Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin:
Die Schweiz ist ein Einwanderungsland, wir haben das heute gehört. Das Thema Einwanderung beschäftigt uns seit Jahrzehnten. Seit gut dreissig Jahren fällt die Zuwanderung höher aus als die Auswanderung. Die Zuwanderung in unser Land ist in diesem Sinne kein Phänomen, sondern eine Konstante. Bereits 1920 hatten wir einen Fünftel Fremdgeborene in unserem Land - 1920! Und es gibt die Schweiz trotzdem oder deshalb immer noch; ja, wir haben entscheidende Fortschritte gemacht. Auch nicht neu ist, dass das Thema Einwanderung gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Wellen wirft. Es ist verständlich, dass in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit eine hohe Einwanderung Sensibilitäten, Verunsicherungen, Unsicherheiten hervorruft. Entsprechend bedeutend ist für die Schweiz die Frage der Migrationspolitik. Die über 130 Vorstösse, über die wir heute sprechen, zeigen, dass sie ein Thema ist, und sind Ausdruck eines gewissen Unbehagens.
Drei Begriffe sind für die Migrationspolitik der Schweiz prägend: Wohlstand, Sicherheit und Solidarität. Diese drei Werte, diese drei Grundpfeiler der Schweizer Migrationspolitik finden sich in verschiedenen Stellungnahmen des Bundesrates, und sie finden sich auch in der Botschaft zum Ausländergesetz. Bezüglich dieser drei zentralen Werte stellen sich drei Fragen:
1. Wie lassen sich die Potenziale der Zuwanderung optimal für die Wohlfahrt und das wirtschaftliche Wachstum unseres Landes nutzen?
2. Wie lassen sich ein friedliches Zusammenleben und die Sicherheit in unserem Land gewährleisten?
3. Wie können wir denjenigen, die es nötig haben, Schutz vor Verfolgung geben?
Zum Wohlstand: Eines steht fest, das wurde heute auch immer wieder betont: Einwanderung und Wohlstand gehören in unserem Land untrennbar zusammen. In den letzten Jahren wurden dank der Zuwanderung rund 200 000 neue
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AB 2010 N 74 / BO 2010 N 74
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Arbeitsplätze geschaffen. Eine kleine, offene Volkswirtschaft wie diejenige der Schweiz bleibt nur konkurrenzfähig, wenn sie ausländische Arbeitskräfte rekrutieren kann. Dies gewährleisten wir mit der dualen Zulassung zum Arbeitsmarkt, einerseits über die Personenfreizügigkeit und anderseits über das Ausländergesetz. Wir sehen, dass unser Land nicht zuletzt dank der Zuwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern gut aufgestellt ist und für die Zeit nach der Rezession als kompetitiver Arbeitsplatz bereitsteht.
Im Rahmen einer umfassenden Debatte zur Zuwanderung, wie wir sie heute führen, sind aber auch Probleme anzusprechen, und das ist ja auch geschehen. Die Gefahr, arbeitslos zu werden, hängt nun aber nicht in erster Linie mit dem Pass zusammen, sondern mit dem Bildungsstand. Bis in die Neunzigerjahre wurden von der Wirtschaft vorwiegend ungelernte Arbeitskräfte ins Land geholt. Die aktuelle Arbeitslosenquote der Ausländerinnen und Ausländer ist höher als jene der Schweizerinnen und Schweizer; das wurde gesagt. Viele der heute arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz besitzen inzwischen eine Niederlassungsbewilligung. Es ist so - das wurde auch gesagt -, dass die meisten Niedergelassenen aufgrund der heute allgemein schwierigen wirtschaftlichen Situation hierbleiben und nicht zurückkehren. Die hohe Arbeitslosigkeit unter den Ausländerinnen und Ausländern in unserem Land ist indessen nicht vorab auf die Personenfreizügigkeit, sondern in erster Linie auf die frühere Rekrutierungspolitik zurückzuführen. Ich gebe Ihnen ein paar Zahlen: Im Januar 2010 betrug die generelle Arbeitslosenquote in der Schweiz 4,5 Prozent; die Arbeitslosenquote der Schweizer betrug 3,2 Prozent, die Arbeitslosenquote der Ausländer 8,9 Prozent. Ein solches Auseinanderklaffen der Arbeitslosenquoten von Ausländerinnen und Ausländern auf der einen Seite und von Schweizerinnen und Schweizern auf der anderen Seite ist nichts Neues. 1993: 3,5 Prozent bezüglich der schweizerischen Arbeitslosen, 7,8 Prozent bezüglich der ausländischen. 1996: 3,3 Prozent bei den Schweizerinnen und Schweizern und 9,3 Prozent bei den Ausländerinnen und Ausländern. Das ist also nicht eine neue Entwicklung.
Die konstante Einwanderung in die Schweiz hat sich in den letzten zwanzig Jahren grundsätzlich verändert. Kamen früher, auch infolge des Saisonnierstatuts, vor allem ungelernte Arbeitskräfte in die Schweiz, so sind es heute vorab Hochschulabsolventen. Zu Beginn der Neunzigerjahre waren 60 Prozent der Einwanderer Ungelernte und nur 20 Prozent Hochschulabsolventen. Heute ist es umgekehrt. Herr Reimann hat darauf hingewiesen, dass die Integrationsanforderungen bei Hochqualifizierten oder Hochschulabsolventen etwas anders gestellt werden könnten als bei weniger Qualifizierten. Sie sehen, das Segment hat sich sehr stark verändert.
Ein Grund für die neue Zuwanderung von Hochqualifizierten ist die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU. Die hochqualifizierten Einwanderer aus der EU schaffen Arbeitsplätze und können damit auch dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit abzubauen. Ausserdem hat sich mit der Personenfreizügigkeit der Schwerpunkt der Zuwanderung in Regionen verlagert, die der Schweiz sprachlich und kulturell näher sind. Das erleichtert natürlich die Integration.
Vielleicht darf ich noch ein paar Zahlen nennen, um aufzuzeigen, welche Gruppen in die Schweiz kommen. Der Anteil an Akademikern beträgt heute bei der erwerbstätigen Schweizer Bevölkerung 12 Prozent, bei den Zugewanderten liegt er seit 2000 über 50 Prozent. Für den Bundesrat ist daher die Forderung nach einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens keine Option. Das Freizügigkeitsabkommen ist Teil der Bilateralen I und hängt mit diesen zusammen. Diese Abkommen sind für unsere Wirtschaft zentral. Selbstverständlich sind wir aber aufgefordert, die berechtigten Ängste und Verunsicherungen der Bevölkerung sehr ernst zu nehmen und ihnen Rechnung zu tragen. Es ist auch alles vorzukehren, um der Arbeitslosigkeit sowohl bei Schweizerinnen und Schweizern als auch bei Ausländerinnen und Ausländern zu begegnen.
Sollte der Einwanderungsdruck aus dem Ausland zu gross werden, hat die Schweiz die Möglichkeit, die arbeitsmarktlichen Beschränkungen zu verlängern, namentlich gegenüber den EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien. Hier kann also ein Riegel vorgeschoben werden. Zudem verfügt der Bund mit den flankierenden Massnahmen über das notwendige Instrumentarium, um Sozial- und Lohndumping aus dem Ausland zu bekämpfen. Schliesslich räumt der Bundesrat der Missbrauchsbekämpfung höchste Priorität ein. Wer unberechtigt und missbräuchlich Sozialleistungen bezieht, beispielsweise Arbeitslosengeld, hat die Konsequenzen zu tragen. Bei unberechtigten und missbräuchlichen Aufenthalten wird konsequent eingeschritten. Missbrauch wird ganz allgemein nicht geduldet, und das anwendbare Recht wird durchgesetzt.
Zur Sicherheit: Ein friedliches Zusammenleben von Schweizerinnen und Schweizern mit Ausländerinnen und Ausländern ist eine zentrale Voraussetzung für die Sicherheit in unserem Land. Eine erfolgreiche Integrationspolitik ist entscheidend. Es braucht gezielte Information, Beratung und Unterstützung der Migrantinnen und Migranten, damit diese ihre Eigenverantwortung wahrnehmen können. Fördern und fordern, das sind die Stichwörter. Dabei ist im Alltag anzusetzen, vor Ort, am Wohnort, am Arbeitsplatz. Der ausländische Arbeitnehmer soll unmittelbar bei seinem Vorgesetzten oder seinem Arbeitgeber Rat holen können. Es ist aber auch klar zu kommunizieren, was von den Ausländerinnen und Ausländern gefordert wird. Wenn die Forderungen nicht erfüllt werden, ist von den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen Gebrauch zu machen.
Frau Nationalrätin Flückiger, die Revision des Allgemeinen Teils und des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches, das im Übrigen für alle in der Schweiz lebenden Personen gilt, also für Ausländerinnen und Ausländer, für Schweizerinnen und Schweizer, ist auf der Zielgeraden. Wir werden sie dieses Jahr in die Vernehmlassung geben. Sie haben dann in diesem Rahmen wieder die Möglichkeit, sich einzubringen.
In Umsetzung der vom Parlament 2008 angenommenen Motion Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", und der Motion 06.3765, "Aktionsplan Integration", der SP-Fraktion wird der Bundesrat demnächst einen Bericht über die Weiterentwicklung der Integrationspolitik verabschieden. Wir werden in einem Gesamtkonzept aufzeigen, was der Beitrag des Bundes ist, damit die Kantone zusätzliche Massnahmen entwickeln und umsetzen können. Ich will hier dem Bericht Schiesser nicht vorgreifen, weil wir ihn im Bundesrat noch definitiv verabschieden müssen. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass die Zusammenarbeit mit den Kantonen gezeigt hat, dass hier im Bereich Sprachförderung, Bildung und Information noch vermehrt Massnahmen notwendig sind und dass sich solche Investitionen letztlich lohnen, denn diese Massnahmen führen dazu, dass im Bereich der Sozialwerke und der Sozialhilfe Ausgaben eingespart werden.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes wurden auch die Integrationsanforderungen zur Erteilung des Bürgerrechts verbindlich formuliert. Die Einbürgerung ist der letzte Schritt der ausländerrechtlichen Integration, entsprechend hoch müssen die Anforderungen sein. Für die Erteilung des Bürgerrechts - wir haben jetzt auch die Revision des Bürgerrechtsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben - ist es zentral, dass die Werte der Bundesverfassung respektiert werden, dass die Rechtsordnung eingehalten wird, dass der Wille zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit zum Ausdruck kommt und dass man sich in einer Landessprache verständigen kann.
Herr Nationalrat Fehr, wir sprechen nicht von Masseneinbürgerungen. Jeder einzelne Fall - das wissen Sie ganz genau - wird speziell geprüft. Es ist nicht eine Masseneinbürgerung in dem Sinne, dass man ohne eine Prüfung der Gesuche einbürgern würde. Das ist auch im neuen Bürgerrechtsgesetz nicht vorgesehen. Die Kriterien werden klar festgelegt, und jede Person, die eingebürgert werden will, muss sie erfüllen.
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AB 2010 N 75 / BO 2010 N 75
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Im Zusammenhang mit der Integration und dem friedlichen Zusammenleben ist auch die Problematik der irregulären Migration bedeutend. Mit verschiedenen Vorstössen aus dem Parlament wird diesbezüglich ein grosszügigerer Umgang mit Personen, welche sich schon lange in der Schweiz aufhalten und hier arbeiten, aber keinen rechtmässigen Aufenthaltsstatus haben, gefordert. Ich habe die in der Romandie in den letzten Wochen über das Thema Sans-Papiers erneut geführte Diskussion mit Interesse verfolgt. Gerade auch der Umgang mit jugendlichen Sans-Papiers ist für uns eine ganz grosse Herausforderung. Wir wollen ja nicht, dass sich illegaler Aufenthalt in der Schweiz lohnt. Wir können Schwarzarbeit auch nicht einfach tolerieren. Gleichzeitig ist es aber auch notwendig, dass wir in schwierigen Fällen das Menschliche, das Humane bewahren.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wir für Härtefälle angemessene Lösungen haben müssen, dass das Gesetz angemessene Einzellösungen zulässt, dass die Einzelfalllösung, wie wir sie heute im Gesetz haben, genügend Spielraum gibt, um humanitären Überlegungen Rechnung zu tragen; wir meinen auch, dass die Einzelfalllösungen Globallösungen vorzuziehen sind. Ich teile die Auffassung von Herrn Nationalrat Donzé, der gesagt hat, dass wir möglichst dafür besorgt sein müssen, dass möglichst rasch wieder ausgewiesen und zurückgeführt wird. Das ist unser grosses Anliegen. Wir unterstützen hier die Kantone auch stark. Wir haben, wie Sie sehen, in den letzten Monaten entscheidende Fortschritte auch in diesem Bereich machen können. Aber es gibt noch viel zu tun.
Ein weiterer Kreis mit offenen Fragen wurde heute angeschnitten und mit der Anti-Minarett-Initiative an sich bereits letztes Jahr aufgeworfen. Der Abstimmungsentscheid hat deutlich gemacht - das ist heute gesagt worden -, dass hier Ängste in der Bevölkerung bestehen und dass diese selbstverständlich ernst zu nehmen sind. Das ist ganz klar. Ich habe mich daher auch bereits verschiedentlich mit Vertreterinnen und Vertretern muslimischer Behörden und Organisationen getroffen. Wir haben verschiedene Schritte unternommen. Wir wollen das gegenseitige Verständnis unter den Religionen fördern. Dies alles soll auf der Grundlage unserer Bundesverfassung geschehen, denn die Einhaltung unserer Rechte und unserer Grundwerte ist die Grundlage des Zusammenlebens in unserem Land. Dem wollen wir Nachachtung verschaffen. Der Grundsatz des Förderns und Forderns gilt auch in diesem Bereich.
Dann noch zur Solidarität, das ist der dritte Fragenkomplex, der uns im Rahmen der Migrationspolitik beschäftigt: Dass wir in der Schweiz Flüchtlingen Asyl gewähren und Schutz vor Verfolgung bieten, entspricht unserer humanitären Tradition, zu der wir Sorge tragen wollen, und das entspricht auch unseren Verpflichtungen, die wir aufgrund der Flüchtlingskonvention haben. Aufgabe des Asylverfahrens ist es, sorgfältig, individuell, aber auch zügig zu prüfen, ob Asylvorbringen, mit denen wir konfrontiert werden, glaubhaft sind und, wenn es dann so ist, ob die Flüchtlingseigenschaft ausgewiesen ist. In jedem Fall sind wir verpflichtet, und daran halten wir uns auch, Personen nicht in einen Staat auszuschaffen, in dem Gefahr besteht, dass sie gefoltert oder unmenschlich behandelt werden. Wir unternehmen aber auch alles, um die Attraktivität der Schweiz als Zielland für nichtschutzbedürftige Migranten zu senken. Missbräuche noch konsequenter bekämpfen zu können ist auch das Ziel der aktuellen Revision des Ausländer- und des Asylgesetzes, mit der Sie sich zu befassen haben werden. Wir werden noch im Sommer die Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte verabschieden.
Herr Reimann hat darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Asylgesuche sehr stark gestiegen ist. Das ist so. Aber matchentscheidend ist nicht die Anzahl der Asylgesuche, matchentscheidend ist, wie viele Personen nach einem solchen Verfahren aufgenommen werden und vor allem die Anzahl der behandelten Fälle.
Herr Pfister hat gesagt, nachdem man Personalressourcen zugesprochen erhalten habe, gelte es jetzt auch, eine Leistung aufzuzeigen. Ich möchte Ihnen anhand einiger Zahlen zeigen, was wir mit den zusätzlichen Personalkapazitäten gemacht haben, zum Teil auch mit geänderten Strukturen. Im Jahre 2009 haben wir 17 326 erstinstanzliche Erledigungen gehabt, das sind 6264, also 56 Prozent, mehr als ein Jahr zuvor. Wir haben 7678 Nichteintretensentscheide gefällt, ein Jahr zuvor waren es 3000; das sind 149 Prozent mehr. Bei den Anhörungspendenzen haben wir in einem Jahr eine Reduktion um 81 Prozent erzielt, bei den Entscheidpendenzen eine Reduktion um 23,5 Prozent. Wir haben bis Ende letztes Jahr eine Anerkennungsquote von 16,3 Prozent gehabt. In den Jahren zuvor waren es 23 Prozent. Sie sehen, dass wir mit wenigen zusätzlichen Personalressourcen und vor allem mit optimierten Verfahrensabläufen einiges haben abbauen können.
Damit komme ich zur Reorganisationsfrage: Sie haben gefragt, wann wir denn zu arbeiten beginnen, statt zu reorganisieren. Schauen Sie, die Abläufe waren und sind zum Teil immer noch suboptimal. Wenn wir den Auftrag mit den Personalressourcen, die wir haben, erfüllen wollen, müssen wir diese Prozessabläufe eben ganz klar strukturieren und alle Doppelspurigkeiten ausschalten. Wir sind daran, das zu tun. Dass damit nicht alle Mitarbeitenden einverstanden sind, vor allem nicht diejenigen, die ihre während Jahren erarbeiteten persönlichen Vorteile verlieren, das ist klar. Aber ich kann Ihnen auch sagen, dass der grosse Teil der Mitarbeitenden sehr intensiv mitmacht und einen enorm guten Job macht - sonst hätten wir nicht trotz Reorganisation so viele Fälle erledigen können. Bei diesem Projekt haben sich über hundert Personen gemeldet, die sehr motiviert mitmachen und ihre Ideen konstruktiv einbringen. Es ist wie überall im Leben und vor allem wie in der Politik: Wir hören immer diejenigen, die Lärm machen; die vielen anderen, die sich intensiv einsetzen, die gute Lösungen suchen und helfen, diese umzusetzen, nehmen wir weniger wahr. Das ist an sich schade.
Zu den weiteren Personalwechseln: Die Frage wird sein, Herr Nationalrat Lustenberger, ob das aus der Optik des Amtes, aus der Optik der Aufgabenerfüllung notwendig ist, ob die Personen, die eine Aufgabe wahrnehmen, tatsächlich die Kompetenz haben, sie wahrzunehmen. Es wird so sein wie in den letzten Jahren - nicht zuletzt auch in den Jahren 2003 bis 2007 -, dass man dort, wo es notwendig ist, gewisse Personalwechsel machen muss, um die Aufgabe gut, korrekt und transparent erfüllen zu können.
Noch zu den Sans-Papiers, die Sie angesprochen haben: Es ist mir bekannt, dass es in gewissen Kantonen einen grauen AHV-Ausweis für Sans-Papiers gibt, die arbeiten und für die die Sozialversicherungen abgerechnet werden. Wir sind dabei, in diesem Bereich Abklärungen zu machen.
Die Vorstösse, die im Rahmen der heutigen Session zur Zuwanderung behandelt werden, zeigen auf, wie viele und komplexe Themen hier bestehen, wie komplex das Thema insgesamt ist. Die Schweizer Migrationspolitik ist mit dem Innenleben einer Schweizer Uhr vergleichbar: Das eine Rad greift in das andere, und das Ganze ist viel mehr als die Summe der Einzelteile. Dieses komplexe Werk muss von Zeit zu Zeit geschmiert und justiert werden. Die Brechstange ist dabei das falsche Instrument. Auf die Migrationspolitik bezogen heisst das: Wo Fehlentwicklungen erwartet werden, muss entsprechend agiert und auch früh Gegensteuer gegeben werden. Entsprechend hat der Bundesrat letzte Woche ein Paket von präventiven Massnahmen zur Bekämpfung möglicher Missbräuche und auch Fehlentwicklungen bei der Personenfreizügigkeit beschlossen, ohne die ganze Personenfreizügigkeit infrage zu stellen. Eine kohärente Migrationspolitik muss daher ausgewogene und angemessene Lösungen finden, um die Förderung des Wohlstands, der Sicherheit und des friedlichen Zusammenlebens in der Schweiz, aber auch die von uns geforderte Solidarität gegenüber Verfolgten zusammen unter einen Hut zu bringen. Die Schweiz verfügt über die rechtlichen und strategischen Grundlagen, um mit ihrer Migrationspolitik Wohlstand, Sicherheit und Solidarität weiterhin gewährleisten zu können.