Nationalrat - Frühjahrssession 2010 - Zehnte Sitzung - 11.03.10-08h00
Conseil national - Session de printemps 2010 - Dixième séance - 11.03.10-08h00

08.080
Gegen die Abzockerei.
Volksinitiative.
OR. Änderung
Contre les rémunérations abusives.
Initiative populaire.
CO. Modification
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 05.12.08 (BBl 2009 299)
Message du Conseil fédéral 05.12.08 (FF 2009 265)
Ständerat/Conseil des Etats 09.06.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 11.06.09 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 11.03.10 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Nationalrat/Conseil national 11.03.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 17.03.10 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 17.03.10 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 17.03.10 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 01.06.10 (Frist - Délai)
Nationalrat/Conseil national 02.06.10 (Frist - Délai)
Ständerat/Conseil des Etats 16.12.10 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 01.06.11 (Frist - Délai)
Ständerat/Conseil des Etats 07.06.11 (Frist - Délai)
Nationalrat/Conseil national 06.03.12 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 31.05.12 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 15.06.12 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 15.06.12 (Schlussabstimmung - Vote final)

Ordnungsantrag der Minderheit
(Kaufmann, Freysinger, Geissbühler, Heer, Nidegger, Reimann Lukas, Schwander, Stamm)
Die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" (Bundesbeschluss über die Volksinitiative "gegen die Abzockerei"; Geschäft 08.080) sei zusammen mit der Vorlage zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts (Geschäft 08.011) als indirektem Gegenvorschlag zu behandeln.

Motion d'ordre de la minorité
(Kaufmann, Freysinger, Geissbühler, Heer, Nidegger, Reimann Lukas, Schwander, Stamm)
L'initiative populaire "contre les rémunérations abusives" (arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire "contre les rémunérations abusives"; objet 08.080) est traitée conjointement avec le projet de révision du droit de la société anonyme et du droit comptable (objet 08.011), à titre de contre-projet indirect.

AB 2010 N 329 / BO 2010 N 329

Kaufmann Hans (V, ZH): Über diverse Umwege sind wir in den Beratungen der Kommission für Rechtsfragen so weit gekommen, dass der Abzocker-Initiative vorerst einmal ein direkter Gegenvorschlag gegenübergestellt wird. Das Geschäft 08.080 umfasst deshalb nicht nur die Minder-Initiative, sondern auch den in der Kommission aus drei direkten Gegenvorschlägen gebastelten direkten Gegenvorschlag.
Diesem Paket möchte ich nun einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Ein solcher würde in einer Weiterbearbeitung der Aktienrechtsrevision bestehen. Wir haben ja bereits umfangreiche Vorarbeit geleistet und müssen nur noch die Beratungen zu Ende führen. Allenfalls könnten in einer zweiten Lesung noch die unberücksichtigten Vorschläge aus dem Kompromiss mit dem Initiativkomitee einfliessen. Wenn es uns gelingt, einen für das Initiativkomitee akzeptablen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu verabschieden, dann sind die Initianten bereit, ihre Initiative zurückzuziehen. Herr Minder ist sogar bereit, von einigen seiner strikten Forderungen abzurücken, um einen tragbaren indirekten Gegenvorschlag zu ermöglichen.
Auch mir gehen einige Forderungen der Abzocker-Initiative sehr weit, und einige werden nur schwerlich umzusetzen sein. Aber für ebenso viele der in der Initiative gemachten Vorschläge habe ich durchaus Verständnis, und die 114 000 Unterzeichner der Initiative haben ein Recht darauf, dass ihre Anliegen ernst genommen werden. Deshalb bin ich froh, dass uns die Initianten die Chance geben, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der besser ist als ihre Initiative.
Jene hier im Saal, die noch skeptisch sind, ob wir einen tauglichen indirekten Gegenvorschlag präsentieren können, haben schon heute den Spatz in der Hand, indem ein direkter Gegenvorschlag besteht, den sie der Initiative gegenüberstellen können, falls kein akzeptabler indirekter Gegenvorschlag verabschiedet wird.
Weshalb befürworte ich einen indirekten anstelle eines direkten Gegenvorschlages? Ich möchte nicht einen umfangreichen Teil und viele Details zum Obligationenrecht in der Verfassung verankern. Dies wäre ja nicht nur bei einer Annahme der Abzocker-Initiative, sondern auch bei einem direkten Gegenvorschlag der Fall. Sowohl über die Initiative als auch über den Gegenvorschlag muss eine Volksabstimmung stattfinden.
Es ist damit zu rechnen, dass die Abzocker-Initiative obsiegen wird, weil der direkte Gegenvorschlag wohl von vielen Stimmbürgern als Versuch einer Verwässerung der Minder-Initiative interpretiert würde. Zudem bleibt offen, bis wann diese neuen Verfassungsnormen im Gesetz umgesetzt werden. Was einmal auf Verfassungsebene verankert ist, kann nur mit einer Volksabstimmung korrigiert werden.
Die Anliegen der Abzocker-Initiative gehören auf Gesetzesstufe im Obligationenrecht geregelt. Mit einem indirekten Gegenvorschlag hätten wir mehr Zeit, unsere Revisionsarbeit seriös auf Gesetzesstufe fortzusetzen. Selbst der Initiant hätte seine Anliegen lieber auf Gesetzesstufe geregelt, aber das ist ja mit einer Volksinitiative nicht möglich. Die inhaltlichen Differenzen zwischen den Befürwortern des direkten Gegenvorschlages und meiner Minderheit, die mit einem indirekten Gegenvorschlag alle Optionen offenhalten möchte, sind nicht mehr derart gross, dass sie unüberwindlich erscheinen. Aber wenn wir uns schon einigen, dann sollten wir dies auf Gesetzesstufe tun. Wenn wir die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages ablehnen, dann findet im Zuge der Volksabstimmung im Vorfeld der Parlamentswahlen 2011 zwangsweise eine verbale Schlammschlacht gegen die Schweizer Wirtschaft statt, was dem Ruf der Schweiz als wirtschaftsfreundlichem Standort schaden wird. Das sollten wir vermeiden. Bedenken Sie auch, dass der direkte Gegenvorschlag im Parlament scheitern könnte und dann lediglich über die Abzocker-Initiative abgestimmt würde. Dafür hätten all jene die Verantwortung zu tragen, die heute aus kleinlichen parteipolitischen Gründen nicht bereit sind, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten und mitzutragen.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.

Wyss Ursula (S, BE): Die Frage steht im Raum: Wer hat Angst vor der Abzocker-Initiative? Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten jedenfalls wollen die Abzocker-Initiative vors Volk bringen. Wir haben eine Finanz- und Wirtschaftskrise, welche die Löhne weiter auseinandertreibt. Diejenigen, die unten sind, kämpfen bei jeder Lohnrunde um jeden einzelnen Franken Lohnerhöhung, während diejenigen, die ganz oben sind, automatisch immer mehr erhalten. Bei Herrn Vasella von Novartis waren es letztes Jahr 42 Millionen Franken, bei Herrn Humer, VR-Präsident von Roche, 16,5 Millionen, bei Herrn Schwan, CEO von Roche, 12,1 Millionen, und auch Herr Brabeck, VR-Präsident von Nestlé, bringt es auf 7,5 Millionen Franken. Diese exorbitanten Managergehälter sollen die Aktionäre in Zukunft auf ein Mass reduzieren können, das der Leistung und dem Erfolg angemessen ist.
Wir von der SP wollen aber nicht nur die Aktionärsdemokratie verbessern, sondern wir wollen auch, dass das Volk mitbestimmen kann. Unser Vertrauen in die Bevölkerung ist bei diesem Thema eindeutig grösser als in die Phalanx von SVP, FDP und Economiesuisse. Ausgerechnet diejenigen, welche die Abzockerei eingeführt haben, ausgerechnet diejenigen, welche in den letzten Jahren Millionengehälter kassiert haben, wollen uns heute sagen, wie man die Abzockerei am besten bekämpft, und uns auf eine Aktienrechtsrevision vertrösten. Nein, meine Damen und Herren der SVP und der FDP, da wissen wir selber besser Bescheid, da vertrauen wir lieber dem Volksentscheid.
Dass die Leute in der Bevölkerung für diese selbstbedienerische Abzockerei kein Verständnis haben, zeigt die grosse Sympathie für die Volksinitiative von Herrn Minder. Warum Herr Minder seine Initiative in dieser Situation zurückziehen will, bleibt uns allerdings bis heute unverständlich. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nehmen zur Kenntnis, dass die SVP diese Volksabstimmung um jeden Preis verhindern will. Wir hingegen haben die Abzocker-Initiative von Anfang an unterstützt, und wir freuen uns, zusammen mit Herrn Minder für die Annahme dieser Initiative zu kämpfen.

Huber Gabi (RL, UR): Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Volksinitiative Minder ab. Sie enthält zwar ein berechtigtes Anliegen, schiesst aber weit über das Ziel hinaus. Vor allem gefährdet sie Arbeitsplätze. Der Idealfall wäre deshalb aus unserer Sicht ein Rückzug der Initiative. Ein Rückzug führt über einen indirekten Gegenvorschlag. Es ist schon vom Antragsteller gesagt worden: Das Aktienrecht gehört auf Gesetzesstufe und nicht in einem solchen Detaillierungsgrad auf Verfassungsstufe geregelt.
Ich möchte auch sagen, dass die sogenannte Einigungslösung SVP/Minder offenbar nicht das letzte Wort ist; in einigen Punkten wurde da Entgegenkommen signalisiert, für den Fall, dass ein indirekter Gegenvorschlag zustande käme.
Dem Ordnungsantrag hat unsere Fraktion bereits in der Kommission für Rechtsfragen zugestimmt; er ist aber dort knapp abgelehnt worden.
Die FDP-Liberale Fraktion fürchtet eine Volksabstimmung über die Minder-Initiative nicht. Deshalb wollen wir den direkten Gegenvorschlag auf jeden Fall behalten, als Pfand, als Pfeil im Köcher. Dies ist mit dem Ordnungsantrag gewährleistet, denn in diesem Geschäft ist bereits ein Entwurf zu einem direkten Gegenvorschlag enthalten. Dieses Pfand wäre für den Fall, dass die Initiative Minder dann eben doch nicht zurückgezogen würde oder dass kein befriedigender indirekter Gegenvorschlag zustande käme. Deshalb wird die FDP-Liberale Fraktion den Ordnungsantrag unterstützen. Sollte der Ordnungsantrag abgelehnt werden, gibt es dann aber auch für uns irgendwann einmal ein Bis-hier-und-nicht-weiter. Jedem direkten Gegenvorschlag werden wir nämlich nicht zustimmen.
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag zu unterstützen.

AB 2010 N 330 / BO 2010 N 330

Bischof Pirmin (CEg, SO): Ich bitte Sie namens der CVP/EVP/glp-Fraktion, den Ordnungsantrag Kaufmann abzulehnen; dies aus drei Gründen:
1. Es geht jetzt darum, Klarheit zu schaffen, und das in einer erträglichen Geschwindigkeit. Wir alle haben es in den letzten Tagen und Wochen gespürt: Die Bevölkerung ist verwirrt über das Vorgehen, das namentlich auch wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier wählen; über das Vorgehen bei einer Volksinitiative, die offenbar einen wunden Punkt getroffen hat und ein Problem anschneidet, das die Bevölkerung sehr bewegt. In dieser Situation schafft die Ablehnung des Ordnungsantrages klare Verhältnisse. Warum?
Die Volksinitiative, die wir zu behandeln haben, ist eine Verfassungsinitiative, denn in der Schweiz gibt es keine Gesetzesinitiative. Der direkte Gegenvorschlag, dem wir mit der Ablehnung des Ordnungsantrages den Weg ebnen, ist ein Vorschlag auf der gleichen Ebene wie die Verfassungsinitiative, eben auch ein Verfassungsänderungsvorschlag; ein Änderungsvorschlag zwar nur für einige Grundsätze des Aktienrechtes, aber auf gleicher Stufe wie die Initiative, gewissermassen auf Augenhöhe. Nur so ist ein glaubwürdiger Gegenentwurf zum Verfassungsentwurf der Initiative Minder möglich.
Dieser Weg, die Ablehnung des Ordnungsantrages, ist der schnelle Weg. Warum? Schauen Sie einmal Ihre Fahne an. Sie haben einen direkten Gegenvorschlag vor sich; die Fahne samt Initiativtext umfasst heute neun Seiten. Diese neun Seiten können wir heute behandeln, und sie gehen dann an den Ständerat.
Die Alternative ist ein indirekter Gegenvorschlag. Wir haben schon einen Entwurf dazu. Dieses "Buch" liegt der Kommission für Rechtsfragen vor; die Fahne umfasst 258 Seiten. Es ist eben das, was man mit dem Ordnungsantrag will, nämlich die Vorlage zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts als indirekten Gegenvorschlag behandeln. Kein Wunder, dass die Kommission jetzt seit Monaten an diesem Entwurf - zunächst gekoppelt mit dem Gegenvorschlag - herumgeturnt hat. Dann hat sie beschlossen, dem Rat die Initiative ohne Gegenvorschlag vorzulegen. Dann hat die Kommission beschlossen, das ganze Aktienrecht zweizuteilen und an den Bundesrat zurückzuweisen, und dann hat sie einen direkten Gegenvorschlag beschlossen.
Das würde unbeschränkt so weitergehen. Wie die "NZZ" heute Morgen völlig zu Recht schreibt, werde ein Urnengang in zwei, drei Jahren stattfinden. Tatsächlich haben ja findige Köpfe errechnet, dass der späteste Zeitpunkt für einen Urnengang der 26. Juni 2013 wäre. Für unsere Fraktion kann es nicht das Ziel sein, diese Frage, die Frage nach den Abzockern und der Corporate Governance in diesem Land, ad calendas graecas zu verschieben.
2. Unsere Fraktion braucht nicht unbedingt eine Volksabstimmung. Wenn eine Lösung ohne Volksabstimmung möglich ist, wehren wir uns nicht dagegen, aber unsere Fraktion hat auch nicht das Ziel, eine Volksabstimmung um jeden Preis zu vermeiden. Wir haben keine Angst vor einer Volksabstimmung. Das Geschäft, die Initiative, ist eine Verfassungsvorlage. Zugegeben, wir können nicht das ganze "Buch", diese 258 Seiten, in die Verfassung schreiben - das wollen wir auch nicht. Die Grundsätze des Aktienrechts aber darf man durchaus in die Verfassung schreiben, wie die Initianten es möchten. Dazu ist die Vorlage durchaus geeignet und auf Verfassungsstufe am richtigen Ort.
3. Selbst wenn wir heute diesen Weg beschreiten, wenn wir hier und heute einen direkten Gegenvorschlag verabschieden, ist der Ständerat weiterhin völlig frei. Er kann entscheiden, ohne Gegenvorschlag weiterzugehen, er kann entscheiden, einen direkten Gegenvorschlag im Sinne des Nationalrates zu übernehmen, oder er kann, falls die Initianten ihre Initiative wirklich zurückziehen, wofür wir heute keine Indizien haben, einen indirekten Gegenvorschlag beschliessen.
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag abzulehnen.

Schwander Pirmin (V, SZ): Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, den Ordnungsantrag der Minderheit Kaufmann zu unterstützen.
Was wollen wir? Wir wollen einen indirekten Gegenvorschlag, der die Hauptanliegen der Initiative Minder aufnimmt und sehr schnell umsetzt - das können wir hier im Parlament tun, wenn wir wollen -, statt noch lange zu warten. Wir können sie sogar so schnell umsetzen, dass der Gegenvorschlag am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Ich erinnere Sie daran, was Sie gemacht haben, als wir in die Finanzkrise schlitterten: National- und Ständerat haben sehr schnell, in der gleichen Session, über das grosse Paket zur UBS beschlossen, ohne gross Grundlagen zu haben. Deshalb können wir auch zum heutigen Zeitpunkt sagen: Wenn wir die Anliegen der Initiative Minder tatsächlich sehr schnell umsetzen wollen, so können wir das tun - nämlich über eine Aktienrechtsrevision. Wir haben in der SVP-Fraktion beschlossen, dass dieser Weg letztlich der schnellste und effektivste ist. Wenn es nicht gelingt, diesen zu beschreiten, wollen wir an der Minder-Initiative festhalten.
Warum dieser Ordnungsantrag? Wir wollen ein griffiges Aktienrecht haben. Das ist noch nicht zugesichert. Selbst wenn wir in der Bundesverfassung Grundsätze auflisten, heisst das noch lange nicht, dass wir dann in ein, zwei Jahren ein griffiges Aktienrecht haben. Heute können wir entscheiden, dass wir das wollen. Und wir können heute entscheiden, dass wir die Hauptanliegen von Herrn Minder aufnehmen: dass die Aktionäre, auch bei Käufen und Verkäufen von Unternehmen, zwingend über alle Gehälter und Entschädigungen von Geschäftsleitungsmitgliedern und Verwaltungsräten abstimmen müssen, und dass - dies eine weitere Forderung - der Verwaltungsrat jährlich wiedergewählt werden muss. Es gibt Beispiele, bei denen dies sehr gut funktioniert.
Wir wollen mit einer griffigen Aktienrechtsrevision aber auch das Vertrauen in die Wirtschaft so schnell wie möglich wiederherstellen. Wir wollen nicht noch länger warten - mit einem direkten Gegenentwurf, bei dem wir die Aktienrechtsrevision noch nicht haben. Wir wollen nicht länger warten, wir wollen das Vertrauen in die Wirtschaft wiederherstellen und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken.
Wir wollen vor allem nicht, dass der Staat eines Tages unseren erfolgreichen Unternehmungen sagt, was sie zu tun haben. Wir wollen, dass die Aktionäre klar und bindend festlegen, was der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitungsmitglieder verdienen, damit wir Exzesse, wie wir sie in den letzten paar Jahren erlebt haben, in Zukunft verhindern können. Mit anderen Worten: Wir wollen den Aktionär zum Glück zwingen, bindende Aussagen über alle Arten und Formen von Entschädigungen an Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte zu machen.
Ich fasse zusammen: Ich bitte Sie, vor allem die Vertreter der bürgerlichen Parteien, den Ordnungsantrag zu unterstützen. Wir brauchen sehr schnell ein griffiges Aktienrecht, und dieses Ziel können wir erreichen, wenn wir wollen. Wenn der Wille da ist, können wir es sehr schnell umsetzen, insbesondere für börsenkotierte Unternehmungen. Die KMU müssen nicht unbedingt eine Aktienrechtsrevision haben; wir können das Schwergewicht auf die börsenkotierten Unternehmen legen. Das können wir noch dieses Jahr erledigen.
Ich bitte Sie deshalb, den Ordnungsantrag zu unterstützen.

von Graffenried Alec (G, BE): Herr Schwander, Sie kennen ja die Übergangsbestimmungen sowohl der Initiative als auch der Gegenvorschläge, und Sie haben gesehen, dass dort die Bestimmung enthalten ist, dass der Bundesrat die Initiative sofort umsetzen muss, falls nicht innert Jahresfrist eine gesetzgeberische Lösung erarbeitet wird.
Meinen Sie nicht, dass Sie damit schneller zum Ziel kommen als mit Ihrem komplizierten Votum? Sie haben die Debatte zur Aktienrechtsrevision ja auch verfolgt, und Sie haben gesehen, dass schnelle Lösungen damit nicht erreicht werden können.

AB 2010 N 331 / BO 2010 N 331

Schwander Pirmin (V, SZ): Es ist kein kompliziertes Vorgehen. Wir haben die Möglichkeit, schon morgen mit der Aktienrechtsrevision für börsenkotierte Unternehmungen zu beginnen und sie sofort umzusetzen. Der Ständerat kann folgen.
Wir haben im Parlament bewiesen, dass wir, wenn wir wollen, etwas sehr schnell, innerhalb einer Session, durchsetzen und umsetzen können. Ich habe das Beispiel genannt, ich nenne es nochmals: Beim UBS-Entscheid haben wir sehr schnell, innerhalb von zwei, drei Monaten, die Zweckgesellschaft gegründet.
Der Weg, den wir Ihnen vorschlagen, ist der schnellere. Damit brauchen wir nicht ein Jahr zu warten, sondern wir können, wenn wir wollen, das Ganze in der Sommersession erledigen und die neuen Aktienrechtsartikel per 1. Januar 2011 in Kraft setzen. Es ist nur eine Frage des Willens.

Landolt Martin (BD, GL): Die BDP-Fraktion lehnt die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" ab, setzt sich für einen direkten Gegenvorschlag ein und wird deshalb den Ordnungsantrag Kaufmann ablehnen. In der beinahe religiösen Frage "direkter oder indirekter Gegenvorschlag?" mag es durchaus sein, dass uns ein indirekter Gegenvorschlag ermöglichen würde, detaillierter und vor allem auf Gesetzesebene zu agieren. Wenn wir uns für den Verfassungsweg entscheiden, also für den direkten Gegenvorschlag, sind wir angehalten, ihn nicht überzustrapazieren, sondern schlank zu halten. Aber ein indirekter Gegenvorschlag verfolgt nun einmal das Ziel, den Rückzug der Volksinitiative zu erreichen. Das wäre per se nichts Verwerfliches, wenn da nicht Bündnisse und Zugeständnisse im Raum stünden, die uns doch einigermassen misstrauisch stimmen. Vor allem wurde die Abzocker-Initiative derart lange und intensiv in der Öffentlichkeit thematisiert, dass man sie jetzt nicht am Stimmvolk vorbeischmuggeln sollte. Mit dem direkten Gegenvorschlag können wir dem Schweizer Stimmvolk eine Alternative auf gleicher Stufe offerieren. Dabei muss es uns gelingen, über den direkten Gegenvorschlag aufzuzeigen, dass Handlungsbedarf erkannt worden ist und Massnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen werden, ohne die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu gefährden.
Natürlich musste man insbesondere als bürgerlicher Politiker am letzten Sonntag zum Schluss kommen, dass das Schweizer Stimmvolk, gelinde gesagt, nicht bei bester Laune ist. Aber dies darf doch nicht zur Folge haben, dass wir über indirekte Gegenvorschläge das Volk nicht mehr zu Wort kommen lassen. Vielmehr sollten wir ihm aufzeigen, warum es die Abzocker-Initiative ablehnen soll und dass es mit dem direkten Gegenvorschlag eine wesentlich bessere Alternative angeboten bekommt.
Das Volk soll hier das letzte Wort haben. Deshalb wird die BDP-Fraktion den Ordnungsantrag ablehnen.

Ineichen Otto (RL, LU): Herr Landolt, um mich ganz klar auszudrücken: Ich habe damals die Initiative unterstützt. Sind Sie nicht der Meinung, dass es gerade mit der Annahme des Ordnungsantrages wesentlich schneller ginge? Wir sollten hier jetzt nicht Parteipolitik machen! Sie wollen, wie auch ich, dass wir bis 2011 eine griffige Lösung haben.

Landolt Martin (BD, GL): Ich glaube nicht, dass es mit dem indirekten Gegenvorschlag schneller geht; wenn wir uns in die Details stürzen, sehen wir das. Mit dem direkten Gegenvorschlag können wir vors Volk; das Volk kann entscheiden. Es wird zwei Varianten zur Auswahl haben. Ich habe keine Angst vor einer Volksabstimmung.

Vischer Daniel (G, ZH): Die weltweite Finanzkrise ist noch nicht abgeklungen. Dennoch entsteht der Eindruck, man sei bereits wieder zum Courant normal übergegangen. Die Abzockerei geht weiter, schändlich, als sei nichts geschehen. Und ich habe den Eindruck, dass auch einige von Ihnen hier im Saal den Eindruck haben, man müsse bezüglich Minder-Initiative zum Courant normal übergehen und sie sanft beerdigen, damit das Volk nichts zu sagen habe.
Herr Kaufmann, ich danke Ihnen für Ihr Votum! Klarer als Sie hat es eigentlich heute niemand ausgesprochen, worum es beim Ordnungsantrag geht, und offenbar hat Ihr Kollege Schwander Ihnen nicht recht zugehört: Sie haben nämlich deutsch und deutlich gesagt, Sie wollen von heute bis Ende 2011 keine Volksabstimmung zum Thema der Minder-Initiative, weil Sie eine solche für schädlich erachten. Das ist Klartext gesprochen!
Wir wollen das Gegenteil. Wir wollen, dass das Volk möglichst bald die Möglichkeit hat, sich zur Minder-Initiative zu äussern. Es gibt viele Antworten auf die Frage, wie dem Krebsgeschwür der Abzockerei begegnet werden kann. Die Minder-Initiative formuliert einige wesentliche Punkte. Nun sagt Herr Schwander, man müsse ihr sehr schnell, in beschleunigter Beratung, einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Aber was heisst "sehr schnell"? Wir beraten ja bereits seit September 2009. Bei der Aktienrechtsreform hat sich gezeigt, dass die Dinge langsam vor sich gehen, dass wir eine Gesamtrevision haben; und jede Frau und jeder Mann in diesem Saal weiss: Wir werden mit diesem indirekten Gegenvorschlag nicht rechtzeitig fertig. Wenn Herr Minder meint, es gebe in diesem Saale eine Mehrheit, die über den indirekten Gegenvorschlag seine Anliegen aufnimmt, dann täuscht er sich, und diejenigen von Ihnen, die ihm das sagen, täuschen ihn! Denn der direkte Gegenvorschlag, wie er heute in der Kombination Huber/Bischof vorliegt, zeigt die Bandbreite dessen, was mehrheitsfähig ist.
Und nun soll das Volk entscheiden können: Will es eine gemässigte Variante der Regulierung, oder will es die Variante Minder? Und genau das, nämlich dass das Volk darüber entscheiden kann, wollen Sie heute - ich würde sagen: mit Obstruktion - verhindern. Die Abstimmung über diesen Ordnungsantrag ist eine Schlüsselabstimmung. Es ist die Abstimmung darüber, ob Sie Vertrauen haben, dass unser Volk auch über komplizierte wirtschaftliche Fragen befinden kann - und das ist Teil unserer Referendumsdemokratie. Wer heute dem Ordnungsantrag zustimmt, tritt letztlich die Referendumsdemokratie mit Füssen. Es ist der Weg der Tricks, den Sie wählen: Sie wollen heute so tun, als wollten Sie eine beschleunigte Debatte, dabei wollen Sie das ganze Paket der Initiative Minder sanft beerdigen.
Ich hoffe nur, Herr Minder selbst hat gemerkt, in was für eine Falle er geraten ist. Nur mit einem Nein zum Ordnungsantrag kommt die Initiative, und vor allem das Anliegen, zum Erfolg!

Kaufmann Hans (V, ZH): Herr Vischer, Sie haben behauptet, ich hätte gesagt, die Minder-Initiative sei schädlich. Warum machen Sie eine derartige Unterstellung? Ich habe doch das Gegenteil gesagt: Wir wollen viele dieser Anliegen aufnehmen und umsetzen.

Vischer Daniel (G, ZH): Jetzt haben Sie nicht zugehört. Ich habe gesagt, Sie hätten gesagt, eine Volksabstimmung über die Minder-Initiative sei schädlich. Das können Sie dann im Amtlichen Bulletin nachlesen. Wir diskutieren jetzt ja über die Frage "Volksabstimmung - ja oder nein?", wir diskutieren nicht materiell über die Minder-Initiative. So einfach ist es.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Was will dieser Ordnungsantrag? Der Ordnungsantrag verlangt, die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" sei zusammen mit der Vorlage zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts als indirekter Gegenvorschlag zu behandeln. Wenn Sie diesen Ordnungsantrag annehmen, werden Sie über einen indirekten Gegenvorschlag diskutieren.
Formell will die Minderheit den gleichen Weg gehen wie der Bundesrat. Der Volksinitiative soll ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Für den Entscheid in Bezug auf den Ordnungsantrag ist jedoch nicht auf die formelle Verfahrensfrage abzustellen. Viel wichtiger ist es, welche

AB 2010 N 332 / BO 2010 N 332
inhaltlichen Bestimmungen die Antragsteller in den indirekten Gegenvorschlag zu integrieren beabsichtigen.
Die antragstellende Minderheit möchte im Rahmen der Aktienrechtsrevision die sogenannte Einigungslösung von SVP und Herrn Minder einführen. Diese Einigungslösung übernimmt die Forderungen der Initiative weitestgehend, inklusive der Strafbestimmungen, und beabsichtigt, noch weitere Regeln einzuführen. Ohne all diese Punkte im Einzelnen jetzt schon würdigen zu wollen, bin ich klar der Ansicht, dass dieser Ansatz zu weit geht.
Der direkte Gegenentwurf, wie er von Ihrer Kommission für Rechtsfragen Ende Februar beschlossen wurde, entspricht in den wesentlichen Punkten dem indirekten Gegenentwurf des Bundesrates. Identisch oder zumindest vergleichbar mit dem indirekten Gegenentwurf des Bundesrates vom 5. Dezember 2008 sind die zwingende Kompetenz der Generalversammlung zur Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates; die statutarische Möglichkeit der Generalversammlung zur Genehmigung der Vergütungen der Geschäftsleitung und des Beirates; die Pflicht der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates zur Rückerstattung von Vergütungen, die in einem Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen; die Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz durch einen Vergütungsbericht bzw. ein Vergütungsreglement; die Einzelwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates - um nur einige Punkte aufzuzählen. Wir werden bei der Behandlung des direkten Gegenvorschlages die Gelegenheit haben, auch noch auf die anderen Punkte einzugehen.
Zur Dauer: Man hat heute darauf hingewiesen, dass alles verzögert würde, wenn man den Weg des direkten Gegenvorschlages gehen würde. Man hat selbstverständlich auch bei einem direkten Gegenvorschlag die Möglichkeit, die Gesetzgebungsarbeiten voranzutreiben; da geht es ja um die Ausführungsbestimmungen zur Verfassungsbestimmung. Wenn man mit diesen Arbeiten weiterfahren will, steht dem gar nichts entgegen, auch wenn letztlich Minder-Initiative und direkter Gegenvorschlag zur Diskussion stehen. Schlussendlich kommt es allein darauf an, dass ein Konsens in Bezug auf die wesentlichen materiellen Bestimmungen gefunden wird.
Sie haben zu entscheiden, auf welchem Weg dies besser bewerkstelligt werden kann. Und Sie haben zu entscheiden, ob Sie hier das Volk zu Wort kommen lassen wollen. Der Bundesrat hat sich dafür entschieden, bei dieser Frage das Volk mitbestimmen zu lassen, indem er sich gegen die Minder-Initiative und für einen indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen hat. Dabei war dem Bundesrat klar, dass letztlich das Volk darüber entscheiden wird.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL), für die Kommission: Mit der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ersuche ich Sie, den Ordnungsantrag der Minderheit Kaufmann abzulehnen.
Die Kommission für Rechtsfragen befasste sich mehrfach mit der Frage, ob der Initiative "gegen die Abzockerei" ein direkter oder ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll, bzw. mit der Frage, ob die Initiative von der Gesetzesrevision entkoppelt werden soll. Sie beschloss, die Initiative mit einem direkten Gegenvorschlag zu behandeln und parallel dazu den indirekten Gegenvorschlag weiterzuberaten.
Es gab dazu mehrere Beschlüsse der Kommission für Rechtsfragen: Zuerst beschlossen wir am 20. November 2009 mit 14 zu 12 Stimmen, die beiden Vorlagen getrennt zu behandeln, also die Volksinitiative von der Beratung zur Aktienrechtsrevision zu entkoppeln. Aufgrund eines Rückkommensantrages wurde dann eine zweite Abstimmung nötig. Die Kommission für Rechtsfragen bestätigte ihren Entscheid mit 13 zu 13 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin: Wir wollen an der Entkoppelung festhalten. Gleichzeitig beschlossen wir mit 18 zu 8 Stimmen, der Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Warum will die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen eine Entkoppelung? Für eine Entkoppelung sprechen mehrere Gründe.
1. Das Initiativrecht ist wohl das wichtigste Instrument der stimmberechtigten Bevölkerung zur Meinungsäusserung. Genau deshalb sollte eine Initiative nicht verschleppt, sondern förderlich behandelt werden. Wer keine Angst hat vor dem Volk, bringt eine Initiative möglichst bald zur Abstimmung. Die Entkoppelung ist der rascheste Weg, um die Forderungen der Abzocker-Initiative umzusetzen und Massnahmen gegen Lohnexzesse zu beschliessen. Die Frist zur Beschlussfassung zur Abzocker-Initiative durch das Parlament läuft im August dieses Jahres ab. Damit kann die Abstimmung noch in diesem Jahr oder spätestens Anfang 2011 durchgeführt werden. Damit müssen wir nicht einmal eine Fristverlängerung beantragen. Der Weg über den indirekten Gegenvorschlag ist viel länger, denn die Frist kann da bis in den August 2013 verlängert werden. Damit liegt es auf der Hand: Wer rasch vorgehen will, der stimmt der Entkoppelung zu.
2. Die Aktienrechtsrevision verläuft mehr als schleppend, und diese soll zum indirekten Gegenvorschlag führen. Die bisherigen Beschlüsse - ich verweise auf die Beratungen im Ständerat - brachten in der Frage der Corporate Governance mehr Rück- als Fortschritte. Die Beschlüsse liegen selbst weit hinter dem zurück, was der Bundesrat vorgeschlagen hat. Von einem indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative kann man also nicht mehr sprechen.
3. Mit einer Abstimmung zu den Verfassungsbestimmungen bekommen wir Klarheit über die vom Volk gewünschte Stossrichtung in der Aktienrechtsrevision. Das Volk macht dann klare Vorgaben, die wir im Gesetz umsetzen werden. Der Weg des indirekten Gegenvorschlages hingegen ist viel ineffizienter, weil wir, je nach Resultat der Volksabstimmung, bei der Aktienrechtsrevision gleich wieder von vorne beginnen können.
Jene, die die Entkoppelung befürworten, werden, wie Frau Huber festgehalten hat, sowohl einen indirekten als auch einen direkten Gegenvorschlag erarbeiten. Die Minderheit, die von Herrn Kaufmann vertreten worden ist, stellt einen Rückzug der Minder-Initiative in Aussicht, und das - Sie haben es gehört - aufgrund einer privaten Vereinbarung von SVP-Vertretern mit dem Initianten. Herr Kaufmann, darauf kann sich das Parlament sicherlich nicht abstützen. Private Vereinbarungen haben für das Parlament keinerlei Verbindlichkeit. Ausserdem, Sie wissen es alle, hat Herr Minder in der Öffentlichkeit immer wieder bekräftigt, dass er die Initiative nicht zurückziehen will. Ich hoffe, das meine persönliche Meinung, dass er sie nicht zurückzieht. Er hat auch bei der Anhörung in der Kommission ganz klar festgehalten, es werde keinen Kuhhandel geben, die Initiative komme zur Abstimmung, unabhängig davon, ob es einen indirekten Gegenvorschlag gebe oder nicht.
Machen wir doch beides, dann wissen wir, woran wir sind: Wir koppeln die Beratungen zum Aktienrecht von der Initiative ab, und wir bringen die Initiative so schnell wie möglich zur Abstimmung. Damit kann das Volk auch die Stossrichtung der nächsten Aktienrechtsrevision vorgeben.
Noch eines, an die Adresse von Herrn Kaufmann: Ein indirekter Gegenvorschlag kommt nur im Fall eines Referendums vor das Volk. Das Volk hat also unter Umständen gar nichts dazu zu sagen. Deswegen ist für die Mehrheit der Kommission klar: Wir lehnen den Ordnungsantrag ab und bitten Sie, heute über die Initiative und den direkten Gegenvorschlag zu beraten.

Nidegger Yves (V, GE), pour la commission: Permettez-moi de dire deux mots au sujet de la chronologie qui nous a amenés au débat de ce matin.
Le 21 décembre 2007, le Conseil fédéral présentait au Parlement son message concernant la révision du droit de la société anonyme et du droit comptable (08.011). Moins de deux mois plus tard, l'initiative populaire "contre les rémunérations abusives", lancée par Monsieur Thomas Minder, aboutissait; elle a été déposée le 26 février 2008. Elle vise à muscler les droits et les devoirs des actionnaires

AB 2010 N 333 / BO 2010 N 333
propriétaires, de sorte à limiter les possibilités d'abus commis en matière de rémunération par la nomenklatura qui dirige les sociétés cotées en Bourse. Dans son message du 5 décembre 2008, le Conseil fédéral a recommandé au Parlement de soumettre cette initiative au vote du peuple et des cantons, mais également de leur recommander de la rejeter. Le même jour, il a déposé un contre-projet indirect dans le cadre de sa révision du droit de la société anonyme et du droit comptable. On se trouve alors en décembre 2008.
Les travaux de la Commission des affaires juridiques de notre conseil commencent en juin 2009: les commissaires entrent en matière sur le projet. En octobre 2009, ils attaquent la discussion par article. La commission se rend compte que la chose est compliquée et renvoie à l'administration le projet avec le mandat de le scinder en deux parties: une partie concernant les règles applicables aux sociétés anonymes en général et une partie distincte concernant exclusivement les sociétés anonymes cotées en Bourse - celles qui, précisément, sont visées par l'initiative lancée par Monsieur Minder. On recherche un contre-projet indirect en réponse à cette initiative.
Puis la politique s'en mêle: le 20 novembre 2009, la commission, par 14 voix contre 12, décide soudainement de dissocier l'examen de l'initiative populaire de ses travaux sur la révision du droit de la société anonyme et du droit comptable. Sa majorité propose également de recommander au peuple et aux cantons d'accepter l'initiative populaire Minder. Le 28 janvier 2010, la commission revient sur sa décision et propose au contraire d'examiner la possibilité d'un contre-projet, soit direct, soit indirect, den parallèle.
Vers la fin février 2010, la presse annonce que Monsieur Minder est disposé à retirer son texte pour autant que la révision du droit de la société anonyme et du droit comptable ait une teneur qui ressemble suffisamment à ses propres préoccupations pour que le peuple n'ait pas besoin de se prononcer sur l'initiative elle-même. Il n'en a pas fallu plus pour que la commission change à nouveau de point de vue et que, par 13 voix contre 13 avec la voix prépondérante de la présidente socialiste, elle revienne sur sa décision et propose de dissocier ses travaux sur l'initiative populaire de la révision du droit de la société anonyme et du droit comptable.
Une motion d'ordre de la minorité Kaufmann vous propose aujourd'hui de renvoyer le projet à la commission. Au nom de la majorité de la commission, je vous invite à la rejeter.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 08.080/3756)
Für den Ordnungsantrag der Minderheit ... 91 Stimmen
Dagegen ... 101 Stimmen

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