Müller Geri (G, AG):
Ich beantrage Ihnen, Artikel 11a zu streichen, nämlich den Artikel, der besagt, dass einer unmündigen Person im Schützenverein die Waffe regelmässig nach Hause mitgegeben werden kann, sofern sie Schiesssport betreibt.
Die Frage ist: Was wollen wir damit bezwecken? Wir wissen, dass der Schiesssport in einer Anlage stattfindet, in der geschossen wird und in der die Gewehre gesichert gelagert werden. Wir wissen, dass diese Waffen nur dort benutzt werden können, weil dort eben genügend Sicherheitsvorschriften bestehen. Und wir wissen auch, dass die Waffen zu Hause nicht gebraucht werden dürfen oder sollen. Und trotzdem wollen wir diesen Ausnahmeartikel besprechen.
Die Frage ist für mich: Was ist der Grund, dass man diese Ausnahme machen möchte? Denkt man hier plötzlich - sehr modern - an das Kindesrecht, dass auch die Kinder die gleichen Rechte haben wie die Erwachsenen? Wenn man an das denkt, dann muss ich den Autoren vorwerfen, dass sie keinen Kontakt mit der Kinderlobby aufgenommen haben. Es ist nicht im Interesse der Kinderlobby, dass das getan wird. Und warum ist das nicht in ihrem Interesse? Weil es lediglich ein Partialinteresse einiger weniger Kinder ist, das aber das Interesse anderer Kinder, nämlich zum Beispiel der Kolleginnen und Kollegen, verletzen kann - wie das jetzt wieder in Zürich vorgekommen ist, wo ein Jugendlicher, ein sechzehnjähriger Sekundarschüler, seine Kollegen und Kolleginnen mit einer Waffe bedroht hat. Nachher wurde gesagt, dass der Verschluss - und der ist entscheidend für das Schiessen - nicht dabei gewesen sei. Aber die meisten Leute, die ein Gewehr sehen und den Verschluss nicht, wissen nicht, dass diese Waffe nicht funktionsfähig ist.
Also, die Frage ist: Was soll diese Waffe denn zu Hause tun? Was hat sie für eine Funktion? Sie kann nur die Funktion haben, dass ich damit - mit oder ohne Verschluss - andere Leute bedrohen kann, eben insbesondere auch andere Kinder. Im Interesse des Kindes steht diese Sache also sicher nicht. Da ist es für die Kinder wichtiger, dass das Stimmrechtsalter nach unten gesetzt wird, als eine solche Massnahme zu beschliessen.
Aber es gibt auch noch eine weitere Überlegung bei der ganzen Geschichte: Was soll die Waffe zu Hause auch tun? Glauben Sie wirklich, dass Sie in praktisch allen Bereichen, die es gibt - Arbeitsrecht, Betäubungsmittelgesetz, Alkoholgesetz -, den Jugendschutz hochschrauben wollen? Das unterstützen wir voll und ganz. Wir gehen auch davon aus, dass bei einer solchen Regelung im Waffengesetz der Jugendschutz genau die gleiche Dimension haben soll. Deshalb beantragen wir weiter die Streichung dieses Artikels.
Es gibt noch eine zusätzliche Überlegung: Die Kinder haben sehr selten zu Hause einen abgeschlossenen Raum, der nur von ihnen beansprucht werden darf. Der Raum kann auch von den Eltern und von anderen betreten werden. Das heisst: Wie wollen Sie absichern, dass die Waffe nicht von anderen - von Familienmitgliedern, Geschwistern, Cousins, Eltern usw. - missbraucht wird? Ich sage das deshalb, weil ich auch Zeuge eines tragischen Unfalls in meiner Klasse war, als Kinder mit der Waffe des Bruders manipuliert haben und eines dann unabsichtlich getötet worden ist.
Alle diese Überlegungen und Erwägungen ergeben keinen Sinn - abgesehen davon, dass ich es sehr fragwürdig finde, dass man schon Kindern das Schiessen und das Töten beibringt. Das ist eine andere Geschichte. Aber hier geht es wirklich um die Frage, ob man das Gewehr nicht im Schiessstand, bei der Hütte usw. deponieren, liegenlassen könnte, so, wie das bei vielen anderen auch passiert, oder ob man hier wirklich diese Ausnahmeberechtigung machen muss, dass das Kind die Waffe nach Hause nehmen kann.
Noch etwas ganz Kurzes, was mir gesagt wurde: Es gehe darum, an Schützenfeste zu gehen, an andere Orte, da müsse das Kind die Waffe auch mit sich nehmen. Ich habe mich umgehört und weiss, dass praktisch kein Kind alleine mit dem Gewehr in ein anderes Dorf oder eine andere Stadt fährt, um dort zu schiessen. Das ist eine Vereinssportart, die in aller Regel mit den Trainern, mit den Verantwortlichen und mit den Eltern durchgeführt wird. Also ist auch dieses Argument sehr schwach.
Ich bitte Sie also sehr, diesen Artikel zu streichen.