Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin:
Seit wir auf den 1. Januar 2011 die Umsetzung des Kapitaleinlageprinzips vorgenommen haben, stellen wir fest, dass es verschiedene Unternehmen gibt, die darauf verzichten, steuerbare Dividenden auszuschütten, und stattdessen die Kapitaleinlagen zurückbezahlen. Das darf man tun, das ist so. Das führt aber auch dazu, dass es Mindereinnahmen gibt. Herr Ständerat Bischof hat darauf hingewiesen, ich werde dazu noch etwas sagen.
Wir stellen für die Jahre 2007 bis 2010 fest, dass es eine enorme Zunahme von Kapitaleinlagereserven gegeben hat. Man sieht, wie das ab 2007 angestiegen ist: Da hat man entschieden, sogar schon vor der Abstimmung. Heute sind Reserven in der Höhe von 730 Milliarden Franken angemeldet. Durchschnittlich, und das stimmt immer noch, Herr Ständerat Germann, macht das pro Jahr steuerfreie Ausschüttungen in der Höhe von 8 bis 9 Milliarden Franken aus. Das sind diejenigen Ausschüttungen, die anstelle der steuerbaren Dividenden erfolgen. Man sieht, dass im Durchschnitt auch für die nächsten Jahre, wenngleich der Bestand der angemeldeten Reserven fast monatlich wechselt, so viel ausgeschüttet werden wird, wie ich jetzt gesagt habe.
Im ersten Jahr, im Jahr 2011, gab es bei der Verrechnungssteuer einen Einbruch von 1,2 Milliarden Franken. Das war das Resultat. Man kann jetzt sagen, die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer hätten trotzdem zugenommen. Das stimmt, und die Einnahmen werden auch in den nächsten Jahren zunehmen. Wir haben sie jetzt neu aufgrund eines besseren Mechanismus budgetiert, so hoffe ich zumindest: Wir stellen jetzt 5 Milliarden Franken ein. Das wird in etwa realistisch sein. Das war also eine einmalige Mindereinnahme. Aber wir sehen auch, dass wir durch das Kapitaleinlageprinzip pro Jahr Verrechnungssteuereinnahmen in der Höhe von 300 Millionen Franken "verlieren"; zudem verlieren wir auch rund 300 Millionen Franken an direkten Steuern, Bundessteuer und Kantonssteuer. Das ist die direkte Folge des Kapitaleinlageprinzips, das ja als Prinzip nicht bestritten ist.
Wenn man nun sagt, das Ausland habe das auch getan, ist das so. Wir haben dies eigentlich dem Ausland abgeschaut, weil wir in diesem Bereich gegenüber dem Ausland wettbewerbsfähig bleiben wollten. Nur ist es im Ausland, wo wir dieses Modell abgeschaut haben, in Deutschland, Frankreich, Italien und in den Niederlanden, klar so geregelt, dass zunächst ausschüttbare Gewinne ausgeschüttet werden müssen, solange solche vorhanden sind, und erst danach Kapitaleinlagen steuerfrei zurückgenommen werden können. Da hat man in unserem Recht nur einen Teil des Prinzips übernommen.
Man sieht auch, wer profitiert, das kann man ganz klar aufzeigen: Es sind die etablierten börsenkotierten Gesellschaften, die jetzt natürlich grosse Summen steuerfrei herausnehmen können. Es sind nicht die kleinen Unternehmungen, es sind nicht die mittleren Unternehmungen, es sind wirklich die grossen, etablierten börsenkotierten Gesellschaften.
Herr Ständerat Germann, der Bundesrat kann von sich aus jederzeit eine Vorlage bringen. Der Nationalrat hat einen ähnlichen Vorstoss abgelehnt. Sie weisen jetzt diese Vorlage der Kommission zu, um sie dort zu behandeln. An sich könnte der Bundesrat von sich aus eine Vorlage bringen, aber das machen wir natürlich nicht, da nun diese beiden Motionen bereits im Parlament sind. Nur wenn der Weg des Vorstosses ausschliesslich über das Parlament geht und der Bundesrat nicht auch der Auffassung ist, man solle hier eine Vorlage machen, nur dann können wir uns zurücklehnen und sagen: "Jetzt schauen wir zuerst, was das Parlament macht." Wenn der Bundesrat selbst der Auffassung wäre, dass es sich lohnen würde, die Diskussion zu führen, könnte er trotzdem eine Vorlage bringen - egal, ob Sie jetzt diesen beiden Vorstössen zustimmen oder nicht -, allerdings mit wenig Aussicht auf Erfolg. Denn wenn der Ständerat nicht möchte und der Nationalrat nicht möchte, müssen wir auch nicht wollen, das ist schon klar.
Wie ist der Stand der Dinge? Was haben wir gemacht? Letztes Jahr im Sommer war ja die grosse Diskussion darüber, was das jetzt heisst, wie die Zahlen aussehen und was man machen könnte, wenn man etwas unternehmen wollte. Es geht auf der einen Seite um die Frage der Standortattraktivität. Diese Frage müssen wir sehr ernst nehmen und uns für die Standortattraktivität einsetzen. Auf der anderen Seite geht es auch um die Frage der Steuergerechtigkeit. Das ist auch nicht eine Frage, die man einfach zur Seite schieben kann. Wir haben im letzten Sommer in den Grundzügen bereits eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet. Wir haben geschaut, ob es Sinn machen würde, eine handelsrechtliche Regelung vorzuschlagen, oder ob es richtiger wäre, eine Regelung im Steuerrecht zu machen. Wir haben uns dann departementsintern entschieden, einen Vorschlag im Steuerbereich zu machen. Eine Grundlage einer Vernehmlassungsvorlage liegt vor, Frau Ständerätin Fetz, sodass wir Ihnen, wenn Sie sich dann entscheiden würden, diesen Weg zu wählen, relativ schnell eine entsprechende Vorlage präsentieren könnten.