Ständerat - Sommersession 2010 - Dritte Sitzung - 02.06.10-08h15
Conseil des Etats - Session d'été 2010 - Troisième séance - 02.06.10-08h15

09.4330
Motion Gutzwiller Felix.
Raumplanungsgesetz.
Ausnahmebewilligungen
für
Hundeschulen
Motion Gutzwiller Felix.
Loi sur l'aménagement du territoire.
Accorder des autorisations
pour les centres de formation
des détenteurs de chiens
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Ständerat/Conseil des Etats 02.06.10 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Ständerat/Conseil des Etats 30.11.10

Ordnungsantrag Diener Lenz
Zuweisung der Motion 09.4330 an die UREK zur Vorprüfung.

Motion d'ordre Diener Lenz
Transmettre la motion 09.4330 à la CEATE pour examen préalable.

Diener Lenz Verena (CEg, ZH): Ich mache es ganz kurz. Ich habe mit dem Motionär gesprochen. Das Anliegen, das er mit der Motion aufbringt, ist ein umstrittenes, aber es ist ein Problem, das man angehen muss. Wir haben ja im Moment diese zwei Revisionen des Raumplanungsgesetzes laufen. Eine haben wir jetzt verabschiedet, an der zweiten sind wir. Das ist der indirekte Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative. Und dann haben wir generell noch die Revision des Raumplanungsgesetzes. Da haben wir ein Thema, nämlich Optimierung und Vereinfachung der heutigen Ordnung zum Bauen ausserhalb der Bauzonen.
Ich bin der Meinung, dass es sinnvoll ist, wenn die Kommission im Rahmen dieser Diskussion das Anliegen dieser Motion prüft und dann auch Stellung bezieht, und zwar in einem Gesamtkontext. Die Gefahr besteht, dass wir sonst mit sehr vielen Partikularinteressen, jedes eingepackt in eine Motion, zugedeckt werden und dass dann jeweils im Rahmen der Behandlung dieser Motionen partiell entschieden wird. Ich habe den Motionär gefragt, ob er einverstanden sei, wenn wir dieses Geschäft an die UREK überweisen und dort in einem grösseren Kontext diese Frage prüfen, und er ist einverstanden mit meinem Antrag. Aber vielleicht will er selber noch etwas dazu sagen.

Gutzwiller Felix (RL, ZH): Ich bin mir bewusst, dass Sie dieses Geschäft nach den ganz wichtigen Themen, die wir heute Morgen schon beraten haben, vielleicht nicht so sehr berührt. Aber es ist ein wichtiges Thema. Ich möchte vorab sagen, dass es mir darum geht, dass eine Lösung gefunden wird. Wenn sich die UREK dieser Sache annehmen will, bin ich damit sehr einverstanden, denn wir müssen eine Lösung finden.
Deshalb bitte ich Sie, mir Zeit zu geben, um Ihnen zu erklären, weshalb das ein wichtiges Thema ist. Denn ich glaube, hinter dem Thema Hundeschulen und Raumplanungsgesetz steht ein wenig ein Grundproblem, das wir als Gesetzgeber manchmal zu wenig realisieren. Es ist so, dass wir als Gesetzgeber ein neues Tierschutzgesetz erlassen haben. Dieses verlangt, dass Hundehalter entsprechend ausgebildet sind, um die Sicherheit zu gewährleisten und um den Hund unter Kontrolle zu haben. Das ist gut und richtig. Die Ausbildner, die die Hundekurse anbieten, müssen ihrerseits eine genau definierte Ausbildung machen, die vom Bundesamt für Veterinärwesen reguliert wird und neben kantonalen Prüfungen und Gebühren mehrere Tausend Franken kostet. Parallel zu dieser Neuerung hat ein Bundesgerichtsurteil festgelegt, dass die Hundeschulungen, die wir nun für obligatorisch erklärt haben, nicht mehr in Landwirtschaftszonen stattfinden können, sondern in Bau- und Gewerbezonen durchgeführt werden müssen. Das führt nun zu einem klassischen "Catch-22", indem die Anbieter von Hundekursen einerseits obligatorische und vom Gesetzgeber festgelegte Schulungen anbieten sollen, nun aber andererseits gar nicht mehr in den Landwirtschaftszonen operieren können.
Die neuesten Zahlen: Bis Ende des Jahres sind rund 5500 Hundehalter in den Theoriekursen und rund 7500 Hundehalter in den Praxiskursen gewesen. Bis zu diesem Sommer, bis zum Ende der Übergangsfrist, müssen, von uns mandatiert, 40 000 Hundehalter solche Kurse absolvieren.
Nun bringt das Bundesgerichtsurteil die Anbieter von Hundekursen in einen Clinch, ich möchte Ihnen das kurz dokumentieren. Zum ersten Beispiel, zu einer Anfrage bezüglich eines Neuareals an eine mittelgrosse Schweizer Stadt, und zwar an die Standortförderung, an die Gemeinde: Die Antwort der Stadt lautete, dass man inzwischen das Thema mit dem Liegenschaftsverwalter besprochen und ihn gefragt habe, ob er einen möglichen Standort in der Stadt sehe. Der Betrieb eines Hundehortes sei in der Tat ein Gewerbe und müsse daher in der Gewerbezone betrieben werden. Allerdings hätten sie in ihrer Gemeinde wie auch in den umliegenden Gemeinden kein entsprechendes Land. Man habe auch keine Kenntnis von solchen Grundstücken; leider sei der Markt ziemlich ausgetrocknet. Man wünsche viel Glück beim Suchen.
Als zweites typisches Beispiel die Antwort der Leiterin einer solchen Schule an den Standortförderer, die lautete: Vielen Dank für das Feedback. Es enttäusche sie schon sehr, dass sie auf ihrer Suche nur Absagen bekomme. Die guten Wünsche seien lieb gemeint, aber es finde sich einfach kein Grundstück. Ob man ihr vielleicht verraten könne, wo sie Bauland zur Miete/Pacht finde. Sie finde es einen absoluten Witz, dass sie mit den Hunden in die Gewerbezone müsse.
Es ist ein kleines Problem, ich gebe es zu. Es ist aber ein Problem, das die Betroffenen bewegt, die teilweise Jahre in den Aufbau ihrer Hundeschulen investiert haben. Wir als Gesetzgeber verlangen einerseits obligatorische Schulungen, andererseits verlangt das Bundesgericht, dass solche Schulen in der Gewerbe- und Bauzone stehen sollen, bei welchen kaum Reserveland besteht und welches mit viel höheren Preisen verbunden ist. Das ist ein klassischer "Catch-22", der etwas leicht Kafkaeskes hat.
Es geht mir einfach darum, das Problem aufs Tapet zu bringen. Mit der Zuweisung an die Kommission erlauben Sie den zuständigen Mitgliedern der UREK, dieses Problem einer Lösung zuzuführen. Ich glaube, dass wir das als Gesetzgeber denen schuldig sind, denen wir mit neuen Gesetzen solche Auflagen machen.

Jenny This (V, GL): Ein kleines Problem ist es eben nur für jene, die es nicht betrifft. Für diejenigen, die es betrifft, ist das ein grosses Problem. Ich unterstütze die Motion Gutzwiller auch. Ich werde in letzter Zeit mit Anfragen von Interessenten überhäuft, die solche Kurse auf dem Werkhof unserer Unternehmung durchführen wollen. Das ist natürlich der Grund, sie werden überall verdrängt. Wohin sollen sie sich wenden? Die Werkhöfe der Bauunternehmungen sind ein beliebtes Zielobjekt, aber nicht alle sind so tierfreundlich wie ich. Irgendwann sollten die Leute ja noch arbeiten und sollten sich nicht nur mit Hunden beschäftigen und den Hunden zuschauen. Aber es ist ein Problem, wir sollten das ernst nehmen. Der Gesetzgeber hat das nicht gewollt.
Heute ist es ja so: Wenn langjährige Hundeführer, die Polizeihunde ausbilden und Ausbildungen für Katastrophenhunde anbieten, einen neuen Hund anschaffen, müssen sie einen Kurs absolvieren. Man stelle sich das vor! Sie müssen bei jemandem einen Kurs absolvieren, der in einer Schnellbleiche ein solches Brevet erworben hat. Namhafte Militär- und Polizeihundeführer müssen solche Kurse besuchen. Das ist Geschäftemacherei. Das sollten wir bei Gelegenheit auch korrigieren.

AB 2010 S 429 / BO 2010 E 429

David Eugen (CEg, SG): Es ist natürlich so: Kollege Gutzwiller hat jetzt ausführlich Ratschläge mitgegeben. Er hat ausgeführt, worum es da gehe und dass das ein kleines Problem sei.
Ich bin da anderer Meinung, ich sage es ganz klar. Das betrifft die Abgrenzung zwischen Bauzone und Nichtbauzone. Jeder möchte in der billigen Nichtbauzone etwas machen, das möchten viele, es ist billig dort. Jedes Gewerbe ist in der Nichtbauzone billiger. Ich warne aber davor, dass man anfängt, solche Dinge zu machen. Stattdessen muss die Gemeinde halt einen Hundeübungsplatz einzonen. Das ist dann halt die Konsequenz, vor allem, wenn es bauliche Anlagen braucht, und das ist bei den Hundeschulen ja der Fall. Darum bitte ich die Kommission einfach, in ihrem Überschwang etwas zurückhaltend zu sein und die Nichtbauzone, die Landwirtschaftszone, nicht für allerhand Aktivitäten zu öffnen.
Die Vorlage, die wir haben und welche die Kommission jetzt ja behandelt, geht eben gerade das Problem an, dass man die Nichtbauzone, die Landwirtschaftszone, in der Schweiz immer mehr für jedes Gerümpel verwendet, anstatt dass man die Bereiche, in denen gebaut wird und wo Aktivitäten stattfinden, zusammenfasst und wieder an die Dörfer heranführt. Ich bin der Meinung: Man kann das sicher prüfen, aber es ist in dem Sinn wieder ein Präzedenzfall, einer mehr. Einmal ist es Kompost, das andere Mal sind es Hunde, dann sind es Pferde oder weiss Gott was, und die Gärtner wollen auch Glashäuser, das ist klar. Ich finde, wir müssen hier aufpassen und die Nichtbauzone möglichst von Bauten und Anlagen freihalten. Ich bitte darum, dass die Kommission das auch mitnimmt.

Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Diener Lenz ... offensichtliche Mehrheit
Dagegen ... Minderheit

Rückkehr zum SeitenbeginnTop of page

Home