Germann Hannes (V, SH), für die Kommission:
So, wie wir jetzt entschieden haben, macht diese Motion keinen Sinn. Wir möchten ja nicht einem Volksbegehren, das wir mehrheitlich nicht wollen, den Vorzug geben gegenüber etwas, was wir wollen. Darum bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen. Damit folgen Sie der einstimmigen WAK; sie war einhellig der Meinung: Ablehnung der Motion.
Merz Hans-Rudolf, Bundesrat:
In der Logik Ihrer heutigen Ratsverhandlungen scheint es mir gegeben, dass Sie diese Motion nicht annehmen. Sie haben ja jetzt dem Rückweisungsantrag zugestimmt. Der Bundesbeschluss 1 ist erledigt. Damit braucht es diese Motion nicht mehr.