Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin:
Vielleicht muss man die Diskussion in eine formelle und in eine materielle Diskussion gliedern. Wenn Sie die formelle Seite anschauen, dann sehen Sie, es richtig ist: Man hat die Kantone nicht nach Artikel 147 der Bundesverfassung zur Vernehmlassung eingeladen, weil es in diesem Prozess nicht möglich war. Jetzt müssen Sie sich überlegen, ob das materielle |
AB 2010 S 568 / BO 2010 E 568
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Konsequenzen hat. Ich meine, der formelle Miteinbezug der Kantone muss ja eine materielle Hinterlegung haben. Wir machen ja nicht einfach etwas, um den formellen Anforderungen gerecht zu werden, sondern es muss auch einen Inhalt haben. Jetzt muss man sich fragen, was denn auf der materiellen Seite ist. Machen wir etwas Neues? Mit Artikel 121a Absätze 1 bis 5 machen wir eigentlich nichts anderes, als bisherige Gesetzgebung - Ausländergesetz, Asylgesetz - auf Verfassungsstufe zu heben, um zu dokumentieren, dass wir es hier tatsächlich ernst meinen und dass wir etwas auf Verfassungsstufe regeln wollen. In Bezug auf Absatz 6 haben wir die Schwierigkeiten beseitigt, die sich dort tatsächlich ergeben haben. Denn es war unter föderalistischen Aspekten schwierig, das so stehenzulassen, wie es ursprünglich war, nämlich eine subsidiäre Kompetenz des Bundes einfach in der Harmonisierung anzunehmen, ohne die Kantone wirklich mit einzubeziehen. Das hat man nun beseitigt; das hat man geregelt.
Ich teile Ihre Auffassung nicht, Herr Ständerat Germann, dass da nichts anderes ist. Die Kantone haben gemäss Bundesverfassung das Recht auf Zusammenwirken, und das zu Recht; sie haben das Recht, angehört zu werden. Das geht viel weniger weit als das, was wir hier in Absatz 6 sagen: "in direkter Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden"; das machen wir ja im ganzen TAK-Prozess. Wir haben es uns in unserem eigentlich umfassenden Bereich - der Bund ist umfassend zuständig für den Bereich Migration, Integration; die Kantone sind ausführend - zur Pflicht gemacht und es von Beginn weg gesagt, dass das eine gemeinsame Aufgabe ist. Das dokumentieren wir hier klar und deutlich, indem wir sagen, dass wir das zusammen machen. Herr Ständerat Germann, Sie wissen, dass die KdK sogar die Führung der TAK hat. Die KdK leitet diese TAK, an der wir als Bund mitbeteiligt sind und an welcher der Städteverband und der Gemeindeverband auch mitbeteiligt sind. Die KdK hat Regierungsmitglieder aus den Fachdirektorenkonferenzen in diese Konferenz delegiert, vor allem aus der SODK, der VDK und der KKJPD.
Wir haben nebst der Tripartiten Agglomerationskonferenz einmal eine intensive Sitzung mit der SODK, der eigentlich für Migration verantwortlichen Fachdirektorenkonferenz, gehabt und mit ihr diesen ganzen Integrationsbereich intensiv diskutiert und gesagt, welches die Ausrichtung des Bundes ist. Materiell sind die Kantone insofern durchaus einbezogen worden. Was diesbezüglich zum Formellen gesagt wurde, ist zu akzeptieren.
Schauen Sie einmal, was wir in anderen Bereichen haben: Mit Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung haben wir im Schulbereich, einem originären Bereich der Kantone, eine Regelung, die viel weiter geht als die Regelung hier, in einem abschliessenden Bundesbereich. In Artikel 62 Absatz 4 heisst es: Wenn die Koordinationsbemühungen nicht zum Ziel führen, "erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften". Es heisst nicht: "in Zusammenarbeit mit den Kantonen", sondern es heisst einfach: "erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften". Wir kommen hier bei dieser Vorlage den Kantonen also noch weiter entgegen als in einem Bereich, für den mehrheitlich sie zuständig sind.
Ich möchte noch ein Argument einbringen: Hier geht es um die Verfassungsbestimmung, um den Rahmen, den wir hier für die Integration geben. In die Ausführungsgesetzgebung sind die Kantone selbstverständlich mit einbezogen. Dort, wo wir regeln, wer mit wie viel an welchen Massnahmen beteiligt ist, gibt es selbstverständlich eine Auseinandersetzung - eine Auseinandersetzung im positiven Sinn - zwischen Kantonen und Bund und dann auch zwischen Kantonen und Gemeinden. Die Ausarbeitung der Ausführungsgesetzgebung haben wir noch vor uns. Je nachdem, wie Sie sich dann entscheiden, machen wir ein Integrationsgesetz - ich habe das ja in einer Antwort auf eine Motion erwähnt -, oder wir nehmen Integrationsartikel in vierzehn bestehende Gesetze auf. Sie entscheiden, was Sie wollen. Das wird die Ausführungsgesetzgebung sein; dort sind die Kantone selbstverständlich von Beginn weg mit einbezogen, nämlich über ihre Konferenzen und dann selbstverständlich auch über die Vernehmlassung in den Regierungen. Materiell kommen wir, wenn man das Formelle einmal beiseitelässt, den Anliegen der Kantone wirklich entgegen.