Zwygart Otto (E, BE):
In seiner kurzen Begründung stellt der Bundesrat fest, dass er nicht zuständig ist für die Anerkennung von Heilmitteln. Das trifft durchaus zu. Nun ist aber letztlich ein Grundproblem unserer Demokratie angesprochen. Wenn jemand zuständig ist, dann ist er auch rechenschaftspflichtig. Die Institution für die Anerkennung von Heilmitteln ist die IKS respektive die Sanitätsdirektorenkonferenz dahinter. Wem sind nun diese Institutionen rechenschaftspflichtig? Weil diese Institutionen, diese Gremien nirgends eingebunden sind, bin ich der Meinung, dass wir als Parlament durchaus die Möglichkeit haben, Weisungen zu geben.
Das Grundproblem, das ich angesprochen habe, betrifft natürlich auch andere Bereiche. Es geht um die Abtreibungspille RU 486. Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass sich bei einer allfälligen Zulassung in rechtlicher Hinsicht nichts verändern würde. Artikel 120 des Strafgesetzbuches für einen straflosen Abbruch der Schwangerschaft müsste eingehalten werden. Das ist einerseits selbstverständlich, anderseits finde ich es gut und bin ich dem Bundesrat dankbar, dass dies hier einmal mehr festgehalten wird.
Aber weniger schön ist die in der Antwort festgehaltene, mehr als höchst unehrliche Formulierung, nämlich die Verwendung des Ausdrucks "Unterbrechung der Schwangerschaft", denn etwas, das unterbrochen ist, kann eventuell später fortgesetzt werden. Bei einem getöteten Embryo ist das nicht der Fall. Wenn ein werdender Mensch getötet ist, bleibt er tot. Die Behörden, die das ermöglichen, tragen auch einen Teil der Verantwortung. Darum ist es fahrlässig, ja verwerflich, mit solch fragwürdigen Formulierungen falsche Illusionen zu wecken.
Es ist unbestreitbar, dass letztlich die werdende Mutter, die abtreibt, allein bleibt mit dem Bewusstsein: Ich habe einen Menschen getötet. Hier setzt auch die Frage ein, ob der Staat mit der scheinbar leichteren Tötung durch Medikamente nicht eine weitere Schleuse öffnet. RU 486 gaukelt das nämlich vor. Es wird nur eine Scheinerleichterung, eine verhängnisvolle Scheinerleichterung. Dazu möchte ich nicht Hand bieten. Es ist nicht von ungefähr, dass sich in der Schweiz niemand findet, der RU 486 anerkennen will, trotz den massiven Anstrengungen der Abtreibungsbefürworter.
Eine geöffnete Tür führt zu mehr Druck, zu mehr Druck auf allen Ebenen, vorab auf betroffene werdende Mütter, aber auch bei der betroffenen Ärzteschaft. Lange nicht alle Mediziner, lange nicht alle Gynäkologen befürworten diese Form des Eingriffes. Es geht aber auch um die andere Pflegeebene, um die Krankenschwestern und die Hebammen.
Die werdende Mutter, die einen Abbruch vorgenommen hat, bleibt allein mit dem Bewusstsein, dass sie etwas Unrechtes getan hat. Die Folgen des schlechten Gewissens werden erst später sichtbar. Darum sind es kurzsichtige Überlegungen, die die Krankenkassen zum Teil machen, wenn sie sagen, medikamentöse Abtreibung sei billiger. Sie machen keine Gesamtrechnung und stellen keine Überlegungen darüber an, welches die Spätfolgen sind. Ich habe das seinerzeit in einem Postulat zu den Spätfolgen der Abtreibung angezogen. Der Bundesrat war damals nicht gewillt, darauf einzutreten.
Vor diesen Hintergründen bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.