Nationalrat - Frühjahrssession 2002 - Elfte Sitzung - 19.03.02-08h00
Conseil national - Session de printemps 2002 - Onzième séance - 19.03.02-08h00

01.079
Bundesgesetz
über die politischen Rechte
Droits politiques.
Loi fédérale
Erstrat - Premier Conseil
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Informations CuriaVista
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Botschaft des Bundesrates 30.11.01 (BBl 2001 6401)
Message du Conseil fédéral 30.11.01 (FF 2001 6051)
Nationalrat/Conseil national 19.03.02 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 05.06.02 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 11.06.02 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 17.06.02 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 18.06.02 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 19.06.02 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 20.06.02
Nationalrat/Conseil national 20.06.02 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 20.06.02 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 21.06.02 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 21.06.02 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2002 3193)
Texte de l'acte législatif (RO 2002 3193)

Lalive d'Epinay Maya (R, SZ), für die Kommission: Für diese erneute Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sind fünf Gründe ausschlaggebend:
1. die neue Bundesverfassung;
2. die Nationalratswahlen von 1999 respektive 2003, also die künftigen Wahlen;
3. zwischenzeitliche Rechtsänderungen bei anderen Gesetzesvorlagen;
4. die Bemühungen der Bundeskanzlei respektive des Bundesrates um Massnahmen zur Effizienzsteigerung;
5. Aufträge aus dem Parlament im Zusammenhang mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, speziell dem Bereich E-Voting.
Zum ersten Grund, zur Bundesverfassung: Die neue Bundesverfassung hat die Parteien neu verfassungsrechtlich verankert, das ist in Artikel 137 und Artikel 147 der Bundesverfassung. Mit dieser Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte soll eine erste Umsetzung dieser Verfassungsartikel auf Gesetzesstufe vorgenommen werden. So wird neu zur Schaffung von Transparenz im Bereich der Parteien in Artikel 76a des Bundesgesetzes ein Parteienregister eröffnet. National bedeutsame Parteien können sich freiwillig im Parteienregister eintragen lassen und erhalten im Gegenzug administrative Erleichterungen bei der Vorbereitung der Nationalratswahlen. So wird beispielsweise von registrierten Parteien neu nicht mehr verlangt, dass sie ihre Wahlvorschläge von einer bestimmten Anzahl Stimmberechtigter unterzeichnen lassen müssen.

AB 2002 N 332 / BO 2002 N 332

Eine zweite Änderung betrifft Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung, in dem es um die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau geht. Neu sollen gemäss Bundesrat und Mehrheit der Kommission gemäss Artikel 86a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte im Vorfeld von Wahlen Informationskampagnen zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung der Geschlechter im Parlament vorgesehen werden können. Dieser Artikel gab in der Kommission viel zu reden. Das Spektrum der Meinungen reichte von einer Kann-Formulierung gemäss Bundesrat über eine Muss-Formulierung bis zu einem Streichungsantrag. Der Streichungsantrag wurde abgelehnt. Die Mehrheit sprach sich knapp für eine Kann-Formulierung aus.
Eine dritte Änderung betrifft die Präsenz der Ratsmitglieder bei der Konstituierung des neu gewählten Nationalrates. Die neue Bundesverfassung verlangt bekanntlich für die Präsenz der Ratsmitglieder, bei der Behandlung von Geschäften, das Quorum. Wenn ich jetzt hier so herumschaue, weiss ich nicht, ob wir dieses im Moment erfüllen. Neu gilt das Quorum nun auch für die Präsenz bei der Konstituierung des neu gewählten Nationalrates (gegenüber der bisherigen Zweidrittelsmehrheit).
Als vierte Änderung - als Folge der neuen Bundesverfassung - werden die Artikel 1 und 2 des bisherigen Gesetzes gestrichen, da das Stimmrecht neu nun auch in der Bundesverfassung verankert ist. Weiter wurden verschiedene redaktionelle Anpassungen im Hinblick auf den Sprachgebrauch vorgenommen. So wird unter anderem der Begriff Halbkanton, der auch in der Bundesverfassung nicht mehr verwendet wird, in den entsprechenden Artikeln gestrichen.
Zu den Nationalratswahlen: Anlässlich der Erwahrung der Ergebnisse bei den Wahlen von 1999 wünschte der Nationalrat eine Verbesserung der Gestaltung der Wahllisten sowie Präzisierungen betreffend die Veröffentlichungsfristen der Wahlresultate und betreffend die Übermittlung der Wahlresultate der Kantone an den Bundesrat. Es handelt sich dabei vor allem um technische Änderungen, die in den Artikeln 23, 37 und 39 enthalten sind und in der Kommission zu keinen Diskussionen Anlass gaben. Generell soll mit dieser neuen Regelung einer weiteren Listenzersplitterung entgegengewirkt und die Überschaubarkeit bei Nationalratswahlen verbessert werden; dies wird vor allem den Stimmberechtigten zugute kommen.
Zu Rechtsänderungen oder zu Anpassungen, die aufgrund von Rechtsänderungen nötig wurden: Dazu gehören vor allem Rechtsänderungen im Bereich des Zivildienstes. Neu wird Artikel 9 des Bundesgesetzes dahingehend ergänzt, dass nicht nur im Dienst stehende Wehrpflichtige und Zivilschützer, sondern auch ihre Kollegen aus dem zivilen Ersatzdienst in der gleichen Situation Anspruch auf briefliche Stimmabgabe auch bei kantonalen und kommunalen Urnengängen haben, soweit dies in den entsprechenden Kantonen nicht ohnehin schon gang und gäbe ist. Es handelt sich um eine kleine Zahl von Personen, die pro Kanton respektive Gemeinde davon effektiv betroffen sind.
Zum Willen des Bundesrates, die Effizienz zu steigern: Ein altes Anliegen, das auch damit erfüllt wird, dass neu die Abstimmungsdaten in Zusammenarbeit mit den Kantonen längerfristig und nicht mehr wie bisher nur von Jahr zu Jahr festgelegt werden. Dem Bundesrat nicht gefolgt ist die Kommission bei Massnahmen - auch zur Effizienzsteigerung -, die die Auszählung der Quoren für Volksinitiativen und Referenden betreffen. Demnach hätten die eingereichten Unterschriften nur noch bis zur Erreichung des verfassungsmässigen Quorums gezählt werden sollen. Während die Kommission diese Massnahme im geltenden Recht festhalten will und bei der Auszählung der Referenden dahingehend unterstützen kann, will sie dies bei der Volksinitiative nicht einführen. Die Unterschriften sind gemäss klarer Mehrheit der Kommission - ich spreche da von 19 zu 2 Stimmen - nach wie vor auszuzählen und nach Kantonen aufgeteilt zu veröffentlichen. Die Begründung war folgende: Bei einer Volksinitiative wird es als wichtig erachtet zu wissen, woher die Unterschriften kommen, wie viele es tatsächlich sind, um nicht zuletzt auch die Verankerung der Initiative in der Bevölkerung feststellen zu können.
Zu den letzten Gründen, den Vorstössen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien: Im neuen Bundesgesetz sollen - und werden - die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung verschiedener, zeitlich und örtlich begrenzter Pilotprojekte in den einzelnen Kantonen gelegt werden.
Diese gesetzliche Grundlage ist notwendig, da in den betroffenen Kantonen zurzeit die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für die Pilotprojekte nicht genügen und man von der geltenden Regelung abweichen können muss. Das Bedürfnis nach elektronischen Angeboten der öffentlichen Hand auch im Bereich der politischen Rechte belegt - das zeigt auch das Vernehmlassungsverfahren unbestritten -, dass eine elektronische Stimmabgabe beispielsweise gerade für Auslandschweizer oder im Ausland weilende Bürgerinnen und Bürger zweifellos grosse Vorteile bringen würde. Unbestritten ist auch, dass der Weg zur elektronischen Stimmabgabe in kleinen Schritten vorgenommen werden muss, um den direktdemokratischen und föderalistischen Eigenheiten unseres politischen Systems Rechnung zu tragen. Dies rechtfertigt aber nicht ein weiteres Zuwarten. Die Anpassungen gemäss der Kommission sind deshalb mehrheitlich zu begrüssen.
Was nun die bereits erwähnten Pilotprojekte betrifft, so ist gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung klar, dass auch bei Pilotversuchen oder bei Konsultativabstimmungen die freie Willensbildung und die unverfälschte Willenskundgebung gleich wie bei einer ordentlichen Volksabstimmung gewährleistet sein müssen. Pilotversuche bedürfen deshalb einer eingehenden Vorbereitung. Es darf doch das Vertrauen der Stimmenden in die halbdirekte Demokratie nicht erschüttert werden. Zum Beispiel muss vor jedem Pilotversuch das Einverständnis der mitwirkenden Gemeinwesen vorliegen, und es braucht eine genaue Abgrenzung der beteiligten Versuchsberechtigten. Nur so lassen sich jene überblickbaren Verhältnisse schaffen, in denen sich Manipulationsversuchen ebenso vorbeugen lässt wie einer Verletzung des Stimmgeheimnisses. Die entsprechenden Grundlagen sind in den Artikeln 5 Absatz 3 und Artikel 8a geregelt. Die Einzelheiten dazu - und deshalb sind diese Grundlagen auch summarisch geregelt - lassen sich allerdings erst festlegen, wenn wesentliche technische Voraussetzungen möglicher Lösungen bekannt sind. Es ist deshalb aus der Sicht der Kommission richtig, dass der Erlass der Einzelheiten an den Bundesrat zu delegieren ist.
Neu wird die Bundeskanzlei inskünftig auch alle Unterschriftenlisten zu allen in der Phase der Unterschriftensammlung stehenden Volksbegehren elektronisch, im PDF-Format, zur Verfügung stellen. Damit soll es den Stimmberechtigten ermöglicht werden, einfacher und rascher an jene Volksbegehren heranzukommen, die sie zu unterzeichnen wünschen. Ferner hat die Kommission beschlossen, die gestarteten Pilotprojekte, die Versuche, wissenschaftlich begleiten zu lassen und dabei unter andern Kriterien auch Geschlecht, Ausbildung und Alter der Mitwirkenden zu erheben.
Im Besonderen die Richtlinienmotion "Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie" (00.3190) sowie die Motion "E-Switzerland. Gesetzesänderungen, Zeitplan und Mittel" (00.3298) der FDP-Fraktion werden mit den vorliegenden Änderungen teilweise verwirklicht. Mit diesen Motionen wird der Bundesrat beauftragt, die Chancen und Risiken der elektronischen Demokratie abzuklären bzw. das Internet für die direkte Demokratie zu nutzen - und dies abzuklären. Das hat der Bundesrat mit dem Geschäft, das wir im Anschluss behandeln, und mit dem "Bericht über den Vote électronique. Chancen, Risiken und Machbarkeit elektronischer Ausübung politischer Rechte" gemacht und auch erfüllt. In der jetzt vorliegenden Bundesgesetzvorlage sind die entsprechenden Gesetzesgrundlagen dazu geschaffen worden, dass dies umgesetzt werden kann respektive dass diese Motionen teilweise abgeschrieben werden können.
AB 2002 N 333 / BO 2002 N 333

Tillmanns Pierre (S, VD), pour la commission: La commission a longuement étudié le projet de modification de la loi fédérale sur les droits politiques présenté par le Conseil fédéral. Je vous fais grâce des modifications techniques qui n'ont pas prêté à discussion en commission.
La commission a accepté la base légale qui permettra les essais pilotes en matière de vote électronique, qui seront effectués en accord avec les cantons et les communes. L'expérimentation sera limitée à une partie du territoire, à certaines dates et à certains objets. Le contrôle de la qualité d'électeur, le secret du vote et le dépouillement de la totalité des suffrages devront être garantis et tout risque d'abus écarté. La commission propose en outre d'ajouter une disposition complémentaire qui prévoit que ces essais pilotes devront faire l'objet d'un suivi scientifique au cours duquel on procédera à des relevés concernant en particulier le sexe, l'âge et la formation des votants.
La possibilité de lancer des campagnes d'information et de sensibilisation pour accroître la participation au vote et encourager les candidatures féminines pour assurer, conformément à la constitution, une représentation plus équilibrée des femmes au Parlement, a longuement été discutée. Une partie de la commission proposait de supprimer cette disposition, d'autres voulaient la rendre au contraire plus contraignante. C'est finalement à une voix près que la formule potestative a été retenue. Quant à la proposition de supprimer purement et simplement l'article, elle a été largement rejetée.
La création d'un registre des partis politiques n'a pas suscité de discussion, puisque l'existence des partis politiques est désormais inscrite dans la constitution et qu'il convient donc de l'inscrire également dans la loi. Les partis représentatifs pourront à l'avenir s'inscrire officiellement auprès de la Chancellerie fédérale et bénéficier ainsi de certains avantages, dont en particulier le renoncement à l'inscription d'un nombre précis de signatures d'électeurs pour la validation des listes de candidature.
Par mesure d'économie, le Conseil fédéral propose de ne plus compter les signatures déposées pour un référendum ou une initiative populaire, dès lors que le nombre nécessaire prescrit par la constitution est atteint. Cette proposition n'a pas été agréée par votre commission. Celle-ci estime que si, pour un référendum, l'on pourrait se suffire du maximum de signatures exigées sans compter le surplus, il n'en va pas de même pour l'initiative populaire dont toutes les signatures doivent être comptées et publiées de façon détaillée par canton.
La commission vous propose donc de maintenir le droit en vigueur en ce qui concerne cette disposition.

Huber Annemarie, Bundeskanzlerin: Der Bundesrat legt Ihnen heute zwei Vorlagen vor, die eng zusammenhängen, nämlich den Bericht über den Vote électronique sowie die Botschaft über eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, welche unter anderem kantonale Pilotprojekte zur elektronischen Stimmabgabe ermöglichen soll.
Der Bericht zum Vote électronique schlägt Ihnen für die Umsetzung dieses Grossprojektes ein gestaffeltes Vorgehen vor, welches neben kantonalen Pilotprojekten zur Machbarkeit als erste Massnahme die Harmonisierung der Stimmregister vorsieht. Diese Harmonisierung bringt so oder so einen Gewinn, unabhängig davon, wie rasch und wie umfassend die elektronische Stimmabgabe ermöglicht werden kann.
Bevor ich auf die einzelnen Punkte der Vorlage eingehe, möchte ich Ihnen und Ihrer Kommission für die gute Aufnahme der Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte danken. Ich möchte Ihrer Kommission auch für die zügige und konstruktive Debatte und dem Kommissionspräsidenten, Herrn Antille, für die gute Führung der Arbeiten danken.
Bei einigen Punkten der bundesrätlichen Vorlage hat die Kommission Änderungsanträge beschlossen, die noch Verbesserungen bringen und denen sich der Bundesrat daher vollumfänglich anschliessen kann. Dabei geht es um die wissenschaftliche Begleitung der Pilotprojekte zum Vote électronique, um die geschlechtsneutrale Formulierung des ganzen Gesetzes, um eine Differenzierung der Rationalisierungsmassnahmen bei der Nachkontrolle und der Auszählung der Abstimmungen über Volksbegehren und um die Beseitigung einer Unebenheit bei den Abstimmungsfristen zu den eidgenössischen Volksinitiativen.
Ihre Kommission stimmt den meisten Gesetzesänderungen zu, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, insbesondere den gesetzlichen Anpassungen an die neue Bundesverfassung, der Erleichterung der Planung der Volksabstimmungen, der Änderung des Quorums für die Konstituierung des neu gewählten Nationalrates sowie der gesetzlichen Grundlage für Pilotprojekte für die elektronische Abstimmung und für die politischen Parteien.
Auf die letztgenannte Änderung möchte ich speziell hinweisen. Politische Parteien sollen sich freiwillig in ein öffentliches Bundesregister eintragen lassen können und dafür im Gegenzug in allen für sie bedeutsamen Kantonen von administrativen Vorarbeiten bei den Nationalratswahlen entlastet werden können. Entlastet werden damit übrigens auch die Gemeinden.
Der Fahne können Sie entnehmen, dass einzig bei Artikel 86a verschiedene Anträge aus der Staatspolitischen Kommission vorliegen. Die Kompetenz für Informationskampagnen zur Förderung der Stimmbeteiligung und von Frauenkandidaturen bei den Nationalratswahlen wurde in der SPK kontrovers beurteilt: Den einen ging der Vorschlag des Bundesrates zu weit, den anderen zu wenig weit. Die Kommissionsmehrheit beantragt eine konzisere und elegantere Formulierung dessen, was Ihnen der Bundesrat unterbreitet hat. Deshalb kann sich der Bundesrat in diesem Punkt der Mehrheit der SPK anschliessen.
Ich möchte Sie bitten, auf die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte einzutreten und auch vom Bericht über den Vote électronique Kenntnis zu nehmen.

Joder Rudolf (V, BE): Mit dieser Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte werden verschiedene Bereiche erfasst. Mit Ausnahme von zwei Revisionspunkten stimmt die SVP-Fraktion der Vorlage zu.
Wir begrüssen insbesondere, dass der Bundesrat gesetzlich dazu verpflichtet wird, inskünftig die Abstimmungsvorlagen mindestens vier Monate zum Voraus festzulegen. Dies erleichtert allen Mitbeteiligten, insbesondere den politischen Parteien, die Vorbereitungsarbeiten. Ebenfalls nützlich für die politische Arbeit ist die Bestimmung, wonach die Abstimmungserläuterungen inskünftig mindestens sechs Wochen vor der Abstimmung auf dem Internet zur Verfügung stehen. Eine administrative Erleichterung für die Parteien stellt die Einführung eines Parteienregisters dar. Politische Parteien, die sich freiwillig in diesem Register eintragen lassen, werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Sammeln der Unterschriften für die Wahlvorschläge befreit. Richtig ist auch, dass zur Vermeidung eines unnötigen Aufwandes in Zukunft bei Referenden die Unterschriften nur noch bis zur Erreichung des verfassungsmässigen Quorums gezählt werden. Hingegen ist die SVP-Fraktion der Auffassung, dass bei Volksinitiativen die Gesamtzahl der Unterschriften gezählt und publiziert werden soll, denn die Unterschriftenzahl zeigt auf, wie breit das Begehren abgestützt ist; sie enthält damit auch eine politische Aussage.
All diese Neuerungen unterstützt die SVP-Fraktion. Sie stimmt ihnen zu, und wir beantragen Ihnen Eintreten auf die Vorlage.
Bei zwei Neuerungen haben wir indessen Bedenken: Bei der elektronischen Ausübung politischer Rechte sind verschiedene Fragen der Sicherheit, des Missbrauchs und der Wahrung des Stimmgeheimnisses nicht geklärt.
Schliesslich lehnen wir Rechtsgrundlagen für Informations- und Sensibilisierungskampagnen vor Nationalratswahlen ab. Wir sind der Auffassung, dass es nicht angeht, dass der

AB 2002 N 334 / BO 2002 N 334
Bund versucht, auf das Resultat von Wahlen Einfluss zu nehmen. Die Aufgabe des Bundes besteht darin, die Wahlen in Zusammenarbeit mit den Kantonen organisatorisch vorzubereiten. Weitere Befugnisse stehen ihm nicht zu. Das Volk muss frei und unabhängig entscheiden können. Die Vorschläge gemäss Artikel 86a erachten wir als staatspolitisch bedenklich.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die zwei Streichungsanträge - zu den erwähnten Bereichen - der SVP-Fraktion zu unterstützen.

Vallender Dorle (R, AR): Die FDP-Fraktion begrüsst die Vorlage, die im Nachgang zu verschiedenen Änderungen der Bundesverfassung nötig geworden ist. Dazu gehören die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für ein Parteienregister für Versuche von E-Voting zur Ausübung politischer Rechte und die administrativen Erleichterungen beim Referendum. Nicht ganz einig ist sich die FDP-Fraktion selber bei der Ausführung des Gebotes der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter. Hier werden wir aber noch Gelegenheit zur Diskussion haben.
Die Klarstellung zur Stellvertretung bei der Stimmabgabe ist zu begrüssen. Grundsätzlich ist nämlich die Stimmabgabe selber ein vertretungsfeindliches Geschäft. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass in den Kantonen, die die Stellvertretung kennen, damit einzig die Überbringung an die Urne gemeint ist. Es geht mit anderen Worten um die Funktion der Stellvertretung als "Brieftaube" bei der Stimmabgabe.
Die Artikel 66 und 72 regeln die Feststellung des formellen Zustandekommens von Referendum bzw. Volksinitiative. Hierfür ist die Bundeskanzlei zuständig. Die FDP-Fraktion begrüsst, dass die Unterschriften beim Referendum und bei der Volksinitiative weiterhin nur dann nicht ausgezählt werden müssen, wenn das Quorum um mehr als die Hälfte verfehlt wurde. Diese deutliche Verfehlung rechtfertigt es denn dann auch, dass gegen den entsprechenden so genannten Hinweis im Bundesblatt im Unterschied zu heute keine staatsrechtliche Beschwerde mehr möglich sein soll. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass dies gerade noch rechtsstaatlich vertretbar ist.
Ansonsten unterstützt die FDP-Fraktion diese Vorlage vorbehaltlos. Sie beantragt Ihnen Eintreten und Unterstützung der Mehrheitsanträge.

Bühlmann Cécile (G, LU): Die grüne Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Das wichtigste Element dieser Revision ist für uns, dass der Bundesrat die Rechtsgrundlage erhält, Kampagnen für die bessere Vertretung von Frauen in den eidgenössischen Räten zu machen. Das ist für uns Grüne ein altes und wichtiges Anliegen. Nachdem die Quoten-Initiative abgelehnt worden ist und Listenquoten statt Zielquoten unserer Einschätzung nach wenig bringen, ist die Absicht des Bundesrates, gemäss Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung zur faktischen Gleichstellung mit entsprechenden Kampagnen zu informieren und zu sensibilisieren, der tiefste Level möglicher Interventionen in diesem Bereich. Es ist müssig zu sagen, dass wir von der tatsächlichen Gleichstellung in diesem Hause noch sehr weit entfernt sind und dass mit solchen Kampagnen wenigstens ein Stück in die richtige Richtung gearbeitet werden kann. Wir werden, wenn es im selben Tempo wie bisher weitergeht, die tatsächliche Gleichstellung wohl alle nicht mehr erleben. Von solchen Kampagnen erwarten wir zwar keine Wunder, aber der Prozess kann ein wenig beschleunigt werden. So erlebt dann vielleicht die Generation unserer Kinder die tatsächliche Gleichstellung.
Die Idee, mit elektronischen Mitteln die Ausübung politischer Rechte zu erleichtern, können wir unterstützen. Es ist wahrscheinlich ein unaufhaltsamer Prozess, und wir begrüssen es, dass mit dieser Vorlage die Gesetzesgrundlage für erste Versuche geschaffen wird. Wir sind auch froh, dass die Idee, das Ganze wissenschaftlich zu begleiten, in Artikel 8 Absatz 2bis die Zustimmung der Kommission gefunden hat, weil wir der Meinung sind, dass E-Voting unterschiedliche Auswirkungen auf unterschiedliche Teile der Bevölkerung haben wird, je nach Geschlecht, Alter und Bildungsstand. Das muss man ganz genau verfolgen. Deshalb gibt es die wissenschaftliche Begleitung dieser Versuche.
Dass sich Parteien zum ersten Mal in einem Register eintragen lassen können, betrachten wir insofern als sinnvoll, als dadurch administrative Erleichterungen bei Wahlen zu erwarten sind. Das ist etwas, das gerade wir als kleine Partei sehr begrüssen.
Insgesamt sind wir mit der vorliegenden Revision einverstanden.
Wir werden auf die Vorlage eintreten und bitten darum, die Anträge der SVP-Fraktion abzulehnen.

Cina Jean-Michel (C, VS): Die CVP-Fraktion begrüsst die Stossrichtung der Vorlage zur erneuten Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Es ist wichtig, dass die Ausübung der demokratischen Rechte so bürgerfreundlich wie nur möglich ausgestaltet wird. So unterstützen wir namentlich folgende Neuerungen:
1. konsolidierte Rechtsgrundlage für Pilotprojekte und damit für Versuche zur elektronischen Stimmabgabe;
2. elektronisches Angebot der Abstimmungserläuterungen mindestens sechs Wochen vor dem Urnengang;
3. transparentere Planung der Abstimmungsvorlagen;
4. Angebot von Unterschriftenlisten in elektronischer Form.
Wir erachten es als sinnvoll, wichtig und zeitgemäss, dass auch der Bund vermehrt Dienstleistungen über das Internet zur Verfügung stellt. Was hingegen die für später geplante breite Einführung des so genannten E-Voting betrifft, so möchten wir schon heute vor einer allzu grossen Euphorie warnen. Wir mahnen zur Vorsicht und fordern, dass vor einer möglichen Erweiterung um elektronisch gestützte Formen der Ausübung der politischen Rechte eine klare Analyse der anfallenden Kosten und vor allem der Nachfrage von Benutzerseite her erstellt wird. Der Bund darf nicht in ein finanzielles Abenteuer einsteigen, das schliesslich zu einem Angebot führt, welches nur von einem relativ kleinen Benutzerkreis in Anspruch genommen wird. Noch weniger darf der Bund die Kantone und Gemeinden auf die Reise ins Ungewisse mitnehmen und diese in unverhältnismässige Kosten stürzen. Die Analyse des heutigen und zukünftigen Nachfragepotenzials ist entscheidend.
Der Bundesrat weist in seinem Bericht explizit auf diese Problematik hin. Entsprechende Beispiele aus der Privatwirtschaft haben gezeigt, dass der Zeitpunkt für die Einführung eines elektronischen Angebotes sehr sorgfältig ausgewählt werden muss. Ist die fehlende Nachfrage schon heute voraussehbar, dann muss ein finanzielles Engagement in seinem Ausmass genauestens vorevaluiert werden. Zu Recht weist der Bundesrat deshalb darauf hin, dass diese Vorlage nur einen Zwischenschritt, eine Etappe, darstellt. Er ist darauf zu behaften.
Um aber die Chancen und Risiken der Einführung des E-Voting genauer analysieren zu können, müssen zwingend örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche durchgeführt werden können. Hierfür muss die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden, was in Artikel 8a geschieht. Erst im Rahmen von Versuchen lassen sich technische und organisatorische Herausforderungen erproben und auswerten. Dies gilt insbesondere für Fragen der Sicherheit, der konkreten Durchführbarkeit und Akzeptanz sowie der Partizipation einzelner Bevölkerungsgruppen. Der von der Kommission in Artikel 8a Absatz 2bis eingefügte Zusatz weist diesbezüglich in die richtige Richtung: Eine wissenschaftliche Begleitung, welche auch Kosten-Nutzen-Überlegungen zum Gegenstand hat, begrüssen wir ausdrücklich. Den Streichungsantrag der SVP-Fraktion zu Artikel 8a lehnen wir ab, weil er nicht einmal die Möglichkeiten zugestehen will, mit zeitlich, örtlich und sachlich beschränkten Versuchen die Einführung des E-Voting zu untersuchen.
Man kann die Augen vor einer zukunftsgerichteten Technologie und deren Anwendungsmöglichkeiten nicht schon verschliessen, bevor man sie überhaupt und genauestens auf

AB 2002 N 335 / BO 2002 N 335
ihren Nutzen hin überprüft hat. Wer geht schon gerne freiwillig mit verschlossenen Augen durchs Leben?
Hingegen anerkennen wir, dass schon in diesem Stadium der finanziellen Komponente ein besonderes Augenmerk zu widmen ist. Der Bericht des Bundesrates ist diesbezüglich etwas vage abgefasst; umso mehr ist es angebracht, der Kostenentwicklung von Beginn an grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Wir möchten nicht in ein paar Jahren vor die Tatsache gestellt werden, dass in Bezug auf das finanzielle Engagement der "point of no return" bereits überschritten ist und das Projekt E-Voting bis zum bitteren Ende durchgezogen werden muss. Aus Erfahrungen wird man in der Regel klug. Den Bundesrat trifft hier eine besondere Verantwortung, die er nicht früher oder später nonchalant einzig auf das Parlament verlagern darf. Das Parlament hat es ja so gewollt - derartige Sätze klingen zwar vertraut in unseren Ohren, sind aber nicht gerade Vertrauen erweckend. Mit dem Bundesrat teilen wir deshalb die Auffassung, dass die Einführung des Vote électronique mit Weitsicht und Augenmass anzustreben ist. Dabei darf gedanklich nicht vorweg ausgeschlossen werden, dass Weitsicht und Augenmass den Bund sogar dazu führen könnten, dieses Projekt im richtigen Zeitpunkt fallen zu lassen, wenn eine genügende Nachfrage absehbar fehlen würde, Sicherheitsrisiken nicht überwunden werden könnten und die Kosten unverhältnismässig hoch ausfallen würden.
Bei Artikel 86a unterstützen wir die Mehrheit. Wir wollen eine Kann-Vorschrift zur Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen vor Nationalratswahlen. Es ist ein äusserst moderates, aus unserer Sicht aber genügendes Mittel, um dem Verfassungsauftrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau nachzuleben. Die Förderung der Stimmbeteiligung liegt im Übrigen im Interesse einer funktionierenden Demokratie.
Wir sind für Eintreten auf die Vorlage - mit einer klaren Ermahnung zur Vorsicht zwar - und erwarten, dass der Bundesrat die Kostenentwicklungen beim Vote électronique mit wachem Auge von Beginn an unmittelbar, also schon bei den Versuchen, mitverfolgt und verhältnismässig hält.
Den Streichungsantrag der SVP-Fraktion zu Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 8a lehnen wir ab. Bei Artikel 86a folgen wir der Mehrheit.

Gross Andreas (S, ZH): Bei allem Respekt - diese Gesetzesrevision zeigt Ihnen, weshalb die Schnecken eine solche Freude an unserer Arbeit haben: Der Fortschritt hat hier ein Tempo, bei dem jede Schnecke mitkommt.
Trotzdem ist es erstaunlich, dass es Herrn Joder immer noch zu schnell geht. Ich habe eigentlich die SVP-Fraktion nicht verstanden. Diese Versuche mit dem elektronischen Abstimmen beziehungsweise dem Gebrauch der neuen Technologien für die Demokratie dienen gerade dazu, die Bedenken, die Sie in Bezug auf Sicherheit und Stimmgeheimnis zu Recht haben, auszuräumen. Wenn Sie die Regelung und gesetzliche Verankerung dieser Versuche mit Ihrem Streichungsantrag infrage stellen, verhindern Sie genau das, von dem Sie möchten, dass es passiert. Da muss man sich fragen, ob Sie das im Prinzip gar nicht wollen, ob also die Ängste sozusagen nur ein Vorwand sind. Dann ist es falsch, und dann hat Herr Cina Recht, wenn er Ihnen in Erinnerung ruft, dass gerade z. B. im Kanton Genf der Schritt zur brieflichen Abstimmung die Stimmbeteiligung fast verdoppelt hat und dass vieles dafür spricht, dass der Einbezug der neuen Kommunikationstechnologien hier noch ein Weiteres tut, und dass man also die Beteiligung jener Menschen, denen man diese Instrumente zur Verfügung stellt und die sie beherrschen - das sind noch nicht alle, aber genug -, an den politischen Entscheidungsprozessen vergrössert.
Das Zweite, das die SP-Fraktion auch begrüsst, ist, dass die Selbstverständlichkeit, dass die Parteien jetzt in der Verfassung verankert sind, bereits ihre Konsequenz im Gesetz hat, dass wir hier einen kleinen Anfang machen. Das ist eben das Schneckentempo des Fortschrittes in der Schweiz, zu dem es leider keine Alternative gibt. Auf diesem gesetzlichen Register können wir dann auch Dinge aufbauen, die der Demokratie förderlich sind und die heute erst zur Diskussion stehen.
Die SP-Fraktion ist froh, dass wir in der Kommission in Bezug auf die Auszählung der Unterschriftenzahlen bei Volksinitiativen differenziert haben. Ich finde, die Rationalisierung darf nicht so weit gehen, dass man die Arbeit der Initianten nicht mehr respektiert und ihre Unterschriften nicht mehr zählt, denn wie schon gesagt wurde: Wie viele Unterschriften für eine Volksinitiative zustande kommen, sagt ausser über die Stärke der Organisation auch etwas über die Verankerung der Ideen in der Bevölkerung aus.
Zusammengefasst: Kluge Menschen können nicht dagegen sein, wenn auch kleine Fortschritte gemacht werden. Wir sind froh, dass man das hier macht. Wir sind auch sehr dankbar, dass der Bundesrat nicht davor zurückschreckt, den Bürgerinnen und Bürgern vor den Wahlen in Erinnerung zu rufen, dass das Parlament repräsentativ sein sollte, dass die Frauen hier mindestens genau so vertreten sein sollten, wie sie in der Bevölkerung die Mehrheit darstellen.
Persönlich neige ich auch dazu, Herrn Brunner zu unterstützen, wenn er sagt, Jugendliche sollten gefördert werden - er redet jetzt darüber. Aber ich hoffe auch, Herr Brunner, dass Sie dann, wenn wir Ihren Antrag insofern unterstützen, als wir die Jugend auch als förderungswürdig erachten, auch den ganzen Antrag inklusive Förderung der Frauenkandidaturen gegen die Mehrheit Ihrer Fraktion unterstützen. Ich hoffe, Herr Brunner, dass Sie sich vielleicht dann aufmachen, aufstehen, auf die andere Seite gehen und dafür sorgen, dass Sie bei Ihnen "zu Hause" für den ganzen Antrag auch eine Mehrheit schaffen.
Gehen Sie hin, und überzeugen Sie Ihre Fraktion, dann wären Sie in Ihrer Karriere einen Schritt weiter!

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die politischen Rechte
Loi fédérale sur les droits politiques

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 5
Antrag der Kommission
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 6
Die Stimme darf durch Drittpersonen zur Urne gebracht werden, soweit das kantonale Recht dies für die kantonalen Abstimmungen und Wahlen zulässt.

Antrag der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abs. 3
Streichen

Art. 5
Proposition de la commission
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 6
Le bulletin de vote ne peut être déposé dans l'urne par un tiers que dans la mesure où le droit cantonal l'admet pour les votations et les élections cantonales.

AB 2002 N 336 / BO 2002 N 336

Proposition du groupe de l'Union démocratique du centre
Al. 3
Biffer

Weyeneth Hermann (V, BE): Wir stellen diesen Antrag, Herr Gross, nicht aus der Überlegung heraus, dass sich E-Voting nicht eines Tages in diesem Staat etablieren wird.
Aber wir haben hier an diesem Pult und vor allem am bundesrätlichen Pult einige EDV-Projekte präsentiert erhalten. Kommen Sie, Herr Cina und Herr Gross, hier an das Pult und erklären Sie uns, welches dieser Projekte im Rahmen des gesprochenen finanziellen Aufwandes, im Rahmen des vorgesehenen zeitlichen Ablaufs und im Rahmen der vorausgesagten Erfolge die Anforderungen erfüllt hat.
Es stellt sich die Frage, ob ein weiteres Projekt tatsächlich richtig ist angesichts der Situation in der Bundesverwaltung, der Überforderung durch zu viele Projekte, der zu wenigen Sachverständigen - nicht Experten: Experten, die Ihnen schöne Projekte vorstellen, hat es genug - und Informatiker, die dann in der Lage sind, diese Projekte durchzuführen. Ich glaube nicht, dass dem Parlament und der Bevölkerung am meisten gedient ist, wenn wir möglichst viele Vorlagen, EDV-Entwicklungen planen und bewilligen und eine Verzettelung der vorhandenen Kräfte vornehmen.
Schauen Sie mal die Entwicklung des Nove-it an. Hier hat man gesagt, als es um den Kredit ging: Einsparungspotenzial jährlich 130 Millionen Franken, "return on investment" in etwa sechs Jahren. Und schauen Sie die heutige Situation an! Schauen Sie andere Projekte an! Wir haben morgen eine dringliche Sitzung, weil man nicht einmal das EDV-Projekt "Tierdatenbank" erfolgreich durchziehen konnte - nicht einmal das! Dort geht es nicht um Abstimmungen der Tiere, der Kühe, sondern lediglich um ihre EDV-mässige Erfassung!
Aus diesem Grund stellen wir diesen Antrag, weil wir glauben, es ist in der Dringlichkeit nicht an vorderster Position, wenn sich der Bundesrat wiederum mit einem Projekt befasst, bei einer Sparrunde für das nächste Budget im Ausmass von 900 Millionen Franken. Das - die Kosten zwischen 400 und 620 Millionen Franken, die anfallen, bei Einsparungen nach 20 Jahren von 15 bis 20 Millionen Franken - müssen wir aus finanziellen Gründen nicht zum jetzigen Zeitpunkt beschliessen. Das ist der Gegenstand, nicht das Hinterwäldlerische!
Die progressive Haltung der Mehrheit des Parlamentes in dieser Frage, in der Durchdringung der gesamten Verwaltung mit EDV-Mitteln, hat bisher die Erfolge, die uns da angekündigt wurden, bei weitem nicht gebracht.
Aus dieser Überlegung heraus bitten wir Sie, dieses E-Voting jetzt nicht aufzustarten. Es kann ja keine Rede davon sein, dass man dann den Gemeinden diese Kosten von 457 Millionen Franken, die ihnen da als Entwicklungs- und Einführungskosten für diese EDV innerhalb der nächsten zehn Jahren zugeteilt werden, einfach auferlegen kann.
Ich bitte Sie also aus dieser Überlegung - der Überforderung der vorhandenen Kompetenzen, der Überforderung der vorhandenen Ressourcen - und wegen der Dimension der deshalb zu erwartenden Kosten von 400 bis 620 Millionen Franken, zu diesem Zeitpunkt auf die Einführung dieser Versuche zu verzichten. Das ist die Begründung - und nicht, weil wir glauben, dass die Entwicklung stehen bleiben würde, Herr Gross Andreas; nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. Irgendeinmal darf man doch noch einen Blick auf die im öffentlichen Haushalt vorhandenen finanziellen Mittel werfen.

La présidente (Maury Pasquier Liliane, présidente): Le groupe radical-démocratique communique qu'il soutient la commission.

Lalive d'Epinay Maya (R, SZ), für die Kommission: Ich glaube, wenn wir die Worte von Herrn Weyeneth ernst nähmen, dann würden wir vermutlich noch heute in der Landsgemeinde abstimmen. Ich wäre vermutlich eine der wenigen, die das überhaupt dürfte, denn ich habe, vermutlich im Gegensatz zur Ratsmehrheit, noch einen echten Landsgemeinde-Säbel. Vermutlich würden wir auch noch in der Pferdekutsche herumfahren. Ich habe aber mit Freude festgestellt, dass Herr Weyeneth ein Handy hat, das munter geklingelt hat, während er seinen Antrag begründete - offensichtlich geht er doch mit der Zeit, zumindest im Kommunikationsbereich.
Was sind eigentlich die Anliegen der SVP-Fraktion? Die Kosten sind uns auch ein Anliegen, doch wir stimmen heute nicht über diese Kosten ab. Dieses Bundesgesetz regelt nicht die Kosten einer allfälligen Einführung von E-Voting. Wenn Sie auch den Bericht gelesen haben, der eigentlich integraler Bestandteil dieser Vorlage ist, haben Sie - wie es Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz bereits angetönt hat - gesehen, dass es um ein schrittweises Einführen geht. Der ganze Versuch bzw. die Einführung ist ja auf zehn Jahre angelegt, und wir sind heute daran zu beschliessen, dass wir zeitlich, finanziell und örtlich eingegrenzte Pilotprojekte durchführen können. Dafür legen wir die gesetzliche Grundlage - und nicht für eine flächendeckende Einführung.
Der Bundesrat und die Bundeskanzlei waren nämlich selber schlau genug zu merken, dass es dazu eingehender Abklärungen bedarf. Genau deshalb wurden diese Pilotprojekte auf freiwilliger Basis und in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Kantonen und Gemeinden definiert. Es herrschte auch volle Klarheit über die entsprechenden Kosten. Es ist auch ganz klar, dass erst dann, wenn diese Pilotprojekte ausgewertet sind, eine Analyse vorgenommen und eine entsprechende gesamtschweizerische Lösung ins Auge gefasst wird. Diese geht dann wieder in die Vernehmlassung, wo wieder das Bedürfnis festgestellt werden kann. Aufgrund dieser Vernehmlassung wird ein Entscheid gefällt, und es kommt eine Botschaft an das Parlament, wo es dann effektiv um eine Einführung ginge. Dann befinden wir uns mindestens im Jahre 2005. Ich glaube nicht, dass das ein allzu schnelles Vorgehen ist. Der Bundesrat rechnet damit, dass das Parlament - sofern das Bedürfnis nachgewiesen ist, die Pilotversuche positiv verlaufen und wir eine Botschaft haben - frühestens 2005 entscheiden kann und dass die elektronische Stimmabgabe dann etwa um das Jahr 2010 eingeführt sein dürfte.
Ich bitte Sie deshalb, der virtuellen Öffnung diesmal wirklich zuzustimmen, genauso wie wir anderen Schritten hin zu einer Öffnung auch zugestimmt haben. Ich bitte Sie, den Kopf nicht wieder in den Sand zu stecken und deshalb der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Tillmanns Pierre (S, VD), pour la commission: M. Weyeneth, porte-parole du groupe de l'Union démocratique du centre, estime qu'il faut suivre l'évolution technique et un jour voter grâce au E-Voting. Mais il aimerait qu'aujourd'hui déjà, tout soit assuré et que l'étude soit faite avant même de modifier la loi, alors que le Conseil fédéral et votre commission estiment qu'il est indispensable de modifier la loi pour que les essais puissent être menés. Or, les essais sont déjà en cours dans les cantons de Genève, de Neuchâtel et de Zurich, et il faut leur donner une base légale.
Il est bien entendu que lorsqu'on aura évalué, par ces essais, le nombre de personnes qui utiliseront le E-Voting - qui, évidemment, ira en augmentant avec les années -, et évalué les risques qu'on a pris, la rapidité des dépouillements, etc., nous reviendrons devant ce Conseil et devant la commission pour prendre une décision, y compris une décision d'ordre financier. M. Weyeneth se méfie des coûts et il a raison, mais il ne s'agit pas aujourd'hui d'investir un seul franc, il s'agit simplement de modifier la loi pour autoriser ces essais.
Les coûts ont été malgré tout évalués, grosso modo, entre 400 et 600 millions de francs, comme l'a dit M. Weyeneth. Mais cela se répartit sur les 3000 communes du pays, sur les 26 cantons et sur la Confédération, et ceci sur 10 ans. Ce sont donc 400 à 600 millions de francs sur 10 ans. La part de la Confédération, toujours sur 10 ans, serait de 24 à 26 millions de francs, selon l'estimation de l'étude.

AB 2002 N 337 / BO 2002 N 337

La commission vous invite donc à rejeter la proposition du groupe de l'UDC et à faire confiance au Conseil fédéral et à votre commission pour que les essais actuels dans les cantons de Genève, de Neuchâtel et de Zurich reposent sur une base légale et qu'un jour, on puisse mettre en oeuvre le vote par voie électronique.

Huber Annemarie, Bundeskanzlerin: Ich bitte Sie ebenfalls, den Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen. Ihr Parlament hat den Bundesrat mit Motionen beauftragt, die Machbarkeit der elektronischen Demokratie zu prüfen. Dazu gehört auch die elektronische Stimmabgabe. Um Ihren Auftrag zu erfüllen, müssen wir die Möglichkeit haben, Pilotprojekte durchzuführen. Einige Kantone haben sich für solche Projekte zur Verfügung gestellt. Um diese seriös und glaubwürdig durchführen zu können, brauchen wir die gesetzlichen Grundlagen. Mit dem Entscheid zur Schaffung dieser Grundlagen fällen Sie noch keinen Entscheid zur definitiven Einführung des Vote électronique. Aber Sie ermöglichen ein grossartiges föderalistisches Projekt, denn die Kantone beteiligen sich mit grosser Kreativität und mit grossem Engagement an allen E-Government-Projekten.
Die Schweiz ist die Wiege und die Hochburg der Demokratie. Es ist deshalb geradezu unsere Pflicht, uns für die Weiterentwicklung der Formen dieser direkten Demokratie einzusetzen und ihre Anpassung an die veränderten Lebensbedingungen vorzunehmen, vor allem auch im Interesse der Internet-tauglichen und Internet-gewohnten jungen Generation und - das möchte ich besonders betonen - im Interesse der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer.
Ich habe für die Befürchtungen von Herrn Weyeneth wegen den zu hohen Kosten Verständnis. Der Bundesrat legt Ihnen im Bericht dar, mit welchen Unsicherheiten dieses Projekt insbesondere auch in Bezug auf die Kosten verbunden ist. Diese Kosten hängen im Wesentlichen auch von der Entwicklung der Technologie ab. Dies ist auch der Grund, weshalb wir für dieses Projekt viel Zeit brauchen und weshalb wir eine Pilotphase einschalten möchten, um diese konkreten Entscheide vorbereiten zu können.
Ich bitte Sie, uns diese Studien zu ermöglichen und den Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 105 Stimmen
Für den Antrag der SVP-Fraktion .... 33 Stimmen

Art. 8a
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2bis
Die Versuche mit elektronischer Stimmabgabe werden wissenschaftlich begleitet und insbesondere das Geschlecht, Alter und Ausbildung erhoben.

Antrag der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Streichen

Art. 8a
Proposition de la commission
Al. 1, 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2bis
L'expérimentation du vote fait l'objet d'un suivi scientifique et d'un relevé en particulier quant au sexe, à l'âge et à la formation de l'ayant droit au vote.

Proposition du groupe de l'Union démocratique du centre
Biffer

Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission

Art. 9; 10 Abs. 1, 1bis; 11 Abs. 3; 12 Abs. 3; 14 Abs. 2; 15 Abs. 4; 16 Abs. 2; 17; 22 Abs. 2; 23; 24 Abs. 3, 4; 37 Abs. 2bis; 38 Abs. 5; 39 Bst. d, e; 40 Abs. 1; 49 Abs. 3; 52 Abs. 2; 53 Abs. 1; 56 Abs. 1, 3; 60a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 9; 10 al. 1, 1bis; 11 al. 3; 12 al. 3; 14 al. 2; 15 al. 4; 16 al. 2; 17; 22 al. 2; 23; 24 al. 3, 4; 37 al. 2bis; 38 al. 5; 39 let. d, e; 40 al. 1; 49 al. 3; 52 al. 2; 53 al. 1; 56 al. 1, 3; 60a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 66
Antrag der Kommission
Abs. 1
Unverändert
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 66
Proposition de la commission
Al. 1
Inchangé
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 67b Abs. 1; 69a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 67b al. 1; 69a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 72
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3
Unverändert
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 72
Proposition de la commission
Al. 1, 3
Inchangé
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 74
Antrag der Kommission
Abs. 1
Der Bundesrat unterbreitet die Volksinitiative innert zehn Monaten nach der Schlussabstimmung in den eidgenössischen Räten, spätestens aber zehn Monate nach Ablauf der dem Parlament reservierten gesetzlichen Behandlungsfristen der Volksabstimmung.
Abs. 4
Für die Behandlung einer Volksinitiative durch den Bundesrat und die Bundesversammlung und die dabei zu beachtenden Fristen gelten die Bestimmungen des Geschäftsverkehrsgesetzes.

AB 2002 N 338 / BO 2002 N 338

Art. 74
Proposition de la commission
Al. 1
Pour soumettre l'initiative au vote populaire, le Conseil fédéral dispose d'un délai de dix mois à compter du vote final des Chambres fédérales, mais au maximum de dix mois après l'échéance des délais légaux réservés au Parlement pour examiner l'initiative populaire.
Al. 4
La loi sur les rapports entre les conseils s'applique au traitement d'une initiative populaire par le Conseil fédéral et l'Assemblée fédérale, ainsi qu'aux délais à observer à cet égard.

Angenommen - Adopté

Art. 75 Titel; Gliederungstitel vor Art. 76a; Art. 76a; 77 Abs. 2; 80 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 75 titre; titre précédant l'art. 76a; art. 76a; 77 al. 2; 80 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 86a
Antrag der Kommission
Mehrheit
.... Sensibilisierungskampagnen durchführen, insbesondere zur Förderung der Stimmbeteiligung und zur Förderung einer ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Parlament.

Minderheit I
(Vermot, Gross Andreas, Hubmann, Leutenegger Oberholzer, Tillmanns)
Der Bund führt vor Nationalratswahlen Informations- und Sensibilisierungskampagnen insbesondere zur Förderung der Stimmbeteiligung durch. Er entwickelt besondere Massnahmen und setzt diese gezielt ein zur Förderung und zahlenmässigen Erhöhung von Frauenkandidaturen und zur ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Parlament.

Minderheit II
(Vallender, Aeppli Wartmann, Bühlmann, Gross Andreas, Hubmann, Janiak, Leutenegger Oberholzer, Schmid Odilo, Vermot)
Der Bund führt vor Nationalratswahlen Informations- und Sensibilisierungskampagnen durch, insbesondere zur Förderung der Stimmbeteiligung und zur Förderung einer ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Parlament.

Minderheit III
(Schibli, Fehr Hans, Glur, Joder, Lustenberger, Scherer Marcel, Weyeneth)
Streichen

Antrag Brunner Toni
(als Zusatz zum Antrag der Mehrheit, der Minderheit I oder der Minderheit II)
.... zur Förderung der Stimmbeteiligung, zur Förderung von jungen Kandidatinnen und Kandidaten und zur Förderung ....

Art. 86a
Proposition de la commission
Majorité
.... leur participation au vote et d'encourager une représentation plus équilibrée des deux sexes au Parlement.

Minorité I
(Vermot, Gross Andreas, Hubmann, Leutenegger Oberholzer, Tillmanns)
La Confédération lance, avant l'élection du Conseil national, des campagnes d'information et de sensibilisation des électeurs, notamment dans le but d'accroître leur participation au vote. Elle élabore des mesures et les met en oeuvre de manière ciblée pour encourager les candidatures féminines et pour en augmenter le nombre ainsi que pour assurer une représentation plus équilibrée des deux sexes au Parlement.

Minorité II
(Vallender, Aeppli Wartmann, Bühlmann, Gross Andreas, Hubmann, Janiak, Leutenegger Oberholzer, Schmid Odilo, Vermot)
La Confédération lance, avant l'élection du Conseil national, des campagnes d'information et de sensibilisation des électeurs, notamment dans le but d'accroître leur participation au vote et d'encourager une représentation plus équilibrée des deux sexes au Parlement.

Minorité III
(Schibli, Fehr Hans, Glur, Joder, Lustenberger, Scherer Marcel, Weyeneth)
Biffer

Proposition Brunner Toni
(comme complément à la proposition de la majorité, de la minorité I ou de la minorité II)
.... dans le but d'accroître leur participation au vote, d'encourager les candidats jeunes et d'encourager ....

Vermot Ruth-Gaby (S, BE): Es geht hier um die Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl Frauen im Parlament. Diese Zahl ist stagnierend. Die Statistiken ergeben zwar, dass sich 1999 die Vertretung der Frauen gegenüber 1995 um 2 Punkte auf 23,5 Prozent verbessert hat. Gesteigert haben sich diesbezüglich die CVP, die FDP und die SP, die schon einen erfreulich hohen Frauenanteil haben, ebenso die Grünen. Stagniert hat dieser Anteil bei der SVP; die bekannten Sitzgewinne durch die Männer haben die Frauen weit ins Hintertreffen gerückt. Dazu kommt, dass 1999 weniger Frauen für den Nationalrat kandidierten als 1995.
Der heutige Frauenanteil im Parlament von nur 23,5 Prozent genügt einfach nicht. Die faktische Gleichstellung der Geschlechter ist ungenügend und erfüllt unsere Forderungen, die notabene in der Verfassung verankert sind, keineswegs. Wir bekennen uns nämlich in der Verfassung zur rechtlichen und zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, und dies - meine Herren - gilt auch fürs Parlament! Dieses Schneckentempo, wenn es um die Anteile der Frauen im Parlament geht, ist zum Verzweifeln und beweist, dass die Unterstützung für Frauen, die sich in politische Ämter wählen lassen wollen, sichtlich ungenügend ist. Es braucht mehr: Es braucht einmal in manchen Parteien die Einsicht, dass nicht bloss Männer, sondern auch Frauen an politischen Ämtern zu beteiligen sind. Es braucht bei der Gestaltung von Wahllisten besondere Massnahmen, um Frauen gut zu positionieren. Es braucht auch eine Wählerschaft, die Frauen nicht wegstreicht, sondern Frauen wählt - das gilt auch für die Wählerinnen. Die alten Frauenrollen spuken immer noch aktiv in den Köpfen bestimmter Macht- und Entscheidträger. Frauen werden noch immer mit den alten Rollen identifiziert: Frau zu Hause, Frau als bequeme Infrastruktur-Institution, Frau als Mutter und sonst nichts, Frau gehört nicht in die schmutzige Politik usw. Wir müssen eben diese Bilderbücher mit den ärgerlichen, veralteten Bildern aus den Köpfen vieler Frauen und Männer ausschaffen. Es braucht nicht nur verbale Bekenntnisse, sondern konkrete Veränderungen, die es Frauen ermöglichen, aus den alten Rollenclichés selber auszusteigen. Wir sind auch dafür verantwortlich, dass unsere Verfassung umgesetzt wird. Wir müssen also auch per Gesetz griffige Massnahmen fordern,

AB 2002 N 339 / BO 2002 N 339
die diesem Schneckentempo bei der Realisierung der tatsächlichen Gleichstellung mehr "Turbo" geben.
Mit dem Antrag der Minderheit I wollen wir die Kann-Formulierung weghaben und die Konkretisierung der Überzeugungsarbeit durch den Bundesrat drinhaben. Um nun aber die Chancen für eine Verbesserung der Lage zu erhöhen, ziehe ich den Antrag der Minderheit I zugunsten des Antrages der Minderheit II (Vallender) zurück.

Vallender Dorle (R, AR): Der Antrag der Minderheit II ist identisch mit dem Antrag der Mehrheit, allerdings mit einer gewichtigen Ausnahme: Die Minderheit II möchte den Bund dazu verpflichten, vor den Nationalratswahlen Informations- und Sensibilisierungskampagnen unter anderem auch mit dem Ziel durchzuführen, dass die Vertretung der Geschlechter in Zukunft ausgeglichener sein möge. Der Grund für diese ausdrückliche Verpflichtung des Bundesrates liegt darin, dass die Bundesverfassung seit ihrer "mise à jour" in Artikel 8 Absatz 3 ausdrücklich auch die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter fordert. Dieses Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau im Nationalrat hängt wesentlich davon ab, dass auch Frauen die Möglichkeit haben, auf Wahllisten von Parteien und Gruppierungen aufgeführt zu werden. Es ist zu beachten: Nur wer auch auf einer Wahlliste erscheint, kann schliesslich auch Mandatsträger oder Mandatsträgerin werden. Daraus folgt, dass die Informations- und Sensibilisierungskampagnen zur Gleichstellung von Mann und Frau ausdrücklich zu fordern sind, wenn wir dem Ziel der Bundesverfassung überhaupt näher kommen wollen. Dabei ist zu betonen, dass damit keine Ergebnisgleichheit angestrebt wird; es geht vielmehr nur und einzig darum, dass auch Frauen die Chance erhalten, auf Wahllisten überhaupt aufgeführt zu werden. Es liegt dann in der Folge an den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen, in Ausübung ihres aktiven Wahlrechtes die Kandidaten oder Kandidatinnen zu wählen, von denen sie am meisten überzeugt sind.
Die Minderheit II ist überzeugt, dass hier eine Muss-Bestimmung gewählt werden muss - dies aus folgenden Gründen: Wenn Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung den Gesetzgeber dazu ausdrücklich verpflichtet, auch die tatsächliche Gleichstellung mittels Gesetzgebung anzustreben, dann kann es nicht angehen, dass der Gesetzgeber die Umsetzung derartiger Massnahmen als Kann-Bestimmung ins Gesetz aufnimmt. Sonst würde der Gesetzgeber die durch Volk und Stände legitimierte Verfassungsbestimmung aufweichen und hinter den Wortlaut der Verfassung zurückgehen.
Das ist nicht rechtsstaatlich. Zu diesem Ergebnis führt auch die Tatsache, dass die Finanzdelegation bei den Wahlen 1999 den vom Bundesrat anbegehrten Kredit für eine solche Sensibilisierungskampagne nicht genehmigt hat. Wenn wir nur eine Kann-Bestimmung vorsehen, kann die Finanzdelegation bei den nächsten Wahlen, 2003, sagen: Es gibt zwar neu eine Gesetzesbestimmung, aber der Gesetzgeber hat nur eine Kann-Bestimmung vorgesehen - in Anbetracht der schlechten Finanzlage des Bundes ist daher von einer solchen der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter dienenden Kampagne abzusehen.
Wer es also mit dem Anspruch der tatsächlichen Gleichstellung wirklich ernst meint, darf diesen Verfassungsauftrag bei der Umsetzung dieser Aufgabe auf Gesetzesstufe nicht mit einer Kann-Bestimmung verwässern wollen.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit II zuzustimmen.

Schibli Ernst (V, ZH): Die vom Bundesrat neu vorgeschlagenen Informations- und Sensibilisierungskampagnen vor den Nationalratswahlen zur Förderung der Stimmbeteiligung, der Frauenkandidaturen und zur ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Parlament verkennen die heutige Situation und sind für die Zukunft keine Grundlage, um in den aufgeführten Bereichen Änderungen und Verbesserungen zu vollziehen, die eine breit abgestützte Akzeptanz finden werden. Um die Stimmbeteiligung beträchtlich zu erhöhen, sind schon diverse Massnahmen eingeführt worden: Ich denke da an die Reduktion des Stimmrechtsalters, an die briefliche Stimmabgabe wie aber auch an die vorzeitige Stimmabgabe während der Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltungen. Keine dieser Massnahmen hat dabei zum Erfolg geführt; die Stimmbeteiligung war eher noch weiter rückläufig.
Die Urnengänge zeigen immer wieder von Neuem auf, dass die Brisanz einer Abstimmungsvorlage allein massgebend ist und über die Stimmbeteiligung entscheidet. Die Förderung von Frauenkandidaturen soll keine Glaubensfrage sein oder werden, sondern es sind die Parteien und Verbände, die sich dieser Aufgabe annehmen sollen und dies übrigens auch tun. Ein Engagement des Bundes käme einer nicht erwünschten und nicht erlaubten Beeinflussung der Stimmberechtigten gleich und ist deshalb abzulehnen.
Eine versteckte Einführung einer Quotenregelung darf ebenfalls nicht Aufgabe und Ziel einer Gesetzesrevision sein. Die freie Wahl von Personen beiderlei Geschlechts in den Nationalrat ohne Bundespropaganda muss auch in Zukunft gewährleistet sein und bleiben.
Ich beantrage Ihnen deshalb, der Minderheit III zuzustimmen.

Brunner Toni (V, SG): Entscheiden Sie sich hier in diesem Rat für eine Sensibilisierungskampagne bei Nationalratswahlen, so umfasst diese gemäss der Mehrheit und den Minderheiten I (Vermot) und II (Vallender) vorab die Sensibilisierung für eine bessere Stimmbeteiligung, zum anderen auch die Förderung einer ausgeglichenen Vertretung der Geschlechter im Parlament und zum Teil - so bei der Minderheit I - auch eine besondere Förderung von Frauenkandidaturen.
Mein Antrag, den ich zusammen mit Ursula Wyss ausgearbeitet habe, möchte nun explizit die Förderung von jungen Kandidatinnen und Kandidaten ebenfalls und zusätzlich verankern. Ursula Wyss und ich - sozusagen die "Koalition der unter 30-Jährigen" in diesem Parlament - möchten diesen Grundsatz sowohl bei der Mehrheit als auch bei den zwei Minderheiten verankert wissen, ungeachtet dessen, welcher Antrag - jener der Mehrheit, jener der Minderheit I oder jener der Minderheit II - obsiegt. Er kommt auch nur zum Tragen, wenn der Antrag der Minderheit III (Schibli) abgelehnt werden sollte.
Es ist auch so - dies möchte ich hier auch noch mündlich festhalten -, dass es auf dem ausgeteilten Blatt mit meinem Antrag einen Fehler hat: Auf dem Antragsblatt ist einleitend bei Artikel 86a verankert: "Der Bund führt ...." Dies würde nur die Minderheiten I und II betreffen, es betrifft aber auch die Mehrheit. Es müsste also auch heissen: "Der Bund kann ...." Dementsprechend möchte ich dies bei allen drei Anträgen verankert wissen.
Es ist nun einmal eine Tatsache, dass die junge Generation in den Parlamenten im Vergleich zu ihrem Anteil an der Bevölkerung krass untervertreten ist. Nehmen wir die unter 30-Jährigen im Nationalrat, so waren es 0 Prozent von 1991-1995 - also keiner -, von 1995-1999 war ich dabei, da waren es 0,5 Prozent. Seit 1999 gehört diesem Rat 1 Prozent an, weil Ursula Wyss dazugestossen ist.
Wir haben festgestellt, dass es bei Kantonsparlamenten in dieser Hinsicht überhaupt nicht besser aussieht. Es würde also auf der Hand liegen, dass man - wenn es schon Sensibilisierungskampagnen in diesem Lande geben soll - sie auch dort verwenden würde, wo eben tatsächlich noch Nachholbedarf besteht. Wir können das eindrücklich mit Zahlen untermauern. Der Wunsch, mehr Junge in die Parlamente zu entsenden, ist nicht nur bei der jungen Generation da; es ist überhaupt ein gesellschaftliches Anliegen. Vor einem guten Monat haben Ursula Wyss und ich zusammen einmal die Jungparlamentarierinnen und -parlamentarier aus den kantonalen Parlamenten und aus den Stadtparlamenten nach Bern hier ins Bundeshaus eingeladen. Wir haben dort einen ganzen Massnahmenkatalog durchberaten, wie wir denn mehr Junge ins Parlament bringen könnten. Eine Massnahme ist natürlich die Förderung der Jungen in den Parteien überhaupt. Eine konkretere Massnahme ist

AB 2002 N 340 / BO 2002 N 340
dann schon, dass man nicht separate Jugendlisten - Junglisten - macht, sondern dass man die Jungen auf die Hauptliste nimmt. Es müssen nicht viele sein, aber sie müssen auch entsprechend gut positioniert werden.
Mein Antrag möchte nun diesem Anliegen Rechnung tragen. Es wurde damals eben auch diskutiert und von Ursula Wyss angeregt, dass man auch eine Sensibilisierungskampagne durchführen könnte. Ich habe sofort eingeworfen: Aber kostenneutral! Letztlich geht es ja heute darum, dies zu verankern, wo sich dazu die Gelegenheit bietet. Es geht darum, dass man den Grundsatz jetzt auch aufnehmen würde. Entsprechend müssen wir jetzt bei meinem Antrag nicht darüber diskutieren, ob solche Sensibilisierungskampagnen grundsätzlich etwas bringen oder nicht. Wir müssen auch nicht darüber streiten, wer nun welchen Antrag unterstützt. Ich z. B. wäre eigentlich gegen eine solche Kampagne. Aber wenn es schon sein soll, d. h., wenn die Mehrheit obsiegt, wonach eben letztlich eine Sensibilisierungskampagne durchgeführt werden kann oder muss - wie es auch die Minderheiten I und II wollen -, dann möchten wir auch die Jugend verankert wissen.
Von daher bitte ich Sie, meinem Antrag unabhängig davon, wie Sie zum ganzen Geschäft eingestellt sind, zuzustimmen, zumal er auch von Ursula Wyss kommt.

Engelberger Eduard (R, NW): Im Namen der grossen Mehrheit der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, bei Artikel 86a der Mehrheit zuzustimmen und die Kann-Formulierung zu unterstützen, genauso wie es auch der Bundesrat im Entwurf vorgesehen und die Frau Bundeskanzlerin heute bestätigt hat. Der Bundesrat hat zweifelsohne in Aussicht gestellt, dass er diese Informations- und Sensibilisierungskampagne vor Nationalratswahlen durchführen werde, um damit auch zusätzlich noch die Stimmbeteiligung zu fördern. Aus diesem Grund braucht es nach unserer Ansicht die zwingende Form der Formulierung nicht, und wir können hier, auch nach der Aussage der Frau Bundeskanzlerin in der Kommission, dem Bundesrat dieses Versprechen glauben oder diese Zusage abnehmen. Auch die Finanzlage, wie sie auch sein möge, Frau Vallender, wird den Bundesrat und die Finanzdelegation kaum davon abhalten.
Die Mehrheit der Kommission verzichtet zudem gegenüber dem Antrag der Minderheit I (Vermot) auf den Text zur Förderung von Frauenkandidaturen. Sie befürwortet jedoch klar die Formulierung "Förderung einer ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Parlament", wie das eben auch von verschiedenen Frauenorganisationen gewünscht wird. Wir sind in der FDP-Fraktion der Auffassung, dass in dieser Umschreibung der ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter die Frage der Frauenkandidaturen inbegriffen und damit der Verfassungsauftrag der tatsächlichen Gleichstellung erfüllt ist, ebenso die Zielsetzungen des Gleichstellungsgesetzes sehr stark berücksichtigt sind und ihnen sehr stark nachgelebt wird.
Mit der vorliegenden Formulierung zu diesem Artikel 86a haben wir schlussendlich in der Kommission eine mehrheitsfähige Fassung gefunden, und so wurde der Vorlage in der Schlussabstimmung nach Bereinigung aller Anträge mit 22 Stimmen zugestimmt.
Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen, die Minderheiten I (Vermot) und II (Vallender) abzulehnen und insbesondere die Minderheit III (Schibli), die den ganzen Artikel 86a streichen will.

Teuscher Franziska (G, BE): Ich beginne mit zwei aktuellen, kantonalen Tatsachen:
1. Im Kanton Waadt haben letztes Wochenende 28 Prozent der Bevölkerung die Kantonsregierung gewählt. Zwei Drittel der Bevölkerung kümmern sich nicht darum, wer in der Regierung sitzt.
2. Im Kanton Bern gibt es bei den kommenden Grossratswahlen Parteien, die auf ihrer Liste keine einzige Frau portieren.
Beide Tatsachen sind für eine funktionierende Demokratie verheerend. Wenn in einer Demokratie, in der ja eigentlich das Volk regieren soll, kaum jemand an die Urne geht und wenn die Frauen in den politischen Gremien klar untervertreten sind, kann die Volksregierung eigentlich gar nicht funktionieren.
Auf Bundesebene begegnen wir derselben Tatsache. Die schlechte Stimmbeteiligung und die Untervertretung der Frauen im Nationalrat sind auch hier nicht im Interesse der direkten Demokratie. Dies hat der Bundesrat zum Glück erkannt, und er wollte bereits im Hinblick auf die Nationalratswahlen 1999 eine Informationskampagne durchführen.
Die grüne Fraktion begrüsst es, dass nun diese gesetzliche Lücke - die 1999 zum Anlass genommen wurde, um zu sagen, man könne keine solche Kampagne durchführen - mit Artikel 86a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte geschlossen werden soll.
Grundsätzlich unterstützt die grüne Fraktion daher alle Anträge, die mehr oder weniger verbindlich solche Informations- und Sensibilisierungskampagnen im Gesetz festschreiben wollen. Entschieden wenden wir uns gegen die Minderheit III, die keine speziellen Kampagnen will.
Herr Schibli hat vorhin gesagt, es seien bereits genügend Massnahmen zur Erhöhung der Wahlbeteiligung getroffen worden. Mich erstaunt dieser Kahlschlag der Minderheit III aber trotzdem, denn gerade die schlechte Wahlbeteiligung sollte doch auch diesen Herren viel mehr zu denken geben. Sie berufen sich doch auch immer wieder darauf, die Stimme des Volkes zu vertreten.
In Artikel 8 der Bundesverfassung wird klar festgehalten, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und dass das Gesetz für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung sorgt. Mit dem vorliegenden Artikel können wir ein Zeichen setzen, dass wir die tatsächliche Gleichstellung der Frauen im Nationalrat wirklich wollen. Um zu realisieren, dass wir sehr weit von dieser ausgeglichenen Vertretung der Frauen im Nationalrat weg sind, genügt ein Blick in diesen Saal, wenn die Sessel besetzt sind: Noch viel zu wenig Frauen haben hier Platz gefunden!
Eine der vordringlichsten Aufgaben eines modernen und demokratischen Staats ist es, für die wirkliche Gleichstellung aller Bürger und Bürgerinnen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu sorgen. Der grünen Fraktion ist das Tempo, das wir mit Informations- und Sensibilisierungskampagnen zur ausgeglichenen Vertretung der Geschlechter im Parlament einschlagen, natürlich viel zu langsam. Aber wir sind realistisch genug, um zu wissen, dass wir in der Schweiz auf diesem Gebiet keine grossen Sprünge machen können. Wir unterstützen daher auch die kleinen Schrittchen, die wir mit einer Informationskampagne in Richtung Gleichstellung bewirken können.
Bei den Anträgen geben wir der Minderheit II den Vorzug gegenüber der Mehrheit, weil sie Informations- und Sensibilisierungskampagnen verpflichtend verankern will.

Wyss Ursula (S, BE): Ich rede hier vor allem zum Antrag Brunner Toni und freue mich natürlich, dass Toni Brunner an dem Pult so feurig für die aktive Jugendförderung votiert. Heute besteht in der Tat eine deutliche Untervertretung von Jungen in der politischen Entscheidfindung, ganz besonders in Parlamenten. Diese Analyse ist nicht als Konkurrenz zur Analyse, dass zu wenig Frauen in den Parlamenten sind, zu verstehen, sondern als Ergänzung dazu.
Diese Untervertretung ist nicht gottgegeben. Früher konnte man vielleicht argumentieren, dass die Erfahrung zu guten und zu richtigen politischen Entscheidungen führt. Doch heute, in einer beschleunigten Gesellschaft, in einer beschleunigten Politkultur, sind noch ganz andere Qualifikationen gefragt. Kurzum, die Politik verpasst einen wesentlichen Input, wenn sie sich nicht aktiv darum bemüht, Junge die Welt von heute und morgen mitbestimmen zu lassen. Dann kommt es eben zu Situationen wie z. B. derjenigen, dass Bill Clinton Hacker suchen muss, die ihn in der strategischen virtuellen Kampfführung beraten können.
Aber eigentlich bedarf es meines Erachtens keiner weiteren Begründung, warum es für eine Demokratie, warum es für

AB 2002 N 341 / BO 2002 N 341
eine Volksherrschaft unerlässlich ist, junge Kandidatinnen und Kandidaten aktiv zu unterstützen und mit einer Sensibilisierungskampagne, mit Informationskampagnen auf die heutige massive Untervertretung hinzuweisen.
Junge Kandidatinnen und Kandidaten haben nicht die finanzielle Lobby, haben nicht eine jahrzehntelange Netzwerkarbeit mit entsprechender Bekanntheit hinter sich, und darum kann eine allgemeine Kampagne vonseiten des Bundes ganz speziell helfen.
Ich bitte Sie, dem Antrag Brunner Toni zuzustimmen. Ich bitte vor allem auch diejenigen, dem Antrag zuzustimmen, die sich über den Streichungsantrag der Minderheit III (Schibli) zu Recht ärgern. Der Antrag Brunner Toni ist aber kein Parteiantrag, sondern kommt - Kollege Brunner hat es erwähnt - von breitester parteipolitischer Seite. Die Idee entstand an einem Treffen junger Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller Parteien, die in den verschiedenen Kantonsparlamenten vertreten sind und die Hürden und Hindernisse im politischen Alltag und in den Wahlkämpfen aus eigener Erfahrung kennen.
Im Namen dieser jungen Parlamentarierinnen und Parlamentarier, dieser jungen Kandidatinnen und Kandidaten bitte ich Sie, dem Antrag Brunner Toni zuzustimmen.

La présidente (Maury Pasquier Liliane, présidente): Le groupe démocrate-chrétien et le groupe libéral communiquent qu'il soutiennent la majorité.

Lalive d'Epinay Maya (R, SZ), für die Kommission: Die Mehrheit - es ist mehrfach erwähnt worden, ich mache es deshalb kurz - befürwortet eine Kann-Vorschrift und eine Formulierung, welche die Förderung einer ausgeglichenen Vertretung der Geschlechter, also von Mann und Frau, ermöglicht. Ein Gesetz sollte nicht nur für heute gemacht werden, sondern für längere Zeit. Es könnte ja durchaus auch einmal sein, dass die Herren unterstützungswürdig wären oder dass eine Kampagne zur Förderung der männlichen Vertretung im Parlament gegeben wäre - schliesslich darf man noch Illusionen und die eine oder andere Vision haben.
Was das Thema der jungen Kandidatinnen und Kandidaten betrifft, so ist dieses Thema - ich spreche ja hier für die Mehrheit der Kommission - in der Kommission nicht zur Sprache gekommen. Persönlich erachte ich das als bedauerlich. Ich könnte mir sehr wohl einen entsprechenden Passus vorstellen - beispielsweise "eine ausgeglichene Vertretung der Alterskategorien" -, denn wir haben ja nicht nur die Vertretung der Jungen, die es manchmal zu optimieren gilt, sondern wir haben auch das Segment der Älteren, das je länger, je grösser ist und das es vielleicht auch zu motivieren gälte. Ich kann mir auch vorstellen, dass es eine Aufgabe des Ständerates ist - unser Rat ist ja Erstrat -, quasi die salomonische Lösung zu finden, was in einer solchen Kampagne allenfalls noch alles gefördert werden sollte, wobei das Fuder allerdings nicht überladen werden sollte. Ich würde auch davor warnen, dass wir uns am Schluss auch noch über Berufskategorien und andere Kategorien unterhalten, die entsprechend gefördert oder vertreten sein sollten.
Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen, die Kann-Formulierung zu wählen und zu unterstützen. Zum Antrag Brunner Toni kann ich offiziell nicht Stellung nehmen, aber ich nehme an, Sie haben meine Haltung herausgespürt.

Tillmanns Pierre (S, VD), pour la commission: Comme il a été dit, il s'agit là de défendre l'égalité des sexes et l'augmentation du nombre de femmes au Parlement. Le nombre de femmes a augmenté pendant les dernières législatures, sauf à la dernière où il a régressé. Vous savez que l'égalité des sexes est inscrite dans la constitution et que la constitution oblige les autorités à atteindre ce but. Voilà pourquoi le Conseil fédéral a conçu un article disant que "la Confédération peut, avant l'élection du Conseil national, lancer des campagnes d'information".
La proposition de minorité I (Vermot), cela n'a pas été remarqué par tout le monde dans ce Parlement, d'après ce que j'ai entendu, a été retirée. Mme Vermot a en effet retiré la proposition de minorité I au profit de la proposition de minorité II (Vallender). Mme Vermot prévoit de cibler mieux les choses, mais elle y renonce vu que Mme Vallender propose qu'on oblige la Confédération à faire en sorte que la constitution soit respectée et que cette sensibilisation soit effectuée.
Quant à la proposition de minorité III (Schibli), elle prévoit de biffer tout simplement l'article 86a, ce qui voudrait dire qu'on ne respecterait pas la constitution qui exige que l'égalité des sexes soit faite.
En ce qui concerne la proposition Brunner Toni, complémentaire aux propositions de minorité I et II et de la majorité, qui n'a pas été soumise à la commission, elle est évidemment louable. Mais alors M. Neirynck, le doyen de notre Assemblée, aurait pu proposer de sensibiliser la population afin qu'il y ait plus de personnes âgées dans notre Parlement, ou M. Suter aurait pu proposer de sensibiliser la population pour que plus de handicapés soient élus. On pourrait faire ça pour toutes les minorités de notre population. La différence, c'est que ça n'est pas inscrit dans la constitution, tandis que l'égalité entre hommes et femmes est inscrite dans la constitution et exige que la sensibilisation soit faite.
Personnellement, je suis indécis en ce qui concerne la proposition Brunner Toni. Toujours est-il qu'elle n'a pas été discutée en commission.
Par contre, je vous propose de soutenir la proposition de la majorité qui, à une voix près, suit le projet du Conseil fédéral à l'article 86a: "La Confédération peut .... lancer des campagnes d'information." Je vous rappelle que la proposition de minorité II prévoit que "la Confédération lance .... des campagnes d'information", ce qui, je dois le dire, me convient mieux.

Huber Annemarie, Bundeskanzlerin: Wie ich Ihnen bereits beim Eintreten mitgeteilt habe, unterstützt der Bundesrat die Kommissionsmehrheit. Ich kann aber auch den Antrag Brunner Toni für die Ergänzung in Bezug auf die jungen Kandidatinnen und Kandidaten unterstützen. Der Bundesrat wollte bereits im Vorfeld der letzten Nationalratswahlen zusammen mit den Parteien eine solche Kampagne durchführen. Die Bundeskanzlei hat auch entsprechende Konzepte entwickelt. Diese Konzepte mussten wir leider in die Schublade stecken, weil die gesetzlichen Grundlagen für entsprechende finanzielle Mittel damals fehlten. Ich bin deshalb Ihrer Kommission dankbar, dass sie nun die Vorschläge des Bundesrates für eben diese gesetzlichen Grundlagen unterstützt. Damit ermöglichen Sie uns, unsere Konzepte wieder aus der Schublade zu nehmen, sie den neuen Gegebenheiten anzupassen und vor allem zusammen mit den Parteien und mit den Frauenorganisationen - beide sind in dieser Sache bereits an uns gelangt - an die Arbeit zu gehen.
Um handeln zu können, brauchen wir nicht die Muss-Formel der Kommissionsminderheit. Die Fassung der Mehrheit ist für uns Auftrag genug, einen Beitrag zu leisten sowohl zur Förderung der Stimmbeteiligung - das scheint uns besonders wichtig zu sein - als auch zur absolut notwendigen Förderung von Frauenkandidaturen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen und auch dem Antrag Brunner Toni zuzustimmen.

La présidente (Maury Pasquier Liliane, présidente): La proposition de la minorité I a été retirée.

Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Brunner Toni .... 138 Stimmen
Dagegen .... 13 Stimmen

La présidente (Maury Pasquier Liliane, présidente): La proposition Brunner Toni complète la proposition de la majorité ou celle de la minorité II.

AB 2002 N 342 / BO 2002 N 342

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Eventuell - A titre préliminaire
Für den Antrag der Mehrheit .... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 58 Stimmen

Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit .... 113 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III .... 37 Stimmen

Ziff. Ibis, II, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. Ibis, II, III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 01.079/2125)
Für Annahme des Entwurfes .... 126 Stimmen
Dagegen .... 26 Stimmen


Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté

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