Stump Doris (S, AG):
Dass wir in der Schweiz mit den vielen Zweitwohnungen, die nicht bewirtschaftet sind, die also nicht das ganze Jahr bewohnt werden, ein Problem haben, wird kaum mehr bestritten. Mit dem Begriff der "kalten Betten" wird auf die Situation vor allem in touristischen Gebieten hingewiesen. Dort haben wir unbezahlbare Baulandpreise für Einheimische, überhöhte Mietzinsen für Wohnungen, die Ausrichtung der Infrastruktur einer Gemeinde auf die wenigen Wochen der vollen Nutzung der Wohnungen und allgemein die Zersiedelung der Landschaft.
Der Bundesrat hat mit der vorliegenden Teilrevision des Raumplanungsgesetzes einen sehr bescheidenen Vorschlag für eine Massnahme zur Eindämmung des Zweitwohnungsbaus und als Kompensation für die Lex Koller vorgelegt: Er will die Kantone dazu verpflichten, in den Richtplänen die Gebiete zu bezeichnen, in denen Massnahmen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen nötig sind. Wir, eine Minderheit der Kommission, finden hier aber keine klaren Definitionen. Was heisst denn ausgewogen? Es gibt keine quantitativen Ziele, und es werden keine konkreten Massnahmen vorgeschlagen. Weil dieser Vorschlag nicht griffig genug ist, wollte die UREK-NR die Vorlage vor über einem Jahr an den Bundesrat zurückweisen. Nachdem aber eine knappe Mehrheit des Rates für Eintreten gestimmt hatte, liess die Kommission das Geschäft einfach liegen und wartete auf die geplante Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die nun so nie vorgelegt werden wird, weil die Vernehmlassung vernichtend ausfiel.
Der Grund, weshalb wir dieses Geschäft wiederaufgenommen haben, war der Wunsch des Ständerates, diese Teilrevision als indirekten Gegenvorschlag zur Zweitwohnungs-Initiative zu behandeln. Die Kommission war dazu bereit, das Geschäft auf dieses Ziel hin wiederaufzunehmen. Wir haben allerdings keine Einigung darüber gefunden, wie der Vorschlag verschärft werden könnte, damit auch tatsächlich eine Wirkung erzielt werden kann. Wir sind eigentlich überzeugt, dass die Zweitwohnungs-Initiative, die den Anteil von Zweitwohnungen auf 20 Prozent limitieren will, in einer Volksabstimmung eine Chance hat und deshalb gekontert werden muss.
Die Minderheit der Kommission schlägt eine Konkretisierung der Massnahmen vor, die getroffen werden müssen, um die Problematik der Zweitwohnungen und die Zersiedelung der Landschaft in den Griff zu bekommen. Die Massnahme, die wir vorschlagen, ist die Verpflichtung der Gemeinden und Kantone zur Festlegung von Kontingenten für Zweitwohnungen in besonders betroffenen Gebieten. Nur wenn klare Ziele und Massnahmen im Gesetz festgeschrieben sind, kann die Vorlage als ernsthafter Gegenvorschlag zur doch sehr populären Zweitwohnungs-Initiative eingesetzt werden.
Für solche Kontingente gibt es bereits ein gutes Beispiel in der Schweiz: Crans-Montana hat im März 2007 in einer Volksabstimmung ein Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen beschlossen, das festlegt, dass bei der Neuerstellung von Mehrfamilienhäusern der Erstwohnungsanteil bei mindestens 70 Prozent liegen muss. Diese Quote kann nur gegen die Bezahlung einer Ersatzabgabe unterschritten werden. Damit soll der Zweitwohnungsbau eingeschränkt und sollen die damit verbundenen unerwünschten Nebeneffekte in den touristischen Regionen wie die Verschwendung von Bauland, der Druck auf die Bodenpreise zum Nachteil der lokalen Bevölkerung und dann die Abwanderung derselben eingedämmt werden.
Diese Regelung wurde nicht nur in einer Volksabstimmung abgesegnet, sondern im Sommer 2009 auch vom Bundesgericht bestätigt, nachdem Betroffene gegen die Kontingentsregelung Klage eingereicht hatten. Das Bundesgericht hielt in seinem Entscheid im Juli 2009 fest, dass Massnahmen gegen den ausufernden Zweitwohnungsbau im
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AB 2009 N 2317 / BO 2009 N 2317
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Raumplanungsgesetz in den Artikeln 1 und 3 abgesichert seien, dass ein Erstwohnungsanteil von 70 Prozent zwar hoch, aber nicht übermässig hoch sei, und dass die gewählte Regelung verhältnismässig sei.
Unterdessen hat auch der Kanton Graubünden eine Regelung mit Kontingenten für unbewirtschaftete Zweitwohnungen getroffen. Wenn Kontingente und Quoten in Crans-Montana und im Kanton Graubünden als die richtigen Massnahmen zur Einschränkung des die Gebiete belastenden Zweitwohnungsbaus betrachtet werden, dann müssten andere Gemeinden und Kantone auch mit solchen Kontingenten arbeiten können.
Ich bitte Sie um Unterstützung der Minderheit I.