Ständerat - Wintersession 2010 - Zweite Sitzung - 30.11.10-08h15
Conseil des Etats - Session d'hiver 2010 - Deuxième séance - 30.11.10-08h15

09.4330
Motion Gutzwiller Felix.
Raumplanungsgesetz.
Ausnahmebewilligungen
für
Hundeschulen
Motion Gutzwiller Felix.
Loi sur l'aménagement du territoire.
Accorder des autorisations
pour les centres de formation
des détenteurs de chiens
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Ständerat/Conseil des Etats 02.06.10 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Ständerat/Conseil des Etats 30.11.10

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Unser Rat hat am 2. Juni 2010 beschlossen, die Motion der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zuzuweisen. Die Kommission hat die Motion

AB 2010 S 1051 / BO 2010 E 1051
vorgeprüft und beantragt einstimmig, sie abzulehnen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion.

Berberat Didier (S, NE), pour la commission: Même si elle comprend la problématique qui est exposée par Monsieur Gutzwiller dans sa motion, notre commission, qui partage en cela l'avis du Conseil fédéral, vous recommande, à l'unanimité, de rejeter cette motion; cela a été rappelé tout à l'heure par notre président.
En effet, de l'avis de la commission, cette proposition de modification des articles 24a et éventuellement 22 alinéa 1 de la loi sur l'aménagement du territoire lui semble inutile et inopportune. La législation actuelle prévoit des instruments de planification, tant au niveau cantonal que communal. Ceux-ci permettent notamment de répondre aux besoins spécifiques des centres de formation pour détenteurs de chiens par la création de zones spéciales.
Ces zones spéciales ont également le grand mérite de respecter les droits démocratiques, dans la mesure où leur création est conditionnée à une mise à l'enquête publique. Il apparaît donc que des solutions existent pour l'implantation de ces centres de formation qui, rappelons-le, sont effectivement importants puisqu'ils sont la conséquence de la nouvelle loi fédérale sur la protection des animaux qui impose une formation pour les détenteurs de chiens.
Au surplus, la commission estime que la motion Gutzwiller est inopportune. En effet, comme le Conseil fédéral, la commission estime qu'il n'est pas souhaitable d'introduire une exception spécifique dans le régime d'autorisations exceptionnelles de l'article 24a de la loi sur l'aménagement du territoire.
En résumé, une telle exception serait en quelque sorte un corps étranger dans cette disposition légale puisque, par définition, ces centres de formation entraînent nécessairement des nuisances sonores liées aux chiens et la création de places de stationnement, ce qui aura une incidence sur le territoire, l'équipement et l'environnement, et va donc à l'encontre de l'article 24a de la loi sur l'aménagement du territoire.
Donc, pour toutes ces raisons, la commission, unanime, je le rappelle, vous recommande de rejeter cette motion.

Gutzwiller Felix (RL, ZH): Ich möchte zuerst der Kommission und ihrem Sprecher für die Behandlung dieses Vorstosses danken. Ich glaube, man kann verstehen, dass die Kommission hier zu einem negativen Ergebnis kommt. Sie hat immerhin trotzdem aufgezeigt, wie das Problem allenfalls über die kantonale Gesetzgebung angegangen werden kann. Das ist zumindest eine Botschaft an diejenigen, die Hundeschulen betreiben, denn es geht ja darum, auch dieser kleinen Gruppe von Bürgern und Bürgerinnen einen Weg zu zeigen, wie sie mit ihrem Dilemma zurechtkommen kann. Es war eigentlich meine Absicht, dieses Dilemma mit meiner Motion aufzuzeigen, es wird aber weder in der Stellungnahme des Bundesrates noch in der Antwort der Kommission voll gewürdigt.
Ich glaube, man sieht an diesem kleinen Beispiel - es ist ein kleines und nicht sehr wesentliches Beispiel -, dass wir uns über die Folgen unserer Regulierung manchmal nicht bis ins Letzte Rechenschaft geben. Ich erinnere Sie ganz kurz: Wir haben ein neues Tierschutzgesetz geschaffen, darin wurde die Ausbildungspflicht für Hundehalter stipuliert. Das bedeutete, dass die Anbieter von Hundehalterkursen teure Zusatzausbildungen machen mussten; sie werden nämlich vom Bundesamt für Veterinärwesen akkreditiert. Das hat sie also viel Geld gekostet. Praktisch zeitgleich zu diesen Neuerungen erlaubte das Bundesgericht nicht mehr, dass Hundeschulen sich in den Landwirtschaftszonen befinden. Das war also eine Kumulierung von Änderungen. Das führte dazu, dass die Anbieter dieser Kurse verständlicherweise das Gefühl hatten, man nehme die Sorgen einer solch kleinen Branche bzw. eines solch kleinen Berufsstandes wie der Anbieter von Hundehalterkursen in der Regulierungsarbeit nicht wirklich ernst. Sie sahen sich vor der Situation, diese teuren Ausbildungen bezahlen zu müssen, sie sahen sich vor der Situation, die Hundeschulen von der Landwirtschaftszone in die Industriezone verlagern zu müssen, was eine Verfünf- oder gar Verzehnfachung der Mietpreise bedeutete und auch Schwierigkeiten mit sich brachte, überhaupt ein Terrain zu finden.
Ich will nicht zu lange werden, aber ich glaube, dieses Beispiel zeigt uns, dass wir auch bei kleinen Änderungen in der Gesetzgebung überlegen müssen, was das am Schluss für die Leute "sur le terrain" heisst: "Respice finem!" In diesem Fall, glaube ich, hat unsere Regulierung für die Anbieter von Hundehalterkursen wirklich zu einer Kumulierung von Schwierigkeiten geführt. Wir als Gesetzgeber haben sie ja eigentlich dazu verpflichtet, diese Kurse anzubieten, weil wir die Hundehalter zur Absolvierung eines Hundekurses verpflichtet haben.
Voilà. In diesem Sinne verstehe ich die Kommission also gut. Ich danke ihr auch, dass sie zumindest einen Weg gezeigt hat. Ich muss aber doch bemerken, dass das Grunddilemma bzw. -problem, das wir hier regulieren und bei dem die immer wieder zitierte Regulierungsfolgenabschätzung vielleicht nicht bis zu Ende gedacht wurde, bestehen bleibt. Deshalb hoffe ich, dass im Rahmen der gesamten Neuordnung im Raumplanungsgesetz, in dieser zweiten Etappe die Nutzung dieser Zonen vielleicht dann eben doch noch einmal überdacht wird - einschliesslich dieses kleinen Problems der Hundehalterkurse. Dafür danke ich schon zum Voraus der Bundespräsidentin.

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Herr Gutzwiller, halten Sie an Ihrer Motion fest, oder ziehen Sie sie zurück?

Gutzwiller Felix (RL, ZH): Ich denke, das Schicksal dieser Motion ist ziemlich klar; deshalb ziehe ich sie zurück.

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Sie wissen ja, was vor dem "respice finem" kommt: "Quidquid agis, prudenter agas et respice finem." (Heiterkeit)

Zurückgezogen - Retiré

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