Ständerat - Sommersession 2010 - Zwölfte Sitzung - 15.06.10-08h15
Conseil des Etats - Session d'été 2010 - Douzième séance - 15.06.10-08h15

09.068
Bundesgesetz
über die Familienzulagen.
Änderung
Loi
sur les allocations familiales.
Modification
Differenzen - Divergences
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 02.09.09 (BBl 2009 6101)
Message du Conseil fédéral 02.09.09 (FF 2009 5491)
Nationalrat/Conseil national 08.03.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 10.06.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 14.06.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 15.06.10 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2010 4491)
Texte de l'acte législatif (RO 2010 4491)

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Loi fédérale sur les allocations familiales

Art. 21d; Übergangsbestimmungen Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 21d; dispositions transitoires al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Kuprecht Alex (V, SZ), für die Kommission: Zwei Differenzen, die einen inneren Zusammenhang haben, bleiben noch bestehen, und zwar geht es um die Finanzierung des Registers. Der Nationalrat hat mit 110 zu 59 Stimmen beschlossen, dass die künftige Finanzierung durch den Bund zu erfolgen hat. Das verursacht dem Bund Kosten von ungefähr 1,7 Millionen Franken.
Die Kommission hat heute Morgen eingehend über diese Frage diskutiert und ist zur Auffassung gekommen, dass dies eigentlich ein Systemfehler ist. Bei anderen Registern werden die Kosten jeweils direkt dem Leistungserbringer verrechnet und nicht dem Bund. Wenn wir hier die Kosten übernehmen, besteht die Gefahr, dass damit ein Präjudiz für künftige oder andere Register geschaffen wird.
Zum Verfahren: Es ist vorgesehen, dass dieses Register per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Wenn wir diesen Termin einhalten möchten, müssen wir die Vorlage heute bereinigen. Die Kommission hat deshalb mit 7 Stimmen zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen entschieden, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen, obwohl wir über die Präjudizsetzung nicht glücklich waren, und diese Vorlage damit in die Schlussabstimmung zu bringen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.

Angenommen - Adopté

AB 2010 S 642 / BO 2010 E 642

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