Nationalrat - Wintersession 2005 - Erste Sitzung - 28.11.05-14h30
Conseil national - Session d'hiver 2005 - Première séance - 28.11.05-14h30

04.3379
Motion
christlichdemokratische Fraktion.
Allgemeine Dienstpflicht
für Männer
Motion
groupe démocrate-chrétien.
Obligation générale
de servir pour les hommes
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Nationalrat/Conseil national 28.11.05

Büchler Jakob (C, SG): Die Motion der CVP-Fraktion "Allgemeine Dienstpflicht für Männer" wurde im Jahr 2004 eingereicht. Vorstösse haben oftmals den Nachteil, dass sie in der Zwischenzeit teilweise von der Zeit eingeholt werden. Trotzdem: Es geht hier um die Frage der allgemeinen Wehr- oder Dienstpflicht. Seit der Einreichung des Vorstosses - das muss klar gesagt werden - hat sich die Rekrutierung in den neuen Zentren stark verbessert. Die Tauglichkeitsrate bei den Rekruten beträgt heute rund 62 Prozent. Ich gebe zu: Früher, als ich ausgehoben wurde, war diese Rate noch höher, das stimmt. Aber dank dieser neuen Rekrutierung verlassen heute viel weniger Rekruten vorzeitig ihre RS, was eine klare Verbesserung darstellt.
An der allgemeinen Wehrpflicht - das will diese Motion klar unterstreichen - soll kein Abbau betrieben werden. Wer sich aber vom Dienst nicht angesprochen fühlt und einen anderen Weg sucht, den sogenannten sanitarischen Weg, der kann sich heute auf die finanzielle Art leicht aus der Verantwortung ziehen. Wir fragen uns trotz allem, ob es nicht besser wäre, diese Leute wenn nicht für die Wehrpflicht, so doch für eine allgemeine Dienstpflicht zu rekrutieren. Wir denken dabei an den Bevölkerungsschutz oder den Sozialdienst.
Tatsache ist, dass heute pro Jahr rund 20 000 Rekruten, Schweizerinnen und Schweizer, ausgehoben werden, und dieses Kontingent - verstehen Sie uns richtig - wird und soll auch künftig aufrechterhalten werden; verstehen Sie uns richtig!
Es geht hier um jene Leute, die sich vor der Aufgabe drücken oder einen anderen Weg suchen. Wir fragen uns allen Ernstes: Wäre der Weg einer allgemeinen Dienstpflicht nicht ein Vorteil, um künftig zu verhindern, dass diese Leute über den finanziellen Weg ausweichen?
Ich bitte Sie deshalb, unsere Motion anzunehmen.

Lang Josef (G, ZG): In einem Punkt gehen wir mit der CVP-Fraktion einig: Die allgemeine Wehrpflicht ist zu einem Anachronismus geworden. Ein paar Beispiele, eines hat Kollega Büchler schon erwähnt: Wenn nur noch 60 Prozent der jungen Männer die Rekrutenschule absolvieren, kann man nicht mehr von Wehrgerechtigkeit sprechen. Diese Prozentzahl nimmt ja nachher noch ab.
Auch die historische Voraussetzung für die Wehrpflicht, die übrigens noch nicht so alt ist, die Verteidigung der nationalen Grenzen, ist ein höchst unwahrscheinlicher Fall geworden. Weiter kann die Wehrpflicht nicht legitimiert werden durch Auslandeinsätze und auch nicht durch Einsätze im Innern. Kommt dazu, dass die Wehrpflicht modernen Persönlichkeitsrechten widerspricht.
In einem anderen Punkt muss ich dem Bundesrat Recht geben: wenn er darauf hinweist, dass die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht beispielsweise im Gesundheitswesen negative Folgen hätte für die Qualität, aber auch für die Arbeits- und Lohnbedingungen. Zudem widerspricht die allgemeine Dienstpflicht Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Verbot der Zwangsarbeit. Grundsätzlich sind solche allgemeinen Dienstpflichten nur in einem historischen Sinne zu rechtfertigen, wenn es um die staatliche Existenz geht. Eine andere Definition von Dienstpflicht lässt sich nicht rechtfertigen.
Es gibt zum Status quo, den der Bundesrat verteidigt, und zur allgemeinen Dienstpflicht, die die CVP-Fraktion vorschlägt, einen dritten Weg: die Aufhebung der Wehrpflicht und die Schaffung eines freiwilligen Sozial- und Friedensdienstes. Damit wäre sowohl das Problem gelöst, das die CVP erkennt, wie auch das, das der Bundesrat sieht. Die Motion, die dies verlangt, ist seit dem 2. Juni 2005 auf dem Weg.

Hollenstein Pia (G, SG): Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion abzulehnen, aber aus ganz anderen Gründen. Grundsätzlich einmal als Eingangsbemerkung Folgendes: Viel gescheiter als über eine Ausweitung der allgemeinen Dienstpflicht sollten wir uns vermehrt über tatsächliche Bedrohungslagen unterhalten. Nun will die CVP-Fraktion mit ihrer Motion aber eine neue Zwangsverpflichtung schaffen - eine Ausweitung -, und diese neuen, zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten sieht die CVP-Fraktion im Pflege- und im Sozialbereich, und deshalb ist die Motion abzulehnen.
Meine Begründung: Ich wehre mich gegen die Motion, weil hier suggeriert und offenbar gehofft wird, dass Personalprobleme mit zwangsverpflichteten Männern gelöst werden könnten. Die dabei in Aussicht gestellte Kostensenkung im Gesundheitswesen ist reine Augenwischerei. Die Personalproblematik, Herr Büchler, gründet nicht auf dem Fehlen von Hilfspersonal, sondern zum Teil auf zu wenigen bewilligten Stellen von gutausgebildetem Fachpersonal. Wieso schlagen Sie nicht vor, man solle diese Zwangsverpflichteten in den Banken oder bei den SBB einsetzen? Wieso sollen sie ausgerechnet in der Pflege eingesetzt werden?
Für die Pflege ist nur hochmotiviertes Fachpersonal hilfreich und brauchbar, wenn ich das so sagen darf. Alles andere ist für die Pflegenden auf der Station eine zusätzliche Belastung. Zwangsverpflichtetes Hilfspersonal ist nicht geeignet für die Pflege und die Betreuung kranker und alter Menschen. Ich wünschte, dass dieser hohe Anspruch an die Pflege hier in diesem Saal mehr geschätzt würde und dass man deshalb nicht einfach sagte, man könne die Aufgaben der Pflege an zwangsverpflichtete Männer delegieren. Ich möchte auch einen Hinweis auf eine ähnliche Entwicklung machen, die in Deutschland stattgefunden hat, wo viele Zivildienstleistende im Pflegebereich eingesetzt werden. Es zeigt sich klar, dass der Ersatz von Pflegefachleuten einen Qualitätsabbau bedeutet. Auch internationale Studien bestätigen einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Menge an qualifiziertem Personal und der Sterblichkeits- und Komplikationsrate.
Mehr Komplikationen verteuern das Gesundheitswesen massiv. Zudem droht die ständige Überwachung der zwangsverpflichteten Hilfspersonen durch das professionelle Pflegepersonal zu einer erheblichen Belastung für dieses zu werden.
Auf dem Arbeitsmarkt besteht bei Spitälern und Heimen zurzeit kein Mangel an Hilfspersonal. Wenn neu zwangsverpflichtete Männer im Gesundheitswesen eingesetzt würden, führte das dazu, dass das meist weibliche Pflegehilfspersonal den Arbeitsplatz verlieren würde. Besonders Arbeitsplätze im unteren Lohnsegment gingen verloren. Somit läuft die angestrebte Wehrpflichtreform darauf hinaus, dass andere, besonders Frauen und Ausländerinnen und Ausländer, keine Stellen als Hilfspersonen mehr finden. Das läuft darauf hinaus, dass Stellenlose im unteren Lohnsegment keine Stelle mehr finden und von der Sozialhilfe abhängig werden könnten.
Ich meine auch, dass der Arbeitgeberverband sich dagegen zu wehren hätte. Ich erinnere mich an die Diskussion, dass solche Stellen auch für Zivildienstleistende arbeitsplatzneutral sein sollten. Ich erinnere mich, dass Herr Nationalrat Bonny sich damals stark dafür einsetzte, und wenn wir hier nun eine Zwangsverpflichtung schaffen, dann ist das klar gegen die Arbeitsplatzneutralität.

AB 2005 N 1565 / BO 2005 N 1565

Schmid Samuel, Bundespräsident: Ich beantrage Ihnen, diese Motion abzulehnen. Seit der Vorstoss im Juni vor einem Jahr eingereicht wurde, ist die Zeit nicht stillgestanden. Zum einen hat der Ständerat die gleichlautende Motion Frick 04.3369 vor einem Jahr deutlich abgelehnt. Auch der Bundesrat ist bei seiner ablehnenden Haltung geblieben und hat sich bei der Beantwortung weiterer Vorstösse aus Ihren Reihen wiederholt für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen und die Wehrgerechtigkeit bejaht. Schliesslich hat sich auch der anfängliche Nebel über der neuen Rekrutierung aufgelöst und den Blick auf ein zunehmend konsolidiertes Zahlenwerk freigegeben, das eine sachliche Diskussion über die Wehrpflicht und Wehrgerechtigkeit erlaubt.
Zuerst zu den Zahlen: Die neue, dreitägige Rekrutierung erlaubt es, den Zustand der Stellungspflichtigen medizinisch viel gründlicher und besser abzuklären als früher. Das hat zur Folge, dass die Tauglichkeitsrate bei der Rekrutierung zwar auf rund 63 Prozent gesunken ist, dass dafür aber während der RS vergleichsweise nur noch wenige Ausmusterungen vorgenommen werden müssen. Dadurch wird viel persönliches Leid vermieden, und es werden erst noch Kosten im Umfang von rund 15 Millionen Franken gespart. Die Tauglichkeitsrate nach der Rekrutenschule liegt früher wie heute unverändert bei diesen rund 60 Prozent. In dieser Tauglichkeitsrate nach der RS ist ein Anteil von Zivildienstleistenden am Total der Stellungspflichtigen eingerechnet, der sich bei rund 3 bis 4 Prozent einpendeln dürfte.
Über das Ganze gesehen ist der Anteil der Militärdienstuntauglichen also nicht angestiegen, sondern hat sich nach vorne verschoben. Es ist auch nicht so, dass die Militärdienstuntauglichen für die Allgemeinheit verloren sind. Dies in dem Sinne, dass rund die Hälfte von ihnen, also etwa ein Fünftel der Stellungspflichtigen, dem Zivilschutz zugeteilt wird und auch dort für Arbeiten zugunsten der Öffentlichkeit im Einsatz steht.
Aufgrund dieser Sachlage ist der Bundesrat nach wie vor der Meinung, dass die Wehrgerechtigkeit sichergestellt ist. Denn Wehrgerechtigkeit heisst ja nicht 100 Prozent, sondern dass alle, die gesundheitlich dienstfähig sind, auch Dienst zu leisten haben. Auch die Bereitschaft der Jugend, Militärdienst zu leisten, ist immer noch hoch. Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass bei der Rekrutierung mehr Stellungspflichtige Militärdienst leisten möchten, als am Schluss effektiv auch tauglich sind, und dass die Nachrekrutierung erfahrungsgemäss zu mehr Beschwerden führt als der umgekehrte Fall.
Die Rekrutierung erfolgt auch nicht, wie manchmal behauptet wird, willkürlich, indem künstlich die Tauglichkeitskriterien angepasst werden. Die Untersuchung erfolgt nach strengen und objektiven militärärztlichen Kriterien. Es gibt keine Ausmusterung auf Wunsch und auch keinen frei wählbaren "blauen Weg". Dass die sinkende Tauglichkeitsquote bei der Rekrutierung einen Einfluss auf die Zahl der Zulassungsgesuche zum Zivildienst hat, ist denkbar, aber kein Argument dafür, die Rekrutierung in den alten Zustand zurückzuführen.
Der Bundesrat ist vom Sinn der Wehrpflicht auch unter veränderten Rahmenbedingungen überzeugt. Trotzdem will er sich der Diskussion um die künftige Ausgestaltung der Wehrpflicht nicht entziehen. Er beantragt deshalb auch, das Postulat von Ständerat Wicki, das einen Bericht hierüber verlangt, anzunehmen. Da werden wir dann auch das entsprechende Zahlenmaterial, das wir übrigens kürzlich den Sicherheitspolitischen Kommissionen vorgestellt haben, präsentieren können.
Es besteht nach Auffassung des Bundesrates keine objektive Notwendigkeit für die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. Wir sind im Moment nicht im Krieg. Von dem her sind die Bedürfnisse abzudecken, die anstehen. Die Einteilung der Betroffenen über die allgemeine Dienstpflicht, gerade auch in Sozialdienste, ist nicht ganz so einfach, wie das gelegentlich geschildert wird. Da sind kritische Meinungen, wie sie hier geäussert wurden, durchaus richtig. Deshalb halten wir dafür, dass die Motion abzulehnen ist, dass allenfalls dann über ein Postulat ein entsprechender Bericht vorgelegt werden kann.
Wie gesagt, der Bundesrat hält an der allgemeinen Wehrpflicht fest. Er beantragt, die Motion abzulehnen.

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... 30 Stimmen
Dagegen .... 133 Stimmen



Schluss der Sitzung um 18.55 Uhr
La séance est levée à 18 h 55

AB 2005 N 1566 / BO 2005 N 1566




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