Merz Hans-Rudolf, Bundesrat:
Ich möchte zunächst den Kommissionssprechern für die Präsentation der beiden Initiativen danken. Ich habe ihren Ausführungen nichts beizufügen. Ich habe mir jetzt während ein paar Stunden Ihre Debatte angehört. Aufgrund der Voten, die hier gefallen sind, mache ich mir keine Illusionen über den Ausgang der Abstimmungen, die jetzt dann folgen. Trotzdem möchte ich in Ergänzung zu den Ausführungen des Bundesrates in der Botschaft noch ein paar Bemerkungen anbringen.
Ich beginne mit einer Würdigung des Ist-Zustandes. Der Ist-Zustand beinhaltet, dass die Bundesverfassung uns in Artikel 108 verpflichtet, die Wohneigentumsförderung zu konkretisieren. Dieser Verfassungsauftrag wird nach Meinung des Bundesrates in mehrfacher Weise wahrgenommen:
1. Zunächst, indem für Bauwillige ein Vorbezug aus der zweiten Säule möglich ist. Seitdem das gilt, seit dem Jahr 1995, ist auf diese Weise eine Wohnbauförderung im Umfang von mehr als 30 Milliarden Franken vorgenommen worden. Das ist ein beträchtliches Volumen und zeigt, dass diese Massnahme effektiv greift.
2. Der Vorbezug aus der Säule 3a: Auch da kann man steuerlich begünstigt Gelder zum Bauen beanspruchen.
3. Die Eigenmietwerte liegen unter den Marktwerten. Das ist auch eine Form der Eigentumsförderung. Das ist vor allem dort der Fall, wo negative Liegenschaftsrechnungen vorliegen, wo also abzugsfähige Kosten den Eigenmietwert übersteigen. Das kann ja wohl niemand wegdiskutieren.
Aus Sicht des Bundesrates besteht deshalb eigentlich kein Bedarf für weiter gehende steuerliche Massnahmen zur Wohneigentumsförderung. Wir betrachten den Verfassungsartikel als erfüllt.
Nun wurde vielfach, in mehreren Voten, beklagt, dass die Wohneigentumsquote in der Schweiz die tiefste in ganz Europa sei. Das ist nicht zu leugnen; diese Fakten sind klar. Aber man muss vielleicht auch etwas die Gründe für diesen Sachverhalt beleuchten. Es gibt vier Gründe dafür:
1. Zunächst einmal ist es so, dass wir ein funktionierendes und dennoch ein relativ liberales Mietrecht haben, auf das wir stolz sein können. Das führt dazu, dass wir attraktive Mietwohnungsmärkte haben und dass es auch für Investoren interessant ist, in Mietwohnungen zu investieren. Das ist eine Frage der Märkte.
2. Wir haben in unserem Land das Stockwerkeigentum relativ spät eingeführt, erst in den Sechzigerjahren. In anderen Ländern hatte es das schon lange gegeben.
3. Die Hauskosten in unserem Land - natürlich mit Einschluss des Eigenmittelanteils - sind in unserem Land relativ hoch.
4. Wir haben wie kaum ein anderes europäisches Land, vielleicht sogar als einziges europäisches Land, einen sehr hohen Anteil an ausländischer Bevölkerung. Die ausländischen Haushalte haben weniger Eigentum; die ausländische Bevölkerung ist zum Teil auch nicht aus Eigentumsgründen in unseren Arbeitsmarkt hineingekommen. Ich denke, diese Dinge muss man etwas berücksichtigen.
Das Anliegen der Wohneigentumsförderung ist natürlich ein sympathisches Anliegen; es wurde hier ja mehrfach gepriesen. Man sagt, das sei etwas für junge Leute, damit sie in der Zukunft Wohneigentum bilden können. Es ist auch gedacht für Familien; es ist familienfreundlich. Letztlich ist es eigentumsfördernd; Eigentum führt immer auch zu einer erhöhten Selbstverantwortung. Das ist auch gesellschaftlich erwünscht.
Das Anliegen als solches wird auch vom Bundesrat nicht bestritten. Wenn wir uns aber vertieft mit diesen beiden Initiativen befassen, dann stellen wir doch viele Unsicherheiten fest: Unsicherheiten in Bezug auf die Annahmen, die Zahlen, die zur Verfügung stehen, aber auch Unsicherheiten in Bezug auf die Auswirkungen. Vieles von dem, was hier behauptet wurde, müsste man noch beweisen können. Ich nenne drei Beispiele:
1. Welches sind eigentlich genau die Zielgruppen dieser Initiative? Im Vordergrund stehen die sogenannten Schwellenhaushalte. Das sind quantitativ gesehen jene Haushalte, die ein jährliches Bruttoeinkommen zwischen 60 000 und 100 000 Franken haben. Selbst bei der oberen Schwelle von 100 000 Franken Bruttoeinkommen ist ein jährlicher Sparbeitrag in der Grössenordnung von 7000 Franken möglich. Wenn man das während zehn Jahren so handhabt, dann gibt das unter Einschluss der Zinsentwicklung meinetwegen einen Beitrag in der Grössenordnung von 70 000 bis 80 000 Franken. Mit diesem Geld kann man kein Haus bauen, das reicht nicht. Da müssen zusätzliche Finanzierungen herangezogen werden. Wie man das macht, ist offen. Wer aber über dieser Schwelle liegt, mit einem Einkommen von 100 000, 150 000 Franken, der ist auch ohne Bausparen in der Lage, von seinem Einkommen so viel abzuzweigen, dass er selbstgenutztes Wohneigentum erwerben kann. Bei diesen Einkommenskategorien besteht natürlich ein Mitnahmeeffekt. Wir betrachten den Mitnahmeeffekt aus Sicht der Gerechtigkeit als eine gewisse Gefahr.
2. Wir sind auch von den volkswirtschaftlichen Auswirkungen nicht überzeugt. Natürlich ist der Kanton Basel-Landschaft ein gutes Beispiel für den Erfolg dieser Bausparmassnahmen; das kann niemand verneinen. Wir haben dieses Beispiel seit Jahren auch aus Sicht des Bundes verfolgt. Aber es gibt eben auch andere Kantone, eine ganze Reihe, etwa zehn Kantone, die seit 1990 ohne Bausparmassnahmen ein höheres prozentuales Wachstum der Wohneigentumsquote erreicht haben, mehr sogar als der Kanton Basel-Landschaft. Das beweist, dass es eben auch ohne solche Massnahmen möglich ist, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Es kommt volkswirtschaftlich auch zur Verfälschung von Konsumentscheidungen. Wenn man steuerliche Fördermassnahmen beschliesst, dann beeinflusst das nolens, volens das Konsum- und das Investitionsverhalten, das ist volkswirtschaftlich bewiesen. Es hat auch Auswirkungen auf die Bodenpreise, die natürlich tendenziell steigen, wenn mehr Wohneigentum angestrebt wird. Letztlich werden bei diesen volkswirtschaftlichen Zahlen die Opportunitätskosten von den Befürwortern der beiden Initiativen in der Regel ausgeblendet, und die müsste man berechnen können.
3. Ich muss als Finanzminister doch auch auf die steuerrechtlichen und die steuerlichen Folgen aufmerksam machen. Bei der SGFB-Initiative führt die vorgeschlagene
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AB 2010 N 513 / BO 2010 N 513
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Behandlung des Energiebausparens zu einer doppelten Ermässigung, nämlich zuerst bei der Bildung der Spareinlage und dann bei der Vornahme der Investition; das ist natürlich aus Sicht der Steuergerechtigkeit eine umstrittene Situation. Ein weiterer Punkt: Mit jedem zusätzlichen Abzug wird das ganze Steuerrecht verkompliziert; mit jedem zusätzlichen Abzug schaffen wir Ungerechtigkeit gegenüber denen, die die Abzüge nicht haben, und wir verpflichten die einen gegebenenfalls zu mehr Steuern, da sie die Ausfälle der anderen kompensieren müssen. Dann darf man hier, wo wir über Horizonte von zehn Jahren sprechen, nicht vergessen, dass Teile dieser Massnahmen mit dem Zivilstand zusammenhängen, mit der Frage, ob man verheiratet ist oder nicht. Da kommt es notgedrungen zu einem schwierigen Meldesystem, zu einem komplizierten Meldesystem, wir müssten ja ein taugliches System schaffen.
Am Ende sind es die Ausfälle selber, die ins Gewicht fallen. Bei der SGFB-Initiative, bei der das Bausparen ja fakultativ eingeführt werden kann, sind die Ausfälle nicht zu beziffern, weil sie von der Massgabe der kantonalen Entscheidung abhängen. Bei der Hauseigentümerverbands-Initiative hingegen würden die Kantone kumulativ etwa 100 Millionen Franken Einnahmen pro Jahr verlieren und der Bund etwa 36 Millionen Franken.
Ich komme zum Schluss und zu den Anträgen aus Sicht des Bundesrates:
Erstens möchte ich Sie bitten, den Rückweisungsantrag der Minderheit abzulehnen, und zwar deshalb, weil aus Sicht des Bundesrates, wie ich eingangs sagte, kein Handlungsbedarf besteht; folglich gibt es auch keinen Handlungsbedarf für diesen Rückweisungsantrag.
Zweitens möchte ich Sie bitten, den Antrag Weibel abzulehnen, und zwar deshalb, weil er widersprüchliche Forderungen beinhaltet. Auf der einen Seite sagt Herr Weibel, man solle alternative Modelle zu steuerlichen Massnahmen studieren, was natürlich plausibel ist, aber auf der anderen Seite sagt er, man solle trotzdem für steuerliche Modelle eben Nachbesteuerungsvorschriften studieren. Das widerspricht sich, und das würde einen Zwischenschritt erfordern. Ich sage nicht, man könne es nicht tun, aber wir müssten hier einen Zwischenschritt einführen. Deshalb - auch angesichts des Gebäudeprogrammes - führt uns der Einzelantrag Weibel nicht zum Ziel.
Sodann möchte ich Sie bitten, die Motion Ihrer Kommission anzunehmen. Zuhanden des Amtlichen Bulletins möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Motion an sich nicht dem üblichen Vorgehen entspricht. Normalerweise setzt nämlich der Bundesrat diese Abstimmungen fest. In diesem Fall ist der Bundesrat jedoch bereit, die Motion anzunehmen, da in der vorberatenden Kommission eine ausführliche Debatte stattgefunden hat und sich das Ergebnis dieser Debatte mit den Überlegungen des Bundesrates deckt. Deshalb sollte man diese Motion annehmen.
Aufgrund fragwürdiger Auswirkungen, unbewiesener volkswirtschaftlicher Folgen und der Verkomplizierung des Steuerrechtes beantragt Ihnen der Bundesrat, diese beiden Initiativen zur Ablehnung zu empfehlen.