Bischof Pirmin (CEg, SO):
Ich bitte Sie namens der CVP/EVP/glp-Fraktion, den Ordnungsantrag Kaufmann abzulehnen; dies aus drei Gründen:
1. Es geht jetzt darum, Klarheit zu schaffen, und das in einer erträglichen Geschwindigkeit. Wir alle haben es in den letzten Tagen und Wochen gespürt: Die Bevölkerung ist verwirrt über das Vorgehen, das namentlich auch wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier wählen; über das Vorgehen bei einer Volksinitiative, die offenbar einen wunden Punkt getroffen hat und ein Problem anschneidet, das die Bevölkerung sehr bewegt. In dieser Situation schafft die Ablehnung des Ordnungsantrages klare Verhältnisse. Warum?
Die Volksinitiative, die wir zu behandeln haben, ist eine Verfassungsinitiative, denn in der Schweiz gibt es keine Gesetzesinitiative. Der direkte Gegenvorschlag, dem wir mit der Ablehnung des Ordnungsantrages den Weg ebnen, ist ein Vorschlag auf der gleichen Ebene wie die Verfassungsinitiative, eben auch ein Verfassungsänderungsvorschlag; ein Änderungsvorschlag zwar nur für einige Grundsätze des Aktienrechtes, aber auf gleicher Stufe wie die Initiative, gewissermassen auf Augenhöhe. Nur so ist ein glaubwürdiger Gegenentwurf zum Verfassungsentwurf der Initiative Minder möglich.
Dieser Weg, die Ablehnung des Ordnungsantrages, ist der schnelle Weg. Warum? Schauen Sie einmal Ihre Fahne an. Sie haben einen direkten Gegenvorschlag vor sich; die Fahne samt Initiativtext umfasst heute neun Seiten. Diese neun Seiten können wir heute behandeln, und sie gehen dann an den Ständerat.
Die Alternative ist ein indirekter Gegenvorschlag. Wir haben schon einen Entwurf dazu. Dieses "Buch" liegt der Kommission für Rechtsfragen vor; die Fahne umfasst 258 Seiten. Es ist eben das, was man mit dem Ordnungsantrag will, nämlich die Vorlage zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts als indirekten Gegenvorschlag behandeln. Kein Wunder, dass die Kommission jetzt seit Monaten an diesem Entwurf - zunächst gekoppelt mit dem Gegenvorschlag - herumgeturnt hat. Dann hat sie beschlossen, dem Rat die Initiative ohne Gegenvorschlag vorzulegen. Dann hat die Kommission beschlossen, das ganze Aktienrecht zweizuteilen und an den Bundesrat zurückzuweisen, und dann hat sie einen direkten Gegenvorschlag beschlossen.
Das würde unbeschränkt so weitergehen. Wie die "NZZ" heute Morgen völlig zu Recht schreibt, werde ein Urnengang in zwei, drei Jahren stattfinden. Tatsächlich haben ja findige Köpfe errechnet, dass der späteste Zeitpunkt für einen Urnengang der 26. Juni 2013 wäre. Für unsere Fraktion kann es nicht das Ziel sein, diese Frage, die Frage nach den Abzockern und der Corporate Governance in diesem Land, ad calendas graecas zu verschieben.
2. Unsere Fraktion braucht nicht unbedingt eine Volksabstimmung. Wenn eine Lösung ohne Volksabstimmung möglich ist, wehren wir uns nicht dagegen, aber unsere Fraktion hat auch nicht das Ziel, eine Volksabstimmung um jeden Preis zu vermeiden. Wir haben keine Angst vor einer Volksabstimmung. Das Geschäft, die Initiative, ist eine Verfassungsvorlage. Zugegeben, wir können nicht das ganze "Buch", diese 258 Seiten, in die Verfassung schreiben - das wollen wir auch nicht. Die Grundsätze des Aktienrechts aber darf man durchaus in die Verfassung schreiben, wie die Initianten es möchten. Dazu ist die Vorlage durchaus geeignet und auf Verfassungsstufe am richtigen Ort.
3. Selbst wenn wir heute diesen Weg beschreiten, wenn wir hier und heute einen direkten Gegenvorschlag verabschieden, ist der Ständerat weiterhin völlig frei. Er kann entscheiden, ohne Gegenvorschlag weiterzugehen, er kann entscheiden, einen direkten Gegenvorschlag im Sinne des Nationalrates zu übernehmen, oder er kann, falls die Initianten ihre Initiative wirklich zurückziehen, wofür wir heute keine Indizien haben, einen indirekten Gegenvorschlag beschliessen.
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag abzulehnen.