Hess Hans (RL, OW), für die Kommission:
Was will diese Vorlage? Mit dem Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen sollen die gesetzlichen Grundlagen für den sogenannte Arrival-Duty-free-Einkauf geschaffen werden, damit Passagiere, die aus dem Ausland auf Schweizer Flughäfen ankommen, abgabefrei Waren einkaufen können. Dieses Privileg geniessen momentan nur Passagiere, die ins Ausland fliegen.
Das Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen basiert auf der Motion Kaufmann 06.3211. Der Nationalrat hat sich am 16. September 2010 mit 114 zu 56 Stimmen für die Annahme der Gesetzesvorlage des Bundes ausgesprochen. Unsere WAK hat die Vorlage am 11. November dieses Jahres mit 7 zu 4 Stimmen ebenfalls angenommen. Die Mehrheit unserer Kommission befürwortet die unveränderte Annahme des Gesetzesvorlage, während die Minderheit empfiehlt, nicht auf das Geschäft einzutreten.
Ich bin der Meinung, diese Vorlage sei wirtschaftlich sinnvoll. Die beiden Efta-Länder Island und Norwegen ermöglichen schon heute ankommenden Passagieren den abgabefreien Einkauf von Waren auf ihren Flughäfen. Die Mehrheit unserer WAK ist der Überzeugung, dass der Einkauf von abgabefreien Waren auch in der Schweiz sinnvoll ist. Arrival Duty-free ist eine Chance für die Schweiz, jährlich Mehrerträge in der Höhe von 50 bis 60 Millionen Franken vom Ausland in die Schweiz zu holen. Ein Drittel dieser zusätzlichen Erträge kommt den Flughäfen zugute, und die Standortkantone von Flughäfen partizipieren über Steuereinnahmen an dieser zusätzlichen Wertschöpfung. Es darf zudem mit der Schaffung von sechzig bis achtzig neuen Arbeitsplätzen in der Schweiz gerechnet werden.
Ich darf Sie bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass allein beim Flughafen Zürich mehr als 23 000 Menschen arbeiten, und bei dieser Zahl sind Arbeitsstellen von Zulieferern noch nicht einmal mitgezählt. Auch unsere Exportwirtschaft ist auf einen gutfunktionierenden Hub angewiesen, verlassen doch wertmässig ein Drittel der Exporte die Schweiz per Luftfracht. Zudem kommt jeder dritte ausländische Tourist per Flugzeug in die Schweiz.
Sie erinnern sich, dass wir das gleiche Thema bereits im Jahr 2004 in unserem Rat behandelt haben. Ich habe damals mit einer gleichlautenden Motion das Anliegen, das wir heute behandeln, thematisiert. Unser Rat hat damals die Motion mit 15 zu 13 Stimmen abgelehnt. Ich habe vor allem touristische Gründe für die Annahme der Motion angeführt. Ich habe dargelegt, dass mit Innovationen gegen die Stagnation im Tourismus aus dem Ausland anzukämpfen sei.
Diese Innovationen sind auch heute noch dringend nötig, denn gemäss den Prognosen von BAK Basel Economics wird sich im Tourismusjahr 2011 die ausländische Nachfrage mit einem Minus von 1,9 Prozent wieder deutlich negativer entwickeln als die inländische.
Zur Frage, ob es zu einer Steigerung des Alkohol- und Tabakkonsums kommt, wenn man hier Ja sagt, erlaube ich mir folgende Ausführungen: In den beiden Räten wurden verschiedentlich Bedenken geäussert, wonach durch diese neue Einkaufsmöglichkeit der Alkohol- und Tabakwarenkonsum steigen würde. Ich glaube, da kann ich Sie beruhigen und Entwarnung geben, denn die bestehenden Freimengen für die Einfuhr von Alkohol und Tabak in die Schweiz bleiben selbstverständlich unverändert. Der Arrival-Duty-free-Einkauf bietet somit keine Möglichkeit, grössere Mengen dieser Genussmittel als bisher in die Schweiz einzuführen. Der Arrival-Duty-free-Einkauf ist zudem aus dem Ausland ankommenden Passagieren vorbehalten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt sicher, dass auch wirklich nur berechtigte Personen abgabefrei einkaufen dürfen.
Auch die Frage, ob Arrival Duty-free mit internationalem Recht vereinbar sei, kann ich Ihnen mit Ja beantworten. Die Schweiz hat die WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert, da betreffend Zusatzprotokoll noch keine Einigung erzielt wurde. Die Schweiz sieht sich daher nicht an die WHO-Konvention gebunden. Auch wenn die EU das Arrival Duty-free nicht kennt, gibt es kein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, mit dem sich der abgabefreie Einkauf von Waren bei der Ankunft aus dem Zollausland nicht vereinbaren lässt. Die beiden Efta-Staaten Norwegen und Island betreiben, wie bereits eingangs erwähnt, erfolgreich dieses Arrival Duty-free. Für die Schweiz, ebenfalls Efta-Mitglied, müssen die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Sogar zwischen der EU und den EWR-Staaten ist eines der erklärten Ziele, nämlich der Wegfall von Zöllen für Waren an den Binnengrenzen und ein einheitlicher Zolltarif an den Aussengrenzen zu Drittstaaten, noch nicht erreicht. Bis heute ist der Warenverkehr nur teilliberalisiert, und bei der Ein- bzw. Ausfuhr von Waren an der Grenze zwischen EU- und EWR-Staaten fallen nach wie vor Verbrauchssteuern an. Solange die EU mit dem EWR keine Zollunion bildet, wird die Schweiz nur schwerlich zu einem solchen Schritt gezwungen werden können.
Die in den Kommissionen und im Nationalrat verschiedentlich geäusserten Bedenken, dass der Schweizer Detailhandel, der mehrwertsteuerpflichtig ist, gegenüber den Arrival-Duty-free-Läden benachteiligt würde, kann ich ebenfalls ausräumen. Erstens erfolgt der Einkauf im Arrival-Duty-free-Laden als Ersatz für Einkäufe im Ausland und nicht als Ersatz für Einkäufe im Schweizer Detailhandel. Zweitens, ich habe es bereits erwähnt, werden die bestehenden Freimengen für die Einfuhr von Alkohol und Tabak beibehalten. Insgesamt gilt zudem weiterhin die Wertfreigrenze von 300 Franken pro Person. Diese Grenze gilt für sämtliche Waren, die beim Abflug im Ausland, im Flugzeug und im Arrival-Duty-free-Shop gekauft und in die Schweiz eingeführt werden. Drittens sind die Mengen, welche künftig in den Arrival-Duty-free-Shops auf Flughäfen eingekauft werden können, gering im Vergleich zu den grossen Mengen von am Zoll abgabefreien Waren, die von Personen mit Wohnsitz
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AB 2010 S 1160 / BO 2010 E 1160
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in der Schweiz im angrenzenden Ausland eingekauft werden.
Im Jahr 2009 haben Schweizerinnen und Schweizer für insgesamt 1,8 Milliarden Franken im benachbarten Ausland eingekauft. Arrival Duty-free verlagert Einkäufe aus dem Ausland in die Schweiz. Durch diese Verlagerung tragen die neuen Shops auf den Schweizer Flughäfen zur Wertschöpfung in der Schweiz bei. Nutzen wir diese Chance!
An unserer Kommissionssitzung wurde die Verwaltung angefragt, ob der Bundesrat die Vorlage eigentlich auch unterstütze. Die Verwaltung beantwortete die Frage nicht. Vielleicht bekommen wir heute von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf eine Antwort auf diese Frage.
Im Nachgang zu unserer Sitzung habe ich das Seco angefragt, wie es sich zur dieser Frage stelle. Hier die Antwort: "Das Seco hat die Schaffung von Arrival Duty-free auf Landesflughäfen in allen Vorverfahren, die zur Botschaft geführt haben, unterstützt. Es hat das Geschäft auf seine Kompatibilität mit Prinzipien der Verbrauchssteuererhebung und mit Verfahrensfragen begutachtet und ist zum Schluss gekommen, dass der Einführung von Arrival Duty-free auf Landesflughäfen keine wesentlichen Argumente entgegenstehen. Dies wurde durch das Ergebnis der Vernehmlassung bestätigt. Die Fragen der Kompatibilität mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere im Rahmen der Freihandelsabkommen Schweiz-EU von 1972, sind vom Integrationsbüro EDA/EVD begutachtet worden."
Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.