Leuthard Doris, Bundesrätin:
Wie üblich gibt es bei der Landwirtschaftspolitik lange Eintretensdebatten mit sehr unterschiedlichen Stellungnahmen. Ich möchte die Gelegenheit gerne wahrnehmen, die Auslegeordnung des Bundesrates nochmals darzulegen und Sie vor allem eingangs daran zu erinnern, was die Landwirtschaftspolitik der letzten fünfzehn Jahre bedeutet hat, was sie umgesetzt hat und was Sie bei dieser Landwirtschaftspolitik bisher auch entschieden haben.
Was Ihnen der Bundesrat mit der "AP 2011" präsentiert, ist keine Revolution, sondern die kontinuierliche Umsetzung des Reformprozesses, die er 1993 mit einer ersten Etappe und mit der Einführung der produktunabhängigen Direktzahlungen und dem entsprechenden Abbau der Marktstützung begonnen hat. Der neue Verfassungsartikel von 1996 hat diese Neuausrichtung der AP bestätigt. Seither hält unsere Bundesverfassung fest, dass die Landwirtschaft nachhaltig und auf den Markt ausgerichtet produzieren soll. Getreu diesem Verfassungsauftrag hat die "AP 2002" die Preis- und Abnahmegarantien denn auch aufgehoben und den ökologischen Leistungsnachweis verankert. Gleichzeitig hat das Parlament entschieden, die Bundesmittel für Produktion und Absatz von 1998 bis 2003 um einen Drittel zu reduzieren. Die Milchmarktstützung wurde auf zehn Jahre bis 2009 befristet. Die "AP 2007" ging in genau dieselbe Richtung, auch hier haben wir die Aufhebung der Milchkontingentierung ab 2009 beschlossen, und die Einführung der Versteigerung der Fleischimportkontingente hat zu flexibleren Marktstrukturen geführt. Die Marktstützung wurde damals um weitere 10 Prozent reduziert. Gleichzeitig hat das Parlament beschlossen, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, im Bereich der Milch Mittel vom Zahlungsrahmen "Produktion und Absatz" in jenen für Direktzahlungen zu verschieben.
Die Milchwirtschaft hat dadurch optimale Bedingungen erhalten, um die Chancen zu nutzen, die sich zwischen der Schweiz und der Europäischen Union mit der Abschaffung aller Zölle auf Käse ab dem 1. Juli dieses Jahres eröffnen werden. Die Bäuerinnen und Bauern in unserem Land haben bewiesen, dass sie auf die neuen Rahmenbedingungen, die wir jetzt seit fünfzehn Jahren verfolgen, konstruktiv und innovativ reagieren können. Sie haben ihre Herausforderungen gut gemeistert.
Es wurde von einigen von Ihnen erwähnt, dass die Produzentenpreise in den letzten fünfzehn Jahren um ein Viertel gesunken sind. Das ist das Verdienst der produzierenden Landwirtschaft. Die Gesamteinkommen pro Betrieb sind trotzdem im Schnitt stabil geblieben. Das war dank einer markanten Senkung der Strukturkosten möglich. Laufend werden rationellere Verfahren eingeführt, moderne Melk- und Stalleinrichtungen und eine effiziente Feldbewirtschaftung.
Seit 1990 hat die Landwirtschaft ihre Arbeitsproduktivität um mehr als 20 Prozent gesteigert. Auch der Selbstversorgungsgrad, Herr Schibli, konnte auf dem bisherigen Niveau gehalten werden. Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche wird bewirtschaftet; davon 97 Prozent nach den Vorgaben des ökologischen Leistungsnachweises. Die Landwirtschaft hat auch im Bereich der Ökologie grosse Fortschritte gemacht. Fünf von sieben im Rahmen der "AP 2007" gesteckten Zielen wurden erreicht. Was noch unterstützt und vorangetrieben werden muss, sind die Reduktion der Stickstoffbilanzüberschüsse und die Ausdehnung der ökologischen Ausgleichsflächen im Talgebiet. Wir stellen auch fest, dass bereits mehr als die Hälfte der Milchproduzenten freiwillig aus der einzelvertrieblichen Milchkontingentierung ausgestiegen ist. Viele nehmen neue Marktchancen wahr und können dadurch Mehrmengen produzieren. Eine Befragung hat auch ergeben, dass die Lebensqualität vom Grossteil der bäuerlichen Bevölkerung im Jahr 2005 als höher und zufriedenstellender taxiert wurde als vier Jahre zuvor.
Die Landwirtschaft hat die bisherige Reform also gut gemeistert, und sie ist bereit und fähig, auch die weiteren Herausforderungen anzugehen. Das Preisniveau und die staatliche Stützung sind allerdings immer noch sehr hoch. Wir haben gegenüber dem Hauptmarkt Europäische Union bei den Produzentenpreisen Differenzen von bis zu 46 Prozent und bei den Konsumentenpreisen solche von bis zu 38 Prozent. Dies belastet nicht nur die Konsumenten und die Steuerzahler, sondern das ist - auch im Hinblick auf weitere Grenzöffnungen - auch für die Landwirtschaft selbst eine Gefahr. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass dies einerseits den Einkaufstourismus ins grenznahe Ausland fördert und dass andererseits der Preisdruck auf unser Land weiter zunehmen wird. Daher dürfen wir nicht stillstehen; daher will der Bundesrat die Zeit nutzen, um für künftige Herausforderungen besser gerüstet zu sein.
Mit der "AP 2011" werden drei Ziele verfolgt: Erstens wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit verbessern, zweitens diesen Anpassungsprozess, diesen Strukturwandel, sozialverträglich ermöglichen und drittens die ökologische Entwicklung fortsetzen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft soll dabei auch im vor- und nachgelagerten Bereich verbessert werden. Wir müssen hier einen Druck aufrechterhalten, damit die Kosten in der Lebensmittelkette sinken und damit die Verletzlichkeit gegenüber weiteren Marktöffnungen reduziert wird.
Es wurde viel über die Geschwindigkeit dieses Strukturwandels geredet. Der Bundesrat - das möchte ich nochmals betonen - beabsichtigt weder eine Verschärfung des Reformtempos, noch hält er eine Verlangsamung für sinnvoll. Vielmehr beantragen wir Ihnen, mit dieser Reform im gleichen Tempo fortzufahren, d. h., dass pro Jahr wie bis anhin rund 2000 Betriebe eingehen werden, entsprechend dem Einkommensverlust der bisherigen 2,5 Prozent. Diese Politik der vergangenen vier Jahre wollen wir mit demselben Zahlungsrahmen fortsetzen. Hier muss ich schon auch darauf hinweisen - wir haben das in einer Tabelle in der Botschaft klar dargetan -, dass es beim Strukturwandel doch zum grössten Teil um Betriebe mit Flächen zwischen 3 und 10 Hektaren gegangen ist, die im neuen Prozess, dem sich die Landwirtschaft ausgesetzt sieht, schlichtweg nicht überlebensfähig sind.
Um die genannten Ziele zu erreichen, hat der Bundesrat Handlungsachsen definiert, anhand derer er vorgehen will:
1. Wir wollen die Konkurrenzfähigkeit von Produktion und Verarbeitung verbessern, indem wir Marktstützungen in Direktzahlungen umlagern und durch Massnahmen zur Kostensenkung. Wir haben von der OECD einen Bericht, der zeigt, wie effizient Marktstützungen und wie effizient Direktzahlungen sind. Es hat sich klar herausgestellt, dass mit Marktstützungen ein wenig effizientes Instrument gegeben ist und vor allem eines, das nur zu 25 Prozent beim produzierenden Landwirt wirksam ist. Das Direktzahlungssystem ist demgegenüber effizienter und unterstützt die Produktion weit besser als Marktstützungen. Deshalb ist dieser Trend hin zur Fläche und zu Direktzahlungen, die produktionsunabhängig sind, auch der Trend in der EU und in anderen Industriestaaten.
2. Wir wollen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft gemäss Verfassung mit einem zielgerichteten Direktzahlungssystem weiterentwickeln und damit auch die ökologische Weiterentwicklung unterstützen.
3. Die Wertschöpfung und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes sind zu fördern, auch hier durch Erweiterung der Produktdifferenzierungsmöglichkeiten und der Investitionshilfen sowie durch Unterstützung von gemeinschaftlichen Projektinitiativen. Der Strukturwandel ist sozial abzufedern, unter anderem auch durch eine Lockerung des Boden- und Pachtrechtes. Herr Walter, Sie haben Recht: Sie haben gesagt, dass der Boden zu immobil ist. Dann unterstützen Sie - so hoffe ich - auch die Lockerung des Boden- und Pachtrechtes, die genau dieses Problem angeht und die ein wichtiges Element der "AP 2011" ist, damit für jene Unternehmen, die wachsen möchten, die Boden brauchen, auch solcher auf dem Markt verfügbar ist. Somit ist nicht nur die Pacht ein Instrument, sondern auch der Erwerb, der Kauf von Eigentum. Ich bin gespannt auf Ihre Position in dieser kommenden Debatte.
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AB 2007 N 216 / BO 2007 N 216
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4. Schliesslich versucht der Bundesrat, wie generell auch in der KMU-Politik, die Administration zu vereinfachen und Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben besser zu koordinieren.
Kernstück dieser Vorlage ist die Abschaffung sämtlicher Exportsubventionen und die Umlagerung des grössten Teils der Marktstützungsmittel in Direktzahlungen. Die Zölle für Futtermittel und Getreide sollen gesenkt werden, was eben auch wieder die Kosten für die Fleischproduktion reduziert. Sie sind damit einverstanden, dass der Bundesrat sich das weiterhin etwas kosten lässt. Wir sind bereit, die drei Zahlungsrahmen auf 13,5 Milliarden Franken zu belassen, auch als Anerkennung der Leistungen in der Landwirtschaft, als Anerkennung der Bedeutung der Landwirtschaft für den Tourismus und für unseren Standort Schweiz.
Wie Sie wissen, hat der Ständerat die bundesrätliche Vorlage in entscheidenden Punkten abgeändert. Die Verkäsungszulage und die Zulage für silagefreie Fütterung sollen gemäss Ständerat beibehalten werden. Damit würde die Reform im Milchbereich nicht nur gebremst, sondern vollständig gestoppt. Zwischen 2007 und 2011 hätten Sie in diesem Bereich keine Veränderungen mehr und somit keine Verstärkung des Strukturwandels. Zuckerfabriken sollen gemäss Ständerat weiterhin Verarbeitungsbeiträge erhalten; damit wird vom Prinzip abgewichen, dass die verbleibenden Markstützungsbeiträge im Ackerbau direkt zu den Produzenten fliessen sollen. Wir haben gemäss Ständerat im Bereich der AOC eine vollständige Delegation der Kompetenz an die Kantone. Hier muss ich noch einmal betonen, dass das die Glaubwürdigkeit und die mit der EU vereinbarte Äquivalenz gefährdet. Der Ständerat will auch die Importkontingente für Kartoffeln weiterhin nach dem System der Inlandleistung und nicht mittels Versteigerungsverfahren zuteilen, was wir falsch finden. Ebenso wenig unterstützen wir die Verwertung der Schafwolle mit Beiträgen. Schliesslich hat der Ständerat - Sie wissen das - auch die Gesamtsumme der drei Zahlungsrahmen um 150 Millionen Franken erhöht.
Ihre Kommission hat diese Vorlage intensiv beraten und hat in einigen Punkten die Beschlüsse des Ständerates im Sinne des Bundesrates geändert. Ich hoffe, dass Sie diesen Anträgen folgen werden. Es handelt sich dabei insbesondere um die finanzielle Unterstützung der Zuckerfabriken und die Importkontingente für Kartoffeln mittels Versteigerungsverfahren; auch bei der Weinklassifizierung, der Glaubwürdigkeit der AOC, wurde ein Kompromiss vorgeschlagen. Vor allem bleibt mit diesem Antrag die EU-Äquivalenz erhalten, was wir begrüssen.
Es gibt aber auch noch Punkte, mit denen, wie ich erwarte, Sie sich in der Diskussion nochmals befassen und sich die langfristige Wirkung Ihrer Entscheide überlegen. Das gilt insbesondere für die Milchzulagen; immerhin will die WAK dem Bundesrat nun die Kompetenz geben, die Zulagen entsprechend der Mengenentwicklung und der verfügbaren Finanzmittel anzupassen. Ich werde mich bei der Detailberatung selbstverständlich zu diesen Punkten äussern.
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals grundsätzlich zur Milchmarktstützung äussern: Die Weiterführung der Verkäsungs- und der Siloverzichtszulage auf dem Niveau von 2007 ist vor allem darum problematisch, weil dadurch die Milchproduktion gegenüber den anderen Betriebszweigen stark an Attraktivität gewinnt. Das Gleichgewicht zwischen Käse und den übrigen Verwertungen wird somit gestört. Ausserdem besteht die Gefahr, dass die Milchproduktion zu stark ausgedehnt wird, dass ein Preisdruck entsteht und letztendlich die Produzenten gar nichts von dieser zusätzlichen Stützung haben. Hier sollten wir mit einer vorausschauenden und ausgewogenen Politik Strukturbrüche verhindern. Herr Veillon, wenn der Bundesrat die Marktstützung zurückfahren will, so ist das im Interesse der produzierenden Bauern, weil der Bundesrat gleichzeitig die Bauern unterstützt, indem er den Kuhbeitrag neu auch im Milchbereich einführt.
Avec la prime pour les vaches laitières, vous obtenez aussi une compensation par rapport au système de soutien au marché. C'est une mesure d'équilibre dont il faut aussi tenir compte et qui est directement en faveur des producteurs de lait. Cela leur permet d'avoir un équilibre entre la production du lait et celle du blé, par exemple. Selon le projet du Conseil fédéral, cet équilibre constitue un point clé des soutiens au marché que viennent remplacer des paiements directs.
Wir sind überzeugt, dass das Mobile, das wir Ihnen hier mit den verschiedenen Sektoren präsentieren, labil ist. Wenn Sie die Zahlungsrahmen oder die Marktstützungen verschieben, ist somit immer auch zu bedenken, dass das Gleichgewicht unter den verschiedenen Bereichen nicht zu gefährden ist und dass keine falschen Anreize für Produktionen zu setzen sind.
Erlauben Sie mir, auch nochmals darauf hinzuweisen, dass die Aufstockung des Zahlungsrahmens ein falsches Signal ist. Zum einen müssten Sie dann auch beim Budget konsequent für mehr Mittel im Bereich der Landwirtschaft einstehen. Das wird Sie vor die Herausforderung stellen, dass Sie auch die Schuldenbremse einzuhalten haben, also irgendwo kompensieren müssen. Wo Sie kompensieren, haben Sie bis heute nicht dargetan. Ich würde es aber von Ihnen erwarten, dass Sie nicht nur versprechen, sondern gleichzeitig konsequent aufzeigen, wo Sie diese Mittel einsparen wollen. Weiter glaube ich auch, dass das Signal "Mehr Mittel an die Landwirtschaft" falsch ist. Das Reformtempo des Bundesrates, das möchte ich nochmals betonen, ist ja nicht ein schnelleres, sondern es ist eine Weiterführung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der letzten vier Jahre im Bereich der Zahlungen.
Wenn Sie in dieser Vorlage gleichzeitig zusätzliche Kostensenkungsmassnahmen gegenüber der "AP 2007" beschliessen, werden diese Kostensenkungen, davon bin ich überzeugt, auch einen Mehrwert für die produzierende Landwirtschaft darstellen, und somit werden für den Einzelnen mehr Mittel zur Verfügung stehen. Man sieht aber auch einen Grund, den Zahlungsrahmen nicht zu erhöhen, wenn man die europäische Situation anschaut. Heute erhalten die Schweizer Landwirte für ihre Produkte rund 3 Milliarden Franken mehr als ihre Kollegen in der EU, und mit Direktzahlungen werden sie ebenfalls deutlich stärker unterstützt. Dies gilt im selben Mass auch für die vor- und nachgelagerten Stufen. Es ist deshalb weitgehend unbestritten, dass entlang der ganzen Lebensmittelkette Kostensenkungspotenziale bestehen. Die schöpfen Sie aber nicht aus, indem Sie den Zahlungsrahmen erhöhen, sondern indem Sie wettbewerbliche Instrumente verankern und so dafür sorgen, dass diese Potenziale genutzt und wenn möglich dann auch beim Bauern und beim Konsumenten spürbar werden.
Bei agrarpolitischen Mehrkosten von mehreren Milliarden Franken für Konsumenten und Steuerzahler ist es, glaube ich, unsere Pflicht, diese Potenziale zur Senkung der Kosten konsequent auszunutzen. Das wird auch entscheidend sein, wenn unsere Landwirtschaft inskünftig im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig bleiben soll. WTO oder Freihandelsabkommen werden zweifelsfrei einen grösseren Druck auf unsere Landwirtschaft zur Folge haben. Die Doha-Runde wurde offiziell wieder aufgenommen; im Februar wurden in Genf die Diskussionen in sämtlichen Dossiers weitergeführt, und es ist nicht damit zu rechnen, dass das jahrelang nur zu Verhandlungen ohne Ergebnisse führen wird. Bei diesen Verhandlungen sind Agrarexporteure mächtige Players; die Schweiz versucht hier ein Gesamtergebnis zu erreichen, das im Interesse der gesamten Volkswirtschaft ist. Wir wollen dort nicht die Landwirtschaft opfern, aber wir müssen auch realistisch und pragmatisch Chancen für die Industrie, Chancen für die Dienstleistungen nutzen. Wenn das Gesamtergebnis zum Vorteil für die Volkswirtschaft ist, dann kann es wohl auch nicht in unserem Sinne sein, wenn wir aufgrund der landwirtschaftlichen Interessen diese ganze Runde platzen lassen. Es gilt deshalb, auch hier ein ausgewogenes Resultat zu erreichen und vorzeitig zu agieren, damit ein allfälliger Abbau von Zöllen aufgefangen werden kann und damit wir eben unser Marktstützungssystem, das WTO-untauglich ist, in ein Direktzahlungssystem umwandeln, das international kompatibel ist und das es uns erlaubt zu unterstützen; aber eben mit einem System, mit
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AB 2007 N 217 / BO 2007 N 217
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welchem wir uns für die künftigen Herausforderungen auch entsprechend positionieren können.
Dasselbe Problem treffen wir auch bei sämtlichen Freihandelsabkommen an, bei welchen es ebenfalls darum geht, die schweizerische Exportwirtschaft auf vielen wichtigen Märkten in gute Position zu bringen. Das betrifft auch die Landwirtschaft. Bei jedem Freihandelsabkommen gibt es auch den Bereich der Landwirtschaft: Wir wollen dabei bezüglich Exportmöglichkeiten Chancen für unsere Bauern eröffnen. Aber in der Regel ist der Preis dafür ein Abbau von Zöllen oder die Erhöhung von Kontingenten für Landwirtschaftsproduzenten aus anderen Staaten. Dieses Problem lösen Sie weder damit, dass Sie jetzt diese Umlagerungen bremsen, noch damit, dass Sie auf die Vorlage gar nicht eintreten oder sie zurückweisen. Sie erweisen damit auf mittel- und langfristige Sicht der Landwirtschaft einen Bärendienst, und ich glaube, es ist unsere Verantwortung als Politikerinnen und Politiker, in längerfristigen Horizonten zu denken und Entwicklungen vorherzusehen. "Gouverner, c'est prévoir" - das zählt auch in der Landwirtschaft zu den Handlungsmaximen, die wir befolgen sollten.
Ich möchte noch kurz zu den Rückweisungsanträgen und zum Nichteintretensantrag Stellung nehmen. Ich bitte Sie selbstverständlich, diese Anträge abzulehnen.
Zum Nichteintretensantrag Zisyadis und seinen Begründungen möchte ich ins Feld führen, dass die "AP 2011", Herr Zisyadis, ja gerade Anreize schafft, diese Kostensenkungspotenziale auszuschöpfen, mit dem Ziel, auch die Konsumenten zu entlasten. Wir haben hier ein Potenzial von 600 Millionen Franken geortet. Das erreicht man nur, indem man diese Kostensenkungsmöglichkeiten, die wir jetzt präsentieren, auch umsetzt. Sonst bleiben die Preise für die Konsumenten oben, und gerade das, was Sie zu Recht bemängeln, dass der Konsument davon nichts hat, wird auch in Zukunft so bleiben. Also bitte ich Sie, uns doch in diesem Bereich zu unterstützen. Auch wir betonen immer - das haben Sie zu Recht getan -: Es geht nicht nur um die Landwirtschaft selber, sondern um die vor- und nachgelagerten Bereiche, die bei diesen Kosten eine wichtige Rolle spielen und die das den Konsumenten nicht oder in ungenügendem Ausmass weitergeben. Die "AP 2011" will genau von der Produktion bis zur Distribution diese ganze Kette dem Wettbewerb aussetzen, damit der Konsument schlussendlich von guter Qualität profitiert, aber zum angemessenen Preis. Die Tatsache, dass wir jedes Jahr über 2 Milliarden Franken ans Ausland verlieren, wo Konsumenten zu weit billigeren Preisen einkaufen, sollte uns zu denken geben. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesen Massnahmen einen Teil dieser Wertschöpfung wieder in unser Land zurückholen können. Das stärkt den produzierenden Bauern, das stärkt das Gewerbe im vor- und nachgelagerten Bereich, und das hilft schlussendlich auch dem Staat, diese Massnahmen weiter zu finanzieren.
Die Rückweisung der Vorlage wie das Nichteintreten würden einen Stillstand der Reformen bedeuten. Nachdem Sie ja mit der jetzigen Situation auch nicht zufrieden sind, glaube ich, dass dies das falsche Signal ist, insbesondere wenn Sie, wie Sie auch betont haben, Anreize für zusätzliche Ökologie setzen wollen. Das erreichen Sie mit mehr Direktzahlungen, weil diese immer an den ökologischen Leistungsnachweis gebunden sind. Insofern ist diese Politik eben auch aus ökologischer Sicht die richtige.
Herr Schibli möchte mit seiner Minderheit eine Rückweisung mit einem Auftrag an den Bundesrat beantragen. Herr Schibli, ich anerkenne, dass die Einkommenssituation der Bauern nicht überall, aber in ausgewiesenen Bereichen eine schwierige ist. Der Bundesrat weiss, dass auf vielen Bauernbetrieben die Familien in bescheidenen Verhältnissen leben müssen. Das ist uns bewusst. Aber es ist kein Verfassungsauftrag, dass wir das Einkommen der Bauernfamilien verbessern; es ist ein Auftrag, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbessern und dass wir die multifunktionale Landwirtschaft unterstützen. Das tun wir nicht, wenn Sie diese Rückweisung beantragen, sondern das tun wir, wenn Sie den Strukturwandel unterstützen, damit diejenigen Betriebe, die wettbewerbsfähig sind, möglichst als Haupterwerbsbetriebe in der Zukunft ein respektables Einkommen haben. Indem jetzt viele Kleinbetriebe ausgeschieden sind, hilft das den anderen. Ich glaube, das müssen wir fortsetzen.
Der Selbstversorgungsgrad war bei Beginn der Reform der Agrarpolitik wegen der Bevölkerungszunahme vorerst um 5 Prozent gesunken. Heute liegt er bei knapp 60 Prozent. Wir beurteilen diese Versorgung als ausreichend, auch in Krisenzeiten. Vor allem ist auch zu berücksichtigen, dass sich der heutige Selbstversorgungsgrad mit dem heutigen Kalorienbedarf der Bevölkerung berechnet, und der ist natürlich grösser als noch zu Zeiten, in denen durch kriegerische Umstände die Versorgung eine grosse Aufgabe der Landwirtschaft war. Wenn man mit denselben Kalorienwerten wie damals rechnen würde, läge der heutige Selbstversorgungsgrad bei 75 Prozent. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass wir diesbezüglich kein Problem haben, und er ist gleichzeitig der Meinung, dass die Autonomie auch für Krisenzeiten genügend ist.
Den Zahlungsrahmen können Sie beeinflussen, indem Sie dort abstimmen, dafür braucht es keine Rückweisung. Ebenso können Sie das Kostensenkungsprogramm, das Sie anstreben, hier umsetzen. Wir präsentieren Ihnen diese Massnahmen. Wir haben in der Kommission weitere Möglichkeiten aufgezeigt. Das Parlament hat es in der Hand, diese umzusetzen oder abzuwürgen.
Die Vorteile, die wir hier drinhaben, betreffen den Bereich der Futtermittelpreise: Wir haben Anpassungen im Bereich der Vorschriften, und wir haben den Parallelimport, den das Parlament beschlossen hat - nicht der Bundesrat. Es ist Ihr Entscheid, ob Sie das wollen. Wir sind überzeugt, dass wir gerade auch mit einfacheren Kontrollen eine Massnahme zur Kostensenkung liefern. Deshalb sind Ihre Anträge grösstenteils Bestandteile dieser Vorlage. Es ist Ihr politischer Entscheid, wie Sie sich in der Detailberatung positionieren.
Ebenso verhält es sich mit dem Antrag von Herrn Föhn als Ergänzung dazu. Bei den Direktzahlungen - das wissen Sie, Herr Föhn - ist es so, dass ja gerade die Bergregionen auch von einem verfeinerten System profitieren. Wir haben mit den Hangbeiträgen speziell für diese Gebiete eine Direktzahlung, die honoriert, dass dort der Aufwand viel grösser ist als im flachen Talgebiet. Wir haben auch entsprechende Verfeinerungen, was die Tiere und die Ökologie betrifft. Ich glaube, dass viele Ihrer Anliegen erfüllt sind. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass das steuerbare Einkommen und das Vermögen ja ebenfalls eine Rolle bei der Bemessung der Direktzahlungen spielen.
Ihr Ansatz war ein Diskussionspunkt, wurde aber nicht integriert, weder von der Kommission noch im Vorfeld. Wir haben aber die Motion 06.3635 der WAK-SR entgegengenommen, wonach wir das Direktzahlungssystem auf das Jahr 2009 hin einer Prüfung unterziehen werden, damit wir es nochmals überdenken und verfeinern können. Insofern kann Ihr Anliegen anlässlich der Behandlung dieser Motion - ob ein Maximalansatz ein weiteres Element wäre, um dieses Instrument noch zielorientierter und effizienter zu betreiben - sicher auch noch einmal unter die Lupe genommen werden.