Ständerat - Sommersession 2012 - Achte Sitzung - 06.06.12-08h15
Conseil des Etats - Session d'été 2012 - Huitième séance - 06.06.12-08h15

12.008
Legislaturplanung 2011-2015
Programme de la législature 2011-2015
Zweitrat - Deuxième Conseil
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 25.01.12 (BBl 2012 481)
Message du Conseil fédéral 25.01.12 (FF 2012 349)
Nationalrat/Conseil national 02.05.12 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 02.05.12 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 03.05.12 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 06.06.12 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 12.06.12
Nationalrat/Conseil national 14.06.12 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 15.06.12 (Differenzen - Divergences)
Text des Erlasses (BBl 2012 7155)
Texte de l'acte législatif (FF 2012 6667)

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Ich begrüsse Sie zur heutigen Sitzung. Sie haben beim Appell festgestellt, dass Kollege Markus Stadler wieder hier ist. Das freut uns ganz besonders. Sei willkommen, Markus!

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Wir nehmen heute Morgen eine uns durch die Bundesverfassung aufgetragene Aufgabe wahr. Artikel 173 Absatz 1 Litera g sagt nämlich, dass wir, das Parlament, bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit unseres Landes mitwirken sollen. Es ist erst das zweite Mal, dass wir nach den neuen Verfahrensregeln arbeiten. Eine Legislaturplanung gibt es zwar schon seit 1968, aber die Art und Weise der Behandlung dieses Geschäftes wurde mit der Revision der Artikel 146 und 147 des Parlamentsgesetzes neu geregelt, welche seit dem 1. Dezember 2007 in Kraft sind. Das Verfahren weist zwei wichtige Besonderheiten auf:
1. Eintreten ist obligatorisch. Deshalb gibt es dann auch keine Gesamtabstimmung. Das ermöglicht, dass bei einzelnen Punkten wechselnde Mehrheiten und Koalitionen unterschiedlicher Provenienz entstehen können.
2. Das Differenzbereinigungsverfahren wird abgekürzt und präzisiert. Da der Nationalrat seine Beschlüsse ja schon gefasst hat, findet bereits am nächsten Montag die Einigungskonferenz statt, an der jede Differenz einzeln beraten und bereinigt wird. Das wird uns erlauben, das Geschäft noch in dieser Session zu verabschieden.
Wir haben uns gefragt, welche Bedeutung die Entscheide haben, die wir treffen. Die Bedeutung ist in Artikel 28 des Parlamentsgesetzes geregelt, welcher davon spricht, dass unsere Beschlüsse den Charakter von Grundsatz- oder Planungsbeschlüssen haben. Solche Beschlüsse sind Vorentscheidungen, die festlegen, dass bestimmte Ziele anzustreben, Grundsätze und Kriterien zu beachten oder Massnahmen zu planen sind. Diese werden in der Form des einfachen Bundesbeschlusses erlassen. Der Bundesrat ist gehalten, diese Beschlüsse bei seiner Regierungstätigkeit umzusetzen. Wenn er das nicht will oder nicht kann, muss er dies gemäss Artikel 28 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes schriftlich begründen.
Der Bundesrat hat am 25. Januar 2012 die Botschaft über die Legislaturplanung 2011-2015 verabschiedet. Wie Sie sehen können, hat er sechs Leitlinien, 26 Ziele - mitsamt Aufzählung der geplanten Erlasse der Bundesversammlung - sowie 89 Massnahmen und Indikatoren definiert.
Die voluminöse Vorlage umfasst eine Bilanz der Legislaturplanung 2007-2011, eine Gesamtschau der wichtigsten Zukunftsfragen für die kommenden zehn bis fünfzehn Jahre - diese basiert auf dem sehr sorgfältig erarbeiteten Bericht "Perspektiven 2025" -, dann den Legislaturfinanzplan und vier Anhänge. Der erste Anhang enthält den Überblick über die Erlassentwürfe, welche uns der Bundesrat während der Legislaturperiode vorzulegen gedenkt, eben das Gesetzgebungsprogramm 2011-2015. Den zweiten Anhang bildet das detaillierte Zahlenwerk des Legislaturfinanzplans 2013-2015. Der dritte Anhang ist neu, das ist die Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2012-2015". Und der vierte Anhang ist eben der Überblick über die Indikatoren, die den einzelnen Zielen zur Überprüfung der Zielerreichung zugeordnet sind. Am Schluss enthält das ganze Paket noch einen einfachen Bundesbeschluss.
Wir haben in der Kommission festgestellt, dass der Bundesrat seine Verpflichtungen, welche ihm durch Artikel 146 des Parlamentsgesetzes übertragen worden sind, vollumfänglich und bestens erfüllt hat.
Unsere Kommission hat ihre Arbeit am 23. Februar 2012 aufgenommen und zusammen mit der Schwesterkommission des Nationalrates eine Anhörung durchgeführt. Zu Worte kamen insbesondere die Vertreter der Kantone: Alle Regierungskonferenzen konnten eine Regierungsrätin, einen Regierungsrat entsenden. Wir hörten die Vertreter der Städte und Gemeinden an, der Wirtschaft, der Nationalbank - anwesend war Herr Jordan, damals noch als Vizepräsident -, der Wissenschaft sowie Vertreter von Umwelt-, Frauen-, Alters- und Jugendorganisationen.
Nachdem der Nationalrat das Geschäft an der Sondersession Anfang Mai ausführlich behandelt hatte, tagte Ihre Kommission dann am 9. und 10. Mai während lediglich knapp 6 Stunden. Unsere Schwesterkommission hatte 38,5 Stunden gebraucht.
Sowohl bei der Anhörung als auch bei der Beratung in der Kommission war der Bundesrat durch die Frau Bundespräsidentin vertreten, und auch die Bundeskanzlerin war anwesend. Dies ermöglicht mir, Frau Bundespräsidentin, Ihnen, dem Bundesrat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meinen besten Dank auszusprechen: einerseits für die hohe Qualität der Unterlagen, andererseits für das konkrete Engagement während des ganzen Prozesses. Die Beratungen konnten zügig und speditiv durchgeführt werden, nicht zuletzt auch deshalb, weil das Kommissionssekretariat, Frau Iris Hollinger und Frau Myriam Bertsch, ausgezeichnete Arbeit leisteten und, das muss ich auch sagen, weil die Mitglieder der Kommission sehr gut vorbereitet waren und mit grossem Einsatz und guter Disziplin arbeiteten.
Mehrere Mitglieder der Kommission haben zu Beginn der Beratungen die heute vom Parlamentsgesetz vorgeschriebene Art der Behandlung der Legislaturplanung durch das Parlament hinterfragt. Folgende Kritikpunkte haben sich herausgeschält:
1. Die Legislaturplanung ist ein Produkt der Regierung, der Exekutive, nicht einer Koalitionsregierung zwar, aber einer Mehrparteienregierung. Es fehlt daher an der Prioritätenfestsetzung, an der Schwerpunktbildung aus der Sicht des Parlamentes.
2. Die Legislaturplanung ist eine Exekutivarbeit, und es gibt eine Vermischung, wenn wir zu diesem Programm der Regierung Abänderungsanträge stellen können, das heisst konkret und direkt Einfluss auf seine Gestaltung nehmen können. Es stellt sich die Frage, ob an diesen Leitlinien, Zielen und sogar Massnahmen vom Parlament überhaupt Änderungen vorzunehmen sind.
3. Sollte das Verfahren wieder geändert werden und das Parlament, wie früher, die Planung nur noch zur Kenntnis nehmen, dann müssten wir uns als Parlament die Frage stellen, in welcher Weise wir unseren Verfassungsauftrag wahrnehmen, nämlich die Mitwirkung "bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit".

AB 2012 S 456 / BO 2012 E 456

Deshalb hat die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag Comte auf eine parlamentarische Initiative - sie geht an die SPK-SR zur Vorprüfung - angenommen, mit der verlangt wird, dass das Parlamentsgesetz geändert wird; dass das Parlament an der Legislaturplanung keine Änderungen mehr vornehmen kann; dass die Bundesversammlung die Legislaturplanung in einer Debatte nur noch zur Kenntnis nimmt. Die SPK wird sich dieser Frage annehmen.
Materiell hat die Kommission die vom Nationalrat hinzugefügte siebte Leitlinie betreffend die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau bestätigt. Sie hat vier der vom Nationalrat hinzugefügten Massnahmen abgeändert und zwanzig der von ihm hinzugefügten Massnahmen gestrichen. Schliesslich beantragt die Kommission, eine neue Massnahme hinzuzufügen. Im Übrigen hat sie alle Anträge des Bundesrates bestätigt, mit einer kleinen Ausnahme: Bei Ziel 5 beantragt Ihnen die Kommission eine Ergänzung.
Ich erlaube mir, im Rahmen der Detailberatung auf die einzelnen Punkte einzugehen.

Häberli-Koller Brigitte (CE, TG): Die Legislaturplanung ist für den Bundesrat wichtig als strategisches Führungsinstrument. Die sechs politischen Leitlinien, die 26 Ziele und die zu jedem Ziel geplanten Erlasse und Massnahmen sind zentral für die Führung. Weiter weist der Legislaturfinanzplan auch den Finanzbedarf für diese Legislatur aus. Bei der Beratung der Legislaturplanung hat sich aber schnell gezeigt, dass vonseiten des Parlamentes die starke Tendenz besteht, die Vorlage zu ergänzen und auszuweiten. Ja, man hatte zeitweise den Eindruck, dass Teile von Parteiprogrammen hier eingefügt werden sollen. Der Nationalrat hat dazu sogar eine Sondersession abgehalten und die Legislaturplanungsvorlage ausgiebig und mit sehr vielen Anträgen diskutiert.
Mein Blick richtet sich aus diesem Grund in die Zukunft. Die Legislaturplanungskommission des Ständerates hat denn auch eine parlamentarische Initiative verabschiedet, wie es der Kommissionssprecher erklärt hat, die das Parlamentsgesetz ändern will. Sie schlägt damit vor, dass an der Legislaturplanung erstens keine Änderungen vonseiten der Bundesversammlung vorgenommen werden können und dass zweitens das Parlament lediglich davon Kenntnis nehmen kann. Dies erscheint mir der richtige Weg zu sein. Wir kehren damit zurück zur früheren Beratungsform, die effizienter und sinnvoll ist. Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass wir die jetzige Form aufgeben und für die Zukunft eine neue oder wieder die alte Behandlungsform einführen werden.

Comte Raphaël (RL, NE): Le programme de la législature est un passage obligé, un exercice de style imposé au gouvernement avec mission pour lui de nous faire partager un état d'esprit, une vision, parfois même un enthousiasme. Le Conseil fédéral nous esquisse en quelques traits les grandes lignes de la législature qui commence. Le programme de la législature est un acte nécessaire mais c'est aussi, par définition, un exercice complexe et qui a ses limites.
Premièrement, il est plus facile de commenter le passé que de prédire l'avenir. Le Conseil fédéral ne dispose pas d'une boule de cristal et certaines prévisions sur lesquelles s'appuie le programme de la législature peuvent s'avérer inexactes, ce qui nécessitera des adaptations.
Deuxièmement, le programme de la législature est tributaire de nombreux éléments extérieurs sur lesquels le Conseil fédéral n'a aucune prise: crise financière, difficultés des pays de la zone euro, force du franc, etc. Le Conseil fédéral peut donc se fixer des objectifs, mais l'humilité commande de se rappeler qu'il faudra aussi un peu de chance et des circonstances favorables pour que notre pays ait une législature sereine.
Troisièmement, dans un monde instable, les événements extraordinaires peuvent remettre en cause d'un jour à l'autre les certitudes les plus enracinées. Ainsi, le précédent programme de la législature n'avait ni prévu la catastrophe de Fukushima, ni la décision qui s'en est suivie de sortir du nucléaire. On n'en fera naturellement pas le reproche au gouvernement. Aujourd'hui, gouverner c'est naturellement prévoir, mais aussi s'adapter aux circonstances, être capable de réagir rapidement et avec souplesse aux événements les plus improbables.
Si on s'attarde sur les six lignes directrices proposées par le Conseil fédéral, on ne peut que les approuver: oui, nous voulons une place économique suisse attrayante et un budget fédéral sain; oui, nous voulons que la Suisse renforce son influence sur le plan international; oui, nous voulons que la sécurité de la Suisse soit assurée; oui, nous voulons aussi que la cohésion sociale de la Suisse soit renforcée; oui, nous voulons que la Suisse utilise l'énergie et les ressources de manière efficiente et durable; oui, nous voulons aussi que la Suisse occupe une position de pointe dans les domaines de la formation, de la recherche et de l'innovation.
En réalité, le débat politique ne porte pas sur les lignes directrices, sur lesquelles nous serons sans doute tous d'accord, mais bien sur les moyens de les atteindre: comment rendre la place économique suisse la plus attrayante possible? comment renforcer la cohésion sociale? comment concilier ces deux objectifs tout en maintenant un budget fédéral sain? C'est là que les avis divergeront. Les positions des différents courants politiques, des différents acteurs, économiques et sociaux, seront parfois fort éloignées, et il ne sera pas si facile de trouver un consensus. Quant aux nombreuses mesures proposées par le Conseil fédéral, elles vont globalement dans la bonne direction. Il n'est pas nécessaire de les examiner dans le détail. En effet, pour la plupart d'entre elles, le Conseil fédéral présentera en son temps des propositions concrètes et le Parlement aura tout loisir de les accepter, de les rejeter ou de les amender.
Le Conseil national a longuement analysé le programme de la législature puisqu'il y a consacré de nombreuses heures de séances de commission et une grande partie de sa dernière session spéciale. Notre chambre soeur ne s'est pas contentée d'apporter un regard critique sur le programme concocté par le Conseil fédéral: le Conseil national a, par le biais de nombreux amendements, souhaité presque faire du programme de la législature non plus celui du Conseil fédéral mais celui de l'Assemblée fédérale. Chaque groupe a voulu introduire dans l'arrêté fédéral certains éléments du programme de son parti. Ainsi le programme de la législature tend à se transformer en une compilation des programmes des différents partis politiques. Cette manière de faire pose problème. En effet, le programme de la législature reste un programme d'intention et émane du Conseil fédéral et son contenu ne lie pas les Chambres fédérales. Il convient de pleinement respecter la séparation des pouvoirs et les rôles respectifs de l'exécutif et du législatif. En apportant autant d'amendements au programme de la législature, on finit par le dénaturer et en faire un document hybride fait de bric et de broc. C'est d'ailleurs ce qui pousse votre commission à vous proposer de biffer de nombreux ajouts faits par la Chambre du peuple.
Le programme de la législature est un exercice utile, aussi bien pour le gouvernement que pour le Parlement. Pour le Conseil fédéral, la rédaction du programme de la législature le force à réfléchir sur le moyen terme, à fixer des objectifs communs de manière collégiale, à coordonner l'action des différents départements et à fixer des priorités. Pour le Parlement, le programme de la législature est l'occasion d'avoir une vue d'ensemble des projets planifiés par le Conseil fédéral, mais aussi d'en débattre, d'émettre des idées ou des critiques, de suggérer des améliorations. Mais ce débat au Parlement ne doit pas conduire à transformer le programme de la législature en un programme des Chambres fédérales. C'est bien le programme du Conseil fédéral. C'est lui qui en assure la paternité collective, et qui doit tirer les enseignements nécessaires du débat parlementaire. C'est la raison pour laquelle il convient, comme cela a été mentionné pour le prochain programme de la législature de modifier le traitement de cet objet en supprimant notamment la possibilité

AB 2012 S 457 / BO 2012 E 457
d'amender le programme de la législature afin d'en clarifier la nature et d'éviter des débats parfois longs et stériles. Tout ceci fait l'objet d'une initiative parlementaire qui a été déjà mentionnée.
En conclusion, nous ne pouvons que soutenir le programme de la législature qui nous est proposé en remerciant le Conseil fédéral et l'administration pour l'important travail que représente la préparation d'un tel document.

Eder Joachim (RL, ZG): Persönlich tat ich mich ursprünglich sehr schwer mit dem, was unsere Aufgabe war, und kam, wie wohl die meisten, die sich intensiv mit dieser Aufgabe, der Legislaturplanung, beschäftigt haben, zum Schluss, dass zukünftig eine effizientere Legislaturplanung nötig ist. Die Beratung war aufwendig und nahm einiges an Zeit in Anspruch. Es stellt sich daher die Frage, wie dieser Prozess zukünftig weiter optimiert werden kann.
Dabei möchte ich festhalten: Grundsätzlich ist die Legislaturplanung ein Arbeitswerkzeug des Bundesrates. Die Beratung im Parlament kann wertvolle Ergänzungen zur Legislaturplanung bringen; gleichzeitig kann aber ein in sich stimmiger Entwurf der Legislaturplanung durch die parlamentarische Beratung sogar widersprüchlich oder inkonsistent werden. Als einfacher Bundesbeschluss hat die Legislaturplanung keinen bindenden Charakter; darüber sind wir uns wohl alle einig. Die Ergänzungen des Parlamentes sind keine rechtsetzenden Bestimmungen. Setzt sich nämlich ein Antrag gegen den Willen des Bundesrates im Parlament durch, steht die Regierung nicht in der Pflicht, diesen umzusetzen. Stimmt der Bundesrat aber Ergänzungen grundsätzlich zu, ist er auch gewillt, diese umzusetzen.
Ich denke, das Resultat der Arbeit der ständerätlichen Legislaturplanungskommission kann sich nun sehen lassen. Die Versuchung, die Parteiprogramme in der Legislaturplanung zu verankern, war in unserer Kommission deutlich kleiner als im Nationalrat. Ich bin der Überzeugung, dass wir versucht haben, das Beste aus der Situation zu machen. In unserer Schwesterkommission sind 169 Anträge gestellt worden; davon sind 58 angenommen worden. Ich habe mir nicht die Mühe genommen und weiss es deshalb nicht, wie viele davon letztlich dann auch im Plenum angenommen worden sind.
Wir in der ständerätlichen Kommission haben aber eine deutliche Entschlackung vorgenommen. Wir haben einige Streichungsanträge gestellt, und zwar betrafen alle neue Ziffern, die im Nationalrat angenommen worden waren, zum Teil mit sehr knappen Ergebnissen. Wir haben - und es liegt mir sehr daran, das festzuhalten - keinen einzigen Antrag auf Abänderung des Entwurfes des Bundesrates gestellt, und zwar eben aus Gründen der Konsequenz, wie ich sie einleitend genannt habe.
Man sollte nicht allzu weit gehen, auch heute nicht. Mir persönlich passen vor allem deklaratorische, insbesondere ausdrucksstarke Begründungen nicht, die gut sind für die Galerie und die allenfalls auch sogar noch ein bisschen Moralin enthalten. Sie gehören nicht in ein Legislaturprogramm.
Ich hoffe sehr und bitte Sie darum, dass Sie auf der Linie unserer Kommission bleiben und dass Sie bei den Anträgen, die im Nationalrat beschlossen worden sind und die wir gestrichen haben, der Mehrheit unserer Kommission folgen. Im Speziellen - und das ist meine abschliessende Bemerkung - begrüsse ich auch die parlamentarische Initiative 12.433 und hoffe, dass sie die Staatspolitische Kommission wohlwollend und gut aufnimmt.

Bruderer Wyss Pascale (S, AG): Auch ich möchte mich nicht materiell äussern, sondern ebenfalls zum Verfahren. Dies zeigt, zusammen mit den vorangegangenen Voten, vielleicht auch ein bisschen, wie wir dieser Legislaturplanung begegnen und wie wir unsere Rolle sehen. Ich habe übrigens nur als Ersatzmitglied an der Kommissionssitzung teilgenommen, bin aber auch Mitglied der Staatspolitischen Kommission, welche sich ja mit der Art und Weise zu beschäftigen haben wird, in welcher das Parlament die Legislaturplanung aufgrund des eben erwähnten Vorstosses in Zukunft bearbeitet.
Das Legislaturprogramm hat seine Berechtigung; es ist wichtig, und es ist insbesondere für den Bundesrat wichtig. Aber auch die Auseinandersetzung im Parlament hat ihre Berechtigung. Der Bundesrat erhält so eine Rückmeldung zu seinen Leitlinien und Zielen. Hingegen ist wirklich infrage zu stellen, in welcher Art und Weise das Parlament mit einbezogen werden soll, ob zum Beispiel sogar auch zu den Massnahmen Anträge gestellt werden können, wie dies im Moment der Fall ist. Diese Frage ist nicht neu, aber doch noch einmal zu überdenken. Es scheint mir wieder an der Zeit, sie zu diskutieren.
Meinen eigenen Antrag, den ich in der Kommission, wie gesagt, als Ersatzmitglied stellte, zog ich zugunsten des Antrages Comte zurück. Dieser verlangt, dass an der Legislaturplanung im Parlament keine Änderungen mehr vorgenommen werden können, dass eine Debatte dazu geführt wird und die Bundesversammlung von der Legislaturplanung Kenntnis nimmt. Im Gegensatz dazu schlug ich ursprünglich vor - ich erwähne dies lediglich deshalb, weil die Staatspolitische Kommission sich mit dieser Frage auseinandersetzen wird -, dass sich die parlamentarische Debatte auf die Diskussion und mögliche Anpassung der Leitlinien und der Ziele der Legislaturplanung beschränkt. Das wäre also vermutlich so ein Mittelweg zwischen dem, was der Antrag Comte verlangt, und dem, was wir heute praktizieren. Wie auch immer, wir werden uns in der Staatspolitischen Kommission mit dieser Frage auseinandersetzen.
Materiell habe ich keine Äusserungen zum Legislaturprogramm zu machen.

Stadler Markus (GL, UR): Nachdem das so vorgesehen ist, ist es sinnvoll, sich im Parlament mit der Legislaturplanung des Bundesrates zu befassen, die dann gleichsam auch eine Planung des Parlamentes wird und eine Art gemischte Herkunft erhält. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben hierzu verschiedene Ausrufe- und Fragezeichen gesetzt. Ein Ratskollege aus der Ostschweiz hat mich vor Kurzem - allerdings auf Lateinisch - daran erinnert, dass, wer schweige, sofern er reden dürfe, den Eindruck erwecke, er stimme zu. Deshalb ist es auch angezeigt, sich jetzt zu melden, auch wenn es sich nicht um das unmittelbar wirksamste Geschäft der Legislatur handelt.
Die Bemerkungen der KdK zur Legislaturplanung, die Ihnen auch zugestellt wurden, scheinen mir sinnvoll. Bis jetzt hat sie allerdings noch niemand als Anträge eingereicht. Was meine eigenen Anträge betrifft, beziehen sie sich auf die Themen Regional-, Aussen- bzw. Aussenwirtschafts- und Verkehrspolitik; ich werde mich nachher bei den einzelnen Ziffern dazu äussern.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Wir haben ein Geschäft vor uns, das uns einige Zeit beschäftigt hat und vielleicht, wie gesagt wurde, nicht direkte, unmittelbare Wirkungen entfalten wird, aber trotzdem wichtig ist, um sich einen Überblick über das zu verschaffen, was in den nächsten vier Jahren auf der politischen Agenda des Bundesrates stehen soll. Diese Legislaturplanung enthält strategische Ziele, sie enthält auch Schwerpunkte für diese Legislaturperiode. Insofern ist sie einfach ein Orientierungsrahmen, auch eine Basis für die Prioritätensetzung in der Verwaltung. Sie soll dazu beitragen, die Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit kohärent zu gestalten; Sie werden in der Gesetzgebung jeweils auch wieder die Möglichkeit haben, konkret einzuwirken. Sie ist auch ein strategisches Führungsinstrument mit einem übergeordneten Rahmen für die nächsten vier Jahre mit den Jahreszielen, die dann ja auch auf die einzelnen Departemente und die Ämter heruntergebrochen werden.
Diese Legislaturplanung erfüllt drei Aufgaben: politische Orientierung - das habe ich gesagt - für Regierung und Parlament in den nächsten vier Jahren, Ziele und Massnahmen sowie eine Prioritätensetzung für diese Massnahmen. Der Bundesrat hat sechs Leitlinien mit 26 Zielen festgelegt; ich werde dann noch auf die zusätzliche Leitlinie zu sprechen

AB 2012 S 458 / BO 2012 E 458
kommen. Eine Leitlinie oder ein wichtiges Ziel wird weiterhin die Wahrung des Gleichgewichts des Bundeshaushaltes sein; zu nennen sind auch der Substanzerhalt und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen, die Sicherstellung der Energieversorgung, die Konsolidierung der Beziehungen zur EU, die Stärkung der gesellschaftlichen Kohäsion, die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation - das sind die weiteren Schwerpunkte. Gleichzeitig, darauf wurde heute auch hingewiesen, muss eine Legislaturplanung auch flexibel sein. Wir werden im Laufe dieser vier Jahre immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden und diese dann auch einbauen müssen. Vielleicht werden gewisse Ziele der Legislaturplanung vorübergehend in den Hintergrund treten, wenn andere Zielsetzungen oder Anforderungen kommen.
Wir haben ein politisches System, das auf Kontinuität und auch auf Stabilität ausgerichtet ist. Wir haben auch nach Wahlen nicht eigentlich radikale Veränderungen. Wir haben eine Referendumsdemokratie, die auf dem Konsens aufbaut, und entsprechend war es auch in dieser Legislaturplanung das Bestreben des Bundesrates, alle massgebenden Kräfte in geeigneter Weise in die politische Entscheidfindung einzubeziehen. Damit gestaltet sich ein Prozess natürlich etwas aufwendiger. Es ist aber auch richtig, dass man das dann auch auf eine gute Grundlage stellen kann. Ich möchte damit sagen, dass wir auch die Kantone intensiv in die Arbeiten mit einbezogen haben. Ich habe jetzt von Herrn Ständerat Stadler gehört, dass noch einmal Vorschläge der KdK vorliegen. Ich weiss von diesen bis jetzt nichts, aber ich bin gespannt, was kommt. Wir haben verschiedentlich Diskussionen geführt - darum sage ich das jetzt -, auch über Formulierungen. Ihre Kommission weiss das, und ich denke, dass wir wirklich alle massgebenden Kräfte einbezogen haben.
Unsere Arbeiten haben Ende 2010 begonnen, darum sind wir auch nicht überall ganz aktuell. Wir haben versucht, ein mehrjähriges Programm, ein Regierungsprogramm, nicht ein Parteiprogramm, zu entwickeln. Es ist also nicht ein politisches Wahlmanifest, das wurde heute gesagt, sondern es ist ein Programm, hinter dem der Bundesrat - und ich hoffe auch eine Mehrheit des Parlamentes - stehen soll. Sie haben gesehen, dass sich, wie auch der Präsident Ihrer Kommission gesagt hat, die Leitlinien der aktuellen Legislaturplanung nicht grundlegend von den Leitlinien der letzten Legislaturplanung unterscheiden; dies einfach deshalb, weil gewisse Anliegen in der neuen Legislaturperiode weitergeführt werden. Unser Verhältnis zu Europa wird uns auch in dieser Legislaturperiode beschäftigen. Bildung, Forschung und Innovation sind weiterhin grosse Zielsetzungen. Wir werden also auch immer wieder die gleichen Zielsetzungen, die gleichen Leitlinien weiterverfolgen. Es gehören dazu die Themen eines gesunden Staatshaushaltes, des sozialen Zusammenhaltes, der inneren und äusseren Sicherheit, der Nachhaltigkeit, des schonenden Umgangs mit der Umwelt - das alles haben Sie auch in der letzten Legislaturplanung gesehen.
Dann, ich habe es gesagt, werden wir immer wieder auch neue Herausforderungen haben. Wir hätten vor vier Jahren nicht gedacht, dass wir heute auch über den Ausstieg aus der Kernkraft diskutieren; das ist eine Folge des Unglücks in Japan. Ich bin überzeugt, dass wir auch in den kommenden vier Jahren wieder mit ganz neuen Herausforderungen und Fragestellungen konfrontiert sein werden, nicht zuletzt wegen der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa, dass wir gefordert sein werden und einzelne unserer grossen Ziele dann vielleicht auch weniger gross erscheinen und von anderen überlagert werden.
Konkret sind die Prioritäten der Legislaturperiode 2011-2015 mit sechs bzw. nun sieben Leitlinien definiert. Ich möchte damit sagen, dass der Bundesrat - ich habe das in Ihrer Kommission gesagt - die siebente Leitlinie selbstverständlich übernimmt.
Die erste Leitlinie kann man mit "Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz - Stärkung der Wirtschaft unseres Landes" umschreiben. Die zweite Leitlinie befasst sich mit der regionalen und globalen Positionierung unseres Landes. Die dritte Leitlinie betrifft die Sicherheit, die vierte die Bewältigung der demografischen Herausforderungen und die Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die fünfte Leitlinie befasst sich mit der Vorbereitung auf das zunehmende Bedürfnis nach mehr Mobilität und mit der nachhaltigen Nutzung von Energie und Ressourcen. Die sechste Leitlinie betrifft Bildung, Forschung und Innovation.
Ich komme jetzt noch zur siebenten, neuen Leitlinie. Die Kommission des Nationalrates hat sich mit der Leitlinie "Gleichstellung von Mann und Frau" - mit der Betonung auch auf Mann, gerade dort, wo es um die Arbeitsplatzgestaltung geht - auseinandergesetzt. Wir schliessen uns dieser Leitlinie an. Wir haben seit vierzig Jahren die Gleichstellung, seit dreissig Jahren den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung und seit zwanzig Jahren das Gleichstellungsgesetz. Dennoch, vor allem mit Blick auf die Arbeitsprozesse und auf gewisse Entwicklungen, muss man feststellen, dass die Gleichstellung immer noch nicht vollständig umgesetzt ist. Es ist, denke ich, durchaus gerechtfertigt, dass man diese Leitlinie neu aufnimmt.
Ich hoffe, dass das Parlament die Chance nutzt, jetzt über die grossen, strategischen Zielsetzungen zu diskutieren, über die Leitlinien und etwas weniger über die Indikatoren. Das ist, denke ich, auch tatsächlich die Aufgabe; auch Sie haben das heute festgehalten. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir eine gute Diskussion haben.
Es trifft zu, dass Sie keine Anträge auf Änderung am Programm des Bundesrates angebracht haben. Sie haben sich teilweise Anträgen des Nationalrates angeschlossen. Bei gewissen dieser Anträge, bei welchen Sie sich dem Nationalrat angeschlossen haben, werde ich mir erlauben, noch ein paar Bemerkungen anzubringen, vielleicht auch eine Abstimmung zu beantragen und Sie dabei - in ganz wenigen Fällen - bitten, von diesen Beschlüssen des Nationalrates abzukommen.

Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit


Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2011-2015
Arrêté fédéral sur le programme de la législature 2011-2015

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Frau Bundespräsidentin, ist Ziffer 7 ein Beschluss des Nationalrates, dem Sie sich widersetzen?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich bin froh, dass Sie mich darauf hinweisen, dass ich mich diesem Beschluss widersetze; es ist tatsächlich so. (Heiterkeit)
Der Bundesrat erachtet es nicht als richtig, dass wir hier auch noch das Rentenalter aufführen. Das ist eine Diskussion, die wir in anderem Zusammenhang zu führen haben. Es macht keinen Sinn, jetzt einfach einen Teil aus diesem

AB 2012 S 459 / BO 2012 E 459
Sozialversicherungsbereich herauszubrechen und zu sagen, dass wir dort die gleiche Regelung haben wollen, ohne das Gesamtpaket anzuschauen. Ich sage nicht, dass das nicht zur Diskussion stehen wird; ich sage, dass es nicht richtig ist, das hier als einzelnen Teil einer AHV-Revision zu nennen.
Darum möchte ich Sie bitten, das jetzt nicht aufzunehmen, sondern es im Gesamtpaket bei der entsprechenden Vorlage zu diskutieren.
Danke, Herr Präsident, dass Sie mich darauf hingewiesen haben.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Ich muss mich äussern, weil das ja auch in der Kommission zur Diskussion gestanden hat. Es gab dann eine klare, einstimmige Annahme von Ziffer 7 unter der Voraussetzung, Frau Bundespräsidentin, dass eben die Gleichstellung beim Rentenalter im Artikel selbst enthalten ist. Es war ein Antrag in diesem Sinne gestellt worden, und so muss ich den Rat bitten, Ziffer 7 unverändert, wie sie vom Nationalrat beschlossen worden ist, zu genehmigen, denn sonst könnten einige Mitglieder des Ständerates diese Gleichstellung gemäss Ziffer 7 nicht annehmen.

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Der Bundesrat möchte im Beschluss des Nationalrates zu Ziffer 7 den Passus "sowie beim Rentenalter" streichen. Ich akzeptiere diesen Antrag, obwohl er nicht schriftlich vorliegt.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich denke, es braucht keinen schriftlichen Antrag, denn ich möchte nur die Vorlage des Bundesrates vertreten und den Passus "sowie beim Rentenalter" gestrichen haben. Es geht mir nur darum.

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Möglicherweise ist die Fahne falsch. Im Entwurf des Bundesrates gibt es keine Ziffer 7. Wir können aber trotzdem darüber abstimmen. Der Bundesrat beantragt, in Ziffer 7 den Passus "sowie beim Rentenalter" zu streichen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 23 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 13 Stimmen

Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 3
Antrag der Kommission
...
4ter. Förderung der industriellen Produktion und des Tourismus in den verschiedenen Landesteilen ...
...

Antrag Stadler Markus
...
4ter. Förderung der Wirtschaft in den verschiedenen Landesteilen mit geeigneten Rahmenbedingungen;
...

Art. 3
Proposition de la commission
...
4ter. favoriser les activités de production industrielle et du tourisme dans les différentes régions ...
...

Proposition Stadler Markus
...
4ter. favoriser les activités économiques dans les différentes régions du pays en mettant en place les conditions adéquates;
...

Stadler Markus (GL, UR): Ziffer 4ter steht unter dem Titel der Schweizer Wirtschaft. Es gibt meines Erachtens keinen Grund, die Förderung auf industrielle Produktion und Tourismus einzugrenzen. Es ist sinnvoll, Förderung in allen drei volkswirtschaftlichen Sektoren zu betreiben, allerdings je nach der rechtlichen Situation des Bundes und der Eignung des zu fördernden Gebietes.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Antrag, den Sie schriftlich vor sich haben, stattzugeben.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Diese Ziffer 4ter wurde vom Nationalrat eingefügt mit der Überlegung, dass insbesondere die industrielle Produktion gefördert werden soll. Wir haben dann mit Stichentscheid des Präsidenten diese industrielle Produktion noch um den Tourismus erweitert, weil ein Teil der Überlegungen, welche jetzt von Herrn Stadler gemacht wurden, auch in die Kommissionsdiskussion Eingang gefunden hat. Man hat gesagt, man sollte nicht nur die industrielle Entwicklung und Produktion fördern. Dementsprechend muss ich beantragen, Ziffer 4ter in der Fassung der Kommission gutzuheissen. Aber ich möchte nicht verhehlen, dass der Antrag Stadler die logische Fortsetzung der Überlegungen der Kommission darstellt, weil dann eben alle Bereiche der Wirtschaft behandelt würden.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: An sich bleibe ich beim Entwurf des Bundesrates, aber ich sehe, dass bereits zwei unterschiedliche Haltungen, nämlich die Haltung der Kommission und die Haltung von Herrn Stadler, hier vorliegen. Wir haben uns im Bundesrat entschieden, unter diesem Titel nichts Spezielles zu erwähnen, und haben das auch so gehandhabt, indem wir nicht sagen, irgendetwas sei speziell zu fördern, sondern indem wir gesagt haben, die Wirtschaft sei insgesamt, in allen Bereichen, zu unterstützen. Wir wollen also keine bestimmte Industriepolitik machen.
Aber ich sehe, dass es diese beiden Anträge sind, die jetzt einander gegenübergestellt werden.

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Der Bundesrat beantragt, Ziffer 4ter zu streichen.

Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Kommission ... 20 Stimmen
Für den Antrag Stadler Markus ... 14 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Kommission ... 28 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 2 Stimmen

Art. 4
Antrag der Kommission
...
7bis. Streichen
...

Art. 4
Proposition de la commission
...
7bis. Biffer
...

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Zu Ziffer 7bis: Ich kann bestätigen, was Herr Comte und Herr Eder eingangs darüber gesagt haben, wie wir dazu gekommen sind, gewisse Beschlüsse des Nationalrates nicht zu übernehmen.
Noch kurz zu Ziffer 7ter: Wir unterstützen den Beschluss des Nationalrates, und ich habe mit grosser Freude zur Kenntnis

AB 2012 S 460 / BO 2012 E 460
genommen, dass auch der Bundesrat diesen Antrag unterstützt.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates auch, Ziffer 7bis zu streichen. Wir unterstützen dann Ziffer 7ter, "Weiterentwicklung eines vertrauensbildenden, steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatzes Schweiz". Dann haben wir nämlich eine Terminologie, die überall gleich durchgezogen wird.

Angenommen - Adopté

Art. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 6
Antrag der Kommission
Ziel 5: ... schweizerischen Institutionen und deren Zusammenarbeit sind optimiert.
...
10bis. Streichen
...
11bis. Streichen
...

Art. 6
Proposition de la commission
Objectif 5: ... institutions suisses ainsi que la collaboration entre elles sont optimisées.
...
10bis. Biffer
...
11bis. Biffer
...

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Bei Ziel 5 haben wir die einzige Abweichung der ständerätlichen Beratung vom Konzept des Bundesrates. Wir haben uns von der KdK inspirieren lassen. In Ziel 5 hiess es im Entwurf des Bundesrates: "Die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der schweizerischen Institutionen ist optimiert." Wir ergänzen dies folgendermassen: "... Institutionen und deren Zusammenarbeit sind optimiert." Ich nehme an, dass der Bundesrat sich dieser wichtigen Ergänzung nicht widersetzen wird.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Die Annahme des Berichterstatters ist richtig: Wir widersetzen uns nicht.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Zu Ziffer 10bis gibt es sehr viele Ausführungen, denn das Problem war, dass diese Ziffer, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurde, dem Leser doch nicht sehr viele neue Impulse gibt. Wir haben dann versucht, eine neue Formulierung zu finden. Das ist, weil wir nur sehr kurz getagt haben, nicht mehr möglich gewesen. Jetzt läge eine neue Version der KdK vor, aber es hat niemand diese Version aufgenommen. Deshalb vertrete ich den Antrag der Kommission auf Streichung. Diese Bestimmung wird dann wahrscheinlich ein wunderbarer Punkt für die Einigungskonferenz sein. Wir werden dann dort eine Formulierung finden, die mehr Klugheit versprüht als die jetzige.
Der Antrag auf Streichung von Ziffer 11bis wurde von der Kommission klar beschlossen, weil diese Ziffer keine wichtige Ergänzung der Massnahmen, die bereits bestehen, bedeutet.
Hingegen kann sich die Kommission der Haltung des Nationalrates bei Ziffer 11ter anschliessen. Wieweit der Bundesrat dies tun kann, werden wir gleich erfahren.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich möchte Sie bitten, den Beschluss des Nationalrates abzulehnen, das heisst, Ziffer 11ter zu streichen.
Ich sehe nicht, was noch zusätzlich erfolgen soll zu dem, was bereits vorgeschlagen ist. Wir haben Ihnen im Oktober 2010 eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform unterbreitet. Darin haben wir, gerade um die Kapazitäten des Bundesrates auf nationaler und vor allem auch auf internationaler Ebene zu stärken, eine Erhöhung der Zahl der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgeschlagen. Sie haben verschiedene Diskussionen geführt, und der Nationalrat hat am 14. März 2012 verschiedene Änderungen des RVOG im Sinne einer Stärkung des Bundesrates auf nationaler Ebene vorgesehen. Ich weiss nicht, wie weit Sie in der Behandlung der Regierungsreform schon sind, aber all diese Fragen werden Gegenstand der Regierungsreform sein. Deshalb kann man Ziffer 11ter streichen.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Ich muss noch eine Präzisierung anfügen. Das war in der Kommission auch umstritten, und es lag ein Antrag auf Streichung vor, der dann mit 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten nicht zum Beschluss erhoben wurde. Aber wir haben uns in der Kommission gesagt, wir wollten nicht noch mit Minderheitsanträgen die Beratung erschweren. Der guten Ordnung halber habe ich das noch beifügen wollen. Diese Ziffer 11ter war umstritten, ist aber mit Stichentscheid des Präsidenten bei 5 zu 5 Stimmen beibehalten worden.

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Der Bundesrat beantragt, Ziffer 11ter zu streichen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag des Bundesrates ... 17 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 2 Stimmen

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Ich habe die zahlreichen Enthaltungen gesehen, aber nicht aufgenommen.

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 7
Antrag der Kommission
...
13. Verabschiedung der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III; (Rest streichen)
...
14bis. Streichen

Art. 7
Proposition de la commission
...
13. Adhérer au projet du Conseil fédéral
...
14bis. Biffer

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Bei Ziffer 13 gibt es keine Differenz zwischen der Kommission und dem Bundesrat, weil die Kommission auf die Version des Bundesrates zurückkommen will.
Analog zum zweiten Teil von Ziffer 13, den wir klar ablehnen, lehnen wir auch ab, dass wir auf diese Weise im Rahmen der Legislaturplanung kurz eine wichtige Vorentscheidung, wenn auch nur in politischer Hinsicht, fällen. Deshalb beantragen wir zusammen mit dem Bundesrat die ersatzlose Streichung von Ziffer 14bis.

Angenommen - Adopté

Art. 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

AB 2012 S 461 / BO 2012 E 461

Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 9
Antrag der Kommission
...
23bis. der internationale Standort Genf ist gestärkt. (Rest streichen)
23ter. Streichen

Antrag Berberat
23ter. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 9
Proposition de la commission
...
23bis. la position de la Genève internationale est renforcée. (Biffer le reste)
23ter. Biffer

Proposition Berberat
23ter. Adhérer à la décision du Conseil national

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Die Kommission beantragt Ihnen, die in Ziffer 23bis ausdrücklich erwähnte Berücksichtigung der absehbaren Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie zu streichen. Die Förderung des Standortes Genf generell ist nicht bestritten, sie soll aber nicht nur auf die Kommunikationstechnologie fokussiert sein. Es war ein klarer Entscheid.

Berberat Didier (S, NE): Je vous rappelle que nous nous trouvons dans la section 3 de ce programme, à la ligne directrice 2 qui prévoit que la Suisse soit bien positionnée sur le plan régional et sur le plan mondial et qu'elle renforce son influence dans le contexte international. Je vous demande de ne pas biffer l'adjonction du Conseil national dont le but est d'adopter une stratégie en matière de politique du personnel qui permette de renforcer la position de la Suisse au sein des organisations internationales. Pour ce faire, le Conseil fédéral devrait élaborer une politique du personnel qui vise à placer des collaborateurs de l'administration ou d'autres ressortissants suisses à des postes clés au sein des organisations internationales.
La question qui se pose, c'est la conception qu'on a de la politique étrangère de la Suisse. Si on souhaite que la Suisse se replie sur elle-même et qu'elle ne fasse que du commerce avec l'étranger, il est vrai qu'on n'a pas besoin de cette proposition à l'article 23ter. Par contre, si on souhaite que la Suisse rayonne et sorte de son isolement, qui est à mes yeux trop grand, il est donc extrêmement important de faire en sorte qu'on favorise le fait de mettre à des postes clés des fonctionnaires suisses ou d'autres ressortissants suisses afin de permettre d'avoir des alliés ou des bastions dans un certain nombre d'organisations internationales - je pense notamment à l'ONU ou à toutes les institutions spécialisées qui en dépendent.
On sait aussi qu'actuellement il y a un poste important à repourvoir à l'Union postale universelle. Le candidat n'est pas un employé de la Confédération, mais c'est un Suisse. A mes yeux, il est fondamental qu'on ait des personnes de notre pays qui travaillent et qui aient des responsabilités au sein des organisations internationales, car cela permet de faire rayonner le pays et d'appuyer aussi nos revendications, d'expliquer notre politique. C'est non seulement une question politique, mais aussi une question économique, car lorsqu'on a des alliés, lorsqu'on a des personnes qui sont dans des organisations, il est beaucoup plus simple de faire valoir les intérêts de notre pays.
Je vous demande donc d'accepter de reprendre la version du Conseil national parce qu'à mes yeux, il est fondamental qu'on mène cette politique. Je sais que la Suisse le fait dans la mesure du possible. Je rappelle aussi que beaucoup de pays étrangers d'ailleurs - à peu près tous les pays étrangers - font des pieds et des mains pour faire en sorte que des ressortissants et des fonctionnaires de leur pays occupent des postes importants, et il serait dommage qu'on se prive de cette possibilité.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Die Kommission hat mit 6 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, Ziffer 23ter ersatzlos zu streichen, mit der Begründung, dass diese Massnahme - zumindest der zweite Teil dieser Ziffer - viel zu detailliert abgefasst sei. Entsprechend dem Hinweis der Frau Bundespräsidentin sind hier eigentlich keine neuen Massnahmen nötig.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich bitte Sie, im Sinne der Kommission Ziffer 23ter zu streichen. Wir haben beim Bund bereits heute eine strategische Personalpolitik zur Stärkung der Schweizer Präsenz in internationalen Organisationen. Das Anliegen ist an sich bereits aufgenommen worden. Wir haben auch Anreize für hochqualifizierte Schweizer Kandidatinnen und Kandidaten, und wir unterstützen solche Kandidaturen. Es gibt auch eine Verordnung des EDA über den Einsatz von Bundesangestellten in internationalen Organisationen. Sie spricht sich darüber aus, was mit ihnen geschieht, wenn sie wieder zurückkehren. Sie regelt auch die Rechte und Pflichten in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Wir haben im EDA in der Abteilung "Vereinte Nationen und internationale Organisationen" eine spezialisierte Sektion, welche die Förderung der Schweizer Personalpräsenz in internationalen Organisationen zum Auftrag hat. Wir haben also die Grundstrukturen; wir haben, was es braucht. Es scheint uns darum nicht richtig zu sein, diese detaillierte Bestimmung in die Legislaturplanung aufzunehmen.
Ich bitte Sie, diese Bestimmung zu streichen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 22 Stimmen
Für den Antrag Berberat ... 11 Stimmen

Art. 10
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich möchte Sie bitten, diese vom Nationalrat beschlossene zusätzliche Massnahme von Ziffer 25bis zur Erreichung von Ziel 9 wieder zu streichen.
Die Weiterführung des bilateralen Wegs erfordert neue institutionelle Lösungen, um unsere bilateralen Abkommen mit der EU weiterentwickeln zu können, anwenden zu können. Solange jedoch solche neuen institutionellen Regelungen mit der EU nicht vereinbart sind, wäre es verfrüht zu entscheiden, in welcher Form die Mitwirkungsrechte der Kantone bezüglich der Europapolitik angepasst werden können. Wir haben heute in der Verfassung und auch im Alltag Regeln entwickelt, die die Mitwirkungsrechte der Kantone, denke ich, sehr stark verbessert haben. Wir haben im März dieses Jahres die Einrichtung eines politischen Dialogs zu Europafragen beschlossen, einen Europadialog zwischen Bund und Kantonen. Das ist ein permanentes politisches Leitorgan. Es sind der Vorsteher des EDA und der Vorsteher des EVD in diesem Leitorgan, und die Delegation der Kantonsregierungen ist auf der anderen Seite dabei.
Ich denke, wir haben hier einen guten, einen pragmatischen Weg im Rahmen unserer Verfassung und unserer Gesetzgebung gewählt, um die Mitwirkungsrechte der Kantone zu stärken. Ich möchte Sie darum bitten, jetzt nicht noch etwas Zusätzliches aufzunehmen. Wir haben die Möglichkeiten, wir haben die Gefässe, und wir nehmen sie auch wahr, es wird tatsächlich so gearbeitet.

AB 2012 S 462 / BO 2012 E 462

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Da wir jeweils nicht wissen, bei welchen Ziffern sich der Bundesrat dem Beschluss des Nationalrates anschliesst, halte ich es für sinnvoll, wenn sich die Bundespräsidentin in einzelnen Fällen jeweils zuerst äussert, damit wir die Diskussion nachher im Wissen darum, ob ein Antrag gestellt worden ist oder nicht, führen können.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Ich unterstütze natürlich dieses kluge Vorgehen des Präsidenten, muss aber sagen, liebe Frau Bundespräsidentin, dass Sie da bei uns in der Kommission sehr wenig Resonanz bekommen haben, weil dieses Anliegen ein klares Anliegen der Kantone ist. Kollege Eder, der das in der Kommission sehr ausführlich dargelegt hat, wird das auch begründen können. Der Entscheid der Kommission ist mit 8 zu 1 Stimmen für Beibehalten von Ziffer 25bis klar gefällt worden. Enthalten hat sich hier ausnahmsweise niemand.

Eder Joachim (RL, ZG): Es kommt selten bzw. relativ selten vor, dass ich der Bundespräsidentin widerspreche. Aber das ist jetzt hier wirklich ein Anliegen, das von den Kantonen auch am Hearing klar deponiert wurde. Ich war damals, als die Kantone dort auftraten, nicht mit allem einverstanden, was sie vorbrachten, insbesondere nicht mit der Art und Weise. Aber Artikel 10 Ziffer 25bis ist eine sogenannte Pièce de Résistance aus Sicht der Kantone; das muss man ganz klar sagen.
Wenn Sie, Frau Bundespräsidentin, uns, die wir im Ständerat ja eigentlich Vertreterinnen und Vertreter der Kantone sind, zugesichert haben, dass sich das Anliegen gegenüber früher bereits verbessert hat, dass es bereits sogar institutionalisiert worden ist, dann nehme ich das erfreut zur Kenntnis. Ich verweise aber einfach auf den Brief der KdK vom 16. März 2012, worin ganz klar festgehalten ist, dass man die Kantone an dem vom Bund eingeschlagenen Weg wirklich mitwirken lassen soll, damit sie sich auch damit identifizieren und die Europapolitik des Bundes unterstützen können. Die Kantone wollen nicht einfach blosse Vollzugseinheiten des Bundes sein.
Es wäre ein falsches Zeichen, wenn wir als Ständerat diese Ziffer hier streichen würden. Ich mache Ihnen beliebt, am Antrag auf Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Sie, Frau Bundespräsidentin, können das Resultat ja mit gutem Gewissen akzeptieren, weil Sie zugesichert haben, dass das schon institutionalisiert ist. Ich gebe zu, dass es möglicherweise halt auch ein bisschen Psychologie gegenüber den Kantonen ist, wenn wir das so belassen. Es schadet aber sicher nichts, wenn wir der Fassung des Nationalrates zustimmen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich möchte mich schon noch einmal äussern. Erstens hat mich das Schreiben der KdK - ich habe es bereits zum Ausdruck gebracht - etwas überrascht, weil wir nämlich mit der KdK auch über diese Frage intensive Diskussionen geführt haben. Sie sehen, wie diese Ziffer 25bis jetzt formuliert ist: "... nach innerstaatlichen Reformen, welche die Mitwirkungsrechte der Kantone stärken." Die Vorstellung, dass die KdK beispielsweise dann anstelle des Ständerates in solchen Diskussionen die Kantone vertritt, ist ja wahrscheinlich nicht Ihre Vorstellung. Es kann ja nur darum gehen, dass die KdK im Rahmen dessen, was wir auf Verfassungs- und Gesetzesstufe haben, tätig wird, und das ist im Rahmen der heutigen Gesetzgebung möglich. In diesem Rahmen haben wir jetzt auch diesen Dialog institutionalisiert. Das ist eigentlich gerade eine Folge der Umsetzung der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Voraussetzungen. Wenn ich diese Ziffer 25bis lese, sehe ich eben von der Formulierung her nicht, was man dann anders machen möchte. Es heisst hier: "Die Weiterentwicklung des Verhältnisses mit der EU verlangt nach innerstaatlichen Reformen ..." Sind das innerstaatliche Reformen in der Gebietseinteilung? Sind das innerstaatliche Reformen mit Bezug auf die Aufgaben von National- und Ständerat? Was für innerstaatliche Reformen sind hier gemeint?
Ich will damit Folgendes sagen: Was wir jetzt pragmatisch machen, um diese Situation mit der EU zu klären, haben wir in entsprechenden Gefässen aufgefangen. Ich sehe nicht, was wir mit dieser Bestimmung dann konkret anfangen können.

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Der Bundesrat beantragt, Ziffer 25bis zu streichen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 19 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 11 Stimmen

Art. 11
Antrag der Kommission
...
30bis. Streichen
30ter. Streichen
...

Antrag Stadler Markus
30bis. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Berberat
30ter. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 11
Proposition de la commission
...
30bis. Biffer
30ter. Biffer
...

Proposition Stadler Markus
30bis. Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Berberat
30ter. Adhérer à la décision du Conseil national

Stadler Markus (GL, UR): Ich mache Ihnen beliebt, bei Ziffer 30bis dem Nationalrat zu folgen. Der internationale Austausch von Gütern und Dienstleistungen hat viele gute Seiten, es ist dies das eigentliche, unumstrittene Credo der Ökonomen seit Adam Smith. Aber sich von sozialen und ökologischen Mindestkriterien zu distanzieren ist in der heutigen Zeit, in der wir um solche Missstände in anderen Staaten wissen, nicht richtig. Ich möchte nicht, dass der Reichtum der Schweiz darauf beruht, dass die Würde des Menschen und der Natur in anderen Ländern missachtet wird, und dass uns, die wir mit diesen Ländern in Austausch und Beziehung stehen, das egal ist - deswegen mein Antrag.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Die Kommission hat die vom Nationalrat in Artikel 11 eingefügte Ziffer 30bis mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung wieder gestrichen. Die Mehrheit der Kommission ist dementsprechend dem Bundesrat gefolgt. Die Begründung lautet, dass auf der einen Seite dieses Ziel nicht erreichbar ist und es auf der anderen Seite zu einer Vermischung der Zielsetzungen käme, welche in der WTO gelten.

Zanetti Roberto (S, SO): Ich kann einen solchen Satz in diesem Text einfach nicht streichen. Natürlich kann der Bundesrat nicht einfach die Welt zum Besseren wenden. Er kann sich aber dafür einsetzen, dass die Welt ein bisschen besser wird. Sich für eine bessere Welt einzusetzen ist ein Ziel, das man erreichen kann - ob dann die Wirkung tatsächlich so ist, dass die Welt besser geworden ist, darüber kann man meinetwegen streiten. Sich aber für ein solch hehres Ziel einzusetzen ist möglich, das erwarte ich vom Bundesrat. Frau Bundespräsidentin, ich kann mir schlicht und einfach

AB 2012 S 463 / BO 2012 E 463
nicht vorstellen, dass nicht auch Sie das ein bisschen wollen.
Jetzt kann man sagen, dass das nur deklaratorischen Charakter habe. Ja, meinetwegen! Doch wenn die Politikersprache auf gesetzestechnische Begriffe reduziert wird, dann verarmt unser Politikerleben. Gelegentlich ein paar bombastische Formulierungen sollten, finde ich, reinpassen. Nehmen Sie die Präambel der Bundesverfassung zur Hand: Das ist politische Poesie vom Allerfeinsten. Kein Mensch möchte diese politische Poesie gestrichen haben, auch wenn sie für das Tagesgeschäft nicht immer gelten mag und nicht immer als technisch umsetzbare Formulierung herangezogen werden kann. Gelegentlich aber ein bisschen politische Poesie in unseren knochentrockenen Dokumenten - das kann nicht schaden. Gegen dieses Ziel kann kein anständiger Mensch sein. Deshalb sträubt sich in mir irgendetwas, das zu streichen.
Ich werde deshalb bei Ziffer 30bis dem Antrag Stadler Markus zustimmen.

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Vielen Dank für dieses politisch-poetische Intermezzo!

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich liebe politische Poesie auch, aber nicht in der Legislaturplanung. Ich denke, dort ist es vielleicht von Vorteil, wenn wir uns auch an der Realität orientieren, an dem, was wir tatsächlich umsetzen können. Überall, wo es möglich ist, auch in bilateralen Verträgen, versuchen wir diese Kriterien - für die ich auch einstehe, Herr Zanetti - ebenfalls einzubringen, dies aber im Wissen darum, dass uns global und multilateral die Hände gebunden sind bzw. unser Einfluss relativ klein ist. Darum schliesse ich mich diesem Streichungsantrag an.

Berberat Didier (S, NE): Je vous demande, au chiffre 30ter, de reprendre la version du Conseil national afin que la législation de notre pays prévoie que les entreprises actives sur le plan international assument leurs responsabilité au regard du droit international en ce qui concerne le respect des droits humains et la lutte contre la corruption - on pourrait également ajouter les questions environnementales. On dira certainement que ce genre de programme ne doit pas figurer dans le programme de la législature, mais je pense vraiment qu'il est important que la Confédération suisse s'occupe de cette problématique, parce que la question de la responsabilité, au niveau du droit international public, pour les entreprises multinationales, est un sujet extrêmement actuel. D'ailleurs, il est presque incontesté que cette responsabilité existe au niveau des entreprises transnationales. Je vous rappelle aussi que le Conseil des droits de l'homme de l'ONU s'occupe intensément de cette question, suite à un rapport du professeur John Ruggie, qui est le représentant spécial du secrétaire général de l'ONU pour la question des droits de l'homme, des sociétés transnationales et autres entreprises.
A mon avis, nous devons régler cette question, qu'on a déjà abordée en Commission de politique extérieure, et qui préoccupe de façon importante le DFAE. Nous devons d'ailleurs examiner cela assez prochainement. C'est donc un sujet actuel et il me paraît important que le Conseil fédéral reprenne les travaux sur cette question durant cette législature. Vous le savez, il y a une pétition qui vient de l'organisation "Droit sans frontières" qui dénonce notamment les agissements d'un certain nombre de compagnies transnationales qui ont leur siège en Suisse. Je citerai uniquement Glencore, qui, comme vous le savez, est une entreprise basée en Suisse et qui a des participations majoritaires dans un certain nombre d'entreprises en Afrique. On sait que ces entreprises "filles" de Glencore se comportent d'une façon extrêmement dommageable, tant pour ce qui concerne le travail des enfants que pour les questions d'environnement ou des droits humains. Il m'apparaît qu'on ne peut pas balayer cette question sous le tapis, qu'elle va redevenir d'actualité. Je pense donc qu'il serait bon que le Conseil fédéral anticipe avant que cette question nous revienne d'une façon assez violente à la figure.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Die Kommission hat dem Streichungsantrag, der in der Kommission gestellt wurde, mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass wir nicht in der Lage wären, quasi Weltpolizei zu spielen; die Verantwortung, welche die Schweiz damit übernehmen müsste, wäre eindeutig zu gross. Das war in etwa die Argumentation in der Kommission.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Auch ich möchte Sie bitten, Ziffer 30ter zu streichen. Es ist ja so, dass grundsätzlich alle Schweizer Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften den nationalen Gesetzen der Schweiz und der weiteren Staaten, in welchen sie tätig sind, unterstellt sind. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt dann bei den entsprechenden Staaten mit den entsprechenden Gesetzen. Diese Staaten haben sich auch dafür einzusetzen, dass die Menschenrechte eingehalten werden.
Wir engagieren uns im internationalen Kontext stark für einen Rechtsrahmen für international tätige Unternehmen, vor allem auch in der OECD. Dort haben wir die Korruptionskonvention stark unterstützt und auch mitgestaltet. Diese Konvention verlangt ja, dass die Bestechung ausländischer Amtsträger in allen 38 Unterzeichnerstaaten unter Strafe gestellt wird. Heute machen sich Schweizer Unternehmen also nach StGB strafbar, wenn sie ausländische Amtsträger bestechen.
Wir haben verschiedene Möglichkeiten. Es gibt auch verschiedene Gesetzesprojekte und Initiativen. Wir sind deshalb der Auffassung, dass wir hier keine neue Strategie entwickeln müssen, sondern vielmehr auf dem Weg, den wir eingeschlagen haben, weiterfahren sollten.

Ziff. 30bis - Ch. 30bis

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 24 Stimmen
Für den Antrag Stadler Markus ... 13 Stimmen

Ziff. 30ter - Ch. 30ter

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 21 Stimmen
Für den Antrag Berberat ... 14 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 12
Antrag der Kommission
...
32bis. Streichen

Art. 12
Proposition de la commission
...
32bis. Biffer

Angenommen - Adopté

Art. 13
Antrag der Kommission
...
35bis. Streichen
...

Antrag Stadler Markus
...
35bis. Strategie für eine differenzierte Aussenpolitik gegenüber autokratischen und menschenrechtsverletzenden Staaten. Die Schweizer Kontakte sollen dazu beitragen, dass dort die Menschenrechte respektiert werden;
...

AB 2012 S 464 / BO 2012 E 464

Art. 13
Proposition de la commission
...
35bis. Biffer
...

Proposition Stadler Markus
...
35bis. mettre en oeuvre une stratégie visant à adopter une politique extérieure spécifique vis-à-vis des Etats autocratiques et irrespectueux des droits de l'homme. Les relations que la Suisse entretient avec l'étranger doivent contribuer à la promotion des droits de l'homme dans les Etats concernés;
...

Stadler Markus (GL, UR): Ich mache Ihnen beliebt, bei Ziffer 35bis dem Nationalrat zu folgen, allerdings in einer gekürzten Fassung. Sie haben den Text meines Einzelantrages schriftlich vor sich. Grundsätzlich gilt hier die gleiche Begründung, die ich zuvor bei Artikel 11 Ziffer 30bis vorgetragen habe. Die Aussenpolitik soll sich nicht nur um Absatzmärkte und wirtschaftliche Vorteile für die Schweiz bemühen, sondern auch um menschliche Verhältnisse in diesen Staaten, mit denen wir zusammenarbeiten - soweit wir darauf überhaupt einen Einfluss haben. Es geht also um die Umsetzung eines Teilaspekts des Nachhaltigkeitskonzepts. Das Nachhaltigkeitskonzept ist ein Konzept des Bundesrates und keine Sonntagspoesie, sondern, so hoffe ich, auch werktags ein Leitkonzept der Politik.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: In der Kommission wurde Ziffer 35bis mit 5 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung gestrichen. Die Hauptmotivation für den Streichungsantrag der Mehrheit ist, dass, so hiess es, auf der einen Seite die Grundpfeiler der aussenpolitischen Strategie des Bundesrates vom März 2012 bereits gesetzt seien und auf der anderen Seite es aus Sicht der Politik der Neutralität nicht einfach sei, diese zusätzlichen Bedingungen aufzunehmen. Selbstverständlich lag der Kommission die verkürzte Fassung gemäss Antrag Stadler noch nicht vor.

Maury Pasquier Liliane (S, GE): Je vous invite à soutenir la proposition Stadler Markus, qui reprend en grande partie le texte adopté par le Conseil national.
En effet, à l'article 13, l'objectif 12 est formulé de la façon suivante: "La Suisse renforce son engagement en matière de droits de l'homme, de politique de la paix, de médiation et de bons offices". Or, dans les différentes mesures figurant dans l'article, on trouve très peu de références à l'objectif précité. A part les propositions d'adopter les messages relatifs à deux conventions qui concernent les droits de l'homme (ch. 33, 34), on n'y trouve pas vraiment la transversalité de la politique en matière de droits de l'homme que nous apporte la proposition Stadler Markus au chiffre 35bis.
De plus, pour réagir au sujet de ce que la commission a décidé et notamment à propos de l'argument faisant état de l'absence de neutralité ou de la contradiction avec la neutralité de notre pays que cette proposition entraînerait, personnellement, je ne vois pas en quoi le fait d'axer notre politique envers des Etats problématiques sur les droits de l'homme et d'en faire un point fort serait contraire à notre neutralité. Ce serait d'autant moins incompatible avec notre neutralité qu'en tant qu'Etat dépositaire des conventions de Genève, notre pays a une responsabilité particulière à cet égard.
En adoptant la proposition Stadler Markus, nous donnerions un signal important. Ce serait d'ailleurs salué sans doute par toute la société civile qui s'engage également pour que les droits de l'homme soient pris en compte partout dans le monde et promus dans nos relations avec les pays avec lesquels nous sommes en contact, et cela chaque fois que ce serait nécessaire.
Je vous invite à adopter la proposition Stadler Markus au chiffre 35bis.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich möchte Sie bitten, die Formulierung des Nationalrates zu streichen und hier der Kommission zuzustimmen. Mit dem Einzelantrag Stadler Markus könnte ich mich einverstanden erklären. Wir haben ja bereits die Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit 2012-2016 zur Diskussion vorgelegt. Darin ist auch die Förderung der Demokratie enthalten. Das ist dort als Grundsatz enthalten, ebenso die Förderung und der Schutz der Menschenrechte. Das sind explizite Schwerpunktthemen der schweizerischen Aussenwirtschaft. Der Nationalrat ist mit der Formulierung meines Erachtens zu weit gegangen - oder auch zu wenig weit. "Die Schweiz muss alles unternehmen ..." ist eine sehr vage Formulierung. "Alle Schweizer Kontakte mit solchen Staaten müssen dazu beitragen, dass ..." ist dann wieder sehr absolut formuliert.
Die Formulierung von Herrn Ständerat Stadler nimmt eigentlich auf, was in der erwähnten Botschaft bereits zum Ausdruck gebracht wird. Die Formulierung dort lautet: "Die Frage der Menschenrechte soll künftig nicht mehr nur in isolierten und nach strikten Vorgaben geführten sogenannten bilateralen Menschenrechtsdialogen mit ausgewählten Partnern stattfinden, sondern zum festen Bestandteil aller politischen Konsultationen der Schweiz auf bi- und multilateraler Ebene werden." Sie ist ganz im Sinne des Antrages Stadler Markus. Wir würden, wenn Sie diesem Antrag zustimmten, die Strategie dann im Rahmen dieser Botschaft entwickeln und dort auch aufzeigen, wie wir vorgehen möchten.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag Stadler Markus ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 3 Stimmen

Art. 14
Antrag der Kommission
...
40. Verabschiedung des Berichts ... der Schweiz. (Rest streichen)

Art. 14
Proposition de la commission
...
40. Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 15
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 16
Antrag der Kommission
...
46bis. Streichen

Art. 16
Proposition de la commission
...
46bis. Biffer

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Dieser Streichungsantrag wurde mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt. Man hat gesagt, dass diese Bestimmung tatsächlich als deklaratorische Umschreibung einer Massnahme zu qualifizieren sei. Das würde uns nicht viel weiterhelfen.

Angenommen - Adopté

AB 2012 S 465 / BO 2012 E 465

Art. 17
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich möchte Sie bitten, den Zusatz des Nationalrates in Ziffer 47 zu streichen, also den Beschluss des Nationalrates abzulehnen, und zwar aus folgenden Überlegungen heraus:
In technischer Hinsicht ist es so, dass die Umsetzung bestehender Rückübernahmeabkommen auf Stufe Departement bzw. Amt in eigener Kompetenz erfolgt und deshalb als Legislaturziel ungeeignet ist. Aus politischer Sicht ist es so, dass Rückübernahmeabkommen und andere Abkommen im Asylbereich sehr wichtig sind, aber nur Teil einer umfassenden Migrationsaussenpolitik sind. Entscheidend für die Rückübernahme ist die operationelle Kooperation in der Praxis. Diese setzt nicht zwingend Rückübernahmeabkommen voraus. Wir haben als Departementsziel des EJPD eine weiter gefasste, verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten irregulärer Migration definiert. In diesem Rahmen wird der Migrationsdialog mit prioritären Ländern geführt, wird die Zusammenarbeit in geeigneter Weise formalisiert, und das kann, muss aber nicht in Form eines Rückübernahmeabkommens geschehen.
Ich möchte Sie deshalb, um den Spielraum aus politischer Sicht aufrechtzuerhalten, bitten, den Zusatz des Nationalrates zu streichen. Aus technischer Sicht ist es so, dass dies nicht ein Legislaturziel sein kann, weil es das Departement bzw. Amt in eigener Kompetenz umsetzt.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Ich kann mich nicht zu Ziffer 47 äussern, weil in der Kommission über diese Bestimmung nicht diskutiert worden ist. Ich kann also keine Meinung der Kommission wiedergeben; das Thema war nicht Gegenstand unserer Debatte.
Der Bundesrat will nur den zweiten Teil der nationalrätlichen Version von Ziffer 47 streichen, den Abschluss von Rückübernahmeabkommen im Asylbereich, den der Nationalrat auch noch in diese Ziffer hineingepackt hat. Der Bundesrat will einfach bei seinem Entwurf bleiben.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 26 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 9 Stimmen

Art. 18
Antrag der Kommission
...
52bis. Streichen

Antrag Stadler Markus
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag Baumann
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 18
Proposition de la commission
...
52bis. Biffer

Proposition Stadler Markus
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition Baumann
Adhérer à la décision du Conseil national

Stadler Markus (GL, UR): Meine Begründung dafür, hier dem Nationalrat zu folgen, fällt sehr kurz aus. Wir haben diese Stossrichtung im Ständerat so beschlossen und sollten uns nicht kurz danach wieder von dieser Haltung entfernen. Ich erinnere an die Annahme der Motion Maissen 11.3927, "Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume".

Baumann Isidor (CE, UR): Ich habe es bisher nicht bemerkt, dass mein Kollege aus dem gleichen Kanton den gleichen Antrag eingereicht hat. Ich möchte keine Wiederholungen machen. Ich möchte aber mindestens darauf hinweisen, dass der Ständerat entgegen dem Antrag des Bundesrates die erwähnte Motion Maissen angenommen hat. Auch der Bundesrat schreibt in Abschnitt 5 der Legislaturplanung: "Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt ..."
Mit der Zustimmung zu Ziffer 52bis kann der Ständerat diesen Willen heute bestätigen. Ich bitte Sie daher, Ziffer 52bis gemäss Nationalrat zuzustimmen.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Dieser Streichungsantrag wurde mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen von der Kommission gutgeheissen, und zwar aus zwei Gründen: Auf der einen Seite - das wurde bereits von den Vorrednern erwähnt - hat der Ständerat ja die Motion Maissen gutgeheissen. Die Motion Maissen verlangt konkret Aktivitäten in diesem Bereich. Auf der anderen Seite gibt es ein Problem mit der Formulierung, weil man sich kaum etwas Richtiges unter dem Begriff der "umfassenden Politik" vorstellen kann. Was umfasst eine Politik, die für den ländlichen Raum umfassend sein muss? Die entsprechende Konkretisierung dürfte echt Schwierigkeiten machen. Es wurde dann noch in der Kommission angefügt, dass der Ort für diese Bestimmung etwas gewählt sei, weil es hier um die gesellschaftliche Kohäsion gehe, welche die gemeinsamen Werte fördern sollte, und nicht um die wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Regionen. Das war die Begründung für das klare Votum von 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Der Bundesrat bittet Sie, den Antrag der Kommission auf Streichung anzunehmen.
Die beantragte Massnahme geht in eine ähnliche Richtung - das wurde gesagt - wie die der Motion Maissen "Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume", aber sie geht noch etwas weiter. Die Motion Maissen geht nun an den Nationalrat. Die Einzelanträge gehen hier noch etwas weiter, sie wollen eine "umfassende Politik des ländlichen Raumes". Es stellt sich hier schon die Frage, was sie zusätzlich zu dem wollen, was die Motion Maissen schon verlangt und was auch jetzt in Diskussion ist.
Wir haben heute eine abgestimmte Strategie des Bundes für den ländlichen Raum und für die Berggebiete. Vier Bundesämter befassen sich intensiv mit diesen Fragen. Es ist das Bundesnetzwerk Ländlicher Raum, das sich damit auseinandersetzt. Es ist nur noch die Frage offen, wie man das auch vertikal besser abstimmen kann. Aber die notwendigen Instrumente sind vorhanden. Im Bereich Stadt/Land haben wir die Agglomerationskonferenz, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzt.
Darum möchte ich Sie bitten, mit der Motion Maissen weiterzufahren, diese nicht mit etwas zusätzlich zu beladen, das etwas unbestimmt ist.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag Stadler Markus/Baumann ... 24 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 8 Stimmen

Art. 19
Antrag der Kommission
...
53bis. Streichen
...
54bis. Streichen
...
61ter. Streichen

AB 2012 S 466 / BO 2012 E 466

Art. 19
Proposition de la commission
...
53bis. Biffer
...
54bis. Biffer
...
61ter. Biffer

Angenommen - Adopté

Art. 20
Antrag der Kommission
...
65bis. Streichen
...

Art. 20
Proposition de la commission
...
65bis. Biffer
...

Angenommen - Adopté

Art. 20a
Antrag der Kommission
Streichen

Art. 20a
Proposition de la commission
Biffer

Angenommen - Adopté

Art. 21
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 22
Antrag der Kommission
...
74bis. Streichen
...

Antrag Stadler Markus
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 22
Proposition de la commission
...
74bis. Biffer
...

Proposition Stadler Markus
Adhérer à la décision du Conseil national

Stadler Markus (GL, UR): Ich mache Ihnen beliebt, bei Ziffer 74bis dem Nationalrat zu folgen. Sich von dieser Bestimmung zu verabschieden wäre eine mutlose Selbstaufgabe in diesem Politikbereich. Es geht um einen indirekten Gesetzesauftrag gemäss Güterverkehrsverlagerungsgesetz. Der jüngste Verlagerungsbericht des Bundesrates hat einmal mehr gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht und dass diese Verhandlungen weiterhin notwendig sind. Die Regionen der Alpenländer haben vor ganz wenigen Tagen in Lyon bekräftigt, dass sie ein neues Verkehrsmanagement wollen, zum Beispiel eine Alpentransitbörse.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Ich verspreche Ihnen im Gegenzug, dass ich keine weiteren Anträge mehr stellen werde.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Die Kommission hat diesen Beschluss des Nationalrates diskutiert und mit 6 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Streichung dieser Bestimmung zugestimmt, mit der Begründung, dass diese Massnahme obsolet sei, dass sie am falschen Ort erwähnt sei und dass diese Frage dann im Rahmen der Diskussion zum Verlagerungsbericht aufgenommen werden müsste. Wir haben uns von der Argumentation der Bundespräsidentin leiten lassen, der ich gerne nochmals zuhöre.

Janiak Claude (S, BL): Ich möchte Sie eindringlich bitten, hier dem Antrag Stadler Markus zuzustimmen und diese Ziffer nicht zu streichen. Die Begründung, dass wir das Thema im Rahmen der Diskussion über den Verlagerungsbericht 2009-2011 debattieren können, hilft hier nicht sehr weit. Damit schauen wir zurück. Da können wir nur den Bestand aufnehmen und feststellen, dass hier erhebliche Mängel bestehen, dass wir weit weg sind vom Ziel, das wir an sich haben. Die Tatsache, dass vor einer gewissen Zeit die umliegenden Länder skeptisch eingestellt waren - hoffentlich hat sich jetzt da wieder etwas geändert bezüglich dieser Alpentransitbörse -, kann sicher kein Grund sein, ein solches Ziel aufzugeben. Wir müssen vorwärtsschauen. Es geht um ein ganz zentrales Mittel, um den Verfassungsauftrag, den wir immer noch haben, eben auch umzusetzen.
Ich bitte Sie sehr, hier dem Antrag Stadler Markus zuzustimmen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich hätte mich mit der Argumentation eigentlich zurückgehalten, aber weil der Präsident der Kommission, Herr Ständerat Stöckli, wollte, dass ich wiederhole, was ich in der Kommission gesagt habe, mache ich das, auch wenn Herr Ständerat Janiak inzwischen gesagt hat, das sei eigentlich keine Argumentation. (Heiterkeit)
Sie haben den Verlagerungsbericht auf dem Tisch, Sie diskutieren über den Verlagerungsbericht 2009-2011. Das ist - das ist richtig - eine Rückschau. Aber wir gehen davon aus, dass sich aus den Beratungen zu diesem Bericht Kommissionsmotionen zur künftigen Stossrichtung der Verlagerungspolitik ergeben werden und dass das Parlament im Zusammenhang mit diesen Kommissionsmotionen dann Stellung nehmen kann. Es ist so, wie es gesagt worden ist: Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, mit anderen Alpenländern zusammen eine Alpentransitbörse zur Diskussion zu stellen, eine Verkehrslenkungsmassnahme. Aber in den umliegenden Staaten ist die Begeisterung für ein solches Instrument etwas zurückhaltend, sage ich einmal, und deshalb sehen wir im Moment keine Möglichkeit, in den kommenden Jahren ein internationales Abkommen über die Einführung einer Alpentransitbörse abzuschliessen. Das ist einfach die pragmatische Beurteilung der heutigen Situation.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag Stadler Markus ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 8 Stimmen

Art. 23-25
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 26
Antrag der Kommission
...
88bis. Streichen
88ter. Streichen
88quater. Konsolidierung und Ausbau der Ausbildungsbeiträge; Harmonisierung des Systems, um die Chancengleichheit beim Zugang zur Bildung zu gewährleisten.

AB 2012 S 467 / BO 2012 E 467

Antrag Bieri
88quater. ... Harmonisierung des Systems in Zusammenarbeit mit den Kantonen und in Übereinstimmung mit dem Stipendienkonkordat der EDK, um die Chancengleichheit ...

Art. 26
Proposition de la commission
...
88bis. Biffer
88ter. Biffer
88quater. consolider et renforcer les aides à la formation, harmoniser le système afin d'assurer l'égalité des chances dans l'accès à la formation.

Proposition Bieri
88quater. ... harmoniser le système en collaboration avec les cantons et en adéquation avec le concordat sur les bourses d'études, afin d'assurer l'égalité des chances ...

Bieri Peter (CE, ZG): Hier geht es um das Stipendienwesen. Das Stipendienwesen ist im Rahmen des NFA zwischen Bund und Kantonen neu geregelt worden. Diese Aufgabe kommt heute schwergewichtig den Kantonen zu. Der Bund beteiligt sich dabei nur noch in einem sehr begrenzten Rahmen an der Ausrichtung von Stipendien an gewisse Studierende. Umso wichtiger ist es, dass beim Zugang zu Stipendien und bei ihrer Bemessung nicht allzu eklatante Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen. Ansonsten wäre ein gleichwertiger Zugang zur Bildung, je nach Kantonszugehörigkeit, nicht mehr gegeben, was zu Ungerechtigkeiten führen würde.
Die Kantone und auch unser Parlament sind sich dessen bewusst. Deshalb hat die Erziehungsdirektorenkonferenz im Jahre 2009 den Weg für ein interkantonales Stipendienkonkordat geebnet. Dieses kann in Kraft treten, sobald zehn Kantone den Beitritt beschlossen haben. Bis zu Beginn dieses Jahres haben bereits die Kantone Basel-Stadt, Freiburg, Graubünden, Neuenburg, Thurgau, Waadt, Bern und Tessin diesen Schritt getan. Allenfalls gibt es weitere Kantone, die diesen Schritt bereits gemacht haben, sodass das Konkordat 2013 in Kraft treten kann. Das vorgesehene Stipendienkonkordat belässt den Kantonen die Verantwortung für das Stipendienwesen. Deshalb sollten wir jetzt nicht versuchen, die ganze Thematik zu zentralisieren - selbst in Anbetracht der Tatsache, dass dazu vom Verband der Schweizer Studierendenschaften eine Volksinitiative eingereicht worden ist.
Ich habe dieses Anliegen von der Konferenz der Kantonsregierungen übernommen. Es ist ein Anliegen der Kantone; es ist aber immer auch ein Anliegen unserer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur sowie unseres Rates gewesen, dass sich die Kantone in dieser Frage finden sollen und nicht der Bund zum Gesetzgeber werden soll.
In dem Sinne darf ich Sie bitten, dem alten Anliegen unseres Rates, aber auch dem aktuellen Anliegen der Konferenz der Kantonsregierungen entgegenzukommen und die Formulierung aufzunehmen, die von mir beantragt wird.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Das ist eine der wenigen Massnahmen, die ihre Geburtsstunde in der Kommission des Ständerates hatte. Die Geburt war etwas schwierig: Die Abstimmung ergab 5 zu 5 Stimmen, der Geburtshelfer oder die Hebamme war der Präsident, der den Stichentscheid gegeben hat. Ich weiss, dass die Kantone, gestützt auf diesen Antrag, auch Überlegungen angestellt haben. Ich als Kommissionspräsident kann das nicht gut machen, es wäre wahrscheinlich an Frau Savary, die den Antrag gestellt hat, zu erklären, ob sie allenfalls auch mit dem Antrag Bieri leben könnte. Das wäre eine gute Basis, um die Diskussion im Nationalrat erfolgreich zu führen.

Savary Géraldine (S, VD): Effectivement, cette proposition a été faite parce que nous aurons de toute manière un débat, sans doute durant cette législature, sur l'initiative de l'Union de étudiant-e-s de Suisse sur la question des aides apportées aux jeunes en formation, des aides qui pourront prendre sans doute diverses formes. De ce point de vue, je trouve important d'aborder la question, parce que c'est la simple prise en considération du principe de réalité: nous devrons en discuter et apporter une réponse, quelle qu'elle soit, à la question, d'où ma proposition.
La proposition Bieri me convient aussi, je dois le reconnaître, parce que effectivement les cantons se penchent sur la question. Que la Confédération puisse mener des travaux sur la question des bourses ou des prêts d'études, en partant du concordat intercantonal, qu'il y ait une collaboration qui se fasse, me semble tout à fait rationnel et juste et va dans la bonne direction.
Les deux propositions me conviennent sans difficulté et je remercie Monsieur Bieri de cette contribution à la défense des concordats intercantonaux. C'est aussi notre travail de rappeler l'importance de ce type de concordats ici, au Conseil des Etats.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich möchte hier gerne noch eine Bemerkung anbringen. Ich habe von Herrn Ständerat Stadler das Schreiben der KdK erhalten. Ich nehme es zur Kenntnis; ich stelle aber auch fest, dass ich mich mit der vorliegenden Formulierung einverstanden erklären kann. Es ist ja unser Wille, das Stipendienwesen, das formell und materiell bei den Kantonen angesiedelt ist, dort zu belassen. Die Stipendien-Initiative hingegen möchte eine formelle und materielle Bundeskompetenz einführen. Neun Kantone haben das Konkordat bereits unterzeichnet, zehn Kantone braucht es. Auf den 1. Januar 2013 wird es in Kraft gesetzt, davon bin ich überzeugt. Die Kantone haben selbstverständlich das Recht, sich einzubringen.
Der Bundesrat möchte einen indirekten Gegenvorschlag zur Stipendien-Initiative machen, um aufzuzeigen, wie man den Bereich regeln soll. Im Schreiben der KdK lese ich aber, und darum habe ich um das Wort gebeten, die Kantone seien der Auffassung, dass der Bund sich in der Folge im Sinne der fiskalischen Äquivalenz an den daraus entstehenden Mehrkosten zu beteiligen habe. Ich bin, das muss ich sagen, konsequent und entschieden dagegen. Im NFA ist die Finanzierung eine Aufgabe der Kantone; sonst müssten wir bei allen Positionen der Globalbilanz noch einmal nachrechnen.
Ich bin selbstverständlich damit einverstanden, dass die Kantone hier über die EDK mitwirken, das ist ihre ureigene Aufgabe, aber ich bin nicht der Meinung, dass die zusätzlichen finanziellen Lasten auf den Bund verschoben werden sollen. Das wollte ich hier noch anmerken.

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Die Situation ist nicht ganz klar. Deshalb stelle ich die Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass ich keine Abstimmung durchzuführen brauche bzw. dass einzig der Antrag Bieri auf dem Tisch liegt?

Bieri Peter (CE, ZG): Ich habe diesen Teil extra nicht in meine Ausführungen aufgenommen. Ich habe erwähnt, dass die Sache im Rahmen des NFA geregelt ist. Bezüglich des Ordnungsverfahrens wage ich mich nicht in die Entscheidkompetenzen des Präsidenten vor.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Ich glaube nicht, dass ich formell berechtigt bin, den Antrag der Kommission einfach zurückzuziehen. Aber wenn Sie ein präsidiales Wort einlegen, kann ich mich dem anschliessen - das war ja der Sinn der Vorschrift. Wenn also niemand aus der Kommission opponiert, brauchen Sie keine Abstimmung zu machen, Herr Präsident.

Angenommen gemäss Antrag Bieri
Adopté selon la proposition Bieri

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

AB 2012 S 468 / BO 2012 E 468

Art. 27
Antrag der Kommission
...
89bis. Streichen

Art. 27
Proposition de la commission
...
89bis. Biffer

Angenommen - Adopté

7a. Abschnitt Titel, Art. 27a, 27b, 28-30
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Section 7a titre, art. 27a, 27b, 28-30
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes findet keine Gesamtabstimmung statt.
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