Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin:
Worüber diskutieren wir heute? Über die Genehmigung eines Abkommens mit den USA, über gar nichts anderes. Welches sind der Inhalt und die Qualität dieses Abkommens? Dieses Abkommen ist "self-executing", es braucht keine Ausführungsvorschriften und kann direkt umgesetzt werden; es ist morgen umsetzbar - oder wäre es, theoretisch gesehen. Die Einheit der Materie ist gewahrt, weil nur ein Gegenstand zur Diskussion steht. Ich sage das, weil wieder eine Verbindung mit anderen Bereichen hergestellt und ein Hinweis auf das Freizügigkeitsabkommen angebracht wird. Das Freizügigkeitsabkommen hatte aber eine ganz andere Grundlage. Wir hatten ein Abkommen, das nicht "self-executing" war, es brauchte gesetzliche Ausführungsvorschriften. Darum hatten Sie dort die Möglichkeit, flankierende Massnahmen auch auf Gesetzesstufe mit einzubauen und alles dem Referendum zu |
AB 2010 S 562 / BO 2010 E 562
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unterstellen. Diese Möglichkeit haben wir hier nicht. Damals war die rechtliche Ausgangslage eine ganz andere. Die Einheit der Materie war trotz allem gewahrt, weil es um Regelungen zur Personenfreizügigkeit ging, mit Eingrenzungen über die flankierenden Massnahmen. Hier haben wir eine andere Situation: Wir haben eine Auslegeordnung, einen Vertrag und dann alle möglichen Anliegen, die man auch noch in einen Zusammenhang mit dem Vertrag bringen könnte, die aber keinen direkten Konnex dazu haben.
Ein Anliegen, das der Bundesrat als mehr als berechtigt ansieht, hat er von sich aus aufgenommen. Wir haben Ihnen einen Planungsbeschluss vorgelegt, weil wir wirklich der Überzeugung sind, dass man die Ursachen anpacken muss und nicht nur immer Symptombekämpfung machen kann. Wir sind der Überzeugung, dass eine gesunde Volkswirtschaft klare Spielregeln braucht und dass man den pervertierten Praktiken Einhalt gebieten muss. Das war der Grund für unseren Planungsbeschluss. Sie haben das leider etwas anders gesehen - ich akzeptiere das selbstverständlich. Ich weise aber auf Folgendes hin: Der Planungsbeschluss stand in Übereinstimmung mit den Vorschlägen einer Expertenkommission, die aus Vertretern der Wirtschaft und der Verwaltung zusammengesetzt ist und die ihre Vorschläge einstimmig beschlossen hat. Der Beschluss war also breit abgestützt.
Herr Germann, Sie sagen, wir hätten schon jetzt so viele Massnahmen, die spielen. Ja, wir haben verschiedene Massnahmen, die in den letzten zwei Jahren ergriffen wurden. Die sind zwar schön, aber nicht sehr wirksam, wie sich auch gezeigt hat, auch in den letzten zwei Jahren; es braucht sicher noch mehr.
Sie haben eine Motion mit einem klaren Inhalt angenommen. Ich bin gespannt und höre die Botschaft. Ich werde dann sehen, was das Resultat ist. Ich hoffe, dass es so herauskommt, wie ich mir das wünsche.
Nach Ablehnung dieses Planungsbeschlusses und im Zusammenhang mit diesem sind von verschiedenen Seiten immer wieder Forderungen und Gegenforderungen vorgebracht worden. Eine dieser Forderungen, die wir aufgenommen haben, ist die Motion 10.3354 der ständerätlichen APK, die doch entgegen dem, was gesagt worden ist, schon etwas Inhalt hat, nämlich: Wir sind bereit - ich denke, dass dies auch richtig ist -, eine Liste, eine Aufzählung in dem Bereich zu machen, in dem wir heute gelegentlich Auseinandersetzungen über die Zuständigkeit haben, damit wir für diesen Graubereich festlegen können, wer welche Kompetenzen hat. Insofern ist diese Motion betreffend Rechtsgrundlage für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat vertretbar, sage ich jetzt einmal. Das war aber eine Konzession, das muss man hier doch auch sagen.
Dann geht es offensichtlich jetzt weiter. Ich stelle jetzt also fest, dass die SVP-Fraktion, mit Herrn Ständerat Brändli an der Spitze, wieder ein neues Angebot in die Runde eingeworfen hat. Er spricht von Artikel 677 OR und auch von der Frage, wie man das auch anders interpretieren könnte, als wir das in unserer Antwort gemacht haben. Ihre Interpretation habe ich gehört; ich sage Ihnen jetzt einfach: Wer eigentlich ist die Ursache für diese übermässigen, masslosen variablen Vergütungen? Ist es der Bezüger, oder ist es der Herausgeber dieser Bezüge? Es sind doch der Unternehmer oder die Unternehmerin, welche variable Lohnbestandteile ausschütten, die ein nicht mehr sozialverträgliches Ausmass erreichen. An sich ist das rechtlich nichts anderes als verdeckte Gewinnausschüttung. Wenn Sie nun sagen, es sei nicht korrekt, verdeckte Gewinnausschüttungen in irgendeiner Weise rechtlich zu erfassen zu versuchen, dann verstehe ich niemanden mehr, der behauptet und für sich in Anspruch nimmt, den Rechtsstaat zu vertreten. Das ist unsere Pflicht. Dass man solche variablen Lohnbestandteile in massloser Höhe dann noch als Aufwand abziehen kann, das spottet doch jedem, der seine Steuern korrekt und fristgerecht bezahlt. Das hat mit Unternehmensbesteuerung nichts zu tun. Das war auch der Grund für unsere Antwort.
Ich möchte Sie einfach bitten, die Antwort, die Ihnen der Bundesrat zu dieser Motion gegeben hat, zu lesen; an die halten wir uns. Wir werden die verschiedenen Möglichkeiten anschauen, wir werden die steuerrechtliche Überprüfung machen, Vergütungen also dann unter dem Titel "steuerrechtliche Abzugsfähigkeit" behandeln. Wir werden auch die Artikel 677 bis 679 OR anschauen; dort geht es ja eigentlich um eine vergleichbare Lösung, wie wir sie bei den Tantiemen haben - doch auch diese Lösung setzt beim Unternehmen an. Dort geht es um den handelsrechtlichen und nicht um den steuerrechtlichen Gewinn, das ist der Unterschied, und wir müssen schauen, welche Lösung vernünftig ist.
Was Sie heute von mir wollen, Herr Ständerat Brändli, nämlich eine andere Auslegung als die, die wir Ihnen schriftlich vorgelegt haben, das kann ich Ihnen nicht geben. Der Basar ist geschlossen, das Spiel ist zu Ende. Wir diskutieren heute über den UBS-Vertrag, und wir müssen diese Geschichte in irgendeiner Art und Weise zu Ende bringen, das liegt im Interesse unserer Volkswirtschaft, das liegt im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr verstehen, was hier abgeht, und das liegt auch in unserem Interesse. Wir müssen endlich eine Vorwärtsstrategie haben; die Vergangenheitsbewältigung sollte endlich vorbei sein.
Welches wären die Konsequenzen, wenn Sie Nein sagten? Es wurde immer wieder gefragt, welches die Konsequenzen wären. Natürlich kann man Nein sagen. Wenn ich dann aber von einer gewissen Seite fast schon schallplattenartig immer wieder den Ausdruck "zweifelhafter Vertrag" höre, muss ich sagen: Ich habe von dieser Seite noch nie eine gescheite Alternative gehört. Nennen Sie mir diese! Was haben wir überprüft, was wäre eine Möglichkeit gewesen? Notrecht anwenden oder Blocking Order? Was wäre eine mögliche Variante gewesen? In den USA wäre der UBS möglicherweise die Lizenz entzogen worden. Wäre es eine Möglichkeit gewesen, nichts zu tun? Dann wären die Daten von 52 000 Kunden in die USA hinübergespült worden, ohne irgendein rechtsstaatlich korrektes Verfahren! Möchten wir das? Das möchten wir nicht! Also blieb letztendlich der einzige rechtlich vertretbare Weg - ich habe das schon vielmals zu erklären versucht, offensichtlich bei gewissen Leuten mit geringem Erfolg, ich akzeptiere das.
Für den Fall, dass es zu einem Nein kommt, kann ich Ihnen in Bezug auf die Konsequenzen keine Zahlen nennen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass unsere Exportwirtschaft gröbere Schwierigkeiten bekommen wird, im administrativen und im steuerlichen Bereich. Ich weiss nicht, wieweit man das heute vertreten kann, da man im europäischen Raum mit der Exportwirtschaft schon genügend Probleme hat. Ich weiss nicht, ob wir uns auf einem anderen Kontinent noch weitere Schwierigkeiten einhandeln wollen. Denn wir bekämen Schwierigkeiten, und es würde auch Schwierigkeiten für die amerikanischen Unternehmen geben, die hier viele Arbeitsplätze haben - rund 120 000 - und sehr viel investieren. Auch sie würden steuerliche Probleme bekommen. Wir hätten zudem ein Problem mit dem Doppelbesteuerungsabkommen. Also so ganz ohne wären die Konsequenzen nicht, man muss sich dessen bewusst sein. Ich will nicht in Schwarzmalerei machen. Wenn Sie Nein sagen und sich der Konsequenzen bewusst sind und dann auch bereit sind, diese mitzutragen, dann ist das Ihr Entscheid, der zu akzeptieren ist.
Ich wäre froh, und damit komme ich zum Schluss, wenn man in dieser Angelegenheit, Herr Ständerat Bischofberger hat es gesagt, etwas mehr Sachlichkeit walten lassen würde. Ich denke, das politische Pingpongspiel muss endlich ein Ende haben. Es geht um eine Sache; dazu kann man Ja oder Nein sagen. Aber letztendlich geht es auch um die Glaubwürdigkeit der Politik, und zwar um die Glaubwürdigkeit der Institutionen, nicht nur um die Glaubwürdigkeit des Bundesrates, die Sie immer wieder infrage stellen, sondern auch um die Glaubwürdigkeit des Parlamentes.
Ich meine: Sagen Sie Ja oder Nein, aber nicht "Ja, aber" oder "Nein, aber". Sagen Sie einfach Ja oder Nein, wie man das ja von Kindern oft auch verlangt. Sagen Sie Ja oder Nein. Das ist ein Gebot der politischen Redlichkeit.
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AB 2010 S 563 / BO 2010 E 563
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