Germann Hannes (V, SH):
Wie Sie wissen, haben wir ja im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA betreffend UBS AG, also diesem Abkommen, auch noch verschiedene Begleitgeschäfte mit behandelt. Eines davon ist eine Kommissionsmotion, die zustande gekommen ist und die letztlich auch den Weg dafür geebnet hat, dass nachher eine doch stattliche Mehrheit diesem Abkommen zugestimmt hat.
Die Kommissionsmotion 10.3354 wurde von der APK-SR im Zusammenhang mit der Behandlung des Geschäftes 10.038, "Amtshilfegesuch der USA betreffend UBS AG. Abkommen", eingereicht. Dieses Geschäft war an einer Sitzung in der letzten Woche traktandiert. Damit gibt es natürlich Schwierigkeiten von den Abläufen her. Eigentlich sollte gemäss unserem Geschäftsreglement der Bundesrat einen
AB 2010 S 436 / BO 2010 E 436
Monat Zeit haben, um zu einer Motion auch Stellung beziehen zu können. Das können wir nicht einhalten. Ich sehe diesen Nachteil durchaus. Auf der anderen Seite ist es so, dass die Kommission dieser Motion auf einen Vermittlungsvorschlag von Kollege Gutzwiller hin zugestimmt hat. Mein weiter gehender Antrag war nicht mehrheitsfähig. Aber mit diesem Vermittlungsvorschlag konnten dann eigentlich alle leben. Die Kommission hat dann dieser Motion einstimmig zugestimmt, und auch Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat signalisiert, dass der Bundesrat damit leben könnte. Auf jeden Fall wird sie sich auch in diesem Sinne im Bundesrat einbringen, und ich glaube, es liegt ja auch im ureigensten Interesse des Bundesrates, dass dieses Abkommen letztlich eine Mehrheit findet. Das will er uns ja beantragen.
Darum wäre es aus meiner Sicht trotz Reglement logisch, dass man diese beiden Geschäfte zusammen behandeln würde. Es sind nicht gerade siamesische Zwillinge, aber es ist sonst, wie wenn man dann ein Auto mit drei Rädern auf eine Fahrt schicken würde. Ich bitte Sie darum, diesem Ordnungsantrag zuzustimmen, damit dieses Auto auf vier Rädern sicher ans Ziel kommt.
Gutzwiller Felix (RL, ZH):
Ich gestatte mir als Referent der Kommission für dieses Geschäft, kurz etwas zu sagen. Erstens danke ich Herrn Germann, der mit diesem Ordnungsantrag den Anlass zur Klärung des Verhältnisses dieser Motion zum anderen Geschäft und der Abläufe gab. Zweitens ist es so, wie Herr Germann sagt, dass dies für die Mehrheit im Rahmen der Kommissionsberatungen im Prinzip eine Einheit war; das darf man sicher festhalten. Drittens muss man aber auch klar festhalten, dass es Fristen gibt, die reglementarisch und gesetzlich vorgegeben sind. Der Bundesrat hatte seit dieser Sitzung, die ja erst letzte Woche war, nicht einmal eine eigene Sitzung, er konnte also nicht antworten. Viertens hat eine Nachfrage bei den Generalsekretariaten ergeben, dass das Geschäft vom Bundesrat definitiv am Freitag dieser Woche traktandiert ist. Das heisst, wir haben Gewähr, dass die Motion danach von uns formell diskutiert werden kann, also zum Beispiel noch im Rahmen der Sommersession, wenn das Geschäft in der zweiten Runde zu uns zurückkommt. Aus dieser Optik dürfte ich vielleicht vorschlagen, diese Auskünfte jetzt entgegenzunehmen und die Motion zu behandeln, wenn sie bei uns - noch in der Sommersession - auf der Traktandenliste ist, nachdem sie am Freitag vom Bundesrat beantwortet wird.
David Eugen (CEg, SG):
Ich bin froh um diese Ausführungen von Kollege Gutzwiller. Auch ich finde, dass wir ebenfalls bei diesem Geschäft die Regeln einhalten sollten. Es hat mich schon irritiert, dass die Regeln in verschiedenen Dingen plötzlich nicht mehr so sein sollen, wie sie eigentlich sind. Auch hier gibt es Regeln. Halten wir uns doch daran. Bei dieser Motion würde das jetzt heissen, dass der Bundesrat eine Antwort geben können muss; diese soll er ordnungsgemäss geben.
Zudem finde ich, dass der Vorschlag von Kollege Gutzwiller akzeptabel ist. Dann halten wir die Regeln ein und machen nicht wieder eine Sonderübung.
In dem Sinne bitte ich Sie also, diesem Vorgehen zu folgen. Vielleicht kann sich auch Kollege Germann anschliessen, wenn wir hier so vorgehen.
Germann Hannes (V, SH):
Ich bin sehr froh um diesen Vermittlungsvorschlag. Im Nationalrat ist die Situation insofern glücklicher, als dort die Zeit in diesem Falle reichen würde, die Motion zu behandeln. Wenn wir das Reglement streng anwenden würden, dann dürfte die Motion sogar erst in der übernächsten Session behandelt werden, nicht in dieser. Das wäre dann des Schlechten zu viel. Es wäre mir nicht wohl, wenn wir unsere eigenen Regeln verletzen, vor allem, wenn wir dem Bundesrat sein Recht nehmen würden. Aber wenn der Bundesrat in diesem Sinn Hand bietet und wir das Reglement mindestens sinnvoll auslegen können, finde ich es im Sinne der Sache gut, wie das jetzt aufgegleist ist. Und mit dieser Zusicherung von Kollege Gutzwiller kann ich bestens leben.
Ich hoffe, im Sinne aller zu handeln, wenn ich diesen Ordnungsantrag somit zurückziehe.
Präsidentin (Forster-Vannini Erika, Präsidentin):
Herr Germann hat seinen Ordnungsantrag zurückgezogen.