Nationalrat - Sommersession 2006 - Elfte Sitzung - 20.06.06-08h00
Conseil national - Session d'été 2006 - Onzième séance - 20.06.06-08h00

06.001
Geschäftsbericht
des Bundesrates 2005
Rapport de gestion
du Conseil fédéral 2005
Erstrat - Premier Conseil
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Bericht des Bundesrates (I) 15.02.06
Rapport du Conseil fédéral (I) 15.02.06
Bericht des Bundesrates (II) 15.02.06
Rapport du Conseil fédéral (II) 15.02.06
Bestellung: BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern
Commande: OFCL, diffusion des publications, 3003 Berne
Nationalrat/Conseil national 20.06.06 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 21.06.06 (Zweitrat - Deuxième Conseil)

Wasserfallen Kurt (RL, BE), für die Kommission: Die beiden GPK haben am 15., 16., 22. und 23. Mai mit allen Bundesräten und der Bundeskanzlerin je rund zweieinhalbstündige Aussprachen durchgeführt. Dies gibt nicht nur Gelegenheit, den Geschäftsbericht zu prüfen und Nachfragen zu stellen, sondern bietet auch Gelegenheit, sich über aktuelle Themen zu informieren und die Regierungsmitglieder näher kennen zu lernen.
Vorerst, Herr Bundespräsident, möchte ich Ihnen, Ihrer Kollegin und Ihren Kollegen, der Bundeskanzlerin und allen Mitarbeitenden im Namen der GPK herzlich für die geleistete Arbeit danken, und ich bitte Sie, diesen Dank in geeigneter Form weiterzugeben. Wir lernten die Bundesratsmitglieder und die Bundeskanzlerin kennen als kühl, unternehmerisch, akademisch, politisch, fast missionarisch, stringent, spontan und tiefenpsychologisch in ihren Äusserungen zu Themen wie Datenschutz, Personalabbau, Wirtschaftswachstum, häusliche Gewalt, Visaerteilung, Bundessteuern, Rüstungsgüter oder Single European Sky. Meine Kolleginnen und Kollegen aus der GPK werden im Anschluss aus der Fülle der Themen auf einige der Themen zu sprechen kommen.
Die GPK stellen allen jeweils auch einige Fragen zu sogenannten Querschnittsthemen. Dieses Jahr waren es das Mitberichtsverfahren in den Bundesratsgeschäften und die Verwaltungsreform.
Das Mitberichtsverfahren hat als Grundlagen Artikel 15 des Verwaltungsorganisationsgesetzes und Artikel 5 der entsprechenden Verordnung. Es dient nach dem Ämterkonsultationsverfahren als Instrument der gegenseitigen Information und Antragstellung in Bundesratsgeschäften. Punkto Termine ist das Verfahren festgelegt.
Die Aussprache hat ergeben, dass das Mitberichtsverfahren als ein sinnvolles Instrument zur Ausräumung von Differenzen sehr nützlich sei und eigentlich kein Änderungsbedarf bestehe. Es solle sogar mehr eingesetzt werden, denn jeder Bundesrat müsse sich in die Geschäfte der anderen Departemente einmischen, dürfe selbst aber auch nicht überstrapaziert werden. Problematisch seien die sogenannten grünen, also vertraulichen Geschäfte, welche keine Ämterkonsultation durchleben und erst kurz vor der Bundesratssitzung nur an die dort Teilnehmenden versandt würden. Die Mitberichte zu diesen Geschäften, aber auch solche zu gewöhnlichen Geschäften würden zum Teil sehr spät eingereicht, sodass regelmässig am Dienstagabend eine gewisse Hektik in der Verwaltung ausbreche oder die Mitberichte die

AB 2006 N 1006 / BO 2006 N 1006
Bundesratsmitglieder erst kurz vor oder während der Bundesratssitzung erreichen würden. Wir hörten sogar den Ausdruck "Mitberichtsschlacht". Ob da gewisse politische Absichten mitspielen, wird wohl ein Geheimnis des Bundesrates bleiben. Ein weiterer Schwachpunkt wird auch in den Indiskretionen gesehen.
Die GPK äussern sich eigentlich nicht zu bundesratsinternen Angelegenheiten. Sie werden aber den Eindruck nicht los, dass der Termintreue doch etwas mehr nachgelebt werden sollte, um den Bundesratsmitgliedern zu erlauben, auch Rücksprache mit ihren Mitarbeitenden zu nehmen.
Als zweites Schwerpunktthema wurde die Verwaltungsreform behandelt. Es geht um 9 Querschnittsprojekte und 25 Departementsprojekte sowie um die Koordination der 45 Bibliotheken des Bundes. Ausserdem sollen 30 ausserparlamentarische Kommissionen eliminiert werden. Wir stellten unterschiedliche Begeisterung für dieses Projekt fest, obschon es als notwendig erachtet wurde. Viele Projekte würden allerdings auch ohne dieses Projekt laufen, und es muss letztlich etwas herausschauen. Es wurde mehr Dezentralisierung gefordert, mehr Kompetenzen für die Dienststellen. Die GPK stellen eine gewisse Zurückhaltung bei den Bundesräten fest, hoffen aber, dass zuletzt doch ein Ergebnis erzielt wird. In diesem Zusammenhang wurde auch nach dem Verbleib der Regierungsreform gefragt. Das ist ein Thema, das den Bundesrat schon lange beschäftigt. Sie gilt jedoch beim Bundesrat einhellig als eingeschlafen.
Die GPK fanden die Aussprachen bereichernd und informativ und danken dem Bundesrat dafür. Der Bundesrat wird heute, wie gesetzlich vorgeschrieben, durch den Bundespräsidenten vertreten, was innerhalb der Kommission auch gerügt wurde, da tiefergehende departementale Fragen hier im Plenum so nicht beantwortet werden können. Die GPK wird sich darüber noch aussprechen und gegebenenfalls Anträge stellen.
Ich bitte Sie, den Geschäftsbericht des Bundesrates zur Kenntnis zu nehmen.

Glasson Jean-Paul (RL, FR), pour la commission: Les Commissions de gestion se sont intéressées dès l'an passé aux affaires de corruption en relation avec la délivrance de visas dans nos missions à l'extérieur. La cheffe du Département fédéral des affaires étrangères avait d'emblée annoncé des mesures propres à éviter le renouvellement de ces faits, à rendre attentifs les chefs de mission au phénomène et à les appeler également à leurs responsabilités en la matière. Plusieurs cas ont défrayé la chronique et le Ministère public de la Confédération (MPC) a ouvert des enquêtes pénales.
On ne peut aborder cette problématique sans rappeler deux éléments: tout d'abord, le nombre important de visas délivrés par nos représentations à l'étranger, soit plus d'un demi-million chaque année, et, ensuite, l'attrait que notre pays exerce pour des ressortissants de pays où la situation générale et notamment économique est défavorable.
La dernière affaire découverte au Pakistan a révélé que des pratiques maffieuses existaient également. Le cas d'Islamabad présente ainsi tout une gamme de problèmes pouvant survenir dans de tels pays. Manifestement, notre représentation diplomatique et consulaire là-bas était défaillante. C'est le moins qu'on puisse dire. Des erreurs de procédure ont été découvertes et le MPC, après étude, a finalement diligenté une enquête en la matière. De son côté, le département a réagi énergiquement, en remplaçant totalement le personnel, tant expatrié que local, jusqu'à l'ambassadeur lui-même. Le tout est examiné avec rigueur par la centrale, qui a pris les choses en mains. Etait-elle restée sans réactions durant l'année passée? On peut se poser la question, mais on ne saurait l'affirmer d'emblée.
Toutefois, les CdG ont chargé la sous-commission que je préside de mettre en lumière les défaillances actuelles qui demeurent, de faire des comparaisons avec les autres pays et de suivre l'évolution de la situation et les mesures prises par le département. Vous avez pu voir qu'on allait engager notamment un inspecteur, en particulier pour l'histoire des visas. Je suis moi-même en contact avec Madame la conseillère fédérale Calmy-Rey pour suivre les événements à Islamabad et dans les pays à risque, où l'on ne peut exclure la découverte de nouveaux cas. Il s'agira aussi pour la sous-commission de déceler quelles sont les mesures techniques, financières et de personnel à mettre en oeuvre pour éviter le renouvellement de ces problèmes à l'avenir. Nous assumerons le suivi de cette problématique de façon active et permanente.
Concernant le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports, suite à l'affaire des hélicoptères dont l'évaluation avait fait l'objet de critiques vives ici, la sous-commission dirige une étude du Contrôle parlementaire de l'administration, qui a pour mission d'examiner les processus établis. On sait que la Commission de la concurrence s'est saisie de l'affaire des hélicoptères en ouvrant une pré-enquête. Nous n'allons donc pas téléscoper les deux enquêtes, mais, pour notre part, nous étudierons en amont quels sont les modes de faire, en mettant en lumière les points litigieux et contestables de la planification de l'acquisition d'armement. Nous en tirerons des conclusions intermédiaires en fin d'année.

Gadient Brigitta M. (V, GR), für die Kommission: Aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen werde ich mich auf ein einziges Thema konzentrieren: die Personalpolitik, welche Anlass zu zunehmender Besorgnis gibt - dies nicht bei der von uns verlangten Berichterstattung durch den Bundesrat; diese entspricht jetzt unseren Anliegen. Wir haben mit dem Bundesrat und den Finanzkommissionen auch ein Reglement verabschieden können, das den Rahmen dafür bildet. In diesem Jahr haben wir auch zum ersten Mal den gewünschten Soll-Ist-Vergleich erhalten, welcher Informationen über die Lohnentwicklung, den Frauenanteil, die Sprachgruppen, die Lernenden usw. gibt und es uns ermöglicht, Schlussfolgerungen über die Entwicklung, über Verbesserungen und über das Funktionieren der Personalpolitik zu ziehen. Auch die von Bundesrat und Parlament beschlossene Reduktion der Personalausgaben läuft. Dabei gibt es wichtige und gute Begleitmassnahmen, insbesondere auch die interne Weitervermittlung. Fast 70 Prozent der vom Abbau betroffenen Personen konnten intern weitervermittelt werden, sodass es im Jahr 2005 bei einem Abbau von 1200 Stellen noch zu 26 Entlassungen kam, was nicht viel, aber aus der Sicht der Betroffenen natürlich trotzdem hart ist. So weit, so gut.
Grosse Sorge bereiten uns aber die Rückmeldungen der Personalverantwortlichen aller Departemente. Aufgrund der grossen Restrukturierungsprozesse und des fortschreitenden Personalabbaus bei gleichzeitig nicht weniger, ja oft sogar noch zunehmenden Aufgaben wächst der Druck auf das Personal immer mehr. Es kommt dazu, dass der Bund längst nicht mehr der gute und verlässliche Arbeitgeber ist, der er einmal war. Zwar hält sich das Vorurteil, dass die Bundesangestellten eine privilegierte Stellung geniessen, hartnäckig. Die Realität sieht aber anders aus. Neben dem erwähnten Abbau kann der Bund auch bei den Löhnen nicht mit der Privatwirtschaft Schritt halten. Die Lohnschere öffnet sich bereits ab dem Bereich des mittleren Kaders. Bei den Lohnmassnahmen ist der Bund ebenfalls sehr zurückhaltend, so erhielt das Bundespersonal im März dieses Jahres lediglich eine einmalige und unversicherte Zulage von 1,4 Prozent.
Diese Situation zeigt bereits Auswirkungen auf die Altersstruktur. Der Bund verlor bei den unter 40-Jährigen rund 7 Prozent der Angestellten. Auch bei den Lernenden sieht der Vergleich zur Privatwirtschaft schlecht aus. Die Anzahl Lernender konnte zwar erhöht werden, aber in den letzten Jahren fanden nur gerade 20 Prozent von ihnen nach Abschluss ihrer Ausbildung in der Bundesverwaltung eine Stelle. Der Vergleichswert bei Schweizer Unternehmen liegt bei gut 60 Prozent.
Fazit: Alle Befragungen zeigen grosse Arbeitsunzufriedenheit und Resignation.
Sämtliche Departemente haben Massnahmen getroffen, um diese Situation aufzufangen und Verbesserungen herbeizuführen - das ist anzuerkennen. Das geht von Coaching,

AB 2006 N 1007 / BO 2006 N 1007
Motivationsmassnahmen, verbesserter Kommunikation bis hin zu vermehrter Wertschätzung. Dabei ist die Führung besonders gefordert, die diesbezüglich auch verstärkt geschult wird. Aber schon bei der Weiterbildung gibt es dann Probleme. Zwar wird diese als wichtiges Anliegen erkannt, aber die Mittel dafür wurden trotzdem massiv gekürzt. Gutes und engagiertes Personal ist aber eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren unseres Staatswesens. Da kann und darf es nicht nur ein lästiger Kostenfaktor und Opfer rigoroser Sparpolitik sein, sondern muss vielmehr in die anstehenden Prozesse vermehrt eingebunden werden und vor allem auch die ihm zukommende Wertschätzung erfahren. Die GPK wird die Entwicklung im ganzen Personalbereich deshalb auch in den nächsten Jahren eng begleiten.

Meier-Schatz Lucrezia (C, SG), für die Kommission: Im Rahmen unserer Oberaufsicht namentlich über die Bundeskanzlei und das EJPD nehmen wir uns verschiedener Themen an. In den letzten Jahren habe ich immer wieder den Fokus auf die Effizienzvorlage gelegt. Ich verzichte dieses Jahr bewusst darauf, dieses Thema aufzugreifen, da gegenwärtig verschiedene Abklärungen und Evaluationen im Gange sind. Mit grösster Sicherheit werde ich aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder darüber sprechen.
Ich lege daher den Fokus auf zwei andere Punkte. Erstens greife ich jene Themenfelder auf, die im EJPD offenbar keine Priorität geniessen. Zweitens werde ich noch kurz ein Thema aufgreifen, mit welchem sich die Bundeskanzlei auseinander setzen musste und das für einigen Wirbel in der Öffentlichkeit gesorgt hat. Ich spreche von der Beglaubigung von Unterschriften in den Gemeinden.
Zuerst aber zum EJPD: Ein Blick in die Umsetzung der festgelegten Jahresziele des Departementes verrät eine Prioritätenordnung, die möglicherweise auch die politische Haltung des Departementschefs widerspiegelt, nicht aber unsere eigenen Aufträge. Zuerst aber sei positiv vermerkt, dass verschiedenste Vorlagen in Erarbeitung sind oder bereits dem Parlament zur Beratung überreicht wurden. Ich konzentriere mich daher hier ausschliesslich auf weitere, durchaus ebenfalls quantifizierbare politische Ziele, die der Bundesrat in das Legislaturplanungsprogramm aufgenommen hatte und die das EJPD im Jahr 2005 hätte umsetzen müssen; denn uns obliegt das politische Controlling des Bundesrates. Der Bundesrat hat daher nicht nur die prioritären Massnahmen, sondern neu auch die übergeordneten Werte zuzuteilen - damit sind natürlich die Indikatoren gemeint -, damit wir eine bessere Voraussetzung für die Erfolgskontrolle erhalten.
Selbst wenn der vom Parlament abgelehnte Bundesbeschluss über Ziele der Legislaturplanung 2003-2007 auf einer sehr allgemeinen Ebene blieb und dieser vom Bundesrat unterbreitete Beschluss auch nicht gesetzlich verpflichtend gewesen wäre, muss doch festgestellt werden, dass sich das EJPD initial verschiedenen Themen verschrieben hatte, einige jedoch nicht oder nur unter Druck oder nur mit grösster Verzögerung anging. Auffallend ist, dass gewisse Gebiete, so die Verbesserung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen oder die Ratifizierung gewisser internationaler Abkommen, eine doch nicht unbedeutende Verzögerung erfahren. Folgende Bereiche hätten im letzten Jahr eine höhere Aufmerksamkeit verdient:
Als Erstes sei die Ratifikation des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen erwähnt. Die Schweiz hat ihr damals erklärtes Ziel verpasst und figuriert somit nicht unter den zwanzig Ländern, die im Kampf gegen die Folter mit gutem Beispiel vorangehen. Auch hat das EJPD das Ziel verpasst, welches es sich selber gegeben hatte, nämlich im Jahr 2005 die entsprechende Botschaft zu verabschieden. Die Vorarbeiten nach Abschluss der Vernehmlassungsfrist ziehen sich in die Länge, obschon die Vernehmlassungsantworten klar interpretierbar sind und die Stossrichtung der Vorlage somit auch vorgegeben ist.
Ein weiteres nichterreichtes Ziel betrifft das Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996. Der Grund der Verzögerung sei der damals noch fehlende Bericht der Expertenkommission Kinderschutz. Mittlerweile liegt aber der Bericht seit einigen Monaten vor. Eine Vernehmlassung wurde jedoch bis heute nicht lanciert. Auch fällt auf, dass der Bereich der Rechtshilfe keine Fortschritte erzielte. Es liegt keine Botschaft zu einem Vertrag über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor, weder mit Brasilien noch mit Argentinien. Die Begründungen, die nachgeliefert werden, sind nicht schlüssig. Weiter sei noch erwähnt, dass die Botschaft zur Ratifizierung des Haager Wertpapierübereinkommens ebenfalls eine grössere Verzögerung erfahren hat, obschon, wie im Falle der Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Folterkonvention, die Aufnahme der Botschaft überwiegend positiv war.
Schliesslich wurde im Bereich der inneren Sicherheit die für 2005 geplante Botschaft zu einem Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus plötzlich um mehrere Jahre verschoben. Das EJPD schlägt nun vor, dass die angestrebte Verbesserung erst im Rahmen der Revision des StGB realisiert werden soll, obschon klar war, dass auch dieser Bereich der inneren Sicherheit parallel zur Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit hätte angegangen werden müssen.
Ob diese Verzögerungen auf sehr knappe Personalressourcen oder auf die fehlende Sensibilität für die obengenannten Themen zurückzuführen sind, muss Bestandteil weiterer Analysen sein.
Nun noch kurz zum zweiten Thema, zur Beglaubigung von Unterschriften in den Gemeinden: Nach dem Sturm im Wasserglas, welchen die Initianten der Einbürgerungs-Initiative ausgelöst hatten, wurde mit Kritik nicht gespart. Umso wichtiger war es, dass die Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei innert Kürze und mit kriminalistischer Präzision die fraglichen Unterschriften als entweder gültig oder ungültig ausmachte. Die Bundeskanzlei nutzte denn auch diesen Vorfall, um die Abläufe mit den Gemeinden nochmals zu testen und um die Gemeinden auf die verschiedenen Richtlinien und Weisungen und die Schwierigkeiten hinzuweisen. Die mit den Gemeinden geknüpften Kontakte erlaubten den Betroffenen, das Fazit zu ziehen, dass das Verfahren insgesamt gut sei und die Gemeinden ihre Arbeit zuverlässig und zeitgerecht erledigen würden.
Das Zusammenspiel zwischen der Bundeskanzlei und den politischen Gemeinden ist gut. Selbst das Bundesgericht hielt in einem Urteil im Jahr 2005 fest: "Die Bundeskanzlei nimmt ihre gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit den Stimmrechtsbescheinigungen äusserst umsichtig wahr und interveniert bei den Gemeinden vor Ablauf der Sammelfrist." Das Bundesgericht bestätigte somit, dass das Verfahren gut abläuft. Im Wissen um die hohen Ansprüche an dieses Verfahren bleibt die Qualitätssicherung nicht nur im Bereich der Stimmrechtsbescheinigung, sondern auch generell im Bereich der Handhabung der politischen Rechte ein zentrales Anliegen. Es ist daher zu begrüssen, dass die Bundeskanzlei auch weiterhin diesem sensiblen Thema ein besonderes Augenmerk schenkt.

Binder Max (V, ZH), für die Kommission: Ich äussere mich zum UVEK und dort vor allem zur Informationsgesellschaft.
"Information und Kommunikation sind das halbe Leben", habe ich kürzlich in einem Vortrag eines Kommunikationsberaters gehört. Information und Kommunikation sind aber nicht nur Sache des einzelnen Bürgers, der einzelnen Bürgerin. Auch der Bundesrat hat seit 1998 eine Strategie für eine Informationsgesellschaft Schweiz; diese sollte auf 2006 revidiert werden. Die GPK hat sich diese Bundesratsstrategie etwas näher angeschaut. Der Bundesrat schreibt im Geschäftsbericht 2005: "Der 7. Bericht der Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft und die Aktualisierung der Strategie für eine Informationsgesellschaft der Schweiz nach 2005 konnten im Berichtsjahr nicht wie geplant zur Kenntnis genommen bzw. verabschiedet werden, weil die Koordination mit sachverwandten Geschäften zu Verzögerungen

AB 2006 N 1008 / BO 2006 N 1008
führte." Zwischenzeitlich hat der Bundesrat am 18. Januar 2006 die revidierte Strategie von 1998 verabschiedet.
Die Subkommission EDI/UVEK der GPK hat am 17. November 2005 dem Bakom einen Besuch abgestattet. Dabei haben wir festgestellt, dass die Entwicklung der Informationstechnologie rasant voranschreitet. Wir haben nun gleichzeitig aber auch festgestellt, dass es noch kaum politische Instrumente gibt, um diese Entwicklung nachzuvollziehen und zu verarbeiten. Deshalb hat der Bundesrat die Strategie aus dem Jahre 1998 angepasst - aus unserer Sicht allerdings nur in wenigen Punkten. Den Neuerungen seit 1998 ist, aus unserer Sicht, eigentlich zu wenig Rechnung getragen worden. Uns interessierte deshalb, warum der Bundesrat nicht mit einer wirklichen Erneuerung und Erweiterung seiner Strategie aufgewartet hat. Herr Bundespräsident Leuenberger hat uns dahingehend geantwortet, dass dem Bundesratsbeschluss eine heftige "Mitberichtsschlacht" vorausgegangen sei; daraus hätte resultiert, dass die Strategie nur beim Gesundheitswesen und bei E-Government weiterverfolgt werden solle. Nach Ansicht der GPK braucht es aber zusätzlich eine Vernetzung und ein Kompetenzzentrum.
Der Bundesrat hat einigen Aufwand für die Erneuerung dieser Strategie betrieben; es haben an diesen Revisionsarbeiten, die insgesamt 18 Monate dauerten, insgesamt mehr als 150 Fachpersonen aus Verwaltung, Wirtschaft, Forschung und verschiedenen Verbänden teilgenommen.
Mit Schreiben vom 23. November 2005 regte die GPK die Schaffung eines Kompetenzzentrums innerhalb der Bundesverwaltung zur Beobachtung und Förderung der Informationsgesellschaft in der Schweiz an; dieses Kompetenzzentrum sei auch mit den nötigen Mitteln auszustatten. Der Bundesrat hat uns geantwortet, dass er eigentlich grundsätzlich für dieses Anliegen Verständnis habe, dass aber aufgrund der anhaltenden Sparverpflichtungen der Bundesverwaltung und der damit verbundenen Prioritätensetzungen der Aufbau einer solchen neuen Einheit zur Technologiebeobachtung nicht möglich sei. Um aber unseren Anliegen mindestens teilweise Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat eine Alternative hiezu beschlossen, wobei die vielfältigen, dezentral vorhandenen Fachressourcen besser vernetzt werden sollen. Wir haben auch darüber diskutiert, ob die Informationsgesellschaft - Kommunikationstechnologie usw. - nicht Chefsache sein sollte. Herr Bundespräsident Leuenberger sagte uns, in der Schweiz sei das mit dem Chef so eine Sache. Das lässt tief blicken. Wir haben durchaus Verständnis für diese Antwort, möchten aber Herrn Bundespräsident Leuenberger doch bitten, in dieser Richtung nicht lockerzulassen und die Konzentration der Informations- und Kommunikationsgesellschaft weiter voranzutreiben.
Allerdings sei auch nicht verhehlt, dass gewisse Erfolge erzielt werden konnten. Vor allem konnten in Bezug auf die elektronische Stimmabgabe im Jahr 2005 etliche Pilotversuche in den Kantonen Neuenburg und Zürich durchgeführt werden. Man hat dabei festgestellt, dass die Gewährleistung vor allem der Kontrolle der Stimmberechtigung, aber auch des Stimmgeheimnisses und der Erfassung aller Stimmen sowie der Ausschluss jeglichen Missbrauches bewiesen werden konnten. Es ist also ein durchaus erfolgreiches Projekt; seit 2003 sind fünf solcher Versuche absolut pannenfrei verlaufen. Unser Wunsch an Herrn Bundespräsident Leuenberger ist es, dass er in dieser Sache nicht lockerlässt und vielleicht künftig ein solches Kompetenzzentrum schafft, auch wenn der Weg dahin schwierig sein wird.

Roth-Bernasconi Maria (S, GE): Les différentes auditions des conseillers fédéraux devant la Commission de gestion nous ont démontré une fois de plus que le nerf de la guerre, c'est l'argent. En effet, dans plusieurs domaines, comme par exemple les contrôles fiscaux, le travail ne peut pas être fait correctement parce que les ressources financières manquent. Le malheur de la politique de la majorité bourgeoise est qu'elle demande d'abord combien d'argent on doit dépenser pour quel domaine, au lieu de faire l'inverse en demandant quels buts on veut atteindre et rechercher ensuite les moyens pour le faire. Ainsi, on ne peut pas augmenter les crédits pour la formation, par exemple, comme on le voudrait, parce que l'hystérie des économies s'applique à tous les domaines, même à ceux qui, en fin de compte, permettront d'obtenir un rendement plus élevé que l'investissement consenti.
De même, la réforme de l'administration, qui était l'un des thèmes transversaux discutés par la commission, ne doit pas se faire sous l'angle des économies uniquement. Cette réforme n'est pas un programme d'allègement bis et ne doit pas le devenir. Une bonne réforme a besoin du soutien du personnel concerné, et vous ne l'aurez pas si vous associez la réforme de l'Etat à des mesures d'économies. Si beaucoup de personnes sont prêtes à collaborer à une réforme pour atteindre plus d'efficacité et rationaliser les procédures, elles demandent également que l'on apprécie leur travail et qu'on les estime à leur juste valeur. On ne peut donc pas, comme le fait notamment un des conseillers fédéraux, parler d'un "atelier protégé" lorsqu'on parle du personnel de la Confédération, et en même temps attendre des personnes concernées qu'elles participent avec joie et bonheur au processus de réforme que vous initierez.
Je dirai encore un mot sur la sécurité intérieure, un des thèmes abordés par le Conseil fédéral. On n'a parlé que de l'Euro 2008 - c'est d'actualité, c'est vrai - et de la loi sur le hooliganisme, alors que la sécurité intérieure concerne beaucoup d'autres domaines. Je suis donc restée sur ma faim. En effet, qu'en est-il de la violence quotidienne, de la violence domestique, de la violence sociale vécue par les personnes sans emploi, par exemple? Pas un mot! Nous avons posé des questions au sujet de la violence domestique au conseiller fédéral s'occupant de la sécurité intérieure et à celui qui est responsable du Bureau fédéral de l'égalité entre femmes et hommes. Le premier nous a dit, dans une réponse très brève: "Cette thématique est de la compétence des cantons." Et c'est tout! Pas un mot sur le fait qu'en Suisse, une femme sur cinq est victime de violence domestique et que la maison est le lieu où elle risque le plus sa vie. Le drame de Corinne Rey-Bellet a rendu visible cette problématique, mais qui a analysé ce fait divers grave d'un point de vue sociologique? Ce n'est pas parce que le mari de cette skieuse était psychologiquement atteint que l'on peut comprendre ou excuser son acte. La violence contre les femmes est en effet l'expression la plus brutale de l'inégalité entre les sexes telle qu'elle existe encore aujourd'hui. C'est la raison pour laquelle nous aurions aimé recevoir des réponses un peu plus pertinentes et un peu plus fondées.
En effet, dans le rapport de gestion, on nous dit que l'objectif par rapport à ce thème a été atteint puisqu'un séminaire a eu lieu et qu'il a rencontré un vif intérêt de la part des spécialistes. Une fois de plus, c'était tout. Or lors de l'audition du conseiller fédéral responsable de ce dossier, nous avons demandé quelles étaient les conclusions de ce séminaire, son contenu, qui était l'acteur principal et quelles conclusions ont été tirées. Nous voulions également savoir si on avait étudié les profils des auteurs de violence et quelles mesures préventives la Confédération pensait mettre en oeuvre pour lutter contre ce fléau qui concerne encore aujourd'hui beaucoup de femmes et quelques hommes. Nous n'avons pas reçu de réponses à ces questions.
Le rapport que nous avons reçu ensuite concernait l'inégalité salariale, qui est aussi un thème important, mais, par rapport à la violence domestique, rien. Est-ce que c'est parce que ce thème n'est pas porteur, parce qu'on nous dit que l'égalité n'est plus un thème attrayan? ou est-ce parce que ces violences se passent souvent dans l'ombre, de manière cachée et dérangent moins que le bris de quelques vitres lors d'un match de football?
Dans tous les cas, nous attendons avec impatience le rapport promis suite au postulat Stump 05.3694 sur les causes de la violence dans l'environnement proche.
Mes collègues vont parler des autres thèmes importants aux yeux du groupe socialiste.

AB 2006 N 1009 / BO 2006 N 1009

Müller Geri (G, AG): Der Geschäftsbericht des Bundesrates soll ein Instrument sein, das dem Parlament als Armatur dienen müsste, damit es als Parlament Hinweise erhält, wie man die Ziele besser erreichen könnte. Deshalb ist die Arbeit des Bundesrates ja nur die eine Sache. Ein anderer wesentlicher Teil ist die Verwaltung, welche die Tätigkeiten dann wirklich auch ausführt und in aller Regel eine sehr gute Arbeit macht. Die grüne Fraktion findet es wichtig, dass dies hier mindestens einmal auch gesagt wird, nachdem man ja so oft hört, dass man ohne Qualitätseinbusse beim Personal beliebig abbauen könnte.
Ich komme damit auf die Rolle des Parlamentes zu sprechen, das schliesslich auch das Gremium ist, welches sagt, wie man die Ressourcen einsetzt, dann eben auch bestimmt - wie meine Kollegin schon vorhin gesagt hat -, wohin die Reise gehen könnte, und darauf hinweist, wenn man launisch am Geldhahn spielt. Im Geschäftsbericht steht in Bezug auf den allgemeinen Zustand der Schweiz, dass wir unseren Wohlstand nur halten könnten, wenn wir als verlässliche und kooperative Partner im Ausland wahrgenommen würden; schliesslich sei die Schweiz keine Insel, sie sei auf verschiedenen Ebenen mit der Welt verbunden. Da hat der Bundesrat natürlich Recht. Umso mehr erinnern wir ihn daran, dass wir uns verpflichtet haben, verschiedene Dinge anzugehen, ich nenne als Beispiel die Millenniumsziele sowie den Konsensus von Monterrey im Jahr 2002. Wir haben diese umzusetzen; doch sind wir noch weit von diesem Ziel entfernt und deshalb angehalten, dies bei der nächsten Budgetierung zu berücksichtigen.
Dazu gehört auch die Mitverantwortung für die Schicksale auf der Welt. Es kann ja nicht sein, dass die Schweiz mit dubiosen Rohstoffhändlern, Banken, welche beliebig die Prinzipien ändern, Waffenschiebern und anderen Rufschädigern in Verbindung gebracht wird. Die Schweiz muss sich offiziell von solchen Machenschaften distanzieren, das heisst auch, dass wir davon nicht profitieren dürfen. Wir wollen uns solidarisch mit den Opfern dieser Politik zeigen und müssen Verantwortung für die Verliererinnen und Verlierer dieses weltweiten Systems übernehmen. Dazu gehören die Millionen von "Wirtschaftskriegsflüchtlingen", welche zu über 95 Prozent von armen Ländern betreut werden. Bedenken wir das, wenn wir an die wenigen denken, welche es bis an unsere Grenze schaffen. Wir haben uns weiter verpflichtet, das Kyoto-Protokoll umzusetzen. Es ist uns klar, dass dies nicht ganz schmerzfrei gelingen kann. Dennoch können wir es uns nicht leisten, uns alleine dank viel Geld von dieser Verantwortung freizukaufen. Die Schweiz und die Welt haben Besseres verdient.
Wir gratulieren dem Bundesrat zur Realisierung des Zieles 7. Die erste Schweizer Resolution im Rahmen der Uno-Menschenrechtskommission zum Thema "transitional justice" ist lanciert. Hier steht die Stärkung der Menschenrechte nach Konflikten im Zentrum. Allerdings müsste die Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konventionen aufgrund ihrer neutralen Rolle wieder viel mehr bei Konflikten eingreifen. Neutralität heisst ja nicht nichts machen. Neutralität heisst, die Interessen der Konfliktparteien nicht mit den eigenen zu vermischen. Deshalb ist es erlaubt respektive sogar Pflicht, die Stärkeren an den Gesprächstisch zu zwingen, damit die Schwächeren überhaupt Luft erhalten, um sich zu erklären. Ich denke da an den Nahost-Konflikt, an den Kosovo-Konflikt, an Sudan und viele andere Kriegsschauplätze. Hier hat die Schweiz im letzten Jahr oft einen orientierungslosen Eindruck gemacht, was den zuvor zitierten Allgemeinzustand der Schweiz erheblich gefährden kann. Ich erinnere an die militärische Zusammenarbeit mit Kriegsparteien wie Israel, Pakistan, Irak, und ich erinnere daran, dass bei der Kosovo-Deklaration die verschiedensten Signale von der Weltgemeinschaft verschieden aufgenommen worden sind. Ich erinnere an die Beziehung zu den USA, welche im Zusammenhang mit den Ereignissen in Irak, in Pakistan und in Guantánamo Menschenrechte verletzt haben, gegen die die Schweiz nicht dezidiert genug interveniert hat. Der Bundesrat arbeitete in der Aussenpolitik selten konsistent. Es waren dort oft zu viele Köche am Werk - ich habe hier bewusst nur die männliche Form gewählt.
Zur Bildung: Hier sind in den nächsten Jahren gewaltige Investitionen zu machen, wenn wir den Zug nicht ganz verpassen wollen. Ich denke dabei an die familienergänzende Kinderbetreuung, die uns vermutlich einiges kosten wird. Ich denke an die Blockzeiten, ich denke aber auch an die Positionierung der Schweiz im europäischen Forschungs- und Bildungsraum, welche erst teilweise realisiert worden ist. Hier gelange ich mit dem Appell an das Parlament: Wir sind gefordert, grössere Beiträge zu sprechen!
Bei der Gesundheit - und das hängt ja teilweise auch mit der Bildung zusammen - fehlt noch immer ein Gesamtüberblick über die Wirkungsfelder der einzelnen Faktoren. Offensichtlich ist die zunehmend auseinander driftende Einkommensverteilung mit ein Problem, nicht nur für die betroffenen Individuen, sondern auch für die Steuerquote.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement meldet, die Verbesserung des Flüchtlingsschutzes sei umgesetzt. Was damit gemeint ist, kann ich mir nur schwer vorstellen. Tatsache ist, dass es immer schwieriger wird, als Flüchtling anerkannt zu werden, und es ist auch Tatsache, dass es die Asylsuchenden immer schwerer haben. Als Beispiel seien die Haftbedingungen von Familien und Kindern in Ausschaffungshaft zu erwähnen, welche notabene nicht kriminell waren.
In Bezug auf den Bereich der inneren Sicherheit verweise ich auf das, was meine Kollegin Maria Roth-Bernasconi gesagt hat, weil meine Zeit abgelaufen ist. Ich hätte es gerne noch auf Deutsch wiederholt, ist es doch ein sehr wichtiger Aspekt, dass wir mehr Gewicht darauf legen sollten, was zu Hause passiert, als darauf, was mit Phantomen passiert.

Veillon Pierre-François (V, VD): L'entretien avec Madame la conseillère fédérale Calmy-Rey à propos de la gestion du Département fédéral des affaires étrangères en 2005 a été l'occasion pour la Commission de gestion d'aborder l'affaire des visas à l'ambassade d'Islamabad. Notre collègue Glasson en a déjà parlé tout à l'heure, mais permettez-moi d'y revenir. Je qualifie cette affaire de grave en termes de fonctionnement de nos représentations diplomatiques.
D'abord les faits: le DFAE était au courant depuis 2005. Un rapport de pays amis - l'expression est du DFAE - avertissait Berne d'irrégularités au service des visas de l'ambassade d'Islamabad. Une enquête interne a alors été ouverte, qui a mis en évidence une centaine de cas d'abus pour le seul mois de septembre 2005. L'affaire est sortie dans la presse suisse au début mars 2006, suite à des révélations dans un quotidien pakistanais: on apprend qu'un employé local de l'ambassade aurait exigé des faveurs sexuelles de la part de deux femmes en échange d'un visa pour la Suisse. Mais l'affaire a bien vite pris des proportions beaucoup plus importantes et a révélé l'existence d'un véritable réseau maffieux autour du service des visas de cette ambassade.
En avril 2006, le DFAE ordonne une enquête administrative. Les conclusions suivantes tombent le 17 mai dernier:
1. L'organisation de la chancellerie de l'ambassade de Suisse à Islamabad présentait des lacunes et, vu une définition insuffisante des responsabilités dans le domaine des visas, il y avait un risque élevé que des employés affectés à cette tâche puissent commettre des abus.
2. Le chef de chancellerie a négligé ses devoirs de surveillance et de contrôle.
3. Il n'y a pas d'indices selon lesquels le chef de chancellerie ou un employé suisse serait impliqué dans les activités pour lesquelles des employés locaux de l'ambassade sont poursuivis par les autorités pakistanaises.
Le DFAE a pris dans le même temps les cinq mesures suivantes.
Première mesure: une enquête administrative est ouverte et concerne le chef de chancellerie, le chef de mission, ainsi que ses prédécesseurs, ces derniers au titre de leur responsabilité dans la direction de l'ambassade.

AB 2006 N 1010 / BO 2006 N 1010

Deuxième mesure: l'ensemble du personnel de l'ambassade est remplacé; le personnel local reçoit son congé; les collaboratrices et les collaborateurs suisses sont affectés ailleurs.
Troisième mesure: le service des visas est provisoirement fermé. Seuls des visas pour des représentants gouvernementaux ou des délégations officielles sont délivrés.
Quatrième mesure: la coopération se poursuit avec les autorités d'enquête pakistanaises.
Cinquième et dernière mesure: le personnel du consulat général de la Suisse à Karachi est lui aussi remplacé et son organisation renforcée.
Que penser de cette situation? J'aimerais faire une brève analyse au nom du groupe UDC. Sur le plan général, quand on délivre plus de 500 000 visas par année - et c'est de la Suisse dont je parle -, la qualité de la procédure d'octroi doit être irréprochable. Il faut répéter que les problèmes de migration sont le plus grand défi posé à la politique étrangère actuelle et future. Enfin, la participation prochaine de la Suisse à l'Espace Schengen donne de surcroît de nouvelles responsabilités en matière d'octroi de visas.
Sur le plan de la direction opérationnelle du Département fédéral des affaires étrangères, on peut se poser des questions. La problématique des pays à tendance migratoire, avec une très forte pression de leurs ressortissants pour entrer en Suisse, est connue. On n'en a pas assez tenu compte jusqu'à aujourd'hui au département. J'en veux pour preuve le fait que plusieurs affaires d'irrégularités dans le domaine des visas avaient déjà été découvertes ces dernières années au Pérou, en Erythrée et au Yémen.
Il est temps de dépasser le cadre feutré des représentations diplomatiques et de mettre beaucoup plus de rigueur dans l'organisation, les procédures et le contrôle en matière d'octroi des visas. A ce titre, le cahier des charges du chef de mission doit accorder plus d'importance au management de son équipe.
Enfin, sur le plan des relations avec les pays amis, l'image de la Suisse donnée par cette affaire est déplorable. On constate que ce sont ces pays qui ont informé Berne l'année dernière de l'affaire d'Islamabad. C'est un comble! Les représentations diplomatiques de ces pays amis dans les pays à risque sont, semble-t-il, bien mieux structurées s'agissant de la détection des fraudes. Elles ont par exemple sur place des plates-formes policières spécialement formées, et je pose la question suivante: pourquoi ne pas reprendre à notre compte cette solution?
Il existe, sur la base des informations que nous avons reçues, une vingtaine de pays sensibles. Alors, on peut se demander où aura lieu la prochaine affaire de visas.
Le Conseil fédéral doit réagir vite. Le Département fédéral des affaires étrangères a naturellement pris un certain nombre de mesures au niveau des inspections, mais pas, à ma connaissance, au niveau de l'organisation et de nouvelles procédures.
On nous parle de moyens supplémentaires nécessaires, de budget additionnel. Peut-être, mais encore faudra-t-il que l'on nous démontre que la problématique de l'octroi de visas a trouvé des réponses opérationnelles, structurelles et durables. Le Conseil fédéral pourrait à cette occasion réfléchir en termes de priorités budgétaires, ou encore en termes de redéploiement de certains agents - je pense en particulier et par exemple aux attachés de défense.
La commission va bien naturellement suivre l'évolution de ce dossier.

Waber Christian (E, BE): Die EVP/EDU-Fraktion dankt dem Bundesrat für seine sehr gute Arbeit und das grosse zeitliche Engagement, das er immer wieder an den Tag legt. Glanz und Gloria sind dem Bundesrat fremd. Still und bescheiden erledigt er fast alle Geschäfte hinter verschlossenen Türen. Für eine gute Zielerreichung ist das nicht immer der beste Weg. Ich glaube, dass auch die Bundesräte vermehrt - gemeinsam oder auch alleine - mit ihren Taten in der Öffentlichkeit auftreten und auch ein wenig "bluffen" könnten, welche gute Taten sie zum Wohle des Landes vollbringen.
"Wohlstand vermehren und Nachhaltigkeit sichern": Das ist ein grosses Oberziel des Bundesrates. Es würde uns allen zum Wohle gereichen. Nun, nicht alles, was Geld und Gold ist, ist Zeichen des Wohlstandes. Es gibt auch andere Dinge, die nachhaltig sind und zum Wohlstand beitragen könnten. Das wären auch Mut zur Ethik, Mut zum Anderssein, Mut, um auch darauf hinzuweisen, dass Geld rosten kann und dass die Motten Gold fressen, Verzicht auf einen globalen Irrsinn der Machbarkeit der Gottmenschen. Ich glaube, dass gerade auch die Vernehmlassung zum Gesetz über die Forschung am Menschen darauf hinweist, dass auch die Schweiz diesem Irrsinn erlegen ist und hier mitmachen will, was weltweit eben in den Irrsinn führt.
"Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stärken": Manchmal wäre weniger mehr, und es würde auch hier dem Bundesrat gut anstehen, wenn er weniger Vorlagen ins Parlament bringen und dafür Bestehendes durchsetzen würde. Der Ausgleich des Bundeshaushaltes ist auf die Dauer zu sichern. Solange aber die Ziele nur mit einer Schuldenzunahme erreicht werden, verwandelt sich der vermeintliche Segen in einen Fluch.
"Die demografische Herausforderung": Das ist in Zukunft sicher ein Schwerpunkt. Der Staat kann selber keine Kinder zeugen. Vieles wird unternommen und dargeboten, wie man sich dieser demografischen Herausforderung stellen könnte. Gerade hier rufe ich den Bundesrat auf, auch den Mut zu haben, einmal zu all den Frauen zu stehen, die daheim am Herd ihre Arbeit verrichten, ohne staatliche Unterstützung zu den Kindern schauen, daheim ihre Erziehungsaufgabe wahrnehmen und ihre Zeit investieren, damit es unserem Staat gut geht, damit die Kinder ein Zuhause haben. Auch hier wäre es einmal am Platz, dass der Bundesrat zu diesen Frauen spricht und ihnen Dankeschön sagt.
"Die Chancen der Schweiz in der Welt festigen": Wortreich wird auf viele Dinge hingewiesen, vor allem auch auf die Errungenschaften innerhalb der EU. Die Verfassung der EU wurde abgelehnt. Sie umfasst rund 492 Seiten und wiegt 2,4 Kilogramm. Unsere Verfassung beginnt mit der Präambel "Im Namen Gottes des Allmächtigen"; dieses sollte Ziele und Planung des Bundesrates täglich befruchten. Ich glaube, wenn wir uns vermehrt an unsere Verfassung, an unsere Präambel, halten würden, könnte auch die Schweiz wieder gesegnet werden.
Die Bilanz des Bundesrates, auf den Seiten 59 bis 62 dargestellt, zeigt, dass nicht alle Ziele erreicht wurden. Das ist auch nicht nötig. Wir wünschen dem Bundesrat, dass er auch Zeit findet, innezuhalten und Ziele zu setzen, die den Menschen in der ganzen Schweiz dienen.

Beck Serge (RL, VD): Dans le cadre de la haute surveillance qu'elle doit exercer au nom du Parlement sur le Conseil fédéral et l'administration, la Commission de gestion a examiné, sur rapport de ses sous-commissions, de nombreux dossiers. Indépendamment de l'aspect formel des objectifs parfois pléthoriques des différents départements, il convient de tirer des conclusions d'intérêt général. Si la qualité des relations avec le gouvernement et l'administration est excellente dans le cadre des investigations menées par les Commissions de gestion, la densité du dialogue entre l'exécutif et le législatif dans le cadre de cette haute surveillance laisse parfois à désirer. On peut ainsi avoir souvent l'impression que le Conseil fédéral, guidé par les réactions défensives de son administration, duplique à l'interne de celle-ci certains examens effectués par les Commissions de gestion à seule fin de démontrer qu'il avait déjà décelé les lacunes visées par les travaux des commissions exerçant la haute surveillance.
Nous souhaitons que, dans le futur, le partenariat critique, ouvert et constructif entre les Commissions de gestion et le gouvernement - partenariat indispensable au bon fonctionnement de l'Etat - soit ressenti par le collège exécutif davantage comme un apport, et non comme une concurrence ou un empiètement sur ses prérogatives. Si cette capacité d'autocritique doit être imposée par le Conseil fédéral à son administration, elle ne saurait être éludée par les

AB 2006 N 1011 / BO 2006 N 1011
Commissions de gestion elles-mêmes à l'égard de leur propre fonctionnement. Or, dans ce domaine, nous ne pouvons que constater une tendance à l'instrumentalisation politique de la Commission de gestion. D'une part, les déclarations incendiaires de certains de ses membres livrées aux médias concernant des démarches en cours ou, plus grave, pas encore entamées nuisent à la crédibilité d'un examen objectif qui doit rester la base de la haute surveillance; d'autre part, les volontés partisanes offensives ou défensives cherchant à inscrire, dans les conclusions des rapports des Commissions de gestion, des objectifs politiques au sens partisan du terme mettent en danger l'exercice de la haute surveillance.
Celle-ci a d'abord pour but - et il convient en effet de le rappeler - d'évaluer l'action gouvernementale en conformité avec la législation, puis ensuite seulement en relation avec les objectifs législatifs et constitutionnels généraux. Les rapports récemment publiés par les Commissions de gestion concernant d'une part les décisions prises par le Conseil fédéral en novembre 2005 au sujet de Swisscom, et d'autre part l'inspection relative aux attachés de défense illustrent l'exposition de notre commission à l'instrumentalisation.
Dans le dossier Swisscom, la commission a constaté que les procédures de décision du gouvernement étaient chaotiques, amenant le collège gouvernemental à prendre des décisions aux conséquences financières et politiques graves, en méconnaissance de cause. La sous-commission, dont la composition a connu des péripéties qui n'ont pas rendu son travail optimal, a cependant effectué un travail remarquable afin de présenter objectivement les faits. Les états-majors de parti qui ont prétendu le contraire ont été aveuglés une fois de plus par la stratégie défensive de leurs représentants au gouvernement.
Je ne m'étendrai pas sur le détail des faits portés à notre connaissance par le rapport en question. Constatons qu'il ne suffit pas de parler à plusieurs reprises dans un exécutif d'un dossier en termes généraux pour prendre des décisions stratégiques et formelles sans qu'une analyse circonstanciée des paramètres et conséquences desdits choix ait été effectuée. Ce que savent faire les membres des exécutifs communaux de ce pays, même dans les plus petites communes, on est en droit de le voir pratiqué par les membres du collège qui forment l'exécutif fédéral.
L'inspection relative aux attachés de défense a mis cruellement en évidence le manque de direction, de coordination et d'exploitation d'un réseau qui comprend 17 représentations militaires accréditées auprès d'une septantaine de pays. Ces carences dans la conduite ont amené de nombreux membres de la sous-commission à mettre en doute l'existence même de cet instrument de la diplomatie et du renseignement militaire. Je ne peux m'empêcher de déceler dans la position de certains d'entre eux les motivations d'un antimilitarisme primaire qui veut réduire l'armée et son budget, quel que soit le contexte. Nous ne sommes pas, dans le groupe libéral-radical, de ceux qui soutiennent béatement et par principe l'armée. Nous confirmons que dans le domaine des attachés de défense, le gouvernement est au pied du mur et doit procéder à un examen fondamental en vue d'établir les opportunités, les objectifs et les méthodes de conduite de ceux-ci.
L'amélioration de la conduite dans le domaine de la sécurité en général est sans doute l'un des principaux défis auxquels nous devons faire face. Les failles ponctuelles révélées dans les procédures pénales fédérales, dans la coordination des services de renseignement, dans la coordination de l'information du domaine des établissements de détention, dans l'utilisation - devenue principale - de l'armée à des fonctions de sécurité des ambassades, dans la coordination et l'efficacité sécuritaire lors d'événements exceptionnels du type G8 ou Euro 2008, ne sont que les symptômes d'une politique de sécurité trop cloisonnée et dépourvue d'une conduite stratégique et synthétique efficace. Si le gouvernement n'a ni le courage ni la volonté d'engager globalement sa propre réforme, il doit sans tarder s'attaquer à une réorganisation et à une intégration du domaine de la sécurité. Celle-ci passe vraisemblablement par la création d'un département de la sécurité. N'attendons pas un événement dramatique d'importance majeure qui aurait des conséquences graves pour nos concitoyens pour procéder à cette réforme qui est désormais indispensable.

Goll Christine (S, ZH): Ich beschränke mich bei meinen Ausführungen auf das Thema Personalpolitik des Bundes. Ich schliesse auch an die Ausführungen der Präsidentin der zuständigen Subkommission, Frau Gadient, an, die hier bereits die für das Bundespersonal schwierige, unerträgliche Situation geschildert hat. Es ist klar, dass sich im Zusammenhang mit der real existierenden Personalpolitik des Bundes eine Reihe von Fragen stellt, eine Reihe von Fragen, auf die wir sehr gerne eine Antwort hätten, wobei ich bezweifle, dass heute der Bundespräsident - der selbstverständlich für alles den Kopf hinhalten muss, wie sich das für einen Bundespräsidenten oder eine Bundespräsidentin gehört - hier die erwarteten konkreten Antworten überhaupt liefern kann. Nichtsdestotrotz möchte ich diese Fragen formulieren.
Angesichts der Tatsache, dass das Bundespersonal mit einem massiven Stellenabbau, ausgelöst vor allem durch die beiden Entlastungsprogramme EP 2003 und EP 2004, konfrontiert ist; angesichts der Tatsache, dass das Bundespersonal seit 1991, seit 15 Jahren, keine Reallohnerhöhung mehr erfahren hat; angesichts des zunehmenden Arbeitsdrucks, den bereits die Präsidentin der zuständigen Subkommission geschildert hat - kein Wunder, dass die IV-Quote beim Bundespersonal überdurchschnittlich hoch ist -; angesichts der Tatsache, dass in der Bundesverwaltung immer mehr Arbeit mit immer weniger Leuten erledigt werden muss, was sich nicht zuletzt auch auf die parlamentarische Arbeit auswirkt, denn es kann, wie Sie alle wissen, beispielsweise eine Reihe von Vorstössen nicht beantwortet, geschweige denn, wenn sie angenommen werden, umgesetzt werden, was ebenfalls mit diesen Abbaumassnahmen zu tun hat; angesichts auch der demotivierenden Personalpolitik, die dazu führt, dass das Bundespersonal öffentlich verhöhnt und verspottet wird, notabene vom eigenen Arbeitgeber, nämlich vom Bundesrat; angesichts all dessen muss man sich nicht wundern, wenn die Resignationsrate beim Bundespersonal steigt und die nächsten Umfragen, die dann wieder gestartet werden, ganz sicher noch schlechtere Ergebnisse zeigen.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, Herr Bundespräsident: Was veranlasst eigentlich den Bund als Arbeitgeber zu einer derart demotivierenden, ja kollektiv diffamierenden Personalpolitik? Ich behaupte, dass kein Arbeitgeber in der Privatwirtschaft auf eine solche Art und Weise mit dem eigenen Personal umspringt. Wir haben es bereits gehört - auch von der Präsidentin der Subkommission -: Die Resultate der Umfragen über die Zufriedenheit des Bundespersonals sind vernichtend, vor allem für den Arbeitgeber.
Ich erinnere auch daran, dass vor einem Jahr eine Petition des Bundespersonals eingereicht wurde. Eine von zwei Bundesangestellten hat mit ihrer Unterschrift unter diese Petition ihrer Frustration und ihrer Unzufriedenheit Ausdruck gegeben. Angesichts der Tatsache, dass jede zweite Person, die beim Bund angestellt ist, eine solche Bittschrift unterschreibt und damit auch ihren Rechten Nachachtung verschaffen möchte, möchte ich gerne vom Bundesrat wissen: Ist das für den Bundesrat nicht auch ein Alarmzeichen?
Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch die Vergleichsstudien, die zu den Anstellungs- und Lohnbedingungen beim Bund angestellt wurden, aber auch die Vergleichsstudie, die im Zusammenhang mit der Revision bei der Pensionskasse angestellt wurde. Die Publica, die Bundespensionskasse, kommt in dieser Studie sehr schlecht weg. Ich möchte gerne wissen: Weshalb nimmt der Bundesrat diese Situation nicht ernst? Weshalb ist der Bundesrat nicht bereit, auf die berechtigten Anliegen des Bundespersonals einzugehen? Wenn ich jetzt konkret die Situation bei der Bundespensionskasse Publica nehme, dann möchte ich gerne wissen: Wie verträgt sich der Vorschlag einer faktischen Erhöhung des Rentenalters, den der Bundesrat auch im Rahmen der

AB 2006 N 1012 / BO 2006 N 1012
Revision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes gemacht hat, mit der aktuellen Stellenabbaupolitik? Letztere wird dazu führen, dass in den nächsten Jahren bis zu 5000 Stellen abgebaut werden. Wie verträgt sich dieser Vorschlag mit dem realen Rentenalter beim Bund? Es wird bereits jetzt weit unter 62 Jahre gedrückt.
In diesem Zusammenhang hätte ich gerne, dass der Bundesrat hier konkret Stellung nähme und uns vor allem aufzeigen würde, mit welchen konkreten vertrauensbildenden Massnahmen er diese desolate Situation beim Bundespersonal beheben will.

Riklin Kathy (C, ZH): Ich will mich in meinem Votum auf das EDI und das EVD konzentrieren.
Das EDI hat sich für das letzte Jahr 29 Ziele gesetzt. Ich möchte dem Bundesrat für die ehrliche und aufschlussreiche Berichterstattung danken. In verschiedensten Bereichen steht noch viel Arbeit an. In der Bildungspolitik und in der Kulturpolitik, die ja vor allem der Erbauung des zuständigen Bundesrates dienen soll, wie er sich einmal bei uns geäussert hat, braucht es einen umsichtigen, aber auch zielstrebigen Einsatz. Vor allem in der Bildungspolitik konnte nicht alles nach Plan erreicht werden. Der Bundesrat stellte es selbst in seiner Analyse fest. Dadurch wurde auch die Arbeit im Bereich der Fachhochschulen, die bekanntlich im EVD angesiedelt sind, gebremst.
Die Vorarbeiten zu den Verfassungsbestimmungen zur Bildung konnten dank des grossen Einsatzes der WBK gut abgeschlossen werden. Sie gingen am 21. Mai dieses Jahres bravourös über die Bühne, zur grossen Freude von uns allen. Das einmal gesteckte Ziel des neuen Hochschulgesetzes und das Projekt Hochschullandschaft Schweiz 2008 haben sich aber unter Federführung des EDI stark verzögert. Sicher handelt es sich nicht um eine einfache Aufgabe, aber bei den Arbeiten für die Zusammenführung und Koordination der Hochschulbildung wurde, zum Teil unnötigerweise, viel Zeit verloren. So wird nun aus der Hochschullandschaft 2008 eine Hochschullandschaft 2012.
Im Bereich der Fachhochschulen wurde im EVD grosse Arbeit geleistet. Die Anpassung an das Bologna-Modell wurde durchgeführt. Die Straffung der Studiengänge ist ebenfalls erfolgt.
Erlauben Sie mir eine Bemerkung zur Verwaltungsorganisation. Der zuständige Bundesrat hat sich früher immer gegen eine Zusammenlegung aller Bildungsbereiche in einem Departement gewehrt. Am 22. Mai dieses Jahres, einen Tag nach der erfolgreichen Abstimmung über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung, war Bundesrat Couchepin plötzlich versucht, den ganzen Bildungsbereich ins EDI zu integrieren. Hier sollte aber keine Macht- und Parteipolitik vorgenommen werden; zuerst braucht es eine saubere Analyse. Dies hat der Gesamtbundesrat bereits im letzten Sommer richtig erkannt, als versucht wurde, die Fachhochschulen und die Universitäten handstreichartig zusammenzuführen. Für das EDI ist die Bildung wie ein barocker Garten in der öden, zum Teil stachligen Gesundheitspolitik-, AHV-, IV- und Soziallandschaft.
Ob dies aber die optimalen Voraussetzungen für unsere Wissensgesellschaft sind, wage ich zu bezweifeln. Beim EVD ist die Nähe zur Berufswelt ein wesentlicher Faktor für eine zeitgemässe Bildungspolitik. Wünschenswert wäre an und für sich ein eigenes Bildungs-, Kultur- und Sportdepartement.
Zurück zur universitären Bildung: Mindestens so wichtig wie die Hochschulausbildung ist die Ausbildung der Jungen zum Hochschulzutritt. Ich möchte dem Bundesrat danken, dass er die Reform des 1995 in Kraft gesetzten Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) an die Hand genommen hat. Die von mir angeregten Studien zur mangelnden Attraktivität der naturwissenschaftlichen Fächer hat gezeigt, dass ein wesentlicher Grund in den Lehrplänen der Mittelschulen liegt. Ich bin froh, dass in diesem Bereich eine Teilreform des MAR zügig angepackt wurde und nun auf gutem Weg ist.
Eine weitere Baustelle des EDI ist die Kulturpolitik. Die Vernehmlassungen zum neuen Kulturförderungsgesetz und zur Revision des Pro-Helvetia-Gesetzes sind abgeschlossen. Es liegt nun aber noch ein langer und schwieriger Weg vor uns. Insbesondere in der Museumspolitik zeigte sich, dass Probleme aufgetreten sind. Ein grosser Teil der Schwierigkeiten dürfte auf personelle Konstellationen zurückzuführen sein. Personalpolitik ist Aufgabe des Bundesrates, das ist der GPK klar.
Dies gilt auch für die im letzten Jahr aufgetretenen Schwierigkeiten im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT). Mit der neuen Direktorin, Ursula Renold, scheint im BBT der Courant normal wieder eingekehrt zu sein. Die Zusammenarbeit zwischen dem BBT und den Kantonen, den Verbänden und den Organisationen der Berufs- und Arbeitswelt funktioniert nun anscheinend sehr gut.
Das kann man im Moment von der Kulturpolitik des EDI nicht sagen. Danken möchte ich aber bei dieser Gelegenheit dem Bundesamt für Kultur für den Bericht des EDI zur Museumspolitik des Bundes, der Anfang November 2005 verabschiedet worden ist. Er liefert eine klare und gute Zusammenstellung der uneinheitlichen Museumspolitik des Bundes. Der Handlungsbedarf wird aufgezeigt. Die Ängste gewisser Kreise verhindern den Blick auf eine nüchterne Analyse und eine für alle Seiten gewinnbringende Lösung. Hier wünsche ich dem Bundesrat ein umsichtiges Vorgehen.

Glur Walter (V, AG): Im Geschäftsbericht des Bundesrates 2005 wird unter dem Ziel 3 die Vernehmlassung zur "Agrarpolitik 2011" als sehr wichtig erwähnt. Ich äussere mich zur Art und Weise, wie einzelne Bundesräte oder der Gesamtbundesrat mit Vernehmlassungsantworten umgehen.
Das Beispiel ist die "Agrarpolitik 2011". Die angeschriebenen Parteien, Organisationen und Kantone haben sich während Tagen und Wochen intensiv mit der Vernehmlassung beschäftigt und hart gearbeitet. Aus den Resultaten war ersichtlich, dass noch nie so viele Antworten identisch waren. Der Bundesrat hat aber in keinem der wichtigen Punkte auch nur das geringste Gehör für die Landwirtschaft gezeigt. Das Vernehmlassungsverfahren war eine reine Alibiübung. Es ist enttäuschend und unverständlich, dass der Bundesrat wichtige Anliegen der Branchen nicht aufgenommen hat. Es wurden auf breiter Front Korrekturen gefordert. Kritisiert wird der Bundesrat insbesondere für den zu tief angesetzten Zahlungsrahmen, für das zu forsche Tempo bei der Umlagerung der Marktstützung, für die ungenügenden Kostensenkungsmassnahmen und für die Liberalisierung des bäuerlichen Bodenrechtes. Beim Bodenrecht haben sich beispielsweise die Landwirtschaft, über zwanzig Kantonsregierungen und drei Bundesratsparteien für eine Erhöhung der Gewerbegrenze auf nur eine Standardarbeitskraft sowie für die Weiterführung der Belehnungsgrenze ausgesprochen. Trotz dieser klaren Absage an seine übertriebenen Liberalisierungsabsichten hält der Bundesrat in der Botschaft stur an seiner ursprünglichen Position fest.
Noch ein Wort zu den WTO-Verhandlungen: Der Bundesrat nimmt hier eine viel zu labile Haltung ein. Die Schweiz hat im Agrarhandel eine gute Ausgangsposition. Die wenigsten wissen, dass wir heute schon bald 50 Prozent der Nahrungsmittel importieren und für die meisten Produkte der Entwicklungsländer offene Märkte haben. Wir verursachen keine Marktverzerrungen mit subventionierten Exporten wie die USA. Wir sind bereit, längerfristig auf Exportsubventionen zu verzichten. Beim Zollabbau aber kann und muss der Bundesrat eine harte Haltung einnehmen, insbesondere bei den sensiblen Produkten wie Milch und Fleisch sowie im Acker-, Obst- und Gemüsebau; dies umso mehr, da der Bundesrat ja nicht willens ist, die Direktzahlungen der Teuerung anzupassen. Ich bin mir bewusst, dass die Schweiz als Exportland die Interessen der Wirtschaft gebührend gewichten muss. Im Agrarsektor haben wir aber bereits viele Konzessionen gemacht. Wir verletzen keine WTO-Regeln des fairen Agrarhandels. Der Bundesrat muss klar signalisieren, dass er der Ideologie des freien Agrarhandels niemals zustimmen kann, weil dieser die Lebensgrundlage der Landwirtschaft nicht nur bei uns, sondern mehr noch in den Entwicklungsländern zerstören würde.

AB 2006 N 1013 / BO 2006 N 1013

Die zurzeit laufenden WTO-Verhandlungen konzentrieren sich ausschliesslich auf das Agrardossier. Es darf nicht sein, dass die Nettoimporteure, zu denen auch die Schweiz gehört, die Hauptlast der Liberalisierungsfolgen tragen und die grossen Agrarexporteure keine oder nur geringe Zugeständnisse machen. In der EU beträgt der Selbstversorgungsgrad 120 Prozent, das gibt grosse Überschussprobleme. In der Schweiz aber sinkt der Selbstversorgungsgrad infolge immer höherer Importe auf gegen 50 Prozent. Ist der Bundespräsident auch der Meinung, dass die Nahrungsmittelsicherheit und damit der Selbstversorgungsgrad der Schweiz aus uns allen bekannten Gründen wenigstens auf diesem tiefen Niveau beibehalten werden sollen?

Noser Ruedi (RL, ZH): Wenn man den Geschäftsbericht des Bundesrates durchschaut, dann sieht man, dass jeder Departementsleiter schön berichtet, welche Ziele erreicht und welche eben nicht erreicht wurden. Hingegen fehlen praktisch jegliche Querschnittsprojekte oder gemeinsame Projekte. Daraus könnte man die Frage herleiten, ob es, um die Schweiz zu regieren, genügt, wenn jedes Departement seine Aufgaben macht.
Eine solche Querschnittsaufgabe wurde in der GPK aufgezeigt - es wurde von verschiedenen Vorrednern schon vorgebracht -: Ist der Bund ein konkurrenzfähiger Arbeitgeber oder nicht? Ein Lohnvergleich hat gezeigt, dass der Bund Terrain verliert. Hingegen wurden keine Vergleiche gemacht, ob der Bund auch die Produktivitätssteigerungen der verglichenen Firmen, die alle globale Konzerne sind, mitgemacht hat. Im Gegenteil: Ich musste mit Schrecken feststellen, dass meine diesbezügliche Frage von den Verantwortlichen nicht einmal verstanden wurde. Gleiche Lohnsteigerung kann man nur fordern, wenn man auch die Produktivität gleich gesteigert hat.
Ebenfalls wäre es spannend, einmal eine Zusammenstellung zu bekommen, wie mit den grossen IT-Projekten Produktivitätssteigerungen erreicht werden können. Insbesondere würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, wie es mit der aktuellen SAP-Einführung steht. Ob all diese vielen Investitionen einen Nutzen haben oder nicht, wird man meiner Ansicht nach an der Art und Weise, wie man die Volkszählung 2010 durchführt, ablesen können. Wenn man zehn Jahre nach der letzten Volkszählung immer noch nicht in der Lage ist, der Bevölkerung etwas anderes vorzulegen als einen leeren Fragebogen, in den wir eintragen müssen, was der Staat sowieso schon weiss, muss man ganz klar sagen, dass eine Innovation in den letzten zehn Jahren anscheinend nicht stattgefunden hat.
In diesem Sinne sollte der Innenminister an seiner Idee der Registerzählung festhalten und auf die Kantone und die Gemeinden Druck machen, die Harmonisierung der Register jetzt an die Hand zu nehmen. Ich würde allen Parlamentariern einmal empfehlen, im Geschäftsbericht, Band I, die Seiten 10 bis 14 zu lesen. Das Kapitel trägt den Titel "Zum Zustand der Schweiz". Wenn man den ersten Teil, "Allgemeine Entwicklung", durchliest, bekommt man das Gefühl, einen Investorenbericht einer Bank zu lesen, wobei im Rest dann die einzelnen Fachbereiche abgehandelt werden. Die Menschen kommen mit keinem Wort vor, wenn man von den sechs Personen, die anlässlich der Überschwemmung ums Leben gekommen sind, mal absieht. Würde man die Menschen etwas mehr persönlich abholen, dann würden sich die Menschen vielleicht auch etwas mehr für die folgenden Kapitel interessieren.
Meiner Ansicht nach lautet die Frage, die wir über diese und die nächste Legislatur stellen sollten: Wie stellen wir sicher, dass die Schweiz in den nächsten zwanzig Jahren immer noch zu den innovativsten Ländern der Welt gehört? Wenn man diese Frage ernst nimmt, muss man sie mehrteilig beantworten. Zum einen ist sicherzustellen, dass wir über ein entsprechendes Bildungssystem verfügen, damit die Menschen in diesem Land über eine hervorragende Bildung verfügen, um ihre Zukunft zu gestalten. Im Bereich Bildung ist der Bundesrat aber zufrieden, wenn wir nicht mehr Terrain verlieren; Terrain gewinnen steht nicht auf der Agenda. Wenn wir den zukünftigen Generationen schon immer mehr Schulden hinterlassen, dann sollten wir diese Generationen auch mit der bestmöglichen Bildung ausstatten, damit sie die Schulden einmal zurückzahlen können.
Weiter muss man sich die Frage stellen: Lösen wir die Aufgaben, die der Staat zu lösen hat, wirklich auch innovativ? Sprich: Sind wir produktiv im Vergleich mit unseren weltweiten Konkurrenten in der Innovation Spitze? Diese Frage muss man im Gesundheitswesen, in der Bildung, bei der Energieversorgung, beim Verkehr und auch bei der Art und Weise, wie wir die Verwaltung führen, stellen. Die konkreten Fragen lauten: Kann man eine Firma in der Schweiz elektronisch gründen? Kann man die Mehrwertsteuer elektronisch abrechnen? Sinkt der Aufwand, den die Bürger und die Firmen für Steuerberatung benötigen, oder steigt er weiterhin? Ist unser Gesundheitssystem das beste der Welt oder nur das teuerste?
Man kann den Bericht auch zweimal durchlesen, auf die meisten dieser Fragen findet man keine Antwort. Ich würde mich freuen, wenn der nächste Geschäftsbericht einige dieser Fragen beantworten würde.

Gyr-Steiner Josy (S, SZ): Immer wieder sind Schweizer Vertretungen im Ausland - und dabei vor allem der Visabereich - ein Thema in den Medien, den Räten und der Geschäftsprüfungskommission. Auch 2005 und vor allem im Frühjahr 2006 war dies einmal mehr der Fall. Die Vorsteherin des EDA, Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, war bei der Befragung durch die GPK sehr offen und informierte uns, soweit sie konnte.
Etwa alle vier Jahre werden die Schweizer Vertretungen geprüft. Dabei werden alle Bereiche, einschliesslich des Visabereiches, untersucht. Falls Verdachtsmomente auftreten, führt das EDA Sonderinspektionen durch. Dies war nun in Islamabad der Fall. Seit einem Jahr arbeitet das EDA beim Vorliegen von Verdachtsmomenten sehr früh und eng mit der Bundesanwaltschaft zusammen, dies im Unterschied zu den meisten ausländischen Aussenministerien, die sich an die Strafverfolgungsbehörden wenden, wenn strafbare Handlungen erwiesen sind.
Bei Vertretungen mit erwiesenermassen schwierigen Verhältnissen führt das EDA Organisationsberatungen und Besuche durch. Sie dienen in erster Linie der Prävention und nicht primär der Kontrolle. Dies war zum Beispiel im Juni 2005 in Kinshasa der Fall. Gezielte organisatorische Massnahmen, zum Beispiel Callcenter oder Inkasso der Gebühren über eine Bank, können das Korruptionsrisiko vermindern. Auch bauliche und andere technische Massnahmen können die Wirksamkeit der Verfahren und Kontrollsysteme verbessern.
In Ländern mit einem besonders hohen Risiko im Visabereich wird das Personal besonders sorgfältig geprüft und auf Aufgaben vorbereitet. Ein sehr wichtiges Kriterium ist dabei die Belastbarkeit. Im Rahmen der Ausbildung und der Vorbereitung der Einsätze wird daran gearbeitet. Die Sensibilisierung von Personen, die im Visabereich arbeiten, und von deren Vorgesetzten ist sehr wichtig. Trotz all dieser Vorsichtsmassnahmen hat sich nun in Islamabad gezeigt, dass Vorsicht und Prävention zwar gut sind, Kontrolle aber doch besser ist.
Die Administrativuntersuchung hat gezeigt, dass die Organisation der Botschaftskanzlei in Islamabad im Visabereich mangelhaft war und wegen nicht genügend definierter Verantwortlichkeiten ein erhöhtes Risiko bestand, dass die dort tätigen Angestellten missbräuchlich Visa erteilten. Die Untersuchung hat auch gezeigt, dass der Kanzleichef seine Aufsichts- und Kontrollpflichten vernachlässigt hat. Es sind aber keine Hinweise gefunden worden, wonach der Kanzleichef oder anderes Schweizer Personal in die Machenschaften der von den pakistanischen Behörden verdächtigten Lokalangestellten involviert sind.
Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist über die Ergebnisse der Administrativuntersuchung informiert worden. Sie hat vorerst ein Verfahren gegen unbekannt wegen Verdachts auf passive Bestechung eröffnet. Das EDA hat keine

AB 2006 N 1014 / BO 2006 N 1014
Anhaltspunkte auf strafbare Handlungen gefunden. Das heisst aber nicht, dass eine strafrechtliche Überprüfung nicht zu anderen Schlüssen kommen kann. Richtigerweise hat die Departementsvorsteherin die Eröffnung einer Disziplinaruntersuchung angeordnet, welche den Kanzleichef, den gegenwärtigen Missionschef sowie seine Vorgänger betrifft. Sie hat weiter angeordnet, dass sämtliches Personal der Botschaft in Islamabad ersetzt wird. Dies ist keine Massnahme der Schuldzuweisung, sondern soll einen Neuaufbau des Visabereiches ermöglichen. Bis die Organisation und Personalsituation in der Botschaft in Islamabad geregelt ist, werden dort keine Visagesuche mehr behandelt.
Welches Fazit ist aus dem Fall zu ziehen? In diesen Drittweltländern besteht ein enormer Migrationsdruck. Es handelt sich um zirka 25 Staaten. Personen, die im Visabereich arbeiten, sowohl schweizerische wie lokale, werden von mafiösen Organisationen systematisch beobachtet, auch im Privatleben. Im Vergleich mit anderen Staaten zeigt sich, dass die Schweizer Botschaften personell unterdotiert sind. In Pakistan arbeiten wir mit 1,6 Personalstellen, diese erledigen 3400 Visagesuche; die Österreicher haben 3 Stellen und stellen 1400 Visa aus. Weiter meine ich auch Folgendes festgestellt zu haben: Die prestigeträchtigen Botschafterposten werden mit den besten Leuten besetzt. Meiner Ansicht nach müssten aber gerade die schwierigen Posten mit den besten Leuten besetzt werden. Aber diese schwierigen Posten sind eben finanziell und für die Familienangehörigen weniger lukrativ. Überlegen wir uns deshalb beim Budget 2007, ob wir Probleme à la Islamabad nicht adäquater behandeln können.

Cathomas Sep (C, GR): Beim Geschäftsbericht des Bundesrates bestand die Arbeit der Geschäftsprüfungskommission hauptsächlich in der Überprüfung der vom Bundesrat für das Jahr 2005 festgelegten Ziele. Der Bundesrat hat seine Strategie in fünf Schwerpunkten zusammengefasst und die Umsetzung in sechzehn Zielen konkretisiert.
Der vorliegende Geschäftsbericht des Bundesrates fasst die Ergebnisse für das Jahr 2005, den erreichten Stand, zusammen. Mit etwas Erstaunen stellen wir fest, dass zwei wichtige Ziele, eines im Bildungs- und Forschungsbereich und eines in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte auf internationaler und nationaler Ebene, nicht erreicht wurden. Weitere acht Ziele konnten nur teilweise realisiert werden.
Warum muss über ein derartig mittelmässiges Resultat berichtet werden? Die Komplexität der Materie in den verschiedenen Bereichen verlangt bei der Aufarbeitung die entsprechende Fachkompetenz und somit die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Der Bundesrat weist in seinem Bericht an verschiedenen Orten auf diese Problematik hin. Aber wir dürfen uns nicht vor der Realität verstecken. Sind nicht auch das politische Klima und der fehlende Wille zur Findung von gemeinsam getragenen Lösungen Gründe für den Effizienzverlust in der Staatsführung und dafür, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, die Politik unserer obersten Exekutive sei wenig glaubhaft? Die mangelnde Einheit des Bundesrates verunmöglicht es in verschiedenen Fällen, konsensfähige Geschäfte rechtzeitig und in einem Umfang vorzubereiten, welcher dem Wohle unseres Landes und der Bevölkerung dient. Somit sind nicht in allen Fällen die Komplexität der Materie und die fehlenden Ressourcen der wahre Grund für die Nichterreichung oder nur teilweise Erreichung der Bundesratsziele für das Jahr 2005.
Die Geschäftsprüfungskommission hat die Möglichkeit genutzt, den Geschäftsbericht des Bundesrates in Einzelgesprächen mit der Bundesrätin und den Bundesräten zu besprechen und sich über die Querschnittsfragen zu unterhalten. Diese Art der Aussprache gibt einen vielfältigen Einblick in die Probleme und Herausforderungen des Bundesrates und ermöglicht es, unter anderem auch Sachgebiete anzusprechen, die von allgemeinem Interesse sind und im Geschäftsbericht nicht speziell aufgeführt werden.
Die Geschäftsprüfungskommission hat im Hinblick auf die im Berichtsjahr immer öfter aufgetretenen Indiskretionen betreffend Anträge und Stellungnahmen zu den Geschäften der Bundesratssitzungen Auskunft über den Sinn und die Notwendigkeit des Mitberichtsverfahrens aus der Sicht der einzelnen Bundesräte eingeholt. Das Mitberichtsverfahren ist als Instrument der gegenseitigen Orientierung und Meinungsbildung vor den Verhandlungen im Bundesrat gedacht und wird als relativ kurzfristiges und unmittelbares Verfahren genutzt. Insbesondere bei grösseren und schwierigeren Geschäften, bei denen ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Bundesrates Vorbehalte anbringen, kann mit dem Mitbericht ein Thema vorzeitig angekündigt werden. Diese Meinung wurde von allen Bundesräten und von der Bundesrätin im Grundsatz bestätigt.
Das Problem, welches die Geschäftsprüfungskommission auch angesprochen hat, ist die Indiskretion. Wie bereits mehrfach praktiziert, erscheinen Details der in der folgenden Bundesratssitzung zu behandelnden Geschäfte als News in der Sonntagspresse. Die Geschäftsprüfungskommission ist über die Nichteinhaltung der notwendigen Diskretion überrascht, und es stellt sich die Frage, ob einzelne Informationen nicht gezielt an die Medien geliefert werden. In der Tat muss es doch möglich sein, in diesem relativ kleinen Kreise die Ablaufwege so zu regeln, dass potenzielle Löcher erkannt und gestopft werden können.
Die CVP-Fraktion sagt Ja zum Geschäftsbericht des Bundesrates. Wir anerkennen die grosse Leistung und Arbeit - die des Bundesrates, aber auch die der Verwaltung. Es ist schade, dass die Wahrnehmung dieser guten Leistungen bei der Bevölkerung nicht immer gewährleistet ist. Eine geschlossenere Vertretung der Bundesratsmeinung nach aussen könnte in dieser Beziehung einen positiven Beitrag leisten.

Binder Max (V, ZH): Ich äussere mich als Sprecher der SVP-Fraktion nicht zum gesamten Geschäftsbericht, sondern zu einem Thema, das uns tatsächlich brennend interessiert. Es geht - und da habe ich das Glück, dass ich mit dem Herrn Bundespräsidenten den entsprechenden Departementsvorsteher im Saal weiss - um die Teilrevision des Waldgesetzes. Sie wissen, wir haben in einem langwierigen Prozess in den Jahren 2003 und 2004 ein Waldprogramm Schweiz auf die Beine gestellt. Es waren sehr viele Leute involviert, es waren auch sehr viele Ressourcen involviert, auch sehr viel Geld wurde da eingesetzt. Es gibt auch Kolleginnen und Kollegen im Saal, die teilweise an diesem Waldprogramm beteiligt waren. Es ist im Wesentlichen eigentlich die Grundlage für die Teilrevision des Waldgesetzes.
Unseres Erachtens ist hier jetzt aber massiv gebremst worden. Der Prozess geht schleppend vor sich. Wir hätten eigentlich im Jahre 2005 oder mindestens Anfang 2006 die Botschaft erwartet. Man hat dann allerdings die Vernehmlassung zur Teilrevision des Waldgesetzes erst am 29. Juni 2005 eröffnet. Das scheint uns eine sehr lange Zeit zu sein, und bis heute liegt diese Botschaft noch immer nicht vor.
Natürlich wissen wir, dass in der Zwischenzeit die Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" von Franz Weber eingereicht wurde, und wir könnten uns auch vorstellen, dass diese Teilrevision des Waldgesetzes jetzt als indirekter Gegenvorschlag zu dieser Initiative aufgebaut wird. Nichtsdestotrotz würde es uns tatsächlich interessieren, wie nun der Fahrplan für diese Teilrevision des Waldgesetzes aussieht. Wir sind in Bezug auf die Schweizer Waldwirtschaft in einer schwierigen Lage, und ich kann hier auch meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Präsident von Waldwirtschaft Schweiz. Für uns ist es wichtig, zu wissen, wie diese Teilrevision des Waldgesetzes daherkommt, auch wenn wir wissen, dass wir uns auch unter dem alten, heute gültigen Waldgesetz ökonomischer verhalten könnten. Es gibt aber gewisse Rahmenbedingungen in diesem Waldgesetz, letztlich natürlich auch in den kantonalen Waldgesetzen, die einer ökonomischeren Arbeitsweise doch etwas im Wege stehen.
Für uns wäre es entscheidend, zu wissen, wie sich der Bundesrat gegenüber der Initiative von Franz Weber verhält, die den sehr lukrativen Titel "Rettet den Schweizer Wald" trägt.

AB 2006 N 1015 / BO 2006 N 1015
Ich meine, man müsste eher sagen: Rettet den Schweizer Waldeigentümer vor dieser Volksinitiative, weil sie sehr extrem ist! Gedenkt der Bundesrat, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen? Gedenkt er, mit der Teilrevision des Waldgesetzes einen indirekten Gegenvorschlag zu unterbreiten? Herr Bundespräsident, vor allem ist für uns entscheidend: Wie sieht nun der Fahrplan aus? Wir möchten, dass wieder etwas mehr Bewegung in diesen Prozess kommt und die ganze Sache nicht angesichts dieser Volksinitiative verschleppt wird.

Graf-Litscher Edith (S, TG): Der wirtschaftliche Aufschwung findet ohne unsere Jugend statt. Trotz Konjunkturaufschwung ist die Situation für die Schulabgängerinnen und Schulabgänger 2006 nicht besser als 2005. Tatsache ist: Der Wirtschaft geht es besser, sie wächst, aber es gibt kaum neue Lehrstellen. Und um die begehrten KV-Ausbildungsplätze reissen sich bald auch schon die Deutschen. Dass sich die Krise bei den Lehrstellen beim nächsten Aufschwung nicht von selber auflöst, ist nun Tatsache geworden. Was unternimmt unser Bundesrat?
Der Bundesrat setzte sich für seine Geschäftsführung 2005 fünf Schwerpunkte: Diese beginnen bei der Stabilisierung des Bundeshaushaltes, beinhalten die Konsolidierung und die Sanierung der Sozialversicherungen und gehen bis zur Festigung der Beziehungen mit der EU. Die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit setzte der Bundesrat sogar an die erste Stelle seiner Schwerpunkte. Unter den siebzehn Massnahmen zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wie auch bei den anderen Schwerpunkten vermisse ich jedoch die Förderung von dringend notwendigen zusätzlichen Lehrstellen.
Möchten Sie in einer Schweiz leben, in der nur Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einem Notendurchschnitt ab 5,5 problemlos eine Lehrstelle finden und schon solche mit einem Notendurchschnitt von 5,0 grosse Schwierigkeiten haben, den Schritt ins Erwerbsleben zu schaffen? In den nächsten Jahren wird die Zahl der Lehrstellensuchenden weiter ansteigen. Wir brauchen deshalb rasch wirksame Massnahmen zur Verhinderung einer wachsenden Perspektivlosigkeit von Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit all den unermesslichen psychosozialen und gesellschaftlichen Schäden, die sich schon heute in der Sozialhilfestatistik spiegeln.
Ich frage Sie deshalb, Herr Bundespräsident: Welche wirksamen Massnahmen wird der Bundesrat in diesem Jahr ergreifen, damit die dringend nötigen zusätzlichen Lehrstellen geschaffen werden und unsere Schulabgängerinnen und Schulabgänger eine berufliche Perspektive haben?

Glasson Jean-Paul (RL, FR): J'interviens au nom du groupe radical-libéral à propos du projet "Efficacité", en relation avec les remous que connaît le Ministère public de la Confédération. Nous savons que c'est le Parlement qui a introduit la compétence exclusive de la Confédération en matière de criminalité organisée. Il s'en est suivi une vaste opération de mise en place de nouvelles structures modifiées et amplifiées qui ne s'est pas révélée simple.
Il s'agissait de former de nouvelles équipes, tant au niveau de la poursuite de l'instruction que des effectifs policiers. Cela s'est avéré ardu, tant en raison du nombre de personnes engagées que des réticences des cantons à se séparer de leurs meilleurs éléments. Créer une doctrine commune entre des gens venus d'horizons différents et ayant des pratiques et des cultures diverses s'est révélé particulièrement laborieux. On y arrive peu à peu.
De plus, il faut remarquer que les affaires touchant au crime organisé sont très complexes et longues, qu'elles ont des implications économiques et internationales importantes. On a pu critiquer à bon droit certaines pannes du Ministère public de la Confédération et les goulets d'étranglement au niveau des juges d'instruction, notamment. Tout cela doit être perfectionné et le Parlement est en droit d'attendre que tout soit plus efficace. Tout cela doit être bien mis en place et mieux huilé, afin qu'on ait davantage de résultats et d'affaires transmises au Tribunal pénal fédéral.
La pression budgétaire a aussi fait sentir son effet, et on a plafonné jusqu'ici les effectifs tant que la relation coûts/efficacité n'était pas démontrée. Cela est parfaitement justifié et il y a lieu de s'interroger sur les performances et la conduite du Ministère public de la Confédération, à charge et à décharge, bien sûr. Il faudra ensuite en tirer les conséquences structurelles et personnelles. Toutefois, il ne faut pas, selon nous, renoncer à la poursuite du crime organisé sous prétexte d'une inefficacité du Ministère public de la Confédération. C'est vers plus d'efficacité qu'on doit tendre et ce à quoi il faut s'attacher, et non pas au démantèlement d'une structure absolument nécessaire.
C'est pourquoi nous soutenons une implication forte de la Commission de gestion dans ce débat, afin que tout cela ne débouche pas sur des règlements de comptes, mais bien plutôt sur des solutions positives. Il ne doit pas s'agir de guerre des pouvoirs, ni de jalons pour une prise de pouvoir sur le Ministère public de la Confédération. La question de la surveillance doit se poser en toute sérénité, sans considération de personnes, mais dans le respect de l'indépendance de la justice et des pouvoirs du Ministère public.

Leuenberger Moritz, Bundespräsident: Ich danke Ihnen für die Behandlung unseres Geschäftsberichtes. Ich danke Ihnen für die Analysen, die Sie in diesem Zusammenhang vorgenommen haben, für die Kritik, die Sie geäussert haben, für die zahlreichen Anregungen, die ich heute gehört habe. Ich danke auch der Geschäftsprüfungskommission, im Besonderen für die intensiven Diskussionen, die jedes einzelne Mitglied des Bundesrates mit Ihnen haben durfte. Wir hoffen auch, dass wir Ihnen einzeln zum Teil Informationen gegeben haben, die weit tiefer waren, als es die heutige Diskussion im Plenum überhaupt sein könnte.
Es wäre meinerseits eine Verkennung Ihrer Arbeit, wenn ich nun versuchen würde, auf jedes einzelne Votum, auf jede einzelne Meinung, auf jede einzelne Kritik, auf jede einzelne Detailfrage vertieft einzugehen. Nur schon aus Zeitgründen ist so etwas nicht möglich. Aber ich werde mich doch bemühen, Ihnen im grossen Ganzen zu antworten. Dort, wo das nicht geschieht, sollen Sie nicht befürchten, Ihre hier gestreuten Samen würden beim Gesamtbundesrat nicht auf fruchtbaren Boden fallen und dort aufgehen.
Die Besonderheit bei der Behandlung eines solchen Geschäftsberichtes ist ja, dass der schweizerische Bundesrat ein Siebnergremium, eigentlich ein Siebnerpräsidialgremium, ist, das die Verantwortung für die Präsidialentscheide gemeinsam trägt, und dass wir nicht ein System mit einem Premierminister haben. Das führt eben dazu, dass die Debatte über einen Geschäftsbericht hier nicht darin bestehen kann, dass Sie via den Bundespräsidenten in die operativen und taktischen Tiefen jedes einzelnen Departementes tauchen können und er Ihnen überall eine detaillierte Auskunft geben kann. Das hat Sie schon gestört, und Sie haben nach Lösungen gesucht, wie Sie hier dennoch eine Diskussion führen könnten, bei der Sie auch in Bezug auf alle Fragen restlos und in der ganzen Tiefe befriedigt würden. Aber Sie müssen sehen, dass unser System eine gewisse Eigenständigkeit der Departemente kennt. Es soll so sein, dass jeder einzelne Departementsvorsteher in einem gewissen Bereich eine Autonomie hat, für die er Ihnen - das ist halt dann eher in der Kommission der Fall - im Einzelnen Rechenschaft schuldig ist.
Eine ganz andere Idee, die ja auch schon geäussert wurde, wäre die, dass der Bundesrat in corpore hier antreten würde. Dann könnten Sie jeden Einzelnen fragen. Ob das praktisch wäre, wage ich zu bezweifeln. Wenn Sie es so machen würden, dass einer nach dem anderen käme, wäre es schon etwas anderes. Aber alle sieben hier vorne - da verlangen wir dann doch noch das rechtliche Gehör, bevor Sie das einführen. (Heiterkeit)
Es wurde in diesem Zusammenhang zum Beispiel von Herrn Noser etwas bemängelt, dass diese Eigenständigkeit der sieben Departemente es verhindere, dass vom Bundesrat

AB 2006 N 1016 / BO 2006 N 1016
eine eigentliche Querschnittspolitik betrieben würde. Das hat etwas, da liegt eine gewisse Schwierigkeit vor. Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass wir sehr wohl einige Querschnittsthemata haben und diese auch durchzuziehen versuchen. Das betrifft insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, die Wachstumspolitik. Das betrifft insbesondere auch die Stabilisierung des Bundeshaushaltes - Sie wissen, dass wir hier mehrere Programme haben, die wir konsequent durchziehen -, die zum Teil damit unterstrichen wird, dass es eine Querschnittsaufgabe ist, sogar dem Bundespräsidenten übertragen wurde; Sie kennen die Geschichte mit der Überprüfung des Aufgabenportfolios. Wir haben uns immer wieder und werden uns auch künftig über die Konsolidierung der Sozialversicherungen unterhalten müssen. Das ist ein Thema, das nicht einfach nur im EDI angesiedelt werden kann; das geht uns alle an, und wir wissen das auch. Aber auch die Festigung unserer Beziehungen zu Europa ist ein Querschnittsthema, ebenso wie die von Ihnen mehrfach angesprochene Sicherheitspolitik.
Dennoch - das ist auch noch eine Beobachtung, die Sie ja sicher auch gemacht haben - kennen wir im Gegensatz zu anderen Regierungen nicht diesen straffen Legislaturplan, diese straffe Planung, bei der wir quasi jedes Jahr exakt hinstehen und Ihnen rapportieren können, ob die formulierten Ziele im Detail erreicht worden seien oder nicht. Das liegt an der Besonderheit einer direkten Demokratie - so, wie wir es schon im Einzelnen erleben, also ich beispielsweise, wenn mein Departement eine Strategie, einen Plan, für die Bekämpfung des Feinstaubes macht: Da muss ich natürlich wissen, dass ich zunächst einmal vor den Bundesrat muss, wenn es andere Departemente betrifft; er ist zum Teil zuständig, und dann wird halt dieser Feinstaubplan vielleicht abgeändert. Wenn der Gesamtbundesrat beispielsweise einen Plan zur CO2-Reduktion hat, dann kann er den schon verkünden. Aber er weiss auch, dass ihm das Parlament, welches sich die Höhe der Abgabe vorbehalten hat, nachher einen Strich durch seine Planung machen könnte. Wir kommen ja nachher noch zu diesem Geschäft. Wenn wir zu strukturellen Massnahmen, sei es in der Sozialversicherung, sei es in anderen Bereichen, einen exakten Plan machen, dann müssen wir in der direkten Demokratie mit einem Referendum rechnen. Es kann eine Abstimmung geben, es kann ein anderes Votum kommen.
Das heisst natürlich nicht, dass nicht mehr geplant werden soll oder dass jede Planung unmöglich ist. Aber es ist im Vergleich mit einer Regierung in einer repräsentativen Demokratie sehr viel schwieriger, die Player - in unserem Fall, aus der Sicht der Exekutive, das Parlament mit seinen zwei Kammern, aus Ihrer Sicht als Parlament die Stimmbürgerinnen und -bürger - rechtzeitig in die Planung einzubeziehen. Ich komme dann am Schluss beim Waldgesetz auf genau diese Frage zurück. Wenn wir beim Waldgesetz eine Planung haben und parallel eine Volksinitiative läuft, so müssen wir das koordinieren und alle Eventualitäten mit einberechnen. Das führt zu einer gewissen Trägheit, einer gewissen Unplanbarkeit. Das sollen Sie nicht bedauern, das ist unser Staatssystem, mit dem wir alle leben wollen.
Zu den einzelnen Hauptfragen, die hier aufgeworfen wurden; zunächst einmal zur Visaerteilung durch die Schweizer Vertretungen im Ausland: Da hat Ihnen die Vorsteherin des EDA die Fragen ausführlich beantwortet; Massnahmen für strukturelle Verbesserungen und eine verstärkte Aufsicht sind eingeleitet worden. Das Departement hat im Übrigen in einem Inserat ein Visainspektorat angekündigt. Dessen Leiter soll die Organisation sowie die Abläufe und das Führungsverhalten kontrollieren. Aufgrund der neuesten Erkenntnisse in diesem delikaten Visabereich würden die dem Inspektorat unterstellten Unterinspektorate mit einem Visainspektorat ergänzt. So steht es in diesem Inserat. Aufgabe des Inspektors ist es, während den Inspektionen in den Auslandvertretungen die Organisation, die Abläufe und das Führungsverhalten insbesondere im Bereich der Visaerteilung zu kontrollieren. So weit zum neuesten Stand.
Zur Frage von Herrn Glasson betreffend die Evaluation der Beschaffung von Rüstungsgütern: Auch da hat der Vorsteher VBS in der GPK die gestellten Fragen ausführlich beantwortet. Die Rüstungspolitik des Bundesrates definiert, wie Rüstungsbeschaffungen in den Grundzügen erfolgen. Ausgangspunkt sind die militärischen Bedürfnisse der Armee; die Wirtschaftlichkeit, der Wettbewerb und die Beachtung der Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechtes sind dabei von zentraler Bedeutung. Basierend auf dem militärischen Pflichtenheft holt Armasuisse Offerten ein; Eignungs- und Zuschlagskriterien werden gewichtet und bewertet; Kosten-Nutzen-Überlegungen dienen als Grundlage für den Entscheid, welche Systeme zu beschaffen sind. Nebst den Beschaffungskosten werden auch Lebenswegkosten einbezogen - das sind die Kosten für die Instandhaltung, die Logistik, den Betrieb, die Ausbildung. Der Courant normal ist nach wie vor die Ausschreibung, die freihändige Vergabe bildet die Ausnahme. Der Bundesrat hat am 26. April 2006 die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen revidiert und dabei die Ausnahmen präzisiert.
Zur Personalpolitik des Bundes, zu den Fragen von Frau Gadient und auch von Frau Goll: Das Personalmanagement der Bundesverwaltung wird stets kritisch hinterfragt, und es wird, wo es nötig ist, neu ausgerichtet. Das geschieht derzeit mit mehreren parallellaufenden Projekten. Das Parlament - und das muss ich halt auch sagen - hat die Personalkredite bis zum Jahre 2008 um rund 7 Prozent gekürzt. Das ist Bestandteil der Entlastungsprogramme 2003 und 2004. Das bedeutet einen Abbau von 4000 Stellen bis 2011. Es kommt die Verwaltungsreform dazu, welche auch das Parlament verlangt; dies mit Einsparungen im Umfang von 30 Millionen Franken im Jahr 2007, von 40 Millionen Franken im Jahr 2008. Das ist noch nicht umgesetzt; aber das kann nicht gemacht werden, ohne dass auch das Personal seinen Teil dazu beiträgt. Wir bedauern das zum Teil, geben uns aber doch alle Mühe, das sozialverträglich umzusetzen.
Alle diese Veränderungen verunsichern das Personal, da haben Sie Recht. Die Ergebnisse der Personalbefragung vom letzten Jahr zeigen, dass die Bundesangestellten zunehmend Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben und kaum mehr an positive Veränderungen glauben. Nach einer Phase massiven Stellenzuwachses werden bis 2011 netto 4000 Stellen abgebaut; seit Mitte 2004 sind es bereits über 1800 Stellen, wobei - das haben Sie auch gesagt - weniger als 30 Entlassungen vorgenommen werden mussten.
Die parlamentarische Berichterstattung zu den Aspekten der Personalpolitik wird weiter verwesentlicht. Form und Inhalt werden ab 2007 zwischen der Aufsichtskommission und dem Bundesrat formell vereinbart; das sieht ja das Gesetz auch ausdrücklich so vor.
Zum Wirtschaftswachstum und zur Jugendarbeitslosigkeit - auch das hat Frau Gadient gefragt, und Frau Graf-Litscher hat hier nachgestossen -: Der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit ist evident. Besondere Bedeutung erlangte in den letzten Jahren die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit. Die Quote der Jugendarbeitslosigkeit lag 2005 bei 5 Prozent und damit um gut einen Drittel über der Arbeitslosenquote insgesamt. Aktuell ist ein Rückgang festzustellen: April 2005: 4,8 Prozent; April 2006: 4,2 Prozent. Hauptgrund für die Entwicklung ist, dass es in Phasen, in denen Personalbestände eingefroren oder abgebaut werden, für Einsteiger besonders schwer ist, auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Am weitreichendsten ist dieses Phänomen wohl dann, wenn Jugendliche deswegen keine Lehre absolvieren können. Auch nach der Lehre können sich aber Probleme ergeben, und die Arbeitslosenversicherung hat neben den üblichen auch besondere Massnahmen ergriffen. Insbesondere wurde die Mitfinanzierung von Praktikumsstellen durch die Arbeitslosenversicherung eingeführt und ausgebaut. Ziel dieser Massnahme ist es, Jugendlichen, insbesondere auch solchen mit einem Berufsabschluss, die berufliche Praxis zu ermöglichen.
Dank Aufrufen an die Arbeitgeber stieg die Anzahl von Personen, welche von dieser Massnahme profitierten, von rund 800 im Jahre 2002 auf zirka 4000 im Jahre 2005, und ich
AB 2006 N 1017 / BO 2006 N 1017
möchte bei dieser Gelegenheit all jenen Kräften aus der Wirtschaft danken, die sich freiwillig und engagiert für die Erhöhung einsetzen. Positiv hervorzuheben ist unter anderem, dass die Jugendarbeitslosenquote zwar überdurchschnittlich hoch, die durchschnittliche Dauer jedoch nach wie vor kurz ist. Insgesamt waren 20 Prozent der Arbeitslosen seit länger als einem Jahr arbeitslos, bei den Jugendlichen betrug dieser Anteil nur 7 Prozent.
Zur inneren Sicherheit, wozu sich Frau Meier-Schatz geäussert hat: Der Vorsteher des EJPD hat in der GPK die gestellten Fragen ebenfalls ausführlich beantwortet. Im Zentrum des Interesses dürften aus aktuellem Anlass die Massnahmen gegen den Hooliganismus sein. Die vorgeschlagenen Bestimmungen über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen richten sich gegen alle Aufrufe zur Gewalt gegen Personen oder Aufrufe zur Vermögens- und Sachbeschädigung. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten verbessert, Propagandamaterial zu beschlagnahmen, worin zu Gewalt aufgerufen wird. Die gesetzlichen Grundlagen werden bis Ende 2008 befristet. Damit tragen wir den unter Experten aufgekommenen Zweifeln Rechnung, ob die Kompetenz für Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam auf Bundesebene liegt oder ob dafür nicht die Kantone zuständig sind.
Zu den Beglaubigungen von Unterschriften in den Gemeinden: Hier haben Sie, Frau Meier-Schatz, eigentlich selbst das Wesentliche gesagt. Die Schwierigkeiten sind nicht neu, und sie traten in den vergangenen Jahren ab und zu auf - ich betone: ab und zu -; in den letzten dreissig Jahren ergaben sich zusätzliche Schwierigkeiten, weil die Rechtsordnung auch immer wieder etwas komplexer wird und dies für die Gemeinden zum Teil schwierig zu bewältigen ist. Da geht es also z. B. um die Auslandschweizer, die seit 1992 brieflich wählen und stimmen können; deswegen müssen wieder spezielle Stimmregister nachgeführt werden.
Es wurden auch Fragen zur Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz gestellt. Herr Noser hat dazu pointierte und meines Erachtens richtige Bemerkungen gemacht. Ich gebe zu: Ich bin bei einem Treffen der EU-Minister plus der Vertreter der "angehängten Staaten" wie der Schweiz und Norwegen in Riga etwas erschrocken, als ich feststellen musste, dass die Schweiz im europäischen Rating des E-Government absolut am Schluss der Rangliste erscheint. Ich habe relativ besorgt versucht, mich kundig zu machen, woran das liegt. Zunächst liegt es vielleicht etwas an den Untersuchungs- und Erhebungsmethoden. Denn unser Föderalismus ist anders zu erfassen - da muss man vor allem auch auf die Gemeindeautonomie schauen - als die Systeme anderer Länder, die zentral geführt sind. Wir haben in der Schweiz dieses allgemeine Bedürfnis nach einem E-Government nicht im selben Ausmass wie in anderen Ländern. Es gibt eigentlich keine politische Partei, die sich als Erstes und Wichtigstes auf die Fahne geschrieben hat, es müsse das E-Government verwirklicht werden. Das ist in anderen Ländern anders. Viele gewinnen mit diesem Slogan sogar die Wahlen. Deswegen ist das E-Government dort dann Chefsache und wird vom Premierminister in sämtlichen Ministerien auch konsequent durchgesetzt. Das ist bei uns nie in diesem Ausmass der Fall.
Es kommt dazu - vielleicht tönt das etwas nach einer Beschönigung und Ausrede, aber immerhin höre ich das immer wieder -, dass die Dienstleistungen unserer Gemeinden, der Gemeindeverwaltungen, exzellent sind. Sie sind sehr, sehr gut, allerdings werden sie mit den klassischen, traditionellen Mitteln angeboten. Weil die Leute dermassen prompt, freundlich und effizient bedient werden, wenn sie einmal in eine Gemeindeverwaltung gehen, um irgendein Dokument zu holen, ist der Wunsch, dass das Ganze elektronisch gehen muss, nicht in diesem Ausmass vorhanden wie in anderen Ländern. In anderen Ländern, in denen in Bezug auf die Dienstleistungen der Gemeinden ein strukturelles Defizit herrscht, wird oft versucht, dieses mit der Forderung nach E-Government gerade in einem Aufwasch zu erledigen.
Also, das sind, wie man mir sagt, so die Gründe, dass wir am Schwanz liegen, aber wir dürfen es deswegen natürlich nicht dabei bewenden lassen. Als Beispiele für die Wirtschaft, für die KMU, haben Sie genannt: Gründungen von Aktiengesellschaften, Mehrwertsteuerabrechnungen oder Bestellung der entsprechenden Dokumente. Dass dies elektronisch geschehen muss, ist auch in unseren Programmen enthalten, und wir wissen, dass wir hier einen Handlungsbedarf haben, und wollen es auch vorantreiben.
Dann hat Herr Binder noch nach dem Fahrplan für das Waldgesetz gefragt und sich diesbezüglich erkundigt. Ganz am Anfang habe ich gesagt - das ist jetzt so ein Beispiel -, dass wir wegen der Mittel der direkten Demokratie, in diesem Falle wegen einer eingereichten Volksinitiative, koordinieren müssen. Das bedingt dann wieder einen speziellen zeitlichen Rhythmus. Das Waldprogramm als solches wurde ausgearbeitet. Sie selbst waren ja auch an der ersten Sitzung dabei. Das Resultat der Vernehmlassung zur Teilrevision des Waldgesetzes hat uns eigentlich gezeigt, dass wir das Waldgesetz selber verstärkt auf das Waldprogramm hätten ausrichten sollen. Vielleicht sind wir im Waldgesetz zu sehr von diesem Waldprogramm abgewichen. Das ist eine Lehre, die wir aus der Vernehmlassung ziehen müssen. Es wurde vorher in einem anderen Zusammenhang gesagt - bei der Landwirtschaft nämlich -, wir würden die Resultate der Vernehmlassung überhaupt nicht beachten. Das ist beim Waldgesetz sicher nicht der Fall.
Die Botschaft ist jetzt in Erarbeitung, und sie wird Ihnen nach den Sommerferien zugeleitet. Also, ich muss jetzt sorgfältig sein, weil ich es dann noch dem Bundesrat unterbreiten werde: Diese Diskussion vorbehalten bin ich eigentlich der Meinung, dass die Teilrevision des Waldgesetzes einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "Rettet den Schweizer Wald" bilden soll. Sie haben es selbst gesagt: Die Initiative "Rettet den Schweizer Wald" geht inhaltlich in einigen Punkten sehr weit, käme also einem Rodungsverbot gleich. Das entspricht nicht unserer Politik. Wenn wir nur gerade eine Nein-Parole zu dieser Volksinitiative herausgeben würden, könnten wir in eine heikle Situation geraten. Im Übrigen haben ja die Stimmbürger ein Recht, zu wissen, worin denn unsere Waldpolitik besteht. Sie soll im Gesetz formuliert werden.
Wie gesagt: Botschaft zur Teilrevision des Waldgesetzes und auch Botschaft zur Initiative erhalten Sie im Herbst dieses Jahres. Da sind uns ja gewisse Fristen gesetzt, innert welchen eine Initiative zur Abstimmung kommen muss. Sie sind verschieden, je nachdem, ob ein indirekter Gegenvorschlag da ist oder nicht. Es wird dann Sache des Parlamentes sein, diesen indirekten Gegenvorschlag zusammen mit der Volksinitiative zu behandeln und ihn nicht abzutrennen, denn dann wären die Fristen wieder verschieden.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Diskussion über unseren Geschäftsbericht. Die Diskussion darüber wird wahrscheinlich in einem Jahr von meiner Nachfolgerin fortgesetzt.

Präsident (Janiak Claude, Präsident): Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission verzichtet auf einen weiteren Beitrag.

Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit


Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2005
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral en 2005

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

AB 2006 N 1018 / BO 2006 N 1018

Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Präsident (Janiak Claude, Präsident): Eine Gesamtabstimmung findet nicht statt, da Eintreten obligatorisch ist.
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