Ständerat - Sommersession 2012 - Neunte Sitzung - 07.06.12-08h15
Conseil des Etats - Session d'été 2012 - Neuvième séance - 07.06.12-08h15

12.3315
Motion Fetz Anita.
Unternehmenssteuerreform II.
Kapitaleinlageprinzip.
Ertragsausfälle
erheblich verringern
Motion Fetz Anita.
Réforme
de l'imposition des entreprises II.
Principe de l'apport de capital.
Réduire considérablement les pertes
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
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Ständerat/Conseil des Etats 07.06.12 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Ständerat/Conseil des Etats 04.12.12
12.3316
Motion Bischof Pirmin.
Unternehmenssteuerreform II.
Kapitaleinlageprinzip
anpassen
Motion Bischof Pirmin.
Réforme
de l'imposition des entreprises II.
Amendement à apporter au principe
de l'apport de capital
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
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Ständerat/Conseil des Etats 07.06.12 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Ständerat/Conseil des Etats 04.12.12

Ordnungsantrag Niederberger
Zuweisung der Motionen 12.3315 und 12.3316 an die WAK-SR zur Vorprüfung.

Motion d'ordre Niederberger
Transmettre les motions 12.3315 et 12.3316 à la CER-CE pour examen préalable.

Niederberger Paul (CE, NW): Ich beantrage, die beiden Motionen Fetz 12.3315 und Bischof 12.3316 zur Vorberatung der WAK zuzuweisen. Es handelt sich bei beiden Motionen um das Thema Unternehmenssteuerreform II, Kapitaleinlageprinzip. Der Bundesrat beantragt die beiden Motionen zur Annahme.
Beide Motionen sprechen ein komplexes Thema an. Es sind dabei verschiedene Aspekte zu beleuchten, namentlich steuerliche und volkswirtschaftliche Auswirkungen, Standortfragen, Standortwettbewerb und internationaler Wettbewerb. Nach dem alten System mit dem Nennwertprinzip mussten die Aktionäre den Rückfluss von Kapitaleinlagen versteuern. Das war ein Widerspruch zum System der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Mit der Unternehmenssteuerreform II, welche ja ab dem 1. Januar 2011 gültig ist, wurde dieser Mangel behoben. Damit waren Steuerausfälle absehbar. Überrascht war man von der Grössenordnung der steuerlichen Auswirkungen. Das war wohl auch der Grund der beiden Motionäre, aktiv zu werden.
Wenn das Geschäft der WAK zugewiesen wird, besteht die Möglichkeit, dass die Kommission Anhörungen durchführen kann. Dabei denke ich an Steuerspezialisten und an Vertreter aus der Wirtschaft. Es scheint mir wesentlich, dass die Auswirkungen dieser beiden Motionen nicht nur aus kurzer

AB 2012 S 491 / BO 2012 E 491
Sicht, sondern langfristig abgeschätzt werden können. Standortschäden für die Schweiz müssen verhindert werden. Dem internationalen Wettbewerb ist grosse Beachtung zu schenken.
Obwohl es sich bei diesem Antrag um einen Ordnungsantrag handelt, wäre es meines Erachtens doch auch sinnvoll, wenn sich allenfalls Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf zum Stand der Arbeiten in diesem Zusammenhang äussern könnte. Ich gehe davon aus, weil ja der Bundesrat die beiden Motionen zur Annahme beantragt, dass allenfalls bereits Aktivitäten stattgefunden haben. Es geht mir nicht darum, dass wir das inhaltlich lange diskutieren, sondern es geht mir auch um die Frage der Rechtssicherheit oder dass man in dieser Phase keine Unsicherheit schafft.

Fetz Anita (S, BS): Zuerst möchte ich dem Bundesrat dafür danken, dass er bereit ist, die Motionen entgegenzunehmen, und ich widersetze mich auch nicht dem Ordnungsantrag von Kollege Niederberger. Ich möchte aber festhalten, dass der Handlungsbedarf gross ist und dass wir in dieser Frage in der WAK seriöse Arbeit, aber auch Tempo machen müssen. Wie Kollege Niederberger würde auch ich es sehr begrüssen, wenn Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf schon skizzieren könnte, wie der Stand der Arbeiten ist, denn - das muss man doch nochmals festhalten - wir haben es hier mit einem Geschäft zu tun, das nicht ganz unproblematisch ist. Der damalige Finanzminister ist mit Berechnungen zu Ertragsausfällen in zweistelliger Millionenhöhe in die Volksabstimmung gegangen. Jetzt - nach einem Bundesratswechsel und einem Bundesgerichtsurteil - wissen wir, dass es wahrscheinlich Ertragsausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe sind; das heisst also, es gibt grossen Handlungsbedarf.
Ich möchte hier den Kollegen, die nicht in der WAK sind, sagen, dass für mich nicht das Kapitaleinlageprinzip als solches bestritten ist, sondern die spezifische schweizerische Ausgestaltung, die es sonst nicht gibt. So sollen Gesellschaften Einlagen auch dann steuerfrei zurückzahlen können, wenn sie noch nicht sämtliche ausschüttbaren Gewinnreserven ausgeschüttet haben. Das ist jetzt im internationalen Bereich nicht unbedingt die beste Variante. Wir sollten uns hier auch ein bisschen dem internationalen Umfeld angleichen. Deutschland und Frankreich, aber auch andere europäische Länder kennen diesbezüglich eben Einschränkungen. Dass wir das brauchen, zeigen jetzt die bereits angemeldeten Agio-Reserven in Höhe von 700 Milliarden Franken - und der Termin, um diese anzumelden, ist noch nicht abgelaufen.
In diesem Sinne bin ich also für die Diskussion in der WAK, und ich freue mich, wenn Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf schon etwas skizzieren kann. Ich hoffe, dass wir dann seriös, aber mit Tempo an die Korrektur gehen.

Bischof Pirmin (CE, SO): Ich möchte meinerseits dem Bundesrat und namentlich der Frau Bundespräsidentin dafür danken, dass der Bundesrat bereit ist, die Motionen anzunehmen.
Ich kann mit dem Ordnungsantrag von Kollege Niederberger gut leben. Es macht tatsächlich Sinn, dass die WAK eine Vorprüfung vornimmt. Die Problematik, über die wir sprechen und die vorhin dargelegt worden ist, lässt mehrere Lösungsmöglichkeiten zu. Ich habe das in meiner Motion bewusst offengelassen.
Die Experten streiten sich. Es gibt ein Modell von Professor Waldburger, auf das ich mich primär gestützt habe. Dann gibt es auch die Auffassung von Professor Böckli, immerhin so etwas wie der Papst des schweizerischen Aktienrechtes, der eine aktienrechtliche Korrektur vorschlägt. Ich glaube, das müsste man ernsthaft anschauen, bevor man den Lösungsweg wählt.
Tatsache ist: Handlungsbedarf ist dringend gegeben. Nach Auskünften, die ich von der Finanzverwaltung bekommen habe, ist der Stand der angemeldeten Kapitalien jetzt bei 730 Milliarden Franken - 730 Milliarden Franken! Und die Ausfälle für das Jahr 2011 kennen wir jetzt: Sie betragen für die Verrechnungssteuer tatsächlich 1,2 Milliarden - nur für die Verrechnungssteuer und nur für das Jahr 2011. Das heisst, obwohl die Verrechnungssteuer insgesamt besser abgeschnitten hat als erwartet, sind die Ausfälle höher als erwartet, und die Prognosen für die künftigen jährlichen Ausfälle müssen noch etwas nach oben korrigiert werden. Sie liegen zwischen 500 und 600 Millionen Franken, einschliesslich Kantone und Gemeinden. Das ist erheblich. Da muss man tatsächlich Überlegungen anstellen. Die Anhörungen sollten Klarheit schaffen.
Es ist mir ein Anliegen, dass mit dieser Verlagerung in die WAK keine zeitliche Verzögerung eintritt. Und ich wäre, zusammen mit Kollege Niederberger und Kollegin Fetz, auch dankbar, wenn die Frau Bundespräsidentin vielleicht über den Zeitplan Auskunft geben könnte und vielleicht auch zu den angedachten Stossrichtungen seitens des Bundesrates.
In diesem Sinne opponiere ich dem Ordnungsantrag nicht.

Germann Hannes (V, SH): Ich unterstütze den Ordnungsantrag Niederberger, diese Motionen der WAK zuzuweisen. Es gibt einige gute Gründe, die dafür sprechen. 2011 hat sich der Nationalrat intensiv mit dem Dossier beschäftigt und eine Sonderdebatte durchgeführt, bevor er zwei Motionen, die gleich lauteten wie die jetzt vorliegenden, abgelehnt hat. Nachher hat auch die GPK des Nationalrates die Sache geprüft. Wenn nun nach dem Willen des Bundesrates einzig der Ständerat über den Beginn eines Gesetzgebungsprozesses entscheiden soll, muss das Dossier zumindest vorberaten werden. Wir haben ein Zweikammersystem, und die Behandlung von Motionen unterliegt klaren Regeln: Motionen gelten dann als angenommen, wenn ihnen beide Räte zugestimmt haben. Der Nationalrat hat die gleichlautenden Motionen aber abgelehnt, da kann es doch nicht sein, dass wir mit der Annahme zweier analoger Motionen einen Gesetzgebungsprozess in Gang setzen!
Für einen Entscheid in unserem Rat sind aber auch noch einige materielle Fragen zu beantworten, z. B. die Frage, weshalb der Bundesrat immer noch von denselben Mindereinnahmen ausgeht, obwohl die gemeldeten Kapitaleinlagereserven, wie uns heute bestätigt worden ist, gestiegen sind. Wir sollten wissen, wie hoch exakt die steuerlich nichtrelevanten Kapitaleinlagereserven in Zwischengesellschaften sind. Wir sollten auch wissen, weshalb der Bundesrat z. B. nur von sechs Neuzuzügen spricht, während wir vonseiten der Steuerberatung und der Wirtschaftsförderung ganz andere Zahlen hören.
Von jener Front wissen wir auch, dass es diverse Unternehmen gibt, die auf Stand-by sind. Sie wissen, es gibt für einen Wirtschaftsstandort kein grösseres Gift als Unsicherheit. Wir müssen Sicherheit schaffen: Dieses Prinzip ist in einer Volksabstimmung angenommen worden, darum ist es notwendig, Sicherheit zu schaffen.
Zusätzlich könnte man aufgrund dieser Zahlen klären, ob es Handlungsbedarf gibt. Vor allem scheint es mir wichtig, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft, dass er nicht Gesetze, die erst per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt worden sind, jetzt schon wieder - quasi postwendend - aushebelt.
Wir haben die Staatsrechnung zu beraten. Ich sehe, dass man sich bei der Verrechnungssteuer verrechnet hat - wie immer. Der Unterschied beträgt plus 1,2 Milliarden Franken gegenüber dem Budget; das sind auch Fakten. Auch die anderen Steuereinnahmen haben zugenommen. Das Geld, das über das Kapitaleinlageprinzip ausgeschüttet wird, verschwindet nicht einfach; es wird anderswo wieder angelegt, es generiert anderswo Steuern. Wenn schon, müsste man also die Sache in einem gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang betrachten; dann haben wir die echten Fakten. Man kann jetzt nicht einfach das Kapitaleinlageprinzip infrage stellen, weil man erschrocken ist, dass das Potenzial an ausschüttungsfähigem Kapital viel grösser ist als erwartet.
Wir hatten früher das Nennwertprinzip. Man konnte dasselbe tun; man musste einfach jeweils an der Generalversammlung noch eine Änderung der Statuten durchbringen. Das war umständlich und teuer. In diesem Sinn haben wir

AB 2012 S 492 / BO 2012 E 492
uns dem Ausland angepasst, wo man das Kapitaleinlageprinzip auch kennt.
Ich finde die Vertiefung notwendig. Ich bin für eine Zuweisung an die WAK, damit wir die Sache fundiert und nüchtern, aufgrund von klaren Fakten und Zahlen, angehen können.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Seit wir auf den 1. Januar 2011 die Umsetzung des Kapitaleinlageprinzips vorgenommen haben, stellen wir fest, dass es verschiedene Unternehmen gibt, die darauf verzichten, steuerbare Dividenden auszuschütten, und stattdessen die Kapitaleinlagen zurückbezahlen. Das darf man tun, das ist so. Das führt aber auch dazu, dass es Mindereinnahmen gibt. Herr Ständerat Bischof hat darauf hingewiesen, ich werde dazu noch etwas sagen.
Wir stellen für die Jahre 2007 bis 2010 fest, dass es eine enorme Zunahme von Kapitaleinlagereserven gegeben hat. Man sieht, wie das ab 2007 angestiegen ist: Da hat man entschieden, sogar schon vor der Abstimmung. Heute sind Reserven in der Höhe von 730 Milliarden Franken angemeldet. Durchschnittlich, und das stimmt immer noch, Herr Ständerat Germann, macht das pro Jahr steuerfreie Ausschüttungen in der Höhe von 8 bis 9 Milliarden Franken aus. Das sind diejenigen Ausschüttungen, die anstelle der steuerbaren Dividenden erfolgen. Man sieht, dass im Durchschnitt auch für die nächsten Jahre, wenngleich der Bestand der angemeldeten Reserven fast monatlich wechselt, so viel ausgeschüttet werden wird, wie ich jetzt gesagt habe.
Im ersten Jahr, im Jahr 2011, gab es bei der Verrechnungssteuer einen Einbruch von 1,2 Milliarden Franken. Das war das Resultat. Man kann jetzt sagen, die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer hätten trotzdem zugenommen. Das stimmt, und die Einnahmen werden auch in den nächsten Jahren zunehmen. Wir haben sie jetzt neu aufgrund eines besseren Mechanismus budgetiert, so hoffe ich zumindest: Wir stellen jetzt 5 Milliarden Franken ein. Das wird in etwa realistisch sein. Das war also eine einmalige Mindereinnahme. Aber wir sehen auch, dass wir durch das Kapitaleinlageprinzip pro Jahr Verrechnungssteuereinnahmen in der Höhe von 300 Millionen Franken "verlieren"; zudem verlieren wir auch rund 300 Millionen Franken an direkten Steuern, Bundessteuer und Kantonssteuer. Das ist die direkte Folge des Kapitaleinlageprinzips, das ja als Prinzip nicht bestritten ist.
Wenn man nun sagt, das Ausland habe das auch getan, ist das so. Wir haben dies eigentlich dem Ausland abgeschaut, weil wir in diesem Bereich gegenüber dem Ausland wettbewerbsfähig bleiben wollten. Nur ist es im Ausland, wo wir dieses Modell abgeschaut haben, in Deutschland, Frankreich, Italien und in den Niederlanden, klar so geregelt, dass zunächst ausschüttbare Gewinne ausgeschüttet werden müssen, solange solche vorhanden sind, und erst danach Kapitaleinlagen steuerfrei zurückgenommen werden können. Da hat man in unserem Recht nur einen Teil des Prinzips übernommen.
Man sieht auch, wer profitiert, das kann man ganz klar aufzeigen: Es sind die etablierten börsenkotierten Gesellschaften, die jetzt natürlich grosse Summen steuerfrei herausnehmen können. Es sind nicht die kleinen Unternehmungen, es sind nicht die mittleren Unternehmungen, es sind wirklich die grossen, etablierten börsenkotierten Gesellschaften.
Herr Ständerat Germann, der Bundesrat kann von sich aus jederzeit eine Vorlage bringen. Der Nationalrat hat einen ähnlichen Vorstoss abgelehnt. Sie weisen jetzt diese Vorlage der Kommission zu, um sie dort zu behandeln. An sich könnte der Bundesrat von sich aus eine Vorlage bringen, aber das machen wir natürlich nicht, da nun diese beiden Motionen bereits im Parlament sind. Nur wenn der Weg des Vorstosses ausschliesslich über das Parlament geht und der Bundesrat nicht auch der Auffassung ist, man solle hier eine Vorlage machen, nur dann können wir uns zurücklehnen und sagen: "Jetzt schauen wir zuerst, was das Parlament macht." Wenn der Bundesrat selbst der Auffassung wäre, dass es sich lohnen würde, die Diskussion zu führen, könnte er trotzdem eine Vorlage bringen - egal, ob Sie jetzt diesen beiden Vorstössen zustimmen oder nicht -, allerdings mit wenig Aussicht auf Erfolg. Denn wenn der Ständerat nicht möchte und der Nationalrat nicht möchte, müssen wir auch nicht wollen, das ist schon klar.
Wie ist der Stand der Dinge? Was haben wir gemacht? Letztes Jahr im Sommer war ja die grosse Diskussion darüber, was das jetzt heisst, wie die Zahlen aussehen und was man machen könnte, wenn man etwas unternehmen wollte. Es geht auf der einen Seite um die Frage der Standortattraktivität. Diese Frage müssen wir sehr ernst nehmen und uns für die Standortattraktivität einsetzen. Auf der anderen Seite geht es auch um die Frage der Steuergerechtigkeit. Das ist auch nicht eine Frage, die man einfach zur Seite schieben kann. Wir haben im letzten Sommer in den Grundzügen bereits eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet. Wir haben geschaut, ob es Sinn machen würde, eine handelsrechtliche Regelung vorzuschlagen, oder ob es richtiger wäre, eine Regelung im Steuerrecht zu machen. Wir haben uns dann departementsintern entschieden, einen Vorschlag im Steuerbereich zu machen. Eine Grundlage einer Vernehmlassungsvorlage liegt vor, Frau Ständerätin Fetz, sodass wir Ihnen, wenn Sie sich dann entscheiden würden, diesen Weg zu wählen, relativ schnell eine entsprechende Vorlage präsentieren könnten.

12.3315, 12.3316
Angenommen gemäss Ordnungsantrag Niederberger
Adopté selon la motion d'ordre Niederberger

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