Merz Hans-Rudolf, Bundesrat:
Ich habe Ihnen jetzt während mehr als vier Stunden zugehört. Jedes fünfte Mitglied des Rates hat zu diesem Thema gesprochen. Das freut natürlich den Finanzminister; diese Anteilnahme an Steuerfragen ist für mich etwas Schönes. Ich möchte Ihnen für diese Debatte danken. Ich möchte besonders auch den beiden Kommissionssprechern danken, die die Vorlage korrekt vorgestellt haben, selbstverständlich korrekt und umfassend, würde ich sagen. Ich verzichte deshalb darauf, den Inhalt dieser Vorlage zu wiederholen.
Das Thema, um das es geht, ist die Frage: Wie entwickeln sich die Steuern in den verschiedenen Steuerhoheiten unseres Landes? Diese Frage ist gekennzeichnet von äusserster Dynamik. In den letzten Jahren herrschte bei den verschiedenen Steuerhoheiten - Bund, Kantone, Gemeinden, Städte - sehr viel Bewegung. Es ist in der Tat so, dass das Bezahlen von Steuern letztlich auch etwas mit der Haltung gegenüber dem Staat zu tun hat. Damit ist auch die Frage der Kohäsion gestellt. Der Bundesrat ist aufgefordert, diese Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Insofern nehme ich alle Hinweise, die sich gegen Ungleichgewichte richten, selbstverständlich entgegen.
Die Frage ist jetzt einfach, ob die vorliegende Initiative als Antwort auf die Entwicklungen in den einzelnen Steuerhoheiten geeignet ist. Hier hat der Bundesrat grosse Zweifel. Er begründet diese Zweifel mit dem Hinweis auf verschiedene Bereiche. Lassen Sie mich einige wenige herauszupfen.
Zunächst einmal die Frage der Betroffenheit: Voll von der Initiative betroffen sind zwölf Kantone; alle übrigen Kantone sind es infolge des Harmonisierungsdrucks, also indirekt. In erster Linie betroffen sind sodann hohe Einkommen, weil von den hohen Einkommen mehr Steuern verlangt werden, und damit sind letztlich alle Steuerpflichtigen betroffen. Ein erster Konstruktionsfehler der Initiative besteht nämlich darin, dass man gewissermassen innerhalb der Masse der Steuerpflichtigen eine Limite setzt, von der an mehr Steuern zu bezahlen sind. Es ist, als würden Sie bei einem Skilift, der zwölf Masten hat, den zehnten Mast erhöhen. Wenn Sie das tun, dann werden Sie zwangsläufig den neunten und elften Mast, also die unterhalb und oberhalb angrenzenden Masten, auch erhöhen müssen, und der ganze Skilift verändert sich. Das ist hier das Problem: Man versucht, etwas herauszunehmen, und vergisst, dass lateral Auswirkungen entstehen.
Sehr ausgiebig haben Sie im Weitern über den Föderalismus diskutiert, und ich glaube, das ist auch ein zentrales Thema. Unser Staatsaufbau ist föderalistisch. Aber alle diejenigen, die aus Erfahrung aus ihren Kantonen und Städten gesprochen haben, erinnere ich daran, dass sich ihr Föderalismus sowohl auf die Einnahmen wie auf die Ausgaben bezieht. Jeder Kanton hat ein Steuergesetz. Dieses Steuergesetz wird durch das Parlament erlassen, es unterliegt dem Referendum, und damit wird allgemein festgehalten, wie man Steuern erhebt. Auf der anderen Seite haben Sie das Budget. Das Budget wird vom Parlament beschlossen und unterliegt auch dem Referendum. Damit ist eben der föderale Aufbau bei den Einnahmen wie bei den Ausgaben gesichert. Diese Initiative hier setzt nur bei den Einnahmen an, und sie vernachlässigt die Ausgabenseite. Sie vernachlässigt auch, dass wir ja heute schon einen Ausgleich für besondere Leistungen besonders in Zentrumskantonen haben, z. B. in Kantonen mit Hochschulen oder in Kantonen, die für eine grössere Region kulturelle Leistungen erbringen. Der Föderalismus geht sogar so weit, dass die Kantone die Möglichkeit haben, ihre Abzüge und ihre Tarife weitgehend selbstständig zu gestalten, und auch die Gemeinden und die Städte haben mit dem Steuerfuss eine Manövriermöglichkeit, um von Jahr zu Jahr ihre Aufgaben wahrzunehmen und
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AB 2010 N 1087 / BO 2010 N 1087
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damit ihre Ausgaben zu bestreiten. Auf diesen Zusammenhang nimmt die Initiative keine Rücksicht.
Viele von Ihnen haben vom Steuerwettbewerb gesprochen; die meisten haben ihn positiv gewürdigt. Wettbewerb bedeutet immer auch, Anreiz zu schaffen. Im Falle der Steuern ist es der Anreiz zu effizientem, zu sparsamem Umgang mit finanziellen Ressourcen. Diejenigen, die das am besten tun, können ihren Steuerpflichtigen auch mit gutem Gewissen die optimalen Leistungen präsentieren. Damit ist es auch möglich, auf die Besonderheiten eines Kantons oder einer Region Rücksicht zu nehmen, wie das Herr Roux aus dem Wallis mit Recht geschildert hat. Wenn diese Initiative angenommen würde, dann bestünde die Gefahr, dass man den Steuer- durch einen Angebotswettbewerb ersetzt. Diejenigen, die es sich nämlich dann leisten können, die werden im Bereich der Subventionen, der Infrastrukturen oder in Nebenbereichen mehr offerieren, weil sie es bei den Steuern nicht mehr tun dürfen. Sie weichen aus. Damit wäre nichts oder wenig gewonnen.
Die Initiative gilt ja nicht für juristische Personen; das ist ein weiterer Konstruktionsfehler. Die juristischen Personen sind doch diejenigen, die bestimmen, wo die Arbeit gemacht wird. Sie sind im Wesentlichen die Arbeitgeber. Die Mobilität, von der Sie gesprochen haben, hat auch mit juristischen Personen zu tun. Wenn sie günstige Verhältnisse vorfinden, dann können die juristischen Personen mobil sein. Dann werden die Arbeitsplätze mitgezogen, und das hat man bei dieser Initiative vergessen.
Der Wettbewerb schliesslich bringt auch Innovation. Wir haben in dieser Session auch über die Situation des Kantons Baselland im Zusammenhang mit dem Bausparen gesprochen. Wir haben früher zur Kenntnis genommen, dass der Kanton Tessin im Zusammenhang mit der Familienbesteuerung ein eigenes Modell gewissermassen als Laborprodukt entwickelt hat. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass der Kanton Waadt in Bezug auf die Besteuerung von internationalen Organisationen so gut wie der Kanton Zug im Zusammenhang mit der Holdingbesteuerung innovativ war. Sie haben etwas erfunden, und sie haben Erfolg damit, den man nicht bestrafen darf.
Sie haben auch von der Gemeindeautonomie gesprochen, und das ist in der Tat auch ein Aspekt, den man berücksichtigen muss. Herr Fluri hat auf die Städte hingewiesen. In vielen Kantonen haben neben den politischen Gemeinden auch die Schulgemeinden oder die Bezirke eine Steuerhoheit. Wenn Sie eine solche Initiative umsetzen würden, dann würden Sie in dieses Gebilde eingreifen, das von Kanton zu Kanton etwas anders ist.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden ist hier mehrfach erwähnt worden; gerade er hat z. B. noch die Bezirke. Auch hier besteht dann die Gefahr, dass man ausweicht. Wenn man bei den Steuern nicht mehr vorwärtsmachen kann, dann besteht die Gefahr, dass die Gemeinden und Städte versuchen, über die Gebühren etwas zu tun, und das bedeutet dann einen Verlust an verursacherabhängigen Abgaben. Verursacherabhängige Abgaben sind doch etwas Gutes, weil sie eben in der Tat jene in die Pflicht nehmen, die auch Leistungen beanspruchen oder die unerwünschte Situationen verursachen. Es werden dann einfach Steuern in Gebühren oder in Abgaben verwandelt, und das hilft unserem Portemonnaie letztlich auch nicht; wir bezahlen einfach an einem anderen Ort.
Es ist auf den NFA hingewiesen worden - ich möchte das nicht vertiefen -: Die NFA-Problematik wird uns bald wieder beschäftigen, weil hier der Ressourcen- und der Lastenausgleich durch den Härteausgleich abgefedert werden. In der Tat ist dieser Härteausgleich letztlich ein Zeichen, dass heute der unterschiedlichen Entwicklung in der Belastung der Kantone gebührend Rechnung getragen wird. Ich darf Ihnen jetzt schon, bevor wir mit den Zahlen herausrücken, sagen: Der Härteausgleich hat die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt.
Ein letztes Element zu dieser Initiative darf und muss doch auch die blosse Schilderung des Status quo sein, der durch eine stark progressive Einkommenssteuer gekennzeichnet ist. Wir haben ja heute schon die Situation, dass höhere Einkommen höher besteuert werden. Das soll auch so sein und so bleiben, aber ich bitte Sie: Nehmen Sie es zur Kenntnis. Wir haben eine Bundesverfassung, welche der ganzen Steuerpolitik als Kriterium die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zugrunde legt. Es gibt Bundesgerichtsentscheide im Bereiche der Steuern, wie jener im Zusammenhang mit dem Kanton Obwalden, wodurch eben das degressive Steuersystem gestoppt wurde. Und wir haben ein Steuerharmonisierungsgesetz, es ist gewissermassen der Begegnungsort zwischen dem Bund und den Kantonen, an dem man sich findet, wenn Steuerprobleme zu lösen sind. Wir dürfen feststellen, dass kein Wettbewerb nach unten, kein "race to the bottom", wie das in der englischen Steuerlehre heisst, stattfindet. Diesem Status quo gelingt es also im Wesentlichen, diesen Ausgleich zu schaffen.
Es sind im Rahmen der über vierzig Voten eigentlich nur zwei Fragen an mich gerichtet worden, die ich abschliessend noch beantworten möchte:
Herr Nationalrat von Graffenried hat mir die Frage gestellt, ob denn der Bundesrat diese unerträglichen Unterschiede in der Besteuerung zwischen den Kantonen nicht sehe. Ich glaube - ich habe es Ihnen vorhin gesagt, und ich wiederhole es gerne -, wir sehen das schon. Aber wir sehen die Einnahmen und die Ausgaben eben als eine Einheit. Sie reden hier nur von den Einnahmen, das ist die eine Hälfte des Staatshaushaltes; die Aufgaben und die Ausgaben sind die andere Hälfte. Diese Initiative bezieht sich nur auf die eine Hälfte, und der Finanzausgleich ist in der Tat eben die Balance zwischen den beiden. Deshalb ist und bleibt unsere Antwort der NFA.
Eine zweite Frage hat mir Herr Nationalrat Hochreutener gestellt. Er wollte wissen, ob wir die NFA-Beurteilung präsentieren und wie wir die Entwicklung des NFA sehen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir derzeit in der Wirkungsanalyse betreffend die ersten vier Jahre sind, wie das im Gesetz vorgesehen ist. Wir werden Ihnen die entsprechenden Ergebnisse noch diesen Herbst präsentieren. Wir sind auch im Gespräch mit den Kantonen. Der Bundesrat wird keine revolutionären Anpassungen vorschlagen, weil sich das System als Ganzes durchaus bewährt hat. Wir werden versuchen, vielleicht etwas aktuellere Zahlen zu bekommen, weil der Ressourcenindex in definitiven Zahlen teilweise zwei, drei Jahre zurückliegt, und das hat sich als ein gewisser Nachteil erwiesen. Ich halte es auch für möglich, dass man später weitere Gebiete der Aufteilung zwischen Bund und Kantonen in den NFA einbezieht, dass man also diese Aufgabenteilung irgendwann einmal ausweitet. Der Bundesrat hat ja beim Einstieg in dieses Projekt wesentlich mehr solcher Trennungen von Aufgaben vorgesehen.
Ich komme damit zum Fazit: Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Initiative unnötig ist. Sie hat mit sehr viel administrativem Aufwand und mit sehr vielen Eingriffen wenig Wirkung. Sie hat nicht die Wirkung, die man sich verspricht. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Gerechtigkeit als Oberbegriff durchaus auf das Steuersystem anzuwenden ist, dass aber in unserem ausbalancierten Steuerwesen, das über die Jahrzehnte entstanden ist, sehr grosse Steuergerechtigkeit herrscht.
Deshalb kommt der Bundesrat zu den folgenden Anträgen: Erstens beantrage ich Ihnen, beide Rückweisungsanträge abzulehnen. Zweitens beantrage ich Ihnen, Volk und Ständen zu empfehlen, diese Initiative abzulehnen.