Nationalrat - Sommersession 2003 - Neunte Sitzung - 13.06.03-08h00
Conseil national - Session d'été 2003 - Neuvième séance - 13.06.03-08h00

01.021
Steuerpaket 2001
Train de mesures fiscales 2001
Differenzen - Divergences
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 28.02.01 (BBl 2001 2983)
Message du Conseil fédéral 28.02.01 (FF 2001 2837)
Nationalrat/Conseil national 25.09.01 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 26.09.01 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 26.09.01 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 26.09.01 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 17.09.02 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 18.09.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 19.09.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 19.09.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 02.10.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 03.10.02 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 28.11.02 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 28.11.02 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 02.12.02 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 02.12.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 17.03.03 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 08.05.03 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 03.06.03 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz - Conférence de conciliation 05.06.03
Nationalrat/Conseil national 13.06.03 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 17.06.03 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 20.06.03 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 20.06.03 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (BBl 2003 4498)
Texte de l'acte législatif (FF 2003 4042)

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, Bundesgesetz über die Stempelabgaben
Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct, loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes, loi fédérale sur les droits de timbre

1. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
1. Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct

Ziff. 1 Art. 9a; 24 Bst. e; 33 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Einigungskonferenz
Streichen

Ch. 1 art. 9a; 24 let. e; 33 al. 1 let. c
Proposition de la Conférence de conciliation
Biffer

2. Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
2. Loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes

Ziff. 2 Art. 3 Abs. 3bis; 7 Abs. 4 Bst. gbis; 9 Abs. 2 Bst. c
Antrag der Einigungskonferenz
Streichen

Ch. 2 art. 3 al. 3bis; 7 al. 4 let. gbis; 9 al. 2 let. c
Proposition de la Conférence de conciliation
Biffer

Ziff. 2 Art. 11
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2 art. 11
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. 2 Art. 72e Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
.... Artikeln 3 Absätze 3, 4; 6a; 6b; 7 Absatz 4 Buchstabe g; 9 Absatz 2 Buchstaben cbis, g, k; 11; 33 Absatz 3 sowie 54 Absatz 2 an.

Ch. 2 art. 72e al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
.... articles 3 alinéas 3, 4; 6a; 6b; 7 alinéa 4 lettre g; 9 alinéa 2 lettres cbis, g, k; 11; 33 alinéa 3 et 54 alinéa 2.

2a. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Wohneigentumsbesteuerung)
2a. Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct (imposition du logement)

Ziff. 2a Art. 33 Abs. 1 Bst. e, 1bis; 33a
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2a art. 33 al. 1 let. e, 1bis; 33a
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil national

2b. Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Wohneigentumsbesteuerung)
2b. Loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes (imposition du logement)

Ziff. 2b Art. 9 Abs. 2 Bst. e, 2bis; 9a
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2b art. 9 al. 2 let. e, 2bis; 9a
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. 2b Art. 72d
Antrag der Einigungskonferenz
Titel
Belassen des Bausparabzuges
Text
Bis zum Inkrafttreten der neuen bundesrechtlichen Bestimmungen betreffend das steuerlich begünstigte Bausparen können die Kantone die in der Steuerperiode 2000 anwendbaren Bestimmungen über den Abzug von Einlagen für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum bei der Einkommenssteuer und über die Befreiung des so angesparten Kapitals und dessen Erträgen von der Einkommens- und Vermögenssteuer beibehalten.

Ch. 2b art. 72d
Proposition de la Conférence de conciliation
Titre
Déduction pour l'épargne-logement
Texte
Jusqu'à l'entrée en vigueur des dispositions de droit fédéral concernant l'épargne-logement fiscalement privilégiée, les cantons peuvent maintenir les dispositions applicables lors de l'année fiscale 2000 autorisant la déduction du revenu imposable de montants destinés au financement de la

AB 2003 N 982 / BO 2003 N 982
première acquisition d'un logement et exemptant le capital épargné à cette fin et son rendement de l'impôt sur le revenu et la fortune.

Ziff. 2b Art. 72f Abs. 1
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2b art. 72f al. 1
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil national

2d. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Wohneigentumsbesteuerung)
2d. Loi fédérale sur l'impôt anticipé (imposition du logement)

Ziff. 2d Art. 12 Abs. 1ter; 29 Abs. 3
Antrag der Einigungskonferenz
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 2d art. 12 al. 1ter; 29 al. 3
Proposition de la Conférence de conciliation
Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. II
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 2
Die Änderung der Artikel 9 Absätze 2 und 3, 13 Absatz 3 Buchstabe a, 23 Buchstabe f, 33 Absatz 1 Buchstaben cbis, g und Absatz 2, 35 Absatz 1, 36 Absätze 1 und 2, 38 Absatz 2, 86, 105 Absatz 2, 155 Absatz 1, 212 Absätze 1, 2 und 3, 213 Absatz 1, 214 Absätze 1 und 2, 214a und 216 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer sowie die Änderungen der Artikel 3 Absätze 3 und 4, 6a, 6b, 7 Absatz 4 Buchstabe g, 9 Absatz 2 Buchstaben cbis, g, k, Artikel 11 und 54 Absatz 2, 72e des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und die Änderungen des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgabe treten auf den 1. Januar 2004 in Kraft.
Abs. 3
Gemäss Beschluss des Nationalrates, aber:
.... StHG sowie Artikel 12 Absatz 1ter und 29 Absatz 3 VStG früher in Kraft setzen.
Abs. 4
Die Änderung von Artikel 72d tritt auf den 1. Januar 2005 in Kraft.

Ch. II
Proposition de la Conférence de conciliation
Al. 2
La modification des articles 9 alinéas 2 et 3, 13 alinéa 3 lettre a, 23 lettre f, 33 alinéa 1er lettres cbis, g et alinéa 2, 35 alinéa 1er, 36 alinéas 1er et 2, 38 alinéa 2, 86, 105 alinéa 2, 155 alinéa 1er, 212 alinéas 1er, 2 et 3, 213 alinéa 1er, 214 alinéas 1er et 2, 214a et 216 alinéa 2 de la loi fédérale du 14 décembre 1990 sur l'impôt fédéral direct ainsi que la modification des articles 3 alinéas 3 et 4, 6a, 6b, 7 alinéa 4 lettre g, 9 alinéa 2 lettres cbis, g, k, 11, 54 alinéa 2, 72e de la loi fédérale du 14 décembre 1990 sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes et la modification de la loi fédérale du 27 juin 1973 sur les droits de timbre entrent en vigueur le 1er janvier 2004.
Al. 3
Selon la décision du Conseil national, mais:
.... LHID, ainsi que l'article 12 alinéa 1ter et l'article 29 alinéa 3 LIA.
Al. 4
La modification de l'article 72d entre en vigueur le 1er janvier 2005.


Antrag Fässler
Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz

Proposition Fässler
Rejeter la proposition de la Conférence de conciliation

Maitre Jean-Philippe (C, GE), pour la commission: En ce qui concerne l'imposition de la famille, il reste deux divergences que la Conférence de conciliation devait traiter.
La première est relative au droit d'option pour les concubins avec enfants. Cette question concerne les articles 9a, 24 lettre e et 33 alinéa 1er lettre c de la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct (LIFD), ainsi que les articles 3 alinéa 3bis, 7 alinéa 4 lettre gbis et 9 alinéa 2 lettre c de la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes (LHID). Sur cette première divergence, la Conférence de conciliation a décidé de suivre le Conseil des Etats. Je ne vais pas entrer dans le détail. Je peux dire que la raison essentielle réside dans le fait que les cantons se sont opposés avec fermeté au droit d'option, parce que cela entraînerait à l'évidence un surcroît de travail administratif en raison des vérifications nécessaires pour arriver à une bonne exécution. Les concubins auraient notamment besoin d'informations pour savoir quelle serait la solution la plus avantageuse pour eux. Et, dans le cadre des services qu'on attend de l'administration aujourd'hui, les autorités fiscales auraient donc régulièrement été amenées à calculer des variantes pour que les contribuables puissent décider ou non de leur droit d'option. C'était donc particulièrement clair, et la décision a été sur ce point prise à l'unanimité.
La deuxième divergence est relative à l'harmonisation, en l'occurrence à l'obligation, pour les cantons, d'adhérer au système du splitting - c'est l'article 11 LHID. La Conférence de conciliation, sur ce point, a décidé, par 14 voix contre 12, de suivre le Conseil fédéral et le Conseil national. Les cantons seront par conséquent obligés d'adopter le système du splitting, mais ils auront en contrepartie la possibilité de choisir entre un splitting entier ou un splitting partiel, avec des taux qui seront laissés à leur appréciation.
La commission "Harmonisation fiscale", sous la conduite de M. Christian Wanner, conseiller d'Etat, s'était exprimée dans le même sens. Il faut que les mêmes principes soient applicables aux déclarations fédérales et cantonales. S'agissant des cantons entre eux, des principes identiques s'imposent d'eux-mêmes dans une société où la mobilité est allée en se développant.
Voilà les délibérations de la Conférence de conciliation que nous vous invitons à adopter.

Bührer Gerold (R, SH), für die Kommission: Die Einigungskonferenz hatte im Familiensteuerpaket noch zwei Differenzen zu bereinigen. Die erste: das Splitting bei unverheirateten Paaren mit minderjährigen Kindern. Hier - ich möchte Sie noch einmal daran erinnern - hat unser Rat der Möglichkeit zugestimmt, diesen Paaren die Option für das Splitting einzuräumen. Der Ständerat hat jedes Mal mit klarem Mehr diese Option verworfen, nicht zuletzt auch mit der Begründung der mangelnden Umsetzbarkeit. Es betrifft dies Artikel 9a. Die Einigungskonferenz hat hier einhellig beschlossen, sich dem Ständerat anzuschliessen.
Die zweite Differenz betrifft Artikel 11 des Steuerharmonisierungsgesetzes. Hier geht es um die Frage, ob das Splitting bei Ehepaaren auch ins Steuerharmonisierungsgesetz einbezogen werden soll - mit anderen Worten: ob die Kantone das Splittingverfahren für Ehepaare nach fünf Jahren zu übernehmen haben oder nicht. Die Einigungskonferenz hat hier beschlossen, unserem Rat zu folgen. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern: Der Nationalrat hat dieser Variante immer mit deutlichem Mehr zugestimmt, nämlich dass die Kantone dieses Verfahren zu übernehmen hätten.
Die Hauptüberlegungen dahinter waren die folgenden: Erstens verfassungsrechtlich: Artikel 129 der Bundesverfassung stipuliert bekanntlich keine materielle Steuerharmonisierung, aber eine formelle. Mit anderen Worten: Die Grundsätze, Gegenstand und Bemessung der Besteuerung sollten formell harmonisiert werden. Das war ein entscheidender Grund, um eben das Splitting ins

AB 2003 N 983 / BO 2003 N 983
Steuerharmonisierungsgesetz zu übernehmen. Ein zweiter Grund ist die Mobilität, wenn die Leute von Kanton zu Kanton ziehen. Eine dritte Überlegung war selbstverständlich die berechtigte Frage der Individualbesteuerung. Wird damit die Individualbesteuerung als Option quasi ausgeschlossen? Hier kann man sagen, dass sie langfristig sicher nicht ausgeschlossen wird. Ein letzter Punkt noch zu den Ausfällen: Was das Familiensteuerpaket anbelangt, belaufen sich gemäss Berechnungen der Steuerverwaltung die Ausfälle für den Bund exklusive Kantonsanteile auf 855 Millionen Franken; das heisst, die Ausfälle haben sich etwas reduziert, weil wir ja vor allem im Bereich der Kinderabzüge dem Ständerat teilweise nachgegeben haben.

Raggenbass Hansueli (C, TG), für die Kommission: Ich spreche, wie vom Vizepräsidenten festgehalten, zur Wohneigentumsbesteuerung und zum Bausparen. Sie erinnern sich: Ihr Rat hat dreimal dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt, hat sich also dafür ausgesprochen, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen, dafür die Schuldzinsen bzw. den Schuldzinsabzug zu streichen.
Der Ständerat hat sich diesem Systemwechsel zweimal widersetzt; in der dritten Runde hat er sich demselben angeschlossen. Der Ständerat hat dann auch in der letzten Runde der Detailberatung weitgehend die nationalrätliche Version des Systemwechsels übernommen, mit einer einzigen Ausnahme, nämlich dem Ersterwerberabzug - ich spreche jetzt nicht vom Bausparen.
Die Einigungskonferenz hatte sich daher lediglich noch über diesen so genannten Ersterwerberabzug auszusprechen. Ich bitte Sie, die Fahne auf den Seiten 17 und 18 zu beachten; es betrifft das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Artikel 33 Absatz 1bis. Ich bitte Sie auch bezüglich des Steuerharmonisierungsgesetzes, Artikel 9 Absatz 2bis zu beachten. Er findet sich auf Seite 28 der Fahne.
Es standen sich grundsätzlich die Position unseres Rates und jene des Bundesrates gegenüber. Unser Rat sah vor, dass für eine Einzelperson Abzüge von 7500 Franken, für Ehepaare Abzüge von 15 000 Franken gemacht werden können; der Bundesrat sah Abzüge von 5000 Franken für Einzelpersonen beziehungsweise 10 000 Franken für Paare vor. Unsere Lösung sah eine fünfjährige Dauer des gesamten Abzuges vor, nachher abnehmend in 20-Prozent-Paritäten über fünf Jahre; der Bundesrat sah eine zehnjährige zehnprozentige Abnahme des Abzuges vor.
Die Einigungskonferenz setzte sich mit dieser Differenz intensiv auseinander. Es wurde dann von bundesrätlicher Seite noch eine Zwischenlösung vorgebracht, die sehr nahe bei der bundesrätlichen Variante lag. Diese Zwischenlösung wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Schliesslich und endlich entschied sich dann die Einigungskonferenz mit klaren 16 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen für die nationalrätliche Version, also für den Abzug von 7500 beziehungsweise 15 000 Franken.
Die Einigungskonferenz begründete diese Auffassung damit, dass man eine Ersterwerberförderung für diejenigen pflegen soll, die neu ins Eigentum einsteigen, wenn wir den Systemwechsel schon durchziehen und damit tendenziell die Alteigentümer bevorzugen wollen. Daher wurde die Variante des Nationalrates gewählt, welche Ersterwerber bevorzugt.
Die Einigungskonferenz war sich der dadurch entstehenden Ausfälle für Bund und Kantone sehr bewusst; das wurde selbstverständlich eingehend diskutiert. In Anbetracht der erst sehr späten Inkraftsetzung im Jahre 2008 hielt sie diese Ausfälle für vertretbar. Trotzdem wurde noch intensiv darüber nachgedacht, ob nicht dieses Inkrafttreten noch auf das Jahr 2010 verschoben werden könne. Aus rechtlichen Gründen trat jedoch die Einigungskonferenz auf einen derartigen Antrag gar nicht ein, weil bezüglich des Inkrafttretens keine Differenz mehr bestand. Man wählte am Schluss wie gesagt die nationalrätliche Variante mit Inkraftsetzung per 2008, mit 16 zu 10 Stimmen.
Es gab dann noch ausserhalb dieser eigentlichen Wohneigentumsbesteuerung die Differenz bezüglich des Bausparens. Hier war die Diskussion ebenfalls intensiv. Nachdem der Ständerat das dem basel-landschaftlichen Modell entsprungene Modell des Nationalrates lediglich ganz knapp abgelehnt hatte, setzte sich dann das Bausparmodell des Nationalrates mit 13 zu 10 Stimmen durch.
Ich bitte Sie, diesen Beschlüssen der Einigungskonferenz zu folgen.

Berberat Didier (S, NE), pour la commission: Deux divergences opposent encore les deux Conseils après la décision prise le 3 juin 2003 par le Conseil des Etats de se rallier au Conseil national et par conséquent de procéder à un changement de système en matière d'imposition du logement.
L'une des divergences a trait à la déduction des intérêts passifs pour nouveaux propriétaires, l'autre est relative à l'épargne-logement. En ce qui concerne la déduction des intérêts passifs des dettes pour les nouveaux propriétaires, la version du Conseil national consistait à déduire annuellement les intérêts passifs à concurrence de 7500 francs, ou de 15 000 francs pour un couple, pendant cinq ans, avec ensuite une réduction linéaire de 20 pour cent durant les cinq années suivantes. La perte fiscale, dans la version du Conseil national, est de 400 millions de francs pour l'impôt fédéral direct qui se répartit, vous le savez, entre la Confédération et les cantons. La version du Conseil des Etats - et du Conseil fédéral d'ailleurs, puisque le Conseil des Etats avait repris son projet - en ce qui concerne la déduction des intérêts passifs, c'était une déduction sur dix ans des intérêts passifs de 5000 francs par personne ou de 10 000 francs par couple avec une réduction linéaire de 10 pour cent par année, alors que dans la version du Conseil national, la réduction était de 20 pour cent de la cinquième à la dixième année. Selon la version du Conseil des Etats, la perte fiscale était de 250 millions de francs seulement, si je peux m'exprimer ainsi.
Par 16 voix contre 10, cela a été rappelé, la Conférence de conciliation a donné sa préférence à la version du Conseil national. Elle a estimé que cette solution généreuse, il faut l'admettre, était nécessaire pour favoriser efficacement l'accès à la propriété. La solution du Conseil des Etats et du Conseil fédéral a été jugée trop restrictive par la Conférence de conciliation, car elle ne permettait notamment pas aux nouveaux propriétaires d'amortir leur dette.
En ce qui concerne l'autre divergence qui a déjà été abordée par M. Raggenbass, le problème de l'épargne-logement, le modèle choisi par le Conseil national était celui inspiré du modèle de Bâle-Campagne, à savoir une déduction fiscale de 12 000 francs par année pour une personne seule et de 24 000 francs pour un couple, durant une période de dix ans, et pas d'imposition si l'achat est destiné à l'usage personnel. Dans la version du Conseil national, la perte fiscale était de 50 millions de francs.
La version du Conseil des Etats et du Conseil fédéral, puisque ici aussi il a repris celle du Conseil fédéral, était une épargne logement dans le cadre du pilier 3a, à savoir 9000 francs par année déductibles fiscalement, 18 000 francs pour un couple et une imposition à taux réduit lors d'un achat d'un logement destiné à l'usage personnel.
Par 13 voix contre 10 et avec 1 abstention, la Conférence de conciliation a donné sa préférence à la version du Conseil national.
La Conférence de conciliation a estimé que le système mis en place par le canton de Bâle-Campagne avait fait ses preuves et qu'il convenait de le reprendre pour l'ensemble de la Suisse. Il faut rappeler à ce stade-là que, pour ce projet concernant l'imposition du logement, la version du Conseil fédéral représente une perte fiscale totale de 190 millions de francs, alors que celle de la Conférence de conciliation représente une perte de 480 millions de francs.
Je ferai encore une remarque concernant une adjonction que la Conférence de conciliation vous propose. Selon l'article 72d LHID actuel le canton de Bâle-Campagne, puisque

AB 2003 N 984 / BO 2003 N 984
c'est le seul qui pratique de cette manière, peut garder son modèle d'épargne-logement jusqu'à la fin de l'année 2004. Afin qu'il n'ait pas de problèmes, que ce canton ne se retrouve pas dans l'illégalité au 1er janvier 2005, l'alinéa 3 dernière phrase des dispositions finales prévoit que le Conseil fédéral peut faire entrer en vigueur avant 2008 les articles relatifs à l'épargne-logement. Toutefois, il apparaît que le Conseil fédéral ne pourra pas faire entrer en vigueur ces dispositions avant le 1er janvier 2006 puisqu'il faut aussi que les cantons puissent adapter leurs législations, ce qui nécessite beaucoup de temps. C'est pourquoi il convient de modifier l'article 72d LHID afin d'éviter, je l'ai déjà dit, un problème avec le canton de Bâle-Campagne.
Cette proposition fait suite à une lacune remarquée dans le projet de loi par la Conférence de conciliation. Elle n'apporte pas un nouvel élément dans le paquet et la Conférence de conciliation est autorisée à nous la proposer.
Enfin, nous avons eu beaucoup de peine à trouver un rapporteur de langue française qui accepte de présenter ce paquet. Personnellement, pour d'impérieuses raisons professionnelles, je n'étais pas à la Conférence de conciliation. Mon groupe rejette cette proposition de la Conférence de conciliation et je suis d'accord avec lui. Je me rallie donc à mon groupe et rejette, à titre personnel, les propositions de la Conférence de conciliation. J'estime vous avoir présenté le plus objectivement possible la situation.

Fässler Hildegard (S, SG): Ich möchte Ihnen beantragen, das Resultat der Einigungskonferenz abzulehnen, dies aus drei Gründen: Erstens hält das Steuerpaket nicht, was es versprochen hat. Zweitens kommt es zum falschen Zeitpunkt, und drittens bringt es den Kantonen Steuerausfälle, die nicht mehr hinter dem Stichwort "freundeidgenössisch" versteckt werden können.
1. Das Steuerpaket hat Entlastungen für Familien mit Kindern versprochen. Kinder spielen aber jetzt in dem Paket, das wir verabschieden werden und dem ich eben nicht zustimmen werde, eine untergeordnete Rolle. Wir werden hier Steuerentlastungen in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken sprechen. Davon werden jene Haushalte, die über 100 000 Franken steuerbares Einkommen haben - das sind etwa 10 Prozent der Haushalte -, zwei Drittel der Entlastungen erhalten. Zwei Drittel dieser 1,2 Milliarden Franken werden also jenen Haushalten zugute kommen, die es nicht nötig haben. Einem solchen Projekt können wir von der SP-Fraktion nicht zustimmen.
Wir haben schon ganz früh ein anderes Konzept vorgestellt, das Familien mit Kindern tatsächlich etwas gebracht hätte, und zwar auch jenen Familien mit Kindern, die eben ein kleines Einkommen haben; ein so kleines, dass sie in Zahlen 0 Franken - 0 Franken! - von diesem Steuerpaket profitieren werden. Das ist eine ganz grosse Anzahl von Haushalten mit Kindern. Wir haben Vorschläge gemacht, Sie sind nicht darauf eingetreten. Wir sind der Ansicht, dass dieses Steuerpaket im Bereich der Familien jetzt zu einem Mogelpaket verkommen ist.
2. Dieses Steuerpaket kommt zum falschen Zeitpunkt. Die WAK des Nationalrates hat sich einer Verschiebung dieses Paketes verweigert. Der Ständerat wollte, dass wir dieses Steuerpaket angesichts der Finanzlage des Bundes etwas hinausschieben. Das hat die WAK abgelehnt.
Das Steuerpaket kommt jetzt also mitten in die Zeit, in der wir über das Entlastungsprogramm sprechen, wo gesagt wird, dass wir einschneidende Massnahmen ergreifen werden müssen, Massnahmen, die wehtun werden. Genau in dieser Zeit werden wir jetzt mit diesem Steuerpaket den Sockel für das strukturelle Defizit ab 2005 um 1,2 Milliarden Franken erhöhen. Auch wenn die Wohneigentumsvorlage erst später greifen wird - die Steuervorlage im Bereich Familien- und Ehepaarbesteuerung wird diesen Sockel zu einer Zeit erhöhen, in der wir gerade das Gegenteil machen wollen, nämlich diesen Sockel wieder abbauen, indem wir ein grosses Sparpaket schnüren.
3. Wir werden mit diesem Paket den Kantonen Steuerausfälle bescheren, die diese wohl kaum freuen werden. Wahrscheinlich werden die Kantone dies auch nicht schlucken. Das Ganze liegt an dem, was wir beim Wohneigentum beschlossen haben. Persönlich bin ich - wie die SP - eine Verfechterin des Systemwechsels, aber nur in der reinen Form. Es kann nicht angehen, dass wir die Besteuerung des Wohneigentums abschaffen, aber gleichzeitig alle möglichen Abzüge zulassen.
Der Systemwechsel wäre so gewesen: Wenn man keine Besteuerung mehr hat, kann man auch keine Abzüge mehr machen. Allenfalls wären wir noch mit Abzügen für Neueinsteiger, für junge Familien, einverstanden gewesen. Wir produzieren hier im Bereich Wohneigentum Ausfälle in der Höhe von 480 Millionen Franken. Diese Ausfälle werden in den Kantonen ein Mehrfaches nach sich ziehen. Es wird den Kantonen das Doppelte bis das Zweieinhalbfache an Steuerausfällen bringen.
Wenn Sie sich überlegen, worüber wir gestern diskutiert haben und auch heute und wahrscheinlich am Montag noch diskutieren werden, dann steht dieser Beschluss erst recht kreuzfalsch in der Landschaft. Wir diskutieren im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich darüber, dass man den Kantonen, überbürdet man ihnen Aufgaben, auch das Geld für deren Wahrnehmung spricht. Was wir jetzt hier machen, ist genau das Gegenteil. Wir beschliessen da drin etwas, zu dem die Kantone nichts zu sagen haben, und wir kürzen ihnen die Mittel. So geht es nicht, das ist jetzt wirklich ein Beschluss, der völlig falsch in der Landschaft steht.
Die SP hat dafür mitgekämpft, dass sich die Kantone gegen ein solches Gebaren von Bern wehren können. Es gibt das Kantonsreferendum weiterhin. Wenn Sie heute die Zeitungen lesen, sehen Sie, dass sich in den Kantonen Widerstand regt - zu Recht. Dieser Widerstand kommt nicht nur aus der so genannt linken Ecke, auch ganz bürgerliche Finanzdirektoren wehren sich gegen das, was wir heute beschliessen werden, weil sie wissen, dass das ihre Kantonskasse ganz hart treffen wird. Wenn wir heute also nicht den Mut aufbringen, dieses Paket selber zu "versenken", bin ich ziemlich sicher, dass sich die Kantone dagegen wehren werden, dass sie das Instrument des Kantonsreferendums erstmals benützen werden und dass man so dem Volk die Frage wird stellen können, ob es tatsächlich Steuerausfälle in Milliardenhöhe will, von denen nur die Reichen profitieren.

Meier-Schatz Lucrezia (C, SG): Es fragt sich wirklich, ob wir einmal mehr die Debatte von vorne beginnen sollen. Einerseits stellt die SP-Fraktion mit dem Antrag Fässler die Entlastung der mittelständischen Familien klar infrage, als ob sie noch nicht realisiert hätte, dass wir mit einer Erosion des Mittelstandes konfrontiert sind. Sie lehnt dieses Steuerpaket ab, welches sie mitgetragen und mitgestaltet hat, dies lediglich deshalb, weil gewisse ihrer Ziele nicht erreicht werden konnten. Andererseits lehnt sie nun plötzlich auch die Wohneigentumsbesteuerungsvorlage ab, welche sie von Anbeginn mit unterstützt hat. Ich erinnere nur kurz daran, dass ohne ihre Unterstützung ein Systemwechsel in diesem Rat nie möglich gewesen wäre.
Wir lehnen den Antrag Fässler ganz klar und unmissverständlich ab, denn die CVP hat sich hier seit Jahren den mittelständischen Familien gegenüber verpflichtet, sie zu entlasten. Als oberstes Ziel in dieser Steuerreform steht für uns die Entlastung der mittelständischen Familien. Wir haben vier Hauptziele verfolgt:
1. Vor genau zehn Jahren haben wir mit der Motion Frick die Ausmerzung der sehr grossen Unterschiede in der steuerlichen Belastung von Ehepaaren und Konsensualpaaren verlangt. Nun sind wir in diesem Bereich endlich am Ziel. Wir haben mit dieser Reform diese völlig ungerechte Behandlung verheirateter Paare beseitigen können. Es wird in Zukunft im Steuerrecht keine "Heiratsstrafe" mehr geben.
2. Das zweite von uns verfolgte Ziel war seit Beginn dieser Debatte unmissverständlich. Ich wiederhole: Wir wollen die mittelständischen Familien steuerrechtlich und steuerlich entlasten. Dies ist einer der drei Pfeiler in der von uns

AB 2003 N 985 / BO 2003 N 985
verfolgten Familienpolitik. Die anderen zwei Pfeiler - nur zur Erinnerung - sind die Ergänzungsleistungen für Familien mit tiefen Einkommen und die Erhöhung der Kinderzulagen, mit der Durchsetzung des Grundsatzes "Ein Kind, eine Zulage". Mittelständische Familien sind heute die Leidtragenden. Sie zahlen nicht nur hohe Steuern, sondern sie sind auch von den verschiedenen Erhöhungen, wie Prämienerhöhungen, Gebührenerhöhungen auf kommunaler und kantonaler Ebene, direkt betroffen. Familien mit tieferen Einkommen können mindestens von den Prämienverbilligungen profitieren - in Zukunft, so hoffe ich, auch von weiteren Massnahmen, die wir in diesem Rat bereits aufgegleist haben. Wir haben in den letzten Jahren eine klare Erosion dieser mittelständischen Familien feststellen müssen. Daher setzen wir uns auch heute klar und unmissverständlich für die Entlastung dieser Familien ein.
3. Wir wollten, dass alle Kantone das gleiche Modell übernehmen und dass somit alle Familien in diesem Land von diesem Modell profitieren können. Mit der Einführung dieses Modells in jenen Kantonen, die das Splittingmodell noch nicht eingeführt haben, entlasten wir auch die Familien in tieferen Einkommensschichten; auch sie kommen in den Genuss dieser Änderungen. Wir haben uns für ein Entlastungsprogramm und nicht für ein Umverteilungsprogramm stark gemacht und tragen dadurch der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von steuerpflichtigen Personen mit unterschiedlich grossem Haushalt viel besser Rechnung.
4. Wir haben uns sehr stark für einen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung eingesetzt, weil wir wissen, dass dies mittelfristig die einzige gute Lösung ist. Im Wissen um die finanzielle Situation des Bundes bleiben wir unseren Prioritäten treu und stehen für ein sofortiges Inkrafttreten des Familienbesteuerungspaketes ein, unterstützen aber die zeitliche Verschiebung des Inkrafttretens der Wohneigentumsbesteuerung um vier Jahre. Zentral ist für uns, dass die Familien endlich für ihre erbrachten Leistungen entschädigt werden. Dies tun wir nun für die mittelständischen Familien, und zwar selbst dann, wenn bestimmte Stimmen den Zeitpunkt der Entlastung kritisieren. Es gab in diesem Saal bis vor kurzem noch nie eine richtige Zeit für die Berücksichtigung der Anliegen der mittelständischen Familie. Die Zeit ist nun gekommen, dass wir unsere Politik durchsetzen und den Zukunftsträgern der kommenden Generationen mit dieser Entlastung entgegenkommen.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie daher, den Antrag Fässler abzulehnen.

Genner Ruth (G, ZH): Die grüne Fraktion hat sich immer gegen ungerechtfertigte und unsinnige Steuersenkungen gewehrt. Mit der Giesskanne werden nun Leute mit guten und besten Einkommen beschenkt: 66 Prozent aller Entlastungen entfallen auf Haushalte mit einem Einkommen über 120 000 Franken. Diese Steuersenkungen werden also ohne grossen volkswirtschaftlichen Nutzen sein. Die Steuerausfälle des vorliegenden Paketes schmälern die Möglichkeiten des Staates, ja, sie zwingen ihn in der Folge zu einem riesigen Sparpaket, das in einer wirtschaftlichen Baisse wichtige und notwendige Investitionen in die Zukunft verhindert und damit die Schweiz als Wirtschafts- und als Lebensstandort schwächt.
Es ist nicht der unselige Steuerwettbewerb, der Lebensqualität bringt. Lebensqualität wird durch Ressourcen, durch gute Bildung, sichere Arbeitsplätze, durch Kultur und eine gesunde Umwelt geschaffen. Gekürzte Budgets, die die Gesundheitsversorgung mindern, die Infrastrukturausbauten verhindern und verzögern, bringen den Bürgerinnen und Bürgern nichts. Unsicherheit bei der Altersvorsorge und besonders die weiter aufgehende Schere zwischen wohlhabenden und schlecht gestellten Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sind dem gesellschaftspolitischen Klima der Schweiz nicht dienlich.
Die Grünen wollen die knappen Staatsmittel nicht für die Kinder der Reichen eingesetzt wissen, im Gegenteil: Die Daten zeigen es genau, wir müssen uns im Sinne der Chancengleichheit vielmehr für die armutsgefährdeten Familien einsetzen. Ich hätte von der Präsidentin von Pro Familia eine andere Politik erwartet. Das rückständige Splitting-Modell, das sie hier preist, ist nicht zukunftsfähig, es trägt der Vielfalt der Familien im Land nicht Rechnung. Sie wissen es genau: Die Konkubinatspaare mit Kindern sind von jeglicher Entlastung ausgeschlossen.
Dann die Hauseigentümer: Die Grünen haben sich sehr wohl für einen Systemwechsel eingesetzt. Die Hauseigentümer, die mit dem Systemwechsel der Bundeskasse eine halbe Milliarde Franken entziehen und später bei den Kantonen gar eine Milliarde Franken nicht mehr einbezahlen, destabilisieren das ohnehin schlechte Klima zwischen Mietern und Eigentümern von Wohnraum. Das Resultat der Einigungskonferenz ist gleichsam als ein Griff in die Staatskasse zu bezeichnen. Sie haben es gehört: Die kantonalen Finanzdirektoren reiben sich die Augen ob der Dreistheit und den gravierenden Folgen der vorgelegten Anträge. Wir hoffen auf den Widerstand aus den Kantonen in Form eines Referendums.
Die grüne Fraktion hat sich immer für einen reinen Systemwechsel ausgesprochen, aber er darf keine Staatsmittel kosten. Wir werden beim vorgelegten Sparpaket klar Nein stimmen. Wir meinen, auch wenn wir in einer Wahlzeit stehen, heisst das noch lange nicht, dass die Politik kopf- und perspektivlos werden soll, einfach damit man Geschenke verteilen kann.
Im langen Verlauf der Verhandlungen habe ich wiederholt nachgefragt, wie diese Steuerausfälle kompensiert werden könnten. Gerade von bürgerlicher Seite wurde mir darauf nie eine Antwort gegeben. Aber Sie kennen die Reaktion nun alle; die Reaktion ist jetzt das Sparpaket. Es ist ein unsinniges Handeln, es ist unsinnig politisiert, zuerst Mittel zu kürzen, um nachher noch zu sparen.
Die Grünen unterstützen deshalb den Antrag Fässler, und wir lehnen das Sparpaket ab.

Pelli Fulvio (R, TI): Die FDP-Fraktion hat gestern das bereinigte Steuerpaket 2001 überprüft, wie es von der Einigungskonferenz zur Schlussabstimmung vorgelegt wurde. Das Ergebnis der Arbeiten der Einigungskonferenz hat nicht alle Mitglieder der Fraktion vollständig überzeugen können, insbesondere weil bei einem der drei Pakete, demjenigen der Wohneigentumsbesteuerung, Zweifel bestehen, ob der so genannte Systemwechsel - eine von der FDP seit langem erwünschte Evolution - mit genügender Kohärenz verwirklicht worden ist. Wegen dieses Risikos, Frau Fässler, waren während der Debatte viele Freisinnige gegenüber der Opportunität des Systemwechsels skeptisch, entgegen der Meinung der gesamten SP-Fraktion und auch der grünen Fraktion.
Warum eine gewisse Unzufriedenheit? Es geht nicht vordringlich um das Problem der vorgesehenen Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden. Die Daten, die uns vorgestellt wurden, sind selbstverständlich glaubwürdig; sie sind jedoch nur das Ergebnis von Simulationen. Es besteht deshalb keine Sicherheit, dass tatsächlich das passieren wird, was das Finanzdepartement und die kantonalen Finanzdirektoren voraussehen und fürchten. Die Steuergesetzgebung hat auch die Qualität, das Verhalten der Steuersubjekte und deshalb die Zukunft zu beeinflussen. Die im Paket vorgesehenen Steuerabzüge auch als investitionsfördernde Anreize zu betrachten. Deshalb würde ich davon abraten, voraussehen zu wollen, was nach dem Jahre 2008 passieren wird. Dazu stellen gewisse Massnahmen, die im Paket vorgesehen sind - ich denke z. B. an den so genannten Bausparvertrag -, sehr interessante und Erfolg versprechende steuerrechtliche Entwicklungen dar. Die hauptsächliche Sorge von gewissen Kollegen war vielmehr, ob die Massnahmen, die zur Abschaffung des Eigenmietwertes führen, zu steuerrechtlichen Ungerechtigkeiten bzw. zur Privilegierung gewisser Steuersubjekte führen könnten. Obwohl es keine objektive Antwort auf diese Frage geben kann, ist bei einigen der Eindruck entstanden, dass bei der

AB 2003 N 986 / BO 2003 N 986
Einigungskonferenz das notwendige Augenmass gefehlt haben könnte.
Wir stehen aber vor einem Steuerpaket, das nicht mehr zu korrigieren ist. Zwei der drei Teile des Paketes befriedigen die Freisinnigen vollständig. Die Opportunität der Reform der Stempelsteuergesetzgebung wird seit langem nicht mehr infrage gestellt. Sie hat den Erfahrungen in der Vergangenheit Rechnung getragen und erlaubt, die guten Rahmenbedingungen des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz zu festigen.
Eine substanzielle steuerliche Entlastung der Familien hat die FDP-Fraktion seit Jahren gefordert. Die neue Regelung der Familienbesteuerung befriedigt uns Freisinnige; sie stellt eine gesellschaftliche Notwendigkeit dar und wird auch dazu beitragen, den Konsum zu fördern, was in der heutigen Wirtschaftslage zu wünschen ist. Zudem begünstigt sie die berufliche Integration der Frauen, was arbeitsmarktpolitisch als positiv zu betrachten ist. Die Reform ist dazu auch sozial ausgeglichen, weil sie auf Bundesebene die Befreiung vieler Familien von jeglicher Steuerpflicht bzw. eine starke Begrenzung der Besteuerung der Mittelschichten vorsieht.
Die FDP-Fraktion unterstützt daher das Steuerpaket.

Donzé Walter (E, BE): Ich spreche im Namen der geschlossenen evangelischen und unabhängigen Fraktion. Wir haben im letzten Herbst bereits angekündigt, dass wir dieses Paket nicht transportieren werden, wenn es zu schwer wird. Wir stellen fest, dass wir hier ein Paket vor uns haben, das gekennzeichnet ist durch Verknüpfungen und durch Zwänge, die wir uns selber auferlegt haben. Die Einigungskonferenz hatte keine leichte, ja, ich würde sogar sagen, eine unlösbare Aufgabe. Wir, unser Rat, tragen daran die Schuld und haben die Verantwortung dafür zu übernehmen. Wir haben unverschämte Forderungen eingebracht, die vom Ständerat nur mit Mühe korrigiert werden konnten. Sie erinnern sich an die fast hilflosen Appelle unseres Finanzministers in der ersten Runde.
Nun stellen wir erstens fest, dass die zu erwartenden Steuerausfälle in erster Linie eine vermögende Klasse unseres Volkes begünstigen. Das gehört allerdings der Charakter einer Reichtumssteuer, wie es die direkte Bundessteuer ist. Aber gleichzeitig müssen wir auch feststellen, dass diese Steuerausfälle nur mit radikalen Sparpaketen auf der anderen Seite wettgemacht werden können.
Wir stellen zweitens fest, dass wir dieses Paket auf Dauer strukturell nicht finanzieren können, ausser wir machen das wiederum mit der Aufgabe bewährter Staatsaufgaben, mit radikalen Sparmassnahmen wett.
Wir stellen drittens fest: Es war wiederum unser Rat, der sich auch einer zeitlichen Verschiebung der Einführung des Pakets verschlossen hat.
So stellen wir viertens fest: Unsere Hoffnungen in dieses Steuerpaket sind nicht erfüllt.
Wenn wir die Wirkungen auf die Familie betrachten, so müssen wir im Gesamtzusammenhang der politischen und konjunkturellen Lage davon Kenntnis nehmen, dass die Familie unter dem Strich kaum profitieren wird. Die Entlastung Gutsituierter mit der Hoffnung zu verbinden, das würde zu mehr Konsum führen, ist für uns ein Trugschluss, denn die Gutsituierten könnten auch heute konsumieren.
Beim Wohneigentum sind es wiederum Privilegierte, die von den Optimierungen profitieren.
Schliesslich müssen wir sagen: Wir können unsere Beschlüsse für die Bundeskasse fassen, aber die Wirkungen auf die Kantone und letztlich auf die Gemeinden, gerade auch, weil der Systemwechsel beim Wohneigentum nicht konsequent vollzogen ist, sind für uns nicht mehr tragbar. Die evangelische und unabhängige Fraktion lehnt deshalb das ganze Steuerpaket ab und folgt dem Antrag Fässler. Wir wollen nicht mit dem Motto funktionieren: Augen zu und durch. Wir wollen lieber den Finanzminister und seinen Nachfolger oder seine Nachfolgerin wieder so behandeln, dass auch sie ihre Verantwortung wahrnehmen können.
Deshalb müssen wir das Resultat, das uns vorliegt, ablehnen.

Präsident (Binder Max, erster Vizepräsident): Die liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Einigungskonferenz.

Baader Caspar (V, BL): Die SVP-Fraktion ist enttäuscht über das Ergebnis des Steuerpaketes, und vor allem ist sie auch von der bürgerlichen Zusammenarbeit enttäuscht. Ursprünglich sind die bürgerlichen Parteien mit der Absicht angetreten, etwas gegen die stetig ansteigende Fiskalquote zu unternehmen. Wir sind gemeinsam angetreten mit der Absicht, in vier verschiedenen Bereichen steuerliche Entlastungen vorzunehmen, nämlich erstens bei den Familien, zweitens beim Wohneigentum - insbesondere zur breiteren Streuung des Wohneigentums -, drittens bei der Unternehmensbesteuerung und schliesslich viertens bei den Stempelsteuern.
Es war für uns eine Bedingung, dass in allen vier Bereichen eine steuerliche Entlastung erfolgt; das war die Voraussetzung dafür, dass wir diesem Paket zustimmen würden. Vor allem bei der Unternehmensbesteuerung sind wir enttäuscht. Dieser Teil wurde mit Hilfe des Expräsidenten von Economiesuisse herausgebrochen, als Opfer für das Engagement des Bundes bei der Swiss. Das Problem ist, dass Unternehmer heute auf verschiedenen Stufen besteuert werden, nämlich bei der Gewinnsteuer des Unternehmens, dann bei der Doppelbesteuerung der Dividenden, dann haben sie eine Vermögenssteuer auf dem Wert der Unternehmung zu tragen. All diese Steuern liegen insgesamt schon heute höher als in Deutschland. Man muss sich daher nicht wundern, wenn heute niemand mehr Unternehmer werden will.
Die SVP-Fraktion erachtet die Referendumsdrohung der Finanzdirektoren als Überreaktion. Bei der Kritik am Bereich Wohneigentumsbesteuerung, wo die Kantone die grössten Ausfälle erwarten, wurde übersehen, dass gerade dieser Teil erst per 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Hier haben die Kantone also eine lange Übergangsfrist. Wir sind deshalb der Meinung, dass die Kantone genügend Zeit haben, in dieser Zeit ihre Staatsaufgaben und damit auch Staatsausgaben zu überprüfen. Diese Zeit gibt den Kantonen auch die Chance, ihre Staatsquoten wieder zu reduzieren.
Auch wenn die SVP-Fraktion vom Ergebnis der Einigungskonferenz nicht befriedigt ist, wird sie diesem Paket heute zustimmen. Es ist für unsere Fraktion wichtig, dass in der heutigen Zeit der Rezession Steuerentlastungen gewährt werden, dies einerseits zur längerfristigen Förderung des ins Stocken geratenen privaten Konsums und andererseits zur längerfristigen Förderung der Investitionstätigkeit. Gerade die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gilt es zu verbessern, um Investitionen in unsere Wirtschaft und damit in unsere Arbeitsplätze zu fördern. Es ist deshalb für die SVP-Fraktion unerlässlich, dass sofort nach diesem ersten Steuerpaket die Unternehmenssteuerreform 2 angepackt wird, um die Doppelbesteuerung der Dividenden zu beseitigen, und zwar ohne gleichzeitige Einführung einer KMU-feindlichen Beteiligungsgewinnsteuer.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie also, jetzt diesem Steuerpaket zuzustimmen.

Maillard Pierre-Yves (S, VD): Monsieur Baader, première question, avez-vous pris connaissance que l'an passé, dans ce pays, le nombre de millionnaires en dollars a augmenté de 6 pour cent, alors même que ce pays en registrait environ 100 000 chômeurs en plus et qu'il entrait en récession? Ce plan d'allègement fiscal va profiter essentiellement aux personnes qui sont millionnaires en dollars ou qui ont des fortunes comparables.
Deuxième question: avez-vous l'impression, véritablement, qu'en promouvant une politique de cadeaux fiscaux qui profite essentiellement aux riches, vous agissez dans l'intérêt général et que vous redistribuez les moyens de la collectivité à bon escient?
Troisième question: puisque votre parti est favorable à la transparence dans tous les domaines, quel serait l'impact du plan d'allègement fiscal que vous allez décider aujourd'hui sur votre situation personnelle?

AB 2003 N 987 / BO 2003 N 987

Baader Caspar (V, BL): Herr Maillard, ich möchte Ihre Frage folgendermassen beantworten: Ich bin nicht der Auffassung, dass in erster Linie reiche Personen profitieren. Gerade mit dem Paket Familienbesteuerung bezahlen Familien mit einem Einkommen von bis zu 70 000 Franken inskünftig praktisch keine direkten Bundessteuern mehr, und es ist an den Kantonen, entsprechend nachzuziehen. Es ist nicht so, dass nur die reichen Personen profitieren.
Bezüglich des Wohneigentums haben wir bewusst Massnahmen getroffen, von denen auch junge Familien profitieren können. Wir haben das Bausparen eingeführt. Sie können Rücklagen tätigen, um dann später einmal Wohneigentum zu erwerben, und sie haben die Chance, ihre Schuldzinsen am Anfang während 10 Jahren abziehen zu können. Das sind doch Massnahmen, die letztlich zu einer Entlastung auch der unteren Einkommen führen.

Bührer Gerold (R, SH), für die Kommission: Gestatten Sie mir, zu einzelnen Punkten noch ganz kurz Stellung zu nehmen.
1. Zu den Einwänden, die vor allem von links gegen das Splitting vorgebracht worden sind: Lassen Sie mich hier nochmals unterstreichen, dass es ja darum ging, die Benachteiligung der Ehepaare zu beseitigen. Selbstverständlich haben wir auch die Individualbesteuerung eingehend geprüft. Die Individualbesteuerung bleibt selbstverständlich langfristig auf dem Tisch; nur mussten wir feststellen, dass sich erstens die Kantone allesamt dagegen ausgesprochen haben und dass zweitens bis zur Implementierung der Individualbesteuerung viel zu viel Zeit notwendig gewesen wäre. Wir wollten diese Ungerechtigkeit, diesen Missstand, dass nämlich jemand, der in freier Form mit jemandem zusammenlebt, halb so viel Steuern zahlt wie jemand, der verheiratet ist, nun rasch beseitigen. Das zu diesem Punkt.
2. Zur Entlastung der Steuerzahler: Frau Fässler hat diesen Punkt vorgebracht. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass die unteren und mittleren Einkommen prozentual natürlich am stärksten entlastet werden. Neu wird über ein Drittel der Steuersubjekte keine Bundessteuer mehr zahlen. Selbstverständlich sind die Entlastungen in Frankenbeträgen unten geringer - das ist natürlich auf den Umstand der steilen Progression bei der Bundessteuer zurückzuführen. Es ist vorher von den Reichen gesprochen worden, und hier möchte ich erwähnen, dass die ganz Reichen in Bezug auf die Einkommen ja nicht entlastet werden, weil wir bei der Bundessteuer eine "flat tax" haben. Dieser Vorwurf trifft also ins Leere. Wir entlasten vor allem die mittelständischen und die etwas höheren Einkommen.
3. Zu den Steuerausfällen: Wir anerkennen die Berechnungen, wie sie die Steuerverwaltung gemacht hat. Nur möchten wir dabei zu bedenken geben, dass wir natürlich in allen drei Bereichen - bei der Familienbesteuerung, beim Wohneigentum und selbstverständlich auch beim Börsenstempel - letztlich positive, längerfristige Wachstumseffekte erzeugen werden. Von daher gesehen müsste man in eine solche Berechnung, vor allem bei einem mittelfristigen Betrachtungshorizont, diese positiven Wachstumseffekte, die natürlich auch zusätzliche Steuererträge ergeben werden, mit einbeziehen. Wir haben diesbezüglich ja Beispiele von Kantonen, die eine attraktive Steuerpolitik gemacht haben. Von daher möchte ich Frau Genner widersprechen, wenn sie sagt, dass das in einem Widerspruch zum Ziel der Sanierung des Haushaltes stehen muss. Schauen Sie sich die Beispiele von steuerpolitisch attraktiven Kantonen oder Ländern an.
4. Zum Wohneigentumspaket: Selbstverständlich kann man über den Umfang der Abfederung zweierlei Meinung sein; das ist sicher anzuerkennen. Ich möchte einfach nochmals darlegen, dass die Kommission und die Einigungskonferenz natürlich auch sehr daran interessiert waren, dass wir vor allem in Bezug auf die Neuerwerber, die jungen Ehepaare, letztlich keine Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen System haben. Das war der Hauptgrund, weshalb wir diese Abfederung mit den Zinsabzügen gemacht haben, um vor allem jungen, mittelständischen Ehepaaren keinen Nachteil aufzuerlegen. Das Beispiel von Baselland mit dem Bausparen zeigt ja, dass wir diese mittelständischen Einkommensgruppierungen auch erreichen. Ich erinnere Sie daran, dass 90 Prozent der Steuerzahler im Kanton Baselland, die Bausparen machen, ein steuerbares Einkommen von unter 100 000 Franken haben. 90 Prozent sind also nicht Reiche, sondern normal verdienende Leute.
Ein letzter Punkt zu den Ausfällen: Vor allem von Kollege Donzé ist die Frage der Verantwortung erwähnt worden. Diese Frage haben wir uns natürlich auch gestellt. Ich möchte Sie erinnern: Wenn Sie das Familienpaket und das Wohneigentumspaket rechnen - auf der Ebene des Bundes, ohne die Kantonsanteile, gemäss Tabelle der Steuerverwaltung -, dann kriegen Sie einen Ausfall von 1,19 Milliarden Franken; der Bundesrat hatte Ausfälle von 1,045 Milliarden vorgesehen. Die Differenz beträgt also bei diesen beiden Paketen 145 Millionen Franken auf der Ebene des Bundes, ohne Kantonsanteile. Man kann also nicht so tun, als seien das riesige Differenzen im Vergleich zu dem, was wir ursprünglich auf dem Tische hatten.
Zum Schluss: Die Kommission bzw. die Einigungskonferenz ist eigentlich der Überzeugung, dass wir mit diesem Paket die Steuergerechtigkeit in vielen Belangen verbessern, dass wir das Wachstum langfristig unterstützen helfen und dass wir vor allem auch die sozialpolitisch wichtige breite Eigentumsbildung fördern helfen.
Von daher ersuche ich Sie, dem Ergebnis der Einigungskonferenz zuzustimmen.

Maitre Jean-Philippe (C, GE), pour la commission: La proposition de rejet Fässler suscite deux types de réflexions ou prises de position. En ce qui concerne tout d'abord l'imposition des couples et des familles, il est clair qu'il y a eu avec le groupe socialiste une divergence de principe, une divergence de base, puisque le groupe socialiste souhaitait l'instauration du système de l'imposition individuelle d'une part, et d'autre part l'instauration du système de rabais d'impôt. En ce qui concerne l'instauration du système de l'imposition individuelle, il a clairement été rejeté par notre Conseil. Il avait eu quelques sympathies au Conseil des Etats mais, pour finir, le Conseil des Etats s'est rallié à notre décision pour une raison fondamentale: le système de l'imposition individuelle résout certes un problème, mais il en crée un autre; un problème de taille en ce sens qu'à revenu familial égal, l'impôt est complètement différent suivant que le revenu du groupe familial - le revenu global - est constitué d'un salaire ou au contraire de deux salaires. Nous avons rejeté ce système parce que ça ne vaut pas la peine de chercher à résoudre les distorsions du système actuel par un mécanisme qui crée d'autres distorsions qui sont tout aussi difficiles à admettre.
La commission a considéré qu'en présentant le paquet qu'elle proposait sur l'imposition de la famille, elle faisait tout d'abord un travail de justice qui consistait à éliminer enfin - et cela est promis depuis vingt ans - la discrimination des couples mariés par rapport aux couples non mariés. En outre, la proposition qui est faite a pour but de prendre en compte les charges de famille de manière satisfaisante et de réduire la pression sur la classe moyenne. On arrive enfin aujourd'hui à des résultats, à des résultats concrets pour les familles de ce pays.
En ce qui concerne le logement, le revirement de dernière minute du groupe socialiste est sur ce point tout de même curieux. Le groupe socialiste a approuvé le changement de système pendant toutes nos délibérations au Conseil national et le groupe socialiste a approuvé le changement de système dans la version proposée par le Conseil national, c'est-à-dire celle sur laquelle nous votons en définitive aujourd'hui, puisque c'est la version choisie par la Conférence de conciliation.
On peut dire ou répéter que le système actuel en matière d'imposition du logement profite précisément aux revenus élevés. Les statistiques montrent de manière convaincante que ceux qui ont des revenus élevés peuvent, avec un

AB 2003 N 988 / BO 2003 N 988
endettement soigneusement calculé, faire de l'optimisation fiscale. Alors le cadeau aux riches, il est dans le système actuel, et de ce point de vue le revirement du groupe socialiste est effectivement incompréhensible. Il l'est d'autant moins que l'adaptation ne peut se faire qu'à dater de 2008, ce qui laisse du temps à la fois à l'administration fédérale et aux cantons pour adapter les nouveaux systèmes.
Après deux ans de travail, après toutes les promesses qui ont été faites aux habitants de ce pays, il est temps de conclure, il est temps de tenir les engagements pris.
C'est la raison pour laquelle nous vous proposons de rejeter la proposition Fässler.

Villiger Kaspar, Bundesrat: Ich versuche, die Haltung des Bundesrates zum Gesamtpaket möglichst kompakt zu skizzieren.
Grosse Steuerreformen müssen sich an drei Kriterien orientieren:
1. Sie müssen im Einklang mit der Finanzpolitik sein, d. h. im Moment auch mit der Lage der Bundesfinanzen vereinbar sein.
2. Sie müssen entweder eine Ungerechtigkeit beseitigen oder einen Gewinn an Gerechtigkeit bringen.
3. Sie müssen zu einer Standortverbesserung führen oder dürfen mindestens keine Standortverschlechterung bringen.
Der Bundesrat hat Ihnen dieses Paket im Lichte dieser drei Kriterien vorgelegt:
1. Die Familienbesteuerung hat zum Ziel, die Kinderabzüge zu erhöhen und die Ungerechtigkeit der Benachteiligung der doppelverdienenden Ehepaare zu beseitigen.
2. Mit dem Umsatzstempel sollten Standortnachteile eliminiert werden.
3. Mit dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung hat er Ihnen eine Vorlage unterbreitet, die im Wunschbedarf liegt, und gesagt: Dieser Wunschbedarf kann erfüllt werden, wenn es nicht zu teuer ist.
Ich darf die einzelnen Körbe kurz im Lichte dieser drei Kriterien anschauen.
Bei der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung ist es zum einen gelungen, die Benachteiligung der Ehepaare zu beseitigen. Ich meine, dass es ein taugliches Modell ist, das Sie hier beschlossen haben. Vor allem ist die Distanz zu Individualbesteuerungsmodellen im Endeffekt, nach allen Retuschen, die man bei diesem Teilsplitting vorgenommen hat, nicht so wahnsinnig gross. Es hat zum anderen auch eine arbeitsmarktliche Komponente. Bei den trockenen Arbeitsmärkten, die wir in zehn, zwanzig Jahren zu erwarten haben, ist es gut, wenn wir Anreize haben, dass der Ehepartner vielleicht doch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann.
Das ist ein gutes Paket. Das Problem liegt hier im Zeitpunkt. Der Bundesrat hätte es vorgezogen, wenn Sie beim Inkrafttreten noch einen Freiraum von zwei bis drei Jahren gelassen hätten. Nach sechzig Jahren wäre es darauf nun auch nicht mehr angekommen, und es hätte die Problematik der Sanierung der Finanzen erheblich erleichtert.
Beim Umsatzstempel handelt es sich ganz klar um etwas, das wir nicht gerne tun. Denn das ist eine bequeme Finanzquelle, die es erlaubt, andere Steuern tiefer zu halten. Wir führen hier ein Rückzugsgefecht, und wir geben nur das auf, was wir müssen, weil wir sonst Arbeitsplätze und das Steuersubstrat ohnehin verlieren.
Ein kleines Wort zur Unternehmensbesteuerung und zum Votum von Herrn Baader: Gerade gestern, und deshalb nehme ich überhaupt zu diesen Aussagen Stellung, habe ich eine Basler Studie zur Situation der Unternehmensbesteuerung und der Steuerlage der höheren Einkommen in der Schweiz bekommen. Wir sind in Europa praktisch die Nummer eins. Die hier geäusserte Kritik über die Lage im Unternehmerbereich ist absolut überzogen und so nicht nachzuvollziehen. Dort, wo aber Mängel und Probleme bestehen, werden wir noch dieses Jahr eine Vernehmlassung eröffnen.
Ich komme zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung: Das heutige System ist leider nur theoretisch sehr gerecht, weil es in der praktischen Anwendung eigentlich zum Steuersparinstrument entartet ist und nicht das bringt, was es eigentlich sollte. Es ist politisch abgenutzt, niemand weiss so recht, was eigentlich der Eigenmietwert ist. Deshalb haben wir Ihnen den Systemwechsel vorgeschlagen. Es war auch für den Bundesrat ganz klar, dass es hier flankierende Massnahmen braucht. Der Bundesrat war bereit, hier inklusive Bausparen 190 Millionen Franken zu investieren, die zum grössten Teil ja erst ab 2009 in der Rechnung wirksam werden. Das Ergebnis nach der Einigungskonferenz ist nun folgendes:
1. Der Unterhaltsabzug begünstigt jene, die sehr viele Mittel haben. Er ist eigentlich systemwidrig, er ist übertrieben.
2. Die Neueigentümer, denen man helfen muss - das ist völlig klar -, bekommen sehr viel mehr, als das beim heutigen System der Fall ist, wo man immer gesagt hat, es sei vor allem für die Neueigentümer günstig. Wir meinen, dass die Ausfälle von 480 Millionen Franken plus das, was die Kantone selber erwartet, zu viel sind. Wir begreifen die harsche Reaktion der Kantone in diesem Bereich. Wir meinen, es sei finanzpolitisch übertrieben und es sei im Hinblick auf Mieter und im Hinblick auf Alteigentümer im Vergleich zu Neueigentümern auch von der Gerechtigkeit her schwer vertretbar. Wenn ich das nun auch an den Kriterien messe - ich habe es schon gesagt -, ist es finanzpolitisch übertrieben, von der Gerechtigkeit her zumindest fragwürdig, und für den Standort ist es irrelevant.
Damit komme ich zur Gesamtwürdigung: Zwei Teile des Paketes, die Familienbesteuerung und die Stempelabgabe, sind gut, den Teil des Hauseigentums hingegen kann der Bundesrat nicht mittragen. Er bedauert es, dass dadurch ein an sich gutes Paket einen gravierenden Mangel enthält.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 01.021/4047)
Für den Antrag der Einigungskonferenz .... 91 Stimmen
Für den Antrag Fässler .... 59 Stimmen

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