Noser Ruedi (RL, ZH), für die Kommission:
Die Legislaturplanung 2003-2007 umfasst den Bericht des Bundesrates mit den Strategien, seinen Zielen und den wichtigsten Vorlagen, mit denen der Bundesrat seine Ziele erreichen will, den Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 2003-2007, den Legislaturfinanzplan und das Gesetzgebungsprogramm. Erstmals nimmt das Parlament nicht nur Kenntnis vom bundesrätlichen Programm, sondern beschliesst mit einem einfachen Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung. Dies sieht das neue Parlamentsgesetz so vor. Damit haben wir ein neues Vorgehen gewählt, mit dem Ziel, dass sich auch das Parlament etwas mehr an das Legislaturprogramm des Bundesrates gebunden fühlt.
Heute und morgen behandeln wir nur den Bundesbeschluss mit den Zielen zur Legislatur. In der Kommission wurde mehrmals bedauert, dass die Legislaturfinanzplanung nicht ein integraler Bestandteil dieses Bundesbeschlusses ist. Diesen Mangel hat die Kommission aber in den Griff bekommen, indem sie den Bundesrat verpflichtet, zusammen mit dem Budget 2005 einen Legislaturfinanzplan vorzulegen, der für die Jahre 2005 bis 2007 aktualisiert ist.
Heute diskutieren wir also nur die wichtigsten Ziele für das Land, die uns vorwärts bringen sollen. Das verlangt Grösse von der Kommission und vom Parlament. Nicht alles, was man persönlich will, ist geeignet, zur Zielsetzung der Nation erhoben zu werden. Der Bundesrat, die Kommission und wir im Rat sind heute gefordert, Prioritäten zu setzen, nicht immer mehr zu fordern, sondern nur das zu fordern, was nötig ist, um vorwärts zu kommen. Wenn Sie heute zu einzelnen Minderheitsanträgen Nein sagen, sagen Sie hier im Rat nicht Nein zu den Inhalten, sondern nur zu ihrer Aufnahme als nationale Ziele.
Da wir diesen Prozess ja das erste Mal durchmachen, hat sich die Kommission natürlich auch Gedanken darüber gemacht, ob alles optimal gelaufen ist und ob man das so wiederholen sollte. Ich möchte beim Eintreten dazu nicht mehr sagen, ausser dass die Kommission entschieden hat, nach den Sommerferien in Klausur zu gehen und eine Meinungsbildung zu machen, wie zum Beispiel in vier Jahren ein geeignetes Vorgehen gewählt werden könnte.
Wenn man sich mit einem strategischen Prozess erfolgreich auseinander setzen will, sind drei Dinge wichtig: erstens eine realistische Ausgangslage, zweitens eine gemeinsame, messbare Zielsetzung zu finden und drittens eine Beschränkung auf das wenige Wichtige bei den Massnahmen.
1. Der Punkt "realistische Ausgangslage" gestaltet sich recht schwierig. So trieft der Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003, der per 1. März 2000 herauskam, vor Optimismus. Ganz anders tönt es im Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007. Dort wird ein Bild einer instabilen Welt gezeichnet, in der die Schweiz vielen Problemen gegenübersteht. Auf Seite 6 des Berichtes kann man nachlesen, dass wegen den Terroranschlägen in den USA und der daraus folgenden Terrorverfolgung vieles in der Schweiz viel schlechter gelaufen ist, als man erwartet hatte.
Dass ein einziges Ereignis die Situation so dramatisch ändern kann, kann daran liegen, dass dieses Ereignis sehr gravierend war. Es kann aber auch daran liegen, dass man vorher die Situation vielleicht etwas zu optimistisch angeschaut hatte. Übertriebenen Optimismus wie in der ersten Hälfte der vergangenen Legislatur könnte man vielleicht etwas zügeln, wenn man mehr objektive, messbare Kriterien hätte, an denen man sich orientieren würde. Weder im Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003 noch im Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 orientiert sich der Bundesrat an objektiven volkswirtschaftlichen Kriterien für den Vergleich mit anderen uns konkurrenzierenden Ländern oder den Vergleich des individuellen Wohlstandes und der Lebensqualität der Einwohner unseres Landes.
Es ist auch zu prüfen, ob es sinnvoll ist, dass der Bundesrat zusammen mit der Verwaltung alleine beurteilt, ob er die Ziele erreicht hat oder nicht. Schliesslich qualifiziert sich ja hier die Verwaltung selbst, und sie wird sich ja sicher hüten, sich selbst ein allzu schlechtes Zeugnis auszustellen. Für Vergleiche gibt es andere solche Berichte, Sie kennen diese auch. Eine Organisation, die solche Berichte erstellt, ist die OECD. So haben alle Fraktionen eher kritisch vom Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 Kenntnis genommen. Die Kommission wünscht sich einen Bericht, der weniger von der Verwaltung und mehr vom Bundesrat geprägt ist.
2. Es ist bei einem solchen Planungsprozess wichtig, sich auf die gemeinsamen messbaren Ziele zu einigen; diesbezüglich hat die Kommission in ihrer Arbeit weit weniger Mühe gehabt. In Artikel 1, wo sich der Bundesrat die drei wichtigsten Leitlinien gibt, ist die Kommissionsmehrheit mit dem Bundesrat einig. Die Minderheitsanträge stehen nur in einem engen Kontext zu den Leitlinien, die der Bundesrat vorgegeben hat. Bei den folgenden Artikeln, die die Leitlinien vertiefen und konkretisieren, gibt es durchaus sehr konkrete messbare Ziele. Die Einhaltung der Formulierungen der Kommissionsmehrheit in Artikel 2bnovies, "Reduktion des Preisniveaus", oder in Artikel 2cbis, "für sichere und günstige Energie sorgen", lässt sich in vier Jahren überprüfen. Auch der Abbau der Regulierungsdichte im Bauwesen und in der Raumplanung wird sich in vier Jahren überprüfen lassen - um hier nur einige Beispiele zu erwähnen.
Die Kommissionsmehrheit hat mit ihrer Fassung also zwei Ziele erreicht: Erstens haben wir die Kohärenz des ganzen Bundesbeschlusses beibehalten; zweitens hat die Mehrheit der Kommission respektiert, dass die vorliegenden Ziele in erster Linie Ziele des Bundesrates und nicht der Kommission und des Parlamentes sind. Ich glaube, im Bereich Zielformulierung ist es der Kommissionsmehrheit geschickt gelungen, einerseits die grosse Vorarbeit, die Grundlage dieses Bundesbeschlusses ist, zu würdigen und zu gewichten und andererseits die richtigen und nötigen Gewichtungen des Parlamentes in den Beschluss einzubringen.
3. Beim Ziel, sich auf wenige, dafür wichtige Massnahmen zu beschränken, ist der Kommissionsmehrheit eine gute Arbeit gelungen. Es gibt in diesem Beschluss einige ganz konkrete Forderungen, die eigentlich schon klaren Handlungsanweisungen entsprechen. Zum Beispiel enthält Artikel 2 Buchstabe bsepties den Auftrag an den Bundesrat, dass die gesamte Gesetzgebung so zu verändern ist, dass die Landwirtin oder der Landwirt möglichst grosse unternehmerische Freiheit gewinnt. Artikel 7 Buchstabe a lautet: "durch Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern". In Artikel 7 Buchstabe g wird der Bundesrat ganz konkret aufgefordert, ein Sprachengesetz vorzulegen.
Man müsste also davon ausgehen, dass die Bundesratsparteien geschlossen hinter dieser Legislaturplanung stehen können. Dies war zumindest in der Kommission nicht der Fall. Nur eine knappe Mehrheit empfiehlt Ihnen, den Bundesbeschluss anzunehmen. Eine Minderheit stellt einen Rückweisungsantrag, und eine andere Minderheit macht die Zustimmung davon abhängig, was mit ihren Minderheitsanträgen geschieht.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Es ist richtig, dass es störend ist, dass wir über einen Bundesbeschluss zu beraten haben, zu dem keine aktualisierte Legislaturfinanzplanung vorliegt. Die Kommission hat aber eine gute Lösung gefunden, wie man den Missstand beheben kann, der notabene ja vom Parlament im Parlamentsgesetz geschaffen wurde, und nicht vom Bundesrat: In Artikel 4 wird der Bundesrat verpflichtet, das strukturelle Defizit abzubauen; in Artikel 10a, der von der Kommission neu eingefügt wurde, wird er verpflichtet, zusammen mit dem Budget einen aktualisierten Finanzplan 2005-2007 vorzulegen. Gleichzeitig wird der gesamte Bundesbeschluss dem Vorbehalt der Finanzierung unterstellt, sodass man eigentlich aus diesem Grund keinen Rückweisungsantrag mehr stellen kann.
Ebenso bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die vielen Minderheits- und Einzelanträge nicht zu unterstützen. In der Kommissionsarbeit war es ein schwieriger Prozess, den Bundesbeschluss richtig zu positionieren. Er steht zwischen dem Extrem Verfassungsauftrag auf der einen Seite und der Tagespolitik auf der anderen Seite.
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AB 2004 N 829 / BO 2004 N 829
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Dazwischen soll der Bundesbeschluss einen Schwerpunkt setzen und festlegen, was für das Land in den nächsten vier Jahren prioritär ist; in einer direkten Demokratie kann das nur heissen: was für die überwiegende Mehrheit in diesem Land prioritär ist. Dieser Bundesbeschluss ist also nicht der Ort, wo man Parteiprogramme einbringen sollte.
Weiter stellt sich auch die Frage, wie konkret die einzelnen Massnahmen ausformuliert sein sollen. Es ist nicht möglich, in diesem Bundesbeschluss den ganzen politischen Meinungsbildungsprozess schon vorwegzunehmen; darum hat sich die Kommissionsmehrheit meistens auf Aufträge geeinigt, ohne die inhaltliche Ausgestaltung vorwegzunehmen. Wir bitten Sie, die Minderheitsanträge und die Einzelanträge nicht zu unterstützen, damit die Konsistenz des Bundesbeschlusses erhalten bleibt.
Unabhängig davon, ob man mit dem vorliegenden Bundesbeschluss nun vollständig zufrieden ist oder nicht, kann man feststellen, dass die politische Realität dieses Landes darin abgebildet wird. Eine Zustimmung zum Bundesbeschluss bedeutet, dass man den Bundesrat dabei unterstützt, das politisch Mögliche umzusetzen. Wenn Sie den Bundesbeschluss ablehnen, verschliessen Sie die Augen vor der Realität. Ich kann Ihnen etwas versichern: Die Bevölkerung braucht als Letztes Volksvertreter, die die Augen vor der Realität verschliessen. Der vorliegende Bundesbeschluss widerspiegelt das politisch Mögliche.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf den Bundesbeschluss einzutreten, die Mehrheit zu unterstützen und in der Gesamtabstimmung dem Bundesbeschluss zuzustimmen.