Maurer Ueli, Bundesrat:
Offenbar bereitet die Einordnung dieses Planungsbeschlusses etwas Schwierigkeiten. Wenn ich vielleicht kurz zurückblenden darf: Damals, bei der Reform Armee XXI und dem Entwicklungsschritt 2008-2011, hat sich das Parlament laut darüber beklagt, dass man mit dem Militärgesetz vor vollendete Tatsachen gestellt werde und zu den Grundsätzen der Armee-Entwicklung eigentlich kein Mitspracherecht habe. Das war der Grund dafür, dass der Bundesrat ein zweistufiges Verfahren vorgesehen hat, nämlich zuerst einen Armeebericht vorzulegen - um Ihnen die Gelegenheit zu geben, über die grundsätzliche Ausrichtung der Armee zu diskutieren - und Ihnen in einem zweiten Schritt aufgrund dieser Eckwerte einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Wir sind also in dem Bereich des Armeeberichtes, sozusagen in der ersten Phase. Es geht darum, dem Parlament die Gelegenheit zu einer Mitsprache zu den Eckwerten und zur künftigen Ausrichtung der Armee zu geben. Der Bundesrat hat dazu den Armeebericht vorgelegt. Er hat die Armee skizziert, die er sich vorstellt, und die Eckwerte vorgegeben. Das Parlament hat das Heft jetzt selbst in die Hand genommen und diese Eckwerte verändert. Ausgangslage ist immer der Armeebericht, und in diesem Armeebericht gibt es für die verschiedenen Armeemodelle ein entsprechendes Preisschild. Eine Armee mit 80 000 Angehörigen kostet 4,9 Milliarden Franken, eine Armee mit 100 000 Angehörigen, wie sie jetzt zur Diskussion steht, kostet so, wie sie dort geschildert wird, 5,1 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat in Kapitel 6.5 des Armeeberichtes verschiedene Sparmöglichkeiten aufgezeigt; es sind elf Sparmöglichkeiten, die zeigen, wie man diese Armee und damit auch die Ausgaben verändern kann. Wenn ich das etwas vereinfacht sagen kann: Wir können die ganze Armee mit Fahrrädern und mit Steinschleudern ausrüsten, dann kann sie den Auftrag nicht erfüllen, aber sie wird billiger, oder wir können jedem einen Panzer kaufen. Innerhalb dieses Spektrums geht es darum, die Armee zu planen.
Jetzt sind wir uns im Parlament über die Eckwerte einig. Es bestehen keine Differenzen: Beide Räte haben einer Armeegrösse von 100 000 Angehörigen zugestimmt, und auch 5 Milliarden Franken sind grundsätzlich bei der Mehrheit nicht mehr bestritten. Das heisst, Sie würden uns mit diesem Beschluss den Auftrag geben, Ihnen zu zeigen, wie eine Armee aussieht, die 100 000 Angehörige und dafür 5 Milliarden Franken zur Verfügung hat.
Da gibt es verschiedene Parameter, die man ändern kann, z. B. die Anzahl WK-Tage, die Länge der Grundausbildung, die Zahl der Standorte und Schiessplätze, die für die Grundausbildung benützt werden, das Technologieniveau der Ausrüstung. Das sind Parameter, die man ändern kann und mit deren Hilfe wir Ihnen ein Bild davon geben können, wie eine Armee mit 100 000 Mann, die 5 Milliarden Franken kostet, aussieht und wie sie ausgerüstet ist. Das ist der Planungsauftrag.
Grundsätzlich besteht heute eigentlich eine Einigung, die es erlaubt, einen solchen Planungsauftrag zu erteilen: Man ist sich einig über die Grösse von 100 000 Mann, man ist sich einig über die Kosten von 5 Milliarden, man ist sich einig darüber, dass man Flugzeuge beschaffen will, und man sagt, dafür gibt es 5 Milliarden. Jetzt geht es darum, Ihnen aufzuzeigen, wie es mit 5 Milliarden im Detail aussieht: wie die Armee ausgerüstet wird, wie und wo sie ausgebildet wird. Das führt dann zur konkreten Gesetzesvorlage. Damit haben wir die Auflage, Ihnen bei der Frage, wie die Armee aussehen soll, ein Mitspracherecht zu geben, eigentlich erfüllt. Beim Armeegesetz haben Sie eine zweite Möglichkeit, Korrekturen vorzunehmen, wenn Ihnen unsere Vorstellungen nicht entsprechen.
Nun geht es um den Betrag von 5 Milliarden Franken. Ihre Kommission und Ihr Rat haben anfangs einen höheren Betrag beschlossen. Das tiefere Niveau bedingt nun Korrekturen, wie ich sie geschildert habe - bei der Ausrüstung und bei der Ausrichtung -, Korrekturen, die wir vornehmen müssen, damit wir den Betrag von 5 Milliarden nicht überschreiten.
Ich möchte ganz klar festhalten, dass ich über den Beschluss, 5 Milliarden vorzusehen, nicht gejammert habe. Bisher hörte ich immer den Vorwurf, ich hätte gesagt, mit 5 Milliarden ginge es; ich hörte, dem traue man nicht. Ich bin der Meinung, dass 5 Milliarden genügen. 5 Milliarden Franken müssen genügen; da bin ich nicht ganz einig mit Herrn David.
Natürlich kann man die Armee noch besser ausrüsten, aber vor dem Hintergrund der Verantwortung, die wir haben, und in Abwägung unserer Aufgabe gegenüber anderen Aufgaben, die dieser Staat zu erfüllen hat, sind 5 Milliarden eine staatspolitisch vernünftige Grössenordnung, die über den Preisvorstellungen des Bundesrates liegt. Ich glaube aber, dass wir uns in diesem Gleichgewicht bewegen müssen, wenn wir auch die anderen Aufgaben des Staates vor Augen haben. Daher ist es, glaube ich, vernünftig, wenn Sie mit diesen 5 Milliarden einen Rahmen vorgeben, in dem sich die Armee-Entwicklung dann bewegen muss. Wenn Sie die Armee fragen würden, hätte sie selbstverständlich noch weitere Wünsche. Man könnte ihr auch 7 Milliarden geben, sie könnte auch einen solchen Betrag verwenden. Aber die
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AB 2011 S 945 / BO 2011 E 945
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Lösung mit 5 Milliarden Franken scheint mir ausgewogen zu sein. Sie haben den einen Parameter des Bundesrates, die Armeegrösse, verändert; nun verändern Sie auch den anderen Parameter, die Ausgaben. Das ist, wenn Sie den Weg des Bundesrates verlassen, in sich wieder irgendwie stimmig. Für mich ist diese Lösung also machbar.
Ich möchte noch an das Votum von Herrn Bieri anknüpfen: Nicht machbar ist eine Aufnahme ins Budget, wenn keine rechtliche Grundlage dafür besteht. Es braucht zuerst die Schaffung einer rechtlichen Grundlage durch das Parlament, damit der Bundesrat etwas ins Budget aufnehmen kann. Das gilt nicht nur für die Lösung des Nationalrates, es gilt auch für die Lösung des Bundesrates. Auch der Bundesrat, der eine separate Finanzierung für die Flugzeuge vorgesehen hat, braucht eine rechtliche Grundlage, damit er sie ins Budget aufnehmen kann. Die Bedingung, um sie ins Budget aufnehmen zu können, ist also nicht gegeben.
Noch einmal: Mit 5 Milliarden Franken ist es meiner Meinung nach machbar, damit muss die Armee auskommen, damit hat sie die Flugzeuge zu kaufen; das ist eine umsetzbare Lösung.
Zur Frage von Herrn Graber: Diese Aussage habe ich im Sommer gemacht. Sie gab die Haltung des Bundesrates wieder, die Finanzierung der Armee sei sicherzustellen und es sei Ihnen eine Sonderbotschaft, ein referendumsfähiger Beschluss mit einer Sonderfinanzierung für die Flugzeuge, zu unterbreiten. Nun ist der Bundesrat in dieser Frage durch den Nationalrat korrigiert worden. Der Nationalrat und auch Sie sind auf dem Weg, die Flugzeuge ohne Sonderbotschaft zu finanzieren. Wenn Sie das beschliessen, hat der Bundesrat Ihren Entscheid auszuführen und kann nicht bei der von ihm vorgesehenen Lösung mit einer Sonderfinanzierung für die Flugzeuge bleiben. So gesehen ist an dieser Positionsänderung nicht der Bundesrat schuld, sondern der Nationalrat und jetzt auch Ihr Rat, der eine Finanzierung mit 5 Milliarden Franken inklusive Flugzeugen will; damit geht die Finanzierung über den ordentlichen Weg des Rüstungsprogramms.
Die Änderung, die Sie vorgenommen haben - Einstellen des Plafonds im Budget 2014 -, macht finanzpolitisch gesehen eigentlich Sinn. Wir unterbreiten Ihnen die gesetzlichen Grundlagen bis spätestens Ende 2013; Sie können diese dann beraten. Damit würde für den Bundesrat die rechtliche Grundlage bestehen, um den Betrag ordentlich im Budget einzustellen. Die Verschiebung auf 2014, die Sie vorsehen, macht also eigentlich Sinn und schafft die Gelegenheit, dieses Verfahren im ordentlichen demokratischen Prozess durchzuspielen. Ein solches Vorgehen ist konsequent. Der Nationalrat hat ursprünglich das Vorlegen einer Botschaft bis Ende 2012 und das Einstellen des Betrages im Budget 2013 verlangt. Jetzt haben Sie den Zeitpunkt für das Vorlegen der Botschaft auf Ende 2013 verschoben; es ist logisch, dass Sie mit der Einstellung im Budget dann auf 2014 gehen. So gesehen erteilen Sie uns also den Planungsauftrag. Die Eckwerte sind nachher so gesetzt, dass der ordentliche parlamentarische Prozess stattfinden kann.
Mit dem Planungsauftrag haben Sie die rechtliche Grundlage. Damit haben Sie ja logischerweise noch einmal die Möglichkeit, in diesem Gesetz korrigierend einzugreifen. Und dann erstellen Sie die rechtlichen Grundlagen für die Einstellung im Budget.
Ich glaube, insgesamt sind Sie damit auf einem ordentlichen Weg. Sie setzen das um, was Sie ursprünglich vorgesehen haben, nämlich einen höheren Armeebestand, als ihn der Bundesrat will, und die Armee besser auszufinanzieren. Das ist auf diesem Weg möglich. Ich denke, Sie erreichen so das Ziel, auch wenn Sie von der Maximalforderung 5 Milliarden Franken etwas abweichen müssen. 5 Milliarden Franken sind, auch mit Blick auf andere Staatsaufgaben, immer noch eine obere Grenze, denke ich. Das müssen wir schon sehen. Es wird sich dann zeigen, ob Sie auch bereit sind, diese Beträge tatsächlich im Budget einzustellen, denn das bedingt an anderen Orten möglicherweise Korrekturen. Aber mit diesem Vorgehen, wie Sie es jetzt in der Kommission aufgezeigt haben, ist der ordentliche demokratische Prozess auf allen Stufen gewährleistet.