Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin:
Wir haben ein Geschäft vor uns, das uns einige Zeit beschäftigt hat und vielleicht, wie gesagt wurde, nicht direkte, unmittelbare Wirkungen entfalten wird, aber trotzdem wichtig ist, um sich einen Überblick über das zu verschaffen, was in den nächsten vier Jahren auf der politischen Agenda des Bundesrates stehen soll. Diese Legislaturplanung enthält strategische Ziele, sie enthält auch Schwerpunkte für diese Legislaturperiode. Insofern ist sie einfach ein Orientierungsrahmen, auch eine Basis für die Prioritätensetzung in der Verwaltung. Sie soll dazu beitragen, die Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit kohärent zu gestalten; Sie werden in der Gesetzgebung jeweils auch wieder die Möglichkeit haben, konkret einzuwirken. Sie ist auch ein strategisches Führungsinstrument mit einem übergeordneten Rahmen für die nächsten vier Jahre mit den Jahreszielen, die dann ja auch auf die einzelnen Departemente und die Ämter heruntergebrochen werden.
Diese Legislaturplanung erfüllt drei Aufgaben: politische Orientierung - das habe ich gesagt - für Regierung und Parlament in den nächsten vier Jahren, Ziele und Massnahmen sowie eine Prioritätensetzung für diese Massnahmen. Der Bundesrat hat sechs Leitlinien mit 26 Zielen festgelegt; ich werde dann noch auf die zusätzliche Leitlinie zu sprechen
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AB 2012 S 458 / BO 2012 E 458
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kommen. Eine Leitlinie oder ein wichtiges Ziel wird weiterhin die Wahrung des Gleichgewichts des Bundeshaushaltes sein; zu nennen sind auch der Substanzerhalt und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen, die Sicherstellung der Energieversorgung, die Konsolidierung der Beziehungen zur EU, die Stärkung der gesellschaftlichen Kohäsion, die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation - das sind die weiteren Schwerpunkte. Gleichzeitig, darauf wurde heute auch hingewiesen, muss eine Legislaturplanung auch flexibel sein. Wir werden im Laufe dieser vier Jahre immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden und diese dann auch einbauen müssen. Vielleicht werden gewisse Ziele der Legislaturplanung vorübergehend in den Hintergrund treten, wenn andere Zielsetzungen oder Anforderungen kommen.
Wir haben ein politisches System, das auf Kontinuität und auch auf Stabilität ausgerichtet ist. Wir haben auch nach Wahlen nicht eigentlich radikale Veränderungen. Wir haben eine Referendumsdemokratie, die auf dem Konsens aufbaut, und entsprechend war es auch in dieser Legislaturplanung das Bestreben des Bundesrates, alle massgebenden Kräfte in geeigneter Weise in die politische Entscheidfindung einzubeziehen. Damit gestaltet sich ein Prozess natürlich etwas aufwendiger. Es ist aber auch richtig, dass man das dann auch auf eine gute Grundlage stellen kann. Ich möchte damit sagen, dass wir auch die Kantone intensiv in die Arbeiten mit einbezogen haben. Ich habe jetzt von Herrn Ständerat Stadler gehört, dass noch einmal Vorschläge der KdK vorliegen. Ich weiss von diesen bis jetzt nichts, aber ich bin gespannt, was kommt. Wir haben verschiedentlich Diskussionen geführt - darum sage ich das jetzt -, auch über Formulierungen. Ihre Kommission weiss das, und ich denke, dass wir wirklich alle massgebenden Kräfte einbezogen haben.
Unsere Arbeiten haben Ende 2010 begonnen, darum sind wir auch nicht überall ganz aktuell. Wir haben versucht, ein mehrjähriges Programm, ein Regierungsprogramm, nicht ein Parteiprogramm, zu entwickeln. Es ist also nicht ein politisches Wahlmanifest, das wurde heute gesagt, sondern es ist ein Programm, hinter dem der Bundesrat - und ich hoffe auch eine Mehrheit des Parlamentes - stehen soll. Sie haben gesehen, dass sich, wie auch der Präsident Ihrer Kommission gesagt hat, die Leitlinien der aktuellen Legislaturplanung nicht grundlegend von den Leitlinien der letzten Legislaturplanung unterscheiden; dies einfach deshalb, weil gewisse Anliegen in der neuen Legislaturperiode weitergeführt werden. Unser Verhältnis zu Europa wird uns auch in dieser Legislaturperiode beschäftigen. Bildung, Forschung und Innovation sind weiterhin grosse Zielsetzungen. Wir werden also auch immer wieder die gleichen Zielsetzungen, die gleichen Leitlinien weiterverfolgen. Es gehören dazu die Themen eines gesunden Staatshaushaltes, des sozialen Zusammenhaltes, der inneren und äusseren Sicherheit, der Nachhaltigkeit, des schonenden Umgangs mit der Umwelt - das alles haben Sie auch in der letzten Legislaturplanung gesehen.
Dann, ich habe es gesagt, werden wir immer wieder auch neue Herausforderungen haben. Wir hätten vor vier Jahren nicht gedacht, dass wir heute auch über den Ausstieg aus der Kernkraft diskutieren; das ist eine Folge des Unglücks in Japan. Ich bin überzeugt, dass wir auch in den kommenden vier Jahren wieder mit ganz neuen Herausforderungen und Fragestellungen konfrontiert sein werden, nicht zuletzt wegen der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa, dass wir gefordert sein werden und einzelne unserer grossen Ziele dann vielleicht auch weniger gross erscheinen und von anderen überlagert werden.
Konkret sind die Prioritäten der Legislaturperiode 2011-2015 mit sechs bzw. nun sieben Leitlinien definiert. Ich möchte damit sagen, dass der Bundesrat - ich habe das in Ihrer Kommission gesagt - die siebente Leitlinie selbstverständlich übernimmt.
Die erste Leitlinie kann man mit "Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz - Stärkung der Wirtschaft unseres Landes" umschreiben. Die zweite Leitlinie befasst sich mit der regionalen und globalen Positionierung unseres Landes. Die dritte Leitlinie betrifft die Sicherheit, die vierte die Bewältigung der demografischen Herausforderungen und die Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die fünfte Leitlinie befasst sich mit der Vorbereitung auf das zunehmende Bedürfnis nach mehr Mobilität und mit der nachhaltigen Nutzung von Energie und Ressourcen. Die sechste Leitlinie betrifft Bildung, Forschung und Innovation.
Ich komme jetzt noch zur siebenten, neuen Leitlinie. Die Kommission des Nationalrates hat sich mit der Leitlinie "Gleichstellung von Mann und Frau" - mit der Betonung auch auf Mann, gerade dort, wo es um die Arbeitsplatzgestaltung geht - auseinandergesetzt. Wir schliessen uns dieser Leitlinie an. Wir haben seit vierzig Jahren die Gleichstellung, seit dreissig Jahren den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung und seit zwanzig Jahren das Gleichstellungsgesetz. Dennoch, vor allem mit Blick auf die Arbeitsprozesse und auf gewisse Entwicklungen, muss man feststellen, dass die Gleichstellung immer noch nicht vollständig umgesetzt ist. Es ist, denke ich, durchaus gerechtfertigt, dass man diese Leitlinie neu aufnimmt.
Ich hoffe, dass das Parlament die Chance nutzt, jetzt über die grossen, strategischen Zielsetzungen zu diskutieren, über die Leitlinien und etwas weniger über die Indikatoren. Das ist, denke ich, auch tatsächlich die Aufgabe; auch Sie haben das heute festgehalten. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir eine gute Diskussion haben.
Es trifft zu, dass Sie keine Anträge auf Änderung am Programm des Bundesrates angebracht haben. Sie haben sich teilweise Anträgen des Nationalrates angeschlossen. Bei gewissen dieser Anträge, bei welchen Sie sich dem Nationalrat angeschlossen haben, werde ich mir erlauben, noch ein paar Bemerkungen anzubringen, vielleicht auch eine Abstimmung zu beantragen und Sie dabei - in ganz wenigen Fällen - bitten, von diesen Beschlüssen des Nationalrates abzukommen.