Sommaruga Simonetta, Bundesrätin:
Nach dieser Aussprache zum Thema Integration kann ich doch feststellen, dass Sie sich alle einig sind. Es ist auch die Meinung des Bundesrates, dass Integration für unser Land etwas sehr Wichtiges ist, dass die erfolgreiche Integration die Basis für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist und dass unsere Gesellschaft ohne Integration auseinanderbricht. Wer eine Landessprache spricht, wer unser politisches System kennt, wer unsere Institutionen kennt, findet sich einfach besser zurecht im Leben, kann sich auch besser wehren. Integration im Arbeitsmarkt ist in einer Gesellschaft, in der man sich dermassen stark über die Arbeit definiert, von zentraler Bedeutung. Von daher bin ich froh zu hören, dass wir uns alle einig sind, wie wichtig Integration ist, und zwar Integration so verstanden, dass es nicht eine Einbahnstrasse ist, sondern dass man Integration zwar fördert, aber auch einfordert. Das ist die Basis der Integrationspolitik, die der Bundesrat verfolgt und verfolgen wird.
Einig sind wir uns auch darin, dass die Hauptarbeit der Integration in den Kantonen und in den Gemeinden und Städten passiert. Das soll auch weiterhin so bleiben. Ich kann Ihnen wirklich versichern, dass es die Meinung und die Überzeugung des Bundesrates ist, dass an diesen Kompetenzen nichts geändert werden soll; es gibt keine Bestrebungen des Bundesrates, Kompetenzen nach Bern zu ziehen. Vielmehr wollen wir - Herr Ständerat Fournier hat das sehr gut beschrieben - diese Integrationspolitik partnerschaftlich weiterführen, aber auch weiterentwickeln, dort wo es eben sinnvoll und nötig ist.
Nun findet diese Diskussion nicht im luftleeren Raum statt, das hat sich auch heute Morgen gezeigt: Wir haben über die Ausschaffungs-Initiative und den Gegenentwurf des Parlamentes gesprochen. Dieser Gegenentwurf enthielt auch einen Artikel über Integration; Sie kennen die Geschichte, ich will sie jetzt nicht wieder aufrollen. Es ist eine etwas schwierige Geschichte zwischen dem Parlament und den Kantonen. Das Volk hat entschieden, aber der Bundesrat wertet - wie einige von Ihnen auch - die Ablehnung des Gegenentwurfes nicht als Absage an die Integrationspolitik. Das ist auch im Nationalrat deutlich zum Ausdruck gekommen. Der Nationalrat hat ja dieser Motion, die heute zur Diskussion steht - nicht in abgeänderter Form, sondern als sie noch ein Integrationsrahmengesetz verlangte -, nach der Abstimmung über die Ausschaffungs-Initiative, nämlich am 17. Dezember 2010, mit 111 zu 59 Stimmen zugestimmt. Der Erstrat hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass er eine Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik wünscht.
Der Bundesrat hat damals die vorliegende Motion in ihrer unveränderten Form zur Ablehnung empfohlen. Zwar war es nicht so, dass der Bundesrat a priori keine zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen bezüglich Integration wollte, aber der Bundesrat wollte die Integrationspolitik eben zusammen mit den Kantonen weiterentwickeln. Er wollte sich bisher bewusst nicht darauf festlegen müssen, in welchem Gesetzesgefäss das passieren soll, ob das über ein neues Rahmengesetz geschehen soll oder eben im Rahmen der bisherigen Gesetze - des Ausländergesetzes, das ja bereits ein Integrationskapitel enthält, oder der bestehenden Spezialgesetze. Für den Bundesrat galt aber immer, dass der Inhalt wichtiger ist als die Form; ich habe das auch im Nationalrat vertreten.
In Bezug auf den Inhalt der Integrationspolitik ist der Bundesrat in den letzten Monaten nicht untätig geblieben. Wie bereits gesagt wurde, hat er in Erfüllung der Motion Schiesser 06.3445 und der Motion 06.3765 der SP-Fraktion, "Aktionsplan Integration", einen Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes verfasst und hat diesen im März des letzten Jahres veröffentlicht. Darin hat er eine Integrationspolitik der Zukunft umfassend skizziert. Wichtig ist, hier noch einmal festzuhalten: Auch hier wurde das Rad nicht neu erfunden, vor allem wurde es nicht von uns allein erfunden. Die Weiterentwicklung der Arbeit erfolgte im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz in ganz enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Gemeinden. Ich habe im Januar dieses Jahres alle Regierungsvertreter, die für die Integrationspolitik zuständig sind, getroffen, und wir haben uns über die Fortsetzung dieser Arbeit unterhalten. Ich stelle mit Freude fest, dass wir uns über die Rahmenbedingungen einig geworden sind und dass wir die Integrationspolitik zusammen fortsetzen wollen. Die Kantone wurden und werden selbstverständlich massgeblich in diesen Prozess mit einbezogen.
Zu den Eckwerten: Herr Reimann hat mich gebeten zu sagen, in welche Richtung es gehen wird. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich das Ganze zuerst dem Bundesrat und nicht Ihnen vorlegen möchte. Soviel kann ich Ihnen aber immerhin jetzt schon sagen, weil wir uns ja mit den Kantonen unterhalten haben und das nicht geheim ist: Die Integration soll weiterhin in den Regelstrukturen stattfinden; wir wollen keine neuen Strukturen schaffen. Für die Integrationspolitik sind weiterhin die Kantone und mit ihnen die Gemeinden und die Städte zuständig. Wir sind uns auch einig, dass es für die Integration mehr Mittel braucht. Auf diese Grundsätze haben wir uns geeinigt. Von daher kann ich Ihnen sagen: Dieser Prozess läuft weiter. Ich möchte dem Bundesrat Mitte dieses Jahres einen Integrationsplan vorlegen, der mit den Kantonen abgestimmt ist. Dieser Prozess ist jetzt intensiv im Gang. Ich habe den Kantonen versprochen, dass auch im Bereich Fordern und nicht nur im Bereich Fördern Weiterentwicklungen kommen sollen, denn ich bin überzeugt, dass Integration auch eingefordert werden kann, dass sie auch eingefordert werden soll. Soviel zum Prozess.
Wir haben zur Kenntnis genommen - Sie haben das jetzt auch mitgeteilt erhalten -, dass die Kantone kein neues Integrationsrahmengesetz wollen. Sie befürchten offenbar, dass mit einem neuen Gesetz Kompetenzverschiebungen stattfinden könnten. Dagegen setzen sich die Kantone zur Wehr. Der Bundesrat hat bis jetzt, auch im Bericht vom März des letzten Jahres, offengelassen, ob Anpassungen im Rahmen einer Revision des Ausländergesetzes und von allfälligen zusätzlichen Spezialgesetzen stattfinden sollen oder ob ein Integrationsrahmengesetz erarbeitet werden soll. Ein Integrationsrahmengesetz hätte von der symbolischen Bedeutung her natürlich sicher mehr Aussagekraft; es würde als stärkeres Signal gedeutet. Andererseits muss man sagen, dass ein solches Rahmengesetz vielleicht auch kontroverser diskutiert und dann auch fundamentaler bekämpft würde. Ich bin überzeugt, dass das Anliegen der Motion mit einer Revision des Ausländergesetzes genauso gut oder vielleicht sogar besser erfüllt werden könnte.
Die von Ihrer Kommission abgeänderte Motion entspricht nun genau dem Anliegen des Bundesrates. Sie wollen eine materielle Weiterentwicklung des Integrationsrechts, schreiben dem Bundesrat aber nicht vor, in welcher Form das passieren soll. Ich betone es noch einmal: Wir wollen diese Integrationspolitik zusammen mit den Kantonen weiterentwickeln, wir wollen keine neuen Kompetenzen für den Bund. In ihrer abgeänderten Form entspricht diese Motion dem, was der Bund zusammen mit den Kantonen erarbeiten will.
Ich bitte Sie deshalb, die abgeänderte Motion anzunehmen und damit zum Ausdruck zu bringen, dass Sie den Prozess unterstützen, ohne allerdings dem Bundesrat jetzt bereits verbindliche Vorgaben zu machen, in welcher Form diese Weiterentwicklung stattfinden soll. Das entspricht dem, was auch der Bundesrat will, und das entspricht dem, woran wir zusammen mit den Kantonen intensiv arbeiten.