Ständerat - Sommersession 2010 - Neunte Sitzung - 09.06.10-08h15
Conseil des Etats - Session d'été 2010 - Neuvième séance - 09.06.10-08h15

09.060
Für die Ausschaffung
krimineller Ausländer
(Ausschaffungs-Initiative).
Volksinitiative.
Änderung des AuG
Pour le renvoi
des étrangers criminels
(Initiative sur le renvoi).
Initiative populaire.
Modification de la LEtr
Differenzen - Divergences
Botschaft des Bundesrates 24.06.09 (BBl 2009 5097)
Message du Conseil fédéral 24.06.09 (FF 2009 4571)
Ständerat/Conseil des Etats 10.12.09 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Ständerat/Conseil des Etats 18.03.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 18.03.10 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 02.06.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 02.06.10 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 07.06.10 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 08.06.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 09.06.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 10.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 10.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 2 (AS 2011 1199)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2011 1199)
Text des Erlasses 3 (BBl 2010 4243)
Texte de l'acte législatif 3 (FF 2010 3855)
Text des Erlasses 3 (Berichtigung) (BBl 2010 4401)
Texte de l'acte législatif 3 (Errata) (FF 2010 4003)
Ständerat/Conseil des Etats 10.03.11 (Fortsetzung - Suite)

3. Bundesbeschluss betreffend die "Aus- und Wegweisung krimineller Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung" (Gegenentwurf zur Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungs-Initiative)")
3. Arrêté fédéral concernant le contre-projet "Expulsion et renvoi des criminels étrangers dans le respect de la Constitution" (contre-projet à l'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels (Initiative sur le renvoi)")

Art. 121a Abs. 6
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Germann, Reimann Maximilian)
Festhalten

Art. 121a al. 6
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Germann, Reimann Maximilian)
Maintenir

Inderkum Hansheiri (CEg, UR), für die Kommission: Ich nehme den Ball gerne auf und gebe meiner Erwartung Ausdruck, dass wir die Differenzbereinigung zu diesem Geschäft in einem zeitlich engeren Rahmen und vielleicht auch mit etwas weniger Emotionen behaftet werden abwickeln können.
Unser Rat hat sich ja am Montag im Grundsatz dem Konzept des Nationalrates angeschlossen, in den direkten Gegenentwurf einen separaten Integrationsartikel einzubauen. Es handelt sich um Artikel 121a. Aufgrund des Antrages Fournier hat unser Rat dann beschlossen, Absatz 6 dieser Bestimmung zu streichen. Mit 101 zu 65 Stimmen hat der Nationalrat gestern einem geänderten Absatz 6 zugestimmt, wie er von der Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrates vorgeschlagen worden war. Sie sehen diesen bereinigten Absatz 6 auf Seite 10 der Fahne. Er lautet: "Der Bund überprüft" - es folgt die erste Ergänzung: "in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden" - "periodisch den Stand der Integration. Werden die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt, so kann der Bund" - jetzt kommt die zweite Ergänzung, die der Nationalrat beschlossen hat: "nach Anhörung der Kantone" - "die notwendigen Vorschriften erlassen."
Ihre Kommission hat heute Morgen getagt. Sie beantragt mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Eine Minderheit Germann beantragt Festhalten an den Beschlüssen unseres Rates.
Die Begeisterung, wenn ich das so sagen darf, auch der Mehrheit der Kommission hält sich in Grenzen, denn für nicht wenige Mitglieder bleiben die Bedenken, die anlässlich der Debatte vom vergangenen Montag deutlich zum Ausdruck gekommen sind, nämlich die Bedenken darüber, wie wir mit der Verfassung umgehen, sei es in zeitlicher Hinsicht, sei es in redaktioneller Hinsicht. Vereinzelt bestehen die Bedenken auch darin, dass wir mit dieser Formulierung, insbesondere mit einem zusätzlichen Integrationsartikel, die Griffigkeit des Gegenentwurfes schwächen.
Trotzdem beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission sehr deutlich - ich habe die Zahlen genannt -, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Die Gründe sind die folgenden: Zunächst ist die Kompetenz des Bundes, über die Integration zu legiferieren, klar gegeben. Es ist auf Artikel 121 der Bundesverfassung hinzuweisen, der klar sagt: "Die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie über die Gewährung von Asyl ist Sache des Bundes." Die Fassung, wie sie nun vom Nationalrat beschlossen ist, ist aber auch kompatibel mit den Rechten der Kantone. Man kann also diesem Verfassungsartikel aus rechtlicher Sicht ohne Weiteres zustimmen. Ein zweites Argument, das die Mehrheit der Kommission bewogen hat, Ihnen zu beantragen, sich dem Nationalrat anzuschliessen, besteht im Zeitfaktor. Wir haben Artikel 101 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes,
AB 2010 S 566 / BO 2010 E 566
der besagt, dass die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss über den Gegenentwurf spätestens acht Tage vor dem Abschluss der Session vor Ablauf der Behandlungsfrist der Volksinitiative stattzufinden hat. Dieser Termin ist eben bereits morgen. Bis am 10. Juni muss also die Schlussabstimmung über diesen Gegenentwurf stattfinden.
Die Alternative können Sie sich leicht ausmalen. Sie würde darin bestehen, dass wir ein grosses Risiko eingehen, dass kein Gegenentwurf zustande kommt.
In Abwägung dieser Vor- und Nachteile beantragt Ihnen, wie gesagt, die Mehrheit der Kommission, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Es ist allerdings zu hoffen, dass dann alle politischen Kräfte, die sich bei der Behandlung in den Räten jetzt für diesen direkten Gegenentwurf einsetzen oder dafür eingesetzt haben, dies auch dann tun, wenn es darum geht, Volk und Stände zu überzeugen.

Germann Hannes (V, SH): Die Minderheit nimmt auf, was Kollege Fournier vorgestern mit Erfolg einbrachte, nämlich die Streichung von Absatz 6. Die Minderheit beantragt also Festhalten.
Ich verstehe zwar, dass heute Morgen die Mehrheit der Kommission die Differenz bereinigen und endlich Ruhe haben wollte, aber es ist wirklich nicht in Ordnung. Wir wissen, wie es zu diesem neuen Artikel 121a gekommen ist: Weder der Bundesrat noch der Ständerat hat ihn vorgeschlagen; er ist vom Nationalrat aufgenommen worden. Es war eine politische Brücke, die gebaut wurde, um auch die SP hinter das Anliegen zu bringen. Das darf man sagen, das ist absolut legitim. Nicht legitim ist die Verletzung des Gebotes der Einheit der Materie; ich habe es bereits ausgeführt. Ich finde, es ist nicht in Ordnung, dass dieser Artikel aufgenommen wird, weil er sich ja nicht an Kriminelle richtet, die auszuschaffen sind. Darum ist für mich das Gebot der Einheit der Materie verletzt. Das ist jetzt aber ein Nebenschauplatz. Die Mehrheit will den Integrationsartikel, und sie wird ihn auch bekommen. Punkto Absatz 6 aber habe ich zwei Einwände:
1. Schauen Sie einmal, was dieser Absatz bringt: "Der Bund überprüft" - was jetzt folgt, ist neu: "in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden" - "periodisch den Stand der Integration." Das kann man zwar nachvollziehen, doch hat der Bund überall, wo er zuständig ist, die Aufgabe, den Erfolg zu überprüfen. Es ist für mich deshalb eine Floskel, eine Leerformel. Dann heisst es: "Werden die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt, so kann der Bund" - was folgt, ist wiederum neu: "nach Anhörung der Kantone" - "die notwendigen Vorschriften erlassen." Wenn man neue Vorschriften erlässt, muss man ohnehin eine Vernehmlassung durchführen. Man ist da also ohnehin in der Pflicht und muss ohnehin eine Vernehmlassung durchführen. Also bewirkt diese Bestimmung gar nichts. Hingegen stellen Sie mit einer Streichung den Integrationsartikel in keiner Weise infrage.
2. Aber, und das muss hier einfach erwähnt werden, das alles ist weder gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet worden, noch hat eine Vernehmlassung stattgefunden. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat zwar betont, dass diese Themen im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK), der ich ja auch angehöre und an deren Sitzungen ich ja auch teilnehme, behandelt werden sollen. Das ist auch richtig und wichtig. Aber umso erstaunlicher ist es, dass die Kantone, die in der TAK federführend sind - sie präsidieren sie ja - uns schreiben, wir würden verfassungswidrig agieren.
Für mich ist klar: Es werden grundlegende Prinzipien unseres föderalen Rechtsstaates missachtet, ja ausgehebelt, und das ist inakzeptabel. Mit dem Antrag, Absatz 6 zu streichen, im Sinne von Kollege Fournier, können wir ein kleines Zeichen an die Kantone senden, dass wir ihre Botschaft verstanden haben, ohne dass wir damit die ganzen Integrationsbestimmungen infrage stellen.
Darum bitte ich Sie: Setzen Sie dieses Zeichen! Sie werden sehen, der Nationalrat wird sich uns anschliessen. Dann ist das Geschäft um fünf vor zwölf oder vielleicht um eins vor zwölf unter Dach und Fach und kann in die Schlussabstimmung gehen.

Schwaller Urs (CEg, FR): Die nationalrätliche Kommission hat den Versuch einer Verbesserung unternommen. Ich anerkenne, dass gemäss der neuen Formulierung die Kantone neu nicht bloss angehört werden, sondern auch mitarbeiten können und sollen.
Der neue Artikel 121a ist sicher nicht in einer Sternstunde gesetzgeberischer Arbeit entstanden. Die Tatsache aber, dass das Parlament noch in dieser Woche abstimmen muss, damit die Volksabstimmung im Herbst durchgeführt werden kann, womit die Flurbereinigung in dieser Frage vorgenommen werden kann, führt dazu, dass für Verbesserungen und neue Vorschläge keine Zeit bleibt. Letztlich wird damit auch das Zweikammersystem ausgehebelt; das muss man immerhin bedenken. Ich meine aber, dass man nun dieser Übung ein Ende bereiten muss, weshalb ich Sie ersuche, der nationalrätlichen Fassung zuzustimmen. Von den Befürworterinnen und Befürwortern der programmatischen Integrationsbestimmung erwarte ich dann aber ein ganz besonderes Engagement im Abstimmungskampf, damit dieser Artikel dann auch mit Inhalt gefüllt werde.
In diesem Sinne bitte ich Sie aber bei Absatz 6 um Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.

Büttiker Rolf (RL, SO): Wir wollen einen Gegenvorschlag. Und wir sind dazu aufgerufen, einen Gegenvorschlag zu machen. Wenn ich die Ausschaffungs-Initiative anschaue und sie analysiere, habe ich den Eindruck, dass hier vor allem der Ständerat gefordert ist, dem Volk eine Alternative vorzulegen. Wir wollen einen modernen Ausländerartikel in die Verfassung aufnehmen, und wir sind verpflichtet, dem Volk einen zukunftsgerichteten Ausländerartikel vorzulegen - dies im Gegensatz zum Vorschlag der Ausschaffungs-Initiative.
Diese zweite Runde kommt mir vor wie ein Steeple-Lauf, nachdem wir am Anfang zunächst gut vorangekommen sind. Wir haben auch einen politischen Preis zu bezahlen, damit wir eine Mehrheit bekommen. Es nützt natürlich nichts, irgendeinen Ausländerartikel zu konzipieren, der dann im Nationalrat scheitert. Der Nationalrat hat jetzt im Steeple-Lauf den Wassergraben genommen, und der Ständerat ist aufgefordert, nun diesen Wassergraben auch zu nehmen.
Ich bin der Meinung, dass es gelungen ist, die Spitze zu brechen, was die föderalen Bedenken, die dieser Absatz 6 hervorgerufen hat, betrifft. Nach meiner Überzeugung ist man jetzt sehr weit gegangen, indem man die Kantone im gleichen Absatz gleich zweimal eingebunden hat, aber im Hinblick auf einen möglichen Abstimmungskampf kann das nicht schaden.
Ich möchte auch relativieren, was Herr Germann in Bezug auf die Mitwirkung der Kantone gesagt hat. Die Frau Bundesrätin hat in der letzten Debatte erklärt, dass die Kantone mindestens durch ihre Fachkonferenzen eingebunden waren. Über den Brief der Kantone und wie dieser Brief entstanden ist, werden wir sicher noch reden.
Ich bitte Sie, in Anbetracht auch der Verfahrenssituation, für die der Ständerat nichts kann, sich der Kommission und dem Nationalrat anzuschliessen und mit diesem Gegenvorschlag in die Volksabstimmung zu gehen. Auch ich möchte alle, die jetzt mitgeholfen haben, diesen Gegenvorschlag zu machen, dazu aufrufen, im Abstimmungskampf auch Präsenz zu markieren und gegen die Ausschaffungs-Initiative anzutreten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen, das Spiel zu beenden und keine Differenzen mehr zu schaffen, damit wir dann im normalen Verfahren, wie es Herr Inderkum geschildert hat, morgen die Schlussabstimmung vornehmen können.

Reimann Maximilian (V, AG): Nach den Ausführungen der beiden Kollegen Schwaller und Büttiker, Befürworter dieses Kompromisses, erlaube ich mir, als Angehöriger der Minderheit noch etwas zu sagen; es geht ja immerhin um einen Verfassungsartikel und um die Mitwirkung der Kantone.
AB 2010 S 567 / BO 2010 E 567
Wenn Sie glauben, mit diesem neuen Absatz 6 die bewegten Gemüter in den Kantonen und Gemeinden beruhigen zu können, dann muss ich Ihnen einfach sagen: Das ist Augenwischerei. Absatz 6 ist nichts anderes als eine Beruhigungspille für die politische Linke, damit sie sich doch noch hinter diesen Gegenentwurf stellt. Faktisch ändert sich aber nichts zwischen der alten Version, die unser Rat auf einen Antrag Fournier hin abgelehnt hat, und dem neuen Vorschlag.
Dieser Absatz 6 besteht doch aus zwei Komponenten - ich muss Ihnen das noch einmal sagen. Zur ersten Komponente: "Der Bund überprüft periodisch den Stand der Integration", hiess es in der alten Version. Das kann er aber doch nur in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden tun, ob es nun expressis verbis hier steht oder nicht. Er braucht für diese Prüfung doch Fakten, Statistiken, Gespräche mit den Verantwortlichen für den kantonalen und kommunalen Vollzug usw. Im Alleingang ist der Bund dazu doch gar nicht in der Lage. Es ändert sich also nichts.
Zur zweiten Komponente, zum Erlass von Vorschriften, wenn die Kantone der Integrationsförderung nicht genügend nachkommen: Auch das kann der Bund nicht ohne Anhörung der Kantone tun, ob das nun hier auf dem Papier steht oder nicht. Man lese doch nur den Mitwirkungsartikel nach, Artikel 45 der Bundesverfassung, der das Zusammenwirken von Bund und Kantonen regelt, insbesondere bei der Rechtsetzung, aber auch bei anderen Vorhaben, die die Interessen der Kantone betreffen. Um so einen Fall geht es hier. Deshalb gilt, was in Artikel 45 der Bundesverfassung steht, eben auch hier. Der Bundesrat informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend über seine Vorhaben bei der Erfüllung der Integrationsförderung, und er holt die Stellungnahme der Kantone ein, hört sie also an, wenn er irgendwelche Vorschriften erlassen möchte - ob das hier nun zusätzlich präzisiert wird oder nicht. Sie sehen also, mit dem neuen Absatz 6 präzisieren Sie nur den alten, ändern aber kein Jota an dessen Gehalt.
Wenn Sie also an den ursprünglichen Ideen von Kollege Fournier festhalten wollen, nämlich den "Bundesvogt" hier herauszubekommen, dann müssen Sie konsequenterweise dem Antrag der Minderheit zustimmen. Wollen Sie aber den "Bundesvogt" und die politische Linke ins Boot des Gegenentwurfes holen, dann stimmen Sie dem Antrag der Mehrheit zu, womit Sie die Ausgangslage für die Annahme der Ausschaffungs-Initiative durch Volk und Stände verbessern. Mit diesem letzten Gedanken, Sie wissen es, könnte ich natürlich recht gut leben.

Fournier Jean-René (CEg, VS): On a entendu tout à l'heure de la bouche du rapporteur de la commission que la compétence de légiférer en matière d'intégration revenait à la Confédération. Donc, la compétence d'édicter des lois et des objectifs en matière d'intégration est en mains de la Confédération, mais en même temps, dans la réalité, l'intégration se fait avant tout dans les communes puis dans les cantons. C'est la raison pour laquelle j'ai déposé la proposition de biffer l'alinéa 6 de l'article 121a parce que, dans sa version initiale, celui-ci donnait à la Confédération avant tout une mission répressive par rapport aux cantons et aux communes, alors que la Confédération finance très partiellement l'intégration et que, finalement, cette dernière se réalise dans la vie quotidienne, je le répète, dans les communes et les cantons.
La nouvelle formulation qui a été présentée par la commission du Conseil national me satisfait, dans le sens que l'on reconnaît, dans la première partie de l'alinéa 6, que l'intégration est l'affaire de tous, c'est-à-dire de la Confédération, oui, mais aussi des cantons et des communes et que c'est finalement par une collaboration entre la Confédération, les cantons et les communes que l'on pourra examiner la réalité de l'intégration et pouvoir déterminer si oui ou non les objectifs que l'on s'est fixés dans la loi sont atteints. Cette reconnaissance d'une mission qui, finalement, est celle de tous me satisfait entièrement.
Bien sûr, il faudra montrer dans la réalité que l'examen de ce niveau d'intégration et de l'efficacité des mesures mises en oeuvre se fait vraiment en collaboration avec les cantons et les communes. Mais compte tenu de la répartition des moyens et des tâches, je pense que les cantons et les communes, de même que la Confédération, peuvent très bien vivre avec cette nouvelle formulation à l'alinéa 6.
Je vous demande donc de soutenir la version du Conseil national.

Gutzwiller Felix (RL, ZH): Als Erstes muss man festhalten, dass die Debatte darüber, ob wir einen Integrationsartikel wollen, eigentlich geführt ist. Wir haben klar beschlossen. Es bleibt nur noch Absatz 6. Wir sollten hier nicht nochmals die Gesamtdebatte führen.
Absatz 6 - das wurde in diesem Rat auch schon angeregt - kommt nun aus dem Nationalrat in einer deutlich verbesserten Formulierung zurück; das scheint mir klar zu sein. Die Formulierung wird natürlich noch nicht sämtliche Probleme in der Abstimmungsdebatte lösen; sie wird aber immerhin dafür sorgen, dass die Front einer kantonalen Opposition vielleicht weniger gewichtet wird oder dass es vielleicht gar nicht dazu kommt. Es wird ohnehin noch schwierig genug werden.
Es ist in dieser Debatte gesagt worden, etwa von Kollege Reimann, dass der Vorschlag nichts Neues bringe. Damit bin ich gar nicht einverstanden. Ich glaube, die Zusammenarbeit, die von den Kantonen gewünscht wird, wird hier klar festgelegt. Diese Form der Zusammenarbeit und ihre Verbriefung in der Verfassung ist auch nicht unbedingt etwas Neues oder Aussergewöhnliches. Wir haben beispielsweise in Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung für den Schulbereich eine sehr ähnliche Formulierung; es ist dort also für einen anderen wichtigen Bereich der Interaktion zwischen Bund und Kantonen eine vergleichbare Regelung festgelegt. Wir haben sie auch im Bereich der Spitzenmedizin, Kollege Reimann; dort gibt es eine sehr ähnliche Formulierung, indem der Bund, falls die Kantone nicht entsprechende Fortschritte machen, intervenieren kann. Es ist also auch eine materielle Verbesserung und nicht einfach nur eine andere Formulierung.
Insgesamt scheint mir die Formulierung, die im Nationalrat mit 101 zu 65 Stimmen erfreulich klar beschlossen wurde, deutlich verbessert zu sein. Sie kommt dem Anliegen der Kantone klar entgegen, sie verbessert diesen Verfassungsartikel und ist zudem durchaus vergleichbar mit den Formulierungen in anderen Bereichen, etwa der Bildung und dem Gesundheitswesen.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Mehrheit klar zuzustimmen.

Stähelin Philipp (CEg, TG): Kollege Büttiker hat die Aussage gemacht, mit dieser Formulierung seien föderale Bedenken behoben. Ich sehe das nicht so und habe eigentlich schon in der ersten Debatte darauf hingewiesen, dass mit diesen Bestimmungen die Gemeinden direkt angesprochen werden. Die Prüfung durch den Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden wird in dieser neuen Formulierung von Absatz 6 noch verstärkt. Das finden Sie in der Bundesverfassung sonst nirgends. Man kann das vom Grundsatz her wollen oder nicht, aber ich finde es falsch, wenn hier an einem solchen Einzelfall der föderalistische Aufbau, wie wir ihn verfassungsmässig konzipiert haben, nun geändert wird.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen: Die Beispiele, die Kollege Gutzwiller gerade genannt hat, decken sich in diesem Punkt nicht mit der Vorlage. Wenn wir das beschliessen, bringen wir hier eine doch tiefgreifende Änderung hinein; dessen müssen wir uns bewusst sein.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Vielleicht muss man die Diskussion in eine formelle und in eine materielle Diskussion gliedern. Wenn Sie die formelle Seite anschauen, dann sehen Sie, es richtig ist: Man hat die Kantone nicht nach Artikel 147 der Bundesverfassung zur Vernehmlassung eingeladen, weil es in diesem Prozess nicht möglich war. Jetzt müssen Sie sich überlegen, ob das materielle
AB 2010 S 568 / BO 2010 E 568
Konsequenzen hat. Ich meine, der formelle Miteinbezug der Kantone muss ja eine materielle Hinterlegung haben. Wir machen ja nicht einfach etwas, um den formellen Anforderungen gerecht zu werden, sondern es muss auch einen Inhalt haben. Jetzt muss man sich fragen, was denn auf der materiellen Seite ist. Machen wir etwas Neues? Mit Artikel 121a Absätze 1 bis 5 machen wir eigentlich nichts anderes, als bisherige Gesetzgebung - Ausländergesetz, Asylgesetz - auf Verfassungsstufe zu heben, um zu dokumentieren, dass wir es hier tatsächlich ernst meinen und dass wir etwas auf Verfassungsstufe regeln wollen. In Bezug auf Absatz 6 haben wir die Schwierigkeiten beseitigt, die sich dort tatsächlich ergeben haben. Denn es war unter föderalistischen Aspekten schwierig, das so stehenzulassen, wie es ursprünglich war, nämlich eine subsidiäre Kompetenz des Bundes einfach in der Harmonisierung anzunehmen, ohne die Kantone wirklich mit einzubeziehen. Das hat man nun beseitigt; das hat man geregelt.
Ich teile Ihre Auffassung nicht, Herr Ständerat Germann, dass da nichts anderes ist. Die Kantone haben gemäss Bundesverfassung das Recht auf Zusammenwirken, und das zu Recht; sie haben das Recht, angehört zu werden. Das geht viel weniger weit als das, was wir hier in Absatz 6 sagen: "in direkter Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden"; das machen wir ja im ganzen TAK-Prozess. Wir haben es uns in unserem eigentlich umfassenden Bereich - der Bund ist umfassend zuständig für den Bereich Migration, Integration; die Kantone sind ausführend - zur Pflicht gemacht und es von Beginn weg gesagt, dass das eine gemeinsame Aufgabe ist. Das dokumentieren wir hier klar und deutlich, indem wir sagen, dass wir das zusammen machen. Herr Ständerat Germann, Sie wissen, dass die KdK sogar die Führung der TAK hat. Die KdK leitet diese TAK, an der wir als Bund mitbeteiligt sind und an welcher der Städteverband und der Gemeindeverband auch mitbeteiligt sind. Die KdK hat Regierungsmitglieder aus den Fachdirektorenkonferenzen in diese Konferenz delegiert, vor allem aus der SODK, der VDK und der KKJPD.
Wir haben nebst der Tripartiten Agglomerationskonferenz einmal eine intensive Sitzung mit der SODK, der eigentlich für Migration verantwortlichen Fachdirektorenkonferenz, gehabt und mit ihr diesen ganzen Integrationsbereich intensiv diskutiert und gesagt, welches die Ausrichtung des Bundes ist. Materiell sind die Kantone insofern durchaus einbezogen worden. Was diesbezüglich zum Formellen gesagt wurde, ist zu akzeptieren.
Schauen Sie einmal, was wir in anderen Bereichen haben: Mit Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung haben wir im Schulbereich, einem originären Bereich der Kantone, eine Regelung, die viel weiter geht als die Regelung hier, in einem abschliessenden Bundesbereich. In Artikel 62 Absatz 4 heisst es: Wenn die Koordinationsbemühungen nicht zum Ziel führen, "erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften". Es heisst nicht: "in Zusammenarbeit mit den Kantonen", sondern es heisst einfach: "erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften". Wir kommen hier bei dieser Vorlage den Kantonen also noch weiter entgegen als in einem Bereich, für den mehrheitlich sie zuständig sind.
Ich möchte noch ein Argument einbringen: Hier geht es um die Verfassungsbestimmung, um den Rahmen, den wir hier für die Integration geben. In die Ausführungsgesetzgebung sind die Kantone selbstverständlich mit einbezogen. Dort, wo wir regeln, wer mit wie viel an welchen Massnahmen beteiligt ist, gibt es selbstverständlich eine Auseinandersetzung - eine Auseinandersetzung im positiven Sinn - zwischen Kantonen und Bund und dann auch zwischen Kantonen und Gemeinden. Die Ausarbeitung der Ausführungsgesetzgebung haben wir noch vor uns. Je nachdem, wie Sie sich dann entscheiden, machen wir ein Integrationsgesetz - ich habe das ja in einer Antwort auf eine Motion erwähnt -, oder wir nehmen Integrationsartikel in vierzehn bestehende Gesetze auf. Sie entscheiden, was Sie wollen. Das wird die Ausführungsgesetzgebung sein; dort sind die Kantone selbstverständlich von Beginn weg mit einbezogen, nämlich über ihre Konferenzen und dann selbstverständlich auch über die Vernehmlassung in den Regierungen. Materiell kommen wir, wenn man das Formelle einmal beiseitelässt, den Anliegen der Kantone wirklich entgegen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 31 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 6 Stimmen

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