Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin:
Zu Ihrer zweiten Frage: Ich habe gesagt, der Bundesrat habe in seiner Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen, dass das Kapitaleinlageprinzip ab Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II gelten soll. In der Vernehmlassung wurde vonseiten der Wirtschaft, der Wirtschaftsverbände beantragt, dass man eine Rückwirkung vorsehen sollte. Man hat sie dann in die Botschaft aufgenommen, und entsprechend haben wir jetzt diese Diskussion, die wir führen.
Die Frage, ab wann es um gravierende Fehler oder, wie soll ich sagen, Fehlentwicklungen in einem Gesetzgebungsprozess geht, ist natürlich eine Frage, die jeder anders beantwortet. Wir stellen fest, dass die Mindereinnahmen auf der Seite der Verrechnungssteuer zwischen 200 und 300 Millionen Franken betragen werden, bis die Kapitaleinlagen zurückbezahlt sind, die zwischen 1997 und 2011 geleistet worden sind. Wir rechnen damit, dass es etwa zehn Jahre sein werden, also zehnmal 200 bis 300 Millionen Franken. Auf der anderen Seite rechnen wir bei der direkten Steuer von Bund, Kantonen und Gemeinden auch mit Mindereinnahmen von etwa 200 bis 300 Millionen Franken ungefähr über zehn Jahre hinweg. Wir sind der Auffassung, dass das verkraftbar sein sollte und dass es sich in Anbetracht dieser Mindereinnahmen nicht rechtfertigt, in diesem Fall noch einmal ein Gesetzgebungsverfahren zu starten. Das wäre ja die Frage. Wir diskutieren ja nicht über die Richtigkeit des Kapitaleinlageprinzips, mindestens im Moment nicht, sondern über die Frage der Rückwirkung.