Nationalrat - Frühjahrssession 2011 - Zehnte Sitzung - 10.03.11-08h00
Conseil national - Session de printemps 2011 - Dixième séance - 10.03.11-08h00

10.017
Für menschenfreundlichere
Fahrzeuge.
Volksinitiative.
CO2-Gesetz. Revision
Pour des véhicules
plus respectueux des personnes.
Initiative populaire.
Loi sur le CO2. Révision
Differenzen - Divergences
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 20.01.10 (BBl 2010 973)
Message du Conseil fédéral 20.01.10 (FF 2010 885)
Nationalrat/Conseil national 29.09.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 30.09.10 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 07.12.10 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 16.12.10 (Frist - Délai)
Ständerat/Conseil des Etats 07.03.11 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 10.03.11 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 15.03.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 18.03.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 18.03.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 01.06.11 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 17.06.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 17.06.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2012 489)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2012 489)
Text des Erlasses 2 (AS 2012 351)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2012 351)

2. Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen
2. Loi fédérale sur la réduction des émissions de CO2

Art. 11f
Antrag der Mehrheit
Festhalten

Antrag der Minderheit
(van Singer, Girod, Teuscher)
Abs. 1
... nach Abzug der Vollzugskosten dem Fonds für Verkehrssicherheit zugewiesen.
Abs. 2
Streichen

Art. 11f
Proposition de la majorité
Maintenir

Proposition de la minorité
(van Singer, Girod, Teuscher)
Al. 1
... et déduction faite des frais d'exécution, est versé au Fonds de sécurité routière.
Al. 2
Biffer

van Singer Christian (G, VD): Je comprends que vous ayez envie de liquider cette affaire. Il ne reste que cette proposition de minorité à l'article 11f, mais la divergence est de taille.
Pourquoi demandons-nous que le produit de la sanction soit versé au Fonds de sécurité routière? Vous êtes en train d'établir un contre-projet à l'initiative populaire "pour des véhicules plus respectueux des personnes". Celle-ci a deux buts:
1. exclure du marché des véhicules qui consomment et polluent trop;
2. éloigner de nos routes des véhicules dangereux.
Pour le premier volet de l'initiative, nous prenons ici des mesures satisfaisantes en nous adaptant aux normes européennes. Pour le deuxième volet, celui qui concerne la sécurité, il n'y a pas réellement de mesures qui sont prises. Il serait donc tout à fait logique d'affecter les sommes qui proviendraient des amendes au Fonds de sécurité routière. On pourrait ainsi accroître la sécurité sur nos routes et répondre au deuxième volet de l'initiative.
C'est pourquoi je vous demande de suivre la minorité, qui propose, comme vous pouvez le lire, que le produit de la sanction soit versé au Fonds de sécurité routière.

Wobmann Walter (V, SO): Der Ständerat will ja bekanntlich den Ertrag aus den Sanktionen in den Infrastrukturfonds fliessen lassen. Eine Minderheit der UREK, Sie haben es gerade gehört, will das Geld für die Verkehrssicherheit verwenden.
Die SVP-Fraktion lehnt beides ab und ist klar für die Mehrheit - gemäss Bundesrat -, also dafür, dass der Ertrag nach dem gleichen Prinzip wie bei der CO2-Abgabe auch bei der VOC-Abgabe über die Krankenkassenprämien an die Bevölkerung zurückerstattet wird. Alles andere wäre nicht staatsquotenneutral, sondern eine zusätzliche Abgabe, und dies lehnen wir ganz entschieden ab. Es wäre auch verfassungsmässig mehr als fragwürdig, bei der Debatte im Ständerat hat man das deutlich gehört. Zudem müsste auch ein neuer Verteilapparat aufgebaut werden, was bestimmt in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen würde. Das ist übrigens noch eine interessante Frage: Wie gross kann denn der Betrag einmal werden? Einmal hört man von 200 Millionen Franken, dann wieder von 100 Millionen, und irgendwann sind wir wahrscheinlich bei null, denn die technische Entwicklung läuft auf Hochtouren. Gerade beim Automobilbau läuft sie auf Hochtouren, jetzt schon, auch ohne dieses Gesetz. Schauen Sie sich einmal im Autosalon um! Die neuen Fahrzeuge sind alle umweltfreundlicher als die alten. Ich bin selber an einem Projekt beteiligt, das jetzt gerade in Genf für Furore sorgt. Sie sehen also, dieses Gesetz ist eigentlich für die Katz, es ist völlig nutzlos.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Girod Bastien (G, ZH): Die Initiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge" nimmt eigentlich zwei Anliegen auf: Eines ist die Verbesserung des Umweltschutzes und die Reduktion der CO2-Emissionen. Hierzu beinhaltet der Gegenvorschlag gute, effektive Massnahmen, welche es erlauben, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Diese Massnahmen entsprechen in der Wirkung wahrscheinlich in etwa den in der Offroader-Initiative geforderten Massnahmen; es hängt etwas davon ab, ob man nach 2015 das Ziel der EU verfolgt. Wenn man das macht, und das wurde ja versprochen, dann ist dies, das muss man sagen, auch eine wirkungsvolle Massnahme, um die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Die Initiative hat aber noch ein zweites Anliegen: die Verkehrssicherheit. Unter den immer schwereren Fahrzeugen leidet die Verkehrssicherheit von Fahrern kleiner Autos, von Fussgängern und von Velofahrern. Dagegen sieht der aktuelle indirekte Gegenvorschlag keine Massnahme vor. Er beinhaltet nur die Umweltaspekte, das wurde auch von der Frau Bundesrätin gesagt. Es ist zwar auf Via sicura verwiesen worden, doch es geht hier um einen Gegenvorschlag, der eigentlich auf beide Probleme eine Antwort geben sollte. Dass Handlungsbedarf besteht, ist ja unbestritten.
Nun, was wird hier von der Minderheit vorgeschlagen? Es wird vorgeschlagen, dass die Bussengelder, welche erhoben werden, wenn Importeure die Reduktionsziele nicht erreichen, für den Fonds für Verkehrssicherheit verwendet werden. Der Ständerat hat ja vorgeschlagen, dass sie für den Infrastrukturfonds verwendet werden sollen. Das hätte gar

AB 2011 N 310 / BO 2011 N 310
nichts mit dem ersten Ziel des Gegenvorschlags und der Initiative zu tun, doch kann man, wenn man diese Gelder für den Fonds für Verkehrssicherheit verwendet, einen Beitrag zur Erfüllung des zweiten wichtigen Anliegens der Initiative leisten und damit gewährleisten, dass der Gegenvorschlag umfassender und befriedigender ist.
Was macht der Fonds für Verkehrssicherheit? Das Ziel dieses Fonds ist es, die Zahl schwerer Unfälle zu reduzieren, und das macht er mittels Sensibilisierung und Weiterbildung. Es wird also - Gegner der Offroader-Initiative haben manchmal so argumentiert - mehr auf den Fahrer gezielt, auf sein Verhalten. Hier besteht ein Potenzial. Wichtig ist einfach, dass auch dieses Anliegen aufgenommen wird, das heisst, dass es nicht nur im Bereich der Umwelt einen Gegenvorschlag gibt, sondern auch im Bereich der Verkehrssicherheit. Das war vor allem beim Stimmensammeln auf der Strasse ein wichtiges Anliegen.
Ich bitte Sie also, nicht der Mehrheit, sondern der Minderheit van Singer zu folgen.

Wasserfallen Christian (RL, BE): Wir diskutieren hier über den Minderheitsantrag van Singer, den Antrag einer sehr kleinen Minderheit. Ich muss es leider sagen: Dieser Antrag ist eine Verschlimmbesserung des ständerätlichen Beschlusses. Er hat dazu geführt, dass der ständerätliche Beschluss in unserer Kommission keine Mehrheit gefunden hat, weshalb wir hier jetzt lediglich darüber diskutieren, ob wir der Mehrheit folgen und festhalten wollen oder ob wir diesem Minderheitsantrag, der nun wirklich eine sehr artfremde Umverteilung von Geldern vornehmen will, zustimmen.
Man muss sich vor Augen führen, dass wir hier über Sanktionsgelder diskutieren, die Automobilimporteure und Automobilverkäufer bezahlen, wenn ihre Fahrzeuge die vorgegebenen Grenzwerte beim CO2-Ausstoss bis im Jahr 2015 nicht einhalten. Diese Gelder sollen dann in den Verkehrssicherheitsfonds übertragen werden, was nun wirklich nicht das Ziel sein kann. Wir wollen mit diesem Gesetz ja primär den CO2-Ausstoss in der Schweiz senken. Wie das mit einem Verkehrssicherheitsfonds geschehen soll, bleibt allerdings im Dunkeln, schleierhaft und verborgen.
Wie gesagt, der Antrag ist leider eine Verschlimmbesserung. Wir sollten hier jetzt wirklich einmal vorwärtsmachen; derart interessant und wichtig ist dieses Gesetz dann auch wieder nicht - und die Initiative sowieso nicht. Wir sollten jetzt möglichst viele Differenzen bereinigen. In diesem Sinn sollten wir gegenüber dem Ständerat nicht noch eine neue Flanke aufmachen, in diesem Sinn müssen wir in dieser Runde an unserem Beschluss festhalten, dann können wir die Differenz beim nächsten Mal ausräumen.
Bezüglich Referendum und Inkrafttreten bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen, damit wenigstens diese Differenz heute bereinigt werden kann. Wie gesagt, derart interessant und wichtig ist die Volksinitiative auch wieder nicht.

Le président (Germanier Jean-René, président): Le groupe PDC/PEV/PVL et le groupe socialiste soutiennent la proposition de la majorité.
Madame la conseillère Leuthard renonce à prendre la parole.

Cathomas Sep (CEg, GR), für die Kommission: Die UREK hat das Geschäft gestern, am 9. März 2011, behandelt. Der Beschluss des Ständerates bei Artikel 11f, den Ertrag aus der Sanktion nicht, wie von unserem Rat am 30. September 2010 beschlossen, an die Bevölkerung zu verteilen, sondern dem Infrastrukturfonds zuzuweisen, hat in der Kommission zu einer Diskussion über weitere Möglichkeiten der Mittelverwendung geführt. Anträge, die zum Ziel hatten, die Sanktionseinnahmen in neue Gefässe fliessen zu lassen - zum Beispiel in die allgemeine Bundeskasse, in den Fonds für Verkehrssicherheit, in ein Gefäss zur Förderung des Kaufs neuer, energieeffizienterer Personenwagen in der Form von Bonuszahlungen oder in den Infrastrukturfonds, wie der Ständerat es in seinem Beschluss vorsieht -, wurden von der Kommission allesamt abgelehnt.
Die Sanktion, die infolge der Überschreitung der Zielvorgabe ausgesprochen wird, ist im Grundsatz eine Lenkungsmassnahme. Die Verwendung dieser Mittel soll dementsprechend gemäss den Vorgaben im CO2-Gesetz staatsquotenneutral an die Bevölkerung zurückerstattet werden. Es wird zudem erwartet, wie heute bereits erwähnt, dass die Einnahmen aus den Sanktionen nicht sehr gross sein werden. Auf jeden Fall werden sich diese innert kurzer Zeit vermindern, da angenommen werden darf, dass der technische Fortschritt bei der Entwicklung emissionsärmerer Fahrzeuge und der Zusammenschluss der Importeure zu Emissionsgemeinschaften die Zielerreichung weitgehend ermöglichen werden. Zudem wird das Anliegen der Sicherheit, das die Initiative ebenfalls beinhaltet, auch Berücksichtigung finden. Wir dürfen annehmen, dass das vom Bundesrat erarbeitete Projekt Via sicura einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer leisten wird.
Aufgrund dieser Überlegungen ist die Kommission der Auffassung, dass die Mittelzuweisung für andere Verwendungszwecke nicht zweckmässig ist. Gerade wegen der Kurzfristigkeit der verfügbaren Mittel und auch wegen der Ungewissheit bezüglich der Verfassungsmässigkeit einer Abzweigung dieser Sanktionseinnahmen, die ja als Lenkungsabgabe gedacht sind, soll die vom Bundesrat vorgeschlagene und von unserem Rat bereits einmal bestätigte Rückerstattung an die Bevölkerung beibehalten werden.
Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit bei Artikel 11f, nicht dem Ständerat zu folgen, sondern der Mehrheit zuzustimmen und am Beschluss unseres Rates vom 30. September 2010 festzuhalten.

Nordmann Roger (S, VD), pour la commission: Il y a deux divergences: à l'article 11f, la majorité de la commission propose de maintenir la décision de notre conseil; au chiffre III, elle propose d'adhérer à la décision du Conseil des Etats.
En ce qui concerne la première divergence, qu'est-ce qu'on fait des éventuelles amendes qui découleraient d'une violation par un importateur de voitures de l'objectif fixé par la loi? La majorité propose de restituer cet argent comme on restitue l'argent de la taxe sur le CO2, à savoir par le biais de l'assurance-maladie. Elle ne veut pas que cet argent aille dans le Fonds de sécurité routière. D'abord, il n'y a pas vraiment de rapport entre les émissions de CO2 et la sécurité routière. De plus - Monsieur Wobmann vient de le dire et cela me réjouit -, on ne sait pas très bien à combien se monteront les amendes, mais il est possible que leur montant soit quasiment nul ou variable. Donc cela signifierait que ce seraient les importateurs d'automobiles en infraction qui détermineraient combien on mettrait d'argent dans le Fonds de sécurité routière. C'est une hérésie sur le plan budgétaire, cela n'a aucun sens.
La majorité vous propose par conséquent, à l'article 11f, de maintenir la décision de notre conseil, soit la version du Conseil fédéral.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.017/5208)
Für den Antrag der Mehrheit ... 141 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 22 Stimmen

Ziff. III Abs. 1bis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Wobmann, Bigger, Büchel Roland, Girod, Killer, Parmelin, Rutschmann, Scherer, Teuscher, van Singer)
Streichen

Ch. III al. 1bis
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

AB 2011 N 311 / BO 2011 N 311

Proposition de la minorité
(Wobmann, Bigger, Büchel Roland, Girod, Killer, Parmelin, Rutschmann, Scherer, Teuscher, van Singer)
Biffer

Wobmann Walter (V, SO): Ich beantrage Ihnen bei Ziffer III, den vom Ständerat beschlossenen und von der Mehrheit der UREK übernommenen Absatz 1bis zu streichen. Aus materieller Sicht ist diese Bestimmung gar nicht nötig. Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum, das ist auch richtig so, und das genügt.
Vorgestern hat übrigens der Ständerat eine analoge Bestimmung bei der Beratung des CO2-Gesetzes abgelehnt - die gleiche Kammer, die diese Bestimmung hier drin haben will. Es fragt sich schon, was bei einem allfälligen Rückzug der Offroader-Initiative denn anders sein soll als bei einem Rückzug der Klima-Initiative. Ich habe wirklich kein Verständnis für solch unterschiedliche Haltungen. Eine solche Vorgehensweise ist völlig unüblich.
Ich bitte Sie daher, Absatz 1bis zu streichen.

Girod Bastien (G, ZH): Hier geht es darum, ob das Inkrafttreten dieses indirekten Gegenvorschlages an die Bedingung geknüpft wird, dass die Initiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge" zurückgezogen wird. Die Grünen unterstützen die Minderheit Wobmann, die verlangt, dass diese Bedingung gestrichen wird, dass diese Koppelung also nicht gemacht wird. Wieso? Der Gegenvorschlag beinhaltet zwar im Bereich Umwelt gute, wirksame Massnahmen und stellt in diesem Bereich einen Gegenvorschlag dar. Was aber nach der vorigen Abstimmung immer noch fehlt, ist der Bereich Verkehrssicherheit. Die Initiative hat nun einmal zwei wichtige Anliegen: Das eine ist das Klima, das andere ist die Verkehrssicherheit. Aus dieser Sicht ist der indirekte Gegenvorschlag nicht vollständig. Es wäre gut, wenn man beides hätte: einerseits diesen indirekten Gegenvorschlag mit den Anreizen, andererseits aber auch gewisse Mindeststandards - ein Maximalgewicht für Fahrzeuge etwa, aber auch Mindeststandards für die Frontpartie -, welche die Verkehrssicherheit auf der Strasse erhöhen würden, und zwar für die Fussgänger, die Velofahrer und auch die Fahrer von kleinen Fahrzeugen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Ziffer III nicht der Mehrheit, sondern der Minderheit Wobmann zu folgen.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Diese letzte Differenz ist wichtig. Sie betrifft die Situation, die wir mit der vorgezogenen CO2-Gesetz-Teilrevision und der Volksinitiative haben, die immer noch hängig ist. Durch die Bedingung, dass die Teilrevision erst mit dem Rückzug oder der Ablehnung der Volksinitiative an der Urne im Bundesblatt erscheinen soll, erreichen Sie - das ist für mich absolut nachvollziehbar -, dass am Ende nicht zwei Regelungen zum gleichen Thema vorliegen. Die Initianten haben ja bereits signalisiert, dass ein Rückzug grundsätzlich denkbar wäre. Ich meine, der Rückzug ist geradezu zwingend, da sonst ein Inkrafttreten der CO2-Gesetz-Teilrevision per 1. Januar 2012, also gleichzeitig mit den entsprechenden Bestimmungen in den EU-Ländern, verunmöglicht würde. Auch aus Verkehrssicherheitsgründen muss die Volksinitiative nicht länger aufrechterhalten bleiben, denn die ständerätliche Kommission berät bereits die Vorlage Via sicura, und auch dort ist materiell ein Paket zur Übernahme von international vereinheitlichten Fahrzeugvorschriften geschnürt.
Der Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative sieht vor, die CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen wie in der EU bereits 2012 einzuführen. Dies muss über eine vorgezogene Teilrevision des CO2-Gesetzes passieren, da das zukünftige totalrevidierte CO2-Gesetz, das diese Woche ja im Ständerat behandelt wurde und auch den Gegenvorschlag zur Klima-Initiative enthält, frühestens auf 2013 in Kraft treten kann und soll. Wenn die Teilrevision Anfang April publiziert würde, würde die Referendumsfrist im Juni ablaufen. Dies ist immer noch ein sehr sportlicher Zeitplan, denn für einen Start am 1. Januar 2012 muss dann in der verbleibenden Zeit auch noch eine Verordnung ausgearbeitet werden.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und diese Differenz auszuräumen.

Wobmann Walter (V, SO): Frau Bundesrätin, warum kam denn der Vorschlag in Ziffer III Absatz 1bis nicht von Ihnen? Er kam ja vom Ständerat.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Weil wir nicht vorhersehen konnten, wie lange das Parlament die Vorlage behandelt.

Nordmann Roger (S, VD), pour la commission: On a affaire ici au parfait exemple du bon traitement de l'initiative populaire par le Parlement. L'initiative populaire a été lancée avec l'objectif principal de réduire les émissions de CO2 des nouvelles voitures et l'objectif accessoire d'augmenter la sécurité routière. Le Parlement s'est saisi du dossier après que le Conseil fédéral le lui eut confié. Et le Parlement a accepté une règle moins contraignante, comme le lui avait proposé le Conseil fédéral, mais qui, finalement, atteindra un objectif plus ambitieux que celui visé par les initiants, donc une règle qui est meilleure.
Maintenant, on élimine les dernières divergences. Sur les éléments principaux, il n'y a plus de divergence, et il est apparu à la majorité de la commission que cela n'avait franchement plus aucun sens de voter sur l'initiative et que, à ce moment-là, il fallait dire clairement que la condition d'entrée en vigueur de la loi, c'était le retrait de l'initiative. Cela évitera aussi au peuple, en cas de référendum, de voter sur les deux objets.
Je rappelle qu'en retirant leur initiative, les initiants ont la possibilité de faire un retrait conditionnel, c'est-à-dire qu'ils ne retirent l'initiative que si la loi entre en vigueur - donc seulement s'il n'y a pas de référendum ou que celui-ci est rejeté. C'est un système qui donne une garantie aux initiants, ce qui est juste. A ce moment-là, on a estimé qu'après avoir largement répondu aux demandes des initiants et fait une réglementation qui, matériellement, est d'ailleurs plus ambitieuse et meilleure que celle proposée, il était temps de leur signifier de retirer leur initiative. Je suis content que le Conseil fédéral se rallie à la décision du Conseil des Etats.
La commission vous propose donc de maintenir la version du Conseil des Etats.

Le président (Germanier Jean-René, président): Le groupe socialiste, le groupe libéral-radical et le groupe PDC/PEV/PVL soutiennent la proposition de la majorité.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.017/5209)
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 73 Stimmen

AB 2011 N 312 / BO 2011 N 312

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