artikel 102 der Bundesverfassung, eine Auslegeordnung zu machen und den notwendigen Handlungsbedarf aufzuzeigen.
Mein Anliegen war es eigentlich, den Fokus zu erweitern und den Fächer etwas breiter zu spannen und zu sagen: Richtig, Nahrungsmittelknappheiten oder die Versorgung mit Nahrungsmitteln sind ganz zentrale Punkte. Wir haben uns aber generell über das Thema Versorgungssicherheit zu unterhalten.

Schwaller Urs (CEg, FR): Ich nehme Bezug auf die Fragen von Kommissionsmitgliedern und staune schon etwas, dass die Kommission offenbar die sich stellenden Fragen nicht abschliessend beantwortet hat und nun das Plenum befragt. Mit der Annahme wird die Kommission aber so oder so Gelegenheit haben, den Begriff "Ernährungssouveränität" zu präzisieren. Als Nichtkommissionsmitglied und frei von Interessenbindungen kam ich nach der Lektüre der verschiedenen Geschäfte zu folgendem Schluss: Der Begriff "Ernährungssouveränität", verstanden als das Recht eines jeden Landes, seine Landwirtschaftspolitik zu bestimmen, hat ja in der Schweiz eine fast sechzigjährige Geschichte. Das ist eigentlich nichts Neues. Aus dem Begriff können weder eine Erhöhung des Selbstversorgungsgrades, wie das angesprochen wurde, noch neue protektionistische Massnahmen oder gar eine Aussage für oder gegen den Handel mit Agrarprodukten abgeleitet werden. Die heutige Landwirtschaftspolitik wird meines Erachtens in dem Sinne nicht geändert. Ebenfalls wird nach meinem Dafürhalten kein Präjudiz für die Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitik geschaffen, weder für die produzierende Landwirtschaft noch für die weiterverarbeitenden Betriebe. Im Gegenteil, es wird damit zum Beispiel in Sachen Freihandel unterstrichen, dass wir nach Vorlage der Resultate der heutigen Abklärungen souverän über den weiteren Weg der Schweiz auch in diesem Dossier entscheiden können und entscheiden werden.
Mit dieser Auslegung des Begriffs "Ernährungssouveränität" stimme ich deshalb dafür, der parlamentarischen Initiative Bourgeois und der Standesinitiative Bern Folge zu geben, die letztlich etwas explizit sagen, was sowohl in der Verfassung wie auch in der Landwirtschaftsgesetzgebung anvisiert ist.
Meine letzte Bemerkung: Es geht aber auch darum, und deshalb stimme ich für Folgegeben, der produzierenden Landwirtschaft zu sagen, dass wir sie in der Schweiz weiterhin wollen und auf die Qualität ihrer Produkte setzen. Ich glaube, ein Nein hätte eben genau die gegenteilige Aussage zur Folge.

Cramer Robert (G, GE): Bien que n'étant pas membre de la commission, je me permets d'intervenir dans ce débat en ma qualité de représentant d'un canton agricole. Pour ceux qui connaissent peu Genève, cette affirmation peut sembler surprenante, mais Genève, ce n'est pas seulement le Salon de l'auto, ce n'est pas seulement les activités financières, c'est aussi un canton qui consacre 50 pour cent de son territoire à l'agriculture. C'est donc dire que Genève, proportionnellement à son territoire, est un des plus importants cantons agricoles de Suisse. (Hilarité)
J'ajoute qu'en plus des cultures de niche que l'on peut trouver à Genève, c'est tout de même un canton qui, dans certaines cultures significatives, a son importance, puisque c'est le troisième canton viticole de Suisse, après le Valais et le canton de Vaud, et qu'il consacre deux à trois fois plus de superficie à la vigne que le vignoble zurichois, neuchâtelois ou tessinois. Genève est également un important canton maraîcher. Vous savez que la plus importante culture maraîchère de notre pays, c'est la tomate. Eh bien, Genève est le premier producteur de tomates de Suisse, de sorte que, lorsqu'au mois de juin, vous mangerez des tomates à Zurich, à Schaffhouse ou en Argovie, il y a de fortes chances que vous mangiez des tomates genevoises.
A cela s'ajoute que, pour ma part, j'ai été personnellement confronté aux questions complexes de la gestion de l'agriculture dans un canton qui est largement urbain, puisque, durant douze ans, j'ai exercé la charge de conseiller d'Etat responsable de l'agriculture. C'est donc dire que j'ai été surpris aussi bien d'entendre dans les interventions d'un certain nombre de nos collègues que de lire dans le rapport de la commission que la souveraineté alimentaire était une notion polysémique et floue, au point qu'on a de la peine à discerner les effets juridiques et concrets de son inscription dans la loi sur l'agriculture. J'observe tout d'abord que ce flou est tout relatif, parce que dans le même temps que l'on nous indique que c'est une notion floue, on nous indique tous les problèmes que poserait son application. Donc, c'est dire qu'on a quand même compris quelque chose au travers de ce flou!
Pour ma part, j'ai le sentiment qu'en réalité, la notion de souveraineté alimentaire correspond en tout point à ce que l'on peut trouver dans nos lois lorsqu'elles contiennent des dispositions qui en indiquent le but. Du reste, l'initiative parlementaire Bourgeois 08.457, "Souveraineté alimentaire", est assez précise sur ce point puisqu'elle commence à l'article 1 par indiquer le but de la loi, et c'est là qu'on trouve la notion de souveraineté alimentaire. Puis elle propose, à l'article 2, de compléter la loi sur l'agriculture en stipulant que la Confédération doit "assurer la couverture de manière prépondérante des besoins de la population par une production indigène de qualité, durable et diversifiée". C'est dire qu'il n'y a aucun flou. On sait très précisément ce que Jacques Bourgeois souhaite et ce qu'il entend par les mots "souveraineté
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alimentaire". Je ne vois pas en quoi un renvoi à la commission permettra d'être plus précis que ce texte extrêmement clair que nous avons sous les yeux.
En réalité, la notion de souveraineté alimentaire a une double portée. D'une part, elle a une portée technique, c'est ce qui est proposé par Monsieur Bourgeois. Ce sont les définitions que plusieurs d'entre nous ont citées, c'est-à-dire qu'on doit avoir une législation qui prévoie que notre production agricole est en priorité destinée à l'alimentation de proximité. En d'autres termes, on ne doit pas favoriser une agriculture d'exportation, mais des cultures vivrières, des cultures qui visent à assurer l'alimentation du pays.
Je souligne qu'à cette notion technique s'ajoute d'autre part une notion de portée sociale et culturelle. Il s'agit aussi de préserver une culture paysanne, ce qui implique de favoriser le maintien des exploitations, de s'opposer à l'accaparement des terrains, de favoriser les rapports entre producteurs et consommateurs, entre villes et campagne, entre campagne et villes. Le corollaire de ces considérations, c'est d'avoir une agriculture qui soit suffisamment rémunératrice.
Ces deux principes que je viens de citer - la technique et la portée philosophique de cette notion de souveraineté alimentaire - ne sont pas valables uniquement pour les pays du Sud. Ils ont une portée universelle. Ces principes peuvent parfaitement s'appliquer et à un pays et à un canton. Je vous dirai que ces principes sont suffisamment précis pour que le canton de Genève ait pu se doter d'une loi sur la promotion de l'agriculture qui repose sur le principe de la souveraineté alimentaire. Je vous garantis que la législation genevoise n'est contraire ni au droit suisse ni non plus au droit international. Il s'agit d'une législation qui vise à favoriser l'agriculture contractuelle, c'est-à-dire les rapports entre la ville et la campagne, la promotion des produits du terroir, le maintien des exploitations et la pérennité de celles-ci en prévoyant qu'elles aient la possibilité d'écouler de façon prioritaire leurs produits sur le marché local et enfin bien sûr une agriculture qui soit suffisamment rémunératrice pour permettre à l'exploitant non seulement de vivre, mais encore de pouvoir rémunérer de façon équitable ses collaboratrices et ses collaborateurs.
La loi sur la promotion de l'agriculture est appliquée depuis six ans dans le canton de Genève avec succès. Et le succès est tel qu'elle sert aujourd'hui de source d'inspiration à un certain nombre de cantons qui sont en train de réviser leur législation agraire. Pour ma part, je ne doute pas que ce que les cantons suisses sont capables de faire, la Confédération - qui a tout de même l'essentiel des compétences dans ce domaine - doit pouvoir le faire également.

Fournier Jean-René (CEg, VS): Je soutiendrai pour ma part les deux initiatives et la motion, mais j'aimerais surtout axer mon argumentation sur l'initiative parlementaire Bourgeois 08.457. Pourquoi? Cette initiative mérite notre soutien parce qu'elle s'inscrit clairement dans le cadre du rapport du Conseil fédéral "Crise alimentaire et pénurie de matières premières et de ressources", du 19 août 2009, que Monsieur Stadler a cité tout à l'heure, rapport qui a été établi par le Conseil fédéral en réponse d'ailleurs au postulat Stadler 08.327, "Crise alimentaire et pénurie de matières premières et de ressources", du 29 mai 2008.
Il ressort de cet excellent rapport les points importants suivants: tout d'abord, ce rapport constate que l'augmentation attendue des prix alimentaires mondiaux entre 2009 et 2018 par rapport aux prix pratiqués entre 1997 et 2006 est estimée à plus 15 pour cent au minimum jusqu'à plus 60 pour cent au maximum. D'autre part, ce rapport conclut aussi que la volatilité des prix va encore fortement augmenter. On trouve également dans ce rapport que la demande agroalimentaire mondiale augmentera de 50 pour cent au minimum d'ici à 2030 et que la forte dépendance de la Suisse par rapport à l'étranger va certainement encore augmenter. Enfin, le rapport constate que dans notre pays nous assistons déjà - et cela a été dit - à une perte de sols cultivables à raison de 1,27 mètre carré de terres agricoles par seconde, et cela depuis plus de vingt ans. Cette perte de terres agricoles, accompagnée d'un appauvrissement de la biodiversité, doit nous pousser à favoriser l'augmentation de l'efficience des moyens d'exploitation, le maintien de la qualité des ressources et la protection des terres agricoles.
De plus, il faut se rendre à l'évidence que la volatilité des marchés agricoles constitue clairement non seulement un danger pour la sécurité alimentaire mondiale, comme l'a justement affirmé l'Organisation des Nations Unies pour l'alimentation et l'agriculture, mais également un facteur de risque non négligeable pour la Suisse à moyen et à long terme, en tout cas sur le plan économique, puisque notre approvisionnement dépend pour 40 pour cent environ des importations de produits alimentaires.
L'initiative cantonale 09.324 qui fait aujourd'hui entre autres l'objet de nos discussions a le mérite de provoquer la réflexion - une réflexion continue, je dirais - sur les effets de cette dépendance et d'encourager à essayer au moins de faire en sorte de la stabiliser. J'ajoute que ces initiatives dites sur la souveraineté alimentaire s'inscrivent également dans la droite ligne de la Stratégie Biodiversité Suisse adoptée par le Conseil fédéral le 1er juillet 2009, stratégie dont le détail est en cours d'élaboration au Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication. L'initiative 09.324 s'inscrit donc dans le cadre de la stratégie précitée dans le sens où elle vise également à diminuer les transports agroalimentaires idiots et à préserver les terres agricoles.
Les trois interventions que nous traitons maintenant correspondent également à la stratégie de qualité développée par le Département fédéral de l'économie, notamment en ce qui concerne les aspects de la déclaration de la provenance et du leadership en matière de qualité "Swissness".
Enfin, l'adoption de ces trois interventions constituerait un signe clair du Parlement en faveur d'une agriculture suisse productive en prévision des futures réformes - paiements directs et Politique agricole 2017, notamment.
L'objectif avoué et louable de ces initiatives est d'éviter l'augmentation de notre dépendance alimentaire par rapport à l'étranger, car le système alimentaire mondial n'est pas stable. La population mondiale augmente. L'essence rapportant plus que les vivres, de plus en plus de pays émergents et en voie de développement se mettent à cultiver des plantes afin de fabriquer des biocarburants, cela au détriment de la production alimentaire. Ajoutons les effets du réchauffement climatique et les caprices de la météo et nous pourrons aisément conclure que les prix des produits agricoles garderont une nette tendance à la hausse dans un marché très volatile dans les vingt à trente prochaines années. Dans un tel contexte, le concept de souveraineté alimentaire prendra toute sa dimension et gardera toute sa pertinence à l'avenir.
Permettez-moi maintenant d'en venir aux reproches émis par la Commission de l'économie et des redevances à l'encontre de ces interventions.
Premièrement, elle affirme: "La protection de la production indigène se ferait en outre au détriment de l'économie des pays en voie de développement. Ces initiatives parlementaires sont en porte-à-faux avec notre politique commerciale dans le cadre de nos accords bilatéraux." Ce reproche ne me paraît pas fondé, car tous les signaux à moyen terme, tant au niveau économique, que social ou environnemental, vont clairement dans le sens du renforcement d'une agriculture de proximité, aussi bien d'ailleurs pour les pays riches que pour les pays pauvres. Ce reproche n'est donc plus d'actualité; il est doctrinaire et dépassé.
Deuxièmement, elle affirme que le droit en vigueur prend suffisamment en compte les exigences justifiées des consommateurs, ainsi que les exigences environnementales. Cela n'est pas tout à fait exact. La réponse du Conseil fédéral au postulat Stadler et les modifications législatives en cours démontrent clairement le contraire. On parle de réforme des paiements directs ou de réforme de la loi sur l'aménagement du territoire.
Troisièmement, elle affirme que cette initiative serait problématique du point de vue constitutionnel. On ne peut partager cet avis. La notion de souveraineté alimentaire recouvre
AB 2010 S 200 / BO 2010 E 200
celles de sécurité alimentaire, de production durable, de priorité à l'autoapprovisionnement - plutôt qu'à un approvisionnement sur le commerce mondial - et d'autodétermination politique. Ces éléments sont repris intégralement aux articles 102 et 94 alinéa 2 de la Constitution, ainsi qu'à l'article 104. Ils peuvent donc parfaitement être rappelés, comme le prévoit l'initiative parlementaire 08.457 Bourgeois, "Souveraineté alimentaire", notamment à l'article 1 de la loi sur l'agriculture.
D'autre part, rappelons que l'Organisation des Nations Unies pour l'alimentation et l'agriculture fait actuellement pression sur tous les Etats pour que le droit à l'alimentation, un droit de l'homme fondamental, soit inscrit dans la constitution de chaque pays.
La notion de souveraineté alimentaire doit être comprise comme un droit des populations et de leurs Etats à définir eux-mêmes leur propre politique agricole et alimentaire, sans nuire aux producteurs des autres pays. En d'autres termes, il s'agit du droit des peuples à se nourrir eux-mêmes. Ce droit ne doit pas être confondu avec la notion de sécurité alimentaire qui veut que chacun puisse manger à sa faim, quelle que soit l'origine des aliments.
Il ne s'agit donc pas ici de créer de toutes pièces un réduit national de produits agricoles et alimentaires ou de s'adonner tout simplement à un réflexe primaire anti-OMC, mais il s'agit bien de veiller à encourager une agriculture de proximité forte, une agriculture durable et respectueuse de l'environnement, procurant des produits de qualité et en quantité suffisante pour garantir une sécurité alimentaire suffisante et adéquate, sécurité alimentaire que nous devons d'ailleurs à notre population.
C'est la raison pour laquelle je vous demande de bien vouloir donner suite à ces initiatives et également adopter la motion von Siebenthal.

Büttiker Rolf (RL, SO): Ich fange mit den Fakten an. Es ist jetzt viel vom Selbstversorgungsgrad gesprochen worden. Ich habe gerade die neuesten Zahlen für das Jahr 2009 bekommen: Der Selbstversorgungsgrad bei Rindfleisch liegt bei 85,7 Prozent, bei Kalbfleisch sind es 99,2 Prozent, bei Schweinefleisch 93,7 Prozent. Ich bin absolut im grünen Bereich, wenn ich da die vorliegenden Geschäfte anschaue. Und ich möchte Ihnen natürlich sagen: Wenn man den landwirtschaftlichen Rohertrag noch anschaut, der einen Selbstversorgungsgrad von 40 bis 45 Prozent erreicht, liegt jener für Fleisch natürlich absolut an der Spitze. Die Milch, Herr Graber, kann da mit 30 Prozent nicht mehr mithalten. Ich frage mich schon längst, warum ich - bei diesem Selbstversorgungsgrad - nicht Ehrenmitglied des Schweizerischen Bauernverbandes bin. Bei diesem Selbstversorgungsgrad, Frau Bundespräsidentin, müsste ich zudem in diesem Bereich eigentlich Ihr Liebling sein. (Heiterkeit)
Einige Gedanken zum neuen agrarpolitischen Modebegriff "Ernährungssouveränität". Der Begriff ist an der Welternährungskonferenz 1996 von der internationalen Kleinbauern- und Landarbeiterorganisation Via Campesina geprägt worden; er ist ein politisches Konzept und eben kein wissenschaftlicher Fachbegriff. Mit diesem Konzept wird allen Völkern, Ländern und Ländergruppen das Recht zugestanden, ihre Landwirtschafts- und Ernährungspolitik zu definieren. Durch die Ernährungssouveränität sollen die Selbstversorgung sowie die lokalen und regionalen Märkte, die Vorrang vor Exporten haben, gefördert werden. Mit der Politik der Ernährungssouveränität wird die Vorherrschaft multinationaler Konzerne und des Welthandels bekämpft. Seinen Ursprung und teilweise auch seine Berechtigung hat dieses politische Konzept in Drittweltländern, die einen sehr hohen Anteil an bäuerlicher Bevölkerung haben und gleichzeitig eine Unterversorgung mit Nahrungsmitteln aufweisen.
Da die Ernährungssouveränität ein politisches Konzept ist und kein Fachbegriff, wird sie auch sehr unterschiedlich ausgelegt. Für die einen steht die Versorgungssicherheit in der Ernährung - ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad - im Vordergrund. Ich kann mich der Forderung, dass unsere land- und alpwirtschaftlichen Flächen auch künftig nachhaltig genutzt werden sollen, voll anschliessen. Wenn wir unter Selbstversorgung im Ernährungsbereich eine möglichst effiziente Nahrungsmittelproduktion über die ganze Wertschöpfungskette verstehen, kann ich mich auch damit voll einverstanden erklären. Für andere bedeutet Ernährungssouveränität Wahlfreiheit, die Möglichkeit, sich seinen Speiseplan selber zusammenstellen zu können. Dem liberalen Gedankengut verpflichtet, ist das für mich eine Selbstverständlichkeit.
Die Entscheidung fällt der Verbraucher, der Konsument. Damit diese Entscheidung wo immer möglich zugunsten der lokalen und regionalen Produkte ausfällt, was wir grundsätzlich befürworten, begrüssen wir alle Massnahmen, die zu einer besseren Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Nahrungsmitteln führen. Die Qualitätsstrategie des Departementes Leuthard bildet künftig eine gute Grundlage dazu. Wir unterstützen alle Bemühungen in dieser Richtung.
Wenn ich nun diese Überlegungen mit den Texten der drei Geschäfte vergleiche und gleichzeitig zur Kenntnis nehme, was vor allem im Nationalrat und heute im Ständerat zum Begriff "Ernährungssouveränität" alles gesagt wurde, muss ich Ihnen sagen: Ich werde den Verdacht nicht ganz los, dass sich im unübersichtlichen Dickicht um den Begriff "Ernährungssouveränität" einige Protektionisten ganz gut getarnt haben.
Bezüglich Protektionismusfrage im grünen Bereich - das muss ich zugeben - liegt einzig die parlamentarische Initiative Bourgeois. Wenn man diesen Text mit den anderen Texten vergleicht und ihn als parlamentarische Initiative versteht, bei der die Möglichkeit besteht, noch etwas Richtiges und Gutes daraus zu machen, erkennt man, dass wir uns nichts verbergen, wenn wir dieser parlamentarischen Initiative Folge geben; dieser Meinung bin ich. Die anderen Geschäfte muss ich aus den gemachten Überlegungen ablehnen.
Deshalb werde ich dem Antrag Bieri, der parlamentarischen Initiative Bourgeois sei Folge zu geben, zustimmen. Ich bin der Meinung, dass das Parlament mit der parlamentarischen Initiative die Möglichkeit hat, im Hinblick auf die Ausgestaltung in der Zukunft das Heft in der Hand zu behalten. Es kann mit dieser parlamentarischen Initiative etwas zugunsten der schweizerischen Landwirtschaft tun.

Leuthard Doris, Bundespräsidentin: Diese eindrückliche Diskussion, in der sich fast drei Viertel der Ratsmitglieder zu Wort gemeldet haben, zeigt in aller Deutlichkeit, dass uns Ernährung wichtig ist, dass wir wohl alle gerne und gut essen und dass uns eine produzierende Landwirtschaft entsprechend wichtig ist. Die Diskussion hat aber auch gezeigt: Sie haben fast alle von der Versorgungssicherheit gesprochen - bis hin dazu, dass der Wein zur Versorgungssicherheit gehöre. Wahrscheinlich gehört er eher zur Esskultur, aber ich nehme das einmal so zur Kenntnis. Das alles hat aber halt relativ wenig mit der Ernährungssouveränität zu tun. Herr Ständerat Büttiker als letzter Redner und einige andere haben es aufgezeigt: Es ist effektiv so, dass der Begriff der Ernährungssouveränität, wie er 1996 von den Kleinbauernvereinigungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geprägt wurde, eine völlig andere Bedeutung hat als in der Diskussion, die hier geführt wurde, wo es um die Versorgungssicherheit eines Landes im Hinblick auf seine eigenen Nahrungsmittel ging.
Die Souveränität, unsere Agrar- und Ernährungspolitik selber zu bestimmen, ist doch nicht bedroht! Ich wüsste nicht, weshalb wir über unsere Landwirtschaftspolitik nicht mehr souverän entscheiden sollten. Ich habe jedenfalls jede Session so viele Vorstösse und Fragen in diesem Bereich - im Moment ist es das gepfefferte Rindfleisch -, die zeigen, dass wir selber regulieren, entscheiden und unser System immer weiter verfeinern, dass ich hier nicht Souveränitätsverluste sehe, sondern eher einen Bereich, der so stark national reguliert ist wie kaum ein anderer Bereich.
Weiteres Faktum: Wenn Sie die Ernährungssouveränität in die Gesetzgebung einfügen wollen, dann haben wir leider das Problem, dass dieser Begriff juristisch völlig unklar ist;
AB 2010 S 201 / BO 2010 E 201
das wurde richtig gesagt. Es gibt keine wissenschaftliche Definition. Wir haben versucht, die Auffassung des Bundesrates im Bericht "Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems" zu vermitteln, das hat Herr Ständerat Bieri zu Recht zitiert, aber auch das geschah natürlich ohne wissenschaftlichen Background.
Es ist ein politischer Begriff, und insofern ist es schwierig, diesen Begriff tatsächlich in die Gesetzgebung einzufügen. Ich würde mir dann auch die Frage stellen: Was ist das Nächste? Die Energiesouveränität? Das wäre auch spannend, das wäre ebenso wichtig, denn, und das wurde von Frau Ständerätin Sommaruga richtig gesagt: Ohne Energie gibt es keine Produktion, weder von Nahrungsmitteln noch von Industrieprodukten - nada, fertig! Hier sind wir alles andere als souverän, wie wir wissen. Der Begriff der Ernährungssouveränität suggeriert, ob man das will oder nicht, das Bild eines ernährungspolitisch unabhängigen Staates. Und das sind wir nicht! Bedingt durch unsere geografische und ökologische Situation haben wir alleine schon bei der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche Einschränkungen. Wir haben heute die Situation, dass wir pro Einwohner rund 0,14 Hektaren an landwirtschaftlicher Nutzfläche zur Verfügung haben, und das wird sich nicht ausdehnen lassen, sondern das können wir höchstens schützen, damit es nicht laufend redimensioniert wird. Das versetzt uns gegenüber anderen Staaten in eine schwierige Ausgangslage. Deutschland verfügt über 0,21 Hektaren pro Einwohner, und unser östlicher Nachbar Österreich hat bereits eine Fläche von 0,4 Hektaren pro Einwohner zur Verfügung. Daran wird sich nichts ändern, d. h., eine völlige Souveränität im Sinne von Autarkie werden wir nicht erreichen.
Es gibt aber immer noch Politiker, die unter Ernährungssouveränität Autarkie verstehen; ich kann Ihnen zig Artikel und auch Voten zumindest aus dem Nationalrat aus der letzten Zeit zeigen, in denen diese Idee regelmässig kommt. Das ist eine absolute Illusion! Es wurde zu Recht gesagt, dass wir nicht einmal betreffend unsere Nationalwurst Cervelat souverän sind. Wir importieren auch die Hälfte der Futtermittel. In der Fleischproduktion sind wir also alles andere als souverän im Sinne von autark, autonom und unabhängig. Das werden wir nie sein, das ist eine Illusion. Insofern warne ich vor dem Unterfangen, die Ernährungssouveränität irgendwo juristisch fassen und dann noch gesetzgeberisch verankern zu wollen.
Sehr einverstanden bin ich mit all Ihren Äusserungen, welche die Versorgungssicherheit und den Versorgungsgrad betreffen. Es ist eine Staatsaufgabe, punkto Lebensmittelproduktion möglichst selber - und nicht nur für Krisenzeiten - vorzusorgen, sondern generell eine produzierende Landwirtschaft und damit auch eine möglichst grosse landwirtschaftlich verfügbare Nutzfläche zu erhalten.
Seit sechzig Jahren - seit sechzig Jahren - liegt dieser Selbstversorgungsgrad als Massstab dafür, wie die Versorgungssicherheit in unserem Land zu beurteilen ist, bei rund 60 Prozent. Es wurde richtig gesagt: Der Bauernverband berechnet den Selbstversorgungsgrad, und für das Jahr 2008 - die neueste Zahl wurde soeben publiziert - liegen wir bei brutto 62 Prozent. Eine Stabilität von plus/minus 60 Prozent während sechzig Jahren ist eine Riesenleistung, und das, obwohl unsere Bevölkerung in dieser Zeit von 4,7 auf 7,5 Millionen, also um mehr als 60 Prozent, zugenommen hat und obwohl wir viel mehr Kalorien zu uns nehmen als noch vor sechzig Jahren.
Letzteres scheint mir ein ganz entscheidender Faktor zu sein, und das geht immer vergessen. Wenn wir vom Selbstversorgungsgrad sprechen, ist auch der Faktor der Kalorienkonsumation zu berücksichtigen. Im Schnitt liegt diese heute effektiv bei 3300 Kilokalorien pro Person. Wenn Sie unsere Freunde vom Bundesamt für Gesundheit und die Ärzte fragen, so wären 2400 Kilokalorien sinnvoll. Das würde für eine ausreichende Versorgung also völlig genügen. Wenn wir unseren Berechnungen diese 2400 Kilokalorien zugrunde legen, die gesund und auch ausreichend wären, dann haben wir einen Versorgungsgrad von 80 Prozent.
Wie Herr Schweiger in seinem Votum zu Recht ausgeführt hat, sind wir eine Gesellschaft, der es gutgeht. Wir leisten uns gutes Essen. Wir essen in der Regel alle zu viel. Wir essen nicht nur das, was in der Schweiz produziert wird, sondern wir leisten uns das Entrecote aus Brasilien, die Ananas aus Ghana und die Kiwi aus Neuseeland. Das sind Wohlstandserscheinungen, die eine Gesellschaft, der es gutgeht und die die Vielfalt möchte, eben auch ausmachen.
Die Versorgungssicherheit als staatliche Aufgabe ist vor allem dann eine zu verfolgende Grösse, wenn es zu Verknappungen kommt. Hierbei - das ist für die künftige Agrarpolitik zweifelsfrei ein wichtiger Gradmesser - haben wir zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit zunimmt. Wir müssen also mehr Nahrungsmittel produzieren - mehr pflanzliche Nahrungsmittel, weil die in der Regel mehr Kalorien pro Fläche liefern -, um das Ganze sicherstellen zu können. Das wird aber auch von den Produktionsfaktoren wesentlich beeinflusst werden. Der technische Fortschritt ist natürlich enorm; bei uns waren weniger Bauern trotz weniger Fläche viel produktiver, das wurde von Herrn Ständerat Germann richtig gesagt. Das wird sich noch weiter entwickeln lassen, je nach technischem Fortschritt. Das können wir nicht abschätzen, aber das sind grosse Faktoren, die sich auf den Selbstversorgungsgrad auswirken. Dann spielt natürlich auch eine Rolle, wie viel Ökologie die Politik verlangt. Ein immer höheres ökologisches Niveau ist nicht unbedingt ein Faktor, welcher die Produktivität erhöht. Das ist auch so, das sind Spannungsfelder, die wir haben.
Und jetzt kommen wir noch zur landwirtschaftlichen Nutzfläche. Wenn Sie jetzt im Landwirtschaftsgesetz Bestimmungen für diesen Selbstversorgungsgrad festhalten wollen, muss ich Ihnen sagen, dass das im Landwirtschaftsgesetz gar nicht umsetzbar ist. Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird primär durch das Raumplanungsgesetz und die kantonalen Zonen- und Richtpläne bestimmt. Hier kann der Kanton Bern, Herr Ständerat Luginbühl, sofort enorm viel für die Berner Bauern tun, indem Sie diesen garantieren, dass jeder Quadratmeter, der für Strassen oder für die Ausdehnung von Bauzonen genutzt wird, durch Kulturland ersetzt wird. Es wäre die grösste Hilfe für die Bauern, wenn die Kantone effektiv die landwirtschaftliche Nutzfläche sichern würden. Bei der Beratung des Raumplanungsgesetzes haben Sie bald die Möglichkeit, mindestens eine Rahmenbestimmung auf Bundesebene zu verankern. Das würde ich sehr begrüssen.
Denken Sie an die Waldgesetzgebung; hier hat der Bund einmal festgelegt, dass der Wald wichtig ist, auch für die Biodiversität. Deshalb gilt als Grundsatz: Wenn ein Baum weg ist, wird ein neuer gepflanzt. Weshalb haben wir das nicht auch für die landwirtschaftliche Nutzfläche gemacht? Das wäre für die Versorgungssicherheit tatsächlich ein wichtiges Element, und ich würde Ihnen natürlich solche Aktionen sehr empfehlen. Wir haben aufgrund dieser von der Bundespolitik her nur bedingt beeinflussbaren Faktoren in unserem Bericht "Weitere Entwicklung des Direktzahlungssystems" denn auch gesagt, das Ziel müsse sein, auf jeden Fall das heutige Produktionspotenzial zu erhalten. Aber mit einer Bestimmung im Landwirtschaftsgesetz werden Sie das nicht erreichen, das muss ich Ihnen sagen. Ich glaube, dass der Boden ein ganz wichtiger Faktor ist; es ist wichtig, dass unsere Bauern nicht ständig Kulturlandverluste gewärtigen müssen.
Eine Schlussbemerkung zur möglichen Weiterentwicklung: Es wurde richtig gesagt, dass die Fruchtfolgeflächen für die Erhaltung der Versorgungssicherheit eine wichtige Rolle spielen. Ich glaube auch, dass der Mindestumfang an bestgeeigneten Landwirtschaftsflächen von ganz zentraler Wichtigkeit ist. Wir stellen natürlich auch fest, dass zum Teil qualitativ schlechteres Land ausgeschieden wird. Auch das beeinträchtigt schlussendlich die Versorgungssicherheit unseres Landes. Diesbezüglich bin ich mit Ihren Äusserungen sehr einverstanden. Deshalb nochmals: Der Begriff der Ernährungssouveränität wird falsch verstanden und unterschiedlich interpretiert; es ist kein juristischer Begriff, sondern eine politische Idee.
AB 2010 S 202 / BO 2010 E 202
Wenn Sie im Bereich der Versorgungssicherheit tätig werden wollen, kann ich das nur unterstützen, aber es gibt eben all diese Unzulänglichkeiten respektive nichtbeeinflussbaren Faktoren, und davor warne ich Sie. Unser Land hat es Gott sei Dank geschafft, den Selbstversorgungsgrad sechzig Jahre lang stabil zu halten. Das ist eine grosse Leistung der produzierenden Bauern, das ist wirklich nicht selbstverständlich. Ich bin überzeugt, dass wir nach wie vor jederzeit in der Lage sind, diesen Selbstversorgungsgrad in Krisensituationen auszubauen. Aber Gott sei Dank geht es uns gut, und wir können dank dem Handel und auch dem Austausch von landwirtschaftlichen Gütern weiterhin die Sicherheit für unsere Bevölkerung garantieren.
Die Nahrungsmittelkrise hat gezeigt, wie anfällig das System bei einer Verknappung ist, wenn Staaten, die zuvor Nahrungsmittel exportiert haben, nur noch der eigenen Bevölkerung Nahrungsmittel zur Verfügung stellen. Als ein auf Importe angewiesenes Land haben wir alles Interesse daran, den Zugang zu anderen Märkten zu suchen. Nur so können wir auf Dauer und in grösserem Umfang für Versorgungssicherheit sorgen.

Graber Konrad (CEg, LU): Nur noch ganz kurz: Warum dieser Rückweisungsantrag? Ich möchte ihn nach dieser Debatte jetzt wirklich stellen.
Ich glaube, die Zielsetzung ist eigentlich klar. Wir alle, ich auch, wollen eine nachhaltige, auf den Markt ausgerichtete produzierende Landwirtschaft. Wir wollen möglichst viele einheimische Produkte; das ist gut für die Produzenten, es ist gut für die Verarbeiter, und es ist gut für die Konsumentinnen und Konsumenten. Wir werden anschliessend noch über die Qualitätsstrategie sprechen; dazu gibt es auch einen Vorstoss Bourgeois, den ich im Sinne der Kommission voll unterstützen kann. Auch in diesem Bereich gibt es Duplizitäten, die zu berücksichtigen sind. Wir wollen Versorgungssicherheit - Frau Bundespräsidentin Leuthard hat das hier jetzt nochmals unterstrichen -, und wir wollen auch eine Souveränität darüber, welche Landwirtschaft wir wollen. Schliesslich wollen wir eine Strategie, wie wir mit den knappen Ressourcen umgehen können; da spreche ich die Nahrungsmittel an, ich spreche den Boden an - das Raumplanungsgesetz wurde erwähnt - und den ganzen Energiebereich.
Wenn wir jetzt dieser Initiative Folge geben, nach all den vielfältigen Diskussionen, wie wir sie jetzt hatten, und bei den unterschiedliche Auffassungen, die gerade bezüglich Ernährungssouveränität bestehen, dann wird es hier, das garantiere ich Ihnen, eine Diskussion à la Buchpreisbindung absetzen; das ist garantiert, weil die Eckpfeiler nicht gesetzt sind. Wenn es hingegen der Kommission gelingt, die erforderliche Klärung vorzunehmen und hier einen mehrheitsfähigen Vorstoss zu präsentieren, ist aus meiner Sicht der Sache mehr gedient als mit einer ellenlangen Diskussion, die am Schluss mit einem Scherbenhaufen enden könnte.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag zu unterstützen und eine Rückweisung an die Kommission vorzunehmen.

Germann Hannes (V, SH): Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Die WAK des Ständerates hat es verpasst, eine intensive Diskussion zu führen. Wir haben nun aber nicht das Recht, den Nationalrat in seiner Arbeit zu blockieren. Der Nationalrat hat namentlich die parlamentarische Initiative Bourgeois unterstützt. Wir sollten hier keine weiteren Diskussionen in dieser Hinsicht provozieren. Ich glaube, es ist jetzt an der Zeit, die Arbeit in Angriff zu nehmen. Lassen wir den Nationalrat dort die Arbeit tun. Wir haben die Möglichkeit, das bei der Standesinitiative Bern auch nachzuholen. Ich bin sicher, dass diese Diskussion zu einer Klärung der aufgeworfenen Fragen führen wird.
Ich bitte Sie um die Ablehnung des Rückweisungsantrages.

Stadler Hansruedi (CEg, UR): Ich war mir nicht sicher, ob ich diesem Rückweisungsantrag zustimmen soll oder nicht. Doch die ersten zwei Sätze des WAK-Mitgliedes Germann haben mich eigentlich überzeugt, dass man dem Rückweisungsantrag zustimmen muss: Er hat gesagt, die WAK habe es verpasst, eine gründliche Diskussion zu führen.
Jetzt interessiert mich eigentlich schon, was der Rat meint. Ich denke, wenn die WAK diese Diskussion nicht geführt hat - diesen Eindruck habe ich auch, nachdem ich die verschiedenen, zum Teil gegensätzlichen Voten der WAK-Mitglieder gehört habe -, ist es richtig, dass sich die WAK nochmals darüber unterhält.

Präsidentin (Forster-Vannini Erika, Präsidentin): Wir stimmen zunächst über den Rückweisungsantrag Graber Konrad ab.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag Graber Konrad ... 15 Stimmen
Dagegen ... 23 Stimmen


09.324

Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 16 Stimmen
Dagegen ... 19 Stimmen


08.457

Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 27 Stimmen
Dagegen ... 13 Stimmen


08.3194

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 19 Stimmen
Dagegen ... 17 Stimmen

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