Nationalrat - Frühjahrssession 2011 - Elfte Sitzung - 14.03.11-14h30
Conseil national - Session de printemps 2011 - Onzième séance - 14.03.11-14h30

11.5155
Fragestunde. Frage
Leutenegger Oberholzer Susanne.
Amtshilfe
nach OECD-Standard
Heure des questions. Question
Leutenegger Oberholzer Susanne.
Assistance administrative
répondant aux standards de l'OCDE
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Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Die Schweiz hat seit der Änderung der Amtshilfepolitik im März 2009 in Doppelbesteuerungsabkommen ausschliesslich die Bestimmung zum Informationsaustausch nach Artikel 26 des Musterabkommens der OECD aufgenommen. Dieses Musterabkommen, der dazu von der OECD verfasste Kommentar und das Manual zum Informationsaustausch der OECD lassen bei der Frage, welche Anforderungen an ein Amtshilfeersuchen gestellt werden dürfen, einen Ermessensspielraum offen. Zur Verhinderung von unzulässigen Beweisausforschungen, sogenannten "fishing expeditions", hat der Bundesrat damals entschieden, in Amtshilfegesuchen den Namen der steuerpflichtigen Person und des Informationsinhabers zu verlangen. Dass die steuerpflichtige Person auch auf andere Weise als mithilfe von Namen und Adresse identifiziert werden kann, geht aus dem anderen Musterabkommen der OECD hervor, das sich auf den Informationsaustausch beschränkt, dem Tax Information Exchange Agreement (TIEA). Solche Abkommen hat die Schweiz bisher nicht abgeschlossen. Daher hat sich die Schweiz auch nicht an dessen Vorgaben, sondern an jenen von Artikel 26 des zuerst genannten OECD-Musterabkommens orientiert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat mich am 20. Januar 2011 darüber unterrichtet, dass nicht sämtliche Abkommen mit einer Bestimmung nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens dem international geltenden Standard entsprechen.
An den angesprochenen Sitzungen haben Vertreter des EFD teilgenommen. Die Delegationen waren je nach Situation und Thema unterschiedlich zusammengesetzt.
Das Global Forum hat unsere Auslegung der Amtshilfeanforderungen für zu formalistisch gehalten. Nach Prüfung der Handlungsoptionen habe ich am 31. Januar 2011 den Bundesratsausschuss für internationale Finanz- und Steuerfragen und am 2. Februar 2011 den Gesamtbundesrat informiert.
Der Bundesrat hatte am 29. Mai 2009 den Beschluss gefasst, das Rechtshilferecht an die neuen Grundsätze der Amtshilfe anzupassen. Dies sollte in erster Linie mittels Rechtshilfeverträgen geschehen. Nachdem die Schweiz die Doppelbesteuerungsabkommen mit den wichtigsten Staaten an den OECD-Standard angepasst hat, hat der Bundesrat das EJPD nun damit beauftragt, ihm bis zum Sommer 2011 eine neue Strategie für eine rasche Anpassung der Rechtshilfe in Fiskalsachen an die neue Amtshilfepolitik vorzuschlagen.

Leutenegger Oberholzer Susanne (S, BL): Mir war bekannt, dass Sie am 20. Januar 2011 informiert worden sind; das haben Sie uns auch in der WAK gesagt. Meine Frage lautet aber: Seit wann hatte die Steuerverwaltung davon Kenntnis?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Die Steuerverwaltung hat auch in dieser Zeit, im Rahmen der Gespräche, die sie mit den zuständigen Personen, die die Peer Review machten, geführt hat, davon Kenntnis erhalten. Sie hat mich unmittelbar darauf informiert.

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