Nationalrat - Herbstsession 2010 - Dritte Sitzung - 15.09.10-08h00
Conseil national - Session d'automne 2010 - Troisième séance - 15.09.10-08h00

09.082
Sportförderungsgesetz
sowie Bundesgesetz
über die Informationssysteme
des Bundes im Bereich Sport
Loi sur l'encouragement du sport
et loi fédérale sur les systèmes
d'information de la Confédération
dans le domaine du sport
Erstrat - Premier Conseil
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 11.11.09 (BBl 2009 8189)
Message du Conseil fédéral 11.11.09 (FF 2009 7401)
Nationalrat/Conseil national 15.09.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 08.12.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 03.03.11 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 15.03.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 14.04.11 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 31.05.11 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 01.06.11
Nationalrat/Conseil national 06.06.11 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 08.06.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 17.06.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 17.06.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2012 3953)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2012 3953)
Text des Erlasses 2 (AS 2012 4639)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2012 4639)

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Wir sprechen heute über zwei Gesetze, über das Sportförderungsgesetz, welches im Kern eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport ist, und über das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Bei beiden Gesetzen empfiehlt Ihnen die Kommission einstimmig Eintreten und am Schluss ebenso einstimmig Zustimmung.
Ich glaube, dass schon in diesen Beschlüssen klar zum Ausdruck kommt, dass in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur die Bedeutung des Sports unbestritten ist. Die gesellschaftliche Bedeutung, der Nutzen von Sport und Bewegung für viele Lebensbereiche des Menschen sind unbestritten. Sport vermittelt Lebensfreude, Lebensqualität, ist ein Beitrag zur sinnvollen Freizeitgestaltung, zu besserer Gesundheit und Integration. Es erstaunt deshalb nicht, dass sich in diesem Land etwa zwei Millionen Menschen in 22 500 Sportvereinen engagieren, dass etwa 350 000 Personen ehrenamtlich arbeiten, dass sich viele sehr engagieren. Ich möchte an dieser Stelle allen diesen Frauen und Männern danken, die sich in den Sportvereinen tagtäglich engagieren.
Wir glauben, dass vom Grundkonzept her die Verantwortung für den Sport bei den Sportverbänden, bei den einzelnen Sportvereinen sein soll und der Staat überall dort eingreifen soll, wo es sinnvoll und notwendig ist. Primär glauben wir, dass für die Erstellung der Anlagen vor allem die Gemeinden, dann aber auch die Kantone zuständig sind. Es gibt nun aber einige Aufgaben, und über diese sprechen wir hier und heute, bei denen das Engagement des Bundes erforderlich ist, wo es erfolgreicher, effizienter, effektiver ist, wenn der Bund eingreift. All die entsprechenden Bestimmungen stützen sich auf Artikel 68 der Bundesverfassung, den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Sportförderung.

AB 2010 N 1245 / BO 2010 N 1245

Es geht im Kern um folgende Punkte:
Sehr zentral und vom Bundesrat befürwortet - übrigens auch von diesem Parlament in einer der letzten Budgetdebatten - ist die Erweiterung des Programms "Jugend und Sport" auf Kinder ab dem fünften Altersjahr. Bei diesem Punkt, und das ist der einzige Punkt, in dem es um eine neue Ausgabe gehen wird, bei Artikel 6 des Gesetzes, wird dann auch die Ausgabenbremse zum Tragen kommen und zu lösen sein. Das ist einer der zentralen Punkte.
Ein ebenfalls zentraler Punkt ist Sport in der Schule: Hier hat die vorberatende Kommission ein starkes sportpolitisches Zeichen gesetzt, indem sie die Kompetenz für die Festlegung von Umfang und Qualität des Sportunterrichtes an Volks- und Mittelschulen beim Bund belassen will. Lassen Sie es mich hier zu Beginn der Debatte in aller Deutlichkeit sagen: Der Bund hat diese Kompetenz, auch wenn die EDK das anders sieht. Es gibt ein Rechtsgutachten, das klar sagt, dass der Bund hier die Leitlinien festlegen kann. Das ist übrigens auch die Haltung des Bundesrates. Wir sind dann aber einen Schritt weiter gegangen und haben gesagt, der Bundesrat solle nicht nur Umfang und Qualität festlegen, sondern es solle auch bis zum Ende der Sekundarstufe I mindestens drei obligatorische Sportlektionen pro Woche geben. Das ist ein zentraler Bestandteil. Hier weichen wir vom bundesrätlichen Entwurf ab. Hier haben wir ein sportpolitisches Zeichen gesetzt.
Zudem gibt es eine verstärkte Dopingbekämpfung - ein weiterer zentraler Punkt dieser Revision. Wir folgen dabei dem Konzept, dass Dopingsünderinnen und Dopingsünder durch ihre Verbände bestraft werden, während diejenigen, die mit verbotenen Substanzen Handel treiben, vom Staat bestraft werden. Es gibt dort eine Strafverschärfung. Es ist wichtig, dass der Staat hier glaubwürdig bleibt, dass er Doping wirklich wirksam bekämpft.
Ausserdem sind Bestimmungen über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen vorgesehen. Es geht auch um den Leistungssport, indem geeignete Rahmenbedingungen für die subsidiäre Unterstützung des Leistungssports geschaffen werden. Es geht auch darum, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu verstärken.
Insgesamt setzt das Sportförderungsgesetz mit dem Programm für die Kinder ab fünf Jahren, mit den drei Stunden obligatorischem Sportunterricht und mit der verstärkten Bekämpfung des Handels mit Dopingsubstanzen klare Zeichen zugunsten des Sports. Wir glauben, es ist wichtig, dass sich auch die Bundespolitik klar zur Förderung des Sports bekennt. Deshalb hat die Kommission dieser Vorlage einstimmig zugestimmt. Das ist allerdings ein wirkliches Bekenntnis zum Sport in diesem Land.

Fiala Doris (RL, ZH), pour la commission: La législation sur l'encouragement du sport se fonde sur l'article 68 de la Constitution fédérale; elle nécessite une révision totale. Le projet y relatif qui vous est soumis aujourd'hui a été transmis au Parlement par le Conseil fédéral le 11 novembre 2009.
Les axes principaux de ce projet sont les suivants: la promotion du sport et de l'activité physique, la lutte contre le dopage, l'obligation du sport à l'école, le sport de compétition et enfin le financement. Le texte vise ainsi à lutter contre le manque d'activité physique et l'obésité croissante en faisant bouger les jeunes en priorité. Savez-vous que, selon certaines estimations, en 2012, 35 pour cent de nos enfants en Suisse seront obèses? C'est quand même très alarmant.
La Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national s'est réunie à deux reprises. Les membres de la commission approuvent à une large majorité un engagement accru de l'Etat en faveur du sport. Ainsi, le 4 février 2010, les membres de la commission se sont montrés très enthousiastes et, après avoir entendu les représentants des milieux intéressés, ont décidé, à l'unanimité, d'entrer en matière sur le projet.
A l'issue de débats nourris, la majorité de la commission a décidé de compléter l'article 1 consacré aux buts de la loi par des dispositions relatives à l'égalité des sexes, à la prévention des accidents ainsi qu'au respect de la nature et de l'environnement.
Après avoir longuement débattu de la question du soutien approprié à apporter par la Confédération à la construction d'installations sportives, la commission a décidé de compléter le projet par une disposition en ce sens - c'est l'article 5 alinéa 2. Alors que le Conseil fédéral propose quant à lui d'inscrire dans la loi une simple possibilité - à savoir: "La Confédération peut allouer des aides financières" -, la commission est en effet d'avis que cette dernière doit le faire.
C'est également après de vives discussions que la commission a proposé que, dans le cadre de l'examen de la réputation pour la certification des cadres Jeunesse et sport prévu à l'article 10, l'office compétent examine les données du casier judiciaire relatives aux condamnations et aux enquêtes pénales en cours.
Le 15 avril 2010, lors de la deuxième séance consacrée à l'examen de cet objet, la commission s'est penchée notamment et principalement sur les questions du sport à l'école et de la prévention du dopage. Le premier point, le sport à l'école - il s'agit des articles 12 et 13 -, a donné lieu à des discussions intenses au sein de la commission. Malgré l'opposition des cantons, qui désirent conserver la compétence de fixer le nombre de périodes hebdomadaires de sport, la majorité de la commission a adopté une modification du projet du Conseil fédéral afin d'ancrer dans la loi un nombre minimum de leçons de sport: le nombre de ces leçons ne doit pas descendre au-dessous de trois par semaine durant la scolarité obligatoire. Pour ce qui concerne le second point, soit le renforcement des dispositions pénales contre le dopage proposé par le Conseil fédéral: ce dernier a été soutenu par la commission. Selon le texte qui vous est proposé aujourd'hui, les sanctions pourront désormais aller jusqu'à cinq ans de prison dans les cas les plus graves, comme le trafic par métier ou la remise de substances illicites à des enfants et des adolescents. Quant aux fédérations sportives, ces dernières doivent pouvoir continuer de punir les sportifs qui ont recours aux substances illicites. En effet, les interdictions de concourir durant au moins deux ans, prononcées par lesdites fédérations, sont plus sévères que les dispositions du Code pénal.
Enfin, un accent a été mis sur la lutte contre les abus sexuels. La commission a introduit une petite précision: l'Office fédéral du sport sera tenu de consulter les données personnelles du casier judiciaire relatives aux condamnations ou enquêtes pénales en cours pour examiner la réputation d'un cadre Jeunesse et sport.
Pour terminer, la majorité de la commission propose d'exiger une stratégie de développement durable pour l'octroi d'un soutien fédéral à l'organisation de manifestations sportives internationales.
En fin de compte, la commission s'est prononcée en faveur d'une adhésion au projet de loi, et je vous prie de bien vouloir aller dans le même sens.
Concernant les deux pétitions - 08.2002, "Rendre la consommation de produits dopants illégale. Dispositions pénales", et 08.2003, "Création d'un fonds pour lutter contre le dopage" -, la commission s'est prononcée sur la base de l'avis qu'elle avait demandé au Conseil fédéral. De quoi s'agit-il?
Concernant les dispositions pénales relatives aux produits dopants, le Conseil fédéral écrit: "L'introduction en 2004 du Programme mondial antidopage a permis d'harmoniser et de standardiser, à l'échelle mondiale, les sanctions prises à l'encontre des sportifs convaincus de dopage. En vertu de ce programme, c'est au sport lui-même qu'il incombe de sanctionner les athlètes, selon le principe de la responsabilité objective." La commission partage l'avis du Conseil fédéral et propose donc de prendre acte de la pétition sans y donner suite.
Concernant la deuxième pétition, la position du Conseil fédéral est claire aussi: "Pour des raisons de droit constitutionnel, il n'est pas possible d'obliger les sponsors à alimenter un fonds étatique au profit de la lutte contre le dopage ... C'est au sport de droit privé qu'il incombe de susciter des

AB 2010 N 1246 / BO 2010 N 1246
initiatives adéquates chez les sponsors potentiels et de mettre ces initiatives en oeuvre, puisque la lutte contre le dopage est principalement de son ressort." Le Conseil fédéral propose donc le rejet de la pétition. La commission partage l'avis du Conseil fédéral et propose de prendre acte de la pétition sans y donner suite.
Pour résumer, d'une part la commission vous prie de bien vouloir adopter la nouvelle loi sur l'encouragement du sport - qui vous a été présentée aujourd'hui -, d'autre part elle rejoint le Conseil fédéral dans sa conviction qu'il faut rejeter les deux pétitions de la Session des jeunes 2007/CSAJ.

Galladé Chantal (S, ZH): Die SP-Fraktion unterstützt die Totalrevision des Sportförderungsgesetzes. Es liegt uns ein Gesetz vor, das der heutigen Zeit und den heutigen Herausforderungen angepasst worden ist. Wir messen dem Sport eine sehr hohe Bedeutung zu und sind der Meinung, dass diese Bedeutung im vorliegenden Sportförderungsgesetz auch zum Ausdruck kommt. Sowohl für die Gesellschaft wie auch für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Einzelnen sind Sport und Sportvereine von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus leistet Sport einen grossen Beitrag zur Integration - vergessen wir das nicht - und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. An dieser Stelle ist auch all den freiwillig Engagierten zu danken. Sport ist ebenfalls sehr wichtig und unabdingbar für eine gesunde Entwicklung der Kinder.
Wir unterstützen die Sport- und Bewegungsförderung für alle Altersgruppen, wie es im Sportförderungsgesetz vorgesehen ist und wie wir es im Vorfeld auch gefordert haben, und wir legen Wert auf die Ausdehnung des "Jugend und Sport"-Angebotes, welches künftig bereits ab dem fünften Altersjahr und nicht erst ab dem zehnten greifen soll; die Erfahrungen mit dem Pilotprogramm waren sehr positiv. Die Zahl der übergewichtigen Kinder hat sich in den letzten zwanzig Jahren verdreifacht, jene der fettleibigen sogar verfünffacht. Die Förderung der Freude an der Bewegung und die Förderung des Sports auch bei den Kleinen werden deshalb in naher Zukunft eine zentrale Herausforderung der Gesundheits-, aber auch der Bildungspolitik werden.
Damit kommen wir zu einem weiteren wichtigen Punkt des Gesetzes, dem Schulsport. Die SP misst dem Schulsport grosse Bedeutung bei. Sowohl für den Ausgleich wie auch für die persönliche Entwicklung und Gesundheit der Kinder ist Schulsport wichtig und nicht wegzudenken. Damit alle Kinder unabhängig von ihrem Herkunftskanton oder anderen Faktoren die Chance auf genügend Schulsport, auf genügend Bewegung, auf genügend Gesundheit haben, wollen wir auf Bundesebene drei Stunden Schulsport gesetzlich verankern, fest und unantastbar vorgeben - dort unterstützen wir dann den Minderheitsantrag -; das Motto Pestalozzis "Kopf, Herz und Hand" wollen wir als schweizerischen Wert aufrechterhalten und nicht kantonalisieren. Ich will an dieser Stelle auf etwas Spezielles aufmerksam machen: Gerade an den Berufsfachschulen wird bis heute der vom Bund in der Verordnung vorgeschriebene Turnunterricht sehr oft nicht abgehalten, nicht einmal diese beiden Turnstunden pro Woche, sei es aus Spargründen, wegen fehlendem Geld, sei es wegen fehlender Zeit. Das möchten wir gerne ändern. Das zeigt aber auch, dass die besten Gesetze und Verordnungen nichts bringen, wenn sie nicht eingehalten werden.
Die vom Bund betriebene Sportschule Magglingen geniesst einen ausgezeichneten Ruf und soll sich auch weiter optimal entfalten können. Wir haben dafür die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Neben dem Breitensport soll auch der Spitzensport Unterstützung erfahren. Die Unterstützung von in der Schweiz stattfindenden internationalen Sportanlässen von europäischer oder sogar weltweiter Bedeutung soll auch in Zukunft möglich bleiben, sofern sich die Kantone an den Kosten beteiligen.
Die SP-Fraktion unterstützt den Sport. Der Sport soll aber vor allem auch fair und sicher sein. Deshalb treten wir gegen den Dopingmissbrauch an und unterstützen die Dopingbekämpfungsmassnahmen, welche im Gesetz vorgesehen sind, dass z. B. Sportler vom Sportverband und Händler vom Staat sanktioniert werden sollen. Auch die Aufklärung und Prävention im Bereich des sexuellen Missbrauchs im Sport, in den Sportverbänden, ist ein wichtiges Anliegen. Das Gesetz sieht entsprechende Änderungen vor, die wir voll unterstützen.
Die SP-Fraktion wird auf das Sportförderungsgesetz eintreten und dann die entsprechenden Anträge im Sinne der Sportförderung unterstützen. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.

Riklin Kathy (CEg, ZH): Die CVP begrüsst das neue Sportförderungsgesetz. Sport ist ein geeignetes Mittel, Junge und Ältere fit zu halten. In unserer immer bewegungsärmeren Gesellschaft ist die Anleitung zu Bewegung und Sport von grosser Bedeutung.
Die Erweiterung des Programms "Jugend und Sport" für Kinder ab dem Jahr, in dem sie das fünfte Altersjahr vollenden, begrüssen wir. Das ist eine gute Präventionsmassnahme. Damit kann der Zunahme der motorischen Defizite und des Übergewichts bei Kindern vorgebeugt werden. In diesem Sinn ist auch der neue Titel des Gesetzes, welcher die Bewegung explizit nennt, zu begrüssen. Denn es geht bei der Sportförderung nur zu einem Teil um die Förderung des Spitzensports und des Leistungssports. Für den Spitzensport gibt es Verbände und viele finanzielle Mittel. Es geht darum, die Jungen und die breite Bevölkerung für Sport und Bewegung zu motivieren und ihnen die nötige Unterstützung zu geben. Der Spitzensport dagegen ist auch von Bedeutung, denn er dient dem Breitensport als Vorbild und Motor. Wenn Schweizerinnen und Schweizer in einer Sportart Erfolge feiern können, hat das seitens der Kinder und Jugendlichen jeweils auch Auswirkungen auf die entsprechenden Sportvereine. In diesem Sinn unterstützt die CVP die Anträge der Mehrheit zu den Zielen des Sportförderungsgesetzes, welche in Artikel 1 ergänzend formuliert worden sind.
Von grosser Bedeutung ist für uns aber der Schulsport. Wir begrüssen es, dass das Gesetz den Sportunterricht an der Volksschule und an den Mittel- und Berufsfachschulen regelt. Den Kompetenzenstreit mit der EDK versuchten wir mit einer neuen Formulierung zu regeln. Wichtig ist uns, dass die Jugendlichen in der Volksschule bis zur Sekundarstufe I drei Lektionen Sportunterricht pro Woche erhalten. Dies muss auch das Ziel der Kantone sein.
Die CVP unterstützt mit Überzeugung das neue Sportförderungsgesetz.

Moser Tiana Angelina (CEg, ZH): Auch wir Grünliberalen sind für Eintreten auf die beiden Vorlagen.
Die Bedeutung von Sport ist unbestritten. Abgesehen von gesundheitlichen Aspekten ist der Sport gerade auch für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft wichtig. Sport vermittelt Werte wie Respekt, Fairness, Toleranz und Rücksichtnahme. Sport ist aber auch ein nicht zu unterschätzendes Übungsfeld für Durchhaltevermögen, für den Umgang mit Erfolgen und Niederlagen. Einen Hundertmeterlauf zu gewinnen oder zu verlieren prägt genauso wie ein jahrelanges Training, das manchmal besser läuft und manchmal schlechter, aber einen dem Ziel schlussendlich trotzdem näher bringt. Damit ist Sport ein wichtiges Übungsfeld für andere Lebensbereiche. In diesem Sinne anerkennen wir auch die Bedeutung der Revision des Sportförderungsgesetzes.
Zu Recht trägt das Gesetz nach wie vor dem Grundsatz Rechnung, dass auch in Zukunft privates und freiwilliges Engagement im Vordergrund steht. Das revidierte Gesetz bringt auch für uns Grünliberale wichtige Neuerungen. So ist es richtig und wichtig, dass das Programm "Jugend und Sport" auf Kinder ab fünf Jahren ausgedehnt wurde und nun auch gesetzlich so verankert wird. Wir unterstützen auch das strengere Konzept der Dopingbekämpfung, wie es vom Bundesrat vorgeschlagen wird. Ziel muss es sein, dass alle Tätigkeiten, die mit Doping zusammenhängen, bestraft werden. Auch für uns Grünliberale ist es aber zielführend, dass primär die Sportverbände bestrafen: Eine strafrechtliche Verfolgung ist nicht immer der effizienteste Weg. Auch wenn der Hinweis auf die Straflosigkeit des Besitzes von

AB 2010 N 1247 / BO 2010 N 1247
Dopingsubstanzen für den eigenen Konsum in Artikel 21 Absatz 4 auf den ersten Blick störend anmutet, ist das Gesamtkonzept sinnvoll, denn eine effiziente, rasche Bestrafung durch die Verbände soll nicht durch einen Strafprozess blockiert werden können. Wir Grünliberalen unterstützen auch die Beibehaltung der Bundeskompetenz zur Festlegung der Lektionenzahl und der Qualitätsstandards im Schulsport, da heute die drei Lektionen nicht überall durchgesetzt werden. Eine neue Kompetenzdelegation an die Kantone wäre jetzt definitiv das falsche Signal.
Wir Grünliberalen beantragen Ihnen, auf die Vorlagen einzutreten.

Schenk Simon (V, BE): Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf die beiden Vorlagen, obschon wir alles andere als grosse Befürworter neuer Gesetze sind. Es ist jedoch richtig, dass für Bereiche wie Schulsport, Leistungssport, Breitensport, Doping, sportliche Grossveranstaltungen, "Jugend und Sport" sowie für die Aufgaben des Bundesamtes für Sport auf Gesetzesstufe gewisse Leitplanken gesetzt werden. Wir wehren uns jedoch dagegen, dass im Sportförderungsgesetz auch noch Anliegen eingebaut werden, für die wir bereits andere Gesetze haben. Der Sport soll nicht instrumentalisiert und nicht als Alibi missbraucht werden. In der Detailberatung werden wir bei der Behandlung des Zweckartikels ja noch vertieft darüber diskutieren, aber eins schon vorweg: Für Sachen wie Integration, Gleichstellung, Rassismusbekämpfung, Umweltschutz und Gesundheitsförderung haben wir spezielle Gesetze, und im vorliegenden Gesetz geht es ja um Sportförderung und nicht um Sportbehinderung!
Dass der Sport insbesondere betreffend Lebensschulung eine Sonderstellung einnimmt, ist fast unbestritten. Ich weiss, dass es auch einige Sportmuffel gibt, die das anders sehen. Vielleicht müsste ich an dieser Stelle noch meine Interessenbindung offenlegen: Als ehemaliger Eishockeyspieler, Lehrer, Nationaltrainer und heute immer noch aktiver Sportchef einer Eishockeymannschaft bin ich natürlich vorbelastet. Aber sicher weiss ich, wovon ich spreche, und ich kenne die verschiedenen Facetten des Sportes aus ganz unterschiedlichen Positionen von innen.
Sowohl in der Kommission wie auch in unserer Fraktion hat das Drei-Stunden-Obligatorium viel Gesprächsstoff geliefert. Grundsätzlich sind wir von der SVP für das Beibehalten der kantonalen Hoheit im Schulwesen. Nach ausführlicher Diskussion hat sich jedoch die SVP-Fraktion mit grossem Mehr dafür entschieden, bis zur Sekundarschulstufe I die drei obligatorischen Lektionen in Turnen und Sport schweizweit vorzuschreiben. Wir sind davon überzeugt, dass der Turnunterricht und somit die Lektionenzahl in vielen Kantonen zum Leidwesen der meisten Schüler reduziert würden, wenn hier die Kantone freie Hand hätten. Im Sinne der Sportförderung wäre dies verheerend.
Wir erachten es als fortschrittlich, dass sowohl der Bau von Sportanlagen wie auch der Leistungssport sowie die Senkung des Mindestalters für "Jugend und Sport"-Angebote auf fünf Jahre im Gesetz festgehalten sind. Eine zentrale Bedeutung hat auch der Teil über das Dopingwesen. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) wird offiziell legitimiert und hat im Sportförderungsgesetz ihre Leitplanken. Weil sich das Katz-und-Maus-Spiel zwischen den Dopingsündern und den verantwortlichen Kontrolleuren ja bekanntlich ständig weiterentwickelt, wird das vorliegende Gesetz wohl keine Bibel für die nächsten hundert Jahre sein. Früher oder später wird das Parlament die Gesetzgebung wohl wieder aktualisieren müssen.
Die erst heute eingereichten Einzelanträge werden wir im Detail kommentieren. Wir konnten das in der Fraktion nicht tun. Aber mehrheitlich werden wir ihnen nicht unbedingt zustimmen.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf das Gesetz einzutreten und in der Detailberatung mitzuhelfen, dass es nicht vom Sportförderungs- zum Sportbeeinträchtigungsgesetz degradiert wird.

Gadient Brigitta M. (BD, GR): Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.
Die Leistungen des Sports, sein Facettenreichtum und sein Nutzen für die Gesellschaft sind von grosser Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Gesundheit, ganzheitliche Bildung, soziale Kompetenz und Integration. Der Sport ist aber auch als Wirtschaftsfaktor relevant. Das vorliegende Gesetz ist ausgewogen und setzt unseres Erachtens die richtigen Schwerpunkte. Wir begrüssen seine Stossrichtung. Ich möchte die folgenden Punkte hervorheben:
1. Im Gesetz wird von einem modernen Sportbegriff ausgegangen. Sämtliche Akteure im Bereich des Sports, aber auch der Bewegungsförderung sollen einbezogen werden; das ist wichtig.
2. Das Programm "Jugend und Sport" als Sportförderungsmassnahme des Bundes bekommt grösseres Gewicht. Dies ist gerechtfertigt, nehmen doch über 550 000 Jugendliche an Aktivitäten mit Unterstützung des Bundesprogramms "Jugend und Sport" teil. In diesem Zusammenhang möchte ich noch meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin selber als "Jugend und Sport"-Leiterin tätig gewesen.
3. Wir haben im Weiteren - das ist zentral - eine klare Kompetenzregelung für Bund, Kantone und Verbände festgelegt. Es ist unseres Erachtens allerdings wichtig und nötig, hier die Gemeinden nicht zu vergessen und auch einzubeziehen. Denn im Bereich des Sports spielen auch die Gemeinden eine entscheidende Rolle.
4. Den Kampf gegen Doping zu verstärken ist heute leider nötig. Das bedeutet einerseits Einsatz von mehr Finanzen, andererseits auch Schaffung griffigerer Mittel.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Vorlage stehen für die BDP ganz klar das Miliz- und das Subsidiaritätsprinzip im Zentrum. So sollen die Aktivitäten des Bundes nur komplementär zu den Aktivitäten der Verbände stehen. Die Bedeutung der Verbände ist in unserem Land unglaublich gross. Breitensport wird in über 22 600 Vereinen ausgeübt. Besonders eindrücklich ist dabei - das möchte ich hier explizit festhalten - auch die Zahl der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer; man geht von rund 350 000 aus. Mit dem neuen Bundesgesetz werden gute Rahmenbedingungen geschaffen, um den Breitensport wirkungsvoll zu unterstützen. Wichtig ist, wie in vielen anderen Bereichen, auch hier: keine Stop-and-go-Politik bei der Unterstützung; Nachhaltigkeit und Kontinuität ist gefragt.
Von besonderer Bedeutung ist nach Auffassung der BDP sodann die starke Gewichtung der Bewegungsförderung mit Blick auf die Gesamtbevölkerung. Zur Vermeidung vieler Gesundheitsrisiken und Kosten ist das das beste Mittel. Mit den vorgeschlagenen Bestimmungen wird den neuesten gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen, das heisst dem leider verbreiteten Bewegungsmangel, insbesondere dem Bewegungsmangel und dem daraus folgenden Übergewicht von Kindern und Jugendlichen. Hier erfährt im Übrigen auch das neue Programm "J+S Kids" eine besondere Bedeutung. Der Einbezug von Sportangeboten für Fünf- bis Zehnjährige macht Sinn. Das wird natürlich auch etwas kosten. Da ist nicht nur der Bund gefordert. Aber verrechnet man die daraus folgenden Einsparungen im gesundheitlichen und sozialen Bereich damit, ist die Rechnung unter dem Strich zweifellos positiv.
Eine zentrale Rolle spielt heute mehr denn je der Schulsport; darauf werde ich bei Artikel 12 näher eingehen. Schliesslich geht es auch um Integration, um Rassismusbekämpfung, Ethik und Gewaltprävention. All das sind wichtige Anliegen, bei denen der Sport durch seine Grundsätze und seine Vermittlung von Fairplay einen nicht zu unterschätzenden Beitrag leistet, sodass seine Förderung von besonderer Bedeutung ist.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die BDP-Fraktion mit Überzeugung, auf die Vorlage einzutreten. Wir stimmen selbstverständlich auch der Vorlage 2 zu, dem Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport.

Gilli Yvonne (G, SG): Die Gesamtrevision des Sportförderungsgesetzes ist bei den Grünen unbestritten. Es geht um

AB 2010 N 1248 / BO 2010 N 1248
die Gesundheit unserer Bevölkerung. Diese ist ein unersetzliches Gut; deshalb geht es um die Förderung des Breitensports und der Bewegung für alle und um die Förderung des Turn- und Sportunterrichtes an unseren Schulen, vom Kindergarten bis zur Sekundarschulstufe II.
Wir sind eine Gesellschaft der Bewegungsarmen. Während die Grosseltern unserer Kinder noch mit dem Velo oder zu Fuss zur Arbeit gingen und Holz spalten mussten, um die Wohnung zu beheizen, haben uns die Schattenseiten der Moderne eingeholt, mit all ihrem Alltagskomfort und ihrer Bewegungsarmut. Die tägliche Gehstrecke vieler Schulkinder beschränkt sich leider vom Garagenplatz zum Lift und vom Parkplatz zum Schulhausplatz. Das sind nur einige Beispiele, die sich aber sehr negativ auf die Volksgesundheit auswirken. Wir müssen in diesem Gesetz also so etwas wie einen Weg zurück beschreiten, zurück zu einem täglichen, sinnvollen Mass an Bewegung; mit der Förderung des Turnunterrichts tun wir das. Vielleicht tun wir das auch mit der gezielten Förderung der Bewegung im Alter, wir werden das in der Detailberatung sehen. Damit fügt sich das Sportförderungsgesetz sinnvoll in ein Puzzle zugunsten einer besseren Gesundheit der Bevölkerung ein, neben verkehrspolitischen Massnahmen für sichere Schulwege, damit die Kinder überhaupt mit dem Velo zur Schule oder wir mit dem Velo zur Arbeit fahren können.
Die Bewegungsförderung für alle ist für uns Grüne das Kernziel des Gesetzes. Qualitativ guter Turnunterricht sichert nicht nur die Gesundheit im Hinblick auf spätere Lebensabschnitte, er erlaubt auch die frühe Rekrutierung zukünftiger Sporttalente und dient so, wenn auch indirekt, der Förderung des Spitzensportes. Direkt nützt sie uns allen, von Jung bis Alt. Jung und Alt sind zwei Pole, zwei Altersgruppen, denen in diesem Gesetz eine besondere Bedeutung zukommen soll.
Bei den Kindern stellt die Sportförderung die Weichen für Bewegungsfreude im späteren Leben und für ihre körperliche, seelische und geistige Entwicklung sehr direkt. Wir haben von einem Kinder- und Jugendarzt erfahren, dass bewegungsarme Kinder heute nachweislich an Muskelschwäche leiden. Sie werden dann im sozialen Spiel unter Gleichaltrigen ausgegrenzt und Schwächlinge genannt, was wiederum ihre Bewegungsarmut fördert und schliesslich den Teufelskreis zum Verlust des Selbstwertgefühls schliesst. Bewegungsarmut wirkt sich aber auch ganz direkt auf die körperliche Entwicklung aus: Bewegungsarme Kinder haben messbar kleinere Füsse. Man könnte daraus ableiten, dass sie in den Herausforderungen ihres späteren Lebens auch weniger Standfestigkeit zeigen werden. Bewegungsarmut wirkt sich auch negativ auf die Gehirnentwicklung und auf wichtige Verknüpfungen aus, die die Weichen für den Erfolg in kognitiven Leistungsfächern der Schule stellen, wie wir heute aufgrund von Untersuchungen in der Musik wissen.
Bei älteren Menschen entscheidet die tägliche Bewegung schnell einmal über zukünftige Invalidität und deswegen sehr direkt über ihre Lebensqualität. Der alternde Körper wird ohne Bewegung innert kürzester Zeit schwächer; er ist sturzgefährdeter wegen schlechten Gleichgewichts und frakturgefährdeter wegen schlechterer Knochendichte.
Natürlich unterstützen wir die Bundeskompetenz bei der Regelung der Mindestlektionenzahl an Volks- und Mittelschulen; wir werden bei Artikel 12 nochmals darauf zu sprechen kommen. Neben der Quantität unterstützen wir in diesem Gesetz auch die Qualität der Bewegungsinstruktion und die Qualität der Rahmenbedingungen; wir werden uns dazu ebenfalls in der Detailberatung noch äussern.
Wir empfehlen Ihnen zusammen mit den andern Fraktionen Eintreten auf beide Vorlagen. Zur Vorlage 2 bezüglich der Informationssysteme möchte ich noch ergänzen, dass uns dort die strikte Auslegung des Datenschutzes sehr wichtig ist; wir werden bei der Umsetzung ein besonderes Augenmerk darauf richten.

Noser Ruedi (RL, ZH): Den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen wir, und wir sind sehr zufrieden mit dem, was uns jetzt vorliegt. Die FDP ist auch der Ansicht, dass der Sport eine wichtige Aufgabe hat und dass diese für die Gesellschaft wichtige Aufgabe vom Bund gefördert werden können soll. Ich möchte aber auch hinsichtlich der vielen Eintretensvoten, die gehalten wurden, darauf hinweisen, dass man mit diesem Gesetz nicht alle Bewegungsprobleme in unserer Gesellschaft lösen kann. Sollte jemand der Ansicht sein, dass dies möglich sei, dann bitte ich ihn, einmal das Förderbudget, das wir haben, anzuschauen. Wir haben für den Bereich "Jugend und Sport" etwa 60 bis 70 Millionen Franken zur Verfügung und nicht mehr.
Unserer Ansicht nach ist es etwas vom Wichtigsten, dass der Sport eine bedeutende Integrationsleistung in unserer Gesellschaft erbringt. Insbesondere Spitzensportler sind Vorbilder für Jugendliche und Kinder; Spitzensportler sind Leute, die oftmals bewirken, dass sich Kinder an ihnen orientieren, dass Kinder akzeptieren, sich Ziele zu setzen, dass Kinder auch lernen und akzeptieren, diese Ziele dann vielleicht nicht zu erreichen und mit Niederlagen zu leben. Das sind ganz wichtige gesellschaftliche Aufgaben, die man im Sport lernen, dank denen man sich selber motivieren und an denen man weiterwachsen kann.
Ebenso wichtig ist uns, dass der Sport einen bedeutenden Beitrag zur Vermischung der sozialen Schichten leistet. Im Sport rückt die soziale Herkunft in den Hintergrund. Denn Sport hat messbare Ziele, und im Sport kann sich jedes Kind, das Talent hat, profilieren, unabhängig davon, welches seine soziale Herkunft ist. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Schweizer U-17-Fussballnationalmannschaft, die 2009 bewiesen hat, dass man mit einem multikulturell zusammengesetzten Team auch Weltmeister werden kann, aus Vertretern von zwölf Nationen bestand und dreizehn Spieler ausländischer Herkunft hatte.
Der FDP geht es bei diesem Gesetz um drei zentrale Punkte, die zu diskutieren wichtig ist. Der erste betrifft die Miliz, der zweite das Doping und der dritte das Turnstundenobligatorium.
1. Zur Miliz: Wir müssen uns bewusst sein, dass der Sport in unserem Lande über die Milizen geleistet wird. Es sind die Vereine, wie das mein Vorredner vom Eishockeyclub klar gesagt hat, die den Sport in der Schweiz vorwärtstreiben. Es sind auch die Vereine, die die Jugendförderung tragen, und es ist ein zentraler Baustein unseres Landes, dass diese Milizvereine optimal in das ganze System der Sportförderung integriert sind.
Da ist es auch wichtig, dass wir das im Sportförderungsgesetz gut einbinden. Wir finden es gut, dass der Bund mit den Verbänden, den Gemeinden und den Kantonen zusammen ihre Bemühungen unterstützen muss, wir finden es gut, dass auch die Verantwortung für Sportanlagen von nationaler Bedeutung in Zusammenarbeit mit den Verbänden wahrgenommen wird, und wir finden es gut, dass die Sportanlässe von internationaler Bedeutung jetzt eine Gesetzesgrundlage bekommen und so gefördert werden. Nicht zuletzt ist "Jugend und Sport" für mich der Inbegriff der Förderung des Milizsystems. Wir finden es gut, dass man jetzt eine Ausweitung auf die Kinder ab fünf Jahren vornimmt. Ich möchte betonen, dass wir auch die entsprechende Budgetausweitung unterstützen.
2. Zum Doping: Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion ist es nicht Aufgabe des Staates, den Vereinen Dopingregeln vorzuschreiben. Jeder von uns hat ja das Recht, sich im täglichen Leben zu dopen. Falls Sie heute Morgen irgendein Medikament eingenommen haben, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine Substanz eingenommen haben, mit der Sie im Sport auf eine Dopingliste gesetzt würden. Hingegen soll das Gesetz dazu beitragen, dass die Verbände und Kantone dort unterstützt werden, wo Substanzen nicht in offiziellen Kanälen gehandelt werden, sprich wo es Dealer gibt und wo die Substanzen in die Schweiz hineinkommen, im Zollbereich.
Wir möchten noch anfügen, dass der Ständerat dort eventuell noch eine Aufgabe hat. Darüber haben wir bei den Artikeln 18 und 19 in der Kommission nicht allzu viel diskutiert. Es scheint, dass es dort noch Handlungsbedarf gibt. Ich

AB 2010 N 1249 / BO 2010 N 1249
wäre froh, wenn der Ständerat das dann noch einmal anschauen würde.
3. Zum Turnstundenobligatorium - wir werden noch darauf zurückkommen -: Ich bitte einfach alle Verfechter von drei Turnstunden, daran zu denken, dass es Bewegungskonzepte braucht, die man mit verschiedenen Modellen erreichen kann. Selbstverständlich kann man mit drei Turnstunden alles abhaken. Aber wenn zum Beispiel Kantone mit ehrenamtlichen Vereinen sehr eng zusammenarbeiten und die Betreuung in Blockzeiten nicht nur in Schulzimmern als Beschäftigung gilt, sondern wenn den Vereinen ermöglicht wird, diese Betreuungszeiten für den Sport zu nutzen, ist eventuell für die Bewegung der Kinder ebenso viel getan, wie wenn man drei Turnstunden vorschreibt.
Wir bitten Sie, auf das Gesetz einzutreten.

Maurer Ueli, Bundesrat: Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme der vorliegenden Gesetzesrevision. Wie bereits ausgeführt wurde, geht es um zwei Bundesgesetze, einerseits um das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport, andererseits um das neue Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport. Diese Trennung in zwei Vorlagen war zum Ersten notwendig, um das Sportförderungsgesetz nicht mit allzu viel Fremdem zu beladen, und zum Zweiten ist es eigentlich ein Trend, dass man den ganzen Bereich des Datenschutzes separat regelt, ein Trend, der auch in andere Gesetzgebungsprozesse Eingang gefunden hat.
Sie alle haben den grossen Stellenwert des Sports angesprochen, ich gehe darauf nicht mehr weiter ein. Sport begegnet uns täglich im Alltag, sei es im Sportteil der Zeitungen, sei es in den Programmen von Medien wie Fernsehen und Radio. Die positiven Effekte des Sports sind uns durchaus bewusst. Sport wirkt sich positiv auf die Gesundheit, in der Bildung, auf die Leistungsfähigkeit ganz allgemein aus. Bei der Integration ist Sport ein wesentliches Element. Sport ist wichtig für das Standortmarketing der Schweiz - denken Sie an Grossanlässe -, und Sport ist auch ein wirtschaftlicher Faktor, den man nicht ausser Acht lassen darf.
Es gibt bei der Sportförderung Handlungsbedarf. Wir wissen, dass Kinder und Jugendliche oft an Bewegungsmangel leiden; sie haben Übergewicht und motorische Defizite. Viele haben heute eine verminderte Leistungsfähigkeit. Das wird uns unter anderem bei den Stellungspflichtigen bewusst. Den 80-Meter-Lauf beispielsweise absolvieren die 20-Jährigen heute etwa eine Sekunde langsamer, als es vor zwanzig Jahren der Fall war. Mangelnde Bewegung stellen wir überall fest. Die Förderung von Sport und Bewegung bleibt daher eine Aufgabe im öffentlichen Interesse. Wichtig ist auch in Zukunft: Der Staat fördert nur dann, wenn privates Engagement ausbleibt oder zu schwach ist. In erster Linie sind Gemeinden und Kantone für die Sportförderung zuständig, insbesondere auch im Bereich der Infrastruktur. Der Bund fördert nur subsidiär. Die Aufgabe des Bundes ist es eigentlich, Bewegung und Sport für alle Alters- und Leistungsstufen zu fördern, optimale Bedingungen für die entsprechenden Aktivitäten zu schaffen und die Bedeutung von regelmässiger Sport- und Bewegungsaktivität zu verankern.
Wenn wir hier mit anderen Staaten messen, stellen wir fest, dass das den Bund sehr wenig kostet. Der Bund gibt für die Sportförderung in der Schweiz wenig aus. Es ist festzuhalten, dass die jetzt gesprochenen Mittel grundsätzlich auch in Zukunft reichen. Es geht darum, diese Mittel noch effektiver und effizienter einzusetzen. Was das Parlament bereits vorab beschlossen hat und was jetzt im Gesetz verankert werden soll, sind die zusätzlichen Mittel für die Förderung von "J+S Kids", wie das heisst, also die Förderung von "Jugend und Sport" ab dem fünften Altersjahr. Das wird im Endausbau geschätzte 20,5 Millionen Franken kosten und ist im Finanzplan entsprechend eingestellt.
Einer der Hauptpunkte der Vorlage ist die allgemeine Sport- und Bewegungsförderung; dann geht es in dieser Vorlage um den Leistungssport und schlussendlich auch um Massnahmen gegen Doping.
Zum Grundsatz der Bewegungsförderung für Erwachsene: Wir sind nicht der Meinung, dass der Bund jeden zum Sport bewegen soll. Es gibt hier eine Eigenverantwortung, die auch entsprechend wahrgenommen wird. Es geht darum, die Initiative dann zu ergreifen, wenn die Bewegungsförderung nicht ausreicht und von privaten Akteuren nicht wahrgenommen werden kann. Wir sprechen hier insbesondere von der Leiterausbildung.
Zu "J+S Kids": Der fünfjährige Pilotversuch wurde anlässlich der Euro 2008 von Ihnen beschlossen. Er ist in der Entwicklungsphase. Bis Ende 2009 sind bereits 12 500 "J+S Kids"-Leiter ausgebildet worden. Zurzeit gibt es schweizweit rund 4000 Angebote für Jugendliche ab dem fünften Altersjahr.
Zu Sport in der Schule: Hier geht es insbesondere um die Qualität des Sportunterrichts in der Schule. Sport in der Schule soll Freude an der Bewegung wecken, Freude an der persönlichen Fitness und am körperlichen Wohlbefinden vermitteln. Die Qualität des Sportunterrichts in der Schule steht zweifellos im Vordergrund. Hier gibt es noch Handlungsbedarf. Sport soll in der Schule nicht nur ein Pflichtfach sein, sondern eben Freude vermitteln. Wir kommen dann bei den Artikeln 12 und 13 in Bezug auf die Verantwortlichkeiten ausführlich darauf zurück.
Ein paar Worte zum Leistungssport: Der Bund unterstützt den Leistungssport seit vielen Jahren - nicht im gleichen Ausmass, wie uns das aus dem Ausland bekannt ist, sondern insbesondere mit der Unterstützung im Bereich der Dienstleistungen, zum Beispiel bei der Forschung, der Leistungsdiagnostik, der Trainerausbildung und seit einigen Jahren auch im Bereich von Spitzensport-RS oder Spitzensport-WK in Magglingen. Mehrere Sportverbände haben ihre Leistungszentren in Magglingen oder in Tenero.
Auch wenn wir in diesem Gesetz jetzt erstmals ein Bekenntnis zum Leistungssport ablegen, ist das nicht eine neue Aufgabe, die auf uns zukommt, sondern das entspricht eigentlich dem, was wir bisher gemacht haben. Es soll auch ein Bekenntnis dazu sein, dass sich der Staat für Spitzenleistungen engagiert und Sportler entsprechend unterstützt.
Spitzensportler sind eine Visitenkarte unseres Landes, das fällt uns immer wieder auf. Persönlich freue ich mich darüber, dass einige dieser Spitzensportler auch ihre Spitzensport-RS bei uns in Magglingen gemacht haben und im Militär entsprechend gefördert werden konnten.
Zu den Massnahmen gegen das Doping: Die Schweiz ist durch das internationale Übereinkommen zu Massnahmen gegen das Doping verpflichtet und muss deshalb auch entsprechende Massnahmen ergreifen. Bund und Swiss Olympic haben ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Doping von Anfang an konzentriert; mit der Gründung der Stiftung Antidoping Schweiz wird die entsprechende Aufgabe heute von einer nationalen Anti-Doping-Agentur wahrgenommen. Das Gesetz enthält nicht nur die Grundlage für die Übertragung von staatlichen Aufgaben auf diese Stiftung, es soll auch für eine möglichst effiziente Zusammenarbeit aller in der Dopingbekämpfung involvierten Stellen sorgen, dies zum Beispiel durch den Austausch von relevanten Personendaten. Neu werden die Strafbestimmungen gegen das Dopingumfeld von Athleten verschärft. In Übereinstimmung mit der internationalen Praxis soll jedoch der Sportler, der sich dopt, nicht durch den Staat, sondern durch den Sportverband sanktioniert werden. Solche Sanktionen sind für den betroffenen Sportler weitaus härter als eine allenfalls bedingt ausgesprochene Geldstrafe.
Mit der Schaffung des Bundesamtes für Sport (Baspo) im Jahr 1999 wurde die Eidgenössische Sportschule Magglingen in ein Bundesamt überführt. Im Betriebsalltag des Baspo sind Sportförderung, Sportpolitik, Lehre und Forschung unter einem Dach vereint. Auf diese Art und Weise werden die Synergien optimal genutzt. Das ist eine Lösung, um die uns andere Staaten durchaus beneiden. An dieser Lösung soll aus sport- und bildungspolitischen sowie aus betriebswirtschaftlichen Gründen festgehalten werden. Das jetzt vorliegende Gesetz schafft die Voraussetzungen, dass sich die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen

AB 2010 N 1250 / BO 2010 N 1250
akkreditieren kann. Die Akkreditierung soll im Rahmen des künftigen Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen erfolgen, die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich.
Insgesamt ist es also eine Gesetzesvorlage, die Bestehendes neu regelt, Verantwortlichkeiten festlegt und Grundlagen legt, um der Bewegungsarmut zu begegnen, die Gesundheit zu fördern und den Sport entsprechend zu verankern, ohne überdimensioniert in den Sport einzugreifen. Die Subsidiarität des Bundes bleibt gewährleistet.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition


1. Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung
1. Loi fédérale sur l'encouragement du sport et de l'activité physique

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
b. Erhöhung des Stellenwerts des Sports und der Bewegung in Erziehung und Ausbildung ...
...
d. Förderung von Verhaltensweisen ... verankert, die Gleichstellung gefördert und unerwünschte Begleiterscheinungen bekämpft werden;
e. Verhinderung von Unfällen bei Sport und Bewegung;
ebis. Förderung des Sports in respektvollem Umgang mit Natur und Umwelt.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Schenk Simon, Freysinger, Füglistaller, Kunz, Malama, Mörgeli, Müri, Pfister Theophil, Wasserfallen)
Abs. 1 Bst. d
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Schenk Simon, Cassis, Freysinger, Füglistaller, Glauser, Kunz, Malama, Mörgeli, Müri, Pfister Theophil)
Abs. 1 Bst. e
Streichen

Antrag der Minderheit
(Schenk Simon, Freysinger, Füglistaller, Glauser, Kunz, Malama, Mörgeli, Müri, Noser, Perrinjaquet, Pfister Theophil, Wasserfallen)
Abs. 1 Bst. ebis
Streichen

Art. 1
Proposition de la majorité
Al. 1
...
b. valoriser la place du sport et de l'activité physique dans l'éducation et la formation ...
...
d. encourager les comportements ... société, qui favorisent l'égalité des sexes et qui luttent contre ses dérives;
e. prévenir les accidents liés au sport et à l'activité physique;
ebis. encourager une pratique de sport qui respecte la nature et l'environnement.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Schenk Simon, Freysinger, Füglistaller, Kunz, Malama, Mörgeli, Müri, Pfister Theophil, Wasserfallen)
Al. 1 let. d
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Schenk Simon, Cassis, Freysinger, Füglistaller, Glauser, Kunz, Malama, Mörgeli, Müri, Pfister Theophil)
Al. 1 let. e
Biffer

Proposition de la minorité
(Schenk Simon, Freysinger, Füglistaller, Glauser, Kunz, Malama, Mörgeli, Müri, Noser, Perrinjaquet, Pfister Theophil, Wasserfallen)
Al. 1 let. ebis
Biffer

Schenk Simon (V, BE): Im Namen der Kommissionsminderheit und im Sinne des Sportes bitte ich Sie dringend darum, im Zweckartikel bei Absatz 1 Buchstabe d die Variante des Bundesrates zu unterstützen.
Bereits beim Eintreten habe ich mich dahingehend geäussert, dass der Sport nicht instrumentalisiert werden soll, indem man Formulierungen zu Anliegen ins Sportförderungsgesetz aufnimmt, die bereits durch andere Gesetze geregelt sind. Genau dies wird hier mit der Variante der Mehrheit gemacht, weil ja das Anliegen der Gleichstellung sowohl in der Bundesverfassung wie auch im Gleichstellungsgesetz verankert ist. Zusätzlich zitiere ich noch die Ethik-Charta im Sport, in der die Gleichstellung auch enthalten ist. Dort steht im ersten von sieben Punkten unter dem Titel "Gleichbehandlung für alle!": "Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen." Diese Charta ist nicht irgendein Alibipapier. Immerhin ist sie vom Dachverband Swiss Olympic und vom Baspo erarbeitet und von den über 80 Sportverbänden einstimmig gutgeheissen worden. Seit 2006 sind die Sportverbände verpflichtet, mindestens 15 Prozent der durch Swiss Olympic an die Verbände ausgeschütteten Gelder für die Umsetzung der in der Charta enthaltenen Grundsätze einzusetzen.
Die Formulierung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, genügt vollumfänglich. In der Kommission bin ich mit meinem Streichungsantrag mit 10 zu 14 Stimmen unterlegen. Ich hoffe fest, dass wir dieses Ergebnis hier im Rat drehen können.
Ich bitte Sie, bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d die Kommissionsminderheit und den Bundesrat zu unterstützen.
Zum Minderheitsantrag zu Absatz 1 Buchstabe e: Dass die Unfallprävention im Sport eine wichtige Rolle spielt, ist unbestritten. Von Sportart zu Sportart gibt es diesbezüglich jedoch grosse Unterschiede. Sie sind sicher mit mir einverstanden, dass zum Beispiel ein Tischtennis- oder Schachspieler nicht in gleichem Mass unfallgefährdet ist wie etwa ein Eishockeyspieler, ein Boxer oder ein Downhill-Biker. Jede Sportart braucht eine auf die Sportart zugeschnittene Unfallprävention. So hat man zum Beispiel in "meiner" Sportart Eishockey vor rund zwei Jahren die sogenannte Nulltoleranz eingeführt, damit die Zunahme der Verletzungen aufgehalten werden kann. Neuerdings werden auch Checks gegen den Kopf sehr streng geahndet. Gewisse Risikosportarten unterliegen ganz besonders harten und strengen Auflagen. Wenn jedoch, wie das die Kommissionsmehrheit verlangt, das Verhindern von Unfällen derart prominent im Zweckartikel aufgeführt wird, könnte im extremsten Fall jemand auf die Idee kommen, die These von Sir Winston

AB 2010 N 1251 / BO 2010 N 1251
Churchill wieder aufzunehmen. Er soll ja einmal gesagt haben: "Sport ist Mord!" Konsequenterweise müsste man daraus ableiten, dass die beste Unfallprävention ein Sportverbot wäre. So weit wollen wir es doch hoffentlich nicht kommen lassen.
Ich bitte Sie auch hier, bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e, im Namen der Kommissionsminderheit, des Bundesrates und des Sports, den Streichungsantrag zu unterstützen.
Zur Begründung meines Streichungsantrages zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe ebis nehme ich wieder die Ethik-Charta zur Hand. Ich zitiere Punkt 5: "Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung: Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt." Ich weiss, es ist nicht ganz so ausführlich wie in anderen Gesetzen, aber die Auflagen in der Ethik-Charta genügen. Hier ist es nicht nötig, den respektvollen Umgang mit der Natur in einem besonderen Artikel noch einmal aufzuführen. Nicht nur in der Ethik-Charta, sondern noch viel verbindlicher in der Bundesverfassung und im Umweltschutzgesetz sind diese Anliegen schon festgeschrieben.
Wenn man dann schon jede einzelne Aufgabe und alle Auflagen, die der Sport zu erfüllen hat, im Gesetz im Detail festhalten möchte, könnte man noch viele andere Sachen, die bereits durch die Ethik-Charta abgedeckt sind, ins Gesetz aufnehmen. Es kann ja wohl nicht sein, dass wir plötzlich auch noch über Artikel abstimmen müssen, mit denen Quoten betreffend Nationalität, Alter, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung ins Gesetz eingefügt werden. Das könnte man höchstens beim FC Nationalrat machen, wo vielleicht die Fraktionen gleichmässig vertreten sein sollten. Aber das alles im Sportförderungsgesetz bis ins Detail zu regeln, würde viel zu weit gehen. Das Gesetz soll den Rahmen abstecken, aber innerhalb dieses Rahmens muss sich der Sport selber frei bewegen können; dabei müssen wir dem Sport gewisse Freiheiten gewähren. Einzig die Dopingproblematik ist im Gesetz detailliert geregelt. Das ist auch richtig so, denn immerhin handelt es sich hier um ein sportspezifisches Anliegen. Aber für alle anderen Sachen, namentlich jene, die bereits in anderen Gesetzen ausführlich geregelt sind, hat es im Sportförderungsgesetz keinen Platz.
In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe ebis geht es um eine überflüssige Auflage. Deshalb bitte ich Sie einmal mehr im Namen der Kommissionsminderheit und im Sinne des Bundesrates und des Sportes im Allgemeinen, meinen Streichungsantrag zu unterstützen. Übrigens: In der Kommission war es eine Zufallsmehrheit mit 13 zu 12 Stimmen. Jetzt haben wir die Gelegenheit, dies zu korrigieren.

Gadient Brigitta M. (BD, GR): Die BDP-Fraktion ist der Meinung, dass man, auch wenn es schön wäre und auch wenn dem Sport wirklich eine sehr breite Bedeutung zukommt, vom Sport nicht die Lösung aller Anliegen und Probleme erwarten und fordern darf. Man kann deshalb auch nicht alles umfassende Bestimmungen in den Zielartikel dieses Gesetzes einbauen. Es hat auch keinen Sinn, dass die Anliegen und Auflagen, die bereits an anderer Stelle verankert und festgeschrieben sind, hier alle noch einmal aufgegriffen werden.
Wir sind im Übrigen der Meinung, dass Buchstabe d in der Fassung des Bundesrates eine umfassende Formulierung enthält, die den positiven Werten und den Möglichkeiten des Sports durch das Fördern der entsprechenden Verhaltensweisen Rechnung trägt. Es wird zudem auch generell festgehalten, dass unerwünschte Begleiterscheinungen bekämpft werden sollen. Das genügt unseres Erachtens, um den angestrebten Zielen insgesamt Rechnung zu tragen.
Die BDP-Fraktion wird bei Artikel 1 deshalb den Anträgen der Kommissionsminderheit zustimmen.

Müri Felix (V, LU): Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, allen Minderheitsanträgen, also denjenigen zu den Buchstaben d, e und ebis, und damit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Wir müssen Anliegen, welche im Sport grosse Priorität haben und in anderen Gesetzen schon verankert sind, nicht zusätzlich im Sportförderungsgesetz verankern. Es sieht so aus, als ob im Sport zu wenig gemacht würde. Dabei sind alle Anliegen, welche zum Sport gehören, in der Ethik-Charta enthalten. Wir möchten den Sport fördern und nicht zusätzlich behindern. Bauen Sie für die Vereine - um diese geht es ja hauptsächlich - nicht zusätzliche Hürden auf, und blasen Sie das Sportförderungsgesetz nicht zusätzlich auf.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der ausreichenden Variante des Bundesrates zu folgen.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Ich kann Sie darüber informieren, dass die FDP-Liberale Fraktion bei den Buchstaben d und e der Mehrheit folgt und bei Buchstabe ebis den Antrag der Minderheit Schenk Simon unterstützt. Die CVP/EVP/glp-Fraktion folgt bei allen Buchstaben der Mehrheit.

Steiert Jean-François (S, FR): Aus Sicht der SP-Fraktion ist der Sport kein Selbstzweck, das wurde bereits in der Eintretensdebatte erwähnt. Sport hat eine sehr grosse Bedeutung, weil wir von einem gesamtgesellschaftlichen Nutzen ausgehen. Dieser gesellschaftliche Nutzen hat verschiedene Bestandteile: Es gibt den Spitzensport, es gibt die Bewegung in der Natur, und es gibt verschiedene weitere Aspekte, die zur Betonung dieses gesellschaftlichen Werts führen. Die einzelnen Aspekte können durchaus in Widerspruch zueinander stehen, aber sie sind im Alltag komplementär. Es würde den Sport als Ganzes schwächen, wenn nun versucht würde, die verschiedenen Funktionen des Sports in unserem Land gegeneinander auszuspielen. Die SP-Fraktion unterstützt deshalb die Mehrheit der Kommission, die diese breite Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft gesetzlich verankern will.
Das gilt auch für die Gleichstellungsbestimmung, zu der, und das ist wohl kein Zufall, neun aufrechte Mannen einen Minderheitsantrag gegen die Gleichstellung der Frauen im Sport deponiert haben. Vielleicht sehen die Frauen das etwas anders - das wird wohl der Grund sein, weshalb sich hier keine der Minderheit angeschlossen hat. Wir sind der Meinung, gerade im Sport, der öffentlich unterstützt wird, muss dieser wesentliche Gedanke unserer Verfassung verankert werden.
Das Gleiche gilt für die Unfallprävention. Sie ist per se ein wichtiger Teil fast jeder sportlichen Tätigkeit. Die Verankerung der Prävention, wie sie im Gesetzentwurf geplant ist, gibt den Akteuren, den Trainern, den Sportlehrern usw. den notwendigen Rahmen, um ihre Arbeit in unserer leider zur Null-Risiko-Mentalität neigenden Gesellschaft einigermassen unverkrampft verrichten zu können. Man denke in diesem Zusammenhang beispielsweise an die sich häufenden Prozesse gegen Sport- und Schwimmlehrer oder Trainer, weil jeder noch so kleine Unfall zum Anwalt und vor das Gericht führt. Wir müssen diesen Leuten einen möglichst soliden Rahmen geben. Die Verankerung der Prävention gibt den Verantwortlichen im Sport letztendlich mehr Solidität, damit sie ihre Arbeit verrichten können.
Zum Bereich "Natur und Umwelt": Gerade weil wir mit den folgenden Artikeln auch die Schule in ihrer Rolle als Vermittlerin von Werten stärker implizieren wollen, geht die Mehrheit davon aus, dass wir uns auch auf Bundesebene Mühe geben müssen, damit Werte, die von den Schulen allgemein vermittelt werden, auch über den Sportunterricht vermittelt werden. Jeder, der ein bisschen weiss, wie der Schulalltag aussieht, weiss auch, dass es einfacher ist, Werte im Bereich Gleichstellung, Werte im Bereich Umwelt praxisorientiert über den Sportunterricht zu vermitteln als über umfangreichen theoretischen Unterricht, bei dem keine Schülerin und kein Schüler zuhört.
Simon Schenk hat im Namen der Minderheit gesagt, die verschiedenen Bestimmungen gemäss Mehrheit würden eine Gefahr in sich bergen, indem dann auch die besten Sportverbände, jene, die heute schon unwahrscheinlich viel machen, noch zulegen müssten und der Sport letztlich im Sinne von Winston Churchill verboten würde, um möglichst viel an Gleichstellung, Umweltschutz und Prävention zu haben. Das ist relativ absurd. Ich denke, wir haben in der Schweiz

AB 2010 N 1252 / BO 2010 N 1252
vernünftige Behörden - wir haben ein sehr kompetentes Bundesamt und einen kompetenten Sportminister -, die sicher darauf schauen werden, dass das Ganze differenziert umgesetzt wird; das passiert auf dem Verordnungsweg. Es gibt Verbände, die in den verschiedenen Bereichen heute schon sehr viel machen, sehr gute Arbeit leisten; für die wird sich schlicht nichts ändern. Es gibt aber auch Verbände oder einzelne Clubs, die halt nicht mitziehen, die ihre Verantwortung nicht immer wahrnehmen. Dass da, wenn schon öffentliches Geld für die Unterstützung ausgegeben wird, mindestens im Zweckartikel gesagt wird, es gebe bestimmte Ziele, liegt in der Verantwortlichkeit des Parlamentes. Es wäre ungerecht, das Verhalten bestimmter Verbände einfach so durchgehen zu lassen und andere nicht zu belohnen, die die Arbeit gut machen.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion lässt korrigierend ausrichten, dass sie auch bei Buchstabe d den Antrag der Minderheit Schenk Simon unterstützt.

Graf Maya (G, BL): Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, in Artikel 1 Absatz 1 bei allen Buchstaben den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Wie Sie wissen, geht es in Artikel 1 um die Ziele dieser Gesetzgebung. Diese sind wichtig für die künftige Ausrichtung der Schweizer Sportförderung. Mit diesem Sportförderungsgesetz wollen wir, dass die Gesellschaft und der Sport in Zukunft bewusst zusammen gesehen werden. Darum soll über die reine Sportförderung hinaus das Ziel dieses Gesetzes sein - das steht dort bereits, ich wiederhole es gerne -, dass die Bewegung gefördert wird, für die Gesundheit der Bevölkerung und die ganzheitliche Bildung gesorgt ist und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert wird. Dieser ganzheitliche Ansatz von Sportförderung, von Sport und Bewegung ist uns Grünen wichtig. Daher macht es durchaus Sinn, dass bei den Zielen in Buchstabe b die Gleichstellung der Geschlechter in Sport und Bewegung, in Buchstabe e die Verhinderung von Unfällen bei Sport und Bewegung und in Buchstabe ebis der respektvolle Umgang mit Natur und Umwelt erwähnt werden.
Herr Schenk, wenn Sie sagen, dies stehe bereits in der Ethik-Charta, so sage ich, dass wir diese sieben Zielsetzungen der Sportverbände selbstverständlich sehr unterstützen. Es macht deshalb eben gerade Sinn, diese Zielsetzungen der wenig verbindlichen Ethik-Charta hier im Gesetz festzulegen. Es ist ein Argument dafür, die Mehrheit zu unterstützen und diese Grundsätze gemäss der Kommissionsmehrheit zumindest teilweise hier in Artikel 1, bei den Zielen unseres Sportförderungsgesetzes, festzulegen.
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, bei diesem Artikel den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Maurer Ueli, Bundesrat: Zu Artikel 1: Wir sind bereit, Absatz 1 Buchstabe b in der Fassung Ihrer Kommission zu übernehmen. Diesbezüglich besteht keine Differenz zum Bundesrat; das übernehmen wir. Bei den Mehrheits- und Minderheitsanträgen zu den Buchstaben d, e und ebis bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen, damit die Anträge der Mehrheit und auch den Antrag der Minderheit bei Buchstabe d abzulehnen. All das, was hier gefordert wird, ist gesellschaftspolitisch richtig und wichtig, aber es sind Querschnittbereiche, die überall geregelt sind; wir müssen uns bewusst sein, dass wir hier ein Sportförderungsgesetz machen und nicht ein Gleichstellungsgesetz, nicht ein Unfallpräventionsgesetz, auch kein Umweltschutzgesetz und kein Integrationsgesetz. Das sind alles Querschnittbereiche, die in der Verfassung und in anderen Gesetzen geregelt sind, wir müssen sie hier nicht noch einmal wiederholen. Sonst besteht die Gefahr, den Sport zu überfordern, wenn man ihm dies als Zweck oder als Aufgabe noch explizit zuweist.
Wir verweisen diesbezüglich auf die Ethik-Charta, die auch erwähnt wurde. In der Ethik-Charta steht unter anderem, ich zitiere aus Ziffer 1: "Gleichbehandlung für alle heisst: Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen." Diese Ethik-Charta ist einerseits Grundlage für das Baspo und die Verbände und andererseits Grundlage für die finanzielle Förderung, die gestrichen wird, wenn die Ethik-Charta nicht eingehalten wird. Anhand dieser Ethik-Charta werden auch Trainer ausgebildet, darüber diskutieren Sportler, und zu dieser Ethik-Charta, die alles enthält, was den Sport beinhaltet, sagen sie Ja. Das ist die Basis, die Grundlage im Sport. Eine zusätzliche Verankerung im Gesetz kann den Sport überfordern und bringt nichts, weil es Querschnittaufgaben betrifft, die an anderen Orten festgehalten sind. Ich meine, wir sollten hier auch gesetzestechnisch eine klare Linie fahren und solche Querschnittbereiche nicht einfach proklamatorisch aufführen.
Ich bitte Sie also, bei Artikel 1 in Bezug auf Mehrheiten und Minderheiten dem Bundesrat zu folgen, alle Mehrheitsanträge abzulehnen und den Antrag der Minderheit zu Buchstabe d ebenfalls. Die übrigen Minderheitsanträge decken sich mit dem Entwurf des Bundesrates.

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Es wurde in der Debatte zu Recht darauf hingewiesen, dass sich viele Sportvereine bereits heute in den Bereichen Gleichstellung, Unfallprävention, respektvoller Umgang mit Natur und Umwelt engagieren. In der Debatte wurde auch zu Recht darauf hingewiesen, dass sich Sein oder Nichtsein dieses Sportförderungsgesetzes nicht bei diesem Artikel entscheiden werde. Wenn wir über die Zielsetzung des Gesetzes sprechen, ist es, glaube ich, legitim, dass Ziele, die mindestens indirekt auch etwas mit dem Sport und mit der Art und Weise, wie Sport gefördert werden soll, zu tun haben, hier in diesem Gesetz festgelegt werden. Genau das hat die Kommission gemacht; sie hat gesagt: Wenn wir schon ein Sportförderungsgesetz beschliessen, dann wollen wir uns auch programmatisch, zielorientiert darüber verlauten lassen, was wir zu den Bereichen Gleichstellung, Verhinderung von Unfällen, respektvoller Umgang mit Natur und Umwelt entscheiden. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen bei einem Verhältnis von 14 zu 10 Stimmen bei Buchstabe d, von 16 zu 9 Stimmen bei Buchstabe e und von 13 zu 12 Stimmen bei Buchstabe ebis ihre Fassung zur Annahme.
Ich weise zuletzt noch auf das Verbindende hin: Bei Buchstabe b war es unbestritten, dass es sinnvoll ist, hier neben der Erhöhung des Stellenwerts des Sports auch die Bewegung in Erziehung und Ausbildung zu verankern. Dies zumindest wird von diesem Gesetzesartikel bleiben, und das ist gut so.

Fiala Doris (RL, ZH), pour la commission: Je vous ai déjà exposé dans mon intervention lors du débat d'entrée en matière la position de la majorité de la commission aux différents articles.
En ce qui concerne l'article 1, il faut préciser que certains clubs sont certes extrêmement engagés, mais la majorité de la commission, après un long débat, propose de préciser certains buts qui sont la valorisation du sport et de l'activité physique dans l'éducation et la formation, la prévention des accidents, l'égalité des sexes, le respect de la nature.
Je vous invite à suivre la majorité de la commission.

Abs. 1 Bst. d - Al. 1 let. d

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4343)
Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 75 Stimmen

Abs. 1 Bst. e - Al. 1 let. e

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4344)
Für den Antrag der Mehrheit ... 84 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 73 Stimmen

AB 2010 N 1253 / BO 2010 N 1253

Abs. 1 Bst. ebis - Al. 1 let. ebis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4345)
Für den Antrag der Minderheit ... 90 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 72 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Heim
Abs. 1
... Sportverbänden und gesamtschweizerisch tätigen Organisationen zur Sport- und Bewegungsförderung Beiträge ausrichten.
Abs. 2
Er kann mit Sportverbänden und gesamtschweizerisch tätigen Organisationen Leistungsaufträge über die Wahrnehmung von Sport- und Bewegungsförderungsaufgaben abschliessen.

Art. 4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Heim
Al. 1
... à d'autres fédérations sportives nationales ainsi qu'à des organisations oeuvrant dans toute la Suisse pour l'encouragement du sport et de l'activité physique.
Al. 2
Elle peut conclure avec des fédérations sportives et des organisations actives dans toute la Suisse des contrats de prestations visant à assurer l'encouragement du sport et de l'activité physique.

Heim Bea (S, SO): "Förderung von Sport und Bewegung" - so ist dieses Gesetz übertitelt. Es ist ein wichtiges Gesetz, denn längst ist der Nutzen von Sport und Bewegung wissenschaftlich nachgewiesen. Längst weiss man auch, dass Sport und Bewegung zur Lebensfreude, zur Lebensqualität und zur Integration wie auch zur Gesundheit und zur Krankheitsprävention beitragen. In Sport- und Bewegungsförderung im Sinne von Jugend-, aber auch von Breitensport zu investieren, ist gesellschafts- und gesundheitspolitisch richtig.
Die Jugend erhält im Gesetz besondere Aufmerksamkeit; das freut mich. Nur eine Gruppe ging bei diesem Gesetz so ziemlich unter, nämlich die alten Menschen und damit der Bereich Alter und Sport. Zwar erwähnt die Vorlage die Förderung von Sport und Bewegung auf allen Altersstufen, aber das Alter wird nicht explizit erwähnt. Dabei weiss man, dass Bewegung und Lebensqualität auch im Alter entscheidend präventiv wirken, die Selbstständigkeit erhalten und damit Gesundheits- und Pflegekosten in Milliardenhöhe sparen, und das wollen wir doch alle.
Vor Jahren hat unser Rat eine Motion angenommen, die dies zum Ziel hatte. Der Bundesrat hat sie bis heute nicht erfüllt, deshalb beharre ich auf dieser Forderung. Sport- und Bewegungsförderung im Alter braucht mehr als das, was man üblicherweise unter Erwachsenensport versteht. Da muss sich der Bund gezielt engagieren; er muss sich weiterhin für eine qualifizierte Leiterausbildung, vor allem aber auch für eine nationale Strategie "Alter und Sport" einsetzen. Sagen Sie mir nicht, die Pro Senectute mache das ja schon. Natürlich leistet die Pro Senectute gute Arbeit; das weiss ich als Präsidentin der Pro Senectute des Kantons Solothurn sehr wohl. Doch wie der Bund selber in seiner Altersstrategie feststellt, müssten gerade in der Bewegungsförderung noch viel mehr Leute erreicht werden, mehr, als es die Pro Senectute heute schafft. Der Bund aber will sich in der Alterspolitik auf vulnerable Gruppen fokussieren.
Das ist viel zu spät. Man muss die Seniorinnen und Senioren erreichen, bevor sie vulnerabel sind. Dazu braucht es die Möglichkeit für den Bund, entsprechende Leistungsverträge mit Organisationen vorzusehen. Weil wir hier explizit ein Bewegungsförderungsgesetz machen, beantrage ich Ihnen, dass der Bund nicht nur wie im Gesetz vorgesehen nationale Sportverbände, sondern auch andere gesamtschweizerisch tätige Organisationen der Sport- und Bewegungsförderung unterstützen und mit ihnen entsprechende Leistungsvereinbarungen abschliessen kann. Deshalb mein Antrag zu Artikel 4 zur allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung: Der Bund unterstützt den Dachverband der Schweizer Sportverbände und kann weiteren nationalen Sportverbänden - und nun mein Antrag - "und gesamtschweizerisch tätigen Organisationen zur Sport- und Bewegungsförderung" Beiträge ausrichten bzw. mit ihnen Leistungsverträge abschliessen.
In diesem Sinn bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Investieren Sie in "Jugend und Sport", in Sport in seiner ganzen Breite, und investieren Sie auch in die Gesundheit im Alter.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Sicherheit, das betrifft dann die Verordnung: Wir alle wollen Sportunfälle verhindern. Deshalb richte ich mich mit einer Bitte an den Bundesrat. Bekanntlich schreibt gerade im Sport der Herznotfall immer wieder Schlagzeilen. Dieser kann alle treffen, Jung und Alt. Darum bitte ich den Bundesrat, im Rahmen der Ausführungsverordnung für die Unterstützung von Veranstaltungen und Sportanlagen den Nachweis angemessener Notfallkonzepte und Notfallmassnahmen zu verlangen. Dazu gehört auch der Nachweis des Vorhandenseins von in der Überlebenshilfe qualifizierten Care-Teams und von Defibrillatoren an schnell zugänglichen Orten; es gehört auch die Schulung des Sportkaders und der Sportleiterinnen und Sportleiter in Nothilfe dazu. Ich bitte den Bundesrat, sich dieses Themas anzunehmen, wie er es im Zusammenhang mit dem Bundeshaus, in der weiteren Verwaltung und im Medienzentrum getan hat; das ist sehr gut. Nun hat aber auch die breite Bevölkerung ein Anrecht auf diese Sicherheitsmassnahmen. Ich hoffe, der Herr Bundesrat kann mir heute bestätigen, dass er dies tun wird.

Noser Ruedi (RL, ZH): Wir hatten diesen Antrag schon in der Kommission, und wenn Sie die Fahne konsultieren, stellen Sie unschwer fest, dass dieser Antrag von niemandem in der Kommission aufgenommen wurde. Dafür muss es also Gründe geben; wir haben das intensiv diskutiert.
Die Vorrednerin hätte bei diesem "Lex Pro Senectute"-Artikel zuerst sagen müssen, was alles bei Pro Senectute über dieses Gesetz bereits gefördert wird. Sie müssen sich bewusst sein: Heute schon wird die Ausbildung der Leiter der Pro Senectute über dieses Gesetz gefördert, und die Leiterausbildung wird mehr oder weniger analog zur Ausbildung der "Jugend und Sport"-Leiter entschädigt; ich glaube, es ist ein Tagessatz von 40 Franken. Das machen wir heute schon im Rahmen dieses Gesetzes. Weiter ist es auch so, dass wir halt hier von Sportverbänden sprechen: Sportverbände kriegen hier aus diesem Gesetz eine Förderung. Es ist Pro Senectute freigestellt, heute einen Sportverband für ältere Personen zu gründen und sich diesem Gesetz zu unterstellen.
Was heisst denn das für Pro Senectute? Das heisst nichts anderes, als dass sich Pro Senectute halt entscheiden muss, ob sie auf die 53 Millionen Franken, die sie heute vom AHV-Fonds nicht etwa für Spitex usw., sondern für diese Programme bekommt, verzichten will. Ich habe es noch

AB 2010 N 1254 / BO 2010 N 1254
einmal abgeklärt: Für diese Programme bekommt sie 53 Millionen Franken. Ich habe vorher, bei meinem Eintretensvotum, den Betrag erwähnt, den wir für die Sportförderung in diesem Bereich haben: "Jugend und Sport" erhält ein Budget von 70 Millionen Franken. Sie müssen also hier klar diskutieren: Was sind denn hier die Rahmenbedingungen, die wir setzen? Wir haben hier die Förderung über die Sportförderung, und es gibt ganz andere Gesetze und ganz andere Programme, wo man im Prinzip Gesundheitsförderung für die Pensionierten machen kann.
Darum rate ich Ihnen einfach an, das hier nicht auszuweiten. Bitte lesen Sie auch genau: Es geht um gesamtschweizerische und städtische Organisationen im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung. Ich kenne ganz viele Organisationen, die auch noch das Gefühl haben, dass sie bewegen in diesem Land. Ich glaube also, dass wir hier einen Subventionstatbestand aufbauen, der den Rahmen dieses Gesetzes einfach sprengt.

Schenk Simon (V, BE): Es ist interessant, dass Herr Noser in seiner treffenden Begründung von Pro Senectute spricht, aber die Antragstellerin eigentlich von Defibrillatoren gesprochen hat. Das hätte ich so nicht erwartet!
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag Heim abzulehnen. Herr Noser hat schon das meiste gesagt. Ein paar Sachen möchte ich ergänzen: Wenn wir hier gesamtschweizerische Organisationen, die ausserhalb des Sports tätig sind, integrieren, stellt das eine Misstrauenskundgebung gegenüber Swiss Olympic und Baspo dar. Denn Swiss Olympic und die Sportverbände decken alles ab; das ergäbe eine Verzettelung und eine Ausweitung der finanziellen Aufwendungen. Wir müssen daher diesen Antrag auch im Sinn des Sports auf jeden Fall ablehnen. Es ist diesen Organisationen dann aber nicht verboten, sich für den Sport einzusetzen und etwas zu tun, am besten natürlich in Koordination mit Swiss Olympic. Aber sie sollen nicht Ansprechpartner für sportliche Anliegen sein, das ist hier an dieser Stelle sicher nicht richtig. Bei ihnen ist Sport ein Nebenprodukt, sie beschäftigen sich nicht in erster Linie mit dem Sport.
Deshalb und im Sinne der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion um die Ablehnung des Antrages Heim.

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Die Grünen werden diesen Antrag unterstützen. Das Rückgrat in der Sportförderung sind für uns die Milizverbände, die überall in der Schweiz, in den Gemeinden, in den Kantonen, tätig sind, und zwar für den Jugendsport, Breitensport, Alterssport, Frauensport usw. Es ist also nichts wie richtig, wenn nicht nur der Dachverband unterstützt wird, sondern eben auch verpflichtend die nationalen Verbände, die sich für Sport und Bewegung engagieren, sei das nun schwergewichtig im Bereich des Sports oder sei das auch nur ein Teil ihrer Aktivitäten, in dem sie sich für den Breitensport engagieren wollen.
Ich erwähne z. B. den Bereich des Alterssports. Hier ist es nötig, dass eine Strategie erstellt wird, wie Alterssport umgesetzt werden soll, dass ein Konzept erstellt wird, in dem auch die Bereiche Angebot und Qualität vorhanden sind. Beispielsweise wären die heutigen Fitnesscenter selbstverständlich ein wunderbares Angebot auch für alte Menschen. Heute aber sind sie das nicht. Sie stellen mehrheitlich ein Angebot für junge, dynamische Leute dar, vielleicht auch noch für andere Bereiche wie für medizinische Belange. Es gibt aber kein wirkliches Angebot, in dem sich auch ältere Menschen gut aufgenommen fühlen. Es braucht dazu ein Konzept für eine gute Instruktion und eben auch für eine Atmosphäre, in der sich ältere Menschen aufgehoben fühlen.
Ich bitte Sie sehr, den Antrag Heim zu unterstützen.

Maurer Ueli, Bundesrat: Ich bin im Grundsatz mit Frau Heim durchaus einverstanden: Sport im Alter ist absolut wichtig und nötig und soll gefördert werden. Wenn sich alte Leute nicht mehr bewegen, stellt das ein zusätzliches Gesundheitsrisiko dar. Im Grundsatz stimme ich voll überein, die Frage ist aber, wie wir die Frage lösen.
Sie haben in Artikel 3 des Gesetzes, den Sie gerade genehmigt haben, die Grundlage für die Sportförderung auf allen Altersstufen. Das möchten wir selbstverständlich, auch für die Leiterausbildung, und dafür gibt es die Verordnung vom 15. Dezember 1998 über Bundesleistungen im Seniorensport. Die Leiterausbildung im Alterssport ist geregelt: Wir bilden Sportleiter für alle Altersstufen aus und damit auch für den Alterssport. Die Frage ist jetzt aber, ob das zusätzlich mit anderen Mitteln unterstützt werden soll. Dagegen wehre ich mich grundsätzlich: Es ist nicht fair, mit einem Gesetz neue Aufgaben zuzuweisen, ohne auch zusätzliche Mittel zu geben. Sie haben es von Herrn Noser gehört: Für "Jugend und Sport", für rund 600 000 Kids oder Jugendliche, stehen 70 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung; Pro Senectute wird vom AHV-Fonds mit 53 Millionen Franken unterstützt. Es gibt eigentlich keinen Grund, hier eine neue Subventionsquelle zu öffnen, denn die Frage ist auf zwei Gleisen geregelt, und die Sportleiterausbildung wird in diesem Gesetz für alle Altersstufen geregelt. Einen zusätzlichen Subventionstatbestand zu schaffen macht keinen Sinn, weil die Frage anders geregelt ist. Oder dann müssten Sie konsequenterweise die Mittel für den Sport hier erhöhen, aber das sollten wir eigentlich nicht tun; wir sollten hier klare Richtlinien haben. Wir haben auch Plusport, den Behindertensport, der von der Invalidenversicherung unterstützt wird. Hier bestehen also klare Regelungen.
Der Grundsatz ist die Sportförderung; dem kommen wir nach, indem wir für alle Altersstufen entsprechende Sportleiter ausbilden. Sport im Alter ist wichtig, aber dazu in diesem Gesetz einen neuen Subventionstatbestand zu schaffen ist nicht nötig. Aus unserer Sicht ist das Anliegen von Frau Heim in diesem Gesetz mit der Leiterausbildung geregelt, und die Unterstützung des Sportes erfolgt durch Subventionen aus dem AHV-Fonds.
Ich bitte Sie also, den Antrag Heim abzulehnen.

Fiala Doris (RL, ZH), pour la commission: J'aimerais quand même vous dire, au nom de la commission, que celle-ci a soutenu le projet du Conseil fédéral par 17 voix contre 6 et 3 abstentions, ce qui constitue un vote clair.
A Madame Prelicz-Huber, j'aimerais quand même dire que je vais très régulièrement dans les fitness, où il y a bel et bien des personnes plus âgées que moi, et c'est de plus en plus le cas! Je pense donc que tout va très bien et qu'il ne faut pas avoir peur pour les gens plus âgés, qui sont actuellement très "fit".

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4346)
Für den Antrag der Kommission ... 98 Stimmen
Für den Antrag Heim ... 52 Stimmen

Art. 5
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Der Bund leistet Finanzhilfen ...
Abs. 3
... beraten und darauf hinwirken, dass diese möglichst frei zugänglich sind.

Art. 5
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
La Confédération alloue des aides financières ...
Al. 3
... sportives afin que soit garantie la plus grande liberté d'accès possible auxdites installations.

Angenommen - Adopté

AB 2010 N 1255 / BO 2010 N 1255

Art. 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4347)
Für Annahme der Ausgabe ... 147 Stimmen
(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 7-9
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 10
Antrag der Kommission
Abs. 1-3, 5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
Es nimmt für diese Leumundsprüfung Einsicht in Strafregisterdaten über Urteile und über hängige Strafverfahren.

Art. 10
Proposition de la commission
Al. 1-3, 5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
L'OFSPO consulte les données personnelles du casier judiciaire relatives aux ...

Angenommen - Adopté

Art. 11
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 12
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Die Kantone fördern die täglichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten ...
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Der Bund legt nach Anhörung der Kantone die Mindestlektionenzahl und qualitative Grundsätze für den Sportunterricht an Volks- und Mittelschulen fest. Er berücksichtigt dabei die Bedürfnisse der jeweiligen Schulstufen.
Abs. 3bis
Bis zur Stufe Sek I sind mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche obligatorisch.
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Gilli, Galladé, Jositsch, Prelicz-Huber)
Abs. 2
... obligatorisch. In der Volks- und Mittelschule sind mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche obligatorisch.

Antrag der Minderheit
(Malama, Fiala, Kunz, Noser, Triponez)
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Steiert, Fiala, Kunz, Malama, Noser, Triponez)
Abs. 3bis
Streichen

Art. 12
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
(la modification ne concerne que le texte allemand)
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
La Confédération fixe, après consultation des cantons, le nombre minimal de périodes d'éducation physique à l'école obligatoire et au degré secondaire supérieur et définit les normes de qualité applicables. Elle tient compte à cet égard des besoins spécifiques à chaque degré d'enseignement.
Al. 3bis
Au minimum trois périodes d'éducation physique par semaine sont obligatoires jusqu'au degré secondaire I.
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Gilli, Galladé, Jositsch, Prelicz-Huber)
Al. 2
... professionnelles. A l'école obligatoire et au degré secondaire supérieur, le nombre minimal de périodes d'éducation physique obligatoire est de trois.

Proposition de la minorité
(Malama, Fiala, Kunz, Noser, Triponez)
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Steiert, Fiala, Kunz, Malama, Noser, Triponez)
Al. 3bis
Biffer

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Frau Perrinjaquet vertritt den Antrag der Minderheit Malama.

Gilli Yvonne (G, SG): Es geht jetzt um die Wurst; es geht um die Festlegung der Mindestanzahl von Turnstunden im Schulsport.
Ich möchte an Ihre Eintretensvoten anknüpfen, in denen Sie sich alle für die Förderung von Bewegung und Sport auch bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt haben. Folglich ist es nun bei Artikel 12 konsequent, dass in der Schweiz mit diesem Gesetz Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Schulen nicht erlauben, unter die heute vorgeschriebenen drei Schulstunden zu gehen. Sie haben es gehört: Heute wird in einigen Kantonen das Obligatorium von drei Schulsportstunden nicht eingehalten. Diese Kantone oder die betreffenden Gemeinden handeln meist nicht gesetzeswidrig, noch handeln sie böswillig. Sie haben simpel aufgrund des Kostendrucks kreative Lösungen gefunden, den Turnunterricht billiger zu gestalten, beispielsweise indem sie Jugendlichen an Mittelschulen anbieten, in der dritten Schulsportstunde den Fitnessraum zu nutzen. Wie die Mehrheit der Jugendlichen diese dritte Stunde nutzen wird

AB 2010 N 1256 / BO 2010 N 1256
und heute nutzt, ist in diesem Saal wohl all jenen klar, die Mütter oder Väter von Jugendlichen dieser Altersgruppe sind oder beruflich mit Teenagern arbeiten. In diesem Sinne geht es bei meinem Minderheitsantrag nicht um eine Gängelung der Kantone, sondern um zeitgemässe Rahmenbedingungen, die garantieren, dass unter dem enormen Kostendruck, unter dem einzelne Kantone heute stehen, nicht der Turnunterricht leidet; es geht um Rahmenbedingungen, die garantieren, dass für die Zukunft einzelne Schulstufen wie zum Beispiel die Mittelschule nicht hinter das heutige Angebot zurückfallen, was definitiv nicht das Ziel dieses Gesetzes sein kann.
Es ist bereits von Frau Gadient gesagt worden: Mit der Bewegungsförderung, zu welcher die Anzahl Schulstunden gehört, werden gesamtheitlich betrachtet Kosten in Millionenhöhe gespart. Zu diesen gehören im engeren Sinn die Kosten für die körperlichen Langzeitfolgen von Bewegungsarmut und die Kosten für Unfälle, die geschehen, weil der Körper untrainiert und dadurch ungeschickt ist. Im direkten Schulbereich können mit konsequenter Sportförderung auch andere Hilfeleistungen - Teilleistungsunterstützung bei Teilleistungsschwächen in kognitiven Fächern oder Schulsozialarbeit - gespart werden, davon bin ich überzeugt. Die Vertreter der weiteren Minderheiten werden Ihnen nachfolgend erläutern, dass sie genau das gleiche Ziel verfolgen. Der kleine Unterschied zur bundesrätlichen Version ist aber entscheidend, weil er eben auf die Nennung der konkreten Anzahl Schulstunden verzichtet. Dies gibt Ermessensspielraum, und in welche Richtung dieser Ermessensspielraum in finanziell schwierigen Zeiten genutzt wird, zeigen Ihnen eben jene Kantone, die die gesetzlichen Vorschriften bis heute nicht umgesetzt haben. Zudem ist davon auszugehen, dass Mittelschulen, bei denen Sportstunden im Wettbewerb mit kognitiver Gehirnakrobatik bereits heute benachteiligt sind, diese auch weiterhin unter dem Titel eines notwendigen Übels abbuchen und auf deren Kosten sparen werden.
Es gibt eine lateinische Redewendung: "Mens sana in corpore sano" - in einem gesunden Körper ist auch der Geist gesund. Lassen Sie sich in diesem Sinn nicht durch den liberalen Geist verführen, und unterstützen Sie unsere Minderheit.

Perrinjaquet Sylvie (RL, NE): Effectivement, notre minorité présente à l'alinéa 3 une proposition prévoyant d'adopter le projet du Conseil fédéral. Elle souhaite que le nombre minimal de périodes d'éducation physique et les normes de qualité applicables continuent d'être fixés par les cantons, après consultation auprès de la Confédération. Cela s'oppose à ce que vise la majorité.
Présenter cette proposition ne signifie pas que nous accordons une importance moindre au sport; bien au contraire, nous partons du principe que, si nous décidons que ce sont les cantons qui fixent le nombre minimal de périodes d'éducation physique à l'école, nous renforçons la présence du sport à l'école dans les cantons. Nous la renforçons parce que nous considérons - et cela a été relevé aux articles précédents - que l'offre peut être cantonale et qu'elle est de ce fait en adéquation avec ce que les clubs, la politique communale et d'autres groupes qui offrent des prestations sportives peuvent proposer en conformité avec la politique en faveur du sport.
Il nous paraît important de rappeler que le nombre de périodes d'éducation physique à l'école obligatoire est connu, que la répartition des périodes peut se faire entièrement ou en partie dans des salles de sport mais également à l'extérieur. Pour réussir cet exercice dans chacun des cantons, il n'y a que le canton lui-même qui peut définir la stratégie qu'il désire mettre en place.
Si nous voulons une politique du sport qui soit appliquée, responsable et engagée, c'est de la responsabilité des cantons et ce n'est pas à la Confédération d'imposer, par des standards qui ne seraient pas forcément respectés, le nombre minimal de périodes d'éducation physique et les normes de qualité applicables.
Nous vous demandons, en soutenant notre proposition de minorité, d'adopter le projet du Conseil fédéral.

Le président (Germanier Jean-René, premier vice-président): Monsieur Steiert n'étant pas dans la salle pour défendre la proposition de la minorité à l'alinéa 3bis, je passe la parole aux porte-parole des groupes.

Galladé Chantal (S, ZH): Der Sportunterricht soll an der Volksschule und an der Mittelschule obligatorisch sein. Die Berufsschulen werden separat geregelt, weil es dort oft nur einen Unterrichtstag gibt. Aber wir möchten darauf aufmerksam machen, dass auch diese beiden in der Verordnung vorgeschriebenen Stunden oft nicht eingehalten werden, sei es mangels Turnhallen, wegen Sparmassnahmen oder wegen anderer Umstände.
Dieser Minderheitsantrag will drei Stunden Turnobligatorium an Volks- und Mittelschulen per Gesetz festschreiben. Wir erachten diesen Antrag als wichtig und richtig. Es gibt keinen Grund, warum wir auf Bundesebene nicht verpflichtend drei Stunden vorgeben sollten. Andernfalls riskieren wir, dass je nach finanzieller Lage der Kantone ein Kind in einem Kanton weniger Turnunterricht hat als ein anderes in einem anderen Kanton. Das wäre auch ein Verstoss gegen die Chancengleichheit. Angesichts der Wichtigkeit des Sportunterrichts für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, für die Gesundheit, für den sozialen Zusammenhalt und das physische und psychische Wohlbefinden sollten wir diese Frage auf Bundesebene regeln und nicht der finanziellen Lage oder irgendwelchen Überlegungen der Kantone überlassen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Gilli zuzustimmen.

Gadient Brigitta M. (BD, GR): Ich habe es bereits beim Eintreten dargelegt: Der Schulsport spielt eine zentrale Rolle, heute wohl mehr denn je. Die BDP-Fraktion will deshalb mit der Kommissionsmehrheit ganz klar daran festhalten, dass einerseits der Bund - natürlich nach Anhörung der Kantone - die Mindestzahl an Lektionen sowie auch qualitative Grundsätze für den Sportunterricht an Volks- und Mittelschulen festlegt und dass andererseits der Schulsport bis zur Stufe Sek I obligatorisch ist und bleibt, und zwar weiterhin mit einer Vorgabe von mindestens drei Lektionen pro Woche.
Es ist unseres Erachtens nicht einzusehen, gerade auch angesichts der von vielen hier dargelegten Bedeutung des Sports, dass hier Tür und Tor geöffnet werden, die Gefahr geschaffen wird, dass es zu Kürzungen kommt. Der Schulsport geniesst im politischen Alltag leider keine hohe Priorität und ist stets gefährdet. Aber ein mögliches Kürzen gerade hier auch nur in Kauf zu nehmen, wäre völlig verfehlt. Dass angesichts der finanziellen Probleme vielerorts diese Gefahr besteht, ist offensichtlich.
Es wird sodann das Argument des Eingriffs in die kantonale Schulhoheit vorgebracht. Aber solche Eingriffe hat es schon immer gegeben, und sie werden auch in Zukunft nötig sein, wenn das Anliegen so wichtig ist, dass eine verbindliche Regelung auf Bundesebene Sinn macht. Beim Sport besteht eine solche deshalb seit Jahren. Man kann jetzt natürlich sagen: Sie besteht seit Jahren, die Kantone haben ja auch in Zukunft die Möglichkeit, diese drei Schulsportstunden pro Woche vorzuschreiben. Aber diese Bestimmung jetzt plötzlich aus dem Bundesgesetz zu streichen und damit von der ausdrücklichen Verpflichtung der Kantone abzukommen, wäre ein negatives Signal, das zudem völlig in die falsche Richtung gehen würde. Das wollen, ja dürfen wir nicht. Wir können nicht einerseits von der Bedeutung von Sport und Bewegung für unzählige Bereiche unserer Gesellschaft und insbesondere für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land sprechen und dann, wenn es um die konkreten Massnahmen geht, völlig anders handeln, und das noch mit einem Rückschritt im Vergleich zur heutigen Gesetzgebung.
Die BDP-Fraktion wird deshalb bei allen Absätzen mit der Kommissionsmehrheit stimmen.

AB 2010 N 1257 / BO 2010 N 1257

Schenk Simon (V, BE): Im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion bitte ich Sie, hier überall die Mehrheit zu unterstützen.
Als Sportverrückter habe ich natürlich gewisse Sympathien für die Minderheit Gilli, die bis zur Sekundarstufe II und Mittelschule drei Lektionen vorschreiben will. Aber sogar ich als Sportverrückter habe auch Verständnis, dass man das bis zur Sekundarstufe I beschränkt, damit wenigstens dort - das ist in Absatz 3bis enthalten - alle Kinder in den Genuss von drei Lektionen Turnen kommen. Ab Sekundarstufe II findet in einem gewissen Sinn eine Spezialisierung statt. Einige haben schon eine klare berufliche Ausrichtung, und da kommt vielleicht dem Turnen nicht mehr eine so zentrale Rolle zu wie bei den kleineren Kindern; andere haben sogar schon die Möglichkeit, sich in speziellen Sportschulen auf den Sport zu spezialisieren. Deshalb verzichten wir auf die Unterstützung dieser drei Lektionen bis hinauf in die Sekundarstufe II.
Dass wir von der SVP-Fraktion die Bundeshoheit für die drei Lektionen bis in die Sekundarstufe I unterstützen, ist nicht selbstverständlich, weil wir ja grundsätzlich die kantonale Hoheit im Schulwesen hochhalten. Aber hier machen wir eine Ausnahme, weil die Gefahr gross ist, dass einzelne Kantone den Turnunterricht abbauen und unter die drei Lektionen gehen, wenn wir das den Kantonen überlassen. Deshalb ist es wohl sinnvoll, und das wird auch von der Turn- und Sportlehrerseite unterstützt, dass wir bis zur Sekundarstufe I schweizweit drei Lektionen vorschreiben. Ab Sekundarstufe II wünschen wir natürlich immer noch drei Lektionen, aber wir lassen den Kantonen diese Möglichkeit offen.
Im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 12 Absätze 2, 3 und 3bis überall die Mehrheit zu unterstützen.

Steiert Jean-François (S, FR): Im Namen der Minderheit Steiert und einer sehr kleinen Minderheit der SP-Fraktion möchte ich folgende Punkte erwähnen: Es gibt verschiedene Ansichten zur notwendigen Verankerung der Kompetenz zur Festlegung der Mindestanzahl Sportstunden beim Bund. Um diese Frage geht es beim Antrag der Minderheit Malama. Wenn aber diese Kompetenz dem Bund gegeben wird, dann sollten wir uns darauf beschränken, im Gesetz Grundsätze festzulegen und nicht die Farbe der Bleistifte, die Farbe der Turnschuhe oder andere Details. Selbstverständlich geht es bei der Anzahl der Stunden um etwas mehr als um die Farbe der Bleistifte. Trotzdem sind wir der Meinung, dass diese Kompetenz, diese Verantwortlichkeit dem Baspo überlassen werden muss beziehungsweise dem Bundesrat, der dies auf dem Verordnungsweg festlegen kann.
Wir haben die unangenehme Gewohnheit - Vertreterinnen und Vertreter aller Sensibilitäten hier im Rat heben dies regelmässig hervor -, in unseren Gesetzen zu viele Details regeln zu wollen. Wir haben heute in Stadt und Land Schulen, die in einer Woche zwei, in einer anderen Woche vier Stunden Sportunterricht erteilen; sie haben im Schnitt drei Stunden Sportunterricht in der Woche. Sie erfüllen die detaillierte Gesetzesbestimmung, wie sie heute als Antrag vorliegt, nicht. Es ist absurd, einer Schule zu verbieten, ihren Sportunterricht so zu gestalten, dass sie einmal zwei, einmal vier Stunden hat, und sie zu zwingen, jede Woche drei Stunden zu haben. Wir brauchen keine so detaillierte Gesetzesnorm.
Ich empfehle Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit Steiert zu unterstützen.

Noser Ruedi (RL, ZH): Ich bin auch sportverrückt und komme zu einem ganz anderen Schluss. Ich möchte Ihnen erklären, warum ein anderer Schluss hier vielleicht besser, weiser wäre, auch wenn es schwierig sein wird, dafür hier im Rat eine Mehrheit zu gewinnen.
Die Mehrheit will stur drei Sportstunden festlegen. Jetzt wäre es einmal wichtig, dass wir alle wissen, wovon wir sprechen. Wir sprechen von Stunden im Lehrplan. Viele hier drin wissen vermutlich, dass die einzelnen Kantone eine ganz unterschiedliche Anzahl von Schulstunden haben. Es gibt Kantone, die 800 Lektionen im Jahr haben; es gibt Kantone, die 1200 Lektionen im Jahr haben. Bitte schauen Sie das einmal an; es sind in bestimmten Kantonen 50 Prozent mehr Lektionen als in anderen Kantonen. Allen diesen Kantonen wollen wir die gleiche Anzahl Sportstunden vorschreiben. Das ist einmal die erste Bemerkung. Man muss das genau anschauen.
Die zweite Bemerkung: Wir haben heute ja nicht mehr nur die Lektionentafel, sondern wir haben neben der Lektionentafel die sogenannten Blockstunden oder Tagesstrukturen oder was auch immer. Es kommt doch darauf an, ob Sie in einer Tagesstruktur oder in einer Blockstruktur einfach Aufgaben machen oder ob Sie diese Zeit z. B. dem lokalen Leichtathletikverein zur Verfügung stellen, damit dieser die Kinder abholen und mit ihnen Sport machen kann. Wenn das Zweite stattfindet, dann zählt es gemäss dieser Gesetzgebung nicht. Das schreiben Sie fest; Sie schreiben ein Detail fest, das dazu führen kann, dass es in der Schule unter Umständen sogar weniger Sport gibt als heute.
Ich möchte Ihnen das noch ganz persönlich aufgrund meiner eigenen Erfahrung sagen. Der eine oder andere von Ihnen weiss ja, dass ich jetzt ein Jahr in Genf gelebt habe. In Genf haben meine Kinder Sportarten kennengelernt, die sie in meiner Wohngemeinde im Kanton Zürich nicht kennengelernt haben. Die Tagesstrukturen sind so aufgebaut, dass die Sportvereine und die Schule viel enger zusammenarbeiten als in meiner Gemeinde. Warum sage ich "meine Gemeinde"? Weil der Kanton Zürich zwar drei Lektionen vorschreibt, die Gemeinde aber individuell regeln kann, wie sie mit den Sportverbänden zusammenarbeitet. Das heisst, dass Sie mit der Annahme des Mehrheitsantrages eine solche Zusammenarbeit in Zukunft verhindern. Das kann nicht der Zweck eines Gesetzes sein!
Der Entwurf des Bundesrates, wie er hier steht, berücksichtigt genau das. Es steht darin wortwörtlich, dass die qualitativen Grundsätze für alles angeschaut werden.
Ich möchte noch auf etwas Weiteres hinweisen. Wenn die Kinder einfach zwölf Wochen Schulferien haben und während diesen zwölf Wochen Schulferien nichts läuft, ist das etwas anderes, als wenn sie zwölf Wochen Schulferien haben und während diesen Schulferien Skilager und Bewegungsprogramme in den Gemeinden abgehalten werden, wie das auch in Kantonen der Fall ist, die diese Vorschrift von drei Stunden nicht erfüllen. Damit leisten sie auf eine andere Art auch sehr viel für die Bewegung. Also bitte, bürden Sie die Forderung nach Bewegung nicht nur der Schule auf, sondern bürden Sie sie dem Gesamtkonzept auf, nämlich Gemeinden, Vereinen und Schule, und folgen Sie dem Entwurf des Bundesrates. Sie tun damit am meisten für die Bewegung der Kinder.

Riklin Kathy (CEg, ZH): Die CVP/EVP/glp-Fraktion hat sich bereits beim Eintreten positiv zum Schulsport geäussert. Wichtig ist uns, dass die Jugendlichen in der Volksschule bis zur Stufe Sek I drei Lektionen Sportunterricht pro Woche haben. Sicher ist es positiv, wenn sie daneben auch noch in Vereinen und in Schulsportwochen aktiv sind. Aber drei Wochenstunden Sport scheinen uns sehr wichtig zu sein. Das soll allen Kindern angeboten werden, und es soll auch kontrolliert werden, dass es wirklich durchgeführt wird.
In diesem Sinn unterstützen wir die Mehrheitsanträge. Wir haben für die EDK einen Kompromiss gefunden, die nämlich um ihre Kompetenzen fürchtete und auf ihrem Projekt Harmos beharrte, das wir selbstverständlich voll und ganz unterstützen. Aber mit dieser Lösung, die wir gefunden haben, bleibt die Kirche im Dorf, und die EDK kann ihre Aufgabe für die Schulen nach wie vor an erster Stelle erfüllen, aber der Bund erhält Kompetenzen, den Schulsport ebenfalls zu kontrollieren und zu fördern.
In diesem Sinn wird die CVP/EVP/glp-Fraktion in allen drei Abstimmungen die Mehrheit unterstützen.

Maurer Ueli, Bundesrat: Bei Artikel 12 Absatz 1 sind wir mit Ihrer Kommission einverstanden. Das sind wir zu übernehmen bereit.

AB 2010 N 1258 / BO 2010 N 1258

Zu den Minderheiten: Die Pflichtstunden für den Sport in der Schule waren der hauptsächliche Diskussionspunkt sowohl in Ihrer Kommission wie auch in der Vernehmlassung. Die Frage stellt sich, ob der Bund überhaupt die verfassungsmässige Kompetenz hat, Mindeststundenzahlen festzulegen. Das war einer der Punkte, über die wir in der Vernehmlassung diskutierten. Es ist festzuhalten, dass Sport das einzige Schulfach ist, das in der Bundesverfassung explizit erwähnt wird. Die Frage ist: Wie weit geht die verfassungsmässige Kompetenz? Wir haben dazu von Herrn Professor Biaggini von der Universität Zürich ein Gutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass die Kompetenz, Mindeststundenzahlen für die Kantone festzulegen, vorhanden ist. So gesehen sind die Minderheitsanträge rechtlich zulässig; Sie haben eine rechtliche Kompetenz.
Sie haben es gemerkt, und es wurde auch erwähnt: Wir legten in der Vernehmlassungsvorlage ursprünglich eine Variante vor, in der den Kantonen eine Mindeststundenzahl vorgeschrieben wurde; dies aus den Überlegungen heraus, die auch hier zum Tragen kamen, wonach Sport etwas Wichtiges sei und Sport in der Schule von Bedeutung sei. Wer sich als junger Mensch schon bewegt und Freude an der Bewegung und am Sport hat, wird sich auch als Erwachsener eher bewegen. Daher ist Schulsport wichtig; dort kann die Freude am Sport geweckt werden. Das hängt auch mit der Qualität des Unterrichts zusammen. All das waren Überlegungen, die uns dazu geführt haben, den Kantonen in der ursprünglichen Vorlage eine Mindeststundenzahl vorzuschreiben. In dieser Vorlage sehen Sie das nun nicht mehr. Wir haben inzwischen mit der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz entsprechende Gespräche geführt. Diese bzw. die Kantone sind der Meinung, dass der Bund grundsätzlich nicht in die Schulhoheit einzugreifen habe, indem er Mindeststundenzahlen festlege. Der Bundesrat hat die Ausgangslage noch einmal diskutiert und ist zum Schluss gelangt, diese Kompetenz den Kantonen zu überlassen, wie es hier aufgeführt ist.
Es ist eine Güterabwägung, die Sie vorzunehmen haben: Einerseits geht es um den föderalistischen Staatsaufbau, der den Kantonen die Schulhoheit zuspricht und ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Schulprogramm selber zu gestalten - der Föderalismus ist also das eine Gut, wenn Sie so wollen -, andererseits sind da die Sportlerherzen, die im Interesse des Sports und der Gesundheit die Kantone verpflichten möchten. Hier ist die Güterabwägung vorzunehmen. Der Bundesrat gewichtet die föderalistischen Aspekte höher und empfiehlt Ihnen daher, der Lösung des Bundesrates zu folgen und die Mehrheitsanträge zu den Absätzen 3 und 3bis abzulehnen. Bei dieser Güterabwägung haben Sie heute zu entscheiden zwischen Föderalismus und Sport, das ist eigentlich kurz zusammengefasst die Frage.
Ich empfehle Ihnen im Namen des Bundesrates, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen und damit diese Kompetenz den Kantonen zu überlassen.

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Herr Bundesrat Maurer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Kompetenzstreit, den die EDK vom Zaun gebrochen hat, dass die Frage, ob der Bund in dieser Materie überhaupt legiferieren könne, keine wirkliche Frage ist. Es gibt ein sehr überzeugendes Rechtsgutachten von Professor Giovanni Biaggini, und es gibt dann auch ein Rechtsgutachten der EDK; dieses ist allerdings ein bisschen weniger überzeugend. Es ist klar, dass der Bund diese Kompetenz hat. Der Bund hatte auch bis heute schon die Kompetenz, Menge und Qualität des Sportunterrichts an Volks- und Mittelschulen zu legiferieren. Er hat dies bis jetzt in einer Verordnung getan. Man muss auch festhalten, dass ein Teil der Kantone die drei Stunden Sportobligatorium bis heute nicht richtig durchgesetzt hat. Nach Ansicht der klaren Mehrheit der Kommission wäre es falsch, die Kantone hier aus ihrer Verantwortung zu entlassen.
Inhaltlich ist es für uns klar: Der Schulsport ist ein entscheidendes Element der Sportförderung, und wenn Herr Noser hier zumindest ansatzweise einen Gegensatz zwischen dem Schulsport und dem Vereinssport zu konstruieren versucht hat, dann ist das falsch. Unseres Erachtens ergänzen sich diese beiden. Wenn ein guter Schulsport stattfindet, so wird dies den Breitensport, den Vereinssport befördern.
Die wichtigste Frage, die die Kommission zu entscheiden hatte, hat sie entschieden. Sie hat gesagt: "Der Bund legt nach Anhörung der Kantone" - hier gibt es eine Mitwirkung - "die Mindestlektionenzahl und qualitative Grundsätze für den Sportunterricht an Volks- und Mittelschulen fest." Das ist der wirklich wichtige Punkt. Wir haben dies auch gemacht, weil wir wissen: Wenn wir dies nicht tun und es den Kantonen anheimstellen würden, wie sie den Sportunterricht in Qualität und Quantität organisieren wollen, dann wäre jedes Mal, wenn es zu Sparmassnahmen kommt, der Sport als Erstes davon betroffen - übrigens zusammen mit der Musik. Das wollen wir nicht. Wir wollen schweizweit drei Stunden obligatorischen Sportunterricht. Wir wollen, dass der Bund dies festlegt, und so haben wir entschieden.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. So werden mindestens bis zur Stufe Sekundarschule I mindestens drei Lektionen Sportunterricht obligatorisch. Der Bund muss eine verbindliche Kompetenz haben. Dieses sportpolitische Zeichen ist wichtig und richtig, und es muss hier und heute deutlich erfolgen.

Fiala Doris (RL, ZH), pour la commission: Vous savez, on peut toujours se cacher derrière le fédéralisme, on peut toujours dire qu'on laisse la liberté aux cantons.
Au nom de la majorité de la commission, j'aimerais quand même vous sensibiliser à la prévention. On parle constamment de la prévention, mais, quand il s'agit vraiment de réagir, on n'a peut-être pas le courage de prendre les décisions qui s'imposent. J'aimerais vous sensibiliser avec des chiffres qui concernent les Etats-Unis. Savez-vous que les Etats-Unis font face à des frais à cause de l'obésité, à cause de l'adiposité qui est une maladie grave, qui s'élèvent, tenez-vous bien, à 1180 milliards de dollars par année? Si vous parlez avec le professeur Gutzwiller, il vous dira que, actuellement dans notre pays, l'obésité entraîne des coûts plus élevés que toutes les autres maladies.
J'aimerais rappeler ce que je viens de dire dans mon discours introductif: il faut savoir que dans notre pays, d'ici 2012, on aura 35 pour cent d'enfants qui seront obèses. Pensez donc aux maladies cardiaques, au diabète, etc.! Pour une fois, je vous prie vraiment de penser à la prévention - on pourrait dire en anglais "Think out of the box" -, et non pas au fédéralisme.

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4348)
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 53 Stimmen

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4349)
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 39 Stimmen

Abs. 3bis - Al. 3bis

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4350)
Für den Antrag der Mehrheit ... 131 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 30 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

AB 2010 N 1259 / BO 2010 N 1259

Art. 12a
Antrag der Minderheit
(Riklin Kathy, Fehr Mario, Galladé, Gilli, Graf Maya, Häberli-Koller, Moser, Neirynck, Prelicz-Huber, Simoneschi-Cortesi)
Der Bund kann die sportwissenschaftliche Forschung unterstützen.

Art. 12a
Proposition de la minorité
(Riklin Kathy, Fehr Mario, Galladé, Gilli, Graf Maya, Häberli-Koller, Moser, Neirynck, Prelicz-Huber, Simoneschi-Cortesi)
La Confédération peut soutenir la recherche dans le domaine des sciences sportives.

Riklin Kathy (CEg, ZH): Wir behandeln nun das 3. Kapitel, welches den Titel "Bildung und Forschung" trägt. In den Artikeln 12 bis 14 kommt das Wort "Forschung" aber gar nicht mehr vor, ausser im Zusammenhang mit dem Hochschulinstitut in Magglingen. Im alten Gesetz wurde die Forschung ganz explizit erwähnt. Wir haben die Forschung im Zweckartikel, Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b, erwähnt, und das Wort "Forschung" kommt eben auch in der Überschrift dieses Kapitels, "Bildung und Forschung", vor.
Gerade im Bereich der Sportforschung sind sehr grosse Leistungen erbracht worden, auch von Universitäten, zum Beispiel von der Universität Bern, die ein eigenes Institut für Sportwissenschaft führt. Im alten Gesetz war die Forschung explizit erwähnt. Daher möchte ich Sie bitten, diese Möglichkeit wieder zu schaffen und im Gesetz eine Bestimmung einzufügen, wonach die sportwissenschaftliche Forschung gefördert wird. Die zuständige Direktion hat das Problem erkannt und mir vorgeschlagen, neu einen Artikel 12a einzufügen, der so lautet, wie Sie ihn auf der Fahne finden: "Der Bund kann die sportwissenschaftliche Forschung unterstützen." Damit ist klar ausgesagt, dass es einerseits nicht nur um die Forschung beim Bund geht und dass andererseits eigene Forschung im Rahmen der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen geschieht.
Ich denke, die Begründung, dass alle Forschung im Forschungsgesetz gefördert werde, ist nicht stichhaltig. Zudem ist das neue Forschungs- und Innovationsgesetz erst in der Vernehmlassung. Das Wort "Sportförderung" kommt dort überhaupt nicht vor, und die Ressortforschung wird nur allgemein geregelt. Wer das Sportförderungsgesetz anschaut, kann fälschlicherweise meinen, der Bund fördere nur die Forschung an der Eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen. Daher braucht es diesen ergänzenden Artikel im Gesetz.
Ich bitte Sie mit einer grossen Mehrheit der WBK um Unterstützung dieses zusätzlichen Artikels.

Galladé Chantal (S, ZH): Die SP-Fraktion unterstützt diesen Minderheitsantrag und damit die Forschung im Bereich Sport. Die Sportforschung erbringt grosse Leistungen - das wissen wir -, und es geht dabei, wie Frau Riklin bereits gesagt hat, nicht nur um die Forschung an der Eidgenössischen Hochschule für Sport, sondern auch um die Forschung an anderen schweizerischen Hochschulen.
Ich bitte Sie, der grossen Minderheit der WBK zu folgen und hier etwas für die Sportforschung zu tun. Wenn diese weiter unten nochmals verankert wird, handeln Sie bitte nach dem Motto: Doppelt gemoppelt hält es besser!

Gadient Brigitta M. (BD, GR): Die BDP-Fraktion wird hier die Kommissionsminderheit unterstützen.
Wir können es zwar durchaus nachvollziehen, wenn gesagt wird, die Bestimmung habe heute keine zusätzliche Wirkung, da der Auftrag bereits auf geltendem Recht basiere. Nichtsdestotrotz sind wir der Auffassung, dass es Sinn macht, die Sportforschung hier explizit zu erwähnen. Einerseits war dies im alten Gesetz auch so, sodass also eine Streichung mindestens Fragen aufwerfen würde. Andererseits ist auch offen, was bei der Revision des Forschungsgesetzes mit dem Sportbereich geschehen wird. Es ist deshalb wichtig, dieses Anliegen hier zusätzlich festzuhalten. Es kann nicht schaden, sondern höchstens nützen, wenn wir die sportwissenschaftliche Forschung hier ausdrücklich erwähnen.
Wir bitten Sie, in diesem Sinne der Kommissionsminderheit zuzustimmen.

Noser Ruedi (RL, ZH): Eigentlich wollten wir von der Mehrheit zugunsten der Ratseffizienz hierzu nicht sprechen. Aber nachdem jetzt alle von der Minderheit gesprochen haben und Kathy Riklin noch den rhetorischen Salto fertiggebracht hat zu sagen, wir sollen mit der grossen Mehrheit der WBK die Minderheit unterstützen, muss ich doch kurz das Wort ergreifen.
Es geht hier bei Artikel 12a nicht um viel. Es geht einfach darum, dass wir beschlossen haben, ein Forschungsgesetz zu formulieren und deswegen die Forschung aus allen Spezialgesetzen herauszunehmen. Das betrifft die Spezialgesetze zur Landwirtschaft, zur Energie, zum Landschaftsschutz; das betrifft alle Spezialgesetze, nicht nur dieses Sportförderungsgesetz. Die Idee ist, dass wir ein zentrales Forschungsgesetz haben, in dem die gesamte Forschung, die im Auftrag des Bundes betrieben wird, geregelt ist.
Jetzt hat Frau Riklin vielleicht Recht, dass es dort noch nicht ideal geregelt ist; aber das kann man dann noch ohne Weiteres ändern, wenn man vorhat, alle Punkte detailliert aufzuführen. Im Moment ist es so geregelt, und wenn Sie jetzt hier eine Ausnahme machen, dann müssen Sie in Zukunft Ausnahmen in 52 Fällen machen, weil es meines Wissens 52 Spezialgesetze gibt, in denen die jeweilige Forschung geregelt ist. Es geht hier nur um diesen Punkt und nicht gegen oder für die Sportforschung.

Le président (Germanier Jean-René, premier vice-président): Le groupe UDC rejette la proposition de la minorité.

Maurer Ueli, Bundesrat: Wir beantragen Ihnen ebenfalls, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Er ist unserer Meinung nach nicht nötig. Wie bereits ausgeführt wurde, sollen alle Forschungsaufgaben im zentralen Forschungsgesetz zusammengefasst werden. Damit ist dort alles zentral geregelt, und es ist ja auch die Absicht jenes Gesetzes, eine zentrale Regelung zu setzen und dafür auf Spezialregelungen in einzelnen Gesetzen zu verzichten. So gesehen ist das Anliegen von Frau Riklin aus unserer Sicht im Forschungsgesetz geregelt - Sie haben es noch nicht beschlossen, aber ich gehe nicht davon aus, dass der Sport dort dann untergehen wird, weil es dort um eine Zusammenfassung geht und die Forschung im Sportbereich grundsätzlich anerkannt ist.
Es geht meiner Meinung nach hier eher um die Frage, wo und wie dieser Bereich gesetzlich geregelt werden soll, und nicht um das Grundanliegen. Das ist unbestritten. Im Hinblick auf die Zusammenfassung aller Forschungstätigkeiten in einem Gesetz empfehle ich Ihnen, hier auf die Spezialnorm zu verzichten und das Thema dann im Forschungsgesetz zu verankern.
Ich bitte Sie um Ablehnung des Antrages der Minderheit Riklin.

Fiala Doris (RL, ZH), pour la commission: Je peux me permettre d'être brève, car ce qui concerne la recherche est réglé dans la loi sur la recherche et ce qui concerne la formation professionnelle est réglé dans la loi sur la formation professionnelle. Par conséquent, je vous prie de rejeter la proposition de la minorité.
En revanche, j'aimerais quand même vous citer en français cet article qui règle clairement la question - je ne comprends donc pas la raison de la confusion: "La Confédération peut soutenir, en collaboration avec les cantons, la formation et la formation continue des enseignants donnant les cours d'éducation physique." (art. 13 al. 1) A la limite, on pourrait proposer à la Commission de rédaction de revoir éventuellement le titre.
Pour la majorité de la commission, cette question est clairement réglée par l'article 13 alinéa 1, et je vous prie donc de

AB 2010 N 1260 / BO 2010 N 1260
rejeter la proposition de la minorité visant à introduire un article 12a.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4351)
Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen
Dagegen ... 70 Stimmen

Art. 13
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Landolt
Abs. 2
Der Bund legt in Zusammenarbeit mit den Kantonen den Mindestumfang der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, die Sportunterricht erteilen, und qualitative Anforderungen an deren Ausbildung fest.

Art. 13
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Landolt
Al. 2
En collaboration avec les cantons, elle fixe le nombre minimal d'heures de formation des enseignants et définit les normes de qualité applicables.

Landolt Martin (BD, GL): Wir haben im Rahmen der Beratung dieses Sportförderungsgesetzes schon sehr viel darüber gesprochen, dass mehr Sport und mehr Bewegung in der Schule wichtig sind. Das hat aber zur Folge, dass wir auch darüber sprechen müssen, wie nun die Qualität bei der Ausgestaltung sichergestellt werden kann. Hier bestehen Probleme. Ich möchte den Lehrerinnen und Lehrern in der ganzen Schweiz nicht unterstellen, dass es hier ein flächendeckendes Qualitätsproblem gebe, aber es kommt doch häufiger als nur in Einzelfällen vor, dass Lehrerinnen und Lehrer Mühe haben, eine Turnstunde zu gestalten, dass Lehrerinnen und Lehrer zum Teil nicht einmal mehr in Sportkleidung in der Turnhalle erscheinen und die Anforderungen nicht erfüllen, die man an einen durchschnittlichen Jugendriegeleiter stellen würde. Überraschenderweise handelt es sich dabei aber auch um junge Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Ausbildung noch vor nicht sehr langer Zeit abgeschlossen haben. Es besteht also klar ein Bedarf bei der Ausbildung, was in diesem Gesetz und in diesem Artikel ja grundsätzlich zum Ausdruck kommt.
Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob der Bund oder der einzelne Kanton die entsprechenden Anforderungen definieren soll. Mein Antrag will im Unterschied zur Kommission hier eine einheitliche Lösung durch den Bund und nicht 26 individuelle Lösungen, die eine heterogene Landschaft generieren würden. Ich denke, dass es durchaus einfacher und effizienter ist, wenn wir eine Lösung haben, die der Bund macht, und die Arbeit nicht an 26 Kantone übertragen. Ich glaube auch nicht, dass wir mit dieser Kompetenzverlagerung den Kantonen etwas wegnehmen würden und dass wir hier eine Grundsatzdebatte über den Föderalismus vom Zaune brechen müssen. Im Gegenteil: Ich bin davon überzeugt, dass die Kantone dies schätzen und wohl eher als willkommene Dienstleistung durch den Bund verstehen würden, denn es gibt doch gerade in diesem Bereich wirklich wenige kantonsspezifische Eigenheiten, die zu berücksichtigen sind.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Antrag zu unterstützen.

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Die Grünen werden diesen Antrag unterstützen. Er ist sinnvoll, will er doch national einheitliche Mindestanforderungen an die Ausbildung von Sport- und Bewegungslehrerinnen und -lehrern. Selbstverständlich sollen die Mindestanforderungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen festgelegt werden, aber es macht keinen Sinn, in jedem Kanton andere Mindestanforderungen an die Ausbildung von Sportlehrerinnen und -lehrern festzulegen. Die Anforderungen an den Sportunterricht sind die gleichen, ob jemand nun aus dem Tessin, aus Zürich oder aus Genf kommt. Die Kulturen sind unterschiedlich, aber der menschliche Organismus ist doch immer derselbe, und damit sind auch die Sport- und Bewegungsbedürfnisse in den verschiedenen Kantonen in etwa dieselben. Es macht also, wie unser Kollege vorhin ausgeführt hat, wirklich keinen Sinn, 26 unterschiedliche Konzepte für Mindestanforderungen zu kreieren.
Ich betone noch einmal: Es geht nicht um die Detailausgestaltung, es geht um Mindestanforderungen an die Ausbildung. Ich bitte Sie deshalb, Ja zum Antrag Landolt zu sagen.

Aubert Josiane (S, VD): Le groupe socialiste soutiendra la proposition Landolt. En effet, si nous voulons assurer à nos enfants des enseignants professionnellement bien formés également pour la tâche importante de l'enseignement de l'éducation physique, il est indispensable que leur formation soit suffisante dans ce domaine. Laisser à la Confédération le soin de fixer le nombre minimal d'heures de formation requis ainsi que les normes qualitatives minimales permettra d'assurer la qualité de la formation de ces enseignants et clarifiera, face aux HEP d'une part et aux cantons d'autre part, les exigences minimales pour le bien de l'enseignement de l'éducation physique de notre jeunesse.
Je vous invite à soutenir cette proposition.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, die Anträge Landolt abzulehnen, sowohl den Antrag zu Artikel 13 wie auch den Antrag zu Artikel 15. Die Gründe für die Ablehnung dieser beiden Anträge sind eigentlich dieselben: Wir wollen in diesem Sportförderungs- und Bewegungsförderungsgesetz nicht Kompetenzen verschieben. Die Kompetenzen, auch jene für die Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern, sind ganz klar bei den Kantonen angesiedelt. Es kann also nicht angehen, dass der Bund hier jetzt wieder eine Rolle übernimmt und dann diese Ausbildungen wieder koordinieren muss. Das gibt Doppelspurigkeiten und wird den Bund wieder Geld kosten. Der Bundesrat hat vorhin ausgeführt, es sei unfair, in einem Gesetz neue Aufgaben hinzuzufügen, wenn dann auf der anderen Seite das Geld nicht kommt.
Der Titel des Gesetzes lautet ja "Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung". Es geht also im Prinzipiellen darum, dass die Leute sich bewegen, und nicht um Ausbildung. Bei Artikel 1 haben wir zweimal der Minderheit Schenk die Zustimmung gegeben. Was bedeutet das? Die Mehrheit dieses Rates hat bei Artikel 1 soeben beschlossen, dass wir hier bei einem Sportförderungs- und Bewegungsförderungsgesetz bleiben und weder ein Umweltgesetz noch ein Gleichstellungsgesetz machen wollen. Wenn wir jetzt hier den Anträgen Landolt zustimmen, weiten wir dieses Gesetz gar zu einem Ausbildungsgesetz aus, und das verletzt sowohl die Einheit der Materie wie auch die Grundsätze, die wir uns selber gegeben haben. Daher bitte ich Sie: Lassen wir die Ausbildungsfrage bei den Kantonen bzw. in den anderen Gesetzgebungen, und integrieren wir hier nicht wieder neue Aufgaben in ein Gesetz, in dem sie keinen Platz haben.
Kurz noch einmal: Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Anträge Landolt zu den Artikeln 13 und 15 aus diesen Gründen ab.

Le président (Germanier Jean-René, premier vice-président): Le groupe UDC rejette la proposition Landolt.

Maurer Ueli, Bundesrat: Ich empfehle Ihnen, diesen Antrag abzulehnen. Es geht hier eigentlich um den Grundsatz, den wir schon beim vorherigen Artikel angesprochen haben, nämlich um den Föderalismus. Die Kantone haben jetzt die Kompetenz, Mindestumfang und qualitative Anforderungen festzulegen. In der Praxis ist es eigentlich so, wie sich Herr Landolt das wünscht: Die Zusammenarbeit funktioniert, man spricht sich ab, man legt Mindestumfang und qualitative

AB 2010 N 1261 / BO 2010 N 1261
Anforderungen fest und kommt damit aus unserer Sicht zu guten Lösungen. So gesehen kann man die bisherige Lösung weiterführen und die Kompetenz grundsätzlich bei den Kantonen belassen. Bei der Zusammenarbeit haben wir die nötigen Einflussmöglichkeiten; das funktioniert eigentlich. So gesehen ist eine solche Änderung nicht nötig.
Es wäre zwar konsequent, wenn Sie, wie bei Artikel 12, auch hier die Kompetenz verschieben würden, aber ich muss auch hier auf den Föderalismus hinweisen, auf den Ausgleich zwischen Bund und Kantonen. Es ist nicht angezeigt, in einem Gesetz die Kompetenzen zu verschieben, wenn es nicht nötig ist, in einem Bereich, in dem die Zusammenarbeit eigentlich funktioniert.
Ich bitte Sie also, den Antrag Landolt abzulehnen.

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Der Kommission lag dieser Antrag nicht vor, ich kann deshalb keine erhärteten Erkenntnisse aus der Kommission weitergeben, ich glaube aber, dass ich ausgehend vom Sinn und Geist der Kommissionsarbeit etwas sagen kann.
Sie haben vorhin entschieden, dass Sie dem Bund eine sportpolitische Kompetenz geben wollen. Sie haben das sehr deutlich entschieden. Sie haben zudem gesagt, Sie wollten nicht nur Quantität, sondern auch Qualität des Unterrichts festlegen. Sie haben sogar gesagt, Sie wollten auf der Sekundarstufe I drei Stunden obligatorischen Sportunterricht. Ich glaube, der Sportminister hat es angetönt: Wenn Sie das von der verfassungsrechtlichen Aufteilung her konsequent zu Ende denken, erkennen Sie, dass Herr Wasserfallen für die Freisinnig-Liberalen, für seine Position richtig argumentiert hat: Wenn man diese Sportkompetenz nicht will, dann will man hier auch keine Ausbildungskompetenz. E contrario, wie mein Lateinlehrer gesagt hätte, gilt: Wenn man dem Bund die Sportkompetenz gibt, kann man durchaus mit Herrn Landolt zum Schluss kommen, dass man dann auch minimale Ausbildungsstandards regeln sollte.
Mein Vorschlag zur Güte: Stimmen Sie diesem Antrag hier und heute zu, und überlassen Sie es dem Ständerat, das noch vertieft zu prüfen. Ich glaube ohnehin, dass der Ständerat gerade zu diesen Fragen, wer die sportpolitische Kompetenz haben soll, noch eine Föderalismusdebatte führen wird. Ich glaube, man muss das gesamtheitlich betrachten. Von daher glaube ich, dass Herr Landolt einen Beitrag geliefert hat, den wir hier und heute unterstützen können.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4353)
Für den Antrag der Kommission ... 81 Stimmen
Für den Antrag Landolt ... 72 Stimmen

Art. 14
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 15
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Landolt
Abs. 4
Er regelt die Anforderungen an den Betrieb einer Sportschule sowie die Kriterien zur Verwendung der Bezeichnung "Sportschule".

Art. 15
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Landolt
Al. 4
Elle fixe les exigences applicables à l'exploitation d'une école de sport ainsi que les conditions d'utilisation de l'appellation "école de sport".

Landolt Martin (BD, GL): Obschon mir Kollege Wasserfallen die Ablehnung des Antrages angedroht hat, bevor er meine Argumente gehört hat, möchte ich diese doch noch ein bisschen ausführen. Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Schulrat der Sportschule Glarnerland, einer Sportschule, die mit dem Label "Swiss Olympic Partner School" zertifiziert ist. Es ist mir ein Anliegen, dass wir in das Sportförderungsgesetz eine zusätzliche Bestimmung bezüglich der Sportschulen aufnehmen, die eine sehr wichtige Rolle im Bereich der Nachwuchsförderung spielen.
In den letzten Jahren sind verschiedene Arten von Sportschulen entstanden, was grundsätzlich erfreulich ist. Es handelt sich dabei einerseits um Sportschulen, die mit regionalen Leistungszentren zusammenarbeiten und von Swiss Olympic nach klaren und strengen Kriterien zertifiziert werden. Es handelt sich andererseits aber auch um "Sportschulen", die lediglich eine zusätzliche Turnstunde anbieten, was zwar sympathisch ist, aber nun wirklich nicht dem Vergleich mit einer von Swiss Olympic zertifizierten Schule standhält. Das hat nun zur Folge, dass über die letzten Jahre eine heterogene und nicht sehr überschaubare Schullandschaft rund um den Begriff "Sportschule" entstanden ist. Dies erschwert namentlich den Kantonen die Zusammenarbeit und interkantonale Regelungen im Bereich von Schulgeldern. Aber auch für die Eltern wird es zunehmend schwierig und unübersichtlich, für ihre Kinder eine Sportschule zu eruieren, welche die Standards einer zertifizierten Sportschule erfüllt.
Um hier Klarheit für alle Beteiligten - die Schulen selber, die Kantone, die Behörden, aber auch die Eltern - zu schaffen, beantrage ich, dass der Begriff "Sportschule" und dessen Parameter durch den Bund definiert werden.

Füglistaller Lieni (V, AG): Lieber Kollege Landolt, ich denke, Sie greifen da wiederum in die Hoheit der Kantone ein. Wissen Sie, dass bereits ein Konkordat, eine interkantonale Vereinbarung, besteht? Darin ist sogar Ihre Sportschule samt Label erwähnt.

Landolt Martin (BD, GL): Das wusste ich nicht, ich höre das zum ersten Mal. Aber als Schulrat einer Sportschule müsste ich das eigentlich wissen. Danke.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Ich kann Ihnen mitteilen, dass die FDP-Liberale Fraktion den Antrag Landolt ablehnt.

Schenk Simon (V, BE): Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag Landolt abzulehnen.
Eigentlich dachte ich, Herr Landolt sei ein unzufriedener Schuldirektor, der das Swiss-Olympic-Label nicht erhalten habe und deshalb hier dafür kämpfe, es zu bekommen. Das trifft aber nicht zu, und umso weniger Verständnis habe ich für seinen Antrag. Grundsätzlich ist das ja alles geregelt. Swiss Olympic hat ganz klare Richtlinien für die Sportschulen. Ich weiss das relativ gut, weil ich einerseits viele Jahre im Exekutivrat von Swiss Olympic dabei war und andererseits mit meinem Verein mit einer Schule zusammenarbeite. Ich denke, wir müssen hier nicht eine Parallelorganisation aufziehen. Das Anliegen ist aus meiner Sicht erfüllt. Wer die Anforderungen von Swiss Olympic erfüllt, hat den Namen Sportschule, und wenn jemand zusätzlich noch Turnlektionen anbieten will, ist das natürlich erfreulich, aber es genügt nicht, um sich als Sportschule zu bezeichnen.
Im Sinne der Vermeidung von Doppelfunktionen und Doppelbezeichnungen bitte ich Sie also, den Antrag Landolt abzulehnen.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Im Gegensatz zu meinem Vorredner, aber eigentlich mit fast derselben

AB 2010 N 1262 / BO 2010 N 1262
Argumentation möchte ich Sie bitten, den Antrag Landolt zu unterstützen.
Es ist absolut sinnvoll, dass der Begriff "Sportschule" sowohl auf der privatrechtlichen als auch auf der staatlichen Ebene geregelt wird. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat dafür nicht einfach irgendeine Regelung vornehmen, sondern sich sicher mit Swiss Olympic absprechen wird, um die Kriterien festzulegen. Ich finde es wichtig, dass der Wildwuchs, der um den Begriff "Sportschule" herum entstanden ist, wirklich geregelt wird, dass die Abgrenzungen klar sind, dass es so eine Art Marke nicht nur bezüglich der Auszeichnung von Swiss Olympic gibt, sondern auch gestützt auf dieses Gesetz. Es wird den Eltern eine gewisse Sicherheit geben, wenn sie ihre Kinder in eine Sportschule schicken, dass dahinter auch etwas steckt und es sich eben nicht nur um eine vierte Turnstunde handelt, die irgendwo an einem Gymnasium angehängt wird. Auch für die Jugendlichen selbst ist das wichtig.
Zur Sicherheit von Eltern und Jugendlichen, die gefördert werden sollen und wollen, möchte ich Sie also bitten, diesen Begriff auch in diesem Gesetz zu regulieren, das - das wäre dann auch mein grosser Wunsch - selbstverständlich in Zusammenarbeit und Absprache mit Swiss Olympic.

Maurer Ueli, Bundesrat: Ich beantrage Ihnen, den Antrag Landolt abzulehnen.
Das Grundbedürfnis, dass Sport und Schule, insbesondere Leistungssport und Schule aufeinander abgestimmt werden, besteht tatsächlich. Das führt auch da und dort immer wieder zu Abspracheproblemen. Es geht im Wesentlichen um die Talentförderung. Grundsätzlich liegt die Handlungskompetenz aber auch hier im Rahmen unseres föderalistischen Systems bei den Kantonen und nicht beim Bund. Es wäre auch hier zu fragen, ob die verfassungsmässige Grundlage tatsächlich genügt, um hier zusätzliche Kompetenzen des Bundes zu begründen.
Wir sind aber auch der Meinung, dass sich die Kantone inzwischen entsprechend organisiert haben; Herr Füglistaller hat mit seiner Frage darauf hingewiesen. Für die Sekundarstufen I und II haben insgesamt 15 Kantone zusammen mit dem Fürstentum Liechtenstein die "Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte" abgeschlossen. Dieses Konkordat regelt grundsätzliche Anforderungen und hat auch ein entsprechendes Angebot, das funktioniert. Die Schulen, die sich im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung entsprechend ausstatten, werden durch Swiss Olympic, den Dachverband der Sportverbände, mit einem Label ausgezeichnet. Es gibt die Swiss Olympic Sport Schools und die Swiss Olympic Partner Schools; das ist so geregelt.
Wir meinen, dass hier Angebot und Nachfrage funktionieren. Eltern und Sportverbände, die besonders begabte Sportler und Sportlerinnen haben, suchen die Schule gezielt aus, regeln das mit der Schule, treffen entsprechende Vereinbarungen. Das funktioniert. Ich glaube persönlich nicht, dass ein Eingreifen des Bundes die Situation, die sich positiv entwickelt, verbessern würde.
Wiederum aus Gründen unseres föderalistischen Systems - die Schulhoheit liegt bei den Kantonen - bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Aus unserer Sicht funktioniert das bereits, was Herr Landolt eigentlich möchte. Die Kantone haben das geregelt, eine Bundeskompetenz ist hier nicht nötig. In Klammern würde sich hier auch die Frage stellen, ob die Verfassungskompetenz dazu tatsächlich genügt. Das müsste im Ständerat noch abgeklärt werden, falls Sie diesem Antrag trotzdem zustimmen sollten.

Fiala Doris (RL, ZH), pour la commission: La commission se prononce clairement contre l'étatisation du label et soutient donc en tous points le projet du Conseil fédéral.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4355)
Für den Antrag der Kommission ... 93 Stimmen
Für den Antrag Landolt ... 61 Stimmen

Art. 16
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... den Kosten beteiligen und ein Nachhaltigkeitskonzept vorliegt.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Kunz, Brönnimann, Büchel, Fiala, Freysinger, Füglistaller, Malama, Müri, Noser, Reimann Lukas, Schenk Simon, Triponez)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 16
Proposition de la majorité
Al. 1
... participent suffisamment aux frais et qu'il existe une stratégie de développement durable.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Kunz, Brönnimann, Büchel, Fiala, Freysinger, Füglistaller, Malama, Müri, Noser, Reimann Lukas, Schenk Simon, Triponez)
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Kunz Josef (V, LU): Ich bitte Sie, bei Artikel 16 Absatz 1 dem Bundesrat und der starken Minderheit zu folgen.
Der Antrag der Mehrheit, für jeden Sportanlass ein Nachhaltigkeitskonzept vorzulegen, ist unverhältnismässig und kaum durchführbar. Wie wollen Sie z. B. bei einem internationalen Tennis- oder Schachanlass ein Nachhaltigkeitskonzept vorlegen? Die Strukturen und Anlagen für Sportanlässe und Kongresse sind gegeben. Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Nachhaltigkeitskonzept korrekt ausgearbeitet und vorgelegt werden könnte. Eine unnötige Bürokratie und unnötiger Aufwand wären die Folgen für die Organisatoren. Sportanlässe können nicht mit Ausstellungen und Messen verglichen werden, bei denen zum Teil grosse bauliche Massnahmen getroffen werden müssen. Dort ein Nachhaltigkeitskonzept vorzuschreiben hat sicher seine Berechtigung. Dies aber für Sportanlässe und Kongresse zu verlangen ist überflüssig und führt zu einer unnötigen Bürokratie.
Sollte der Antrag der Mehrheit durchkommen, würden wir Sportanlässe gefährden, weil sie von Bundesbeiträgen ausgeschlossen würden. Das Ziel dieses Gesetzes soll es doch sein, für Sportanlässe schlanke Strukturen zu schaffen und diese dementsprechend zu unterstützen. Dies ist auch im Sinne der Sportverbände.
Stimmen Sie also dem Bundesrat und der starken Minderheit zu.

Gadient Brigitta M. (BD, GR): Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen, wonach Nachhaltigkeit immer Bestandteil der Voraussetzungen für die Unterstützung von Sportanlässen durch den Bund sein soll. Das sollte heute unseres Erachtens eine Selbstverständlichkeit sein, wie dies zweifelsohne auch von einer Mehrheit unserer Bevölkerung erwartet wird und erwartet werden darf. Dies ist letztlich auch im Interesse des Sports, seines Images und der daraus folgenden Unterstützung durch breite Kreise der Bevölkerung.
Gerade der Bund hat hier im Übrigen auch eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Dabei geht es keineswegs darum, kleine Anlässe und deren Durchführung mit übermässigen Auflagen zu belasten oder zu schikanieren oder solche Anlässe gar zu verunmöglichen. Es soll hier sicher auch keine neue Bürokratie geschaffen werden. Ein Nachhaltigkeitskonzept kann für solche Anlässe aber auf einfache Art und Weise erstellt werden. Das ist auch die Absicht. Bei grösseren Anlässen müssen die Anforderungen selbstverständlich entsprechend höher ausfallen.

AB 2010 N 1263 / BO 2010 N 1263

In diesem Sinne unterstützt die BDP-Fraktion die Kommissionsmehrheit und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.

Schenk Simon (V, BE): Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.
Eigentlich ist das hier eine Fortsetzung der Diskussion, wie wir sie bei Artikel 1, beim Zweckartikel, geführt haben. Wir haben dort gesagt: sich auf das Nötigste beschränken und nicht alle anderen Sachen auch noch hineinpacken. Hier passiert das wieder, denn es ist selbstverständlich, dass das berücksichtigt werden muss. Wenn wir das jetzt explizit ins Gesetz schreiben, kann das für die Durchführung solcher Anlässe eine Bremswirkung haben. Es kann die Kosten erhöhen, und es kann auch zur Verhinderung solcher Anlässe führen. Wir wollen hier ja ein Sportförderungs- und nicht ein Sportverhinderungsgesetz schaffen.
Aus all diesen Gründen und mit den gleichen Argumenten, wie ich sie bereits bei Artikel 1 vorgebracht habe, bitte ich Sie, die Minderheit und damit den Bundesrat zu unterstützen.

Präsidentin (Bruderer Wyss Pascale, Präsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Kunz.

Graf Maya (G, BL): Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, bei Artikel 16 Absatz 1 der Mehrheit zu folgen.
Der Bund wird für Grossanlässe um Unterstützungsbeiträge ersucht. Wenn er bezahlt, muss er dafür auch Auflagen machen. Eine davon ist ein Nachhaltigkeitskonzept, das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ich bin deshalb auch sehr erstaunt darüber, dass Herr Schenk sich so vehement dagegen zur Wehr setzt. Im Übrigen wird heutzutage ja von jeder Firma ein Nachhaltigkeitskonzept gefordert, dass sie Nachhaltigkeit gegenüber ihren Kundinnen und Kunden nachweisen können muss. Wir haben es hier, bei grösseren Sportanlässen, im weitesten Sinne auch mit Kundinnen und Kunden zu tun, nämlich mit der Bevölkerung. Viele Leute, das dürfen wir nicht vergessen, interessieren sich vielleicht nicht so sehr für diese Sportanlässe, sie müssen einfach damit leben.
Wir Grünen sperren uns nicht gegen internationale Anlässe, wir unterstützen sie. Wir beharren aber darauf, dass auch sie gewisse Auflagen einhalten und vor allem ein heutzutage selbstverständliches Nachhaltigkeitskonzept erstellen müssen. Bei Artikel 16 geht es ja, bitte beachten Sie das, um internationale Sportanlässe. Das geht über regionale Anlässe hinaus. Es geht um Verkehrsaufkommen, es geht um Themen wie Abfall und Entsorgung, es geht teilweise auch um bauliche Massnahmen. Es ist wichtig, dass wir das hier im Sportförderungsgesetz verankern, damit der Bund, wenn er solche Anlässe finanziell unterstützt, auch eine Handhabe hat, um ein umfassendes Nachhaltigkeitskonzept zu verlangen. Selbstverständlich müssen die Erfahrungen, die zum Beispiel bei der Euro 2008 gemacht wurden, mit einbezogen werden.
Ich möchte noch etwas zu Herrn Kunz sagen, der hier von vermehrter Bürokratie gesprochen hat. Ich möchte nur das, was bereits heute vom Bund verlangt wird und womit auch bereits Erfahrungen gesammelt worden sind, ins Gesetz schreiben. Auch wir Grünen möchten keine Bürokratie und keine vermehrten Forderungen: Wir möchten das heute vorgeschriebene Nachhaltigkeitskonzept auf Gesetzesstufe festhalten. Denn etwas dürfen wir nicht vergessen: Wenn der Bund internationale Sportanlässe mitbezahlen soll und die Bevölkerung sie auch mittragen soll, dann ist gerade das Thema Nachhaltigkeit das Zeichen in der heutigen Zeit.
Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.

Kunz Josef (V, LU): Frau Kollegin Graf, ich möchte Sie fragen: Wie stellen Sie sich ein solches Nachhaltigkeitskonzept vor, zum Beispiel bei einem internationalen Tennisanlass, bei dem ja die Strukturen gegeben sind?

Graf Maya (G, BL): Das ist eine einfache Frage. Wenn die Strukturen vorhanden sind, dann wird man diese im Gesuch eben ausweisen: Man weist z. B. die Anzahl Parkplätze und den nächsten Anschluss zum öffentlichen Verkehr aus. Jede Veranstaltung, jede Firma, jede Organisation muss sich heutzutage darüber Gedanken machen, wie sie der Nachhaltigkeit Genüge tun kann und welches Konzept sie dafür aufstellt. Das ist überhaupt keine grosse Sache; das ist selbstverständlicher Standard.

Kaufmann Hans (V, ZH): Frau Kollegin Graf, auch wir Parlamentarier veranstalten internationale Sportanlässe. Ich denke dabei an das Parlamentarier-Skirennen, an die Golf-Europameisterschaft der Parlamentarier oder an das Parlamentarier-Fussballturnier. Erwarten Sie jetzt allen Ernstes, dass wir ein Nachhaltigkeitskonzept ausarbeiten, um eine Stunde Fussball spielen oder ein paarmal Ski fahren zu können?

Graf Maya (G, BL): Ich glaube, ich muss mit Ihnen einmal diskutieren, was Sie unter einem Konzept verstehen und was ich unter einem Konzept verstehe. Für mich bedeutet ein Konzept, dass man sich Gedanken macht, wie man zum Beispiel zu einem solchen Anlass kommt und wie sich der Anlass selbst auf die Umwelt auswirkt. Die Anlässe, die Sie ansprechen, sind hier in Artikel 16 gar nicht gemeint. Bitte lesen Sie ihn; es geht hier um internationale Anlässe, die der Bund unterstützt und die wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf Kantons- und auf Bundesebene mitbezahlen.

Maurer Ueli, Bundesrat: Was Sie von der Kommissionsmehrheit hier schreiben, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es stellt sich die Frage, ob es in diesem Gesetz wirklich noch einmal verankert werden soll. Wenn Sportgrossanlässe bewilligt werden, ist die Bewilligung, die erteilt wird, in der Regel durch Kantone, Städte oder Gemeinden bereits mit solchen Nachhaltigkeitskonzepten verbunden. Es wird kein Grossanlass durchgeführt oder bewilligt, ohne dass die verantwortliche Behörde einen umfangreichen Katalog erstellt und der Veranstalter einen entsprechenden Nachweis erbringen muss. Wenn wir das hier im Gesetz haben, werden wir ja gegenüber der bewilligenden Behörde kaum völlig neue Anforderungen stellen können, sondern wir müssen im Wesentlichen deren Auflagen übernehmen. So gesehen schreiben Sie hier eigentlich nichts Neues vor, sondern der Kanton und die Stadt erstellen ihre Auflagen; wir können diese ja nicht übertrumpfen und auch nicht "untertrumpfen". So gesehen würde damit einfach noch einmal festgeschrieben, was ohnehin Brauch ist.
Es gibt auch bereits eine Verordnung des Finanzdepartementes aus dem Jahre 2003 bzw. eine Weisung für die Durchführung von Grossanlässen Dritter mit Bundesunterstützung. Auch dort ist die Nachhaltigkeit geregelt.
Wir beabsichtigen, Ihnen mit einer Botschaft, der die Motion Stahl betreffend die Unterstützung von Grossanlässen zugrunde liegt, im Detail aufzuzeigen, an welche Bedingungen Bundesbeiträge geknüpft sind. Dort gehen wir dann spezifisch in die Details und zeigen auf, was die Voraussetzung dafür ist, dass der Bund das auch unterstützt. Hier ist es eine allgemeine Proklamation. Wir können damit durchaus leben, weil es eigentlich nichts Neues auslöst. Ich möchte einfach vor der Illusion warnen, dass wir dann die Welt neu erfinden und die Kantone und die Städte in die Pflicht nehmen oder ihnen Auflagen machen; das müssen sie selbst wissen. Die spezifische Regelung werden wir aber mit der Botschaft zur Förderung von Grossanlässen vorlegen. Hier, meine ich, sollten Sie darauf verzichten, weil es keinen Sinn hat, etwas ins Gesetz zu schreiben, das ohnehin selbstverständlich ist oder nichts auslöst.

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Die Kommission hat diese Forderung nach einem Nachhaltigkeitskonzept mit 13 zu 12 Stimmen hier verankern wollen. Lassen Sie mich vielleicht zunächst etwas Grundsätzliches über die internationalen Sportanlässe sagen, damit das hier nicht untergeht: Die

AB 2010 N 1264 / BO 2010 N 1264
gesamte Kommission hat internationale Sportanlässe befürwortet. Der Herr Bundesrat hat zu Recht auf die Motion Stahl (09.4238) hingewiesen, die wir ausdrücklich unterstützen und die den Bundesrat auch beauftragt, ein Konzept für internationale Sportanlässe auszuarbeiten und die notwendigen Mittel einzustellen.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, wenn man ein Konzept für internationale Sportanlässe ausarbeitet, dass man auch über Dinge wie Sicherheits-, Transport- und Umweltkonzepte spricht, dass man über Fragen betreffend Verkehr und Abfall entscheidet und erklärt, wie man das alles regeln will. Es wurde hier verschiedentlich gesagt, dass diese Nachhaltigkeitskonzepte die Durchführung internationaler Sportanlässe behindern würden. Ich glaube, dass das Gegenteil der Fall ist. Es ist nun einmal so, dass nicht alle derart sportverrückt sind wie Herr Stahl und vielleicht andere Sportbegeisterte in diesem Rat. Es gibt in der Bevölkerung auch eine gewisse Skepsis gegenüber diesen Grossanlässen. Wenn man dieser Skepsis begegnen will, hat man am ehesten dann Erfolg, wenn man ein vernünftiges Konzept für diese sensiblen Bereiche bereitstellt, eben ein Nachhaltigkeitskonzept.
Vielleicht zuletzt noch dies, Herr Kaufmann: Wir wollen uns selber in der Politik ja nicht überschätzen. Sie haben ein Beispiel gemacht und Parlamentarieranlässe erwähnt. Wenn Sie das Gesetz lesen, sehen Sie, dass hier etwas von internationalen Sportanlässen steht, die "von europäischer oder weltweiter Bedeutung" sind. Ich kann Ihnen versichern: Parlamentarieranlässe sind dies nicht!

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4356)
Für den Antrag der Minderheit ... 92 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 71 Stimmen

Art. 17, 18
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 19
Antrag der Kommission
Abs. 1
Die Verwaltungseinheiten des Bundes, das Schweizerische Heilmittelinstitut, die zuständigen kantonalen Stellen sowie die nach Artikel 18 für Massnahmen gegen Doping zuständige Stelle arbeiten zusammen ...
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 19
Proposition de la commission
Al. 1
Les unités administratives de la Confédération, l'Institut suisse des produits thérapeutiques, les organes cantonaux compétents ainsi que l'agence responsable des mesures antidopage visée à l'article 18 collaborent ...
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 20-25
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 25a
Antrag Humbel Näf
Titel
Sportrat
Text
Der Bundesrat wählt einen Schweizer Sportrat. Dieser setzt sich aus Vertretern von Bund, Kantonen und andern sportpolitisch relevanten Partnern zusammen. Er koordiniert und fördert deren Zusammenarbeit in den Bereichen Sport und Bewegung und erarbeitet Grundlagen zu einer gemeinsamen Förderpolitik.

Art. 25a
Proposition Humbel Näf
Titre
Conseil du sport
Texte
Le Conseil fédéral nomme un Conseil du sport suisse. Celui-ci est composé de représentants de la Confédération, des cantons et d'autres partenaires jouant un rôle important dans la politique du sport. Il coordonne et favorise la collaboration dans les domaines du sport et de l'activité physique, et élabore les bases nécessaires à une politique d'encouragement commune.

Humbel Ruth (CEg, AG): Die Eidgenössische Sportkommission hat ihre gesetzliche Grundlage im geltenden Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport. Das neue Sportförderungsgesetz sieht kein solches Gremium mehr vor. Ich beantrage Ihnen deshalb, die Sportkommission als Sportrat in veränderter Form ins Gesetz aufzunehmen.
Die Sportförderung ist heute eine eminent politisch mitgeprägte Aufgabe. Der Nutzen des Sports für Gesellschaft und Wirtschaft ist politisch anerkannt; in der Eintretensdebatte wurde verschiedentlich darauf hingewiesen. Verschiedene Studien belegen eindrücklich, dass Sport ein wichtiger Lebensbereich der Schweizer Bevölkerung ist; das wird auch künftig so sein.
Hauptgeldgeber in der Schweizer Sportförderung sind nach wie vor Kantone und Gemeinden. Zusammen mit den privaten Organisationen und Vereinen sind sie die wichtigsten Umsetzer einer wirksamen Sportförderung. In mindestens zehn Artikeln des neuen Gesetzes wird denn auch auf die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und teilweise Gemeinden sowie Partnern des privatrechtlich organisierten Sports hingewiesen oder auf sie Bezug genommen. Sie können bei verschiedenen Aufgaben zur Finanzierung beigezogen werden. So heisst es in Artikel 27 Absatz 2 zur Finanzierung von Programmen und Projekten: "Sofern dieses Gesetz nichts anderes vorsieht, beteiligen sich Kantone und Private angemessen an der Finanzierung. Der Bund strebt partnerschaftliche Lösungen an." Wenn der Bund, wie es in Artikel 2 des neuen Sportförderungsgesetzes heisst, mit den Kantonen und Gemeinden sowie den schweizerischen Sportverbänden beim Vollzug dieses Gesetzes zusammenarbeiten will, muss er im Gesetz auch entsprechenden Instrumente vorsehen, welche diesen grundlegenden Auftrag vorbereiten und zum Vollzug hinführen.
Die heutige Eidgenössische Sportkommission hat, wie erwähnt, ihre gesetzliche Grundlage im heutigen Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport. Der erste Entwurf des neuen Sportförderungsgesetzes sah ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für diese Kommission vor. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer waren der Meinung, dass die Eidgenössische Sportkommission im neuen Sportförderungsgesetz durch einen Sportrat ersetzt und als ausserparlamentarische Kommission, aus Vertretern von Bund, Kantonen und weiteren sportpolitisch relevanten Partnern zusammengesetzt, gesetzlich verankert und mandatiert werden soll.
Sport kann nicht einfach eine Verwaltungsaufgabe sein. Der Sportminister hat beim Eintreten die Subsidiarität des Bundes betont. Sportförderung bedarf daher der partnerschaftlichen politischen Auseinandersetzung und der Begleitung insbesondere dort, wo Schnittstellen zweckmässig

AB 2010 N 1265 / BO 2010 N 1265
organisiert und gemeinsame Förderaufgaben über die verschiedenen Stufen hinweg effizient und effektiv gestaltet werden sollen. Dazu braucht es eine institutionalisierte Plattform. Es scheint mir wichtig zu sein, dass ein Sportrat die bisherige Eidgenössische Sportkommission ablöst und als sportpolitisches Beratungs- und Koordinationsforum im Sportförderungsgesetz verankert wird.
Ich bitte Sie daher, meinem Antrag zuzustimmen.

Schenk Simon (V, BE): Die SVP-Fraktion wird mehrheitlich oder fast geschlossen diesen Antrag ablehnen, obschon wir ihn in der Fraktion nicht diskutiert haben. Der Antrag lag ja bereits in der Kommission vor, und wir haben ihn dort diskutiert und abgelehnt, und er ist auch nicht als Minderheitsantrag auf der Fahne erschienen.
Zur Begründung: Eigentlich möchten wir auch hier nicht in die "Hoheit" von Swiss Olympic eingreifen, denn mit dem Dachverband des Sportes haben wir bereits eine Institution, die sich um die Sportanliegen kümmert, und es gibt noch weitere Sportgremien, die sich jeweils äussern. Im Sinne von "Zu viele Köche verderben den Brei" möchten wir nicht noch ein weiteres Instrument ins Leben rufen, das erstens Geld kostet und zweitens eine Verzettelung bringt.
Wenn ich persönlich gewisse Sympathien für das Anliegen habe, dann deshalb: Ich habe nämlich selber am 23. September 2004 eine Motion für die Schaffung eines sportpolitischen Führungsteams eingereicht, und zwar ist sie damals zustande gekommen, nachdem wir die Durchführung der Olympischen Spiele 2006 an Turin verloren hatten, nachdem es Streitereien um die Olympia-Kandidatur Davos/Zürich und Geschichten rund um das Hardturmstadion gegeben hatte, und auch die Olympia-Kandidatur Davos 2014 hatte einiges zu reden gegeben. Wir hatten mehrmals eine Zwei auf dem Rücken, weil wir entweder nicht geschlossen auftraten oder vielleicht zu wenig politische Unterstützung hatten. Meine Idee war es damals, ein Führungsteam von Leuten ausserhalb des Sportes zusammenzustellen. Meine Idee war es, Leute aus der Politik, aus der Wirtschaft, aus der Gesellschaft zu haben, die sich, wenn es nötig ist, für den Sport in die Bresche werfen und Unterstützung geben, um den sportlichen Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen. Hier geht es aber um ein weiteres Gremium, das aus dem Sport kommt. Das ist der grosse Unterschied zu dem, was ich damals wollte. Ich bin damals trotz 106 Unterschriften - die meisten von Ihnen haben das auch unterzeichnet - knapp unterlegen und habe das seither einfach noch so herumgetragen, und für die heutige Debatte habe ich meine Motion aus der Schublade genommen.
Das sind meine persönlichen Sympathien für das Anliegen, aber ich habe auch gleich die Begründung gegeben, weshalb ich es trotzdem ablehne: weil der Sportrat aus dem Sport kommt. Ich möchte lieber ein politisches Gremium, das dem Sport von aussen zu Hilfe kommen kann.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Gadient Brigitta M. (BD, GR): Die BDP-Fraktion wird dem Antrag Humbel Näf zustimmen. Wir sind der Meinung, es mache Sinn und sei auch nötig, dass es auch in Zukunft ein Gremium in der Art der Eidgenössischen Sportkommission gibt; dies nicht zuletzt, weil eine kohärente Sportpolitik sichergestellt werden muss, weil sportpolitisch relevante Entscheide auch breit abgestützt sein sollen und weil eine Koordination sämtlicher Akteure im Bereich von Bewegung, Sport, Gesundheit, Sozialem, Schule usw. erfolgen muss. Dies zu tun, beabsichtigt der Bund mit dem vorliegenden Gesetz ja auch. Für die Umsetzung braucht es aber eine minimale Organisation und Begleitung, es braucht dafür auch minimale finanzielle und personelle Mittel, und es ist einfach und zweckmässig, wenn der Bund dies auch in Zukunft übernimmt.
Wir begrüssen deshalb die Verankerung eines solchen Sportrats im vorliegenden Gesetz und werden dem Antrag Humbel Näf wie gesagt zustimmen.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Ich danke Frau Humbel Näf für diesen Antrag. Herr Schenk hat darauf hingewiesen, dass es auf der Fahne keinen Minderheitsantrag gibt. Das hat damit zu tun, dass ich den Antrag in der Kommission einbringen wollte, als Ersatzmitglied aber dann nicht mehr dabei war, als er behandelt wurde, sonst hätte ich versucht, ihn auf die Fahne zu setzen.
Warum sind ich und die SP-Fraktion mehrheitlich der Ansicht, dass wir einen solchen Sportrat brauchen? Im Gesetz hat es sehr viele Koordinationsaufträge, insbesondere z. B. in Absatz 2 von Artikel 16, internationale Sportanlässe. Da steht: "Der Bund kann die Vorbereitung und Durchführung von internationalen Sportgrossanlässen fördern und koordinieren. Er arbeitet dabei mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden sowie mit organisierenden Sportverbänden zusammen." Das ist eines von etwa zehn Beispielen in diesem Gesetz, das zeigt, dass ein grosser Koordinationsbedarf entsteht, wenn wir dieses Gesetz verabschiedet haben. Ich bin der Ansicht, dass das nicht im stillen Kämmerlein des Baspo geschehen darf, sondern in einer Art Chambre de Réflexion. So sehe ich diesen Sportrat, der sehr breit zusammengesetzt ist und über diese Aufgaben diskutieren kann. Ich kann Ihnen sagen, dass eine der wesentlichen Errungenschaften der Eidgenössischen Sportkommission eben jene war, dass man gewisse Dinge sehr breit diskutierte und sie dann zu einem Konsens zusammenführen konnte. Das wird uns sehr stark helfen, dann weitere Schritte viel einfacher zu erledigen, als wenn man gar nicht weiss, wer für die Koordination zuständig sein soll.
Insbesondere wegen der Möglichkeit, in Sportfragen in einer breiten Diskussion einen Konsens zu erreichen, möchte ich Sie bitten, diesen Sportrat einzuführen. Es hat bisher nie jemand sagen können, die Eidgenössische Sportkommission sei überflüssig gewesen oder habe keine gute Arbeit geleistet. Ich finde es wirklich schade, wenn wir hier diese Möglichkeit nicht aufnehmen und keinen solchen Sportrat ins Gesetz setzen. Wer, wie Herr Schenk, etwas an der Art und Weise der Ausgestaltung zweifelt, dem möchte ich sagen: Wenn wir das hier im Gesetz drinhaben, kann ja allenfalls der Ständerat darüber diskutieren, ob es die richtige Zusammensetzung ist, die hier gefordert wird. Aber es wäre wichtig, dass wir diesen Rat einmal festhalten. Wie er dann effektiv ausgestaltet ist, das kann ja dann in weiteren Diskussionen noch erarbeitet werden.
Weil ja über die Petitionen nicht gesprochen wird, da dazu keine Anträge gestellt werden, die irgendwie umstritten sind, möchte ich noch ein Wort über die Petition 08.2002 verlieren. Ich bin froh, dass das Anliegen dieser Petition nicht umgesetzt wird und das Gesetz anders formuliert worden ist. Ich finde es falsch, dass jene, die sich dopen, strafrechtlich belangt werden sollen. Für einen Sportler oder eine Sportlerin ist es die schlimmste Strafe, den Sport nicht betreiben zu können, bei einem Wettkampf nicht mitmachen zu können. Eine solche Strafe kann sehr schnell ausgesprochen werden - eben über die Verbände selber und indem man den Wada-Code einhält und Ähnliches. Es macht keinen Sinn, hier strafrechtliche Normen einzuführen. Wichtig ist, dass das Strafrecht das Umfeld bestraft, so, wie wir das in den Artikeln 19ff. auch beschlossen haben.
In diesem Sinne bin ich froh, dass von dieser Petition ohne weitere Folge Kenntnis genommen wird.

Füglistaller Lieni (V, AG): Kollegin Fässler, ich habe eine Frage zu diesem Sportrat: Was für eine Entscheidungskompetenz soll dieser Sportrat denn letztlich erhalten?

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Die gleiche, die die ESK heute hat. Es soll ein beratendes Gremium sein, das Konsensentscheide und Kompromisse schon vorbereitet. Sie kennen das: Wenn man über Dinge wie über die Frage der drei Sportlektionen in einem breiten Rahmen diskutiert, ist man viel schneller bei einem Kompromiss, als wenn man gar nicht weiss, wer jeweils dazu einladen soll, solche Kompromisse anzustreben. Es funktioniert genau gleich wie heute bei der ESK: Dieses Gremium spielt sicher nicht eine

AB 2010 N 1266 / BO 2010 N 1266
entscheidende Rolle, denn abschliessend wird dasjenige Gremium darüber befinden, das je nachdem auch dafür zuständig ist. Aber jenes Gremium wird dies sicher auf einer viel besseren Grundlage tun können, weil das Problem vorher ausdiskutiert worden ist.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Ein Sportrat soll auf Bundesebene im Gesetz verankert werden. Die FDP-Liberale Fraktion lehnt diesen Antrag ab, weil hier die Kompetenzen von Kanton, Gemeinde und Bund, genau wie bei den Anträgen Landolt auch, wieder durcheinandergewirbelt werden. Es war damals bei der Diskussion rund um das Kulturförderungsgesetz genau gleich. Damals haben wir es genau wegen dieser Fragen abgelehnt, einen Kulturrat einzusetzen.
Es geht auch darum, dass dieser Sportrat keine klaren Kompetenzen hat. Wenn der Sportrat mit der Umschreibung, aktive Sportförderpolitik machen zu müssen, definiert wird, stellt sich dann auch die Frage, ob wir in diesem Gesetz das Geld dafür bereitstellen wollen oder nicht. Dieser Sportrat wird ja auch wieder unterhalten sein müssen, dieser Sportrat wird für seine Förderpolitik auch wieder einen Budgetbeitrag erhalten müssen. Das ist nicht sinnvoll. Die Vorrednerin hat es eigentlich sehr gut auf den Punkt gebracht: Die Strukturen bestehen heute, daran gibt es nichts zu ändern. Der Bund muss also keine neuen Aufgaben übernehmen.
Zur Legitimation eines Sportrates oder auch eines Kulturrates, wenn ich noch einmal diesen Bezug machen darf: Einige sind froh, dass zum Beispiel der Fussball Gewicht hat, andere sind froh, dass die Kantone oder die Gemeinden Gewicht haben, aber die Legitimation solcher Räte ist eigentlich relativ schwierig herzustellen. Die Ausgewogenheit eines solchen Rates wird generell nach sehr subjektiven Empfindungen beurteilt.
Ich denke nicht, dass es in der Sportpolitik zielführend ist, ein solches zusätzliches Gremium zu schaffen. Die Strukturen bestehen, und es gibt keine Notwendigkeit, auf Bundesebene eine Legiferierung vorzunehmen.
Ich darf auch noch einmal, wie Herr Schenk es gemacht hat, darauf hinweisen, dass dieser Antrag - er stammte damals von Frau Fässler - in der Kommission diskutiert wurde. Es wurde darauf verzichtet, einen Minderheitsantrag zu stellen, und dies aus gutem Grund: Der Antrag wurde in der Kommission nämlich mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Sie sehen also, dass die Kommission Ihnen beantragt, keinen Sportrat zu schaffen. Die FDP-Liberale Fraktion tut das ebenfalls.

Maurer Ueli, Bundesrat: Ich beantrage Ihnen, den Antrag Humbel Näf abzulehnen.
Wenn wir in der Geschichte der Eidgenössischen Sportkommission etwas zurückblenden, dann sehen wir, dass die Verdienste dieser Kommission, der ältesten ausserparlamentarischen Kommission des Bundes, völlig unbestritten sind. Sie hat in einer Zeit für den Sport gewirkt, als kaum Strukturen bestanden, sowohl auf Sport- als auch auf Behördenseite, auf Kantons- wie auf Bundesebene. Sie hat ihre Aufgabe in all diesen Jahrzehnten hervorragend wahrgenommen und dem Sport in vielen Bereichen zum Durchbruch verholfen und ihm den notwendigen Stellenwert verschafft.
Die Eidgenössische Sportkommission hat nicht nur eine beratende oder koordinierende Funktion, sondern sie hat auch Aufsichtsfunktionen, sie hatte die Aufsicht über die damalige Eidgenössische Sportschule Magglingen, und sie kann Anträge auf Subventionen stellen. Hier liegt meiner Meinung nach, einfach um das zu klären, noch ein Missverständnis vor: Der Antrag Humbel Näf geht nicht so weit, wie Frau Fässler ausgeführt hat, als sie die Frage beantwortet und gesagt hat, dass der Sportrat die gleichen Kompetenzen hätte wie die Sportkommission. Der Antrag Humbel Näf zielt, wie ich ihn verstehe, auf etwas völlig anderes, als es die heutige Sportkommission repräsentiert, die Aufsichtsfunktionen hat und Anträge stellen kann. Das ist nicht mehr nötig, denn mit der Überführung der Eidgenössischen Sportschule Magglingen in ein Bundesamt ist keine ausserparlamentarische Aufsicht mehr nötig, und es ist auch nicht mehr angezeigt, dass eine ausserparlamentarische Kommission Subventionsanträge stellen kann. So gesehen wäre der Auftrag eingeschränkt. Ich verstehe ihn so, wie ihn Frau Humbel Näf formuliert hat. Es wäre eine andere Aufgabe als jene der bisherigen Sportkommission.
Nun stellt sich die Frage, ob ein solches ausserparlamentarisches Gremium notwendig ist. Im Rahmen der Revision des RVOG hat man eigentlich weitgehend auf ausserparlamentarische Kommissionen verzichtet, sofern diese nur beratende Funktion hatten. Das war mit ein Grund dafür, dass wir darauf verzichtet haben, mit dem neuen Gesetz die Sportkommission wieder aufzunehmen. Wir folgen damit eigentlich dem Auftrag des Parlamentes, das gefordert hat, auf ausserparlamentarische Kommissionen zu verzichten, wenn sie nur beraten. Mit ein Grund dafür, dass Sie das gefordert haben, war der Umstand, dass Sie selbst die Aufsicht wahrnehmen und Einsicht nehmen wollen, sodass Sie dann hier die Verantwortung tragen und nicht eine ausserparlamentarische Kommission.
Eine solche ausserparlamentarische Kommission ist aus unserer Sicht eigentlich auch nicht mehr nötig, weil sich nicht nur beim Bund - mit der Schaffung des Bundesamtes für Sport -, sondern auch in der Sportwelt einiges geändert hat. Die Verhältnisse lassen sich nicht mehr mit jenen zur Zeit der Schaffung der Eidgenössischen Sportkommission vergleichen.
Es gibt einmal den Dachverband Swiss Olympic: Das ist eine Plattform für alle, die sich mit Sport beschäftigen - nicht nur für die Sportverbände, sondern auch für den Bund und für Delegierte aus den Kantonen. Dazu gehört auch das Sportparlament. All das ist unter dem Dach von Swiss Olympic vereinigt. Alles, was mit Sport zu tun hat, auf allen Ebenen, trifft sich dort, kann dort Entscheide fällen und Einfluss nehmen. Es gibt zudem Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Sport und einzelnen Sportverbänden; es gibt den institutionalisierten Kontakt mit den Kantonen, z. B. die Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten; es gibt den Runden Tisch gegen Gewalt im und um den Sport. Auch an diesem Tisch treffen sich Bund, Kantone, Polizei, Fanarbeitsgruppen, Sportverbände usw. regelmässig, um zielführend und zweckbezogen etwas gegen Gewalt im Sport zu tun. Es gibt die Leistungsvereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Sportämter, es gibt den Verband für Sport und Schule, auch da besteht eine Leistungsvereinbarung. Es gibt eine Plattform im Rahmen der Gesundheitsförderung Schweiz, auf der sich die Interessierten treffen. So gesehen haben sich Sportwelt und Behörden organisiert, haben Plattformen geschaffen, treffen sich und besprechen Probleme.
Die Schaffung einer ausserparlamentarischen Kommission würde zwangsläufig zu Doppelspurigkeiten führen; eine solche Kommission würde in Gefahr geraten, zweitrangig zu werden, weil andere Gremien Entscheide treffen können und Leistungsvereinbarungen abschliessen, weil in anderen Gremien koordiniert und ein gemeinsames Vorgehen beschlossen wird. So gesehen kann heute eine ausserparlamentarische Kommission nicht mehr das Gewicht haben, das die Sportkommission zu Recht hatte. Die Organisation ist eine andere.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein solches Organ aus sportpolitischer Sicht nötig sei, könnte es die Funktion der Koordination übernehmen. Aus unserer Sicht, das muss ich sagen, ist die Schaffung eines solchen Organs aber nicht notwendig, weil die Kontakte vielseitig sind, die Verhältnisse mit Leistungsvereinbarungen geregelt sind und man sich abspricht. So gesehen ist die Idee einer ausserparlamentarischen Kommission, die nur berät und koordiniert, eigentlich überholt, weil sie von bestehenden Gremien, die ähnliche Aufgaben und grössere Kompetenzen haben, zwangsläufig ausgespielt würde.
Ich empfehle Ihnen also, den Antrag Humbel Näf abzulehnen, und verweise auf die Gefässe, die geschaffen worden sind und funktionieren.

AB 2010 N 1267 / BO 2010 N 1267

Fiala Doris (RL, ZH), pour la commission: Pour ne pas prolonger cette séance, je précise que la commission soutient la position de Monsieur le conseiller fédéral Maurer, par 16 voix contre 6 et 2 abstentions. En bref, l'argumentation est la suivante: nous ne voulons pas d'une bureaucratisation du sport.
Avec un sourire, en cette fin de matinée, pour clore le débat à propos de la révision totale de la législation sur l'encouragement du sport, je remercie la commission de m'avoir donné la possibilité de défendre sa position en langue française. Si vous voulez, c'était une petite preuve qu'on est une nation portée par une volonté politique commune!

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4362)
Für den Antrag Humbel Näf ... 62 Stimmen
Dagegen ... 86 Stimmen

Art. 26-33
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 34
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Streichen

Antrag der Minderheit
(Malama, Fiala, Kunz, Noser, Triponez)
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 34
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Biffer

Proposition de la minorité
(Malama, Fiala, Kunz, Noser, Triponez)
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Fehr Mario (S, ZH), für die Kommission: Dieser Minderheitsantrag zu Artikel 34 Absatz 2 ist in Zusammenhang mit Artikel 12 zu sehen. Dort haben Sie die Kompetenz zur Festlegung von Menge und Qualität des Sportunterrichts beim Bund belassen. Weil das so ist, gibt es jetzt keine Übergangsbestimmung. Von daher entfällt meines Erachtens der Antrag der Minderheit, und es braucht hier keine Abstimmung.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 35
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4361)
Für Annahme des Entwurfes ... 152 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen

2. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport
2. Loi fédérale sur les systèmes d'information de la Confédération dans le domaine du sport

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-18
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-18
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 09.082/4359)
Für Annahme des Entwurfes ... 156 Stimmen
Dagegen ... 3 Stimmen

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