Nationalrat - Frühjahrssession 2010 - Vierte Sitzung - 03.03.10-15h00
Conseil national - Session de printemps 2010 - Quatrième séance - 03.03.10-15h00

09.085
Weiterentwicklung
des Schengen-Besitzstands.
Einführung
biometrischer Daten
im Ausländerausweis
Développement
de l'acquis de Schengen.
Introduction des données biométriques
dans les titres de séjour
pour étrangers
Erstrat - Premier Conseil
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 18.11.09 (BBl 2010 51)
Message du Conseil fédéral 18.11.09 (FF 2010 51)
Nationalrat/Conseil national 03.03.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 07.06.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 18.06.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2011 175)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2011 175)
Text des Erlasses 2 (AS 2011 95)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2011 95)

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: Die SPK beantragt Ihnen, auf dieses Geschäft einzutreten und es auch gutzuheissen. Ich kann es vorwegnehmen: Es gibt nur eine Differenz zum Bundesrat, die wir dann später noch ausmarchen müssen.
Es geht um die Einführung von biometrischen Daten im Ausländerausweis, wie das bei den EU-Staaten seit dem Jahre 2008 bereits der Fall ist. Dieser einheitliche Ausländerausweis wurde durch die Verordnung EG 380/2008 eingeführt mit dem Ziel, sich vor Fälschungen und Verfälschungen zu schützen. Dies wird durch die Einführung von biometrischen Daten erreicht, nämlich durch die Speicherung eines Gesichtsbildes einerseits und zweier Fingerabdruckbilder andererseits.
Ziel ist also die Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des illegalen Aufenthaltes. Dies wird deshalb erreicht, weil dieser Aufenthaltstitel sehr hohen technischen Anforderungen genügen muss. Bekanntlich gelten aber diese Ausweise nicht als Legitimationstitel für die Inhaber, sondern lediglich als Beleg für ihr Recht zum Aufenthalt. Die biometrischen Merkmale in den Ausweisen werden nur verwendet, um die Echtheit des Dokumentes und die Identität zwischen der Person auf dem Ausweis und derjenigen, welche den Ausweis auf sich trägt, zu bezeugen.
Zweifellos ist es auch im Interesse der Schweiz, sich dieser Vereinheitlichung des Ausländerausweises anzuschliessen. Der Bundesrat hat entsprechend am 18. Juni 2008 beschlossen, unter Vorbehalt der Zustimmung durch unser Parlament diese Bestimmung in das schweizerische Recht überzuführen. Dazu hat die Schweiz Zeit bis zum 20. Mai 2011 bezüglich des Gesichtsbildes und bis zum 20. Mai 2012 hinsichtlich der zwei Fingerabdrücke.
Es handelt sich hier also um einen Anwendungsfall der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Mit der Annahme des Abkommens zur Assoziierung an Schengen und Dublin am 5. Juni 2005 hat sich unser Land verpflichtet, sowohl den damaligen Besitzstand von Schengen und Dublin als auch alle Weiterentwicklungen zu übernehmen. Gestützt auf die entsprechenden Verfassungsbestimmungen ist für diese Frage die Bundesversammlung zuständig, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums. Genau gesagt geht es um das fakultative Staatsvertragsreferendum gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
Im Hinblick auf die Einführung biometrischer Daten in den Ausländerausweisen müssen einerseits das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und andererseits das Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich angepasst werden. In der Beratung der SPK-NR vom 14. Januar 2010 wurde von Herrn Wobmann der Ordnungsantrag gestellt, die Behandlung dieses Geschäftes zu sistieren, bis die SPK-SR über die Kommissionsinitiative der SPK-NR betreffend die biometrischen Ausweise entschieden habe. Eine Mehrheit - bei einem Stimmenverhältnis von 13 zu 11 - lehnte diesen Antrag ab. Hernach trat die Kommission auf das Geschäft ein und behandelte einen Rückweisungsantrag Wobmann, der verlangte, dass die Vorlage nur diejenigen Elemente enthalten solle, die im Rahmen des Schengen-Besitzstandes zwingend übernommen werden müssen. Da lediglich die Aufbewahrung der biometrischen Daten im System Zemis nicht vom europäischen Recht gefordert wird und diese Frage eben im Rahmen der Detailberatung behandelt und entschieden werden kann, wurde der Rückweisungsantrag dann zurückgezogen, um keine Zeit zu verlieren.
Einziger Streitpunkt in der Beratung der SPK-NR war die Frage, ob die biometrischen Daten zentral gespeichert und aufbewahrt werden sollten. Wir werden im Rahmen der Behandlung der Minderheitsanträge Pfister Gerhard auf diese Frage zurückkommen. Die SPK-NR empfiehlt Ihnen - bei einem Stimmenverhältnis von 18 zu 0 bei 7 Enthaltungen - Annahme.
Der guten Ordnung halber sei noch erwähnt, dass im gleichen Paket, in Vorlage 2, noch Gesetzesänderungen vorgeschlagen werden, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Ausländerausweis stehen, sondern auf der Einführung des zukünftigen Informationssystems der Empfangs- und Verfahrenszentren und der Unterkünfte an den Flughäfen (Mides) gründen. Der Zweck von Mides besteht darin, einen elektronischen Zugriff auf bestimmte Daten, insbesondere biometrische, zu gewähren, die bei Einreichung eines Asylgesuches in den Empfangs- und Verfahrenszentren oder an den Flughäfen erfasst werden. Die Revision bietet überdies die Möglichkeit, den Zugang der berechtigten Behörden zur Datenbank Zemis besser festzulegen. Diese Änderungen betreffen beispielsweise die Sanktionen bei einer Sorgfaltspflichtsverletzung durch die Transportunternehmen und die Pflicht der Luftverkehrsunternehmen, Personendaten zu übermitteln.
Wir empfehlen Ihnen, unseren Anträgen zu folgen.

Hiltpold Hugues (RL, GE), pour la commission: La Commission des institutions politiques a voté l'arrêté fédéral introduisant des données biométriques dans les titres de séjour pour les étrangers: pour le projet 1, par 23 voix contre 0 et 2 abstentions; pour le projet 2, par 18 voix contre 0 et 7 abstentions.
Ce projet fait suite aux accords d'association à Schengen et Dublin qui ont été mis en application au mois de décembre 2008 et aux développements de l'acquis de Schengen et de Dublin que la Suisse s'est engagée à accepter, en l'occurrence la reprise du règlement CE 380/2008 introduisant des données biométriques dans les titres de séjour pour étrangers qui existe depuis décembre 2008.
Le projet prévoit un modèle uniforme de titre de séjour répondant à des normes techniques renforcées, réduisant ainsi le risque de contrefaçon et de falsification et contenant de façon très concrète une photo ainsi que deux empreintes digitales du titulaire, le tout enregistré sur une puce. Il convient de préciser à ce stade que les données biométriques intégrées dans les titres de séjour ne sont utilisées que pour s'assurer de l'authenticité du document, mais aussi de l'identité du titulaire.
Dans la version initiale du Conseil fédéral, les données biométriques enregistrées sont conservées dans le but de renouveler le titre de séjour pour étrangers en permettant d'une part la simplification du travail des autorités cantonales compétentes, d'autre part le renouvellement facilité du titre de séjour pour les bénéficiaires.
Il faut aussi préciser que, contrairement au passeport biométrique suisse, le titre de séjour n'est pas un document

AB 2010 N 131 / BO 2010 N 131
d'identité mais l'attestation d'un droit de séjour en Suisse. Grâce aux données biométriques du titre de séjour, il est possible de comparer les empreintes figurant sur celui-ci avec celles du détenteur du titre de séjour.
En vue de l'introduction de données biométriques dans les titres de séjour pour étrangers, la loi fédérale sur les étrangers et la loi fédérale sur le système d'information commun aux domaines des étrangers et de l'asile (LDEA) doivent être adaptées.
Le débat en commission a principalement porté sur la question de l'enregistrement centralisé des données biométriques du nouveau titre de séjour pour étrangers.
La commission, par 16 voix contre 8 et 1 abstention, s'est prononcée en faveur d'une suppression de l'enregistrement centralisé des données biométriques. En outre, elle s'est prononcée d'une part en faveur de la suppression du nouvel article 102a de la loi sur les étrangers prévoyant précisément l'enregistrement dans le système d'information central sur la migration de ces données biométriques, d'autre part en faveur de deux articles de la LDEA par souci de cohérence avec la suppression précédente.
Je tiens à préciser également qu'une minorité de la commission propose au contraire d'en rester à la version du Conseil fédéral, qui permettra de simplifier le travail des autorités cantonales compétentes lors du renouvellement du titre de séjour et de voter l'arrêté fédéral avec l'enregistrement des données biométriques sur le nouveau titre de séjour pour les étrangers.
Je vous invite, au nom de la commission, à adopter ce projet tel qu'il ressort des travaux de la commission.

Schmidt Roberto (CEg, VS): Das Schweizervolk hat 2005 die Teilnahme an den Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin beschlossen und sich damit grundsätzlich verpflichtet, auch die Weiterentwicklungen zu übernehmen. Wir haben es heute in der Migrationsdebatte klar formuliert: Unsere Fraktion steht zur Personenfreizügigkeit und im Grundsatz auch zu Schengen/Dublin. Unsere Fraktion begrüsst auch die vorliegende Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Gerade nach der heutigen Migrationsdebatte sollte niemand hier in diesem Saal mehr daran zweifeln, dass es sinnvoll und notwendig wäre, auch in den Ausländerausweisen biometrische Daten aufzunehmen. Es kann nur von Vorteil sein, wenn wir in allen Schengen-Mitgliedstaaten dieselben einheitlichen Ausweise für Ausländer haben.
Nachdem wir in unserem Land für Schweizerinnen und Schweizer die Biometrie im Pass eingeführt haben, ist es gerade aus Sicherheitsgründen umso notwendiger, auch in den Ausländerausweisen die Fingerabdrücke und das Gesichtsbild aufzunehmen. Das Ziel ist es ja letztlich, die illegale Einwanderung und den illegalen Aufenthalt zu bekämpfen. Daran sollte jeder hier im Saal ein Interesse haben, denn die Personenkontrollen werden durch einheitliche Ausweise wesentlich erleichtert. Aufgrund des Widerstands bei der Abstimmung über den biometrischen Pass müssen wir allerdings sicherstellen, dass nicht die gleichen, unnötigen Diskussionen wie beim biometrischen Pass geführt werden müssen. Es ist für uns selbstverständlich, dass der Ausweis darum sehr hohen technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen genügen muss, insbesondere damit er vor Fälschungen geschützt ist. Auch die Datenschutzerfordernisse sind zu berücksichtigen. Wir sind aber überzeugt, dass die Vorlage diesen Bedenken Rechnung trägt.
Wir empfehlen Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Wir werden Ihnen dann in der Detailberatung beantragen, die Minderheitsanträge zu unterstützen.

Landolt Martin (BD, GL): Die BDP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten und insbesondere bei der Frage der Datenaufbewahrung die Kommissionsminderheit unterstützen.
Es sei explizit darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Ausländerausweis handelt und nicht etwa um den Schweizer Pass. Dies müssen sich all diejenigen unbedingt vor Augen halten, bei denen die Alarmglocken läuten, wenn sie das Wort "Biometrie" lesen oder hören. Der Ausländerausweis ist nicht ein Identitätsdokument, sondern eine Bestätigung für das Aufenthaltsrecht in der Schweiz, dies im Gegensatz zum biometrischen Schweizer Pass. Vergleichbar sind diese beiden Dokumente nur im Bereich der technischen Anforderungen. Im Bundesbeschluss, über den wir hier diskutieren, ist vorgesehen, dass das Gesichtsbild und die zwei Fingerabdrücke der Ausländerinnen und Ausländer in der Datenbank Zemis für fünf Jahre gespeichert werden. Zemis ist nicht eine polizeiliche Datenbank, sondern betrifft den Bereich Migration; dies ist von den Kantonen gewünscht. Würde die Aufbewahrung abgelehnt, hätte das für die kantonalen Behörden gravierende Auswirkungen. Bei jeder Verlängerung, bei jedem Ausweisverlust, bei jeder ausweisrelevanten Mutation, z. B. bei Namensänderungen, müssten die biometrischen Daten neu erfasst werden. Die Folge davon wäre ein unverhältnismässiger Verwaltungsaufwand mit einem unverhältnismässig grossen Mitteleinsatz bei den Kantonen.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben einer zentralen Speicherung im Zusammenhang mit biometrischen Ausweisen für Schweizerinnen und Schweizer zugestimmt. Ein analoges Vorgehen bei den Ausländerausweisen ist daher fraglos gerechtfertigt. Es wäre nicht einzusehen, warum für die Inhaberinnen und Inhaber eines Schweizer Passes strengere Vorschriften gelten sollten als für die Inhaberinnen und Inhaber eines Ausländerausweises.
Wir bitten Sie deshalb, hier nicht politische Wunden aus der Volksabstimmung zu lecken, sondern der Vernunft und damit der Kommissionsminderheit zu folgen.

Heim Bea (S, SO): Diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes hat zum Ziel, die Kontrolle im Migrationsbereich zu verbessern; dazu sagen wir Ja. Dieser Notenaustausch bringt die Einführung biometrischer Daten wie das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke im Ausländerausweis für Drittstaatenangehörige. Er bringt für den ganzen Schengen-Raum einheitliche Ausweise; das dient dazu, das Aufenthaltsrecht zu bescheinigen und den illegalen Aufenthalt zu verhindern. Das verlangt Änderungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, allenfalls auch im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich. Letzteres bräuchte es aber nur dann, wenn Sie die zentrale Speicherung der Daten befürworteten.
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, wie dies auch die Kommissionsmehrheit tut, diese zentrale Speicherung abzulehnen, darauf zu verzichten.
1. Es braucht schlicht keine zentrale Datenbank.
2. Der Ausweis dient im Gegensatz zum biometrischen Pass lediglich zum Vergleich der im Ausweis gespeicherten Fingerabdrücke mit jenen der Inhaberin oder des Inhabers, er dient lediglich zur Identifikation.
3. Die Aufbewahrung der Daten während fünf Jahren ist im Rahmen des Schengen-Abkommens weder vorgeschrieben noch vorgesehen.
4. Wir sind der Meinung, dass zentrale Datenbanken etwas sehr Heikles und Missbrauchsträchtiges sind. Darum lehnen wir sie grundsätzlich ab.
5. Der Betrieb dieser zentralen Datenbank ist wegen der nötigen Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen alles andere als billig.
6. Selbst der Datenschutzbeauftragte ist der Meinung - wir haben es schriftlich -, man solle die Idee der zentralen Speicherung fallenlassen. Die SP-Fraktion hat zudem einmal mehr grosse Vorbehalte gegen die vorgesehene Delegationsnorm, mit der sich das Bundesamt das Recht holt, die Ausfertigung der Ausweise teilweise oder ganz an Dritte zu übertragen. Wir wollen die Streichung dieser Delegationsnorm, wie es auch die Kommissionsmehrheit will.
Wir haben grosse Bedenken und erwarten eine strenge Sicherheitskontrolle, wenn diese Bestimmung nicht gestrichen wird. Ich möchte Sie an den jüngsten Bericht des EDA erinnern. Er berichtet über den Missbrauch und das einträgliche

AB 2010 N 132 / BO 2010 N 132
Geschäft mit der Korruption im Visumbereich. Auch dort geht es um das Erfassen von Daten.
Die Mehrheit der SP-Fraktion wird der Vorlage so zustimmen, wie sie die Kommission vorbereitet hat.

Wobmann Walter (V, SO): Das Schweizervolk hat bekanntlich der Einführung des biometrischen Passes nur knapp zugestimmt. Es waren 50,2 Prozent, so knapp wird eine Vorlage selten angenommen. Dieser Entscheid ist natürlich, auch wenn er knapp war, zu akzeptieren. Aber die Bedenken in der Bevölkerung waren im Abstimmungskampf sehr gross. Das betrifft vor allem drei Problempunkte:
1. Die bei Tests festgestellte mangelhafte Chip-Lesetechnik. Die Fehlerquelle ist dort immer noch sehr gross.
2. Die Chip-Daten, die auf eine ebenfalls nicht sichere Datenbank kommen sollen. Hier ist natürlich die Gefahr von Hackerangriffen sehr gross.
3. Die drohende Ausweitung des Biometriezwangs auf weitere Ausweise, insbesondere auf die ID.
Wir haben in der Staatspolitischen Kommission eine Kommissionsinitiative verabschiedet, die diesen Problemen nachgeht respektive sich vor allem der Datenbank und der Erweiterung auf weitere Ausweise annimmt; die Initiative will hier eine Lösung bringen. Es ist daher unverständlich, dass jetzt die vorliegende Vorlage vor dieser Kommissionsinitiative behandelt wird, denn nachher sieht bestimmt einiges anders aus.
Da der biometrische Pass eingeführt wird, macht es auch Sinn, dass diese Daten auch beim Ausländerausweis angewendet werden. Darum ist die SVP-Fraktion für Eintreten auf diese Vorlage, natürlich zähneknirschend. Aber auf die ursprünglich geplante Datenbank ist zum heutigen Zeitpunkt ganz klar zu verzichten. Eine solche wird ja von gar niemandem verlangt, schon gar nicht von der EU. Warum sollten wir jetzt eine solche Datenbank einführen? Da bestehen grosse Mängel und Unklarheiten, zum Beispiel bei den Zugriffsrechten, den Aufbewahrungsfristen, der wiederkehrenden Erfassung. Zuerst müssen die Probleme gelöst und die offenen Fragen beantwortet werden.
Die SVP-Fraktion wird daher die Kommissionsmehrheit unterstützen, d. h. die Streichung der Datenbank zum heutigen Zeitpunkt - ich betone: zum heutigen Zeitpunkt. Sollte die Datenbank jemals für den Schweizer Pass eingeführt werden, ist klar, dass dies auch für den Ausländerausweis geschehen soll. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber dazu haben wir bestimmt noch genügend Zeit.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Datenbank zu streichen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommens am 12. Dezember 2008 wurde in der Schweiz der einheitliche Schengen-Ausländerausweis eingeführt. Dieser einheitliche Ausweis war in der Verordnung vorgesehen, die zum Schengen-Besitzstand gehört. Mit dieser Verordnung werden im bestehenden einheitlichen Ausländerausweis biometrische Daten, also Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke, eingeführt. Diese biometrischen Daten werden auf einem Chip gespeichert. Das kennen wir vom Passverfahren her. Der einheitlich gestaltete Aufenthaltstitel muss neu sehr hohen technischen Anforderungen genügen. Ziel dieser Massnahme ist es, diesen Ausweis möglichst fälschungssicher zu machen und auch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des illegalen Aufenthalts zu ermöglichen.
Was braucht es für Anpassungen auf Gesetzesstufe, um diese Weiterentwicklung zu übernehmen? Wir brauchen Anpassungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich. Die notwendigen Gesetzesanpassungen erfolgen zusammen mit der Genehmigung des Notenaustausches in einem Bundesbeschluss. Andere, geringfügige Gesetzesanpassungen, die sich unabhängig von der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis als notwendig erweisen, werden in einem separaten Erlass vorgelegt. Das ist dann dieser Erlass 2.
Im Gegensatz zum biometrischen Schweizer Pass ist der Ausländerausweis nicht ein Identitätsdokument, sondern eine Bestätigung für ein Aufenthaltsrecht, also für das Aufenthaltsrecht der Ausländerin, des Ausländers in der Schweiz. Die technischen Anforderungen des biometrischen Ausweises entsprechen jedoch den Anforderungen, die an den biometrischen Pass gestellt werden.
Im Bundesbeschluss betreffend die Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis ist nun vorgesehen, dass das Gesichtsbild und die zwei Fingerabdrücke der Ausländerinnen und Ausländer in der Datenbank Zemis für fünf Jahre gespeichert werden. Bereits heute sind die Daten ohne diese biometrischen Daten in der Datenbank Zemis gespeichert. Neu gegenüber dem heutigen Zustand ist also die Aufnahme des Gesichtsbildes und der zwei Fingerabdrücke, der biometrischen Daten vorgesehen, wie wir sie ja jetzt für den Pass auch eingeführt haben. Das ist bereits so, Herr Wobmann.
In Bezug auf den Pass haben wir diese Datenbank. Darüber haben wir abgestimmt. Knappe Mehrheiten sind auch Mehrheiten, das haben wir gelernt. Keine Datenbank haben wir bei der Identitätskarte, und dort wollen wir auch keine, es ist nicht vorgesehen, dass das aufgenommen wird. Jetzt muss ich Sie schon fragen: Warum sollen wir für den Pass mit den biometrischen Daten, für unseren Schweizer Pass für die Schweizerinnen und Schweizer, eine Datenbank vorsehen, es aber für die Ausländerinnen und Ausländer nicht tun? Die Aufbewahrung, das sagen Sie zu Recht, ist im Rahmen von Schengen zwar nicht vorgesehen, sie wird aber von den Kantonen, vom Städteverband und auch von anderen gewünscht. Diese haben sich während der Vernehmlassung für eine Datenspeicherung in Zemis ausgesprochen. Die Arbeit der Kantone wird erleichtert, wenn die biometrischen Daten nicht für jeden Kurzaufenthalt oder bei einer jährlichen Verlängerung jedes Jahr neu erfasst werden müssen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Speicherung sinnvoll ist. Damit erhalten die betreffenden Personen die Möglichkeit, ihren Ausweis zu erneuern, ohne wieder ein Verfahren durchlaufen zu müssen. Es ist auch eine Frage der einzusparenden Gebühren, auch für die betroffenen Personen.
Der Bundesrat hat sich klar dafür ausgesprochen, dass die Aufbewahrung dieser Daten nicht aus Sicherheitsgründen erfolgen soll. Nur die Daten, die auf dem Chip des Ausweises gespeichert sind, können mit jenen der Inhaberin oder des Inhabers verglichen werden. Im Gegensatz dazu können die biometrischen Daten, die in Zemis aufbewahrt sind, nur zur Ausstellung eines Ausweises benutzt werden. Polizei und Grenzkontrollen haben keinen Zugriff auf die biometrischen Daten in Zemis. Es ist also keine polizeiliche Datenbank, sondern eine Ausweisdatenbank.
Im Bundesbeschluss werden die Genehmigung des Notenaustausches und die Gesetzesanpassungen aufgrund der Einführung des biometrischen Ausweises festgelegt. Es wird ganz klar festgelegt, wer die auf dem Chip gespeicherten Daten überhaupt lesen darf, auch wer Zugriff auf Zemis hat und wer nicht. Im Erlass 2 sind dann die weiterführenden Bestimmungen aufgenommen. Es geht im Erlass 2 nur um geringfügige Anpassungen.
Ich möchte Sie bitten, auf beide Erlasse einzutreten.

Kiener Nellen Margret (S, BE): Der Bundesrat ringt bekanntlich seit Jahren um die Streichung unnötiger Aufgaben. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie, Frau Bundesrätin, bitten, dem Rat zur zentralen Datenbank Folgendes bekanntzugeben: Wie viel betragen die Investitionskosten für diese zentrale Datenbank, und wie viel betragen aus heutiger Sicht die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Ich werde Ihnen diese Antwort morgen geben. Ich kann Ihnen heute nicht konkret sagen, wie viel diese Datenbank kostet, vor allem nicht, wie hoch die Betriebskosten sind.

AB 2010 N 133 / BO 2010 N 133

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition


1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et la Communauté européenne concernant l'introduction des données biométriques dans les titres de séjour pour étrangers (Développement de l'acquis de Schengen)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2 Einleitung, Ziff. 1 Art. 41 Abs. 4, 5, 6; 41a; 41b; 102b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2 introduction; ch. 1 art. 41 al. 4, 5, 6; 41a; 41b; 102b
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 2 Ziff. 1 Art. 102a
Antrag der Mehrheit
Streichen

Antrag der Minderheit
(Pfister Gerhard, Donzé, Egger, Fluri, Hiltpold, Humbel Näf, Moret, Müller Philipp, Schmidt Roberto)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 2 ch. 1 art. 102a
Proposition de la majorité
Biffer

Proposition de la minorité
(Pfister Gerhard, Donzé, Egger, Fluri, Hiltpold, Humbel Näf, Moret, Müller Philipp, Schmidt Roberto)
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Le président (Germanier Jean-René, premier vice-président): La discussion et le vote qui vont suivre valent pour l'ensemble des propositions de la minorité Pfister Gerhard qui figurent dans le dépliant.

Pfister Gerhard (CEg, ZG): Namens der Minderheit bitte ich Sie, Artikel 102a und auch die folgenden Bestimmungen nicht zu streichen. Sie ermöglichen nur in der Fassung des Bundesrates, dass die Kantone auf die Zemis-Datenbank zurückgreifen können, wenn innerhalb von fünf Jahren ein Pass erneuert werden muss. Die Kantone haben diese Forderung eingebracht. Diese Forderung ist begründet, denn sie lässt eine grössere Sicherheit mit geringerem administrativem Aufwand zu.
In der Kommission gab es dagegen eine Mehrheit für den Antrag, den Kantonen diese Möglichkeit zu verweigern. Ich habe den Eindruck, dass sich hier eine Allianz von einerseits Schengen-Verweigerern und andererseits Biometrie-Verweigerern gebildet hat. Sachlich gesehen gibt es eigentlich keinen Grund dafür. Man kann auf der einen Seite nicht dauernd von Missbräuchen sprechen, aber den Kantonen ganz banale Instrumente - und dies ist ein äusserst banales Instrument - aus der Hand nehmen, wenn man Missbräuche einschränken will. Man kann auf der anderen Seite nicht überall dort, wo die Wörter Biometrie und Speichern zufällig miteinander vorkommen, dahinter schon Orwell'sche Fantasien vermuten.
Ausschliesslich die Migrationsbehörden können diese Daten verwenden. Sie sind überaus nützlich, wenn es darum geht, Missbräuche zu verhindern. Es wäre ziemlich grotesk, wenn wir bei der Missbrauchsverhinderung ausländische Ausweise anders, nämlich weniger streng und weniger konsequent, behandeln würden als Schweizer Ausweise. Die Mehrheit muss hier erklären, warum sie Schweizer Pässe strenger behandeln will als ausländische Pässe. Aus der Sicht der Minderheit kann man das nicht erklären.
Ein weiteres Argument: Hat man in diesem Saal wirklich die Auffassung, der Ständerat würde sich bei diesem Punkt jemals erlauben können, ein Anliegen der Kantone nicht zu berücksichtigen und auf die Fassung der Mehrheit einzuschwenken? Ich bin der Auffassung, dass wir uns eine maximal dreimalige Differenzbereinigung zwischen den beiden Kammern bei diesem banalen Punkt nun wirklich ersparen sollten. Spätestens in der Einigungskonferenz würde sich der Ständerat durchsetzen, und zwar zu Recht.
Schengen lässt innenpolitisch sehr wenig Spielraum; das stimmt. Aber da, wo wir diesen Spielraum haben, sollten wir ihn nutzen - zugunsten der Missbrauchsbekämpfung und zugunsten einer gutschweizerischen, föderalistischen Ordnung.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Minderheit zuzustimmen.

Schmidt Roberto (CEg, VS): Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommissionsminderheit. Es scheint uns zeitgemäss zu sein, dass die zuständige Migrationsbehörde die bei der Ausstellung eines Ausländerausweises erfassten biometrischen Daten auch in einer zentralen Datenbank, dem Migrationssystem Zemis, für fünf Jahre speichern und aufbewahren darf.
Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir hier nicht in eine Hysterie verfallen, wenn wir die Wörter Biometrie oder Datenspeicherung hören. Ich möchte betonen, dass die Datenspeicherung von den Kantonen ausdrücklich gewünscht wird. Wir verhindern damit, dass die Daten bei jeder Ausstellung eines Ausländerausweises immer wieder neu erfasst werden müssen. Diesen administrativen Aufwand können und sollten wir uns wahrlich ersparen. Wir können in diesem Saal nicht immer appellieren, die Kantone und Gemeinden zu entlasten und ihnen keine neuen Aufgaben zu überwälzen, und hier nehmen wir ihnen die Instrumente aus der Hand, wenn es darum geht, ihnen die Arbeit zu erleichtern.
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat in der Kommission gesagt, dass die Zemis-Datenbank bereits heute besteht und von den Migrationsbehörden bereits heute benutzt wird. Sie wird beim Bundesamt für Migration geführt, und die kantonalen Migrationsbehörden haben heute schon Zugriff auf diese Datenbank. Das ist sehr wichtig für die Kantone. Warum wollen wir jetzt diese Datenbank im Nachhinein aufheben und den Kantonen wegnehmen, nur weil wir heute wieder von Schengen reden? Ich habe ja noch Verständnis dafür, dass die Ratslinke hier im Saal gegen die Speicherung von Daten votiert. Aber wenn dies von der Ratsrechten kommt, ist das schon eigenartig.
Meine lieben Freunde der SVP, das müssen Sie mir oder noch besser gesagt Ihren Wählerinnen und Wählern schon noch erklären. Wir haben beim Schweizer Pass beschlossen, die biometrischen Daten der Schweizerinnen und Schweizer zentral zu speichern. Herr Wobmann, das haben wir heute schon. Wir haben heute beim Schweizer Pass die zentrale Datenbank eingeführt, und wir haben Zugriff auf alle Daten unserer eigenen Landsleute. Hier, wo es um die Ausländer geht, um die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des illegalen Aufenthalts in der Schweiz, kommen Sie von der SVP und sagen nach der ganzen heutigen Migrationsdebatte, dass wir das nicht brauchen. Sie sagen Nein zur Speicherung von Daten von Ausländern. Sie sollten ganz im Gegenteil Ihrem Parteiprogramm entsprechend verlangen, dass man diese biometrischen Daten sogar noch für die Polizeifahndung und für die Verbrechensbekämpfung verwenden dürfe!

AB 2010 N 134 / BO 2010 N 134

Ich möchte Sie doch bitten, seien Sie hier räsonabel, und stimmen Sie dem Minderheitsantrag zu, wie dies eigentlich Ihrem politischen Herzen entspricht.

Freysinger Oskar (V, VS): Lieber Kollege, denken Sie nicht, dass es effizienter wäre, statt einen Spitzelstaat zu errichten, die Leute an der Grenze zu filtrieren und die Verbrecher dort abzufangen?

Schmidt Roberto (CEg, VS): Wir errichten keinen Spitzelstaat. Sie kommen aus dem gleichen Kanton wie ich und wissen, wenn Sie Kontakt zu den Behörden haben, wie sehr diese schon heute auf diese bereits bestehende Datenbank angewiesen sind.

Heim Bea (S, SO): Ich bitte Sie, diesem Antrag der Minderheit nicht zuzustimmen, sondern ihn abzulehnen.
Wir haben eine zentrale Datenbank zu den Pässen. Die Staatspolitische Kommission hat gesagt: Das Abstimmungsresultat war so knapp, dass wir noch einmal überlegen müssen, ob es wirklich der Wille der Bevölkerung ist und ob es sinnvoll ist, dass die biometrischen Daten zentral gespeichert werden. Auch hier geht es um die zentrale Speicherung der biometrischen Daten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es das nicht braucht, weil der Ausweis lediglich eine Bestätigung des Aufenthaltsrechts in der Schweiz ist, weil der Ausweis zu nichts anderem als zur Identifikation dient, weil eine zentrale Datenbank in diesem Notenaustausch weder vorgeschrieben noch vorgesehen ist und weil in der Antwort der Frau Bundesrätin nun wirklich keine Angaben gemacht wurden, über welchen finanziellen Betrag wir eigentlich abstimmen. Es wurden keine Angaben zu den Investitionskosten, keine Angaben zu den Betriebskosten gemacht. Wir sind ja gar nicht beschlussfähig, wenn wir nicht wissen, wie viel Geld es braucht, wie hohe Kosten wir damit auslösen.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen und zur zentralen Speicherung Nein zu sagen.

Wobmann Walter (V, SO): Lieber Kollege Schmidt, Sie haben irgendetwas nicht begriffen. Es stimmt einfach nicht, dass die zentrale Datenbank heute schon eingerichtet ist. Das stimmt nicht. Wir haben schliesslich eine Kommissionsinitiative, die diese Frage noch behandeln wird. Und das ist der zentrale Punkt, warum ich sage, dass das zuerst geklärt werden muss, und erst nachher können wir abschliessend die Frage entscheiden, ob die Datenbank auch für Ausländerausweise benutzt werden soll. Dann bin ich vielleicht auch für die Datenbank, ich weiss es heute noch nicht, es kann sein.
Aber mir geht es im Vorgang, im Ablauf um die Glaubwürdigkeit der Kommission und dieses Parlamentes. Das ist der zentrale Punkt. Ich möchte Sie schon daran erinnern, dass doch einige Punkte bezüglich der Datenbank ungeklärt sind, etwa die Zugriffsrechte: Wer hat Zugriff? Die Aufbewahrungsdauer, die wiederkehrende Erfassung alle fünf Jahre, der Aufwand usw. Das sind Fragen, die offen sind, und diese müssen zuerst geklärt werden; nachher kann die Frage betreffend diese zentrale Datenbank abschliessend beurteilt werden. Das ist der zentrale Punkt.
Darum möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Wir haben am 1. März den biometrischen Pass eingeführt - vielleicht haben Sie die Zeitung gelesen und das gesehen -, selbstverständlich mit der Datenbank; die biometrischen Daten sind bei den neuen biometrischen Pässen auch auf der Datenbank. Das entspricht auch der Abstimmung, die wir durchgeführt haben. Das Einzige, was wir noch diskutieren können, ist die Frage: Für wie lange sind diese Daten auf der zentralen Datenbank? Sie haben auch die Frage diskutiert: Wie verhalten wir uns gegenüber den ID? Wir haben ja gesagt, die ID seien im Moment überhaupt kein Thema, es stehe nicht zur Diskussion, dass wir diese mit Biometrie versehen und auf eine Datenbank nehmen.
Aber noch einmal: Wir haben das System seit dem 1. März, und es funktioniert, wir sind sehr erfreut. Die biometrischen Pässe werden ausgestellt. Die biometrischen Daten werden auf die bestehende Datenbank - wir haben sie ja schon - transferiert. Wir haben gesagt, dass wir beim Ausländerausweis mit der Aufnahme in die bestehende Zemis-Datenbank noch zuwarten, bis Sie ihre Entscheide gefällt haben, das ist selbstverständlich so.
Noch zu Nationalrätin Heim: Es gibt keine zusätzlichen Kosten, weil die Zemis-Datenbank besteht. Die Angaben im heutigen Ausländerausweis sind in der Zemis-Datenbank. Das Einzige, was jetzt noch hineinkommt, sind die Betriebskosten - jetzt reicht mir eine Mitarbeiterin gerade noch die Angaben zu den Betriebskosten: Betriebskosten total für Zemis: 5,8 Millionen Franken für das Jahr 2010 und 5,6 Millionen Franken für 2011. Das werden die Betriebskosten bei der Aufnahme sein. Die werden aber über Gebühren selbstverständlich wieder zurückverrechnet, das heisst wieder hereingeholt.
Noch einmal: Wir haben die Datenbank für die biometrischen Pässe. Unsere neuen Schweizer Pässe mit Biometrie sind in dieser Datenbank verankert. Es ist wirklich nicht einzusehen, warum wir mit den Ausländerausweisen nicht gleich verfahren sollten.

Stöckli Hans (S, BE), für die Kommission: In der Beratung durch die SPK war der einzige strittige Punkt die Speicherung der Daten: Sollen die biometrischen Daten, das Gesichtsbild und die Fingerabdruckbilder, im System Zemis zentral gespeichert und den zuständigen Kantonsbehörden zur Verfügung gestellt werden, wie dies die Mehrheit der Kantone in der Vernehmlassung wünschte? Eine Speicherung würde die Arbeit bei der Erneuerung der Ausweise erleichtern und die behördlichen Vorkehren für die Ausländer verbilligen. Es wird ausgeführt, dass die Aufbewahrung nicht hauptsächlich aus Sicherheitsgründen erfolgen würde.
Die Datenbearbeitung und die Regelung des Zugriffs auf Zemis sind in Artikel 102a des Ausländergesetzes und in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 7a des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich geregelt. Die Bestimmungen in diesen Artikeln gilt es jetzt also zu definieren.
Die SPK hat auf Antrag von Herrn Wobmann mit einem Verhältnis von 16 zu 8 Stimmen die Streichung der genannten Bestimmungen beschlossen, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes verlangt keine solche Speicherung. Die Schweiz würde mit einer solchen Lösung wesentlich weiter gehen als die andern europäischen Staaten.
2. Eine solche zentrale Speicherung ist nicht nötig. Auch der Datenschutzbeauftragte soll sich dahingehend geäussert haben, dass es eine solche Speicherung nicht brauche.
3. Es besteht, das zeigt auch die heutige Debatte, eine generelle Skepsis gegenüber zentralen Datenbanken, wegen der Risiken und insbesondere wegen der Präjudizien. Es ist auch ausgeführt worden, dass es tatsächlich einen Unterschied zwischen dem Schweizer Pass und dem Ausländerausweis gibt.
Die Minderheit Pfister Gerhard argumentiert, dass eine zentrale Speicherung der Daten einen Beitrag an die Missbrauchsbekämpfung im Ausländerrecht leisten würde und dass die Kantone sich ein solches Vehikel wünschen.
Zu bemerken ist noch, Herr Schmidt, dass mit der Streichung, mit der Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit, die bestehende Zemis-Datenbank nicht aufgehoben würde, wie Sie das gesagt haben. Die bereits bestehenden Daten würden weiterhin zentral gespeichert bleiben.
Noch zu Herrn Nationalrat Pfister: Zweifellos lohnt es sich, zumindest nach dem Entscheid der Kommission, mit dem Ständerat einen oder zwei Durchgänge Hosenlupf zu machen.

AB 2010 N 135 / BO 2010 N 135

Hiltpold Hugues (RL, GE), pour la commission: Je ne vais pas répéter ce que viens de dire Monsieur Stöckli, si ce n'est peut-être pour rappeler que la commission a décidé de supprimer, par 16 voix contre 8 et 1 abstention, l'enregistrement centralisé des données biométriques et que, par conséquent, elle propose de biffer l'article 102a de la loi sur les étrangers prévoyant l'enregistrement des données biométriques dans le système d'information central sur la migration.
Je vous invite donc, au nom de la majorité de la commission, à rejeter la proposition de la minorité et à voter ce projet tel qu'il ressort des travaux de la commission.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.085/3618)
Für den Antrag der Minderheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 63 Stimmen

Art. 2 Ziff. 2 Art. 3 Abs. 2 Bst. b, Abs. 3 Bst. b; Art. 4 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 2 ch. 2 art. 3 al. 2 let. b, al. 3 let. b; art. 4 al. 1 let. c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 2 Ziff. 2 Art. 4 Abs. 1 Bst. b; Art. 7a
Antrag der Mehrheit
Streichen

Antrag der Minderheit
(Pfister Gerhard, Donzé, Egger, Fluri, Hiltpold, Humbel Näf, Moret, Müller Philipp, Schmidt Roberto)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 2 ch. 2 art. 4 al. 1 let. b; art. 7a
Proposition de la majorité
Biffer

Proposition de la minorité
(Pfister Gerhard, Donzé, Egger, Fluri, Hiltpold, Humbel Näf, Moret, Müller Philipp, Schmidt Roberto)
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité

Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.085/3619)
Für Annahme des Entwurfes ... 101 Stimmen
Dagegen ... 59 Stimmen

2. Bundesgesetz über die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen betreffend die Erfassung von Daten im Bereich der Migration (Änderung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer)
2. Loi fédérale portant sur des adaptations législatives relatives à la saisie de données dans le domaine migratoire (Modifications de la loi fédérale sur le système d'information commun aux domaines des étrangers et de l'asile et de la loi fédérale sur les étrangers)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.085/3620)
Für Annahme des Entwurfes ... 103 Stimmen
Dagegen ... 56 Stimmen

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