Leuenberger Moritz, Bundespräsident:
Ich danke Ihnen für die Behandlung unseres Geschäftsberichtes. Ich danke Ihnen für die Analysen, die Sie in diesem Zusammenhang vorgenommen haben, für die Kritik, die Sie geäussert haben, für die zahlreichen Anregungen, die ich heute gehört habe. Ich danke auch der Geschäftsprüfungskommission, im Besonderen für die intensiven Diskussionen, die jedes einzelne Mitglied des Bundesrates mit Ihnen haben durfte. Wir hoffen auch, dass wir Ihnen einzeln zum Teil Informationen gegeben haben, die weit tiefer waren, als es die heutige Diskussion im Plenum überhaupt sein könnte.
Es wäre meinerseits eine Verkennung Ihrer Arbeit, wenn ich nun versuchen würde, auf jedes einzelne Votum, auf jede einzelne Meinung, auf jede einzelne Kritik, auf jede einzelne Detailfrage vertieft einzugehen. Nur schon aus Zeitgründen ist so etwas nicht möglich. Aber ich werde mich doch bemühen, Ihnen im grossen Ganzen zu antworten. Dort, wo das nicht geschieht, sollen Sie nicht befürchten, Ihre hier gestreuten Samen würden beim Gesamtbundesrat nicht auf fruchtbaren Boden fallen und dort aufgehen.
Die Besonderheit bei der Behandlung eines solchen Geschäftsberichtes ist ja, dass der schweizerische Bundesrat ein Siebnergremium, eigentlich ein Siebnerpräsidialgremium, ist, das die Verantwortung für die Präsidialentscheide gemeinsam trägt, und dass wir nicht ein System mit einem Premierminister haben. Das führt eben dazu, dass die Debatte über einen Geschäftsbericht hier nicht darin bestehen kann, dass Sie via den Bundespräsidenten in die operativen und taktischen Tiefen jedes einzelnen Departementes tauchen können und er Ihnen überall eine detaillierte Auskunft geben kann. Das hat Sie schon gestört, und Sie haben nach Lösungen gesucht, wie Sie hier dennoch eine Diskussion führen könnten, bei der Sie auch in Bezug auf alle Fragen restlos und in der ganzen Tiefe befriedigt würden. Aber Sie müssen sehen, dass unser System eine gewisse Eigenständigkeit der Departemente kennt. Es soll so sein, dass jeder einzelne Departementsvorsteher in einem gewissen Bereich eine Autonomie hat, für die er Ihnen - das ist halt dann eher in der Kommission der Fall - im Einzelnen Rechenschaft schuldig ist.
Eine ganz andere Idee, die ja auch schon geäussert wurde, wäre die, dass der Bundesrat in corpore hier antreten würde. Dann könnten Sie jeden Einzelnen fragen. Ob das praktisch wäre, wage ich zu bezweifeln. Wenn Sie es so machen würden, dass einer nach dem anderen käme, wäre es schon etwas anderes. Aber alle sieben hier vorne - da verlangen wir dann doch noch das rechtliche Gehör, bevor Sie das einführen.
(Heiterkeit)
Es wurde in diesem Zusammenhang zum Beispiel von Herrn Noser etwas bemängelt, dass diese Eigenständigkeit der sieben Departemente es verhindere, dass vom Bundesrat
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AB 2006 N 1016 / BO 2006 N 1016
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eine eigentliche Querschnittspolitik betrieben würde. Das hat etwas, da liegt eine gewisse Schwierigkeit vor. Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass wir sehr wohl einige Querschnittsthemata haben und diese auch durchzuziehen versuchen. Das betrifft insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, die Wachstumspolitik. Das betrifft insbesondere auch die Stabilisierung des Bundeshaushaltes - Sie wissen, dass wir hier mehrere Programme haben, die wir konsequent durchziehen -, die zum Teil damit unterstrichen wird, dass es eine Querschnittsaufgabe ist, sogar dem Bundespräsidenten übertragen wurde; Sie kennen die Geschichte mit der Überprüfung des Aufgabenportfolios. Wir haben uns immer wieder und werden uns auch künftig über die Konsolidierung der Sozialversicherungen unterhalten müssen. Das ist ein Thema, das nicht einfach nur im EDI angesiedelt werden kann; das geht uns alle an, und wir wissen das auch. Aber auch die Festigung unserer Beziehungen zu Europa ist ein Querschnittsthema, ebenso wie die von Ihnen mehrfach angesprochene Sicherheitspolitik.
Dennoch - das ist auch noch eine Beobachtung, die Sie ja sicher auch gemacht haben - kennen wir im Gegensatz zu anderen Regierungen nicht diesen straffen Legislaturplan, diese straffe Planung, bei der wir quasi jedes Jahr exakt hinstehen und Ihnen rapportieren können, ob die formulierten Ziele im Detail erreicht worden seien oder nicht. Das liegt an der Besonderheit einer direkten Demokratie - so, wie wir es schon im Einzelnen erleben, also ich beispielsweise, wenn mein Departement eine Strategie, einen Plan, für die Bekämpfung des Feinstaubes macht: Da muss ich natürlich wissen, dass ich zunächst einmal vor den Bundesrat muss, wenn es andere Departemente betrifft; er ist zum Teil zuständig, und dann wird halt dieser Feinstaubplan vielleicht abgeändert. Wenn der Gesamtbundesrat beispielsweise einen Plan zur CO2-Reduktion hat, dann kann er den schon verkünden. Aber er weiss auch, dass ihm das Parlament, welches sich die Höhe der Abgabe vorbehalten hat, nachher einen Strich durch seine Planung machen könnte. Wir kommen ja nachher noch zu diesem Geschäft. Wenn wir zu strukturellen Massnahmen, sei es in der Sozialversicherung, sei es in anderen Bereichen, einen exakten Plan machen, dann müssen wir in der direkten Demokratie mit einem Referendum rechnen. Es kann eine Abstimmung geben, es kann ein anderes Votum kommen.
Das heisst natürlich nicht, dass nicht mehr geplant werden soll oder dass jede Planung unmöglich ist. Aber es ist im Vergleich mit einer Regierung in einer repräsentativen Demokratie sehr viel schwieriger, die Player - in unserem Fall, aus der Sicht der Exekutive, das Parlament mit seinen zwei Kammern, aus Ihrer Sicht als Parlament die Stimmbürgerinnen und -bürger - rechtzeitig in die Planung einzubeziehen. Ich komme dann am Schluss beim Waldgesetz auf genau diese Frage zurück. Wenn wir beim Waldgesetz eine Planung haben und parallel eine Volksinitiative läuft, so müssen wir das koordinieren und alle Eventualitäten mit einberechnen. Das führt zu einer gewissen Trägheit, einer gewissen Unplanbarkeit. Das sollen Sie nicht bedauern, das ist unser Staatssystem, mit dem wir alle leben wollen.
Zu den einzelnen Hauptfragen, die hier aufgeworfen wurden; zunächst einmal zur Visaerteilung durch die Schweizer Vertretungen im Ausland: Da hat Ihnen die Vorsteherin des EDA die Fragen ausführlich beantwortet; Massnahmen für strukturelle Verbesserungen und eine verstärkte Aufsicht sind eingeleitet worden. Das Departement hat im Übrigen in einem Inserat ein Visainspektorat angekündigt. Dessen Leiter soll die Organisation sowie die Abläufe und das Führungsverhalten kontrollieren. Aufgrund der neuesten Erkenntnisse in diesem delikaten Visabereich würden die dem Inspektorat unterstellten Unterinspektorate mit einem Visainspektorat ergänzt. So steht es in diesem Inserat. Aufgabe des Inspektors ist es, während den Inspektionen in den Auslandvertretungen die Organisation, die Abläufe und das Führungsverhalten insbesondere im Bereich der Visaerteilung zu kontrollieren. So weit zum neuesten Stand.
Zur Frage von Herrn Glasson betreffend die Evaluation der Beschaffung von Rüstungsgütern: Auch da hat der Vorsteher VBS in der GPK die gestellten Fragen ausführlich beantwortet. Die Rüstungspolitik des Bundesrates definiert, wie Rüstungsbeschaffungen in den Grundzügen erfolgen. Ausgangspunkt sind die militärischen Bedürfnisse der Armee; die Wirtschaftlichkeit, der Wettbewerb und die Beachtung der Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechtes sind dabei von zentraler Bedeutung. Basierend auf dem militärischen Pflichtenheft holt Armasuisse Offerten ein; Eignungs- und Zuschlagskriterien werden gewichtet und bewertet; Kosten-Nutzen-Überlegungen dienen als Grundlage für den Entscheid, welche Systeme zu beschaffen sind. Nebst den Beschaffungskosten werden auch Lebenswegkosten einbezogen - das sind die Kosten für die Instandhaltung, die Logistik, den Betrieb, die Ausbildung. Der Courant normal ist nach wie vor die Ausschreibung, die freihändige Vergabe bildet die Ausnahme. Der Bundesrat hat am 26. April 2006 die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen revidiert und dabei die Ausnahmen präzisiert.
Zur Personalpolitik des Bundes, zu den Fragen von Frau Gadient und auch von Frau Goll: Das Personalmanagement der Bundesverwaltung wird stets kritisch hinterfragt, und es wird, wo es nötig ist, neu ausgerichtet. Das geschieht derzeit mit mehreren parallellaufenden Projekten. Das Parlament - und das muss ich halt auch sagen - hat die Personalkredite bis zum Jahre 2008 um rund 7 Prozent gekürzt. Das ist Bestandteil der Entlastungsprogramme 2003 und 2004. Das bedeutet einen Abbau von 4000 Stellen bis 2011. Es kommt die Verwaltungsreform dazu, welche auch das Parlament verlangt; dies mit Einsparungen im Umfang von 30 Millionen Franken im Jahr 2007, von 40 Millionen Franken im Jahr 2008. Das ist noch nicht umgesetzt; aber das kann nicht gemacht werden, ohne dass auch das Personal seinen Teil dazu beiträgt. Wir bedauern das zum Teil, geben uns aber doch alle Mühe, das sozialverträglich umzusetzen.
Alle diese Veränderungen verunsichern das Personal, da haben Sie Recht. Die Ergebnisse der Personalbefragung vom letzten Jahr zeigen, dass die Bundesangestellten zunehmend Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben und kaum mehr an positive Veränderungen glauben. Nach einer Phase massiven Stellenzuwachses werden bis 2011 netto 4000 Stellen abgebaut; seit Mitte 2004 sind es bereits über 1800 Stellen, wobei - das haben Sie auch gesagt - weniger als 30 Entlassungen vorgenommen werden mussten.
Die parlamentarische Berichterstattung zu den Aspekten der Personalpolitik wird weiter verwesentlicht. Form und Inhalt werden ab 2007 zwischen der Aufsichtskommission und dem Bundesrat formell vereinbart; das sieht ja das Gesetz auch ausdrücklich so vor.
Zum Wirtschaftswachstum und zur Jugendarbeitslosigkeit - auch das hat Frau Gadient gefragt, und Frau Graf-Litscher hat hier nachgestossen -: Der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit ist evident. Besondere Bedeutung erlangte in den letzten Jahren die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit. Die Quote der Jugendarbeitslosigkeit lag 2005 bei 5 Prozent und damit um gut einen Drittel über der Arbeitslosenquote insgesamt. Aktuell ist ein Rückgang festzustellen: April 2005: 4,8 Prozent; April 2006: 4,2 Prozent. Hauptgrund für die Entwicklung ist, dass es in Phasen, in denen Personalbestände eingefroren oder abgebaut werden, für Einsteiger besonders schwer ist, auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Am weitreichendsten ist dieses Phänomen wohl dann, wenn Jugendliche deswegen keine Lehre absolvieren können. Auch nach der Lehre können sich aber Probleme ergeben, und die Arbeitslosenversicherung hat neben den üblichen auch besondere Massnahmen ergriffen. Insbesondere wurde die Mitfinanzierung von Praktikumsstellen durch die Arbeitslosenversicherung eingeführt und ausgebaut. Ziel dieser Massnahme ist es, Jugendlichen, insbesondere auch solchen mit einem Berufsabschluss, die berufliche Praxis zu ermöglichen.
Dank Aufrufen an die Arbeitgeber stieg die Anzahl von Personen, welche von dieser Massnahme profitierten, von rund 800 im Jahre 2002 auf zirka 4000 im Jahre 2005, und ich
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AB 2006 N 1017 / BO 2006 N 1017
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möchte bei dieser Gelegenheit all jenen Kräften aus der Wirtschaft danken, die sich freiwillig und engagiert für die Erhöhung einsetzen. Positiv hervorzuheben ist unter anderem, dass die Jugendarbeitslosenquote zwar überdurchschnittlich hoch, die durchschnittliche Dauer jedoch nach wie vor kurz ist. Insgesamt waren 20 Prozent der Arbeitslosen seit länger als einem Jahr arbeitslos, bei den Jugendlichen betrug dieser Anteil nur 7 Prozent.
Zur inneren Sicherheit, wozu sich Frau Meier-Schatz geäussert hat: Der Vorsteher des EJPD hat in der GPK die gestellten Fragen ebenfalls ausführlich beantwortet. Im Zentrum des Interesses dürften aus aktuellem Anlass die Massnahmen gegen den Hooliganismus sein. Die vorgeschlagenen Bestimmungen über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen richten sich gegen alle Aufrufe zur Gewalt gegen Personen oder Aufrufe zur Vermögens- und Sachbeschädigung. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten verbessert, Propagandamaterial zu beschlagnahmen, worin zu Gewalt aufgerufen wird. Die gesetzlichen Grundlagen werden bis Ende 2008 befristet. Damit tragen wir den unter Experten aufgekommenen Zweifeln Rechnung, ob die Kompetenz für Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam auf Bundesebene liegt oder ob dafür nicht die Kantone zuständig sind.
Zu den Beglaubigungen von Unterschriften in den Gemeinden: Hier haben Sie, Frau Meier-Schatz, eigentlich selbst das Wesentliche gesagt. Die Schwierigkeiten sind nicht neu, und sie traten in den vergangenen Jahren ab und zu auf - ich betone: ab und zu -; in den letzten dreissig Jahren ergaben sich zusätzliche Schwierigkeiten, weil die Rechtsordnung auch immer wieder etwas komplexer wird und dies für die Gemeinden zum Teil schwierig zu bewältigen ist. Da geht es also z. B. um die Auslandschweizer, die seit 1992 brieflich wählen und stimmen können; deswegen müssen wieder spezielle Stimmregister nachgeführt werden.
Es wurden auch Fragen zur Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz gestellt. Herr Noser hat dazu pointierte und meines Erachtens richtige Bemerkungen gemacht. Ich gebe zu: Ich bin bei einem Treffen der EU-Minister plus der Vertreter der "angehängten Staaten" wie der Schweiz und Norwegen in Riga etwas erschrocken, als ich feststellen musste, dass die Schweiz im europäischen Rating des E-Government absolut am Schluss der Rangliste erscheint. Ich habe relativ besorgt versucht, mich kundig zu machen, woran das liegt. Zunächst liegt es vielleicht etwas an den Untersuchungs- und Erhebungsmethoden. Denn unser Föderalismus ist anders zu erfassen - da muss man vor allem auch auf die Gemeindeautonomie schauen - als die Systeme anderer Länder, die zentral geführt sind. Wir haben in der Schweiz dieses allgemeine Bedürfnis nach einem E-Government nicht im selben Ausmass wie in anderen Ländern. Es gibt eigentlich keine politische Partei, die sich als Erstes und Wichtigstes auf die Fahne geschrieben hat, es müsse das E-Government verwirklicht werden. Das ist in anderen Ländern anders. Viele gewinnen mit diesem Slogan sogar die Wahlen. Deswegen ist das E-Government dort dann Chefsache und wird vom Premierminister in sämtlichen Ministerien auch konsequent durchgesetzt. Das ist bei uns nie in diesem Ausmass der Fall.
Es kommt dazu - vielleicht tönt das etwas nach einer Beschönigung und Ausrede, aber immerhin höre ich das immer wieder -, dass die Dienstleistungen unserer Gemeinden, der Gemeindeverwaltungen, exzellent sind. Sie sind sehr, sehr gut, allerdings werden sie mit den klassischen, traditionellen Mitteln angeboten. Weil die Leute dermassen prompt, freundlich und effizient bedient werden, wenn sie einmal in eine Gemeindeverwaltung gehen, um irgendein Dokument zu holen, ist der Wunsch, dass das Ganze elektronisch gehen muss, nicht in diesem Ausmass vorhanden wie in anderen Ländern. In anderen Ländern, in denen in Bezug auf die Dienstleistungen der Gemeinden ein strukturelles Defizit herrscht, wird oft versucht, dieses mit der Forderung nach E-Government gerade in einem Aufwasch zu erledigen.
Also, das sind, wie man mir sagt, so die Gründe, dass wir am Schwanz liegen, aber wir dürfen es deswegen natürlich nicht dabei bewenden lassen. Als Beispiele für die Wirtschaft, für die KMU, haben Sie genannt: Gründungen von Aktiengesellschaften, Mehrwertsteuerabrechnungen oder Bestellung der entsprechenden Dokumente. Dass dies elektronisch geschehen muss, ist auch in unseren Programmen enthalten, und wir wissen, dass wir hier einen Handlungsbedarf haben, und wollen es auch vorantreiben.
Dann hat Herr Binder noch nach dem Fahrplan für das Waldgesetz gefragt und sich diesbezüglich erkundigt. Ganz am Anfang habe ich gesagt - das ist jetzt so ein Beispiel -, dass wir wegen der Mittel der direkten Demokratie, in diesem Falle wegen einer eingereichten Volksinitiative, koordinieren müssen. Das bedingt dann wieder einen speziellen zeitlichen Rhythmus. Das Waldprogramm als solches wurde ausgearbeitet. Sie selbst waren ja auch an der ersten Sitzung dabei. Das Resultat der Vernehmlassung zur Teilrevision des Waldgesetzes hat uns eigentlich gezeigt, dass wir das Waldgesetz selber verstärkt auf das Waldprogramm hätten ausrichten sollen. Vielleicht sind wir im Waldgesetz zu sehr von diesem Waldprogramm abgewichen. Das ist eine Lehre, die wir aus der Vernehmlassung ziehen müssen. Es wurde vorher in einem anderen Zusammenhang gesagt - bei der Landwirtschaft nämlich -, wir würden die Resultate der Vernehmlassung überhaupt nicht beachten. Das ist beim Waldgesetz sicher nicht der Fall.
Die Botschaft ist jetzt in Erarbeitung, und sie wird Ihnen nach den Sommerferien zugeleitet. Also, ich muss jetzt sorgfältig sein, weil ich es dann noch dem Bundesrat unterbreiten werde: Diese Diskussion vorbehalten bin ich eigentlich der Meinung, dass die Teilrevision des Waldgesetzes einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "Rettet den Schweizer Wald" bilden soll. Sie haben es selbst gesagt: Die Initiative "Rettet den Schweizer Wald" geht inhaltlich in einigen Punkten sehr weit, käme also einem Rodungsverbot gleich. Das entspricht nicht unserer Politik. Wenn wir nur gerade eine Nein-Parole zu dieser Volksinitiative herausgeben würden, könnten wir in eine heikle Situation geraten. Im Übrigen haben ja die Stimmbürger ein Recht, zu wissen, worin denn unsere Waldpolitik besteht. Sie soll im Gesetz formuliert werden.
Wie gesagt: Botschaft zur Teilrevision des Waldgesetzes und auch Botschaft zur Initiative erhalten Sie im Herbst dieses Jahres. Da sind uns ja gewisse Fristen gesetzt, innert welchen eine Initiative zur Abstimmung kommen muss. Sie sind verschieden, je nachdem, ob ein indirekter Gegenvorschlag da ist oder nicht. Es wird dann Sache des Parlamentes sein, diesen indirekten Gegenvorschlag zusammen mit der Volksinitiative zu behandeln und ihn nicht abzutrennen, denn dann wären die Fristen wieder verschieden.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Diskussion über unseren Geschäftsbericht. Die Diskussion darüber wird wahrscheinlich in einem Jahr von meiner Nachfolgerin fortgesetzt.