Bäumle Martin (CEg, ZH):
Was will der Minderheitsantrag Weibel zu Artikel 5? Er will die Verjährungsfristen für Folgen eines Kernkraftwerkunfalls verdoppeln, von heute 30 auf künftig 60 Jahre.
Sie hören richtig: Heute gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, wenn man einen entsprechenden Schaden rechtzeitig
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AB 2008 N 543 / BO 2008 N 543
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angemeldet hat. Zum Vergleich: Der Unfall in Tschernobyl ereignete sich vor 22 Jahren. Ein weiterer Vergleich: Eine Altlast, ein mögliches Endlager, welches irgendwann Probleme verursachen könnte, muss für 100 000 oder mehr Jahre sicher sein. Es ist also denkbar, dass ein Schaden in 10 000, 20 000 oder 40 000 Jahren auftritt - und wir haben eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Genau daraus ersehen Sie, wie absurd die heutige Regelung eigentlich ist. Mit einer Verdoppelung der Verjährungsfrist auf 60 Jahre machen wir nur einen ganz kleinen Schritt.
Klar ist, dass Folgen eines Kernkraftwerkunfalls Auswirkungen auf mehrere Generationen haben - klammern wir einmal die Altlast Atommüll aus -: beispielsweise verseuchte Nahrungsmittel, beispielsweise Erbschäden und weitere Schäden, falls die Unfallstelle durch Zerfall, weil sie nicht unterhalten wird oder ein Erdbeben oder andere Schäden auftreten, wieder aufbricht. Untersuchungen und Erfahrungen mit dem Unfall in Tschernobyl zeigen, dass in weiten Teilen der Ukraine und in Weissrussland die Gebiete auch nach über zwanzig Jahren so belastet sind, dass noch heute Kinder krank werden. Das sind keine Einzelfälle, sondern es betrifft Zehntausende von Kindern. Ich war dort; ich habe ein Spital besucht, ich habe mit Ärzten und Krankenschwestern gesprochen. Man spricht von über hunderttausend Fällen, die eineindeutig als indirekte Folge dieser Unfälle zu bezeichnen sind. Es gibt auch Beispiele, die zeigen, dass es tatsächlich nicht die Väter sind, welche diese Schäden auslösen, weil sie zu viel getrunken haben. Es ist auch kaum so, dass Schilddrüsenprobleme von Kindern etwas mit dem Alkoholkonsum von Vätern zu tun haben. Es ist aber so, dass Kinder, welche einige Wochen in sogenannten Therapy Camps in einem sicheren, unbelasteten Gebiet oder im Ausland - in der Schweiz - verbringen können, plötzlich ein neues Leben erfahren, immer gesünder werden und, wenn sie zurückkommen, wieder in die alten Fahrwasser geraten, weil die Verseuchung eben noch heute besteht und noch Jahrhunderte bestehen wird. Da können Sie - auch mit dem Glauben an die Technologie - nichts machen, weil dort eben die physikalischen Gesetze von Strahlung gelten. Physik kann man nicht aushebeln, selbst wenn man das politisch zu erreichen versucht.
Es zeigt sich auch, dass Massnahmen vor Ort minimal helfen können, aber nicht ausreichend sind, wenn beispielsweise Mütter darin ausgebildet werden, welche Nahrung sie wann und wie zu sich nehmen sollen. Aber das sind nur Tropfen auf einen heissen Stein. Klar ist, dass weite Gebiete um den Reaktor herum - und zwar Gebiete, die, wenn es in der Schweiz passieren würde, weite Teile des Mittellandes und Süddeutschlands umfassen würden - nicht mehr benutzbar wären, insbesondere nicht für Landwirtschaft, aber teilweise auch nicht mehr bewohnbar wären. Die Ukraine war eine Kornkammer. Heute ist die Gegend um Tschernobyl eine lebensfeindliche Zone, wo nichts mehr geerntet werden darf. Die Lebensmittel dürfen nicht mehr konsumiert werden.
Mit einer Verdoppelung der Verjährungsfrist will die Minderheit mindestens sicherstellen, dass eine weitere Generation von Menschen - bezogen auf das Beispiel von Tschernobyl also die Kinder, die heute geboren werden - die Möglichkeit hat, Schäden, die eineindeutig auf einen solchen Unfall zurückgehen, dem Verursacher noch anzulasten, und nicht leer ausgeht. Denn nach 25 Jahren kann man die medizinischen Daten vernichten, und dann gibt es keinen Nachweis mehr, was die Ursache war. Und der Hersteller wird dann noch behaupten, er sei gar nicht der Verursacher, es seien eben die Väter gewesen.
Hier zeigt sich klar, dass dieser Minderheitsantrag, der 60 Jahre verlangt, ein bescheidener Antrag ist. Eigentlich müsste man viel, viel weiter gehen, müsste mindestens auf 300 Jahre gehen, um überhaupt annähernd das abdecken zu können, was an Risiken und Folgeschäden eintreten kann.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.