Leuthard Doris, Bundespräsidentin:
Ich möchte am Votum des Kommissionssprechers anknüpfen. Es ist tatsächlich ein wenig so, wie Kurt Marti einmal geschrieben hat: "Wo chiemte mer hi, wenn alli seite, wo chiemte mer hi, und niemer giengti, für einisch z'luege, wohi dass me chiem, we me gieng." Das ist tatsächlich die Grundproblematik. Es gibt seit 1974, seit der Aufnahme des Verfassungsartikels gegen den Missbrauch, aber vor allem seit 1990, seit der Konkretisierung im Bundesgesetz, also seit zwanzig Jahren, Reklamationen und Vorstösse. Es heisst jeweils, dieses Mietrecht |
AB 2010 S 714 / BO 2010 E 714
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sei nicht brauchbar, es sei zu kompliziert. Zudem ist die Entkoppelung vom Hypothekarzins seit Jahren auf dem Tisch. Niemand kann also ernsthaft sagen, es bestehe kein Handlungsbedarf. Ich könnte Ihnen stapelweise Briefe, auch solche Ihrer Verbände, vorlegen, die uns regelmässig pushen: Tut etwas! Man muss das Mietrecht vereinfachen!
Es ist unbestritten, dass einer der Hauptmängel die Verknüpfung von Hypothekar- und Mietzins ist. Das hat in der ganzen Entwicklung zu grossen Mietzinsschwankungen geführt, und es behindert auch die Geldpolitik. Eine Forderung, nämlich die Entkoppelung, ist also mehr oder weniger unbestritten. Nur scheiden sich die Geister beim Modell. Herr Ständerat Freitag hat zu Recht gesagt, dass wir gemäss dem Vergleich, den die OECD gemacht hat, hohe Mietzinse haben. Es gibt Studien, die zeigen, dass gerade das heutige Mietrecht dazu geführt hat, dass sehr oft nur Hypothekarzinserhöhungen vollständig weitergegeben wurden, nicht aber Hypothekarzinssenkungen. Das sind Fakten, und die kann man nicht wegreden. Wir wissen aus der Praxis auch, dass die Brutto- und Nettorendite, die im heutigen Modell vorgesehen ist, für Laien oder für den kleinen Hauseigentümer praktisch nicht anwendbar sind; dazu braucht er Juristen oder die Verbände, das ist viel zu komplex.
Schlussendlich ist auch die Orts- und Quartierüblichkeit als weiteres Kriterium bei der Mietzinsanpassung in der Praxis fast nicht anwendbar, weil man in der Regel gar keine Referenzliegenschaften findet, die als Vergleichsobjekte dienen können. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Man kann nicht sagen: Ja, es ist alles eigentlich relativ gut; wir haben keinen Handlungsbedarf. Ich glaube nicht, dass es so ist. Wenn Sie das trotzdem sagen: Schreiben Sie mir keine Briefe mehr, machen Sie keine Vorstösse mehr! Jubeln Sie, und seien Sie glücklich damit!
Die Geschichte hat Herr Bürgi richtig aufgezeigt: Es gab im Jahr 2003 eine Initiative des Mieterverbands, ein Jahr später den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament - beide waren in der Volksabstimmung chancenlos. Es gab weitere Gesetzesvorlagen, die schon in der Vernehmlassung gescheitert sind. Vor dem Volk scheiterte die 100-Prozent-Indexierung ebenso wie die 80-Prozent-Indexierung. Das müssen Sie im Hinterkopf haben, wenn Sie sich, wie ich hoffe, nachher in den Detailfragen verständigen.
Ich war froh darüber, dass wir Ende 2007 einen Kompromiss gefunden haben. In der Tat hat sich die Asloca schon kurz nach der Pressekonferenz von diesem Kompromiss verabschiedet. Herr Berset, ich finde es ein bisschen merkwürdig, und es scheint mir einfach nicht ganz glaubhaft, wenn man über Monate hinweg am Tisch sitzt und verhandelt, unterschreibt und dann sagt: Oh, sorry, ich hatte kein Verhandlungsmandat. Das ist ein bisschen schwierig. Dass das Ergebnis nicht durch alle Gremien hindurch abgesegnet war, auch beim HEV nicht, das ist ja klar. Aber für gewisse Dinge müssen Präsidenten und Direktoren schon geradestehen, wenn sie verhandeln und unterzeichnen. Sie können nicht nachher sagen, die Verbandsstrukturen erlaubten das nicht. Wenn sie das tun, dürfen sie auch den Bundesrat nicht kritisieren, wenn er dann sagt: Ja, weshalb sollen wir mit Ihnen verhandeln? So ist ein Ergebnis am Schluss ja nicht einmal das Papier wert, auf dem es steht.
Eine weitere Bemerkung: Wir haben diesen Kompromiss effektiv in die Vernehmlassung gegeben. Dieser Kompromiss wurde - bis auf den Punkt der Indexierung - weitgehend gutgeheissen. Die Kantone und auch weitere Teilnehmer haben bei der Indexierung massiven Widerstand geleistet. Das war der Punkt, der in der Vernehmlassung umstritten war; der Rest der Vorlage wurde von rechts bis links weitgehend als gut, als praxistauglich befunden.
Was hat sich verändert, was hat den Bundesrat bewogen, in diesem Punkt einen Kompromiss vorzuschlagen? Es war so, dass wir die Verordnung zum Mietrecht angepasst haben und dass gemäss dieser Verordnung neu alle Kosten im Zusammenhang mit Energieinvestitionen, mit Energieeffizienz, zu 100 Prozent auf den Mieter überwälzbar sind. Wenn also ein Investor, ein Eigentümer, die Heizung saniert, sie energetisch effizienter gestaltet, das Dach saniert oder was auch immer, so kann er nicht nur die Mehraufwendungen, sondern die Kosten der energetischen Sanierungen zu 100 Prozent überwälzen, zuzüglich der Nebenkosten, die später anfallen. Das wurde begrüsst und funktioniert heute auch so.
Allerdings haben die Kantone und viele andere zu Recht auf den Spiraleffekt hingewiesen: Wenn wir die Energiekosten im Index beibehalten und wenn man gleichzeitig aufgrund dieser Verordnungsänderung alles überwälzen kann, was in einem Zusammenhang mit Investitionen und Betriebskosten im energetischen Bereich steht, entsteht ein Spiraleffekt. Das ist ein Problem, und das ist einer der Hauptgründe dafür, dass wir Ihnen diesen Spezialindex vorschlagen, also eine hundertprozentige Indexierung; aber die Wohn- und Energiekosten würden eben aus dem Warenkorb herausgenommen. Wir finden das vernünftig. Man kann natürlich auch hier streiten und 100 Prozent fordern oder die Überwälzung des Landesindexes der Konsumentenpreise fordern und dann auf 90 Prozent zurückgehen. Das sind politische Fragen, über die schlussendlich Sie entscheiden müssen. Für mich ist das nicht der entscheidende Punkt in dieser Botschaft.
In dieser Botschaft gibt es vor allem den "shift" hin zum Vertragsbeginn bezüglich der Überprüfung der Mietzinse: Beim Abschluss eines Mietvertrages haben beide Parteien eine grosse Verantwortung. Sie unterzeichnen einen Vertrag, wobei es in Bezug auf die Anfangsmiete viel mehr Spielraum gibt als heute. Mit dem Vergleichsmietemodell wird überprüft, ob der Mietzins orts- und quartierüblich ist, ob es Lärmimmissionen gibt, die vor zehn Jahren nicht bestanden, ob es umgekehrt eine Verbesserung der Infrastruktur gegeben hat, die sich auf den Mietpreis auswirkt, usw. Die Idee des Gesetzes ist die: Wenn man sich über den Anfangsmietzins einig geworden ist, hat man nachher Stabilität und Rechtssicherheit und orientiert sich dann halt vor allem an der Teuerung und an wertvermehrenden Investitionen, die wie heute überwälzt werden können. Wir wissen, dass Mieter ihr Wohnobjekt heute im Schnitt alle fünf, sechs Jahre wechseln. Auch im Lichte dieser Frequenz glauben wir, dass der Moment des Vertragsabschlusses viel entscheidender ist als das, was sich nachher, in diesen fünf, sechs Jahren, ändert.
Herr Freitag hat zu Recht auf den Mechanismus von Angebot und Nachfrage hingewiesen. Das ist absolut entscheidend. Je besser das Angebot auf dem Mietmarkt - was genügend Investoren voraussetzt -, umso weniger hohe Mietzinse. Aufgrund des genügenden Angebotes haben wir dann einen Wettbewerbsdruck; das ist sinnvoll. Hier gibt es derzeit sehr unterschiedliche Entwicklungen. Wir hatten im letzten Jahr - und das setzt sich dieses Jahr fort - eine Rekordbautätigkeit; dies nicht nur im Bereich der Eigentumswohnungen, sondern auch im Bereich der Mietwohnungen; man liest ja bereits wieder von einer Blase auf dem Immobilienmarkt. Derzeit wird im ganzen Wohnungsmarkt relativ viel investiert, man kann deshalb nicht sagen, das Angebot sei generell ungenügend. In städtischen Gebieten haben wir allerdings eine andere, eine angespanntere Situation. Die Stadt Zürich hat z. B. gerade Fakten publiziert, wonach die Situation zwar nicht bezüglich des ganzen Wohnsegments, aber bezüglich desjenigen für spezifische Bevölkerungsgruppen angespannt ist; das betrifft vor allem den sozialen Wohnungsbau. In diesem Bereich ist die Wohnungssuche in der Tat weit schwieriger, als sie es für Besserverdienende, in bestimmten Quartieren oder für bestimmte Wohnungsgrössen ist. Das Ganze ist also sehr heterogen.
Wir haben deshalb ein Interesse daran, dass das Mietrecht so ausgestaltet ist, dass Anreize für Investoren da sind. Wir haben aber auch ein Interesse daran, dass das Mietrecht für beide Parteien eine gewisse Rechtssicherheit bietet und der Mieter durch die Missbrauchsgesetzgebung einen gewissen Schutz geniesst, wenn Bandbreiten überschritten werden. Die Aufgabe des Staates ist es zu definieren, wo der Markt spielen soll und wo wir zum Schutz vor Missbrauch Schwellen, Kontrollmechanismen einbauen müssen; wo wir also sagen müssen: Da ist eine gewisse Toleranz überschritten, da |
AB 2010 S 715 / BO 2010 E 715
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soll man gegen einen missbräuchlichen Mietzins klagen können.
Das Vergleichsmietemodell ist hierfür das beste Modell. Es wird in einigen Staaten seit Langem angewendet, überall in leicht unterschiedlicher Form. Es erlaubt eine recht marktnahe Betrachtung, es ist ein dynamisches Modell, weil sich der Wohnungsmarkt, der Immobilienmarkt und die Verhältnisse an einem Ort natürlich verändern, und zwar nicht nur in einer Zeitperiode von zwanzig Jahren, sondern sehr oft jährlich. Deshalb sind wir überzeugt - das war auch in der Vernehmlassung unbestritten -, dass das Vergleichsmietemodell ein sehr gutes Modell ist, das auf beiden Seiten Flexibilität bietet: für Angebot und Nachfrage, aber eben auch für die Berücksichtigung der faktischen Situation.
Herr Recordon, Sie sagen, die vier Punkte Entkoppelung, Spiraleffekt, Anfangsmietzins und Vergleichsmiete seien nachteilig für die Mieter. Die Entkoppelung vom Hypothekarzins ist eine langjährige Forderung von Mieterseite, und sie findet hier statt. Zum Spiraleffekt: Mit unserem Konsensmodell sagen wir ja gerade: Wenn wir die Energiepreise herausnehmen, trägt man dem Rechnung. Man käme zum selben Resultat, wenn man den Landesindex nähme, so wie er besteht, aber dann halt eine Quote von 90 Prozent einsetzte. Das ist ziemlich genau, wir konnten das in der Kommission aufzeigen. Wenn man diese Kurven über zehn Jahre anschaut, dann sieht man, dass man etwa bei derselben Frankenquote landet.
Das System des Anfangsmietzinses funktioniert - auch das ist etwas, das wir ja schon kennen - und wird jetzt noch verstärkt. Das Vergleichsmietemodell haben wir auch sehr klar dargelegt; ich kann mich hier nur dem anschliessen, was Herr Ständerat Bürgi gesagt hat. Es ist nicht bis in Detail ausgearbeitet, aber wir haben Ihnen so viele konkrete Anwendungsfälle gezeigt, dass man, glaube ich, einen Eindruck davon hat. Ich investiere jetzt nicht noch eine halbe Million Franken, um dieses Modell nochmals zu verfeinern, bevor man nicht wenigstens auf die Vorlage eingetreten ist. Die Verantwortung dafür kann ich auch einfach mit Blick auf die dafür nötigen Steuergelder nicht übernehmen.
Sie haben auf die heutige Sitzung nochmals ein Schreiben der Vermieterverbände der Westschweiz und des Tessins bekommen, Sie haben die Stellungnahme des Mieterverbands Deutschschweiz vernommen. Wer ausschert, ist eigentlich im Moment der Westschweizer Mieterverband Asloca, und beim Hauseigentümerverband weiss man meines Erachtens nicht so genau, wie seine Position letztlich sein wird.
Ich bin überzeugt, dass Handlungsbedarf besteht. Es ist nie der richtige Zeitpunkt für eine Mietrechtsrevision: Es gibt Phasen mit tiefen Hypothekarzinsen wie jetzt, mit denen alle recht gut leben; es gibt umgekehrt Phasen, wo die Hypothekarzinsen ansteigen, wo die Mieterseite selbstverständlich Druck macht und sagt, man brauche jetzt eine Revision. Sie werden also nie den richtigen Zeitpunkt finden.
Was uns aber in den nächsten zwei, drei Jahren bevorsteht - und das ist sonnenklar; das hat Ständerat Luginbühl auch erwähnt -, ist zweifelsfrei eine Phase, wo die Hypothekarzinsen steigen werden. Jeder Viertelpunkt Hypothekarzinssteigerung bewirkt 3 Prozent Mietzinserhöhung. Die Teuerung spielt dann also in dieser Entwicklung keine grosse Rolle mehr. Wir wissen, die Teuerung ist in der Schweiz immer relativ moderat und wird ja auch durch die SNB sehr gut gesteuert. Was es aber geben wird, ist ein klarer Anstieg der Hypothekarzinssätze, und das ist immer gekoppelt mit dem Anstieg der Mietzinse, gekoppelt mit dem Anstieg der Teuerung, gekoppelt mit der Möglichkeit, dass die Mietzinse zusätzlich an gestiegene Unterhaltskosten angepasst werden. Da bin ich dann gespannt, wie Herr Ständerat Recordon den Mieterinnen und Mietern erklären will, dass das heutige Modell trotzdem viel, viel besser sei als die Entkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins mit einer Steuerung über den Landesindex. Eine solche Erklärung höre ich dann gerne auch von Herrn Ständerat Berset.
Wir sind auch im Lichte der makroökonomischen Entwicklungen überzeugt, dass dieses neue System zu Beginn der nächsten zehn Jahre, deren Tendenzen einigermassen absehbar sind, mehr Markt bringt. Dann aber bringt es Stabilität und Kontinuität und damit eben auch Rechtssicherheit für die Parteien während der Dauer eines Mietvertrages. Es stellt daher ein wichtiges Element zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages dar.
Man kann jetzt selbstverständlich darauf hinweisen, der Nationalrat sei nicht eingetreten. Es war ja ein merkwürdiges Spiel, das in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen abging; denn man votierte für 100 Prozent, also für das Konzept dieses historischen Kompromisses. Herr Germann, insbesondere die HEV-Vertreter legten Wert hierauf; sie haben es in der Kommission für Rechtsfragen mehrheitsfähig gemacht und durchgebracht, wobei sie aber in der Schlussabstimmung - man staune - die Vorlage abgelehnt haben. Das ist meines Erachtens eine seltsame Haltung. Entweder steht man zum Kompromiss und sagt, wenn man ihn in der Detailberatung durchbringt, gut, jetzt stimme ich zu, oder man lässt es sein. Man hat sich meiner Ansicht nach aus der Verantwortung geschlichen, weil mit den bevorstehenden Hypothekarzinsänderungen der Ausblick für die Vermieter im Moment relativ komfortabel ist. Das ist zwar verständlich, man darf aber als verantwortungsvoller Politiker eben nicht nur aus einer momentanen Situation heraus entscheiden, sondern muss das machen, was für die nächsten zwanzig Jahre das Richtige ist.
Ich hoffe deshalb, dass Sie eintreten. Führen Sie den politischen Diskurs über diese 80, 90 oder 100 Prozent oder was auch immer. Das ist normale politische Arbeit. Handlungsbedarf besteht. Die Vorlage ist bis auf diesen einen Punkt mehr oder weniger unbestritten. Deshalb halte ich es tatsächlich mit Herrn Bürgi und Kurt Marti: Gehen Sie dorthin, wo Sie herkommen, aber gehen Sie wenigstens.