Büttiker Rolf (RL, SO):
Zu diesem Absatz 1 habe ich eine Frage: Ich habe gut zugehört, Herr Bürgi. Sie haben sich auch darum herumgedrückt zu sagen, was es für die Pensionskassen heisst, wenn in Absatz 1 steht: "Die Vorsorgeeinrichtungen sind gehalten ..." Ich habe praktisch alle Starjuristen des Ständerates gefragt und habe zum Wort "gehalten" verschiedene Antworten bekommen. Ich fragte dann auch noch die Verwaltung, was unter dem Begriff "gehalten" zu verstehen ist, und die Verwaltung sagt mir: Die Vorsorgeeinrichtungen sollten es machen, mit entsprechender Begründung müssen sie es nicht machen; es ist eine gesetzliche Vorschrift ohne Sanktionen.
Nun hat Herr Bürgi am Anfang der heutigen Debatte gesagt, man solle, wenn man eine Frage habe, im Bericht der Kommission für Rechtsfragen nachlesen. Ich habe mir das zu Gemüte geführt. Wenn man Seite 8295 des Berichtes liest, vor allem als Nichtjurist, dann sieht man: Alle Pensionskassen in der Schweiz, und das sind einige, wissen nicht genau, was es für sie bedeutet, was wir legiferieren. Und diese Frage möchte ich beantwortet haben! Ich möchte wissen, ob sie dann alle, von A bis Z, verpflichtet sind, zu allen Anträgen, die gestellt werden, Stellung zu nehmen. Das möchte ich wissen. Im Bericht steht, entgegen den Aussagen von der Hinterbank: "Falls Vorsorgeeinrichtungen börsenkotierte Aktien als Vermögensanlage halten, müssen sie somit zwingend ihre entsprechenden Stimmrechte wahrnehmen." Aber weiter unten steht dann auch noch salopp: "Die Ausübung der Stimmrechte gemäss Absatz 1 umfasst auch die Möglichkeit, sich der Stimme zu enthalten." Viel Vergnügen in der Praxis und bei der Auslegung!
Wir haben vor nicht allzu langer Zeit, ich habe Sie darauf hingewiesen, die Motion Graber Konrad diskutiert. Wir beklagten uns und jammerten über die vielen Vorschriften, mit denen die Pensionskassen zu tun haben. Jetzt müssen Sie sich die Geschichte, die hier aufgegleist ist, in der Praxis vorstellen! Sie werden mir sagen: Bei Minder steht das auch. Ja, Herr Bürgi, bei Minder steht das auch. Aber wir setzen ja jetzt nicht einfach die Initiative Minder blind um.
Wir haben alle gesagt, die Initiative Minder habe ihre Schwächen. Der Verfassungsauftrag ist bei dieser Geschichte natürlich nicht sehr differenziert ausgefallen. Es gibt nicht nur grosse Lebensversicherer, die Pensionskassen anbieten und die vielleicht einen Stab haben. Stellen Sie sich einmal alle die Generalversammlungen von börsenkotierten Gesellschaften vor! Wenn Sie ungefähr ab 100, 200 Millionen Franken Pensionskassengeld zu verwalten haben, haben Sie von praktisch allen börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz Aktien, und wenn Sie dann noch Passivanlagen haben, die einen Index abbilden, haben Sie wirklich alle im Portefeuille. Da müssen Sie dann an die Generalversammlung gehen! Stellen Sie sich einmal die paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte der 2800 Sammelstiftungen in der Schweiz vor. Vor allem sie haben mich gefragt, als ich ihnen das gezeigt habe, wie man sich das in der Praxis vorstelle. Die Feierabend-Stiftungsräte müssten dann in den Monaten Februar, März, April, Mai, wenn alle Generalversammlungen stattfinden und wenn die Pensionskassen wegen der Performance, d. h. wegen der Dividenden, vor einer Generalversammlung möglichst Aktien einkaufen und diese dann nach der Generalversammlung wieder abstossen, zu allen diesen Vorschlägen Stellung nehmen, wenn man dieses "gehalten" extensiv auslegt. Das ist, gelinde gesagt, eine quantitative und qualitative Überforderung dieser Leute.
Ich möchte vom Bundesrat und auch von der Kommission jetzt wissen, wie man das in der Praxis zu handhaben gedenkt, wie das Wort "gehalten" ausgelegt werden muss. Ich bin der Meinung, kein Mensch müsse müssen! Demokratisch ist auch, wenn man sich an einer Abstimmung nicht beteiligt - nicht beteiligt! - oder sich eben der Stimme enthält; das ist jetzt in der Botschaft.
Weil wir beim Legiferieren auch Aussagen zuhanden der Materialien machen, möchte ich nun genau wissen, wie es sich bei Absatz 1 verhält.