Schmid Samuel, Bundespräsident:
Ich beantrage Ihnen, diese Motion abzulehnen. Seit der Vorstoss im Juni vor einem Jahr eingereicht wurde, ist die Zeit nicht stillgestanden. Zum einen hat der Ständerat die gleichlautende Motion Frick 04.3369 vor einem Jahr deutlich abgelehnt. Auch der Bundesrat ist bei seiner ablehnenden Haltung geblieben und hat sich bei der Beantwortung weiterer Vorstösse aus Ihren Reihen wiederholt für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen und die Wehrgerechtigkeit bejaht. Schliesslich hat sich auch der anfängliche Nebel über der neuen Rekrutierung aufgelöst und den Blick auf ein zunehmend konsolidiertes Zahlenwerk freigegeben, das eine sachliche Diskussion über die Wehrpflicht und Wehrgerechtigkeit erlaubt.
Zuerst zu den Zahlen: Die neue, dreitägige Rekrutierung erlaubt es, den Zustand der Stellungspflichtigen medizinisch viel gründlicher und besser abzuklären als früher. Das hat zur Folge, dass die Tauglichkeitsrate bei der Rekrutierung zwar auf rund 63 Prozent gesunken ist, dass dafür aber während der RS vergleichsweise nur noch wenige Ausmusterungen vorgenommen werden müssen. Dadurch wird viel persönliches Leid vermieden, und es werden erst noch Kosten im Umfang von rund 15 Millionen Franken gespart. Die Tauglichkeitsrate nach der Rekrutenschule liegt früher wie heute unverändert bei diesen rund 60 Prozent. In dieser Tauglichkeitsrate nach der RS ist ein Anteil von Zivildienstleistenden am Total der Stellungspflichtigen eingerechnet, der sich bei rund 3 bis 4 Prozent einpendeln dürfte.
Über das Ganze gesehen ist der Anteil der Militärdienstuntauglichen also nicht angestiegen, sondern hat sich nach vorne verschoben. Es ist auch nicht so, dass die Militärdienstuntauglichen für die Allgemeinheit verloren sind. Dies in dem Sinne, dass rund die Hälfte von ihnen, also etwa ein Fünftel der Stellungspflichtigen, dem Zivilschutz zugeteilt wird und auch dort für Arbeiten zugunsten der Öffentlichkeit im Einsatz steht.
Aufgrund dieser Sachlage ist der Bundesrat nach wie vor der Meinung, dass die Wehrgerechtigkeit sichergestellt ist. Denn Wehrgerechtigkeit heisst ja nicht 100 Prozent, sondern dass alle, die gesundheitlich dienstfähig sind, auch Dienst zu leisten haben. Auch die Bereitschaft der Jugend, Militärdienst zu leisten, ist immer noch hoch. Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass bei der Rekrutierung mehr Stellungspflichtige Militärdienst leisten möchten, als am Schluss effektiv auch tauglich sind, und dass die Nachrekrutierung erfahrungsgemäss zu mehr Beschwerden führt als der umgekehrte Fall.
Die Rekrutierung erfolgt auch nicht, wie manchmal behauptet wird, willkürlich, indem künstlich die Tauglichkeitskriterien angepasst werden. Die Untersuchung erfolgt nach strengen und objektiven militärärztlichen Kriterien. Es gibt keine Ausmusterung auf Wunsch und auch keinen frei wählbaren "blauen Weg". Dass die sinkende Tauglichkeitsquote bei der Rekrutierung einen Einfluss auf die Zahl der Zulassungsgesuche zum Zivildienst hat, ist denkbar, aber kein Argument dafür, die Rekrutierung in den alten Zustand zurückzuführen.
Der Bundesrat ist vom Sinn der Wehrpflicht auch unter veränderten Rahmenbedingungen überzeugt. Trotzdem will er sich der Diskussion um die künftige Ausgestaltung der Wehrpflicht nicht entziehen. Er beantragt deshalb auch, das Postulat von Ständerat Wicki, das einen Bericht hierüber verlangt, anzunehmen. Da werden wir dann auch das entsprechende Zahlenmaterial, das wir übrigens kürzlich den Sicherheitspolitischen Kommissionen vorgestellt haben, präsentieren können.
Es besteht nach Auffassung des Bundesrates keine objektive Notwendigkeit für die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. Wir sind im Moment nicht im Krieg. Von dem her sind die Bedürfnisse abzudecken, die anstehen. Die Einteilung der Betroffenen über die allgemeine Dienstpflicht, gerade auch in Sozialdienste, ist nicht ganz so einfach, wie das gelegentlich geschildert wird. Da sind kritische Meinungen, wie sie hier geäussert wurden, durchaus richtig. Deshalb halten wir dafür, dass die Motion abzulehnen ist, dass allenfalls dann über ein Postulat ein entsprechender Bericht vorgelegt werden kann.
Wie gesagt, der Bundesrat hält an der allgemeinen Wehrpflicht fest. Er beantragt, die Motion abzulehnen.