Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin:
Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommens am 12. Dezember 2008 wurde in der Schweiz der einheitliche Schengen-Ausländerausweis eingeführt. Dieser einheitliche Ausweis war in der Verordnung vorgesehen, die zum Schengen-Besitzstand gehört. Mit dieser Verordnung werden im bestehenden einheitlichen Ausländerausweis biometrische Daten, also Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke, eingeführt. Diese biometrischen Daten werden auf einem Chip gespeichert. Das kennen wir vom Passverfahren her. Der einheitlich gestaltete Aufenthaltstitel muss neu sehr hohen technischen Anforderungen genügen. Ziel dieser Massnahme ist es, diesen Ausweis möglichst fälschungssicher zu machen und auch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des illegalen Aufenthalts zu ermöglichen.
Was braucht es für Anpassungen auf Gesetzesstufe, um diese Weiterentwicklung zu übernehmen? Wir brauchen Anpassungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich. Die notwendigen Gesetzesanpassungen erfolgen zusammen mit der Genehmigung des Notenaustausches in einem Bundesbeschluss. Andere, geringfügige Gesetzesanpassungen, die sich unabhängig von der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis als notwendig erweisen, werden in einem separaten Erlass vorgelegt. Das ist dann dieser Erlass 2.
Im Gegensatz zum biometrischen Schweizer Pass ist der Ausländerausweis nicht ein Identitätsdokument, sondern eine Bestätigung für ein Aufenthaltsrecht, also für das Aufenthaltsrecht der Ausländerin, des Ausländers in der Schweiz. Die technischen Anforderungen des biometrischen Ausweises entsprechen jedoch den Anforderungen, die an den biometrischen Pass gestellt werden.
Im Bundesbeschluss betreffend die Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis ist nun vorgesehen, dass das Gesichtsbild und die zwei Fingerabdrücke der Ausländerinnen und Ausländer in der Datenbank Zemis für fünf Jahre gespeichert werden. Bereits heute sind die Daten ohne diese biometrischen Daten in der Datenbank Zemis gespeichert. Neu gegenüber dem heutigen Zustand ist also die Aufnahme des Gesichtsbildes und der zwei Fingerabdrücke, der biometrischen Daten vorgesehen, wie wir sie ja jetzt für den Pass auch eingeführt haben. Das ist bereits so, Herr Wobmann.
In Bezug auf den Pass haben wir diese Datenbank. Darüber haben wir abgestimmt. Knappe Mehrheiten sind auch Mehrheiten, das haben wir gelernt. Keine Datenbank haben wir bei der Identitätskarte, und dort wollen wir auch keine, es ist nicht vorgesehen, dass das aufgenommen wird. Jetzt muss ich Sie schon fragen: Warum sollen wir für den Pass mit den biometrischen Daten, für unseren Schweizer Pass für die Schweizerinnen und Schweizer, eine Datenbank vorsehen, es aber für die Ausländerinnen und Ausländer nicht tun? Die Aufbewahrung, das sagen Sie zu Recht, ist im Rahmen von Schengen zwar nicht vorgesehen, sie wird aber von den Kantonen, vom Städteverband und auch von anderen gewünscht. Diese haben sich während der Vernehmlassung für eine Datenspeicherung in Zemis ausgesprochen. Die Arbeit der Kantone wird erleichtert, wenn die biometrischen Daten nicht für jeden Kurzaufenthalt oder bei einer jährlichen Verlängerung jedes Jahr neu erfasst werden müssen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Speicherung sinnvoll ist. Damit erhalten die betreffenden Personen die Möglichkeit, ihren Ausweis zu erneuern, ohne wieder ein Verfahren durchlaufen zu müssen. Es ist auch eine Frage der einzusparenden Gebühren, auch für die betroffenen Personen.
Der Bundesrat hat sich klar dafür ausgesprochen, dass die Aufbewahrung dieser Daten nicht aus Sicherheitsgründen erfolgen soll. Nur die Daten, die auf dem Chip des Ausweises gespeichert sind, können mit jenen der Inhaberin oder des Inhabers verglichen werden. Im Gegensatz dazu können die biometrischen Daten, die in Zemis aufbewahrt sind, nur zur Ausstellung eines Ausweises benutzt werden. Polizei und Grenzkontrollen haben keinen Zugriff auf die biometrischen Daten in Zemis. Es ist also keine polizeiliche Datenbank, sondern eine Ausweisdatenbank.
Im Bundesbeschluss werden die Genehmigung des Notenaustausches und die Gesetzesanpassungen aufgrund der Einführung des biometrischen Ausweises festgelegt. Es wird ganz klar festgelegt, wer die auf dem Chip gespeicherten Daten überhaupt lesen darf, auch wer Zugriff auf Zemis hat und wer nicht. Im Erlass 2 sind dann die weiterführenden Bestimmungen aufgenommen. Es geht im Erlass 2 nur um geringfügige Anpassungen.
Ich möchte Sie bitten, auf beide Erlasse einzutreten.