Bischof Pirmin (CEg, SO):
Ich bitte Sie namens unserer Fraktion, der Minderheit zu folgen und das Abkommen nicht dem Referendum zu unterstellen.
Sicher haben auch Sie es in den letzten Tagen und Wochen aufgrund der Reaktionen der Bevölkerung gemerkt: Die Bevölkerung hat für das, was wir hier veranstalten, keinerlei Verständnis mehr. Wir haben hier darüber abzustimmen, ob wir für oder gegen einen Staatsvertrag sind - über den kann man streiten -, und wir haben darüber abzustimmen, ob wir ihn dem fakultativen Referendum unterstellen wollen oder nicht; auch darüber kann man streiten. Aber die Bevölkerung erwartet von uns mit Recht, dass wir zu gleichen Fragen eine klare, einheitliche und gleichbleibende Haltung einnehmen. Wir können der Bevölkerung nicht erklären, warum wir die gleiche Frage einmal mit Ja, einmal mit Nein, dann wieder mit Ja und dann wieder mit Nein beantworten. Wir haben die gleiche Diskussion schon einmal geführt; ich bitte Sie, sie nicht zu wiederholen.
Es gibt zwei klare Gründe gegen ein Referendum. Der erste ist ein juristischer: Wir haben ein sogenanntes generell-konkretes Abkommen vor uns, und es ist so, dass generell-konkrete Abkommen nicht dem Referendum unterstehen. Kollege Baader, es ist eben nicht so, dass das Abkommen direkte Auswirkungen auf andere Amtshilfeverfahren für Banken hätte. Wie Sie der Botschaft entnehmen können und wie die Bundesrätin hier bestätigt hat, rechnen wir zwar damit, dass andere Amtshilfegesuche für andere Banken kommen werden, aber solche Amtshilfegesuche unterstehen wieder der Genehmigung durch dieses Parlament. Mit dem Beschluss, den wir gestern gefasst haben, also mit der Zustimmung zum Abkommen, haben wir über diese Fälle
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AB 2010 N 1036 / BO 2010 N 1036
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nichts gesagt. Dieses Abkommen bleibt also auf einen Einzelfall, wenn auch auf einen grossen, bezogen. Das Abkommen ist generell-konkret und untersteht deshalb nicht dem Referendum.
Der zweite Grund ist ein politischer: Der politische Grund betrifft wirklich die Risikoabwägung; diese können wir alle unterschiedlich vornehmen, das ist zuzugeben. Im Zusammenhang mit dem Risiko stellt sich die Frage, wie sich die Vereinigten Staaten im Falle eines Referendums verhalten würden. Ich persönlich bin der Meinung: Wenn es nur die Referendumsfrist von 100 Tagen wäre und wir damit die Frist im Abkommen, das der Bundesrat geschlossen hat, um einige Tage verpassen würden, würde das wohl kaum zu irgendwelchen Repressalien führen. Ich bin mir wesentlich weniger sicher, wie es wäre, wenn das Referendum tatsächlich ergriffen würde und wir mit einer zusätzlichen Zeit von acht bis zwölf Monaten rechnen müssten. Ich weiss nicht, wie die USA reagieren würden, aber ich könnte mir vorstellen, dass das schon als Vertragsbruch angeschaut würde.
Sie haben gestern aus der Presse einzelne, sagen wir mal, drohende Reaktionen aus Washington mitbekommen. Ob das für bare Münze zu nehmen ist oder nicht, ist nicht einfach zu beantworten. Für uns ist einfach das Risiko, dass namentlich gegen die Exportwirtschaft wesentliche Repressalien ergriffen werden könnten, zu hoch. Ich erinnere an das Gesetzgebungsverfahren, das jetzt im amerikanischen Kongress läuft, der Federal Tax Haven Abuse Act, der gerade auf unsere Exportwirtschaft starke Auswirkungen hätte. Wir möchten nicht, dass dieser Fall eintritt, auch wenn wir natürlich nicht sicher sind, wie ein anderer Staat, die USA, reagieren würde.
Ich bin sehr dankbar, dass die SVP-Vertreterinnen und -Vertreter gestern diesem Abkommen zum Durchbruch verholfen haben; ich bin Ihnen wirklich dankbar dafür. Ich möchte namentlich auch an Sie appellieren: Wenn Sie dem Abkommen zum Durchbruch verhelfen möchten, glaube ich, ist es die konsequenteste Haltung, wenn Sie es auch nicht dem Referendum unterstellen. Es ist hier die gleiche Risikoüberlegung anzustellen wie bei der Frage zum Abkommen selber.
Ich bitte Sie demzufolge, der Minderheit zu folgen.