Kiener Nellen Margret (S, BE):
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, den "Bundesbeschluss über die Auferlegung der Kosten für die Behandlung zweier Amtshilfegesuche des Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika auf die UBS AG" sowie auch die Motion der Finanzkommission des Nationalrates "Kostenverrechnung für systemrelevante Unternehmungen" anzunehmen.
Die SP-Fraktion hat mit Genugtuung festgestellt, dass es der Finanzkommission des Nationalrates gelungen ist, mit der zur Diskussion stehenden Motion den Bundesrat zu beauftragen, eine allgemeine Rechtsgrundlage zu schaffen, welche es in Zukunft bei ähnlichen ausserordentlichen Ereignissen erlauben wird, systemrelevanten Unternehmen solche aus dem Rahmen fallende Kosten in Rechnung zu stellen, wenn sie sich unmittelbar aus der Verteidigung von deren Interessen ergeben. Herr Kollege Vischer hat soeben die relevanten Fragen zur Vergangenheit des UBS-Geschäftes aufgeworfen. Ich werde mich daher etwas mehr auf die Zukunftsfragen ausrichten. Die SP-Fraktion teilt aber weitgehend die Einschätzungen und die Fragen, welche Herr Kollege Vischer zum Ausdruck gebracht hat.
Wieso unterstützt die SP-Fraktion die Kostenüberwälzung von 40 Millionen Franken? Wieso sollen es nicht mehr Millionen für die Abgeltung der staatlichen Kosten sein, die aus der Abwicklung der ganzen Verfahren für die UBS entstanden sind? Es ist uns klar, dass die Verwaltungskosten für die Abwicklung der Amtshilfeverfahren innerhalb der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit Sukkurs von externen Diensten und Büros nur einen Teil der Kosten darstellen. In diesem Zusammenhang möchten wir es nicht unterlassen, der Leitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu danken, die diese Arbeit rasch, speditiv und unter hohem Zeitdruck geleistet haben. Das war effizient und transparent, wie es eben Staatsdienstleistungen sein können, währenddem es die Schweiz in den letzten Jahren bei Privaten, insbesondere bezüglich der Dienstleistungen von Grossbanken, anders erlebt hat. Es ist ja nicht das erste Mal: In den Neunzigerjahren hatten wir auch in der Schweiz Bankkrisen und Bankpleiten. Daraus wurde nichts gelernt, dieselben auf Immobilienanlagen basierten strukturellen Bankkrisen wiederholen sich mit einiger Regelmässigkeit.
Die Überwälzung der Kosten von 40 Millionen Franken ist auch ein Signal an die Bevölkerung: Wer masslos übertreibt, wer bis zu kriminellen Handlungen geht, wie das in der UBS in den Vorjahren der Fall war, wird auch zur Kasse gebeten. Immerhin bringt dieser Bundesbeschluss dem Bund Einnahmen von 40 Millionen Franken - wenigstens für die Kostendeckung bezüglich der Arbeiten für die Amtshilfeverfahren.
Die Kostendeckung für die Gerichte war seit Langem ein Thema in der Finanzkommission. Aus Gründen der gerichtlichen Unabhängigkeit muss das abgelehnt werden. In der Kommission lag auch ein Antrag vor auf Übernahme der Kosten für die ganzen Arbeiten der Bundesversammlung, der eidgenössischen Räte. Davon haben wir ebenfalls Abstand genommen. Die Quantifizierung ist da keine einfache Sache. Die ganze Arbeit, welche der Bundesrat mit guten oder weniger guten Beschlüssen, mit Erstreckungen oder Nichtbeschlüssen geleistet hat, wäre auch noch zu beziffern. Wenn wir die ganze Arbeit im Rahmen einer Vollkostenrechnung über alle staatlichen Dienstleistungen - Exekutive, Parlament, Gerichte und Verwaltung - aufsummieren würden, dann würden wir in eine noch ganz andere Grössenordnung hineinkommen.
Für die SP-Fraktion ist die Zukunft wichtig. Die Systemkrise mit den Grossbanken ist in der Schweiz alles andere als bewältigt. Gesetzgeberisch haben wir seit der Krise der UBS im Oktober 2008 einen einzigen Artikel geändert. Wir haben damals den Einlegerschutz rasch auf 100 000 Franken erhöht; das war richtig. Ich erinnere Sie aber daran, dass das Bankengesetz noch überhaupt keine Verschärfung erfahren hat. Daher, geschätzte Frau Bundesrätin, warten wir mit grosser Ungeduld insbesondere auf die Botschaft des Bundesrates für die Regelung der Zukunft der Schweizer Grossbanken; wir warten auf die Botschaft zum Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen. Wir erwarten, wie es auch die Finanzkommission des Nationalrates wiederholt kommuniziert hat, dass der Bundesrat diese Botschaft in den nächsten Wochen, Anfang Jahr, dem Parlament unterbreitet.
Die SP-Fraktion wird sich bei der Beratung dieser Botschaft sehr stark engagieren. Die SP-Fraktion hat den Bericht dieser Expertenkommission mit etwas gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen. Einerseits sind wir zufrieden, dass durch die Expertenkommission so viel Arbeit in relativ kurzer Zeit geleistet wurde. Das ist eine Grundlage für die Gesetzgebung. Anderseits verlangen wir, dass verschiedene Massnahmen zur Problemlösung vertiefter geprüft werden und in die Gesetze einfliessen. Ich erinnere Sie daran, dass beispielsweise der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank erstens wiederholt darauf hingewiesen hat, dass der Gesetzgeber handeln soll, bevor die nächste Krise kommt. Und sie kann kommen! Sie kann kommen, wir wissen das aus der Erfahrung. Das Zeitelement ist also wichtig. Zweitens appelliert der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank inhaltlich daran, dass die Schweiz gut daran täte, ein konservativerer Finanzplatz zu werden, zum Beispiel mit sehr viel weniger Investmentbanking und Eigenhandel. Genau in diesen risikoträchtigen Bereichen hat der Schlussbericht der Expertenkommission aber keine Lösungen unterbreitet. Die SP-Fraktion wird sich also sehr engagieren, Frau Bundesrätin, und erwartet auch von Ihnen, dass Sie gemäss dem Schlussbericht der Expertenkommission die wichtigen und richtigen Zähne noch vorsehen.
Wir sehen mit Befremden, dass die UBS unter der operativen Leitung von Herrn Grübel in diesem Herbst wieder grossmundig grosse Gewinne als Zielsetzung in Aussicht gestellt hat, grosse Gewinne, die selbstverständlich mit ebenso grossen Risiken verbunden sind. Wir sehen dort keine Lernbereitschaft. Es wird gehandelt wie vor der Krise: Investmentbanking, spekulative Geschäfte - die Lektion wurde nicht gelernt.
Die Schweizer Volkswirtschaft und die Schweizer Steuerpflichtigen bleiben in Abhängigkeit von zwei Grossbanken, die ähnlich wie in Island eine übergrosse Proportion haben.
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AB 2010 N 1781 / BO 2010 N 1781
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Der grosse Teil der Boni, welche unsere beiden Grossbanken auszahlen, geht an Angestellte im Ausland. Die Schweizer Volkswirtschaft hängt einfach dann am Band, wenn wieder eine Risikosituation eintritt. Das müssen wir durch ein klares, scharfes Bankengesetz in den Griff bekommen. Die SP-Fraktion wird sich dafür engagieren.
Heute sagen wir Ja zu diesen beiden Geschäften, die dem Nationalrat unterbreitet werden. Wir danken Ihnen, wenn Sie dem folgen.