Sommaruga Simonetta, Bundesrätin:
Sie haben jetzt eindrücklich die Probleme im Asylbereich aufgezählt, Probleme, die zum Teil schon sehr lange bekannt sind, aber auch Probleme, die zum Teil akut geworden sind. Sie haben auch die Widerstände in der Bevölkerung gegen neue Asylunterkünfte erwähnt. Das ist allerdings in keiner Art und Weise neu, das war schon früher so, das war immer so. Aber es ist sicher heute auch ein Problem. Sie haben die Befürchtungen der Bevölkerung im Zusammenhang mit zunehmenden Asylgesuchszahlen erwähnt, Sie haben die Kosten erwähnt, aber auch den Willen, dass die Schweiz weiterhin ihrer humanitären Tradition Rechnung tragen soll.
Ich glaube, das Ziel, das wir alle haben, das auch der Bundesrat hat, ist eine glaubwürdige Asylpolitik, d. h. eine Asylpolitik, die auch von der Bevölkerung verstanden wird, die von der Bevölkerung mitgetragen werden kann. Damit eine Asylpolitik glaubwürdig ist, müssen aus Sicht des Bundesrates drei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens müssen die Asylverfahren fair und effizient sein. Zweitens muss sichergestellt sein, dass, wer aufgrund eines Asylverfahrens bleiben kann, also als Flüchtling anerkannt wird, möglichst gut und rasch in die Gesellschaft, aber auch in den Arbeitsmarkt integriert wird, damit er nachher wieder für sich selber sorgen kann. Drittens muss, wer aufgrund eines fairen und effizienten Verfahrens die Schweiz verlassen muss, eben gehen, und zwar ebenfalls möglichst rasch und wenn immer möglich freiwillig. Bei allen politischen Kontroversen - wir haben es auch jetzt gehört, es ist wahrscheinlich eines dieser Themen, bei denen man sich in der Vergangenheit politisch wirklich sehr oft uneinig war - ist es doch immerhin erfreulich festzustellen, dass weitestgehend Einigkeit besteht in diesen drei Punkten und dass es sinnvoll ist, unsere Arbeit in der Asylpolitik auf diese drei Bereiche zu konzentrieren: Verfahren, Vollzug und Integration.
Zum Bereich Integration: Der Bundesrat hat am 23. November dieses Jahres einen Integrationsplan vorgelegt und in die Vernehmlassung geschickt. Dieser Integrationsplan - es geht vor allem um eine Änderung des Ausländergesetzes - wurde zusammen mit den Kantonen, den Städten und den Gemeinden erarbeitet. Sie wissen, dass Integration eine gemeinsame Arbeit von Bund und Kantonen ist; Integration findet in den Kantonen, in den Gemeinden statt. Deshalb bin ich sehr froh, dass dieser Plan jetzt gemeinsam erarbeitet
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AB 2011 S 1119 / BO 2011 E 1119
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worden ist. Er ist bis im März 2012 in der Vernehmlassung, und wir werden Ihnen nachher möglichst rasch eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Zum Bereich Vollzug: In diesem Bereich ist der Bundesrat vor allem gefordert. Es geht beim Vollzug einerseits um die Aussenpolitik, Sie haben es erwähnt; es geht darum, auch die Entwicklungszusammenarbeit mit einzubeziehen. Es geht andererseits aber auch um die Aussenwirtschaftspolitik. Wenn wir das wirtschaftliche Verhältnis mit gewissen Ländern regeln wollen, müssen wir eben auch die Zusammenarbeit in der Migration berücksichtigen und versuchen, mit den entsprechenden Ländern ins Gespräch zu kommen.
Der Vollzug muss ja mit den Herkunfts- und den Transitstaaten immer wieder ausgehandelt werden. Es geht dabei um die sogenannten Rückübernahmeabkommen. Es wurde erwähnt, dass die Schweiz im Abschliessen von Rückübernahmeabkommen Weltmeisterin ist. Wir dürfen uns aber keine falschen Hoffnungen machen. Am Schluss ist zum Beispiel - wie im Fall von Algerien - ein Protokoll nicht unterzeichnet, und schon klappt die Rückübernahme nicht. Umgekehrt muss man auch sagen, dass wir zum Teil problemlose Rückübernahmen haben mit Ländern, mit denen wir keine Rückübernahmeabkommen haben. Aber etwas ist wichtig: Migrations- und Rückübernahmeabkommen sind ein Schlüssel, damit wir beim Vollzug glaubwürdig sind. Wer die Schweiz verlassen muss, muss gehen, möglichst freiwillig, aber wenn das nicht funktioniert, allenfalls auch unter Zwang. Dafür gibt es dann die sogenannten Sonderflüge, die ja zum Teil sehr heftig diskutiert werden.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die internationale Migrationszusammenarbeit verstärkt werden muss, denn - noch einmal - wenn wir im Vollzug glaubwürdig sein wollen, müssen wir hier bessere Verhältnisse schaffen. Das tun wir. Der Vollzug ist ja nicht nur wichtig, um Leute zurückzubringen, sondern letztlich bedeutet die internationale Migrationszusammenarbeit auch eine Stärkung der Prävention. Auch hier wollen wir besser werden, um zu verhindern, dass Leute diesen weiten Weg nach Europa überhaupt auf sich nehmen und am Schluss doch wieder zurückgeschickt werden.
Zum Bereich der Verfahren - diese sind ja auch Inhalt der Vorlage, die Sie heute diskutieren werden -: Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder an den Asylverfahren gearbeitet. Man hat versucht, die Verfahren zu verbessern, effizienter zu gestalten. Ich musste auch in der Kommission feststellen, dass es offenbar gewisse Ermüdungserscheinungen gibt. In den letzten dreissig Jahren gab es zehn Asylgesetzrevisionen. Man hat es also schon versucht, man hat immer wieder daran gearbeitet. Man hat der Bevölkerung auch versprochen, dass es jetzt besser, schneller gehen werde. Zehn Asylgesetzrevisionen in diesen letzten dreissig Jahren! Wahrscheinlich fällt das Fazit auch in der Bevölkerung - ich habe es auch von Ihnen gehört - zum Teil ernüchternd aus. Es wird gesagt, man sei der Meinung gewesen, man schaffe etwas, und am Schluss seien die Verbesserungen vielleicht doch nicht ganz so gewesen, wie man sich das erwünscht habe. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass die Revisionen dieser Verfahren nicht im luftleeren Raum stattfinden. Ich meine damit Folgendes: Die Schweiz hat die EMRK unterzeichnet, die Schweiz ist Mitgliedstaat der Flüchtlingskonvention, und diese internationalen Konventionen setzen auch klare Grenzen, was man tun kann und tun muss. Das ist auch richtig so.
Was sich in den letzten Jahren bei den Asylverfahren sicher am meisten verändert hat, betrifft das Dublin-System. Seit die Schweiz bei Schengen/Dublin dabei ist, haben die Verfahren natürlich eine grundlegende Änderung erfahren, da alle Asylsuchenden, die in einem Schengen-/Dublin-Mitgliedstaat ein Asylgesuch gestellt haben, nicht das ganze Verfahren in der Schweiz durchlaufen, sondern in dieses sogenannte Erstasylgesuchsland zurückgeschickt werden können. Ich weiss, dass das Dublin-System immer wieder kritisiert wird. Ich muss Ihnen einfach sagen: Stellen Sie sich mal vor, wir wären bei Schengen/Dublin nicht dabei. Dann könnte jeder Asylsuchende, dessen Asylgesuch in einem anderen europäischen Land abgelehnt worden ist, in die Schweiz kommen und hier noch einmal ein Gesuch stellen. Ich bitte Sie einfach, sich bei aller Kritik und bei allen Vorbehalten, die Sie hier haben, bewusst zu bleiben, dass dank dieses Systems - auch wenn es nicht überall genau so funktioniert, wie wir uns das vielleicht vorgestellt haben oder wünschen - eine grosse Anzahl von Asylgesuchen heute in anderen Ländern abgewickelt wird und nicht in der Schweiz.
Aber trotz Dublin und trotz der zehn Asylgesetzrevisionen hat sich eben deutlich gezeigt - das hat auch der Bericht gezeigt, den mein Departement im Auftrag Ihrer Kommission erstellt hat -, dass die Asylverfahren heute immer noch zu lange dauern. Der Bericht hat auch gezeigt, dass Beschleunigungen möglich sind, und zwar ohne Abbau des Rechtsschutzes.
Ich höre immer wieder die Befürchtung, ein schnelles Verfahren würde bedeuten, dass man ein oberflächliches Verfahren, ein unseriöses Verfahren durchführe. Ich muss Ihnen sagen - wir haben das am Beispiel Holland näher angeschaut -: Ein massiv schnelleres Verfahren ist mit einem ausgebauten Rechtsschutz zu vereinbaren. Im Gegenteil, nur mit einem ausgebauten Rechtsschutz schaffen wir es nachher, die entsprechenden Entscheide sehr schnell zu fällen. In Holland wird das erstinstanzliche Verfahren nach einer Vorbereitungsphase innerhalb von acht Tagen durchgezogen. Aber das heisst: Vorher muss alles gut vorbereitet sein, Sie müssen den Rechtsschutz sicherstellen. Nachher ist es möglich, unter Einhaltung aller Vorgaben, diese Verfahren sehr schnell durchzuführen. Rechtsschutz und Beschleunigung der Verfahren - das ist kein Widerspruch, im Gegenteil, das bedingt einander gegenseitig. Ich bitte Sie, das auch bei dieser Asylgesetzrevision im Auge zu behalten.
Im Zusammenhang mit der Beschleunigung der Asylverfahren wurde in der letzten Zeit immer wieder die Frage gestellt, ob es denn überhaupt gesetzliche Änderungen brauche. Es wurde gesagt, das sei doch "daily business" für das Bundesamt für Migration, es könne das tun. Das habe ich jetzt mehrmals gehört, oder auch: "Hören Sie doch auf mit diesen Gesetzesänderungen! Arbeiten Sie doch endlich, machen Sie Ihre Arbeit!" Ich muss Ihnen auf diese Frage und diese Aufforderungen die folgende Antwort geben: Es ist für mich nicht ein Entweder-oder; für manche Massnahmen braucht es Gesetzesänderungen, in gewissen Bereichen aber kann man beschleunigen, ohne das Gesetz zu ändern. Es braucht in der Tat die Anstrengungen des BFM. Es muss immer wieder schauen, wo es beschleunigen kann. Es soll nicht einfach die Hände in den Schoss legen, bis das Parlament eine Gesetzesänderung beschlossen hat. Das BFM hat von mir den Auftrag, etwas zu tun; es macht das auch. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Das BFM hat im Dublin-Verfahren die Frist, die in seiner Kompetenz liegt, von 120 auf 80 Tage runtergebracht - ohne Gesetzesänderung. Es muss noch mehr tun; es gibt noch Möglichkeiten. Es muss das tun und darf nicht auf die Gesetzesänderung warten.
Es gibt ein anderes Beispiel, das vielleicht nicht direkt mit Beschleunigung zu tun hat, das ich hier aber doch einbauen möchte. Herr Schwaller, Sie haben mich gefragt, was dieses Notfallkonzept solle. Dieses hat mit der Gesetzesänderung, die Sie heute beraten, nichts zu tun. Die Erarbeitung des Notfallkonzeptes hat der Bundesrat meinem Departement im Mai 2011 in Auftrag gegeben. Er hat gesagt, dass wir für eine Situation, in der plötzlich 35 000 bis 50 000 Asylgesuche eingereicht werden, vorbereitet sein müssen. Man hat festgestellt, dass es kein solches Notfallkonzept gibt. Wir sprechen dabei nicht von der jetzigen Situation. Wir gehen davon aus, dass es in diesem Jahr rund 20 000 Asylgesuche sein werden. In Zusammenhang mit dem Notfallkonzept sprechen wir wirklich von einer grossen Anzahl Gesuche.
Dieses Konzept wurde im Fachausschuss Asylverfahren und Unterbringung erarbeitet. Da sind das BFM, die KKJPD, die SODK dabei; das ist die operative Stufe, das sind die Leute, die mit dieser Materie täglich arbeiten. Sie haben jetzt ein solches Konzept erarbeitet. Das EDA, das VBS und das EFD sind konsultiert worden, und jetzt hat man dieses Konzept in die Konsultation gegeben. Die kantonalen Konferenzen waren also bei der Erarbeitung dabei, und nun, von
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AB 2011 S 1120 / BO 2011 E 1120
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Ende Oktober 2011 bis Mitte Januar 2012, ist das Konzept bei der KKJPD und bei der SODK in Konsultation. Wir werden die Stellungnahme der Kantone erhalten, Ende März wird der Bundesrat das Konzept verabschieden; dann geht es darum, die Umsetzungsplanung in Angriff zu nehmen.
Niemand hat gesagt, wir würden mit diesem Notfallkonzept irgendein kurzfristiges Problem lösen. Es ist eine reine Vorbereitungsarbeit, um in einem Fall, in dem wirklich 50 000 Asylsuchende kommen, vorbereitet zu sein. Es geht darum, die Frage der Unterbringung zu regeln, es geht darum, die Verfahren, den Vollzug und die Aussenpolitik anzuschauen. Aber, ich sage es Ihnen noch einmal, das ist für den Notfall gedacht.
Da man das Konzept jetzt schon kritisiert hat, bitte ich Sie einfach: Lassen Sie jetzt die entsprechenden Akteure ihre Position einbringen; wir werden sie im Bundesrat anschauen. Immerhin waren die KKJPD und die SODK ja im Fachausschuss dabei. Wir haben dieses Konzept also nicht ohne die Akteure erarbeitet. Jetzt haben diese die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Das Notfallkonzept ist aber, wie gesagt, eine reine Vorbereitungsarbeit, die mit der Gesetzesrevision nichts zu tun hat.
Ich komme zurück zur Situation, die wir jetzt haben. Der Bundesrat und Ihre Kommission sind der Meinung, dass eben neben den Möglichkeiten, die Verfahren ohne Gesetzesänderungen zu beschleunigen, auch Gesetzesänderungen notwendig sind - es braucht also beides. Mit dieser Gesetzesrevision schlagen wir Ihnen nun punktuelle Verbesserungen im Verfahren vor. Es sind punktuelle Verbesserungen, es ist keine massive Beschleunigung. Herr Ständerat Schwaller, Sie haben das eine Minirevision genannt. Ich würde sagen, Sie haben nicht Unrecht. Aus der Sicht des Bundesrates ist die Revision sinnvoll und richtig, aber sie wird die grossen Probleme nicht lösen, und sie wird vor allem nicht zu einer massiven Beschleunigung der Verfahren führen. Hierzu braucht es eine Neustrukturierung des Asylwesens, wie wir das in unserem Bericht, den wir zuhanden Ihrer Kommission ausgearbeitet haben, skizziert haben.
Sie haben mich gebeten, auch etwas zum Fahrplan zu sagen. Eine Neustrukturierung bedeutet, dass die Verfahren massiv verkürzt werden, indem alle Beteiligten - alle, die am Asylverfahren beteiligt sind - zeitlich und örtlich zusammengeführt werden. Das Ziel dieser Neustrukturierung muss sein, dass nicht mehr alle Dublin-Fälle auf die Kantone verteilt werden, sondern dass sie wirklich vom Aufnahmezentrum direkt ins Erstasylgesuchsland zurückgeschickt werden. Das Ziel muss sein, die Gesamtdauer der ordentlichen Verfahren - das sollten etwa 80 Prozent sein - auf rund 120 Tage zu reduzieren. Das erweiterte Verfahren soll maximal ein Jahr dauern. Ich nenne Ihnen noch ein Ziel dieser Neustrukturierung: Das Ziel muss sein, dass wir jetzt nicht einfach Geld sparen, sondern dass wir das Geld sinnvoller als heute einsetzen. Sinnvoller heisst, dass wir, anstatt Asylsuchende jahrelang auf ihren Entscheid warten zu lassen, das Geld anders investieren, und zwar in die Integration derjenigen, die bleiben können, oder in die Rückkehrhilfe für diejenigen, die ausreisen müssen.
Diese Neustrukturierung ist aber nicht von heute auf morgen machbar, das hat auch Ihre Kommission bereits festgestellt. Wir haben in der letzten Session eine Motion Gutzwiller (11.3650) beraten. Sie erinnern sich, Herr Gutzwiller, Sie waren mit uns einverstanden; Sie haben gesagt, Sie würden einsehen, dass man eine Neustrukturierung nicht von heute auf morgen umsetzen könne. Eine solche braucht eine neue Art der Zusammenarbeit, sie bedingt auch neue Unterkünfte. Sie sehen die Probleme, die wir jetzt für 140 Asylsuchende haben. Wir möchten grössere Verfahrenszentren, weil es aus ökonomischer Sicht keinen Sinn macht, überall kleine Zentren zu eröffnen und sie dann nach sechs Monaten wieder zu schliessen. Wenn wir aber grössere Zentren für 300, 400 oder 500 Personen wollen, die dann wirklich in diese Verfahren eingebunden sind, dann müssen wir das zusammen mit den Kantonen erarbeiten und auch den Dialog mit der Bevölkerung suchen - sonst schaffen wir das nicht! Das ist unser Ziel, das ist der Inhalt dieser Neustrukturierung.
Heute ist es so, dass alle sagen: Der Bund soll mehr Zentren schaffen - aber nicht bei uns. Wir haben in der Schweiz nur den Schweizer Boden. Wir suchen Standorte für Zentren, und wir versuchen auch, das im Dialog mit der Bevölkerung zu tun. Wenn wir grössere Einheiten haben wollen, müssen wir das gemeinsam mit den Kantonen tun, auch gemeinsam mit den Gerichten, mit den Hilfswerken, mit den Ärzten. Diese Akteure müssen einbezogen werden.
Ihre Kommission hat uns den Auftrag gegeben, bis Ende 2012 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Ich kann Ihnen sagen: Wir arbeiten jetzt eng mit den Kantonen zusammen, ohne die Kantone können wir hier ohnehin nichts erreichen, und wir wollen auch die Hilfswerke einbeziehen. Wir wollen diese Neustrukturierung wirklich so vorbereiten, dass sie möglichst von Anfang an von allen mitgetragen wird.
Wir sind in der Zwischenzeit nicht untätig geblieben, und ich bitte Sie, das auch nicht zu bleiben und auf diese Vorlage einzutreten. Wir wollen die Beschleunigung auch unabhängig von der Gesetzesänderung anpacken, ich habe es gesagt; wir wollen die internationale Migrationszusammenarbeit vorantreiben, Herr Ständerat Hêche hat es erwähnt. Das heisst, wir wollen die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten für die Dublin-Verfahren intensivieren. Wir werden jetzt in Rom eine Verbindungsperson stationieren, die uns im Dublin-Verfahren dort hilft, wo es noch harzt, damit wir besser vorankommen. Ich war vor zwei Monaten in Guinea und habe dort ein Migrationsabkommen unterzeichnet. Mit solchen Modellabkommen wollen wir auch weitere Staaten motivieren, mit uns solche Abkommen zu unterzeichnen.
Aber all das genügt nicht. Ich wollte Ihnen aufzeigen, wie wir arbeiten, aber die Asylgesetzrevision, die Sie heute beraten, ist eben auch ein Schritt auf diesem Weg zu einer Verbesserung der Asylverfahren, zu einer Beschleunigung bei gleichzeitiger Wahrung der Fairness.
Ich möchte abschliessend noch etwas sagen: Es gibt im Asylbereich auch Missbräuche. Es muss in unser aller Interesse sein, diesen Missbräuchen wenn immer möglich einen Riegel vorzuschieben, und in dieser Vorlage, die Sie heute beraten, hat es Elemente, die uns helfen, Missbräuche zu bekämpfen.
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage, wie sie Ihnen heute präsentiert wird, einzutreten. Die Beschleunigung der Verfahren, auch wenn sie nur punktuell ist, ist auch eine Chance für die Integration und für den Vollzug; denn wer schneller erfährt, dass er bleiben kann, kann schneller integriert werden, und wer schneller erfährt, dass er gehen muss, ist vermutlich auch eher bereit, das Land wieder zu verlassen. In diesem Sinne ist auch die Vorlage, die Sie heute diskutieren, ein Beitrag zur Verbesserung der Glaubwürdigkeit unseres Asylwesens.