Merz Hans-Rudolf, Bundesrat:
Ich muss feststellen, dass keine Rede davon sein kann, dass die Bundesverwaltung Mitarbeitende in die Invalidenversicherung treibt. Ich erinnere Sie daran, dass wir in den letzten Jahren mehr als 2000 Stellen abgebaut haben. Die Invalidierungen haben sich dabei von durchschnittlich 250 bis Mitte 2003 auf 125 Fälle in den Jahren 2005 und 2006 vermindert. Seit 2003 gilt beim Bund eine Person nur dann als invalid, wenn erstens die Eingliederung gescheitert ist und wenn zweitens die IV die Invalidität rechtskräftig festgestellt hat. Die Anzahl der Neurentenbeziehenden beim Bund hat sich seit 2000 unter dem Landesdurchschnitt entwickelt - vielleicht je nach Abteilungen beim Bund etwas unterschiedlich. Zurzeit beziehen rund 2000 ehemalige Angestellte eine IV-Rente. In dieser Zahl enthalten sind auch noch etwa 250 Rentenbeziehende der ehemaligen Telecom. Die Entwicklung belegt, dass die Invalidierungen trotz eines schwierigen personalpolitischen Umfeldes nicht zu-, sondern abgenommen haben. Vor diesem Hintergrund kann man also nicht von "bundesverwaltungsinternen Missbräuchen der IV" sprechen.