Nationalrat - Frühjahrssession 2011 - Elfte Sitzung - 14.03.11-14h30
Conseil national - Session de printemps 2011 - Onzième séance - 14.03.11-14h30

11.5175
Fragestunde.
Frage Kiener Nellen Margret.
Unternehmenssteuerreform II.
Steuerfreie Dividenden
in Milliardenhöhe.
Betrug am Volk
durch den Bundesrat
2003-2007?
Heure des questions.
Question Kiener Nellen Margret.
Réforme de l'imposition
des entreprises II.
Des milliards versés sous la forme
de dividendes non imposables.
Le Conseil fédéral a-t-il trompé
le peuple de 2003 à 2007?
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Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Die Annahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gehen davon aus, dass der Anteil an Privatpersonen bei den Aktionären von Publikumsgesellschaften bei zirka 10 Prozent liegt. Der angenommene Grenzsteuersatz für die Einkommenssteuer liegt bei 30 Prozent. Die dem Bund verbleibende Verrechnungssteuer liegt statistisch ebenfalls bei etwa 10 Prozent. Schätzungen bezüglich ausländischer Aktionäre ändern an der Bandbreite der Annahmen nichts. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können Kapitalerhöhungen frei beschliessen. Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, Dividenden vorab zulasten des Gewinnvortrags vorzunehmen. Reserven aus Kapitaleinlagen können im freien Ermessen unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Bestimmungen zurückbezahlt werden.
Und jetzt zu Ihrer letzten Frage, Frau Kiener Nellen, ob das Abstimmungsbüchlein weitere Fehler enthielt: Das Abstimmungsbüchlein enthielt in diesem Sinn keine Fehler, aber es war nicht vollständig.

Kiener Nellen Margret (S, BE): Sehr geehrte Frau Bundesrätin, es geht aufaddiert immerhin um Einnahmenausfälle in der Höhe von mehreren Milliarden Franken. Wann wäre denn aus Ihrer Sicht eine gravierende Ausnahmesituation gegeben, um auf ein Gesetz, insbesondere eine Referendumsvorlage, zurückzukommen? Könnten Sie ferner noch präzisieren, von welchen Vernehmlassungsteilnehmern die Ausweitung und insbesondere die Rückwirkung beim Kapitaleinlageprinzip gefordert worden ist?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Zu Ihrer zweiten Frage: Ich habe gesagt, der Bundesrat habe in seiner Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen, dass das Kapitaleinlageprinzip ab Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II gelten soll. In der Vernehmlassung wurde vonseiten der Wirtschaft, der Wirtschaftsverbände beantragt, dass man eine Rückwirkung vorsehen sollte. Man hat sie dann in die Botschaft aufgenommen, und entsprechend haben wir jetzt diese Diskussion, die wir führen.
Die Frage, ab wann es um gravierende Fehler oder, wie soll ich sagen, Fehlentwicklungen in einem Gesetzgebungsprozess geht, ist natürlich eine Frage, die jeder anders beantwortet. Wir stellen fest, dass die Mindereinnahmen auf der Seite der Verrechnungssteuer zwischen 200 und 300 Millionen Franken betragen werden, bis die Kapitaleinlagen zurückbezahlt sind, die zwischen 1997 und 2011 geleistet worden sind. Wir rechnen damit, dass es etwa zehn Jahre sein werden, also zehnmal 200 bis 300 Millionen Franken. Auf der anderen Seite rechnen wir bei der direkten Steuer von Bund, Kantonen und Gemeinden auch mit Mindereinnahmen von etwa 200 bis 300 Millionen Franken ungefähr über zehn Jahre hinweg. Wir sind der Auffassung, dass das verkraftbar sein sollte und dass es sich in Anbetracht dieser Mindereinnahmen nicht rechtfertigt, in diesem Fall noch einmal ein Gesetzgebungsverfahren zu starten. Das wäre ja die Frage. Wir diskutieren ja nicht über die Richtigkeit des Kapitaleinlageprinzips, mindestens im Moment nicht, sondern über die Frage der Rückwirkung.

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