Maurer Ueli, Bundesrat:
Ich möchte mich vorab für die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission, aber auch für die Diskussion hier im Rat bedanken.
Ich möchte vielleicht diesen Armeebericht noch einmal in die Mitte stellen: Dieser Armeebericht ist ein neues Instrument. Der Bundesrat möchte damit dem Parlament die Gelegenheit geben, in einer frühen Phase Einfluss zu nehmen auf die Gesetzgebung, die später erfolgt. Wie das der Kommissionssprecher soeben noch einmal ausgeführt hat, geben Sie mit diesem Armeebericht einen Planungsauftrag an den Bundesrat und den Auftrag, diese Eckwerte in ein Gesetz umzugiessen und die Umsetzung aufzuzeigen. Das ist eigentlich eine Möglichkeit, die das Parlament bisher nicht hatte, um in einer frühen Phase auf die Weiterentwicklung der Armee Einfluss zu nehmen. Wir haben auch erkannt - was Sie jetzt mehrmals ausgeführt haben -, dass wir hier mit einem komplexen System der Sicherheitspolitik arbeiten. Wir erarbeiten zurzeit einen Bericht zum Bevölkerungsschutz 2015, und das hier ist der Armeebericht. Das verflechten wir zu einem Ganzen, zu einem Instrument der Sicherheitspolitik.
Ich möchte auch noch einmal sagen: Sie haben hier gefordert, man müsse jetzt endlich neue Erkenntnisse gewinnen, man müsse umbauen usw. Da möchte ich Sie schon bitten, von der Realität Kenntnis zu nehmen. Wir sind jetzt im Begriff, innerhalb von fünfzehn Jahren die Armee von 140 000 auf, gemäss Antrag des Bundesrates, nur noch 80 000 Angehörige zu reduzieren - da müssten Sie mir nur ein einziges Land in Europa zeigen, das einen Umbau der Streitkräfte im gleichen Tempo vornimmt! Es gibt kein Land ausser der Schweiz, das so weit geht. Es gibt auch kein Land, das jetzt im gleichen Umfang diesen Sicherheitsverbund pflegt, auf neue Herausforderungen reagiert und diese Instrumente zusammenfasst und verbindet. Ich glaube, dass all die Vorwürfe, die dann ab und zu fallen, wir würden uns nicht bewegen, definitiv fehl am Platz sind! Es gibt also kein Land, das derart rasch auf neue Erkenntnisse reagiert und einen Umbau derart rasch vornimmt. Das liegt an unserem System, weil Parlament und Bürger mitsprechen können.
Wenn ich die neuesten sicherheitspolitischen Umfragen der ETH lese, stelle ich mir eher die andere Frage, ob das Tempo nicht zu gross ist, weil die Bevölkerung eigentlich schon kehrtmacht und sagt, man müsste für die Armee mehr Geld ausgeben. Die Zahl jener, die sich zur Armee bekennen, steigt ständig, und mit dem Tempo, das wir hier vorlegen, ist ein Teil der Bevölkerung eher überfordert. All denjenigen, die fordern, wir müssten uns endlich bewegen, sage ich also: Springen Sie auf den Zug auf, bevor das Tempo zu schnell ist und Sie ihn verpassen!
Nun vielleicht noch zum Grundsätzlichen an diesem Armeebericht: Die Sicherheit misst sich ja grundsätzlich einmal an der Bundesverfassung. Und unsere Bundesverfassung und die Stellung unseres Landes bedingen gewisse Besonderheiten. Die Bundesverfassung garantiert dem Bürger in diesem Land einen Schutz. Wie ist dieser Schutz zu interpretieren? Es ist der Schutz von Leib und Leben, aber auch der Schutz von Eigentum und Einrichtungen. Grundsätzlich, darauf kommen Staatsrechtler, gilt: Je höher oder je besser eine Gesellschaft vernetzt ist, je anfälliger ihre Infrastrukturen sind, desto höher muss der Schutz sein, den der Staat gewährleistet. Und ein Land wie die Schweiz, das derart technologisch vernetzt ist, das derart verletzliche Infrastrukturen hat, braucht einen entsprechend höheren Schutz, wenn man den Schutz des Bürgers gewährleisten will. Das lässt sich nicht mit Entwicklungsländern vergleichen. Die Schweiz wird immer ein höheres Schutzbedürfnis haben, das, verglichen mit allen Ländern, an der Spitze liegt, weil der Schutz umfassend und komplex ist. Hier ist der Staat gefordert, mit einem komplexen Netz diese Sicherheit auch zu gewährleisten; wir nennen das Sicherheitsverbund. Die Anforderungen des Bürgers sind zu Recht hoch, weil das Schutzbedürfnis hoch ist.
Ein zweiter Punkt, der sich aus der Verfassung ergibt, betrifft die Unabhängigkeit und die Neutralität. Ein neutrales Land - und die Schweiz bekennt sich noch immer zur Neutralität, das ist immer noch mehrheitsfähig - hat ein höheres Bedürfnis in Bezug auf diesen Schutz, weil es als unabhängiges Land diesen Schutz weitgehend autonom gewährleisten will. Auch das Postulat Ihrer SiK schliesst ausdrücklich eine Allianz mit der Nato und einen EU-Beitritt aus. Das bedingt konsequenterweise, dass wir in Bezug auf die Unabhängigkeit und die Neutralität eine etwas höhere sicherheitspolitische Anstrengung zu erbringen haben als andere Länder. Das ist auch eine Besonderheit im Vergleich mit anderen Neutralen in Europa, die zwar neutral, aber nicht mehr allianzfrei sind.
Ein dritter Punkt, der dazukommt, ist der, dass die Schweiz Sitz internationaler Organisationen ist. Die Schweiz ist vielleicht neben New York der weltweit wichtigste Standort internationaler Organisationen. Das bringt, völkerrechtlich gesehen, ebenfalls zusätzliche Schutzbedürfnisse. Wir haben auf dem Platz Genf etwa 40 000 Personen, die einen erhöhten völkerrechtlichen Status geniessen und einen zusätzlichen Anspruch an die Sicherheit stellen. Sicherheit haben wir auch als Sitz internationaler Organisationen zu gewährleisten, das hängt ebenfalls eng mit dem Ansehen unseres Landes zusammen.
Wenn wir die Verfassung als Basis für die Sicherheit nehmen, werden wir immer einen etwas höheren Stand an Sicherheit bieten müssen, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, um den Schutz der Bevölkerung, um den Schutz internationaler Organisationen und ihrer Vertreter zu gewährleisten. Schon das verbietet eigentlich einen Vergleich mit anderen europäischen Ländern. Die Sicherheit ist auch ein Garant für den Wohlstand in der Schweiz und ein Garant für das Ansehen der Schweiz.
An die Adresse von Herrn Jenny: Wenn Unternehmer in diesem Land arbeiten, dann haben sie, meine ich, auch einen Beitrag an die Sicherheit zu leisten. Es findet ja vorläufig kein Exodus von Unternehmern nach Ägypten oder Libyen statt, obwohl sie dort keine Soldaten stellen müssten. In unserem System, in dem wir vom Bürger verlangen, dass er für die Miliz etwas opfert, dass er auf Ausbildung verzichtet oder dass er die Ausbildung verschiebt, ist es auch Sache der Unternehmen, die von dieser Sicherheit profitieren, einen Beitrag zu erbringen.
Der Armeebericht versucht, dem Sicherheitsauftrag, den die Verfassung vorgibt, gerecht zu werden. Der Kern des Armeeberichtes ist Kapitel 5, der Auftrag an die Armee und das Leistungsprofil der Armee. Zum ersten Mal überhaupt versucht der Bundesrat, der Armee über die Verfassung hinaus einen differenzierteren, spezialisierteren Auftrag zu erteilen: Was muss die Armee können? Das haben wir versucht festzulegen. In Kapitel 5 ist der politische Auftrag an die Armee enthalten. Ergänzend zu diesem Auftrag findet sich das Leistungsprofil: Was erwartet der Bundesrat von der Armee? Er erwartet, dass sie in bestimmter Zeit gewisse Leistungen erbringen kann. Das haben wir erstmals so festgeschrieben, und in diesem Detaillierungsgrad kenne ich das eigentlich auch bei anderen Staaten nicht. Das ist der Kernbereich: Was muss die Armee können? Und auf der Gegenseite stehen die Ressourcen, die sie dafür zur Verfügung bekommt. Das ist, scheint mir, der Kern dieses Armeeberichtes: Wir legen einen Auftrag für die Armee fest und müssen ihr die entsprechenden Mittel geben; das darf nicht aus dem Gleichgewicht geraten. Dass man die Höhe der Mittel unterschiedlich anordnen kann, ist je nach politischer Optik verständlich, aber das Gleichgewicht müsste in jedem Fall entsprechend gewahrt werden.
Was ist der Auftrag dieser Armee? Kernkompetenz Verteidigung: Die Armee muss in der Lage sein, einen militärischen Angriff abzuwehren, das ist wahrscheinlich die grösste Gefahr; sie steht zum Glück nicht unmittelbar bevor. Alle Sicherheitsexperten und alle Militärs gehen weltweit davon aus, dass derjenige, der die gefährlichste Variante beherrscht, nämlich die Abwehr eines militärischen Angriffes, auch Aufträge erfüllen kann, die darunterliegen. Daher konzentrieren sich alle Armeen dieser Welt darauf, dass sie die Kernkompetenz "Abwehr eines militärischen Angriffes" haben - denn wer das kann, kann dann auch etwas
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Einfacheres bewältigen. Diese Kernkompetenz "Abwehr eines militärischen Angriffes" soll mit diesem Armeebericht, wenn auch nur mit minimalen Mitteln, auch in Zukunft gewährleistet werden. Das bedeutet, dass noch 15 000 Mann - diese Zahl schlägt der Bundesrat vor - mit schweren Waffen ausgerüstet werden müssen, plus die Luftwaffe und Flugabwehr mit 7000 Mann. Das sind insgesamt 22 000 Mann, und das ist aus Sicht des Bundesrates die untere Limite, die nicht unterschritten werden sollte, weil wir sonst nicht mehr ein genügendes Know-how und eine genügende Ausbildung garantieren können; das muss in einem gewissen Rhythmus erfolgen. Das ist dieser Teil Kernkompetenz.
Dann sprechen wir in diesem Armeebericht erstmals von der Unterstützung der zivilen Behörden. Die Unterstützung der zivilen Behörden ist ein sehr wahrscheinlicher Einsatz, weil der grosse vaterländische Krieg in den nächsten Jahren ja nicht zu den wahrscheinlichsten Gefahren gehört. Aber es gehört durchaus zu den Möglichkeiten - wir erleben das fast im Alltag -, dass die Mittel der Kantone ausgeschöpft sind und man zur Sicherung, zur Überwachung, zur Hilfe, zur Unterstützung Militär benötigt, weil eben die zivilen Mittel ausgeschöpft sind. Das ist das, was wir neu unter Unterstützung der zivilen Behörden verstehen. Das ist das, was wir in der Vergangenheit hatten: eine Infanterie, die schützen, bewachen, helfen und retten kann. Mit der Unterstützung der zivilen Behörden möchten wir eigentlich auch wieder einen Schritt machen, mit dem diese Truppen näher zu den Kantonen, näher zu ihren allfälligen Einsatzgebieten kommen. Die ganze Zentralismusidee der Armee XXI müssen wir wahrscheinlich etwas auflösen, weil diese Mittel den Kantonen zur Verfügung stehen müssen und die Leute ihr Einsatzgebiet kennen sollten.
Dann gibt es Grundleistungen, die von der Armee erbracht werden müssen: der Nachrichtendienst, der bei der Aufklärung ebenfalls von uns profitiert, und die Ausbildung unserer Kader. Das machen wir mit dem normalen Armeebestand.
Damit komme ich zu den Vergleichen mit anderen Armeen, die Sie jetzt gerade angestellt haben: Solche Vergleiche hinken etwas. Nehmen Sie etwa die finnische Armee: Finnland hat ein ständiges Heer von 35 000 Mann, kann aber 350 000 Mann aufbieten. Das ist eigentlich der Bestand der finnischen Armee: 350 000 Mann. Oder nehmen Sie die österreichische Armee: Österreich hat ein ständiges Heer von 26 000 Mann, aber eine Reserve von 150 000, die es aufbieten kann. Deutschland hat jetzt dann eine Reserve von 175 000. Schweden hat ein Heer von 25 000, aber 200 000 Reservisten, die es aufbieten kann. Wir haben ein etwas anderes System: Wir haben mit unserem Milizsystem eine Mischung zwischen Armee und Reserven. Die Reserven, die wir haben, sind rascher aufzubieten, sie sind etwas besser ausgebildet, aber sie sind wesentlich kleiner als die Reserven praktisch aller anderen Länder in Europa. Daher hinken solche Vergleiche etwas.
Damit komme ich zum Bestand der Armee. Wir gehen von einer Milizarmee aus; ob der Bestand 80 000 oder 100 000 beträgt, spielt keine wesentliche Rolle. Die Milizarmee zeichnet sich dadurch aus, dass wir Leute aus ihrem Beruf oder aus ihrer Ausbildung nehmen und sie für eine gewisse Zeit in die Armee einteilen, um sie dort einen Auftrag erfüllen zu lassen. Die Miliz ist aber kein ständiges Heer wie die 26 000 Österreicher, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Der Milizsoldat wird nach zwei Wochen ein Urlaubsgesuch stellen, weil dringend etwas im Geschäft zu erledigen ist. Der Unternehmer wird sagen: Ich brauche jetzt diesen Baggerführer wieder, ich habe einen wichtigen Auftrag; ich zahle Konventionalstrafe, wenn das nicht gelingt; ich brauche den Mann auf dem Bagger, der muss also wieder zurück. Die Milizarmee - das ist ja auch eine ihrer Aufgaben - muss mit der Wirtschaft zusammenarbeiten.
Wenn wir einen Bestand von 80 000 oder 100 000 Dienstpflichtigen haben, ist es kaum wahrscheinlich, dass wir diesen Bestand aufs Mal aufbieten und ihn während längerer Zeit in der Armee halten können. Daher ist dieser Bestand wahrscheinlich in etwa zu halbieren. Das sind die Leute, die aufgeboten werden können, die zur Verfügung stehen. Nach ein, zwei, drei, vier Monaten gehen die zurück, und dann brauchen wir neue, oder wir sind dann "ausgeschossen". Die Grössenordnung unserer Armee kann also nicht unbedingt einfach mit derjenigen anderer Armeen verglichen werden. Je grösser der Bestand einer Milizarmee ist, je länger kann sie durchhalten. Also ist die Grösse der Armee auch eine Frage der Beurteilung, wie lange wir wohl durchhalten müssten; das hängt eigentlich davon ab. Es wird aber nie so sein, dass wir 80 000 oder 100 000 aufbieten können und die dann alle kommen und so lange bleiben, wie wir sie brauchen. Da müssen wir gegenüber der Wirtschaft flexibel sein, schauen, wie viele Leute sie uns geben kann, wann wir sie wieder zwei Wochen in den Urlaub schicken müssen. Die Frage der Grössenordnung ist eine Frage der Durchhaltefähigkeit.
Sie sehen es auch in den Zusatzberichten, dass die Grösse nicht das entscheidende Kostenkriterium ist: 80 000 Dienstpflichtige kosten 4,9 Milliarden Franken, 100 000 kosten 5,1 Milliarden, 120 000 kosten 5,3 Milliarden. Die Grundausbildung und die Ausrüstung erfolgen ohnehin, die Dienstpflichtigen bleiben je nachdem einfach länger in der Armee eingeteilt. Die Frage der Grösse ist also eigentlich eher eine zweitrangige Frage. Wichtig ist, dass die Dienstpflichtigen alle ausgebildet und ausgerüstet sind. Das zur Grösse dieser Armee.
Die Finanzen ergeben sich in etwa von selbst. Wenn Sie die Leute vollständig ausgerüstet haben wollen, wie das die Kommission für die Zusatzberichte verlangt hat, kommen Sie in etwa auf die entsprechenden Zahlen.
In seinem Entwurf schlägt Ihnen der Bundesrat als Eckwerte vor: Eine Bestandesgrösse von 80 000 Soldaten, die Kosten dürfen 4,4 Milliarden Franken betragen, und die Soldaten sollen 5 Millionen Diensttage leisten. Diese Eckwerte haben zur Folge, dass das Dienstleistungsmodell überprüft werden muss; das werden wir ohnehin tun. Die Dienstzeit muss mit dem Modell gemäss Bundesrat verkürzt werden, und zwar um voraussichtlich etwa 40 Tage oder um zwei WK, wobei stimmt, was Herr Jenny gesagt hat: Wir werden hier in Zukunft noch mehr differenzieren. Technisch anspruchsvolle Truppen werden eine längere Grundausbildung, sprich Rekrutenschule, und weniger WK absolvieren, weniger anspruchsvolle Truppen werden eine kürzere Ausbildung erhalten und mehr WK absolvieren. Wir sind diesbezüglich an der Arbeit, denn das ist eine der Vorgaben des Bundesrates.
Es wurde verschiedentlich bemängelt, die Zahlen gemäss Bundesrat würden mit den Zusatzberichten nicht übereinstimmen. Das stimmt nur auf den ersten Blick. Die Variante mit 80 000 Soldaten, die der Bundesrat vorschlägt, kostet voll ausfinanziert 4,9 Milliarden Franken, wie wir das in den Zusatzberichten aufgezeigt haben. Der Bundesrat hat aber gesagt, 4,9 Milliarden Franken seien zu viel, wir müssten 500 Millionen Franken einsparen, es dürfe nur 4,4 Milliarden Franken kosten. In Kapitel 6.5 zeigen wir elf Sparmöglichkeiten auf, die wir im Moment bearbeiten, damit diese 4,4 Milliarden Franken realisiert werden könnten. Dabei besteht aber auch die Gefahr, dass Leistungsprofil und Ressourcen wieder aus dem Gleichgewicht geraten könnten; das hat der Bundesrat auch erkannt.
Wenn wir jetzt an diesen Sparmodellen arbeiten, stellen sich auch Fragen militärstrategischer Art wie: Können wir in der Südschweiz auf ein Logistikzentrum verzichten? Das ist auch eine staatspolitische Frage. Oder: Können wir einen Landesteil, eine Sprachregion vom Militär praktisch "abschalten"? Dann haben wir dort nichts mehr, aber die Soldaten nehmen wir. Solche Fragen werden zu beantworten sein, wenn diese Sparvorschläge einmal vorliegen.
Es gibt die rein ökonomische Betrachtung, bei der man sagt: Es sind 4,4 Milliarden Franken. Dann zählt alles andere nichts mehr. Dann wiederum ist es eine politische Frage, die wir zu beantworten haben: Lassen wir uns das Tessin noch etwas kosten, weil es militärstrategisch wichtig ist, auch dort ein Ausbildungszentrum zu haben und auch dort Leute auszubilden? Das sind Fragen, die wir zurzeit prüfen.
Solche Fragen stellten sich der Armee natürlich immer. Als Milizarmee hat sie den Auftrag, die Sicherheit zu
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garantieren. Sie hat aber daneben in der Geschichte auch andere Aufgaben erfüllt: Sie war eine Art Klammer, Lebensschule, was auch immer; auch das ist dann wiederum zu beurteilen.
Der Bundesrat beantragt einen Sollbestand von 80 000 Militärdienstpflichtigen, aber aufgrund der finanziellen Situation sagt er, dass es nicht mehr als 4,4 Milliarden Franken kosten darf. Wir wissen zwar, dass dieser Bestand vollständig ausgerüstet mehr kosten würde. Wir sind daran, Sparmöglichkeiten aufzulisten, und da sind selbstverständlich auch Sparmöglichkeiten innerhalb der Verwaltung vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass wir in den nächsten Jahren bis zu 2500 Stellen abbauen müssen, um auf diese 4,4 Milliarden Franken zu kommen. Dann melden sich wieder die Vertreter der Randregionen, weil viele dieser Stellen, die dann verschwinden, durchaus so etwas wie das Rückgrat der Wirtschaft dieser Regionen bilden. Sie sehen, in welchem Umfeld wir hier arbeiten.
Aber es gibt eigentlich keine Differenzen zwischen den Aussagen im Zusatzbericht und denen des Bundesrates. Der Bundesrat hat einfach die Sparlimite festgesetzt, und daran arbeiten wir. Wir müssen dem Bundesrat diese Vorschläge bis Ende September unterbreiten.
Nun hat Ihre Kommission Zusatzvarianten in verschiedenen Grössenordnungen für vollständig ausgerüstete Bestände verlangt. Wenn wir diesen Auftrag erfüllen, dann kommen wir zwangsläufig zu anderen Zahlen als der Bundesrat, der eben bereits den Rotstift angesetzt hat. Die Mehrheit der Kommission schlägt die Variante mit 100 000 Militärdienstpflichtigen vor. Das würde bedeuten, dass die Leute etwas länger in der Armee verweilen; wir gehen ja immer von der allgemeinen Dienstpflicht aus. Das würde heissen, dass die Leute einen, vielleicht zwei WK mehr leisten; das ist auszudividieren. Die Variante mit 5,1 Milliarden Franken, welche die Mehrheit vorschlägt, wäre für vollständig ausgerüstete Bestände.
Zu diesen Zahlen vielleicht noch etwas: Wir haben das nach bestem Wissen und Gewissen auf das Jahr 2015 berechnet. Das sind keine messerscharfen, ganz hieb- und stichfesten Zahlen. In diesem Sinn ist es nicht ein Budget, sondern es sind Kostenschätzungen, die aber, wie wir meinen, zuverlässig sind.
Jetzt kann man da und dort noch etwas sparen, daher könnten wir auch mit einer Variante Stähelin oder Maissen leben. Aber wichtig ist: Egal, was Sie heute für einen Eckwert beschliessen, beschliessen Sie bitte eine Grössenordnung, und geben Sie zu dieser Grössenordnung die notwendigen Ressourcen! Man hat der Armee nämlich einen Auftrag gegeben, für die Armee ein Leistungsprofil festgelegt - und ihr laufend Mittel entzogen. Das ist das Gefährlichste, und daran leiden wir zurzeit. Es führt zu einem Ungleichgewicht, so gerät alles aus den Fugen. Egal, auf welcher Höhe Sie den Leistungsauftrag festsetzen - die Höhe ist selbstverständlich nicht ganz egal -: Geben Sie die dazu notwendigen Mittel. Das scheint mir ganz zentral zu sein.
Der Unterschied zwischen dem Mehrheitsantrag und den Minderheitsanträgen liegt in der Durchhaltefähigkeit der Armee. Die Armee erhält mehr Spielraum, wenn sie grösser ist. Sie kostet etwas mehr, aber sie wird tendenziell effizienter, weil sie mit ein bisschen mehr Mitteln wesentlich mehr zu leisten vermag und eine grössere Durchhaltefähigkeit hat. Das ist der Unterschied zum Sparauftrag.
Noch etwas zur Beschaffung der Flugzeuge, die Sie hier hineingepackt haben: Da schlägt der Bundesrat ebenfalls ein anderes Modell vor. Der Bundesrat erarbeitet zurzeit eine Sonderfinanzierung, er diskutiert diese Lösung bereits am 29. Juni. Er hat also ohne Auftrag des Parlamentes gearbeitet. Vorgesehen ist, den Räten noch in diesem Jahr eine Botschaft für eine Sonderfinanzierung dieser Flugzeuge vorzulegen. Das ist also ohnehin vorgesehen. Die Lösung des Bundesrates sieht Folgendes vor: Sonderfinanzierung, Wiederaufnahme der Beschaffung 2015, Rüstungsprogramm etwa 2018/19, erste Flugzeuge wahrscheinlich etwa 2022; dies als grobe Grössenordnung.
Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission sieht eine Beschleunigung vor. Im Grundsatz sind wir uns einig: Der Bundesrat und Sie wollen neue Flugzeuge. Wir sind uns also einig. Sie beschleunigen die Beschaffung um fünf bis sieben Jahre, wenn Sie Ihrer Kommission folgen.
Die Frage, die offenbleibt, ist die Finanzierung. Sie schlagen eine teurere Armee vor, und die Beschaffung der Flugzeuge müsste etwas beschleunigt werden. Wir sprechen von mehr Finanzen ab 2015. Die Legislaturplanung bis 2015, die in Vorbereitung ist, ist ohnehin nicht tangiert. Man könnte also sagen: Die Mehrausgaben wären für die übernächste Legislatur planbar. Aber das heisst trotz allem: Wenn Sie mehr Geld für Sicherheit ausgeben, ist dieses Geld an anderen Orten einzusparen, und das ist eine politische Frage: Wie viel Gewicht gibt man der Sicherheit? Wo ist man bereit einzusparen?
Der Bundesrat ist der Meinung, die Sicherheit sollte mit dem jetzigen Plafond in etwa auskommen müssen, daher diese Sparaufträge. Es wären übrigens nicht 1 Milliarde Franken mehr - gemäss Antrag der Mehrheit -, es wären 600 bis 700 Millionen Franken mehr pro Jahr. Wir haben jetzt ein Kernbudget von rund 4,4 Milliarden Franken, dies mit den Immobilien. Das ist also die Differenz.
Der Entwurf des Bundesrates nimmt, meine ich, von den finanzpolitischen Realitäten Kenntnis, fährt auf dem bisherigen Niveau weiter, nimmt in Kauf, dass diese Armee von 80 000 Soldaten gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen muss und dass damit auch gewisse staatspolitische Fragen - was machen wir noch, was machen wir nicht? - aufgeworfen werden. Sie setzen die Gewichte etwas anders.
Noch zu einigen Fragen im Detail: Die Frage von Herrn Hess betraf die Einsatzkonzepte und die Detailkonzepte. Das haben wir vorgesehen. Sie finden die Liste der Detailkonzepte unter Ziffer 7.3 des Armeeberichtes; wir arbeiten daran. Wir sind ja eigentlich daran, vom Grossen ins Kleine zu gehen. Bisherige Armeereformen begannen bei der Gliederung eines Bataillons, was unserer Meinung nach falsch ist. Diese Detailkonzepte erarbeiten wir aber noch.
Herr Hêche hat auf die Güterabwägung zwischen einzelnen Aufgabenbereichen des Bundes hingewiesen: Wer erhält wie viele Mittel, dies in Anbetracht einer nach wie vor angespannten Finanzsituation? Der Bundesrat hat sich diesbezüglich festgelegt.
Herr Zanetti hat diese verschiedenen Vergleiche angestellt. Ich glaube, dass diese so nicht aufgehen, einfach, weil wir ein anderes Armeemodell haben. Ich bin aber der Meinung, dass, wenn man das in etwa über einen Leisten schlagen möchte, die Schweiz mit diesen 80 000 Milizsoldaten nachher nicht mehr eine überdimensionierte Armee hat. Wir wären damit etwa im Mittel der europäischen Armeen, wenn man alles aufrechnet und vergleicht. In Anbetracht der besonderen Bedürfnisse, die ich Ihnen erläutert habe, und aufgrund der Bundesverfassung sind wir, meine ich, mit einem Bestand von 80 000 ganz sicher nicht mehr zu hoch dotiert. Mit 80 000 sind wir also im unteren Bereich, der notwendig ist, um diesen Auftrag noch zu erfüllen. Es wird ja bereits angezweifelt, dass das überhaupt noch möglich sei.
Mehrmals wurde gesagt, der Steuerzahler bezahle das alles. Selbstverständlich bezahlt der Steuerzahler das, aber er erhält dafür auch Sicherheit, und diese bedeutet letztlich Wohlstand. Unser Land wäre nicht eines der wohlhabendsten Länder der Welt, wenn es nicht diese Sicherheit hätte. Die Sicherheit ist einer der Garanten für Wohlstand in der Zukunft. Und mit dieser Sicherheit kann nicht beliebig gespielt werden. Die Bürger haben immer die Möglichkeit zu sagen, wie viel sie ihnen wert ist. Sie sind nach dem Bundesrat die Nächsten, die dazu Stellung nehmen können.
Die Frage der internationalen Zusammenarbeit: Der Bundesrat hat das Postulat 11.3469 der Kommission bereits behandelt. Er ist bereit, dieses entgegenzunehmen und Ihnen dazu einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten. Ich möchte dem nicht vorgreifen, aber es ist immerhin festzuhalten, dass man zwar gerne von einer europäischen Sicherheitsarchitektur spricht, dass diese aber in der Praxis eigentlich kaum vorhanden ist. Wenn Sie den Fall Libyen anschauen: Die europäischen Länder haben fast alle unterschiedlich darauf reagiert; es gibt keine wirkliche Architektur,
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an die wir uns anlehnen könnten. Aber wir verstärken die bestehende Zusammenarbeit überall dort, wo es möglich ist. Wir werden Ihnen das dann noch einmal ausführlich unterbreiten; wir gehen daran, das zu erarbeiten. Eine Kooperation im Luftraum ist zurzeit wenig wahrscheinlich. Sie bedeutet, wenn wir es nicht selber machen, einen Know-how-Verlust; sie bedeutet auch nicht weniger Kosten, denn es fliegt niemand gratis über die Schweiz. Würden wir dies wiederum für andere Länder erbringen, würde das bedeuten, dass wir aufrüsten müssten, und das entspricht auch nicht unserem Bedürfnis. Auch hier, so meine ich, sind die praktischen Möglichkeiten eingeschränkt; sie existieren jedoch im Bereich der Luftraumüberwachung.
Noch ein Wort zu den neuen Gefahren, die Frau Ständerätin Fetz angesprochen hat: Bezüglich Cyberwar arbeiten wir an einem Konzept. Aber Sie müssen wissen: Cyberdefence heisst nicht, einfach vor dem Bildschirm zu sitzen und zu schauen, was passiert. Cyberdefence bedeutet vielmehr, Investitionen in die Abwehr, Aufklärung und Ausbildung zu tätigen. Wenn wir also in diesem Bereich tätig werden, bedingt das Investitionen und Ausbildung, und es bedingt eine Mittelverschiebung innerhalb der Armee. Daran arbeiten wir. Noch einmal: Ich glaube, wir müssen uns vom Bild verabschieden, in der Schweiz passiere nichts, in der Schweiz verharre man in den alten Stellungen; wir dürfen das Bild nicht gegen aussen zementieren. Denn es gibt kein anderes europäisches Land, das mit der gleichen Geschwindigkeit und Konsequenz seine Sicherheitskräfte umbaut. Ich glaube, dass wir hier hinsichtlich des Tempos, mit dem wir das machen, beispielhaft sind.
Ich bitte Sie, zusammengefasst gesagt, auf die Vorlage "Armeebericht 2010" einzutreten. Ich bitte Sie, bei diesen Eckwerten der Variante des Bundesrates zu folgen. Das ist die heutige finanzpolitische Realität. Wenn Sie eine höhere Limite beschliessen, dann bin ich als Offizier - wenn ich die Bemerkung von Herrn Lombardi aufnehmen kann - nicht unglücklich, aber wir müssten dann miteinander auch eine Finanzierungslösung finden. Sie müssen sich im Klaren sein: Wenn Sie heute zu etwas höheren Anforderungen Ja sagen, dann müssen Sie morgen auch zur Finanzierung Ja sagen. Das ist dann eine schwierige Aufgabe. Der Entwurf des Bundesrates entspricht den finanzpolitischen Realitäten, auch in Bezug auf die Flugzeugbeschaffung.