Ständerat - Frühjahrssession 2011 - Neunte Sitzung - 10.03.11-08h15
Conseil des Etats - Session de printemps 2011 - Neuvième séance - 10.03.11-08h15

10.3343
Motion SPK-NR (09.505).
Integrationsrahmengesetz
Motion CIP-CN (09.505).
Loi-cadre sur l'intégration
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Nationalrat/Conseil national 17.12.10
Ständerat/Conseil des Etats 10.03.11
Nationalrat/Conseil national 15.12.11

Antrag der Mehrheit
Annahme der modifizierten Motion

Antrag der Minderheit
(Reimann Maximilian, Germann)
Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité
Adopter la motion modifiée

Proposition de la minorité
(Reimann Maximilian, Germann)
Rejeter la motion

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Büttiker Rolf (RL, SO), für die Kommission: Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Kommission habe ich mir vorgestellt, es gebe einen gemütlichen Morgen. Sie haben aber alle einen Brief der KdK erhalten, und deshalb bin ich nun gezwungen, die Geschichte der vorliegenden Motion etwas ausgiebiger zu beleuchten und die Bedenken, die in diesem Brief formuliert wurden, so gut wie möglich zu entkräften.
Die Motion 10.3343 der SPK-NR reiht sich in eine Reihe parlamentarischer Vorstösse ein, die alle das eine Ziel haben, die Integrationspolitik des Bundes noch verbindlicher als bisher in Kapitel 8 des Ausländergesetzes zu verankern. Den Anfang gemacht hat 2006 die Motion 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", unseres damaligen Kollegen Fritz Schiesser, der damit einiges in Bewegung gesetzt hat. Um das Anliegen der Motion Schiesser zu prüfen, hat einerseits die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) im Juni 2009 einen Bericht und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik vorgelegt, andererseits hat der Bundesrat, das ist die zweite Schiene, basierend auf den Empfehlungen der TAK am 5. März 2010 skizziert, welchen Handlungsbedarf er im Bereich der Integrationsgesetzgebung sieht. Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden sind sich weitgehend einig darin, dass im rechtlichen Bereich, und zwar vor allem in den verschiedenen Spezialgesetzen, Handlungsbedarf besteht.
Dem Bericht der Kommission ist unter Ziffer 1.2 zu entnehmen, dass von dieser Entwicklung der Integrationspolitik 17 Spezialgesetze beschlagen werden. Integration ist eine Querschnittaufgabe, das zeigen die verschiedenen Spezialgesetzgebungen. Sie muss in den Gesetzen, welche die verschiedenen Bereiche des Lebens regeln, verankert sein, etwa in den Gesetzeswerken zu Arbeit, Bildung, Gesundheit usw.
Die Motion 10.3343 will genau dies; die Mehrheit der SPK-SR teilt dieses Anliegen. Nicht einig sind wir aber mit der SPK-NR und dem Nationalrat in der Frage, wo die allgemeinen Bestimmungen zur Integration verankert werden sollen. Das ist eigentlich der Casus belli. Der Nationalrat findet, dass diese zwingend in einem eigenständigen Integrationsrahmengesetz geregelt werden sollte. Die SPK-SR ist anderer Meinung, das ersehen Sie aus dem geänderten Motionstext. Sie ist der Meinung, dass die allgemeinen Bestimmungen zur Integration genauso gut wie bisher im Ausländergesetz verankert werden könnten. Sie hat deshalb einem Änderungsantrag mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Wir beantragen Ihnen, den Wortlaut der Motion wie folgt zu ändern: "Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Grundlage des Berichtes zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes ein Integrationsrahmengesetz oder" - das haben wir auch im Interesse der Kantone aufgenommen - "eine entsprechende Revision des Ausländergesetzes und der betroffenen Spezialgesetze auszuarbeiten." In diesem Sinne sind wir den Kantonen mit ihren Bedenken zwar nicht vollständig entgegengekommen, das gebe ich gerne zu, aber doch ein gutes Stück.
Welche Überlegungen haben die Staatspolitische Kommission des Ständerates dabei geleitet? Der Bundesrat hat bisher zweimal bewusst sowohl die Variante Ausländergesetz wie auch die Variante Integrationsrahmengesetz offengelassen. Das beweisen der Bericht des Bundesrates vom 5. März 2010 sowie seine Ablehnung der Motion 10.3343. Offenbar haben beide Varianten ihre Vor- und Nachteile. Wir sehen, dass das vom Nationalrat favorisierte Integrationsrahmengesetz auch klare Nachteile hätte. So verlangen Stimmen von links und rechts, dass ein neuer Integrationserlass sowohl Aspekte des Förderns als auch Aspekte des Forderns enthalten soll. Ich glaube, darin sind wir uns einig, nur sagen die einen "fordern und fördern" und die anderen "fördern und fordern", je nachdem, wo sie etwas stärkere Akzente setzen wollen.
Wenn das Nichterfüllen von Integrationserfordernissen ausländerrechtliche Sanktionen nach sich ziehen soll - dies ist bereits heute gemäss Ausländergesetz der Fall -, so muss dies der Einheit der Materie wegen im Ausländergesetz geregelt sein. Bei der Integration kämen wir nicht darum herum, gewisse Punkte sowohl im neuen Integrationsrahmengesetz als auch im Ausländergesetz zu regeln. Dies erleichterte aber das Anliegen nicht, dass künftig sämtliche Akteure der Integrationspolitik noch klarer wissen, was von ihnen erwartet wird.
Einen weiteren Punkt gilt es zu bedenken: Mit dem Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative hat sich das Schweizervolk auch zu einer Verankerung der Integration in der Verfassung geäussert - Sie haben das alles miterlebt. Ich deute die Ablehnung des Gegenvorschlages nicht als Absage an die Integration. Wenn ich gegenwärtig die Diskussion um Libyen usw. anschaue, ist eher das Gegenteil der Fall: Da wird wieder viel von Integrationspolitik gesprochen. Aber - das muss im Ständerat mit aller Deutlichkeit gesagt werden - wir nehmen die Stimmen aus den Kantonen ernst. Die Kantone fürchteten, dass mit dem damals vorgeschlagenen Verfassungsartikel ihre Kompetenzen in der

AB 2011 S 190 / BO 2011 E 190
Integrationspolitik beschnitten würden. Das wurde aus Briefen und anderen Meinungsäusserungen klar.
Die gleichen Vorbehalte gibt es auch gegenüber einem Integrationsrahmengesetz. Ein Rahmengesetz widerspricht dem Grundsatz, dass Integration da geschehen soll, wo die Leute leben, nämlich in den Gemeinden und Kantonen, denn dort müssen die Regelungen und Massnahmen in erster Linie getroffen werden. Der Bund kann lediglich Ziele und Grundprinzipien der Integrationspolitik festlegen. Das kann er, wie bisher, mit einer Regelung im Ausländergesetz tun.
Mit der geänderten Motion - ich betone: der geänderten Motion - verbauen wir uns keine Chancen, im Gegenteil. Wenn wir der Motion ohne Änderung zustimmen würden, würden wir uns die Option Ausländergesetz verbauen, die, wie ich bereits erläutert habe, durchaus einen Weg aufzeigt, den man einschlagen könnte, und die durchaus ihre Vorteile hat. Der Bundesrat - das ist eigentlich die Konklusion der Motion - soll nochmals beide Varianten prüfen und die entsprechenden Vor- und Nachteile darlegen und abwägen.
Damit komme ich auf den Brief der Kantone zurück. Ich bin der Auffassung, dass wir dem Brief der Kantone mit der geänderten Motion grösstenteils Rechnung tragen, dass wir die Anliegen der Kantone also ernst nehmen. Ich bin auch der Auffassung, dass der Ständerat die Aufgabe hat, der föderalistischen Kompetenzordnung, wie sie besteht, Rechnung zu tragen. Das haben wir gemacht, indem wir das Ausländergesetz in den Motionstext aufgenommen haben.
Ich kann den Ärger der Kantone ein bisschen verstehen und nachvollziehen: Das rührt von der Geschichte der Ausschaffungs-Initiative her. Sie wissen, wie der Gegenvorschlag entstanden ist. Sie wissen auch, wie dieser etwas aufgedunsene und aufgeblähte Integrationsartikel - etwa sechs Absätze waren es - in den Gegenvorschlag aufgenommen worden ist. Die Kantone haben das dann ohne Vernehmlassung einfach zur Kenntnis nehmen müssen. Die diesbezüglichen Briefe haben Sie noch in bester Erinnerung. Deshalb kann ich auf der einen Seite einen gewissen Ärger und eine gewisse reservierte Haltung der Kantone gegenüber dieser ganzen Geschichte verstehen. Ich glaube aber auf der anderen Seite, dass wir die Bedenken ernst genommen haben, indem wir die Motion entsprechend abgeändert haben; zumindest teilweise haben wir diesen Bedenken Rechnung getragen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission zu folgen und die Motion 10.3343 mit dem geänderten Wortlaut anzunehmen. Die Kommission beantragt Ihnen das mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Reimann Maximilian (V, AG): Die Minderheit sieht die Geschichte um diese Motion doch um einiges anders, als wir es eben vom Sprecher der Kommission zu hören bekommen haben. Sie lehnt deshalb die Motion und damit die Schaffung eines Integrationsrahmengesetzes, in welcher Form auch immer, aus verschiedenen Gründen ab. Lassen Sie mich aber vorgängig noch die Feststellung machen, dass das legislatorische "Buebetrickli" - ich sage dem so -, mit dem die Kommissionsmehrheit nun ihren geänderten Motionstext anzupreisen oder zu verkaufen versucht, bei uns nicht zieht. Ob die anbegehrten zusätzlichen und aus unserer Sicht weit über das Ziel hinausschiessenden neuen Integrationsmassnahmen konkret in ein neu zu schaffendes Integrationsrahmengesetz, Version Nationalrat, oder allenfalls in entsprechende andere Gesetze verteilt, Version SPK Ständerat, zu stehen kommen sollen, ändert doch rein nichts am Inhalt. Integrationsförderung ist Integrationsförderung, in welchem gesetzlichen Kleid diese auch immer daherkommt. Die Minderheit will derzeit das Thema aber grundsätzlich ruhen lassen, und zwar aus folgenden Gründen:
Der erste Grund: Auch ich komme nicht darum herum, auf die Volksabstimmung vom 28. November 2010 über die Ausschaffungs-Initiative hinzuweisen. Diese wurde damals bekanntlich von einem überwiegenden Teil unseres Rates bekämpft, insbesondere mithilfe von Integrationsmassnahmen, die in der Bundesverfassung immerhin sechs - ja, Herr Kollege Büttiker, es waren sechs - neue Absätze beansprucht hätten. In keinem einzigen Kanton war jener Gegenentwurf aber mehrheitsfähig. In keinem einzigen Kanton erachtete man weitere Integrationsmassnahmen, finanziert von Bund, Kantonen und Gemeinden, als erforderlich. Respektieren wir also diesen Volkswillen! Die grosse Mehrheit im Volk stellt sich nämlich auf den Standpunkt, dass Integration in erster Linie eine Aufgabe der in unser Land zuwandernden Menschen ist. Diese müssen sich primär um die Integration, das heisst um die Sprache, Sitten, Gebräuche, aber auch um die Kenntnis der rechtlichen Vorschriften bemühen und sich an diese Vorschriften halten. Einen roten Teppich - oder welche Farbe dieser Teppich auch immer hat - seitens des Gaststaates braucht es dazu nicht.
Der zweite Grund, weshalb diese Motion abzulehnen ist, bezieht sich auf die Tatsache, dass sie auch vom Bundesrat abgelehnt wird. Der Bundesrat hat eigene Vorstellungen in Sachen Integration. Noch in diesem Jahr will er dem Parlament seine Vorschläge und Ideen unterbreiten, und ich nehme an, Frau Bundesrätin Sommaruga, Sie werden uns dann in Ihren Ausführungen einen Einblick geben, wie der Bundesrat das Vorgehen rund um die Integration sieht, und zwar sowohl in zeitlicher als auch in materieller Hinsicht. Die Dinge sind also im Fluss. Wer dann zusätzlich etwas aufladen oder bremsen will, kann das immer noch tun; aber die Materie ist am Fliessen, da braucht es nicht noch eine Motion, um eine Schleuse zu öffnen. Ich weiss nicht, warum die Mehrheit der Kommission zusätzlich agieren - ich möchte fast sagen: mit dem Brecheisen hantieren - will. Nach Erachten der Minderheit braucht es diese Motion schon aus formellen Gründen nicht.
Der dritte Grund sollte der für den Ständerat entscheidende sein: Es geht um die Haltung der Kantone und um die Rücksicht auf die Stände, die wir vertreten. Sie erinnern sich, dass schon die Integrationsvorschriften, mit denen das Parlament im Gegenentwurf die Ausschaffungs-Initiative bekämpfen wollte, die Gemüter in den Kantonen strapazierten. Die KdK beschwerte sich, die gesetzliche Pflicht zur Vernehmlassung sei schon im letzten Jahr missachtet worden, den Kantonen sollten Pflichten auferlegt werden, ohne dass sie vorher konsultiert worden seien. Deshalb teilte uns die KdK schon am 18. Januar 2011 - also unmittelbar bevor wir diese Motion in der vorberatenden Kommission behandelten - per Schreiben Folgendes mit: "Wir haben den Ständerat bereits im vergangenen Jahr in der Diskussion rund um den direkten Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative und den darin festgehaltenen Integrationsartikel darauf hingewiesen, dass sich die Kantone entschieden gegen neue Bundeskompetenzen im Integrationsbereich wehren. Der Gegenvorschlag wurde in der Volksabstimmung verworfen. Damit haben Volk und Stände die geltende Rechtsordnung bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist nicht ersichtlich, welchen Zusatznutzen ein Bundesrahmengesetz für die Integrationsförderung bringen könnte." Das steht im Brief vom 18. Januar. Dennoch sprach sich die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen für die Motion aus und brachte die eingangs erwähnte und von mir als "Buebetrickli" bezeichnete Änderung an - aber damit nicht genug!
Ich komme nun auf das Schreiben vom 8. März dieses Jahres. Da doppelte die KdK noch einmal unmissverständlich nach, in einem Schreiben, das offenbar alle von uns erhalten haben und das an Klarheit und an Entschlossenheit wohl nicht mehr zu überbieten ist. Ich zitiere daraus zuhanden der Öffentlichkeit lediglich die fettgedruckten Zwischentitel auf Seite 1 und bemerke dazu höchstens noch, dass diese Feststellungen natürlich auch für den Bundesrat bei seinem Vorhaben von wesentlicher Relevanz sind: "Die Motion Integrationsrahmengesetz ist aus Sicht der Kantone abzulehnen ... Die Kantone wehren sich gegen neue Bundeskompetenzen im Integrationsbereich ... Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen reichen aus."
Das Schweizervolk lehnt weitergehende Integrationsmassnahmen ab, der Bundesrat hat eigene Vorstellungen und lehnt die Motion ab, und die Kantone halten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für ausreichend. Was soll

AB 2011 S 191 / BO 2011 E 191
diese Motion dann noch? Sie liegt quer in der politischen Landschaft, und deshalb ist sie abzulehnen. Wenn Sie die Kantone ernst nehmen wollen, wie es auch Kollege Büttiker versprochen hat, und das glaube ich ihm, dann gibt es nur eines: diese Motion schicklich zu beerdigen und das Heft in die Hände des Bundesrates zu legen, der uns gegen Ende des Jahres sein Vorhaben in Sachen Integration unterbreiten wird.

Egerszegi-Obrist Christine (RL, AG): Ich möchte Sie bitten, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Die Änderung, wie sie jetzt von der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission beantragt wird, eröffnet mehrere Möglichkeiten. Die Mehrheit will nicht einfach ein Integrationsrahmengesetz; vielmehr könnte der Gedanke oder der Auftrag der Integration auch im Ausländer- oder im Bürgerrechtsgesetz aufgenommen werden. Ich schliesse aus dem Nein der Bevölkerung zum Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative nicht auf ein Nein zur Integration. Die Integration war ja damals im Abstimmungskampf auch kaum ein Thema. In erster Linie ging es damals um den Deliktekatalog und darum, dass Leute, die unseren Rechtsstaat nicht achten, kein Recht auf Aufenthalt in unserem Land haben. Das ist der Auftrag, den uns das Volk gegeben hat und den wir auch umsetzen müssen.
Auf der anderen Seite finde ich Integration eben wichtig. Wenn wir hier im Rat über Integration sprechen, legiferieren wir in den meisten Fällen über die sprachliche Integration. Es gibt aber Voraussetzungen für die Integration, die mir viel wichtiger sind und die zum Beispiel mit folgenden Fragen verbunden sind: Wissen die Leute, wie unser Rechtsstaat funktioniert? Wissen sie, welche Werte uns wichtig sind? Es gibt da ganz grosse kulturelle Unterschiede. Es ist wichtig, den Leuten zu zeigen - und es ist wichtig, dass sie das akzeptieren -, dass die Bundesverfassung und die Gesetze bei uns über kulturelle und religiöse Traditionen hinausreichen und wirken und nicht vor der Haustüre haltmachen, sondern dass die ganz fundamentalen Menschenrechte bei uns bis ins Schlafzimmer Gültigkeit haben. Das sind Auffassungen, die in unseren Gesellschaften eine grosse Rolle spielen. Wir müssen Integration deshalb wichtig nehmen, egal, wo wir sie ansiedeln. Der Auftrag bzw. das Anliegen, die Integration ernst zu nehmen, weil dies für das Wohl und für die Akzeptanz von allen nötig ist, entspricht der Haltung der Mehrheit der Kommission.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Cramer Robert (G, GE): J'ai écouté attentivement les propos de Monsieur Reimann et je dois vous dire que je ne n'ai pas été très convaincu par ses arguments. Tout d'abord, Monsieur Reimann dit qu'en adoptant cette motion, on ne respecterait pas la volonté du peuple et des cantons qui se sont exprimés le 28 novembre 2010. Ce point de vue est très étonnant. L'objet du vote du 28 novembre 2010 était l'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels", et le peuple et les cantons ont dit qu'ils étaient favorables à cette initiative et opposés au contre-projet. L'objet du vote du 28 novembre 2010 ne portait pas sur la politique d'intégration. On n'a pas demandé à la population: "Voulez-vous oui ou non d'une politique d'intégration?" Les gens n'ont pas répondu: "Surtout pas de politique d'intégration en Suisse!" L'objet, c'était oui ou non à l'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels". Cette initiative a été acceptée et, bien sûr, elle doit être mise en oeuvre aujourd'hui.
Le deuxième argument que j'ai entendu me semble tout aussi étonnant, et l'on peut le retourner dans les deux sens: il consiste à dire que le Conseil fédéral devant de toute façon faire quelque chose dans le domaine de l'intégration, la motion est inutile. On peut dire de la même façon que comme le Conseil fédéral fera de toute façon quelque chose dans le domaine de l'intégration, il est inutile de s'opposer à la motion. De toute façon, les choses vont se faire, et je ne crois en tout cas pas que cet argument soit décisif pour un point ou pour l'autre.
Le troisième élément, c'est la question de savoir ce qu'il en est de la volonté des cantons exprimée par la Conférence des gouvernements cantonaux. Je crois qu'il faut faire ici un peu de chronologie. La motion dans sa version initiale, c'est-à-dire celle qui demande une loi-cadre, a été adoptée le 17 décembre 2010 par le Conseil national, c'est-à-dire après le vote sur l'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels". Elle a été adoptée à une forte majorité: par 111 voix contre 59. Et, hasard du calendrier, c'est ce même 17 décembre 2010 que la Conférence des gouvernements cantonaux a examiné cette proposition de motion et estimé, à l'unanimité, qu'elle n'était pas bonne, à savoir qu'il ne fallait pas d'une loi-cadre. Quand on lit l'argumentaire que nous avons reçu, on voit bien qu'il repose exclusivement sur cette question de loi-cadre.
Que s'est-il passé depuis le 17 décembre 2010, à l'exception des travaux de la commission? Il y a eu la rencontre habituelle que nous organisons avec les cantons et à laquelle, pour ma part, j'ai participé. Elle a eu lieu lundi dernier. Il s'agit des Stammtisch des cantons, au cours desquelles les représentants des gouvernements cantonaux nous font part de leurs préoccupations. A cette occasion, on nous a indiqué que les cantons n'étaient pas désireux de voir se mettre en place une loi-cadre sur l'intégration. Nous avons donc demandé à ce qu'on nous fasse une petite note à ce sujet, ce qui a donné lieu au courrier du 8 mars 2011 que nous avons reçu. Et, à notre grande surprise, cette petite note ne tient pas compte du tout de la situation actuelle. Elle ne tient pas compte du tout du texte de la motion qui nous est proposé par la commission. Elle est fondée sur la situation au 17 décembre 2010, comme si les débats s'étaient arrêtés à cette date-là.
Mais les débats ne se sont pas arrêtés à cette date-là! Comme l'a dit Monsieur Büttiker en rapportant sur les travaux de la commission, celle-ci a voulu s'écarter considérablement de la motion qui a été adoptée par le Conseil national. Cette motion prévoyait une loi-cadre sur l'intégration; ce que la commission propose à notre conseil, c'est une motion modifiée dont le sens est: "Continuons les travaux sur la politique d'intégration, mais la piste de la loi-cadre ne doit pas être privilégiée; on doit réfléchir à d'autres options, notamment en relisant la législation actuelle et en examinant en quoi elle pourrait peut-être, sur un point ou sur un autre, être modifiée ou renforcée, avec bien sûr l'appui des cantons et leur pleine participation."
C'est exactement ce qui nous est dit dans le courrier du 8 mars dernier dans lequel les gouvernements cantonaux disent à la fois: "Nous ne voulons pas une loi-cadre sur l'intégration. Nous voulons que cela reste de la compétence des cantons. Nous estimons même qu'il serait contraire à la Constitution fédérale de faire une loi-cadre sur l'intégration" et "En revanche, ce que nous voulons, c'est poursuivre les efforts des cantons en matière d'intégration, et nous voulons le faire en bonne intelligence avec la Confédération; nous voulons poursuivre ce travail d'entente et en collaboration avec et le Conseil fédéral et l'administration fédérale".
Voilà très exactement ce que nous disent les cantons, et je crois que c'est également dans les grandes lignes ce que dit la commission: "Nous n'allons pas vous inviter à rejeter une motion qui a été acceptée par le Conseil national, par 111 voix contre 59, et qui exprime après tout une bonne intention - celle de continuer à s'engager dans le cadre d'une politique d'intégration. Mais en même temps, nous ne voulons pas, par cette motion, fixer un cadre contraignant au Conseil fédéral en lui demandant une loi-cadre. Ce que nous souhaitons véritablement, c'est que le Conseil fédéral, comme il l'a du reste dit en répondant à la motion, examine les différentes options possibles et surtout" - je crois qu'aujourd'hui c'est très évidemment le sens de la proposition de la majorité de la commission - "qu'il respecte l'autonomie des cantons, tout en continuant à travailler avec eux et sans s'opposer à eux dans le domaine de l'intégration." Cela passera peut-être, ici ou là, par la modification d'un règlement, de la pratique d'une commission, d'une ou deux dispositions

AB 2011 S 192 / BO 2011 E 192
légales, mais certainement pas, on le comprend bien, par une loi-cadre.
Voilà les raisons pour lesquelles il nous apparaît qu'il ne faut pas rejeter la thématique de l'intégration à laquelle le Conseil national adhère, mais qu'il faut adopter la version modifiée de la motion, c'est-à-dire avec le tempérament que ce n'est pas par une loi-cadre que cela va se faire, mais plutôt par une relecture de notre législation. C'est le message que la majorité de la commission entend transmettre au Conseil fédéral.

Germann Hannes (V, SH): Ich kann mich bei Punkt 3 der Begründung von Kollege Maximilian Reimann anschliessen; ich kann ferner an das Schreiben der KdK anknüpfen, das wir zugestellt erhalten haben.
Die Kantone lehnen ein Integrationsrahmengesetz ab, und sie wehren sich gegen neue Bundeskompetenzen im Integrationsbereich. Sie teilen damit auch die Auffassung des Bundesrates, dass es zweckmässiger ist, Integrationsbestimmungen in den entsprechenden rechtlichen Grundlagen der Regelstrukturen zu verankern, so zum Beispiel im Jugendförderungsgesetz, im Berufsbildungsgesetz oder auch im Arbeitslosenversicherungsgesetz. Sie verweisen zu Recht auch darauf, dass das Departement bereits daran ist, einen entsprechenden Änderungserlass zu erarbeiten.
Nun wissen die Kantone mit Sicherheit, wovon sie sprechen. Ich kann hier gerne auf eine meiner Interessenbindungen verweisen: Ich bin Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes. Wir gehen hier in der Beurteilung mit den Kantonen einig, dass Kantone und Gemeinden selber in der Lage sind, mit vereinten Kräften die anstehenden Probleme zu lösen, und dass es hier keine Vorgaben des Bundes braucht. Man macht seit Jahrzehnten Integrationspolitik, man kann sie verbessern - das sei eingeräumt; auf jeden Fall! -, aber dazu brauchen wir nun wirklich nicht den Drohfinger des Bundes. So sollte man eigentlich nicht legiferieren; man sollte niemals ein Gesetz kreieren, wenn es gar keines braucht.
Ich kann auch mit Bezug auf die Mittel darauf verweisen, dass die Anstrengungen der Kantone ohnehin deutlich grösser sind als jene des Bundes. Noch grösser sind die Mittel, die in den Gemeinden und vor allem auch in den Städten für die Integrationsförderung eingesetzt werden. Ich verweise auf Bereiche wie Sprachförderung - auch im Frühbereich -, Arbeitsmarktintegration, Diskriminierungsschutz und vor allem auf die Bemühungen um die soziale Integration, die ausser im beruflichen Umfeld unter anderem auch in Vereinen stattfindet. Bei all dem sehe ich eigentlich nicht, wo es da den Bund brauchen würde. Darum bitte ich Sie wirklich, die Stimme der Kantone ernst zu nehmen.
Die Kantone verweisen auch auf entsprechende Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Migration und der KdK, die im Gang sind. Sie schreiben: "Die Kantone sind bereit, auch weiterhin einen substanziellen Beitrag zur schweizerischen Integrationspolitik zu leisten. Dies setzt allerdings voraus, dass der Bund den Kantonen nicht einseitig Vorschriften macht." Es sind auch Programmvereinbarungen geplant.
Sie sehen, wir sollten nicht Motionen nachschieben, auch nicht abgeänderte, wenn eigentlich alles im Fluss ist und der Bundesrat verspricht, mit entsprechenden Lösungen in den Spezialgesetzen zu kommen, und wenn Kantone, Städte und Gemeinden bereits an einem Tisch vereint sind und zusammen mit dem Bundesrat gemeinsame Lösungen ausarbeiten. Ich verweise auf die anstehende nationale Integrationskonferenz. Sie findet am 12. Mai in Solothurn statt. Alle, die hier jetzt eine Motion annehmen möchten, lade ich herzlich ein, an dieser nationalen Integrationskonferenz teilzunehmen. Dort setzen sich Vertreter von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam an einen Tisch und suchen nach pragmatischen Lösungen. Solche Lösungen verdienen Unterstützung, nicht Bundesgesetze, die niemand braucht und die in diesem Land niemand will. Hören wir doch auf mit der Überreglementiererei, respektieren wir die Hoheit der Kantone, auch die Kompetenzen von Städten und Gemeinden, und respektieren wir vor allem den Volkswillen!
Darum bitte ich Sie, hier der Minderheit zuzustimmen.

Comte Raphaël (RL, NE): Le débat sur la motion "Loi-cadre sur l'intégration" est naturellement marqué par le résultat de la votation populaire qui a eu lieu sur l'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels (Initiative sur le renvoi)" et son contre-projet. On voit, aux différentes positions qui ont été exprimées, que l'analyse qui est faite de la volonté populaire est assez différente selon les intervenants. Cela montre d'ailleurs peut-être qu'analyser les résultats d'une votation populaire n'est pas forcément facile. Chaque citoyen a des raisons particulières de voter, et ensuite dégager une volonté générale de la somme des volontés particulières n'est pas forcément facile.
Nous avions une initiative populaire qui était axée uniquement sur un volet répressif et un contre-projet qui contenait un volet répressif et un volet portant sur l'intégration. Force est de constater en tout cas que le volet répressif a été plus convaincant au niveau de l'initiative que du contre-projet et que le volet sur l'intégration du contre-projet était peut-être trop compliqué, trop complet et qu'il portait aussi atteinte, il est vrai, à certaines compétences des cantons. Ce fait a d'ailleurs poussé les cantons à dire clairement qu'ils n'étaient pas favorables à ce contre-projet. Finalement, toute une série d'éléments ont fait que l'initiative l'a emporté.
Mais rappelons aussi quand même qu'à la question subsidiaire qui était posée - et dont la réponse n'a pas dû être utilisée parce que le contre-projet a été rejeté -, la population a dit, à une courte majorité, qu'elle préférait le contre-projet. Mais, comme l'initiative a été acceptée et que le contre-projet a été refusé, la question ne s'est pas posée.
On se trouve quand même dans une situation, en ce qui concerne cette votation populaire, où une majorité de la population suisse a dit: "Si soit l'initiative, soit le contre-projet devait entrer en vigueur, on préférerait que ce soit le contre-projet", mais c'est finalement l'initiative qui l'a emporté! Donc, dire que la population préférait l'initiative plutôt que le contre-projet n'est peut-être pas forcément une manière tout à fait correcte de voir les choses. En tout cas, il faut fortement la nuancer.
Je constate qu'il n'y a pas véritablement d'opposition à ce que des politiques d'intégration soient mises en place. Aujourd'hui, les cantons font un travail très important en la matière. On peut d'ailleurs les en féliciter. C'est vrai, dans le cadre de la rencontre qui a été organisée par les cantons autour de cette Stammtisch, on a rappelé tout le travail qui a été effectué, notamment au cours des dernières années, et nous ne pouvons que nous féliciter de voir cet important travail accompli. Mais finalement, dans les discussions qui ont eu lieu, quelle a été la position réelle des cantons? En tout cas, on sait ce qu'ils ne veulent pas: ils ne veulent pas, sans doute, de modifications profondes de la répartition des compétences entre la Confédération et les cantons; ils estiment qu'ils sont prioritairement responsables de la politique d'intégration. Ce point, je crois, doit être respecté, et la motion modifiée tout particulièrement ne remet pas en cause la répartition des compétences entre la Confédération et les cantons.
Les cantons ont également exprimé un souci: celui de voir la Confédération légiférer - par une loi-cadre sur l'intégration - sans pour autant mettre des moyens financiers à leur disposition. Ils craignent que la Confédération prenne des mesures mais qu'ils doivent eux-mêmes payer pour les mettre en oeuvre. Donc, finalement, ils disent: "Si vous prenez des décisions, si vous voulez un certain nombre de choses, vous devez les financer. Vous ne pouvez pas nous imposer des mesures en nous laissant seuls responsables de tout l'aspect financier." Pour accepter cette motion, il faut donc tenir compte du fait que nous ne devons pas faire peser des charges supplémentaires sur les cantons. Si la Confédération veut intervenir, elle doit peut-être mettre des moyens financiers à leur disposition.

AB 2011 S 193 / BO 2011 E 193

Les cantons ne veulent pas d'une loi-cadre, mais ils n'ont pas non plus exprimé une opposition farouche à ce que, sur certains points particuliers, on introduise des dispositions sur l'intégration. Et si l'on prend par exemple la loi sur l'encouragement de l'enfance et de la jeunesse, que nous avons discutée hier - sauf erreur -, elle comprend un certain nombre de dispositions sur l'intégration et les cantons y sont parfaitement favorables.
Je crois donc qu'il n'y a pas de contradiction entre la motion proposée par la commission dans sa version modifiée et la position des cantons. La motion modifiée ressemble d'ailleurs presque plus à un postulat - un peu plus fort qu'un postulat normal, peut-être -, puisqu'elle laisse quand même une grande marge de manoeuvre dans la manière dont elle pourrait être mise en oeuvre par les autorités. Nous avons appris que le Conseil fédéral et les cantons travaillent à un certain nombre de mesures dans le domaine de l'intégration, et je crois qu'accepter la motion modifiée, ce serait finalement donner un signal extrêmement positif au Conseil fédéral et aux cantons: "Continuez dans cette voie-là. Préparez des mesures. Réfléchissez aux mesures qui peuvent être prises. Ensuite, s'il faut modifier un certain nombre de lois fédérales, soumettez-nous des propositions."
On ne peut pas tout à fait exclure que l'examen qui sera fait par la Confédération et les cantons aboutisse à la conclusion que, peut-être, il n'y a pas véritablement de disposition législative fédérale à modifier, que peut-être on peut se contenter de modifications réglementaires ou de pratiques au niveau administratif. Mais je crois qu'au point où nous en sommes, nous ne pouvons pas exclure que des modifications légales soient nécessaires, et je pense qu'accepter la motion, c'est finalement reconnaître le travail qui est fait aussi par les cantons et ne pas remettre en cause leurs compétences ainsi que les souhaits qu'ils ont exprimés.
Je vous invite donc à accepter cette motion dans sa version modifiée par la commission.

Stähelin Philipp (CEg, TG): Auch ich habe am Montag am Treffen mit der Konferenz der Kantonsregierungen teilgenommen, wie verschiedene andere von uns. In meinen Augen war dieses Treffen sehr erhellend. Ich habe hier noch nie einen Stammtisch erlebt, an dem so viele Regierungsvertreter präsent waren. Es waren für einmal tatsächlich Regierungsräte von West bis Ost, von Genf bis Graubünden, anwesend. Das Resultat war in meinen Augen unisono, es ist niemand aus der Reihe getanzt, sage ich einmal. Selbstverständlich haben nicht alle das Wort ergriffen, und denken kann jeder, was er will. Aber was wir gehört haben, ging in zwei Richtungen: Zum einen ging der Tenor dahin, dass die Kantone keine neue Bundesgesetzgebung wollen; das haben wir heute verschiedentlich gehört, und das geht auch aus dem erwähnten Brief hervor. Zum anderen haben wir, und das ist für mich wesentlich wichtiger, eindrücklich dargelegt erhalten, wie die Kantone heute tätig sind. Die Kantonsvertreter haben uns dargelegt, dass sie die Integrationsaufgabe wichtig nehmen; sie haben uns dargelegt, wie sie diese in ihren Kantonen konkret angehen. Das hat mich beeindruckt, und ich habe tatsächlich den Eindruck erhalten, dass die Kantone tätig sind, dass sie ihre Aufgabe gut erfüllen und dass sie das aufgrund der heutigen Rechtsgrundlagen auch tun können. Sie können es im Rahmen der Verbundaufgabe von Artikel 53 des Ausländergesetzes tun, und sie tun es auch tatsächlich.
In dieser Situation frage ich mich natürlich, wo denn hier noch weiterer Handlungsbedarf seitens des Bundesgesetzgebers besteht; das ist doch die Frage. Müssen wir tatsächlich noch neues Bundesrecht setzen, nachdem die Integrationsaufgabe auf Stufe der Kantone erfüllt wird?
Ich bin der Meinung, dass der Änderungsantrag den guten Willen der Kommissionsmehrheit zeigt, eine Lösung zu finden. Herr Reimann lacht. Ich teile seine Auffassung überhaupt nicht, dass da ein "Buebetrickli" versucht werde, und ich wehre mich auch gegen diese Ausdrucksweise. Sie passt nicht in diesen Rat, mein lieber Freund - möglicherweise in die andere Kammer; ich habe Verständnis in Bezug auf die ersten Anpassungen, aber in diesen Rat passt das nicht. Es ist kein "Buebetrickli", die Kommission hat sich hier alle Mühe gegeben.
Was enthält dieser Änderungsantrag nun aber tatsächlich? Auf der einen Seite wird nach wie vor von einem Integrationsrahmengesetz gesprochen - einem Rahmengesetz. "Mira wohl", ein Rahmengesetz habe ich immer gern, das wäre ja locker gestrickt - ich glaube es allerdings in der Regel nicht so ganz -, aber dann kommt eben das "oder", und dort wird dann gesagt "eine entsprechende Revision des Ausländergesetzes und der betroffenen Spezialgesetze". Wir haben gehört, dass bereits 17 Gesetze betroffen sind. Stellen Sie sich vor, was das bedeutet: Dann wird in 17 Gesetzen zusätzlich legiferiert! Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, wir erhalten so oder so ein Ergebnis mit mehr und mit intensiverer Rechtsetzung des Bundes. Das ist ja der Zweck.
Was bedeutet das wiederum? Es bedeutet unter dem Strich eine Kompetenzverschiebung weg von den Kantonen hin zum Bund, weil es ja eben um die Bundesgesetzgebung geht. Gerade das erachte ich in einem Bereich, in dem eigentlich die Kantone und die Gemeinden die Aufgaben erfüllen müssen, als falsch. Die Integration muss in unserem staatlichen Aufbau von unten her erfolgen. Es sind ja Bereiche - Sie haben die Aufzählung im Schreiben der KdK erhalten -, bei denen die Zuständigkeiten primär bei den Kantonen liegen.
Mir scheint also, bei allem guten Willen, hier am Ende trotzdem eine weitere Kompetenzverschiebung Richtung Bund vorzuliegen. Das ist nicht nötig. Die Motion ist in diesem Sinn überflüssig, weil die Aufgabe ja tatsächlich gut angegangen wird. Und: Es ist eine Motion, Kollege Comte, es ist kein Postulat. Der Vorstoss will mehr Gesetzesvorschriften, schlicht und einfach. Das ist ja der Sinn der Motion, es geht nicht um ein Postulat. Der Bericht des Bundesrates ist ohnehin in Aussicht gestellt.
Bleibt noch die Frage, wieweit die vergangene Volksabstimmung hier hineinspielt. Ich bin der Auffassung, dass das Ergebnis dieser Volksabstimmung für unseren Entscheid heute keine Rolle spielt. Wir sind hier frei. Was ist geschehen? Der Gegenentwurf mit dem Integrationsartikel ist abgelehnt worden. Wir erfüllen hier also keinen Auftrag des Volkes. Wir sind völlig frei. Für mich persönlich war im Übrigen - Sie können sich erinnern - dieser Integrationsartikel der Grund, weshalb ich mich in der Schlussabstimmung über den Gegenentwurf der Stimme enthalten habe. Wir sind hier frei. Wir können machen, was wir wollen. Aber die Gründe insgesamt, vor allem der, dass die Kantone in ihrem Auftrag nicht weiter mit Bundesgesetzgebung eingeengt werden sollen, sprechen gegen diese Motion.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.

Fetz Anita (S, BS): Basel hat ja eine langjährige, grosse Erfahrung in der Integrationspolitik, und zwar mit der Strategie "Fordern und fördern". Aus dieser Erfahrung heraus kann ich Ihnen sagen, dass es nicht um eine Kompetenzverschiebung geht, sondern darum - gerade wenn man eine gute Integrationspolitik macht, und eine solche machen heute sehr viele Kantone und Gemeinden -, eng mit den Nachbargemeinden und -kantonen, aber auch mit dem Bund zu kooperieren. Es ist also ganz wichtig, dass hier Kooperation und Koordination stimmen. Dabei ist es auch hilfreich, wenn geprüft wird, welche Spezialgesetze allenfalls angepasst werden müssen, und zwar in Kooperation mit den Kantonen. Es ist mehrfach gesagt worden, dass Integration eine Verbundaufgabe ist, da muss man sich gegenseitig unterstützen, da geht es nicht um Kompetenzverschiebungen.
Vielleicht noch ein Wort zum Brief der KdK: Als ich diesen gestern gelesen habe, hatte ich den Verdacht, dass diejenigen, die ihn geschrieben haben - daran waren lange nicht alle Kantone beteiligt -, nicht auf dem neuesten Stand der Dinge waren und zu wenig genau wussten, wie die Motion abgeändert worden ist. Deshalb: Wenn man das vorher entsprechend kommuniziert hätte, wäre dieser Brief wohl anders ausgefallen.

AB 2011 S 194 / BO 2011 E 194

Es besteht Handlungsbedarf auf der Ebene der Kooperation. Ich könnte mir vorstellen, dass das eine oder andere Spezialgesetz angepasst werden müsste. In diesem Sinne bitte ich Sie, die modifizierte Motion der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Fournier Jean-René (CEg, VS): Après avoir passé douze ans à diriger la politique d'intégration en Valais, je pense pouvoir comprendre la position exprimée par la Conférence des gouvernements cantonaux dans sa lettre. Je l'interprète de la manière suivante.
La crainte des cantons est certainement de se voir imposer une politique d'intégration depuis Berne, alors que l'on sait très bien dans chaque canton suisse qu'on ne peut pas décréter l'intégration. L'intégration se construit jour après jour, d'abord dans les quartiers, les communes, avec l'aide des autorités communales, d'associations. C'est un long travail sur le terrain qui garantit une réussite de la politique d'intégration, et non pas des textes de loi qu'on décréterait depuis la capitale.
En même temps, les responsables cantonaux savent que le soutien financier que la Confédération a apporté ces dernières années aux divers projets et programmes d'intégration a été très bénéfique pour l'ensemble des cantons. Les cantons connaissent tous les mêmes réalités, mais, à l'intérieur même d'un canton, des collectivités connaissent la problématique de l'intégration d'une façon plus intensive que d'autres, par exemple les communes urbaines ou les communes frontalières. Il en est de même pour les cantons: il y a des cantons frontaliers et des cantons urbains, qui ont des besoins en intégration nettement plus importants que d'autres cantons qui ne sont pas dans les mêmes situations.
C'est la raison pour laquelle, lorsque les cantons nous donnent comme message qu'ils ne veulent pas de loi-cadre sur l'intégration, ils nous disent de les laisser continuer à mener en toute autonomie leur politique d'intégration sur le terrain et de ne pas venir leur asséner des principes qui ne leur apporteraient peut-être pas grand-chose dans leur situation particulière et qui seraient même contre-productifs. Les cantons, j'en suis persuadé, ne veulent pas que la Confédération ne s'occupe plus d'intégration. Chacun doit savoir que l'intégration est non seulement l'affaire des collectivités publiques communales, des associations, des cantons, mais aussi celle de la Confédération.
La modification apportée par la commission à la motion a le grand avantage de dire de façon claire: "Nous, cantons, ne voulons pas d'une loi-cadre qui nous impose une façon d'intégrer et surtout qui nous prescrive avec quels moyens, mais nous voulons que la Confédération reste partenaire dans les programmes d'intégration. La responsabilité sur le plan de l'intégration, c'est nous qui l'avons, car c'est nous qui sommes au front avec les communes." La modification apportée par la commission adresse exactement ce message, puisqu'elle oblige la Confédération, les autorités fédérales et les entités cantonales à mener une étude ensemble pour savoir quelle sera la meilleure des politiques d'intégration à appliquer.
Je n'interprète pas ici cette motion comme une obligation pour la Confédération de légiférer dans le sens d'une loi-cadre puisque, finalement, la motion modifiée par la commission précise clairement: "ou une révision correspondante de la loi sur les étrangers et des lois spécifiques concernées". Je pense que c'est là bien sûr dans le respect des réalités que connaissent les cantons.
Je vous demande donc de bien vouloir adopter la motion modifiée selon la proposition de la majorité de la commission.

Berberat Didier (S, NE): Je vous demande également de soutenir la proposition de la majorité de la commission, soit la motion modifiée.
Comme vous le savez, je ne suis pas forcément un fédéraliste forcené dans la mesure où j'estime que la Confédération peut parfois faire mieux que les cantons dans certains domaines. C'est la raison pour laquelle, il y a quelques mois, j'étais favorable à une inscription du nombre d'heures d'éducation physique dans la législation fédérale plutôt qu'à un arrangement entre les cantons. Mais je pars aussi du principe que lorsque les cantons font du bon travail - et je crois qu'on peut le dire, j'étais aussi à la Stammtisch des cantons, ils font un bon travail en matière d'intégration puisque chaque canton a des services ou des offices qui s'occupent de l'intégration -, il faut que l'autorité de proximité conserve sa compétence. Il est, à mes yeux, plutôt de la compétence des cantons et des communes, en premier lieu, de s'occuper de cette question.
Si Monsieur Fournier s'est occupé durant douze ans de l'intégration au niveau du canton du Valais, j'ai été responsable durant dix ans de l'intégration des étrangers dans une commune urbaine et frontalière, et Dieu sait si des projets existaient. J'étais également chargé de l'instruction publique, et on a vu qu'on pouvait faire beaucoup de choses en matière d'instruction publique. Je dois le dire, je suis fier de venir du canton de Neuchâtel, qui a été pionnier en matière d'intégration puisqu'il a été le premier canton à mettre en place un délégué aux étrangers. Il n'y a pas de miracle: lorsqu'on fait une bonne politique d'intégration, il y a moins de rejet de l'étranger, il y a moins de craintes de l'étranger et cela se reflète aussi lors des votations fédérales en matière d'ouverture sur le monde.
Les cantons font du bon travail. Ils dépensent actuellement à peu près 30 millions de francs par année pour cette question-là. Je pense qu'une loi-cadre n'est pas forcément nécessaire. Une collaboration avec la Confédération doit exister dans la mesure où c'est aussi le rôle de la Confédération que de collaborer avec les cantons. J'ai retenu d'ailleurs - car on nous l'a dit lors de la Stammtisch des cantons - que d'ici l'été 2011, des contacts auraient lieu entre les cantons et le département de Madame la conseillère fédérale Sommaruga et même qu'un concept serait élaboré.
Je pense que la meilleure solution serait d'adopter la motion amendée, qui offre plusieurs possibilités. Je ne pense pas qu'une loi soit forcément nécessaire. Il appartiendra au Conseil fédéral d'examiner si la meilleure solution est une loi. Mais je pense que des collaborations, des projets concrets en collaboration avec les cantons seraient préférables à une loi-cadre fédérale de plus.

Reimann Maximilian (V, AG): Im Sinne einer persönlichen Erklärung, wie dies das Ratsreglement vorsieht, möchte ich etwas zum Votum meines ehrenwerten Kollegen Stähelin sagen. Herr Stähelin hat mich ja bekanntlich gerügt, weil ich den Begriff "Buebetrickli" verwendet habe.
Nun, ich möchte mich bei all denen entschuldigen, die sich durch diesen Ausdruck irgendwie betroffen gefühlt haben - es können ohnehin nur Männer sein. Ich wollte aber wirklich niemandem zu nahe treten, sondern ich verwendete einfach einen der aus meiner Sicht wunderschönen Begriffe, die unsere Mundart zur Beschreibung gewisser Tatsachen und Vorfälle kennt - nicht mehr und nicht weniger.

Büttiker Rolf (RL, SO), für die Kommission: Herr Stähelin hat sich schon gegen die Verwendung des Ausdrucks "Buebetrickli" verwahrt. Es ist ein Ausdruck aus dem Eishockey, Herr Reimann, und Frauen spielen auch Eishockey und machen auch "Buebetrickli" in der näheren Torecke. Ich bin zufrieden mit der Erklärung, ich hätte sie auch nicht gebraucht, denn ich bin keine Mimose.
Ich glaube, Herr Fournier hat es nicht schlecht auf den Punkt gebracht. Ich habe auch das festgestellt, was Frau Fetz gesagt hat: Die Regierungsräte haben vor allem auf den ursprünglichen Text der Motion aus dem Nationalrat abgestellt. Der Nationalrat hat ja diese Motion eingebracht. Einige Regierungsräte - ich konnte an dieser Sitzung vom Montag nicht teilnehmen, schade - haben mir gesagt, sie hätten gar nicht gewusst, dass sie abgeändert worden sei; diese Rückmeldung habe ich bekommen. Einige haben gesagt, ja gut, wenn ihr das im Ausländergesetz macht und kein Spezialgesetz macht, dann könnten wir eigentlich damit leben. Das

AB 2011 S 195 / BO 2011 E 195
einfach noch zur Ergänzung, da die Situation etwas schwierig geworden ist.

Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Nach dieser Aussprache zum Thema Integration kann ich doch feststellen, dass Sie sich alle einig sind. Es ist auch die Meinung des Bundesrates, dass Integration für unser Land etwas sehr Wichtiges ist, dass die erfolgreiche Integration die Basis für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist und dass unsere Gesellschaft ohne Integration auseinanderbricht. Wer eine Landessprache spricht, wer unser politisches System kennt, wer unsere Institutionen kennt, findet sich einfach besser zurecht im Leben, kann sich auch besser wehren. Integration im Arbeitsmarkt ist in einer Gesellschaft, in der man sich dermassen stark über die Arbeit definiert, von zentraler Bedeutung. Von daher bin ich froh zu hören, dass wir uns alle einig sind, wie wichtig Integration ist, und zwar Integration so verstanden, dass es nicht eine Einbahnstrasse ist, sondern dass man Integration zwar fördert, aber auch einfordert. Das ist die Basis der Integrationspolitik, die der Bundesrat verfolgt und verfolgen wird.
Einig sind wir uns auch darin, dass die Hauptarbeit der Integration in den Kantonen und in den Gemeinden und Städten passiert. Das soll auch weiterhin so bleiben. Ich kann Ihnen wirklich versichern, dass es die Meinung und die Überzeugung des Bundesrates ist, dass an diesen Kompetenzen nichts geändert werden soll; es gibt keine Bestrebungen des Bundesrates, Kompetenzen nach Bern zu ziehen. Vielmehr wollen wir - Herr Ständerat Fournier hat das sehr gut beschrieben - diese Integrationspolitik partnerschaftlich weiterführen, aber auch weiterentwickeln, dort wo es eben sinnvoll und nötig ist.
Nun findet diese Diskussion nicht im luftleeren Raum statt, das hat sich auch heute Morgen gezeigt: Wir haben über die Ausschaffungs-Initiative und den Gegenentwurf des Parlamentes gesprochen. Dieser Gegenentwurf enthielt auch einen Artikel über Integration; Sie kennen die Geschichte, ich will sie jetzt nicht wieder aufrollen. Es ist eine etwas schwierige Geschichte zwischen dem Parlament und den Kantonen. Das Volk hat entschieden, aber der Bundesrat wertet - wie einige von Ihnen auch - die Ablehnung des Gegenentwurfes nicht als Absage an die Integrationspolitik. Das ist auch im Nationalrat deutlich zum Ausdruck gekommen. Der Nationalrat hat ja dieser Motion, die heute zur Diskussion steht - nicht in abgeänderter Form, sondern als sie noch ein Integrationsrahmengesetz verlangte -, nach der Abstimmung über die Ausschaffungs-Initiative, nämlich am 17. Dezember 2010, mit 111 zu 59 Stimmen zugestimmt. Der Erstrat hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass er eine Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik wünscht.
Der Bundesrat hat damals die vorliegende Motion in ihrer unveränderten Form zur Ablehnung empfohlen. Zwar war es nicht so, dass der Bundesrat a priori keine zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen bezüglich Integration wollte, aber der Bundesrat wollte die Integrationspolitik eben zusammen mit den Kantonen weiterentwickeln. Er wollte sich bisher bewusst nicht darauf festlegen müssen, in welchem Gesetzesgefäss das passieren soll, ob das über ein neues Rahmengesetz geschehen soll oder eben im Rahmen der bisherigen Gesetze - des Ausländergesetzes, das ja bereits ein Integrationskapitel enthält, oder der bestehenden Spezialgesetze. Für den Bundesrat galt aber immer, dass der Inhalt wichtiger ist als die Form; ich habe das auch im Nationalrat vertreten.
In Bezug auf den Inhalt der Integrationspolitik ist der Bundesrat in den letzten Monaten nicht untätig geblieben. Wie bereits gesagt wurde, hat er in Erfüllung der Motion Schiesser 06.3445 und der Motion 06.3765 der SP-Fraktion, "Aktionsplan Integration", einen Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes verfasst und hat diesen im März des letzten Jahres veröffentlicht. Darin hat er eine Integrationspolitik der Zukunft umfassend skizziert. Wichtig ist, hier noch einmal festzuhalten: Auch hier wurde das Rad nicht neu erfunden, vor allem wurde es nicht von uns allein erfunden. Die Weiterentwicklung der Arbeit erfolgte im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz in ganz enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Gemeinden. Ich habe im Januar dieses Jahres alle Regierungsvertreter, die für die Integrationspolitik zuständig sind, getroffen, und wir haben uns über die Fortsetzung dieser Arbeit unterhalten. Ich stelle mit Freude fest, dass wir uns über die Rahmenbedingungen einig geworden sind und dass wir die Integrationspolitik zusammen fortsetzen wollen. Die Kantone wurden und werden selbstverständlich massgeblich in diesen Prozess mit einbezogen.
Zu den Eckwerten: Herr Reimann hat mich gebeten zu sagen, in welche Richtung es gehen wird. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich das Ganze zuerst dem Bundesrat und nicht Ihnen vorlegen möchte. Soviel kann ich Ihnen aber immerhin jetzt schon sagen, weil wir uns ja mit den Kantonen unterhalten haben und das nicht geheim ist: Die Integration soll weiterhin in den Regelstrukturen stattfinden; wir wollen keine neuen Strukturen schaffen. Für die Integrationspolitik sind weiterhin die Kantone und mit ihnen die Gemeinden und die Städte zuständig. Wir sind uns auch einig, dass es für die Integration mehr Mittel braucht. Auf diese Grundsätze haben wir uns geeinigt. Von daher kann ich Ihnen sagen: Dieser Prozess läuft weiter. Ich möchte dem Bundesrat Mitte dieses Jahres einen Integrationsplan vorlegen, der mit den Kantonen abgestimmt ist. Dieser Prozess ist jetzt intensiv im Gang. Ich habe den Kantonen versprochen, dass auch im Bereich Fordern und nicht nur im Bereich Fördern Weiterentwicklungen kommen sollen, denn ich bin überzeugt, dass Integration auch eingefordert werden kann, dass sie auch eingefordert werden soll. Soviel zum Prozess.
Wir haben zur Kenntnis genommen - Sie haben das jetzt auch mitgeteilt erhalten -, dass die Kantone kein neues Integrationsrahmengesetz wollen. Sie befürchten offenbar, dass mit einem neuen Gesetz Kompetenzverschiebungen stattfinden könnten. Dagegen setzen sich die Kantone zur Wehr. Der Bundesrat hat bis jetzt, auch im Bericht vom März des letzten Jahres, offengelassen, ob Anpassungen im Rahmen einer Revision des Ausländergesetzes und von allfälligen zusätzlichen Spezialgesetzen stattfinden sollen oder ob ein Integrationsrahmengesetz erarbeitet werden soll. Ein Integrationsrahmengesetz hätte von der symbolischen Bedeutung her natürlich sicher mehr Aussagekraft; es würde als stärkeres Signal gedeutet. Andererseits muss man sagen, dass ein solches Rahmengesetz vielleicht auch kontroverser diskutiert und dann auch fundamentaler bekämpft würde. Ich bin überzeugt, dass das Anliegen der Motion mit einer Revision des Ausländergesetzes genauso gut oder vielleicht sogar besser erfüllt werden könnte.
Die von Ihrer Kommission abgeänderte Motion entspricht nun genau dem Anliegen des Bundesrates. Sie wollen eine materielle Weiterentwicklung des Integrationsrechts, schreiben dem Bundesrat aber nicht vor, in welcher Form das passieren soll. Ich betone es noch einmal: Wir wollen diese Integrationspolitik zusammen mit den Kantonen weiterentwickeln, wir wollen keine neuen Kompetenzen für den Bund. In ihrer abgeänderten Form entspricht diese Motion dem, was der Bund zusammen mit den Kantonen erarbeiten will.
Ich bitte Sie deshalb, die abgeänderte Motion anzunehmen und damit zum Ausdruck zu bringen, dass Sie den Prozess unterstützen, ohne allerdings dem Bundesrat jetzt bereits verbindliche Vorgaben zu machen, in welcher Form diese Weiterentwicklung stattfinden soll. Das entspricht dem, was auch der Bundesrat will, und das entspricht dem, woran wir zusammen mit den Kantonen intensiv arbeiten.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 12 Stimmen

Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Die modifizierte Motion geht damit an den Nationalrat zurück.

AB 2011 S 196 / BO 2011 E 196

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