Goll Christine (S, ZH), für die Kommission:
Wir werden die beiden Vorstösse der SGK des Nationalrates gemeinsam behandeln. Es handelt sich einerseits um die Motion 06.3002, "Armutsstatistik", und andererseits um das Postulat 06.3003, "Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso". Weshalb diese gemeinsame Beratung? Die beiden Vorstösse sind auf der einen Seite Bestandteile eines grösseren Paketes von Vorstössen der
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AB 2006 N 763 / BO 2006 N 763
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SGK-NR. Auf der anderen Seite sind es Vorstösse, die auf einer langen Vorarbeit der Subkommission "Existenzsicherung" der SGK basieren und ursprünglich durch eine parlamentarische Initiative aus dem Jahre 1992 ausgelöst wurden, nämlich durch die parlamentarische Initiative 92.426, "Recht auf Existenzsicherung".
Die Kommission hat sich als erstes gesamtschweizerisches Gremium auf Parlamentsebene mit der Problematik der Armut in der Schweiz beschäftigt und Vorschläge zur Existenzsicherung und Armutsbekämpfung erarbeitet. Die Kommission hat festgestellt, dass zu den von der Armut betroffenen und durch die Armut gefährdeten Bevölkerungsgruppen verschiedene Menschen wie beispielsweise solche mit Bildungsdefiziten, aber auch Langzeitarbeitslose, dann vor allem auch Familien, alleinerziehende Eltern, insbesondere Mütter, sowie die Gruppe der Working Poor gehören. Aus diesen Gründen hat sich die Kommission nicht nur auf einen einzigen Vorstoss oder auf einen Vorschlag beschränkt, sondern sie ist davon ausgegangen, dass politische Massnahmen zur Armutsbekämpfung nicht nur die Sozialpolitik, sondern auch die Arbeitslosen- und Invalidenversicherung sowie die Sozialhilfe, aber auch die Familien- und die Steuerpolitik umfassen müssen.
Nachdem die Kommission ausgedehnte Hearings zu verschiedenen aktuellen Studien im Bereich Armut durchgeführt hat, hat sie am Schluss ein Vorstosspaket mit fünf verschiedenen Vorschlägen verabschiedet:
Als Erstes hat sie einen nationalen Aktionsplan gegen die Armut gefordert. Dieser Vorschlag ist in der Kommissionsmotion 06.3001, "Gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut", enthalten. Diese Motion hat unser Rat bereits in der letzten Session angenommen.
Als Zweites hat sie verlangt, dass vor allem die statistischen Grundlagen verbessert werden. Das ist eben die Kommissionsmotion 06.3002, die wir heute zu behandeln haben. Anders als bei der Motion "Gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut" ist der Bundesrat bei dieser zweiten Motion nicht bereit, die Annahme zu beantragen.
Als Drittes hat die Kommission auch familienpolitische Massnahmen diskutiert und einen entsprechenden Vorstoss verabschiedet. Sie verlangt nämlich, dass der Bundesrat einen Bericht mit Vorschlägen zur Harmonisierung der Gesetzgebung betreffend Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso vorlegt. Auch bei diesem Vorstoss, nämlich dem Kommissionspostulat 06.3003, ist der Bundesrat nicht bereit, die Annahme zu beantragen. Heute haben wir darüber zu beraten.
Als vierten Vorschlag hat die Kommission eine steuerpolitische Massnahme erarbeitet. Sie verlangt mittels der Kommissionsinitiative 05.471 nämlich die Steuerbefreiung des Existenzminimums. Dieser parlamentarischen Initiative wurde auch von der ständerätlichen Schwesterkommission Folge gegeben. Sie wird in einer späteren Session hier im Nationalrat zu behandeln sein.
Als Fünftes hat die Kommission Verbesserungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist in die 5. IV-Revision eingeflossen und wurde vom Nationalrat bei der Beratung dieser Revision akzeptiert. Es geht dort um die Änderung bestehenden Rechtes, nämlich von Artikel 59d des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Unser Rat hat bereits beschlossen, dass auch ausgesteuerte Personen und Personen, deren Vermittlungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann, von den arbeitsmarktlichen Massnahmen, also konkret von den Beschäftigungs- und Bildungsmassnahmen, profitieren können sollen.
Nicht akzeptiert hat die Kommission einen früheren Vorschlag zur Erarbeitung eines Sozialhilfe-Rahmengesetzes auf Bundesebene. Ursprünglich war vorgeschlagen worden, dass dazu eine Vernehmlassung durchgeführt werde. Diesen Vorschlag hat die SGK abgelehnt. Es bleiben für die heutigen Beratungen also die beiden erwähnten Vorstösse.
Als Erstes zur Motion "Armutsstatistik": Unsere Kommission hat immer wieder festgestellt, dass die statistischen Grundlagen im Bereich Armut insbesondere im Hinblick auf eine effektive Armutsbekämpfung mangelhaft sind. Das ist der Grund dafür, dass die vorliegende Motion eingereicht worden ist. Sie verlangt, dass regelmässig in der gesamten Bevölkerung die Armutsquote erhoben werde. Die Erhebungen sollen auch Auskunft über bestimmte Zielgruppen geben, beispielsweise über die finanzielle Situation von Familien, von Alleinerziehenden, von Rentnern und Rentnerinnen und von Menschen mit Behinderungen. Die Erhebungen sollen vor allem auch Auskunft geben über die Ausgaben- und Einnahmensituation dieser verschiedenen Bevölkerungsgruppen.
Die SGK macht nicht zum ersten Mal konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Statistiken. Aber es war in der Vergangenheit immer wieder so, dass Vorstösse - Motionen, Postulate -, die vom Parlament angenommen worden waren, nicht umgesetzt wurden, weil die Ressourcen dafür scheinbar fehlen. Das wurde uns in der Kommission vonseiten des Bundesrates bestätigt. Entsprechende Ausführungen hat in unserer Kommission auch die Vertreterin des Bundesamtes für Statistik gemacht. Genau das war der Grund dafür, dass unsere Kommission eine Motion eingereicht hat, die nicht nur die Verbesserung der statistischen Grundlagen verlangt, sondern die eben auch verlangt, dass ein entsprechender Finanzierungsbeschluss vorgelegt werde. Die Motion "Armutsstatistik" wurde in unserer Gesamtkommission ohne Gegenstimme akzeptiert: mit 13 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen.
Zum Postulat "Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso": Dieses Postulat war in unserer Kommission ebenfalls unbestritten. Es wurde mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung akzeptiert. Mit diesem Postulat wird einmal mehr verlangt, dass der Bundesrat konkrete Vorschläge zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos auf Bundesebene vorlege. Dieser Vorstoss ist in diesem Saal nicht neu: Ursprünglich war es eine Motion, die vom Nationalrat angenommen, vom Ständerat jedoch abgelehnt wurde. Das ist der Grund dafür, dass sich unsere Kommission entschieden hat, jetzt ein Postulat zu formulieren und den Bundesrat vor allem auch dazu zu bringen, diesen Bericht endlich auf den Tisch zu legen.
Im Namen unserer Kommission beantrage ich Ihnen deshalb, diese beiden Vorstösse - die Motion und das Postulat - anzunehmen.