Thanei Anita (S, ZH):
Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Ich möchte dabei zuerst auf die grundsätzlichen Ausführungen des Initianten verweisen, mit Bezug auf die Bedeutung der rechtsgleichen Behandlung und auch mit Bezug auf die aktuelle Gesetzgebung in der Schweiz: Wir haben zum einen eine verfassungsrechtliche Bestimmung, wir haben ein Gleichstellungsgesetz, ein Behindertengleichstellungsgesetz, ein Partnerschaftsgesetz und das strafrechtliche Verbot der Rassendiskriminierung. Obwohl wir eine Verfassungsbestimmung und diverse Gesetze haben, gibt es in der Schweiz jedoch leider Diskriminierungen querfeldein: Es gibt Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustandes, es gibt Diskriminierungen wegen des Alters, wegen der Herkunft, wegen der Religion, wegen des Geschlechts und wegen vielem anderem. Es gibt solche Diskriminierungen zudem in relativ weiten Bereichen im Bildungswesen, bei den privaten Dienstleistungen, im Arbeitsbereich und im Bereich der Wohnungssuche. Es ist im Moment so, dass Menschen über 75 Jahre in der Stadt Zürich auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung mehr finden. Auch Ausländerinnen und Ausländer haben es besonders schwer. Wir kennen im Bereich der Wohnungssuche auch in Bezug auf den Gesundheitszustand und die Religion diverse Diskriminierungen.
Die Verfassungsbestimmung und die jetzt vorhandenen Gesetze genügen nicht. Auch wenn zum Teil mit Bezug auf die Verfassung eine Drittwirkung anerkannt wird, sieht das in der Praxis leider ganz anders aus. Nach wie vor hat der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz seinen Anwendungsbereich vor allem gegenüber dem Staat, aber leider nicht im Privaten, das heisst, es besteht dringender Handlungsbedarf.
Es fragt sich jetzt: Wie soll diese parlamentarische Initiative umgesetzt werden? Es gibt sehr gute Beispiele in anderen Ländern. Es kann z. B. auf das allgemeine Gleichstellungsgesetz in Deutschland verwiesen werden, und auch andere europäische Länder kennen solche Gesetze. Im Weiteren braucht es griffige Instrumente für die Durchsetzung dieser Ansprüche. Es braucht paritätische Gerichte oder Schlichtungsbehörden, es braucht diverse Beratungsstellen, und, was besonders wichtig ist - das ist auch ein Übel in der aktuellen Lage -, es braucht eine Umkehr oder Erleichterung der Beweislast. Es ist nämlich eine Zumutung, dass heute diejenigen, die offensichtlich diskriminiert werden, das auch noch beweisen müssen.
Bereits beim Gleichstellungsgesetz und beim Behindertengleichstellungsgesetz hatten die Gegner Angst vor einer Prozessflut und vor einem Kontrahierungszwang, und das sind auch heute die Hauptargumente der Gegnerschaft. Es hat sich gezeigt, dass die befürchteten Folgen nicht eingetreten sind, sondern dass nach wie vor mehr oder weniger Vertragsfreiheit besteht. Das heisst, wir haben nichts zu befürchten, wenn wir vorsehen, dass alle in der Schweiz vor Diskriminierungen geschützt werden sollen.
Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.