Leuthard Doris, Bundespräsidentin:
Für die Kontrolle der Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen sind die in den einzelnen GAV vorgesehenen paritätischen Kommissionen zuständig. Bei Fehlen eines GAV steht das Instrumentarium der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zur Verfügung, um gegen ein allfälliges Lohndumping vorzugehen. Danach beobachten die tripartiten Kommissionen nach Artikel 360b OR den Arbeitsmarkt und suchen in der Regel eine direkte Verständigung mit den betroffenen Arbeitgebern, wenn ein Fall von Lohndumping festgestellt wird. Wenn dies nicht innert zwei Monaten gelingt, so können sie bei der zuständigen Behörde den Erlass eines Normalarbeitsvertrages beantragen, der für die betroffenen Branchen oder Berufe zwingende Mindestlöhne vorsieht.
Die vom UVEK erteilte Konzession für den Flughafen Genf ist nicht auf die ISS Aviation anwendbar, weshalb der Bund, gestützt auf die Konzessionsauflagen, keine Massnahmen ergreifen kann. Beim zur Diskussion stehenden kollektiven Arbeitskonflikt besteht im Übrigen die Möglichkeit, das Einigungsamt des Kantons Genf anzurufen, das im Konflikt vermitteln könnte.