Merz Hans-Rudolf, Bundesrat:
Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, dass Ihnen der Bundesrat im April Vorschläge unterbreitet hat. Der erste Vorschlag betrifft die Behandlung von |
AB 2010 S 489 / BO 2010 E 489
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staatlich unterstützten Finanzunternehmen. Diese Frage hat Herr Luginbühl angeschnitten; er hat gesagt, vor einem Jahr sei er der Meinung gewesen, die Banken würden sich hier selbst regulieren. Seine Erwartung hat sich nicht erfüllt. Uns ist es gleich gegangen; deshalb scheint es mir logisch zu sein. Das ist das erste Thema. Das zweite Thema ist die Besteuerung von Finanzunternehmen generell, unter diesem ganzen Aspekt. Wir haben Massnahmen im Bereich der gesetzlichen Beschränkung von Boni bei Staatshilfe vorgeschlagen. Wir haben gesagt, wir sollten das Thema "Mitarbeiteroptionen ohne Rabatte und ohne Einschläge" wiederaufnehmen. Wir haben drittens gesagt, wir sollten eine Besteuerung von variablen Vergütungsbestandteilen bei Banken und Versicherungen erwägen. Das mündete dann in diesen Planungsbeschluss. Das ist die Ausgangslage aus unserer Sicht.
Zur heutigen Debatte: Ich möchte zunächst einmal feststellen, dass Herr Zanetti bei der Schilderung des Phänomens sicher Recht hat. Ich teile die Beurteilung - es ist mit Händen zu greifen -, dass wir zu einer Lösung aufgerufen sind. Das erfahren wir fast täglich. Ich glaube, irgendwo hat man jetzt langsam genug von diesen Meldungen, nämlich zu hören, dass bestimmte Leute in so hohen Dimensionen entschädigt werden; sie sind dazu noch Angestellte und nicht die Eigentümer mit dem Risiko. Insofern gebe ich Ihnen Recht. Aber Ihre Ausführungen und auch andere Voten zeigen mir noch etwas anderes: Unser schweizerisches Steuersystem ist ein ausserordentlich filigranes, komplexes, abgestimmtes System. Es besteht einerseits aus drei Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden. Es besteht andererseits aus über zwanzig verschiedenen Steuern. Wenn Sie an diesem System irgendwo ein bisschen zerren, dann wissen Sie fast wie bei der Nagelfluh nie genau, welche Steine auch noch mitkommen. Denn das ist so ineinandergekittet, dass es eben schwierig ist, hier ganz neue, innovative Lösungen zu finden. Jeder, der an einem Ort beginnt, findet, dass an einem ganz anderen Ort auch noch ein Stein fällt. Das ist unser Problem, und dieses schweizerische Steuersystem beruht auf der Verfassung, gemäss der wir nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuern müssen, nach Kriterien der Gerechtigkeit, nach Verfahren. Wir haben Steuergesetze, wir haben das Steuerharmonisierungsgesetz, wir haben x Verordnungen, und alles ist bis ins Detail geregelt.
Jetzt stehen wir da und wollen einen ganz bestimmten Sachverhalt regeln, nämlich für Herrn X in der Bank Y, und schon tappen wir von einer Falle in die andere. Denn wenn wir Herrn X in der Bank Y zusätzlich zu seinem Einkommen als natürliche Person besteuern, dann kommt Herr Jenny und sagt, dann gründe Herr X eine GmbH. Dann heisst er nicht mehr Herr X, sondern dann ist das die Y GmbH usw. Das ist genau das Problem, vor dem wir stehen. Es ist eine Art Ohnmacht, wenn Sie so wollen. Hier einen klugen, gerechten Weg zu finden, das wird nicht einfach.
Heute ist es so, dass es primär Einkommen natürlicher Personen ist, wenn jemand übertriebene Boni bezieht, und dann wird es als Einkommen natürlicher Personen besteuert, und jene, die hohe Boni beziehen, sind automatisch auch in einer höheren Steuerprogression, und sie bezahlen auch mehr Steuern. Das ist die heutige Situation. Aus dieser Situation heraus jetzt eine Lösung zu finden fällt uns nicht leicht; das ist so. Herr Luginbühl hat mit Recht gesagt, dass die ganzen Sitzungen der WAK etwas unter Zeitdruck standen. Wir fühlten uns auch etwas unter Zeitdruck. Ich muss Ihnen sagen, dass der Bundesrat keinen direkten Zusammenhang zwischen dieser Bonusbesteuerung und dem USA-Vertrag, den Sie heute Morgen behandelt haben, konstruieren wollte. Aber es lag in der Luft, dass man eine politische Lösung präsentieren sollte, die möglicherweise gepackt wird, weil es im Parlament Leute gibt, die sagen: Wenn ich keine Gewissheit habe, dass da etwas geht, kann ich an einem anderen Ort nicht zustimmen. Das war die Idee des Bundesrates. Aber wir haben keinen direkten Zusammenhang hergestellt, sonst hätten wir es ja auch in einem Erlass verbinden können. Dass Zeitdruck entstand, ist richtig; es ist auch aus dieser Situation heraus so gekommen.
Herr Graber hat gesagt, er würde vorschlagen, beiden Motionen zuzustimmen, erweitert um die Frage von Artikel 677 des Obligationenrechts, und dann zu prüfen, mit welchen Parametern die Generalversammlung, wenn man Gewinne macht usw., eingreifen könnte. Ich kann ihn sehr gut verstehen: Er möchte, was ich vor dieser Session in Ihrer WAK vorgeschlagen habe, nämlich noch einmal eine Auslegeordnung machen. Das ist es letztlich, was er will. Deshalb sagt er jetzt: Wir nehmen beide Motionen an.
Herr Schweiger hat natürlich vollkommen Recht: Ganz korrekt ist es nicht. Wir wissen, was nach dem Parlamentsgesetz eine Motion ist: Eine Motion ist ein Auftrag an den Bundesrat, in einem bestimmten Gebiet buchstabengetreu tätig zu werden. Wenn Sie Motionen verabschieden, die nicht deckungsgleich sind, bringen Sie den Bundesrat in Schwierigkeiten: Er muss dann Deckungsgleichheit herstellen. Neu ist das allerdings nicht. Ich erinnere Sie an die Motionen in Zusammenhang mit der Ehepaarbesteuerung, bei denen Sie in ein und derselben Session beschlossen haben, uns einen Auftrag zum Divisor und einen Auftrag zur Individualbesteuerung zu übertragen, obwohl die beiden Aufträge 180 Grad auseinandergingen. Hier ist es nicht so, hier liegen die Dinge nahe beisammen.
Ich verstehe das Votum von Herrn Graber, der sich mit dieser Problematik ja intensiv befasst hat, in erster Linie als einen Hinweis darauf, dass wir halt nochmals eine Auslegeordnung machen und uns auch noch einmal mit Artikel 677 des Obligationenrechts befassen sollen. Und wenn wir das tun, dann kommen wir automatisch in den Bereich der Abzocker-Initiative, wie es Herr Ständerat Germann angetönt hat. Deshalb ist der Vorschlag Graber sicher richtig, auch noch die Kommission für Rechtsfragen einzuschalten, weil die Kommission für Rechtsfragen sich mit der Abzocker-Initiative beschäftigt und hier dann eine gewisse Zusammenarbeit nach meiner Einschätzung eben nötig wäre.
Herr Ständerat Jenny hat auf die Umgehungsmöglichkeiten hingewiesen; ich habe das vorhin schon mit der Erwähnung der Komplexität unseres Steuersystems unterstrichen. Er hat völlig Recht, wir müssen einen Weg suchen, um die richtigen Leute am richtigen Ort zu treffen. Das wird nicht einfach sein; aber wir müssen es tun, es muss etwas geschehen. Verstehen Sie mich richtig, ich möchte mich hier nicht herausreden, ich meine aber, dass es nicht einfach eine Patentlösung gibt, die gewissermassen logisch auf dem Tisch liegt.
Den Vorwurf, den Sie mir gemacht haben, wir hätten im Zusammenhang mit der UBS nichts getan, kann ich so nicht stehenlassen. Wir haben den Kredit für die UBS mit Bedingungen verbunden. Wir haben einerseits Bedingungen gegenüber der UBS direkt, aber andererseits auch finanzplatzbezogene Bedingungen gemacht. Zunächst einmal haben wir die Finma auf die Piste geschickt, um die Lohnpolitik abzuchecken, und das hat sie auch getan. Ich erinnere Sie daran, dass die Finma nachher ein Rundschreiben verfasst hat, das heute für alle Finanzintermediäre gilt. Für das Jahr 2008 haben wir aber nur die UBS unter dem Aspekt Löhne und Entschädigungen durch die Finma untersuchen lassen. Das haben wir gemacht. Wir haben zweitens dann Investorengespräche verlangt, und diese haben auch stattgefunden. Sie hatten das Thema Entschädigungen auch zum Inhalt - das können Sie übrigens auch im GPK-Bericht nachlesen; dort wird auf die Investorengespräche verwiesen. Wir haben dann das Thema Einlegerschutz aufgenommen, um auch den Schutz der Kundinnen und Kunden und der Unternehmen sicherzustellen, wenn je wieder eine solche Situation eintritt. Ich glaube also, Sie können nicht sagen, wir hätten nichts getan. Ein nächstes Mal, wenn das wieder passieren sollte, würden wir aber zwischen dem Bund und einer solchen Bank einen Vertrag in Bezug auf die Gehälter abschliessen. Das schlagen wir Ihnen im Planungsbeschluss auch vor, das ist ein neues Element.
Und dann ging es mir ähnlich wie Herrn Luginbühl. Ich bin ein Anhänger der sozialen Marktwirtschaft und für den Wettbewerb. Ich war der Meinung, dass man, wenn einem etwas in der Art widerfährt, wie es der UBS widerfahren ist, in sich gehen und klug werden müsse, dass man sich selbst |
AB 2010 S 490 / BO 2010 E 490
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regulieren und sich selbst heilen müsse. Es gibt in der Wirtschaft schon Kräfte, die auch dafür sorgen, dass bestehende Ungleichgewichte wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Der Wettbewerb gleicht das meistens wieder aus. Es ist nun auch meine Enttäuschung und nicht nur die Ihre, dass das in diesem Fall, bei den Grossbanken, nicht wahrgenommen wurde. Ich habe damit gerechnet, und es ist nicht so gekommen.
Letztlich stellt sich die Frage nach Dividende oder Lohn, Herr Schweiger hat darauf hingewiesen, ich verdeutliche es noch. Wir haben diese Frage schon einmal im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform II ausgiebig behandelt. Sie erinnern sich: Bei der KMU-Reform lautete die Frage, bis zu welchem Grad wir Dividenden statt Lohn ausschütten könnten. Damals stritten wir sehr lange über die Prozentzahlen, und wir etablierten in der Steuergesetzgebung ein System, das eine durch das andere zu ersetzen. Heute ist die Unternehmenssteuerreform II in Kraft.
All das führt mich bezüglich der Motionen dazu zu sagen - der Bundesrat lehnt sie ja zwar ab, aber nicht, weil er das Problem nicht lösen will, sondern mit einer anderen Begründung, die er gegeben hat -: Wenn Sie diese Motionen heute annehmen, verstehen wir das in erster Linie als einen Auftrag, dass im Anschluss an diese Session erstens ernsthaft die Übereinstimmung zwischen den Motionen gesucht werden muss, die noch voneinander abweichen, und dass zweitens auch die Frage nach dem Weg über das Obligationenrecht zu prüfen ist. Das führt dann auch in Richtung der Abzocker-Initiative. Wenn Sie das so verstehen und wenn das das Zeichen ist, das der Ständerat setzen will, um zu sagen, er wolle jetzt dieses Problem lösen, dann wird der Bundesrat dies auch als Zeichen mitnehmen; dann werden wir zu einer gemeinsamen Lösung Hand bieten und werden jetzt beim Vorgehen halt einmal fünf gerade sein lassen - in der Gewissheit, dass am Ende dann fünf wieder fünf sein muss.