Pfister Theophil (V, SG):
Wir sind jetzt am Ende der Beratung des Kulturförderungsgesetzes; es verbleiben diese zwei Differenzen zum Ständerat. Erlauben Sie mir eine kurze Gesamtbetrachtung.
Die SVP ist mit diesem Gesetz, das insbesondere die Schwerpunkte bei Pro Helvetia wesentlich verändert hat, nicht zufrieden. Die SVP-Fraktion arbeitete aber in der ganzen Beratung stets in die Richtung, dass die unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind, und sie vertrat dies auch dort zugunsten von Pro Helvetia, wo das BAK grossen Widerstand anmeldete. Ebenfalls votierte die SVP-Fraktion dahingehend, dass kulturelle Anlässe und musische Bildung durchaus Aufgaben von Pro Helvetia sein können, auch wenn damit eine Verschiebung der bisherigen Kompetenzen verbunden ist. Waren aber anfänglich in der Kommission noch solche Mehrheiten möglich, so zeigten sich am Schluss Erosionserscheinungen und der Wunsch nach einem schnellen Abschluss, sodass das Konzept nicht mehr realisiert werden konnte. Dies bedauert die SVP-Fraktion, die hier zugunsten der Unabhängigkeit der Kultur vom Bund votierte.
Jetzt zu Artikel 8, zur Volkskultur: Die Minderheit aus der SVP-Fraktion beantragt Ihnen, bei Artikel 8 am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und die spezielle Erwähnung der Volkskultur nicht gänzlich aus dem neuen Gesetz zu streichen. Wir hören wohl seitens des BAK, dass diese ergänzende Erwähnung der Volkskultur nicht notwendig, nicht am richtigen Ort platziert oder gar kontraproduktiv sei. Aber bedenken wir: Im alten Pro-Helvetia-Gesetz war die Volkskultur die eigentliche Grundlage für die Existenz der Stiftung Pro Helvetia. Im neuen Kulturförderungsgesetz, das jetzt auch gleichzeitig das neue Pro-Helvetia-Gesetz ist, ist mit Annahme von Artikel 8 gemäss der Mehrheit die Volkskultur nicht mehr erwähnt. Zur Erinnerung: Im ehemaligen Artikel 2, das habe ich hier bereits einmal erwähnt, war die Tätigkeit von Pro Helvetia wie folgt beschrieben: "Die Tätigkeit der Stiftung umfasst insbesondere folgende Aufgaben: a. die Erhaltung des schweizerischen Geisteserbes und die Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes unter besonderer Berücksichtigung der Volkskultur."
Wenn ich Ihnen hier beantrage, die Erwähnung der Volkskultur im Gesetz zu belassen, obwohl man sie unter der allgemeinen Kultur subsumieren könnte, dann hat das auch einen emotionalen Grund. Wollen wir eine Bundeskulturförderung ohne jeglichen Richtwert und ohne Rücksicht auf den Ursprung, oder wollen wir nicht wenigstens einen Hinweis auf die Volkskultur als Anker im neuen Gesetz belassen? Die SVP-Fraktion glaubt an die ungebrochene Kraft der Volkskultur, auch im internationalen Umfeld. Wir erleben gerade heute eine Renaissance dieser Volkskultur. Auch die vergangenen Abstimmungen machen deutlich, dass die Förderung der traditionellen Kultur im Volk eine hohe Wertschätzung geniesst.
Dies ist der letzte Versuch, die Volkskultur doch noch in diesem Gesetz zu verankern. Wir werden diese Abstimmung im Parlament als Minderheit nicht gewinnen können, das ahne ich. Aber ich muss hier und jetzt doch darauf hinweisen, dass man bei Pro Helvetia und auch beim Kulturförderungsgesetz in dieser Art, ohne die Volkskultur, auf viel Goodwill verzichtet. Es wird unvermeidlich sein, dass das politische Ringen um die Subventionen von Pro Helvetia und des BAK in der nationalen Politik unvermindert weitergeht. Es wurde nach unserer Ansicht eine Chance verpasst, mit einer moderaten Revision die Aufgaben der Kulturförderung unter Beachtung der breiten Interessen breiter abzustützen.
Ich beantrage Ihnen die Annahme meines Minderheitsantrages umso mehr, als damit keine Behinderung oder Beschränkung eintreten wird.