Maurer Ueli, Bundesrat:
Ich beantrage Ihnen, den Antrag Humbel Näf abzulehnen.
Wenn wir in der Geschichte der Eidgenössischen Sportkommission etwas zurückblenden, dann sehen wir, dass die Verdienste dieser Kommission, der ältesten ausserparlamentarischen Kommission des Bundes, völlig unbestritten sind. Sie hat in einer Zeit für den Sport gewirkt, als kaum Strukturen bestanden, sowohl auf Sport- als auch auf Behördenseite, auf Kantons- wie auf Bundesebene. Sie hat ihre Aufgabe in all diesen Jahrzehnten hervorragend wahrgenommen und dem Sport in vielen Bereichen zum Durchbruch verholfen und ihm den notwendigen Stellenwert verschafft.
Die Eidgenössische Sportkommission hat nicht nur eine beratende oder koordinierende Funktion, sondern sie hat auch Aufsichtsfunktionen, sie hatte die Aufsicht über die damalige Eidgenössische Sportschule Magglingen, und sie kann Anträge auf Subventionen stellen. Hier liegt meiner Meinung nach, einfach um das zu klären, noch ein Missverständnis vor: Der Antrag Humbel Näf geht nicht so weit, wie Frau Fässler ausgeführt hat, als sie die Frage beantwortet und gesagt hat, dass der Sportrat die gleichen Kompetenzen hätte wie die Sportkommission. Der Antrag Humbel Näf zielt, wie ich ihn verstehe, auf etwas völlig anderes, als es die heutige Sportkommission repräsentiert, die Aufsichtsfunktionen hat und Anträge stellen kann. Das ist nicht mehr nötig, denn mit der Überführung der Eidgenössischen Sportschule Magglingen in ein Bundesamt ist keine ausserparlamentarische Aufsicht mehr nötig, und es ist auch nicht mehr angezeigt, dass eine ausserparlamentarische Kommission Subventionsanträge stellen kann. So gesehen wäre der Auftrag eingeschränkt. Ich verstehe ihn so, wie ihn Frau Humbel Näf formuliert hat. Es wäre eine andere Aufgabe als jene der bisherigen Sportkommission.
Nun stellt sich die Frage, ob ein solches ausserparlamentarisches Gremium notwendig ist. Im Rahmen der Revision des RVOG hat man eigentlich weitgehend auf ausserparlamentarische Kommissionen verzichtet, sofern diese nur beratende Funktion hatten. Das war mit ein Grund dafür, dass wir darauf verzichtet haben, mit dem neuen Gesetz die Sportkommission wieder aufzunehmen. Wir folgen damit eigentlich dem Auftrag des Parlamentes, das gefordert hat, auf ausserparlamentarische Kommissionen zu verzichten, wenn sie nur beraten. Mit ein Grund dafür, dass Sie das gefordert haben, war der Umstand, dass Sie selbst die Aufsicht wahrnehmen und Einsicht nehmen wollen, sodass Sie dann hier die Verantwortung tragen und nicht eine ausserparlamentarische Kommission.
Eine solche ausserparlamentarische Kommission ist aus unserer Sicht eigentlich auch nicht mehr nötig, weil sich nicht nur beim Bund - mit der Schaffung des Bundesamtes für Sport -, sondern auch in der Sportwelt einiges geändert hat. Die Verhältnisse lassen sich nicht mehr mit jenen zur Zeit der Schaffung der Eidgenössischen Sportkommission vergleichen.
Es gibt einmal den Dachverband Swiss Olympic: Das ist eine Plattform für alle, die sich mit Sport beschäftigen - nicht nur für die Sportverbände, sondern auch für den Bund und für Delegierte aus den Kantonen. Dazu gehört auch das Sportparlament. All das ist unter dem Dach von Swiss Olympic vereinigt. Alles, was mit Sport zu tun hat, auf allen Ebenen, trifft sich dort, kann dort Entscheide fällen und Einfluss nehmen. Es gibt zudem Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Sport und einzelnen Sportverbänden; es gibt den institutionalisierten Kontakt mit den Kantonen, z. B. die Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten; es gibt den Runden Tisch gegen Gewalt im und um den Sport. Auch an diesem Tisch treffen sich Bund, Kantone, Polizei, Fanarbeitsgruppen, Sportverbände usw. regelmässig, um zielführend und zweckbezogen etwas gegen Gewalt im Sport zu tun. Es gibt die Leistungsvereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Sportämter, es gibt den Verband für Sport und Schule, auch da besteht eine Leistungsvereinbarung. Es gibt eine Plattform im Rahmen der Gesundheitsförderung Schweiz, auf der sich die Interessierten treffen. So gesehen haben sich Sportwelt und Behörden organisiert, haben Plattformen geschaffen, treffen sich und besprechen Probleme.
Die Schaffung einer ausserparlamentarischen Kommission würde zwangsläufig zu Doppelspurigkeiten führen; eine solche Kommission würde in Gefahr geraten, zweitrangig zu werden, weil andere Gremien Entscheide treffen können und Leistungsvereinbarungen abschliessen, weil in anderen Gremien koordiniert und ein gemeinsames Vorgehen beschlossen wird. So gesehen kann heute eine ausserparlamentarische Kommission nicht mehr das Gewicht haben, das die Sportkommission zu Recht hatte. Die Organisation ist eine andere.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein solches Organ aus sportpolitischer Sicht nötig sei, könnte es die Funktion der Koordination übernehmen. Aus unserer Sicht, das muss ich sagen, ist die Schaffung eines solchen Organs aber nicht notwendig, weil die Kontakte vielseitig sind, die Verhältnisse mit Leistungsvereinbarungen geregelt sind und man sich abspricht. So gesehen ist die Idee einer ausserparlamentarischen Kommission, die nur berät und koordiniert, eigentlich überholt, weil sie von bestehenden Gremien, die ähnliche Aufgaben und grössere Kompetenzen haben, zwangsläufig ausgespielt würde.
Ich empfehle Ihnen also, den Antrag Humbel Näf abzulehnen, und verweise auf die Gefässe, die geschaffen worden sind und funktionieren.
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AB 2010 N 1267 / BO 2010 N 1267
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