Merz Hans-Rudolf, Bundesrat:
Es zeichnet sich ab, dass Sie auf die Vorlage eintreten und wahrscheinlich der Kommission den Auftrag geben werden, gesetzgeberisch tätig zu werden. Wenn ich jetzt wüsste, dass dem so ist, dann müsste ich eigentlich sagen, dass ich erst dann argumentieren werde, wenn das Gesetz kommt; so könnte ich mir die ganzen Ausführungen jetzt ersparen. Aber ich denke, im Hinblick auf die mögliche gesetzgeberische Tätigkeit ist es eben doch wichtig, dass man einige Pfähle einschlägt, und der Bundesrat hat das ja auch getan. Er hat Ihnen eine Botschaft präsentiert, und dieser Botschaft können Sie entnehmen, dass er, ähnlich wie die kantonalen Finanzdirektoren, diesen Projekten eher kritisch gegenübersteht.
Dabei ist es wichtig zu sagen, dass die Anliegen, die aus gesellschaftspolitischer Sicht vorgebracht wurden, namentlich von Herrn Frick, aber auch von Herrn Büttiker, auch die Anliegen des Bundesrates sind. Das ist insbesondere bei der Familienförderung der Fall, sonst hätten wir ja nicht in zwei Phasen diese Familienbesteuerung mit den entsprechenden Entlastungen präsentiert, die Sie anschliessend beschlossen haben. Ziel war, dass auch junge Familien weniger Steuern zu bezahlen haben, um mehr Mittel zur Verfügung zu haben, sei es für die Ausbildung ihrer Kinder, sei es für das Sparen. Sparen ist in der Regel noch nicht unbedingt Konsum. Das kann Investition sein, es kann aber auch die Tilgung von Schulden sein; das ist dann eine individuelle Entscheidung. Auch die gesellschaftspolitische Frage nach dem Besitzen von Eigentum wird vom Bundesrat natürlich gleich eingeschätzt wie von Ihnen. Da sind wir uns zweifellos einig. Die Frage ist einfach: Wie kommt man zu diesen Zielen?
Hier wird behauptet, die Wohneigentumsquote in unserem Land lasse sehr zu wünschen übrig. Das stimmt nur bedingt. Erstens ist sie in letzter Zeit gewachsen - zum Glück. Zweitens sind gegenüber dem Ausland die Voraussetzungen bei uns auch etwas besser. Unser Mietmarkt funktioniert gut. Im Vergleich zu fast allen umliegenden Ländern haben wir eine weit höhere Ausländerquote. Viele Ausländer kommen nicht in die Schweiz, um Wohneigentum zu erwerben, sondern um hier zu arbeiten, und viele haben die Absicht, später wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Dazu kommt, dass wir das Stockwerkeigentum spät eingeführt haben, später als andere Länder. Ausserdem weist unsere Bevölkerung eine hohe Mobilität auf, sonst wären ja nicht die Verkehrsinfrastrukturen je länger, je mehr ständig überlastet. Ich glaube, hier sind wir uns sicher einig. Aber letztlich können und müssen die Ziele nicht nur über solche Initiativen erreicht werden.
Nun ein paar Bemerkungen zu den Initiativen, zunächst einmal zur Frage des Vorbezuges von Geldern der zweiten Säule. Es stimmt natürlich schon: Wenn man die Mittel einmal engagiert hat, dann sind sie eben engagiert, und wenn man sie dann anders brauchen möchte, sind sie blockiert. Andererseits gibt es hier Zahlen, die beweisen, dass von dieser Möglichkeit lebhaft Gebrauch gemacht wird: Wir haben, seit diese Möglichkeit besteht, weit über 30 Milliarden Franken aus der zweiten und der dritten Säule herauslösen dürfen. Die Zahlen aus dem Jahr 2008 zeigen - das sind die letzten verfügbaren Zahlen -, dass damals mehr als 3 Milliarden Franken unter diesem Titel in die Bildung von Wohneigentum flossen. Dabei sind es ja nicht nur die zweite und die dritte Säule, sondern es ist auch die Eigenmietwertbesteuerung. Der Eigenmietwert wird ja unter dem Marktwert besteuert, auch das ist natürlich eine bestimmte Form von Eigentumsförderung, wenn Sie so wollen, die besteht, solange dieses System eben so ist, insbesondere bei den negativen Liegenschaftsrechnungen. Das ist ein Thema, das uns ja künftig im Zusammenhang mit der Frage des Systemwechsels bei der Eigenmietwertbesteuerung wieder beschäftigen wird.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Anliegen berechtigt sind, dass es aber keinen zusätzlichen Handlungsbedarf gibt. Er begründet das auch mit einigen Unsicherheiten bezüglich der Annahmen und der Auswirkungen beider Initiativen. Es sind drei.
Zunächst zur Zielgruppe: Es wurde hier von Schwellenhaushalten gesprochen. Ja, es ist richtig, dort wäre Wohnförderung, wenn schon, am ehesten nötig. Es sind Haushalte, die ein Bruttoeinkommen zwischen 60 000 und 100 000 Franken erwirtschaften. Wenn man jetzt die Lebenshaltungskosten anschaut und sich dann die Frage stellt, was am Ende zum Sparen übrig bleibt, insbesondere zum Bausparen als Förderinstrument, dann sieht man - wir haben das einmal ausgerechnet -, dass es Beträge in der Grössenordnung von jährlich etwa 7000 Franken sind. Wenn wir das mit den zehn Jahren verrechnen, welche diese Initiativen erlauben, dann kommen wir auf etwa 70 000 Franken Bausparbetrag; das reicht einfach nicht für eine Hypothezierung. Es sind also nicht die Schwelleneinkommen, die davon profitieren, sondern eher die höheren Einkommen.
Es ist auch lediglich eine begrenzte Möglichkeit, weil sie nur während zehn Jahren besteht. Herr Jenny sagt mit Recht: Den Zugang zu gefördertem Wohneigentum muss man haben, wenn die Kinder da sind. Wenn man zuerst aber zehn Jahre sparen muss, sind die Kinder auch wieder zehn Jahre älter, und dann ist unter Umständen die Schwelle auch überschritten, bis zu der es, wie Sie glauben, schön wäre, eigene vier Wände zu besitzen.
Herr Zanetti hat darauf hingewiesen bzw. gefragt, ob hier nicht eben Mitnahmeeffekte entstehen würden, ob nicht auch gesagt würde: Ich hätte sowieso im Sinn, ein Haus zu |
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bauen; wenn ich diese Möglichkeit schon habe, dann benutze ich sie eben auch. Das ist nicht ein schlechtes Motiv, es ist einfach ein Hebel, den wir offerieren und der in dem Sinn dann mit ausserfiskalischen Zielsetzungen verbunden ist. Frau Sommaruga hat deutlich auf diese Zielsetzungen hingewiesen. Sie hat mit Recht gesagt, wir sollten verhindern, Steuerreformen mit ausserfiskalischen Zielsetzungen zu verbinden.
Der von Ihnen angesprochene Kanton Baselland ist aus verschiedenen Gründen übrigens ein atypischer Kanton. Er ist Vorreiter in dieser Hinsicht, und das ist ja zu schätzen. Ich glaube, wir sollten die Vorreiterkantone immer loben. Es gibt Kantone, die waren das in Bezug auf die Holdings, andere in Bezug auf den Standort von internationalen Organisationen; weitere haben sich mit einem laborneuen Modell für die Familienbesteuerung Vorteile verschafft; anderen Kantonen ist es eben gelungen, Wohneigentum zu fördern. Das ist gut, das gibt Wettbewerb in unserem Land. Insofern ist gar nichts dagegen einzuwenden. Aber in letzter Zeit gibt es eine Menge von Kantonen, in denen das Wohneigentum eben stärker gewachsen ist als im Kanton Baselland. Es ist nicht nur dieses Modell, das hier eine Erfolgsstrasse weist.
Weitere Bedenken sind volkswirtschaftlicher Art. Hier ist es natürlich so: Wenn die Entscheidung zugunsten des Bausparens während vieler Jahre getroffen wurde, dann investiert man diese Mittel für etwas anderes nicht mehr; man übt Verzicht. Das führt zu einer gewissen Verzerrung von Konsumentscheidungen der Haushalte. Wenn die sich summieren, fallen sie ins Gewicht, auch volkswirtschaftlich. Zudem sind wir nicht sicher, ob die steuerlichen Fördermassnahmen nicht auch eine gewisse preissteigernde Wirkung bei den Bodenpreisen haben, indem die Nachfrage nach Boden dann natürlich steigt. Und letztlich hätten wir natürlich auch andere Möglichkeiten zu investieren. In Bezug auf Produktivität, Innovation und Wachstum könnte man die Mittel auch anders investieren.
Es ist darauf hingewiesen worden, dass im Bereich des Energiebausparens noch eine doppelte Ermässigung droht; Herr Frick hat darauf hingewiesen. Ich glaube, das müsste man, wenn schon, eliminieren können.
Zum letzten Punkt, zur Frage des Steuerrechtes: Hier hat Frau Sommaruga sicher Recht, wenn sie sagt, das führe dazu, dass wir solche Bewegungen über zehn Jahre verfolgen müssen. Wir müssen gewissermassen mit dem Steuersubjekt oder an dessen Stelle eine Buchhaltung führen, um nachzuvollziehen, ob diese Beträge auch auf die Seite gelegt werden, wann sie dann dienstbar gemacht werden, und wir müssen insbesondere wissen, was geschieht, wenn man sie nicht für den ursprünglichen Zweck braucht. Hier wird dann die Steuerverwaltung gezwungenermassen mit zusätzlichem administrativem Aufwand belastet. Ein taugliches Meldesystem müsste dann eben erfunden werden; wir haben es eigentlich noch nicht.
Die ganze Verkomplizierung des Steuerwesens ist eben ein Thema, das wir halt einfach schon etwas vor uns herschieben. Immer wieder sagen wir: Ja, jetzt noch ein einziges Mal, jetzt noch dieses und jetzt noch jenes Mal. Und am Ende summiert sich das Ganze, und wir bekommen ein zunehmend komplexes Steuerwesen.
Was jetzt diese guten Vorschläge betreffend einen indirekten Gegenvorschlag betrifft, sind sie dem Bundesrat und teilweise auch der Kommission nicht vorgelegen, insbesondere der Antrag von Herrn Niederberger. Aber ich denke, es macht Sinn, wenn man solche Überlegungen anstellt, wenn man hier in die Tiefe gehen will. Ich würde meinen, auch wenn die Kommission es nicht behandeln konnte, wäre der Rat wahrscheinlich nicht schlecht beraten, wenn er sagt: Wenn die Spur schon verfolgt werden soll, dann soll man sie so abtiefen, dass man das Optimum an Sicherheit gewinnt. Insofern könnte ich sehr gut verstehen, wenn Sie auf das Geschäft eintreten würden und dann dem Antrag von Herrn Niederberger zustimmen würden. Aber, wie gesagt, der Bundesrat bleibt in Bezug auf diese Wohnbauförderungsprojekte beider Initiativen skeptisch. Wenn schon, der Meinung ist er, wäre die Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" die praktikablere, dies auch, Herr Ständerat Bieri, unter dem Aspekt der Steuerausfälle. Die Hauseigentümer-Initiative ist eine Muss-Initiative; deshalb ist dort besser und einfacher zu berechnen, wie gross die Ausfälle sind: für die Bundeskasse in der Grössenordnung von 30 bis 40 Millionen Franken, für alle Kantone könnten es 100 Millionen Franken sein. Diese Zahlen kann man auch noch etwas abtiefen, aber wesentlich anders werden sie nicht daherkommen.