Maurer Ueli, Bundesrat:
Bei den Artikeln 46ff. stehen sich eigentlich zwei Konzepte gegenüber. Es geht darum, ob wir weiterhin Schutzräume bauen sollen, ob Ersatzabgaben geleistet werden sollen, ob Schutzräume unterhalten werden müssen und wie die Mittel aus den Ersatzabgaben allenfalls verwendet werden sollen.
Zum Bau: Wir sehen vor, dass Schutzräume nur noch in grösseren Überbauungen gebaut werden sollen, also dort, wo noch Lücken bestehen. Wir haben das Soll in gewissen Gemeinden zwar erfüllt, aber es gibt noch rund 900 Gemeinden in der Schweiz, die das Soll nicht erfüllen. Wenn wir also für jede Person einen Schutzplatz wollen, haben 900 Gemeinden Nachholbedarf. Mit der Schutzraumbaupflicht für grössere Überbauungen könnten im Lauf der nächsten Jahre einige Lücken geschlossen werden. Uns scheint das sinnvoll zu sein.
Wenn wir an der Schutzraumbaupflicht festhalten, stellt sich auch die Frage der Ersatzabgabe. Im Moment beläuft sich der Höchstbetrag auf 1500 Franken pro Schutzplatz. Er soll auf etwa 400 Franken gesenkt, also massiv reduziert werden. Wir sind der Meinung, dass wir an einer Ersatzabgabe festhalten sollten, wenn wir auch an einer Schutzraumbaupflicht festhalten. Wir schaffen damit über die Jahre Solidarität; so kann der nötige Bestand an Schutzräumen auch in Zukunft gewährleistet werden. Das hängt für uns zusammen.
Wir sind auch der Meinung, dass Schutzräume unterhalten werden sollen; die Unterhaltspflicht soll nicht aufgehoben werden. Dieser Unterhalt ist keine sehr grosse Sache - es braucht manchmal einen Filterwechsel, und die Räume müssen entsprechend benutzt werden. Das Konzept sieht vor, dass den Kantonen die Mittel zur Verfügung gestellt werden und dass die Kantone über deren Verwendung entscheiden können. Die Mittel sollen zweckgebunden im Zivilschutz eingesetzt werden, und zwar für den Unterhalt der bestehenden Schutzbauten; das entlastet die Hausbesitzer. Wenn es möglich ist, sollen die Mittel darüber hinaus auch für weitere Massnahmen im Zivilschutz verwendet werden können. Der Minderheitsantrag wird diesem Anliegen nicht gerecht, weil er eine andere Mittelverwendung vorsieht, die dann auch bedingt, dass der Bund auf diese Mittel Zugriff haben muss. Das möchten wir eigentlich nicht. Es geht um ein Konzept, das wir mit den Kantonen abgesprochen haben; aus diesem Gesamtkonzept sollte man nichts herausbrechen.
Nun stellt sich die Frage, ob das Ganze überhaupt notwendig ist. Ich bin schon der Meinung, das Konzept, das wir Ihnen vorschlagen, mache Sinn. Wenn es nur gerade um die Betonlieferanten und die Systemlieferanten ginge, wäre ich auch dagegen, Herr Jenny.
Wenn wir uns die Geschichte dieser Schutzräume ansehen, stellen wir fest, dass sich vielleicht schon etwas ändert. Eine unmittelbare atomare Bedrohung, wie sie zur Zeit des Kalten Krieges herrschte, besteht vielleicht nicht mehr. Aber immerhin gibt es Mittelstreckenraketen, die atomare oder chemische Sprengköpfe transportieren können. Wir sind auch in Zukunft nicht davor gefeit, weil die Länder, die Atomwaffen herstellen können und dies auch tun, leider zahlreicher werden und nicht weniger zahlreich. Ich möchte hier nicht den Teufel an die Wand malen. Aber die Möglichkeit, dass solche Mittel in falsche Hände geraten, besteht leider. Das ist auf die Dauer nicht auszuschliessen, und wir können nicht in zwanzig Jahren wieder Schutzräume aus dem Boden stampfen. Also ist diese Regelung notwendig.
Betrachten wir die aktuelle Situation in Japan: Wie Sie gesehen haben, wurde die Bevölkerung im Umkreis der Atomkraftwerke gebeten, die Häuser nicht zu verlassen. Ein Haus bietet etwa einen fünffachen Schutz, ein Luftschutzraum bietet etwa einen hundertfachen Schutz, also zwanzigmal mehr als ein normales Haus. Es ist dann eben der von Herrn Jenny gelieferte Beton, der diesen zusätzlichen Schutz bietet. Wir können jetzt zwar unsere Atomkraftwerke abstellen, aber wir haben keinen Einfluss auf Atomkraftwerke, die im grenznahen Raum stehen und die möglicherweise gefährlicher sind; wir haben auch keinen Einfluss auf die Wetterverhältnisse. Diese Schutzräume können einen zusätzlichen Schutz bieten.
Bei dieser ganzen Beurteilung können wir ja feststellen, dass wir nicht bei null beginnen. Es geht vielmehr darum, ein an sich bewährtes System mit möglichst geringen Mitteln auf einem Level zu halten, das, wenn es notwendig ist, einen Schutz für die Bevölkerung bietet. Es wurden in den letzten Jahren insgesamt etwa 12 Milliarden Franken in die Zivilschutzbauten investiert, sehr viel mit Bundessubventionen. Sich davon zu verabschieden heisst eigentlich, den bisherigen Gedanken des Bevölkerungsschutzes über Bord zu werfen. Ich meine, angesichts der möglichen Bedrohungen sollten wir das, was geschaffen wurde, mit einem bescheidenen Aufwand so aufrechterhalten, dass es auch in Zukunft Schutz bietet. Wir sind ja - da stimme ich teilweise wieder mit der Minderheit überein - nicht mehr der Meinung, dass in jedem Einfamilienhaus ein Luftschutzraum gebaut werden muss. Sich dort länger aufzuhalten kann tatsächlich problematisch werden; da gebe ich Ihnen Recht. Ich meine aber: Wenn Sie die Wahl haben, im verstrahlten Gebiet zu grillieren oder im Luftschutzraum zu sitzen, dann sitzen Sie im Luftschutzraum, auch wenn das weniger angenehm ist. Dann würde, meine ich, auch Herr Jenny den Grillplatz verlassen und sich einmal unter Boden begeben, um sich besser zu schützen. Aber ich glaube, dass es wirklich ein wenig eine Grundsatzfrage ist, was wir hier machen.
Der Entwurf des Bundesrates, der mit den Anliegen der Kantonen übereinstimmt, geht davon aus, das, was geschaffen wurde, an die aktuelle Situation anzupassen, das Bestehende zu unterhalten, zu pflegen und dort, wo es noch nötig ist - also in grösseren Überbauungen -, Lücken zu schliessen. Die dafür vorgesehenen Mittel sollen den Kantonen für den Zivilschutz zur Verfügung stehen. Sie entlasten damit auch die Hausbesitzer bei den Unterhaltsausgaben, und es gibt den Kantonen die Möglichkeit, aus diesen Solidaritätsbeiträgen den Zivilschutz zu alimentieren.
Insgesamt meinen wir, dass dies keine unmögliche Vorlage ist, sondern sie entspricht eigentlich einem Aufbau auf dem Bestehenden, und sie ist ein vernünftiger Kompromiss mit den Kantonen in Bezug auf die Finanzierung.
Ich bitte Sie also, bei den Artikeln 46ff. der Mehrheit Ihrer Kommission und damit auch dem Bundesrat zu folgen.