Nationalrat - Frühjahrssession 2011 - Dreizehnte Sitzung - 16.03.11-08h20
Conseil national - Session de printemps 2011 - Treizième séance - 16.03.11-08h20

10.100
Ressourcen- und
Lastenausgleich
zwischen Bund und Kantonen
2012-2015
Transferts des ressources
et des charges
entre la Confédération et les cantons
2012-2015
Erstrat - Premier Conseil
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 24.11.10 (BBl 2010 8615)
Message du Conseil fédéral 24.11.10 (FF 2010 7861)
Nationalrat/Conseil national 16.03.11 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 16.03.11 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 09.06.11 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 14.06.11 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 15.06.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 17.06.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 17.06.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2011 5633)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2011 5633)
Text des Erlasses 2 (AS 2011 5635)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2011 5635)
Text des Erlasses 3 (AS 2011 5637)
Texte de l'acte législatif 3 (RO 2011 5637)

Le président (Germanier Jean-René, président): Un seul débat d'entrée en matière a lieu sur les trois projets.

AB 2011 N 436 / BO 2011 N 436

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Wir haben heute drei Vorlagen auf dem Tisch. Mit der Vorlage 1 wird im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) eine Gesetzeslücke geschlossen. Es werden die Voraussetzungen festgelegt, gemäss welchen fehlerhafte Ausgleichszahlungen vom Bundesrat rückwirkend berichtigt werden sollen. Dabei soll nur dann eine nachträgliche Korrektur vorgenommen werden können, wenn es sich um einen Fehler mit erheblichen finanziellen Konsequenzen für mindestens einen Kanton handelt. Als Grundlage wird hier das Ressourcenpotenzial pro Einwohner oder Einwohnerin genommen.
Mit der Vorlage 2 werden die neuen Grundbeiträge des horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2012-2015 beschlossen. Dabei sollen aufgrund der Erkenntnisse des Wirksamkeitsberichtes die Grundbeiträge dieses horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleichs, ausgehend von den Beiträgen für das Jahr 2011 und nach dem Verfahren für die Zwischenjahre einer Beitragsperiode, festgelegt werden. Weil aber die definitiven Daten für die Berechnung des Ressourcenpotenzials 2012 erst gegen Herbst 2011 zur Verfügung stehen, soll der Bundesrat ermächtigt werden, die definitiven Grundbeiträge für die Periode 2012-2015 beim Vorliegen der definitiven Datenbasis zum Referenzjahr 2012 selber festzulegen. Um der Haushaltneutralität zwischen Bund und Kantonen beim Übergang zum NFA im Jahre 2008 Rechnung zu tragen, wird der auf diese Weise fortgeschriebene Grundbeitrag des vertikalen Ressourcenausgleichs auf das Jahr 2012 hin aufgestockt. Der gesamte Aufstockungsbetrag beläuft sich auf 112 Millionen Franken. Bei einer Aufteilung auf die drei vertikalen Ausgleichsgefässe - vertikaler Ressourcenausgleich, geografisch-topografischer und soziodemografischer Lastenausgleich - wird der vertikale Ressourcenausgleich um 81,2 Millionen Franken aufgestockt.
Mit der Vorlage 3 werden die neuen Grundbeiträge des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs für die Periode 2012-2015 beschlossen. Analog zum Ressourcenausgleich kommt der Bundesrat aufgrund des Wirksamkeitsberichtes zum Schluss, dass auch die Grundbeiträge des Lastenausgleichs ausgehend von den Beiträgen für das Jahr 2011 und nach dem Verfahren für die Zwischenjahre einer Beitragsperiode festgelegt werden sollen. Damit sollen die Grundbeiträge also der Teuerung angepasst werden. Auch hier soll der Bundesrat ermächtigt werden, die definitiven Beiträge für die Periode 2012-2015 beim Vorliegen der Datenbasis im Herbst 2011 festzulegen.
Was die Aufteilung der Mittel auf den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich betrifft, beantragt Ihnen die Kommission, gleich wie der Bundesrat, für die Beitragsperiode 2012-2015 ein unverändertes Verhältnis von 50 zu 50 Prozent, also eine beitragsmässig identische Dotierung. Die Aufstockungsbeträge für 2012 zugunsten des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs sind anteilsmässig aufgrund der Haushaltneutralität 2008 auf je 15,4 Millionen Franken festzulegen; dies nach heutigem Kenntnisstand.
Ihre Kommission hat in dieser nicht ganz einfachen Materie einige Anhörungen vorgenommen. Sie hat vor allem die betroffenen Interessengruppen wie die Kantone - die Geber- und die Nehmerkantone und dann die Geberkantone zusätzlich noch einmal - eingeladen und angehört. Sie hat auch Vertreter der Städte eingeladen, um deren Interessen kennenzulernen. Es wurden zudem Vertreter der Wissenschaft einbezogen, damit sich die Kommission genauer über die Analyse der ersten Wirkungsberichte informieren lassen konnte; mit dem gleichen Ziel wurden Vertreter der Verwaltung angehört.
Die Diskussion in der Kommission hat gezeigt, dass die Vorlage 1 im Wesentlichen unbestritten ist. Es gibt auch hier einige Minderheiten, aber grundsätzlich ist die Vorlage unbestritten. Bei den Vorlagen 2 und 3 hingegen wurden die Zuteilungen zu den verschiedenen Töpfen sehr intensiv diskutiert. Die Kommissionsberatungen haben allerdings gezeigt, dass die Differenzen in der Vorlage 2 nicht immer unbedingt den Parteilinien, sondern sehr oft eher den Grenzen zwischen Geber- und Nehmerkantonen oder zwischen Stadt- und Landkantonen folgen.
Nun noch einige konkrete Punkte zu den Vorlagen 2 und 3: Die Kommission beantragt Ihnen, keine Änderung der bisherigen Aufteilung vorzunehmen. Warum? Die Kommission hat festgestellt, dass die Daten bisher keine völlig neuen Erkenntnisse gebracht haben und dass die Zeitperiode seit Einführung des neuen NFA für definitive Schlussfolgerungen zu kurz war. Zudem muss man zugeben, dass die Angaben nicht absolut klar und eventuell nicht für alle nachvollziehbar sind. Es besteht ein erheblicher Interpretationsspielraum, der je nach Gewichtung und Lage der Interessen zu anderen Schlüssen führt.
Grundsätzlich wurde allerdings anerkannt, dass die Aufteilung zwischen dem geografisch-topografischen und dem soziodemografischen Topf, die 50/50-Aufteilung, nicht den realen Verhältnissen entsprechen dürfte. Diese Aufteilung sollte aufgrund der ersten Daten eher bei 70 zu 30 zugunsten des soziodemografischen Topfes sein, womit dessen Dotierung heute eher zu knapp sein dürfte. Trotzdem beantragt Ihnen die Kommission heute noch keine Änderung der Verhältnisse, dies aufgrund des Zwischenberichtes und der zu kurzen Zeit seit der Festlegung. Hingegen anerkennt die Kommission den Diskussions- und Handlungsbedarf nach der nächsten Periode, also nach 2012-2015. Dannzumal sollten die Daten und Statistiken so weit erhärtet sein, dass eine Neudefinition der Anteile beantragt und beschlossen werden kann.
Die Kommission beantragt Ihnen also auch bei den Vorlagen 2 und 3, dem Bundesrat zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen, dann aber die berechtigten Anliegen, insbesondere jene der Geberkantone, in der nächsten Periode weiter zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Kommission beantragt Ihnen abschliessend ohne Gegenantrag Eintreten und bei allen Vorlagen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, bei der Vorlage 1 mit 20 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen und bei den Vorlagen 2 und 3 je mit 16 zu 5 Stimmen ohne Enthaltungen.

Carobbio Guscetti Marina (S, TI), pour la commission: Le message présenté par le Conseil fédéral est le premier depuis l'entrée en vigueur de la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons (RPT) et il se fonde sur le premier rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière, qui doit être présenté tous les quatre ans.
Comme la RPT était en vigueur depuis moins de trois ans au moment de la rédaction finale du rapport, une véritable appréciation détaillée ne pourra donc être fournie que dans le deuxième rapport. Pour cette raison, certaines propositions discutées en commission sont en relation avec le prochain rapport sur l'évaluation de l'efficacité.
Le message propose avec le projet 1 une révision partielle de la loi fédérale sur la péréquation financière et la compensation des charges, qui concerne les réglementations nécessaires à la correction rétroactive des paiements compensatoires erronés. L'objectif est de combler une lacune juridique de cette loi: selon cette proposition, les paiements compensatoires incorrects pourraient être corrigés avec effet rétroactif lorsque l'erreur a d'importantes conséquences financières pour au moins un canton.
Ce projet du Conseil fédéral a été accepté, à l'unanimité, par la commission.
Les deux autres projets concernent la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges entre la Confédération et les cantons. Avec le projet 2, c'est-à-dire le projet d'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la péréquation des ressources et à la compensation des charges pour la période de contribution 2012 à 2015, le Conseil fédéral demande de nouvelles contributions de base pour les péréquations horizontale et verticale des ressources.
Ces contributions de base devront être fixées d'après celles de l'année 2011, selon la même procédure que celle

AB 2011 N 437 / BO 2011 N 437
appliquée aux années de transition d'une période de contribution, conformément à la loi sur la péréquation financière. La progression de la péréquation horizontale des ressources reposera ainsi sur celle du potentiel de ressources des cantons à fort potentiel, et la péréquation verticale des ressources évoluera en fonction de la croissance du potentiel de ressources de tous les cantons.
Les cantons ont subi des charges supplémentaires de 100 millions de francs. Dans le cadre d'une solution négociée avec les cantons, comprenant aussi d'autres dossiers, il a été convenu d'augmenter la contribution de base à la péréquation verticale des ressources de 112 millions de francs à partir de 2012. Ce montant correspond à l'écart constaté a posteriori par rapport à la neutralité budgétaire - 100 millions de francs par an -, auquel s'ajoute une rémunération permanente de 400 millions de francs que les cantons n'ont pas touchée entre 2008 et 2011.
Enfin, avec le projet 3, le projet d'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la compensation des charges pour la période de contribution 2012 à 2015, le Conseil fédéral demande les nouvelles contributions de base à la compensation des charges excessives dues à des facteurs géotopographiques et sociodémographiques. Comme pour la péréquation des ressources, le Conseil fédéral estime que ces contributions de base devront être fixées d'après celles de l'année 2011.
La Commission des finances a longuement discuté sur la répartition des fonds entre la compensation des charges excessives dues à des facteurs géotopographiques et la compensation des charges excessives dues à des facteurs sociodémographiques. Le Conseil fédéral propose une proportion inchangée de 50/50 pour cent, c'est-à-dire une dotation identique en termes de montants, pour la période de contribution 2012-2015. La Commission des finances s'est ralliée à cette proposition.
La commission a effectué plusieurs auditions. Elle a entendu deux professeurs d'économie des Universités de Lausanne et de Saint-Gall, qui ont rendu un avis scientifique sur la question. Elle a aussi entendu des représentants de la Conférence des gouvernements cantonaux, de la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des finances, une délégation de l'Union des villes suisses ainsi qu'un représentant du Groupement suisse pour les régions de montagne et la Conférence des cantons donateurs RPT. Est en jeu notamment la répartition des fonds attribués pour compenser les charges sociodémographiques et géotopographiques. La répartition 50/50 pour cent entre charges socioéconomiques et charges géotopographiques a fait, comme je l'ai dit, l'objet d'une discussion approfondie au sein de la commission. Une proposition visant à utiliser les 112 millions de francs selon une répartition 57/43 y a été remise en cause.
Selon une étude d'Ecoplan, 28 pour cent des charges excessives frappent les cantons ruraux et 72 pour cent les cantons urbains, mais la majorité de la commission a décidé de ne pas demander au Conseil fédéral de renégocier le ratio actuel, vu qu'il se base sur un compromis politique qui avait été accepté lors de la création de la RPT après une négociation avec les cantons. Ce compromis est soutenu par la majorité des cantons lors de cette révision.
Un sujet de discussion a été aussi la possibilité d'introduire un pourcentage progressif versé par les cantons à fort potentiel de ressources. La commission a aussi discuté du thème de la concurrence fiscale et des propositions qui concernent les rabais fiscaux octroyés par les cantons à faible potentiel de ressources et les limites à fixer pour la concurrence fiscale. Ce thème sera à nouveau discuté plus tard, lors de la discussion par article, avec des propositions de minorité.
Au cours du débat d'entrée en matière, tous les groupes ont soutenu les projets du Conseil fédéral. A l'unanimité, la commission est entrée en matière sur le projet, mais des divergences évidentes ont résulté des différentes propositions, notamment sur la répartition des contributions supplémentaires que la Confédération injectera chaque année dans la péréquation dès 2012 entre charges sociodémographiques et charges géotopographiques, sur les fonds destinés à la péréquation proprement dite et l'aide aux cantons "pauvres", sur le fonds destiné à compenser les cas de rigueur, sur la lutte contre le dumping fiscal, l'imposition forfaitaire et la fixation des standards minimaux en matière de prestations cantonales.
La majorité de la commission a décidé de ne rien changer aux projets du Conseil fédéral.

Kiener Nellen Margret (S, BE): Im Namen der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten.
Die SP-Fraktion dankt den Projektbegleitungsgremien für die grosse Arbeit, welche mit der Umsetzung der NFA-Projekte verbunden war und immer noch ist. Einige Kinderkrankheiten des NFA können behoben werden, so etwa beim Mechanismus zur Fehlerkorrektur, wie ihn der Bundesrat vorschlägt. Unser Dank geht auch an die Eidgenössische Finanzkontrolle. Sie stellt gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag sicher, dass die Daten von Bund und Kantonen vollständig und rechtmässig sind. Sie konnte uns auch versichern, dass sich die Datenqualität in den letzten drei Jahren laufend verbessert hat. Immerhin hielt sie bei ihren letzten Prüfungen Korrekturen fest: Für das Jahr 2007 wurden Fehler im Umfang von insgesamt 15 Milliarden Franken festgestellt, und zwar bei den Nettovermögen im Kanton Schwyz sowie bei sämtlichen Ressourcenindikatoren ausser bei den quellenbesteuerten Personen im Kanton Waadt. Auch hier gilt also: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Die SP-Fraktion hält zur Wirkung Folgendes fest: Während gewisse Ziele wie die Stärkung der kantonalen Finanzautonomie erreicht wurden, leidet das Modell des Finanz- und Lastenausgleichs an einem systembedingten Widerspruch: Solidarität und Ausgleich sind mit ungezügeltem Steuerwettkampf nicht vereinbar. Ja, es geht um Steuerwettkampf, da die Rahmenbedingungen für die Kantone total unterschiedlich sind und mit einem Wettbewerb mit gleichen Spielregeln für alle nichts zu tun haben. Nirgends auf der Welt lässt sich durch einen blossen Umzug so viel Geld sparen; das nützt nur den Reichsten und Mobilsten.
Die Disparitäten zwischen den Kantonen bauen sich auch 2011 weiter aus statt ab - jetzt sind wir im vierten NFA-Vollzugsjahr. Ich zitiere aus dem Zusatzbericht zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011: "Auch im Referenzjahr 2011 ist beim Ressourcenindex ein Anstieg sowohl der Standardabweichung als auch der Spannweite zwischen dem ressourcenstärksten und dem ressourcenschwächsten Kanton zu verzeichnen." Die Steuerunterschiede zwischen den Kantonen haben sich alles andere als verringert. Insbesondere konnten auch ressourcenstarke Kantone entgegen ihren früheren Prognosen ihre Steuerbelastung senken. Wenn zur Einkommensschere und zur Vermögensschere noch die Steuerschere hinzukommt, dann wird unsere Gesellschaft mit Zentrifugalkräften auseinandergerissen. Eine soziale Entmischung, ja eine soziale Apartheid droht sich in der Schweiz breitzumachen. Das ist Gift für den sozialen Zusammenhalt, Gift auch für die Solidarität zwischen den Kantonen.
Die Sozialdemokratische Partei will eine Gesellschaft des Miteinanders, des Ausgleichs und der Solidarität. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Daher will die SP-Fraktion diejenigen Mängel im System jetzt, nach fast vier Vollzugsjahren, beheben, die nach den drei ersten Vollzugsjahren festgestellt werden müssen, und bittet Sie, dasselbe zu tun. Die SP-Fraktion unterstützt insbesondere alle Minderheitsanträge, die für Rechtsgleichheit, Steuergerechtigkeit und Wirkungstransparenz sorgen. Die SP-Fraktion bittet Sie, dasselbe zu tun.

Rossini Stéphane (S, VS): Plus que les mythes et les discours patriotiques, le véritable ciment de la Suisse est de toute évidence la péréquation financière. Sa portée s'exprime donc bien au-delà des chiffres et des équations qui la composent. Cet instrument assure la cohésion de la Suisse par les solidarités qu'il garantit et constitue une régulation

AB 2011 N 438 / BO 2011 N 438
essentielle face aux velléités de certains de voir la concurrence entre les cantons devenir la norme de notre fonctionnement institutionnel. Il ne faut pas sous-estimer cette tendance, car elle est réelle. Elle s'est exprimée notamment lorsque nous avons réformé la répartition des tâches et la péréquation des ressources il y a quelques années. Je me souviens de ceux qui affirmaient avec aplomb que le citoyen contribuable qui estimait les prestations sociales ou fiscales de son canton insatisfaisantes n'avait qu'à déménager dans un autre canton. Une telle conception d'une vie en concurrence canton contre canton signifierait bien évidemment la fin de la cohésion sociale de ce pays, d'ou l'importance politique d'appréhender ce sujet avec la plus grande des rigueurs et avec le souci permanent de la maîtrise des équilibres.
Lorsque les Chambres fédérales ont réformé la péréquation financière, le groupe socialiste avait insisté sur un certain nombre de revendications qui s'articulaient autour de deux éléments centraux: d'abord le maintien d'un mécanisme de solidarité fort entre les cantons en regard de leur richesse et de leurs capacités financières, puis la résolution des problèmes découlant de la course effrénée à la concurrence fiscale. Aujourd'hui, force est de constater que ces deux éléments demeurent non seulement d'actualité, mais que depuis l'introduction de la réforme, contrairement à ce que certains prétendent et cela sans évaluation rigoureuse de la situation qui prévaut, les inégalités entre les cantons ne se sont pas réduites mais renforcées.
De plus, la concurrence et les luttes fiscales sévissent de plus belle et ne cessent de produire des effets pervers et de générer un accroissement des inégalités, qui va à l'encontre des justices sociale et fiscale. La campagne de votation de l'automne dernier a montré l'état d'esprit susceptible de régner dans ce domaine.
Dans le cadre de la discussion sur la dimension sociale de la compensation des charges sociodémographiques, si celle-ci devait l'emporter pour les villes, il importerait que les montants dégagés en faveur de cette compensation soient effectivement alloués aux villes concernées par leur canton d'appartenance, sans quoi on risquerait d'avoir un exercice qui à la fin aurait raté sa cible.
S'agissant de la dimension fiscale, nous réaffirmons notre position selon laquelle la situation de concurrence actuelle est néfaste et ne profite qu'à une petite minorité. Il est donc nécessaire de tenir compte, dans la répartition financière, des réductions fiscales menées par certains cantons. Il n'est pas juste de soutenir par les moyens de la péréquation ceux qui se permettent de réduire leurs impôts de manière outrancière.
Enfin, on se doit d'évoquer dans ce débat d'entrée en matière le rapport du Contrôle fédéral des finances sur la mauvaise qualité des données transmises par le canton de Vaud. L'audit 2010 est clair: "Le canton de Vaud a livré des données entachées d'erreurs pour tous les indicateurs de la péréquation des ressources, à l'exception du revenu des personnes physiques assujetties à la source. Les plus conséquentes concernent les sociétés au bénéfice d'un allègement fiscal. Pour certaines d'entre elles, le bénéfice après allègement plutôt qu'avant allègement a été communiqué." Par conséquent, le "groupe technique d'assurance qualité RPT a émis une réserve générale sur les données vaudoises pour cette catégorie de sociétés". Les données des sociétés boni vaudoises ont fait l'objet d'un examen spécifique. Le Contrôle fédéral des finances a relevé des écarts importants entre les données livrées par le canton de Vaud au titre de la RPT et les informations disponibles auprès du SECO.
Cette situation est inacceptable. Elle entache certes la crédibilité des cantons, en l'occurrence plus particulièrement celle du canton de Vaud, mais surtout la fiabilité de l'application de la péréquation financière. Nous sommes en droit d'exiger de la part des cantons toute la rigueur nécessaire pour la bonne pratique de cet instrument extrêmement important pour la cohésion sociale de la Suisse. Il en va de la bonne collaboration entre les deux niveaux institutionnels, Confédération et cantons, mais il en va surtout de la crédibilité de cet instrument.
Je vous remercie d'entrer en matière.

Hutter Markus (RL, ZH): Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Eintreten und mehrheitlich Zustimmung zu den Anträgen der Kommissionsmehrheit.
Wir haben uns bereits vor dem Systemwechsel aus Überzeugung für den neuen Finanzausgleich eingesetzt und unterstützen dessen Inhalt und Ziele weiterhin ohne Einschränkung. Der NFA ist ein wichtiges, von liberalen Grundsätzen geprägtes Reformprojekt des Föderalismus. Heute haben wir in unserem Land ein gesundes Mittelmass zwischen Steuerwettbewerb und regionalem Ausgleich. Die hochgesteckten Ziele des NFA sind bisher erreicht worden. Auch wenn noch keine über längere Zeit erhärteten Ergebnisse vorliegen, zeigt der Wirksamkeitsbericht auf, wo Korrekturbedarf besteht. Auch in unserer Fraktion gibt es Stimmen, welche mit einer Korrektur noch zuwarten wollen, und andere, welche es bereits heute für angezeigt halten, erste Korrekturen vorzunehmen. Die grösste Gefahr besteht aus unserer Sicht darin, dass immer höhere Transferausgaben die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz reduzieren, die Eigenverantwortung der Kantone gefährden und den Steuerwettbewerb und dessen Vorteile unterlaufen. Darauf werden wir auch in Zukunft kritisch achtgeben.
Für die FDP-Liberalen bleibt das grundlegende liberale Prinzip des NFA unbestritten: den Kantonen einen Handlungsspielraum zu geben, sodass sie in den Bereichen der Aufgabenerfüllung und -finanzierung Eigenverantwortung wahrnehmen können. Die Kantone müssen bei der Mittelverwendung frei sein, und aus diesem Grund lehnen wir alle Bestrebungen und Minderheitsanträge ab, welche den NFA im Sinne eines zentralistischen Zwangs zur Verwendung seiner Mittel umbiegen und verändern wollen. Wir Liberalen haben Vertrauen in unsere Kantone und deren Bevölkerung. Die Kantone erfüllen ihre Aufgaben im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger korrekt, und wir brauchen keine direkte, zentralistische Bindung von Aufgaben und Mitteln, womit der Bund den Kantonen vorschreiben würde, wie sie sich im Wettbewerb zu verhalten haben. Das insbesondere von der SP und den Grünen geschürte Klima des Misstrauens gegen die Kantone widerspricht dem Geist des NFA diametral, weshalb wir das grundsätzlich ablehnen.
Auch in unserer Fraktion werden die Anträge, welche die Belastung der ressourcenstarken Geberkantone etwas mildern wollen, indem die Aufstockung des Ressourcenausgleichs vollumfänglich dem soziodemografischen Lastenausgleich zugutekommen soll, teilweise unterstützt.

Brunschwig Graf Martine (RL, GE): Le 28 novembre dernier, le peuple et les cantons rejetaient l'initiative populaire socialiste qui prétendait s'attaquer à la concurrence fiscale intercantonale. Les libéraux-radicaux avaient combattu cette initiative avec énergie, et ils l'avaient fait notamment en mettant en évidence le fait que la nouvelle péréquation financière entrée en vigueur en 2008 permettait d'assurer à la fois l'équité, la solidarité et une saine concurrence.
Les premiers rapports qui examinent les effets des nouvelles dispositions montrent que nous avons raison de faire confiance à la nouvelle péréquation. Elle encourage la bonne gestion des deniers publics et tient compte simultanément du potentiel fiscal de chaque canton. Nous vivons dans un pays où le fédéralisme reste une valeur forte; au niveau des principes, bien sûr, mais aussi pour des raisons à la fois institutionnelles et pragmatiques. "Qui paie commande": il est important que les citoyens exercent de façon optimale le contrôle démocratique qui leur revient. Il convient qu'ils décident en dernier ressort des tâches qu'ils confient à l'Etat, mais aussi des impôts qu'ils sont prêts à consentir pour financer ces tâches. C'est ce que permet la nouvelle péréquation financière que nous soutenons sans états d'âme.
Nous rejetterons donc toute proposition de minorité prétendant réguler la façon dont les cantons exécutent leurs prestations: ceux-ci doivent rester libres et responsables dans

AB 2011 N 439 / BO 2011 N 439
leur domaine de compétence. Nous nous opposons aussi à la volonté de la gauche d'intervenir dans les relations entre cantons et communes. Nous sommes certes divisés, comme l'a dit mon préopinant, au sein du groupe comme dans les autres groupes, s'agissant des intérêts particuliers des cantons centres ou des cantons plus périphériques; mais nous sommes unis, en revanche, sur la vision que nous avons du respect des compétences des cantons. La Confédération n'a pas à intervenir dans la régulation des flux financiers entre cantons et communes. Il revient aux instances politiques cantonales et communales d'intervenir si besoin est.
Enfin, nous rejetterons aussi toute proposition de minorité tendant à entraver l'imposition selon la dépense. Il s'agit d'un combat où l'idéologie prend le pas sur la réalité. Or ce n'est pas le lieu de poursuivre la discussion sur ce sujet; nous le ferons en temps opportun si nécessaire.
Le groupe libéral-radical soutient donc le projet dans son ensemble. Ses membres, comme je l'ai dit, auront sans doute une position différenciée pour ce qui touche à la façon de répartir les parts entre compensation des charges sociodémographiques et compensation des charges géotopographiques. Mais il sera, comme je l'ai déjà souligné, uni pour ce qui touche les principes qui sous-tendent ce nouveau système de péréquation financière.

Abate Fabio (RL, TI): Die Entstehung des NFA hat fünfzehn Jahre gedauert. Die vorliegende Botschaft ist die erste Vorlage seit Inkrafttreten des NFA und hat in erster Linie die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2012-2015 zum Gegenstand.
Es ist nicht falsch, von einer offenen Baustelle zu sprechen, weil der Ausgleich, der die Verschiedenheiten der Kantone glätten soll, immer im Gang ist. Der Föderalismus ist lebendig, und der Gesetzgeber hat die Aufgabe, rechtzeitig und angemessen zu reagieren. Es ist klar, dass nicht sämtliche Kantone die gleichen Ziele verfolgt haben. Objektive Umstände sowie politische Entscheidungen haben zu diesen Verschiedenheiten geführt. Diese Vorlage erlaubt, sie festzustellen - nicht nur im Licht von Zahlen, die uns von der Verwaltung geliefert worden sind, sondern auch durch eine Lobbying-Übung, die besonders die Mitglieder Ihrer Finanzkommission betroffen hat.
Wie Sie wissen, stehen 112 Millionen Franken zur Debatte. Diese stammen vom Bund und sind als Ausgleich für ein Ungleichgewicht unter den Kantonen und als Beitrag zur Aufstockung des vertikalen Ressourcenausgleichs gedacht. Der gesamte Aufstockungsbetrag beläuft sich auf 112 Millionen Franken. Wir haben festgestellt, dass heute der Föderalismus zunehmend zu einem Problem anstelle einer Chance werden könnte, falls die betroffenen Regionen oder Kantone nur die eigenen Bedürfnisse betrachten. Vielleicht wäre es besser gewesen, diese Botschaft nicht so zeitnah zu den nächsten Wahlen zu beraten. Trotzdem: Ich bin zwar Vertreter eines Kantons, der klar Eigenheiten und spezifische Probleme hat, aber als Bundesparlamentarier - ich wiederhole: als Bundesparlamentarier - bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung immer den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Kleiner Marianne (RL, AR): Der NFA ist ein Gesamtkunstwerk. Es hat fünfzehn Jahre gedauert, bis er gezimmert war, und dann war das Werk vollendet. Aus heutiger politischer Sicht kommt es mir manchmal vor wie im Märchen. Das Märchen würde dann so lauten: Es war einmal, vor vielen, vielen Jahren, ein kleines, aber glückliches, vom Wohlstand verwöhntes Land, in dem die Menschen noch zusammenstanden und gemeinsam und in Rücksicht aufeinander einen Weg suchten, ein Land, in dem 26 Kantone, die verschiedener nicht sein konnten, ein Land, in dem Stadt und Land, Reiche und Arme, Kantonsregierungen, Stadtregierungen jeder Couleur, Bau-, Gesundheits-, Sozial-, Finanz-, Justiz-, Volkswirtschafts- und Erziehungsdirektoren zusammenstanden, um einen Ausgleich zu finden, zu dem alle einigermassen Ja sagen konnten. In geduldiger Kleinarbeit, getragen vom Wunsch, eine gerechte Aufgaben-, Lasten- und Reichtumsverteilung zu erreichen und die Disparitäten zwischen den Gemeinwesen abzubauen, schufen sie den NFA. Und wenn sie nicht gestorben sind, so leben sie heute noch.
Aus heutiger politischer Sicht scheint mir manchmal, die Zeiten hätten sich wirklich sehr, sehr geändert und der Wind sei deutlich kälter geworden. Es ist zu früh, jetzt schon wieder Änderungen an diesem Gesamtkunstwerk anzubringen. Die hochgesteckten Ziele, insbesondere ein Abbau der Disparitäten, wurden erreicht.
Ich bitte Sie, in allen Punkten dem Bundesrat zu folgen und den NFA unverändert zu verabschieden.
Noch eine kurze Bemerkung: Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf war auch eine Frau der ersten Stunde; wir haben den NFA zusammen mitgestalten dürfen und haben mitgelitten. Es ist wirklich interessant, was sie zu diesem Werk zu sagen hat. Sie kennt es wie kaum jemand anders.

Landolt Martin (BD, GL): Die BDP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten, und sie wird konsequent dem Entwurf des Bundesrates folgen und alle Minderheitsanträge ablehnen. Es ist nicht so, dass wir sämtliche dieser Anträge aus tiefster Überzeugung ablehnen - da und dort haben wir durchaus ein gewisses Verständnis -, aber wir verfolgen bei der Vorlage konsequent den Ansatz, dass es erstens zu früh ist für Anpassungen und dass es zweitens bei einer derart komplexen und vernetzten Vorlage kein sorgfältiges Vorgehen ist, wenn an einzelnen Zahnrädern gedreht wird.
Wir haben in der Finanzkommission - das wird heute nicht anders sein - verschiedene subjektive Meinungen erläutert bekommen. Wir haben die Konferenz der Kantone angehört, die Geberkantone, die Städte usw. Das Fazit dieser Anhörungen lautet: Der Ressourcen- und Lastenausgleich ist nicht perfekt. Das wird er auch nie und kann er gar nicht sein, denn er ist nicht die Summe aller subjektiven Begehrlichkeiten, sondern er ist ein wichtiges und wertvolles Werk der Solidarität. Solidarität erfordert auch die Fähigkeit, sich objektiv in die Situation anderer Kantone zu versetzen. So gesehen, kann der Ressourcen- und Lastenausgleich von der emotionalen Seite her nie mehr als eine minimale durchschnittliche Unzufriedenheit bewirken. Die mit dem Ressourcen- und Lastenausgleich dokumentierte und gelebte Solidarität unter den Kantonen ist ein Mittel, mit dem wir unter anderem auch verhindern, dass die Schweiz irgendwann nur noch aus Städten und aus Wald besteht - etwas, was wir übrigens auch in der Siedlungspolitik und der Raumplanung unbedingt anpacken sollten.
Apropos Emotionen: Wir hatten Kantonsvertreter in der Kommission, die sich darüber beklagt haben, dass sie einst als Minderheit von einer Mehrheit überstimmt worden seien. Meine Damen und Herren: Willkommen in der Schweiz! Es ist selbstverständlich auch in einer Demokratie nicht verboten, dass man sich darüber ärgert, wenn man überstimmt wird. Das Resultat hingegen ist einstweilen ohne Wenn und Aber zu akzeptieren.
Sachlich betrachtet ist es nach gut zwei Jahren schlichtweg zu früh, um schon Korrekturen anzubringen, ohne hier eine Dauerbaustelle zu eröffnen. Die BDP-Fraktion ist bereit, zu gegebener Zeit über den Finanzausgleich zu diskutieren, ihn nötigenfalls anzupassen oder vielleicht sogar grundlegend zu überarbeiten, dies aber mit der dazu notwendigen Sorgfalt und vor allem in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, mit allen Kantonen. Zuerst müssen aber noch ein paar Jahre ins Land ziehen. Das Seilziehen zwischen unterschiedlichen Kantonen, zwischen Stadt und Land usw. muss von uns, von der Bundespolitik, mit einer gewissen Distanz beurteilt werden. Diese Distanz erreichen wir mit Sachlichkeit, aber auch, indem wir den notwendigen zeitlichen Abstand schaffen.
Wie bereits erwähnt, wird die BDP-Fraktion sämtliche Minderheitsanträge ablehnen und dem bundesrätlichen Entwurf zustimmen.

AB 2011 N 440 / BO 2011 N 440

Bänziger Marlies (G, ZH): Die Grünen treten auf die Vorlage ein und sagen Ja zur zweiten Beitragsperiode des nationalen Ressourcen- und Lastenausgleichs, des NFA. Wir tun dies, obwohl wir bei dessen Einführung durchaus skeptisch waren; das System ist nun eingeführt und soll sich bewähren können. Eigentlich sind wir ja immer noch an der Umstellung. So haben wir im Rahmen von Budget und Rechnung immer noch Positionen, bei denen man nach Lösungen sucht, wie denn z. B. die letzten Randstücke bewertet werden und in die Rechnung eingefügt werden sollen.
Der nationale Finanzausgleich ist gewollt; auch die grossen Geberkantone Genf, Waadt, Zug, Nidwalden, Schwyz, Zürich und Basel-Stadt stehen hinter dem nationalen Finanzausgleich. Der Ressourcen- und Lastenausgleich ist deswegen gewollt, weil er einen Akt der Solidarität darstellt, und zwar einen Akt der Solidarität der wirtschafts- und finanzstarken mit den schwächeren Kantonen. Die ressourcenstarken Kantone stehen auch deshalb hinter dem Finanzausgleich, weil es neben dem Ressourcenausgleich auch einen Lastenausgleich gibt; im Rahmen dieses Lastenausgleichs sollen zukünftig die soziodemografischen Lasten aber stärker bewertet werden. Sie kennen die Geschichte: Ursprünglich wäre der NFA überhaupt nicht mehrheitsfähig gewesen, hätte man nicht im letzten Moment den Geberkantonen noch das Zückerchen des soziodemografischen Lastenausgleichs gegeben. Nur so wurde der NFA damals mehrheitsfähig. Wenn nun heute darüber gestritten wird, wie die 112 Millionen Franken verteilt werden sollen, dann ist das letztlich die gleiche Diskussion, wie sie bereits bei der Einführung des NFA geführt wurde.
Die erste Beitragsperiode läuft Ende Jahr ab, wir diskutieren nun anhand dieser Vorlage über die Beiträge für die kommenden vier Jahre. Neben einem Rückblick auf das Funktionieren des NFA ist deswegen auch ein Ausblick gefragt, denn der Ausblick, erwachsend aus dem Rückblick, ermöglicht die notwendigen Korrekturen am Meccano. Es geht hier neben dem Akt der Solidarität schlicht um eine Frage der Geldverteilung, das wissen wir alle; nebst der Solidarität, dem Ausgleich zwischen den ressourcenstarken und den ressourcenschwachen Kantonen, geht es schlicht um die Frage der Verteilung der finanziellen Ressourcen. Dass diese Verteilungsfrage genau ein halbes Jahr vor den nationalen Wahlen gestellt wird, mag dazu führen, dass man allenfalls weniger parteipolitisch, sondern eher geografisch abstimmen wird. Auch in der grünen Fraktion wird es zum Teil so sein, dass man mehr nach der Herkunft und weniger nach dem politischen Diskurs stimmt.
Zwei Schwerpunkte, die die grüne Fraktion setzen wird, möchte ich Ihnen noch vermelden:
1. Urbane Gebiete tragen besondere soziodemografische Lasten. Sie beanspruchen die ganzen 112 Millionen Franken des Bundes, die neu zu verteilen sind. Diese stehen ihnen zu.
2. Es kann nicht sein, dass mit dem Geld, das ein Kanton aus dem Ressourcenausgleich erhält, Steuerdumping betrieben wird. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Diese zwei Schwerpunkte erlaubt sich die grüne Fraktion zu setzen.

Vischer Daniel (G, ZH): Ich fahre dort weiter, wo meine Vorrednerin aufgehört hat: Der NFA ist ein Werk der Solidarität zwischen den Kantonen; ohne den NFA wäre der Föderalismus gefährdet. Nun wird gesagt, man könne noch keine Schlüsse ziehen und noch nicht sagen, ob sich dieses Werk bewährt habe. Ich denke, das stimmt in zwei Punkten nicht.
Beim ersten Punkt geht es um das Verhältnis zwischen soziodemografischem und geografisch-topografischem Lastenausgleich. Aus politischen Gründen wurde damals ein Verhältnis von 50 zu 50 angenommen, die Realität ist aber eines von 72 zu 28. Das bedarf einer Korrektur. Es war ein Fehler, dass die Finanzkommission diese Korrektur nicht vorgenommen hat, und es ist ein Fehler, dass die 112 Millionen Franken, die jetzt zusätzlich zur Verfügung stehen, nicht gewissermassen als Vorkorrektur für den soziodemografischen Lastenausgleich zur Verfügung gestellt werden; wir werden bei der Behandlung des entsprechenden Minderheitsantrages darauf zu sprechen kommen.
Der zweite Punkt ist der folgende: Solidarität und Föderalismus verbieten es, dass einige Kantone auf Kosten der Geberkantone Steuerdumping machen. Es braucht klare Massnahmen, die das verhindern. Da kann man nicht sagen, ich wohne halt in einem Nehmerkanton, also stimme ich so, oder ich wohne halt in einem Geberkanton, also stimme ich anders. Nein, sowohl beim soziodemografischen Lastenausgleich wie bei der Verhinderung von Steuerdumping geht es um politische Weichenstellungen, die unabhängig von der geografischen Herkunft des Einzelnen vorgenommen werden müssen, unabhängig davon, für welchen Kanton er sein Herzblut gäbe.
Deswegen werden wir die Minderheitsanträge, die diese Fragen beschlagen, mit Verve vertreten. Da geht es in einem gewissen Sinn auch um Sozialpolitik. Es gibt in Nehmerkantonen Leute, die noch nicht ganz begriffen haben, dass es auch in Geberkantonen untere Schichten gibt, die Steuern bezahlen und auch ein Wörtchen mitzureden haben wollen, wenn es darum geht, was mit dem Geld geschieht und wie es verteilt wird.

Schelbert Louis (G, LU): Wie gesagt, der Wirkungsbericht über die neue Aufgabenteilung und den Finanzausgleich kommt im Grunde zu früh. Wir haben umfangreiches Zahlenmaterial, aber das alles kommt aus der Zeit vor der Einführung des NFA und ist entsprechend wenig aussagekräftig. Eine Minderheit unserer Fraktion will deshalb jetzt nicht materiell eingreifen und solche Eingriffe allenfalls aufgrund des nächsten Wirkungsberichtes vornehmen.
Schon deshalb lehnt eine Minderheit auch die Umverteilung von 112 Millionen Franken aus dem allgemeinen Fonds in den Soziallastenausgleich ab. Dafür gibt es aber noch mehr Gründe: Die Mittel stammen von allen Kantonen, sie sollen auch wieder an alle Kantone zurückfliessen. Vom Soziallastenausgleich profitieren nur Städte in acht oder neun Kantonen; diese werden damit bedient. Deshalb würden viele Städte - zum Beispiel Freiburg, Sitten, Aarau, Solothurn, Luzern, Chur usw. - von vornherein leer ausgehen. Schliesslich ist aber auch in den profitierenden Kantonen nicht garantiert, dass die Mittel dann tatsächlich auch den Städten zukämen, denn das Geld fliesst ohne Auflagen an die Kantone.
Aus den erwähnten grundsätzlichen Überlegungen lehnen wir auch Anträge zur Verkürzung der Dauer der Härtefallregel oder zur Schaffung einer Obergrenze für die Zahlungen von ressourcenstarken Kantonen ab. Die gleichen Diskussionen wurden schon vor vier Jahren geführt. Auch eine Art Erziehungsartikel zur Disziplinierung ärmerer Kantone lehnen wir ab. Es gibt auch reiche Kantone, die sich in der Ausnützung ihrer Ressourcen sehr knauserig zeigen.
Der Bericht ermöglicht aber trotz des frühen Erscheinens wichtige Folgerungen, auch bezüglich der Städte. Obwohl die Städte von vielen Massnahmen mitbetroffen sind, werden sie in die Evaluationen nicht einbezogen. Das möchten wir mit einem Antrag noch ändern.
Auch zeigen die allerneuesten Zahlen, dass die Spannweite zwischen dem reichsten und dem ärmsten Kanton weiter zunimmt. Ob das vor allem eine konjunkturelle Erscheinung ist, wie das Finanzdepartement im Zusatzbericht sagt, bezweifle ich. Tatsache ist: Die Steuerausgleichsinstrumente des NFA sind nicht sehr schnittig.
Klar wurde im Weiteren, dass die Programmvereinbarungen verbessert werden müssen. Bei der Denkmalpflege zum Beispiel sind die Umstände der langen Frist zwischen Kreditzusage und Kreditabrechnung besser zu berücksichtigen.
Abschliessend bitte ich den Bundesrat, auch beim NFA - wie schon beim ÖV, bei der Landwirtschaft oder bei der Entwicklungshilfe - einen Schrittwechsel vorzunehmen und den NFA-Wirkungsbericht auf das Legislaturprogramm abzustimmen. Das würde eine Verlängerung um ein Jahr bedeuten und eine Gesetzesänderung bedingen. Dafür bleibt nun aber noch Zeit.

AB 2011 N 441 / BO 2011 N 441

Egger-Wyss Esther (CEg, AG): Die CVP/EVP/glp-Fraktion tritt auf die Vorlage ein.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist ein umfassendes und sorgfältig austariertes Werk. Unnötige doppelte Verantwortlichkeiten wurden beseitigt, und durch die Aufgabenentflechtung konnten klare Zuständigkeiten für den Bund und die Kantone geschaffen werden. Die Kantone erhalten mehr Handlungsspielraum, um ihre Verantwortung in Bezug auf die Erfüllung der Aufgaben und deren Finanzierung gemäss ihren spezifischen Bedürfnissen wahrnehmen zu können. Mit dem NFA verringern sich die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit bleibt erhalten, und es ist auch ein Ausgleich bei übermässigen Sonderbelastungen geschaffen worden.
Mit dem heutigen Mechanismus wird also ein gesundes Mittelmass zwischen Steuerwettbewerb und dem Bedürfnis nach Ausgleich zwischen den Regionen erreicht. Der Solidaritäts-, aber auch der Leistungsgedanke stehen im Vordergrund. Der Vorwurf einer sozialen Apartheid ist völlig verfehlt. Zum heutigen Zeitpunkt besteht deshalb für uns keine Veranlassung, das Konstrukt NFA zu verändern, denn dafür fehlen gesicherte Aussagen. Wohl zeigt sich, dass sich die Datenqualität und die Datensicherheit seit der Einführung kontinuierlich verbessert haben. Das ist wirklich gut. Dennoch sind noch längst nicht alle Schwachstellen ausgemerzt. Es wurde festgestellt, dass in zwei Dritteln der Kantone das Qualitätssicherungssystem schlecht oder noch mangelhaft ist, im letzten Drittel aber vollständig und gut. Dazu kommt, dass der Beobachtungszeitraum für diesen ersten Wirksamkeitsbericht viel zu kurz und damit eine umfassende Analyse nur bedingt möglich und eben auch nicht aussagekräftig ist.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist aufgrund der unsicheren Datenlage nicht bereit, einer Änderung des Lastenausgleichs zugunsten der Städte oder einer Änderung zwischen dem soziodemografischen und dem geografisch-topografischen Anteil des Lastenausgleichs zuzustimmen. Es kann nicht sein, dass nun plötzlich städtische gegen ländliche und finanzstarke gegen finanzschwache Kantone ausgespielt werden. Viele Kantone haben ihre Finanzausgleichssysteme bereits angepasst. Es ist dabei selbstverständlich, dass auch die Städte und die Gemeinden in der Lage sein müssen, ihre Aufgaben mit den zugehörigen Mitteln zu erfüllen. Dies ist jedoch eine innerkantonale Sache und kann nicht Aufgabe des Bundes sein; Ansprechpartner für den Bund sollen weiterhin einzig und allein die Kantone sein.
Die vorliegende Wirkungsanalyse zeigt trotz Unsicherheiten auf, dass der Finanzausgleich in der Berichtsperiode die angestrebten Ziele weitgehend erreicht hat, obwohl z. B. auch noch keine erhärteten Aussagen über den Einfluss des Finanzausgleichs auf den Steuerwettbewerb gemacht werden können. Alle diesbezüglichen heutigen Aussagen sind also reine Spekulation, und ich erlaube mir zu sagen, dass dies Wahlkampf ist. Von den Vorteilen dieses Steuerwettbewerbs wird nämlich von linker Seite auch heute einmal mehr überhaupt nicht gesprochen. Hinzu kommt, dass die beobachteten Aussagen in den Bemessungsjahren in eine Aufschwungphase fallen; sie widerspiegeln also nicht die Jahre 2008 bis 2010, sondern 2003 bis 2006. Erfahrungsgemäss konnten in einer solchen Phase die ressourcenstarken Zentrums- und Tiefsteuerkantone stärker wachsen als ressourcenschwache Kantone. Die nächste Berichtsperiode wird also möglicherweise ein verändertes Bild aufzeigen.
Als sinnvoll erachten wir die vom Bundesrat vorgeschlagene Möglichkeit nachträglicher Berichtigungen von Ausgleichszahlungen. Dies darf jedoch nicht dazu verleiten, die Datenqualität nicht weiterhin laufend zu verbessern. Wir unterstützen ebenfalls, dass der Härteausgleich mit einer kontinuierlichen Verminderung der Zahlungen um fünf Prozent und nicht um zehn Prozent erfolgen soll.
Die grosse Mehrheit der Finanzdirektorinnen und -direktoren steht zum heutigen Zeitpunkt ganz klar hinter dem heutigen Modell und warnt ebenfalls vor einem Systemwechsel. Das ist für die CVP/EVP/glp-Fraktion ein weiterer gewichtiger Grund, auf die drei Vorlagen einzutreten und mit der Mehrheit Ihrer Kommission dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und sämtliche Minderheits- und Einzelanträge abzulehnen. Tun Sie dies ebenfalls.

Loepfe Arthur (CEg, AI): Die Ziele des neuen Finanzausgleichs wurden erreicht. Aufgaben und Verantwortung von Bund und Kantonen sind klarer geregelt, und die Finanzströme wurden entflochten. Die Kantone erhalten wesentlich mehr zweckungebundene Mittel. Die Kantonsregierungen und die Kantonsparlamente können frei darüber verfügen und somit eigene Prioritäten für ihren Kanton setzen. Die Eigenständigkeit der Kantone ist grösser geworden, der Föderalismus wurde gestärkt. Alle Kantone verfügen über angemessene Mittel, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, und das ist entscheidend.
Allfällige Nachteile des Steuerwettbewerbs werden durch den neuen Finanzausgleich ausgeglichen. Der neue Finanzausgleich lässt den ressourcenschwachen Kantonen die Chance, im Standortwettbewerb zu bestehen und stärker zu werden. Dadurch können die finanzschwachen Kantone stärker werden und müssen dann weniger Mittel aus dem Finanzausgleich beziehen, und das ist ja auch der Sinn des neuen Finanzausgleichs.
Der erste Wirksamkeitsbericht kommt zum Schluss, dass sich das neue System bewährt hat. Auch die Konferenz der Kantonsregierungen kommt zu dieser Beurteilung und will für die nächsten Jahre keine Änderungen. Zum gleichen Ergebnis kommen der Bundesrat und die Finanzkommission.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion beantragt Ihnen, die Vorlage des Bundesrates ohne Änderung zu unterstützen und alle Minderheitsanträge abzulehnen. Wir wollen den Kantonen keine Mindeststandards für die Kantonsleistungen an ihre Bürger vorschreiben. Dies würde die Zuständigkeit der Kantone und den Föderalismus stark einschränken. Das war nie der Sinn des neuen Finanzausgleichs, sondern man wollte im Gegenteil mehr Freiheit, mehr Kompetenzen geben. Wir wollen über den neuen Finanzausgleich auch die Steuerautonomie der Kantone nicht einschränken, wie dies von Minderheiten verlangt wird. Wir wollen den Kantonen nicht vorschreiben, wie viele Mittel sie an die Gemeinden und damit auch an die Städte weiterleiten müssen. Wir haben in der Bundesverfassung den Bund, dann die Kantone und dann die Gemeinden. Wenn die Gemeinden Wünsche haben, dann sollen sie bitte zu den Kantonen gehen und nicht direkt zum Bund, wie das die Städte laufend tun.
Wir sind gegen eine Änderung des Verteilschlüssels für die Grundbeiträge des Bundes an den Ressourcen- und Lastenausgleich. Die Berggebiete und die Zentren haben ihre besonderen Lasten, die der Bund auch in Zukunft zu gleichen Teilen ausgleichen soll. Für die von Minderheiten verlangte Bevorzugung der Zentren haben wir wenig Verständnis. Die Ecoplan-Studie, auf die sich Vertreter der Städte immer wieder berufen, ist, wie jede Studie, nicht über alle Zweifel erhaben. Zudem ist sie unvollständig: Sie untersucht nur die Zentrumslasten, nicht jedoch die Zentrumsvorteile, die den ländlichen Kantonen im Standortwettbewerb wenig Chancen lassen. Die Zentren sind Standorte der grossen Unternehmen und der Finanzplätze. Sie verfügen somit über ein riesiges und vielfältiges Angebot an Arbeitsplätzen. Dies ist der wesentliche Grund für den Wegzug vieler junger Leute aus den ländlichen Regionen in die Städte und Zentren. Die Wirtschaftszentren sind auch Bildungs-, Gesundheits- und Kulturzentren, mit den entsprechenden Arbeitsplätzen und mit der entsprechend hohen Anziehungskraft. Somit verfügen diese Zentren auch über eine grosse Zahl starke Steuerzahler, sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, und damit auch über ein grosses Volumen an Steuereinnahmen, mit denen sie ihre Lasten tragen können, ohne dass sie vom Bund aufgrund einer Änderung des Verteilschlüssels jetzt noch mehr bekommen müssten. All diese Zentrumsvorteile und -stärken müssten in einer solchen Studie auch berücksichtigt werden, nicht nur die Lasten.
Ein Wort noch zu den finanzstarken Geberkantonen: Wir möchten diesen Kantonen für die Nettobeiträge, die sie

AB 2011 N 442 / BO 2011 N 442
leisten, danken. Es sind 8 finanzstarke Kantone, die grosse Beiträge an die 18 finanzschwächeren Kantone leisten. Ich bin ein Vertreter eines solchen finanzschwächeren Kantons. Wir wollen diese Solidarität nicht überstrapazieren. Die Nehmerkantone sind auch in Zukunft darauf angewiesen, dass die Geberkantone stark bleiben. Wenn sie schwächer werden, dann geht es auch den Nehmerkantonen weniger gut. Die schwächeren Kantone müssen eben über den neuen Finanzausgleich stärker werden, Herr Vischer und Frau Bänziger, damit sie vom neuen Finanzausgleich weniger abhängig werden. Das ist die Idee des neuen Finanzausgleichs. Der neue Finanzausgleich ist eine geniale Lösung.
Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion, bei allen Artikeln der Fassung der Mehrheit zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

Graber Jean-Pierre (V, BE): De manière naturelle, les attitudes politiques à l'égard des transferts des ressources et des charges entre la Confédération et les cantons pour les années 2012 à 2015 donnent lieu à des clivages qui passent au travers des partis, en raison des intérêts divergents des cantons. Je m'exprimerai ici au nom des membres de notre groupe parlementaire qui, pour les différents objets dont nous débattons, suivront substantiellement le projet du Conseil fédéral.
La péréquation des ressources et la compensation des charges sous sa forme actuelle est entrée en vigueur au début de 2008. Cette péréquation est fondée sur deux éléments.
Tout d'abord, il y a une redistribution des ressources financières au bénéfice des cantons défavorisés payée par la Confédération, la péréquation verticale, et les cantons riches, la péréquation horizontale. En 2010, la Confédération a consacré 1,962 milliard de francs à cette redistribution et les cantons dits "riches" de Zurich, Schwytz, Nidwald, Zoug, Bâle-Ville, Bâle-Campagne, Vaud et Genève 1,406 milliard de francs. Les cantons riches présentent un indice des ressources supérieur à 100, qui correspond à un potentiel de ressources par habitant de 28 980 francs. Les cantons bénéficiaires affichent un indice inférieur à 100. Ensuite, une compensation des charges financée par la seule Confédération indemnise les cantons en raison de leurs lourdes charges géotopographiques - habitats dispersés, géographie tourmentée - ou sociodémographiques - surreprésentation des catégories sociales à risques, infrastructures culturelles. En 2010, la Confédération a versé aux cantons concernés 347 millions de francs pour la compensation des charges géotopographiques et autant pour la compensation des charges sociodémographiques.
Ajoutons à cela que les cantons lésés par la RPT perçoivent au titre des cas de rigueur des indemnités qui se sont élevées à 430 millions de francs en 2010.
Ce système péréquatif a été accepté en 2004 par 64,4 pour cent des votantes et votants et par tous les cantons excepté Schwytz, Nidwald et Zoug. On peut certes lui reprocher de ne pas inciter suffisamment les cantons bénéficiaires de la péréquation des ressources à tout mettre en oeuvre pour améliorer leur attractivité. Mais, par ailleurs, cette construction fédéraliste repose sur un consensus et des équilibres qui concourent à notre cohésion nationale.
Dans notre pays, trois types de solidarité contribuent à la cohésion nationale. Tout d'abord, il y a la solidarité sociale obtenue par la redistribution étatique d'une partie des revenus dans un sens favorable aux populations défavorisées. Ensuite, la solidarité intergénérationnelle permet notamment aux personnes actives de financer les rentes AVS et à l'ensemble des contribuables de payer substantiellement les études des jeunes en formation. Finalement, la solidarité spatiale ou géographique résulte de la péréquation des ressources au profit des cantons dont le potentiel des ressources est inférieur à la moyenne suisse. Cette triple solidarité a fait ses preuves. Elle contribue à notre bien-être et à la relative harmonie qui règne encore dans notre pays.
Je vous invite dès lors à accepter les modifications de la loi sur la péréquation financière et la compensation des charges telles qu'elles sont proposées par le Conseil fédéral, ainsi que les deux arrêtés fédéraux portant sur les dotations de la péréquation des ressources et de la compensation des charges entre la Confédération et les cantons pour la période de contribution 2012-2015.

Schwander Pirmin (V, SZ): Die SVP-Fraktion ist für Eintreten; sie unterstützt grundsätzlich die Ziele des neuen Finanzausgleichs, aber sie kommt aufgrund der Daten, die heute bereits vorliegen, klar zum Schluss, dass Anpassungen dringend notwendig sind.
Mit dem neuen Finanzausgleich wird eine Verbesserung der Effizienz, der Effektivität und der Anreizstruktur des Schweizer Föderalismus angestrebt. Zu diesem Zweck wurden die Aufgabenkompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen entflochten. Basierend auf dem ersten Wirksamkeitsbericht schlagen Ihnen der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission die Neudotierung der Gefässe für die Periode 2012-2015 vor, jedoch werden keine grundlegenden Anpassungen am System vorgeschlagen. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass der Finanzausgleich seine Ziele erreicht hat, obwohl unseres Erachtens im Bericht die Aufgabenentflechtung und insbesondere die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wenig abgehandelt worden ist. Wenn nach Meinung des Bundesrates grundlegende Anpassungen am Ausgleichsystem verfrüht sind, dann dürfen auch die Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs nicht erhöht werden. Wenn die Ziele des neuen Finanzausgleichs erreicht sind, dann ist nicht einzusehen, weshalb in der Periode 2012-2015 die gesamten Ausgleichszahlungen von 4,7 Milliarden Franken auf 5,43 Milliarden Franken anwachsen sollen. Innerhalb der ersten acht Jahre, also zwischen 2008 und 2015, hätten wir so insgesamt ein Wachstum von über 30 Prozent: von einer Ausgangslage von 4,1 Milliarden Franken im Jahr 2008 auf über 5,4 Milliarden Franken im Jahr 2015.
Von einem solchen Wachstum war im Abstimmungskampf nie die Rede. Nach unserer Meinung dürfen die Transferzahlungen nicht wieder anwachsen. Das war ja das Ziel des neuen Finanzausgleichs: eine Entflechtung der Aufgaben, eine Entflechtung der Finanzströme und damit auch eine Reduktion der Transferzahlungen. Aber heute stammen schon wieder 37 Prozent aller Erträge der Kantone nicht aus den Kantonen selbst, sondern aus Transferzahlungen vom Bund, von anderen Kantonen, von den Gemeinden, den Sozialversicherungen und den öffentlichen Unternehmen.
Ein wichtiges Ziel des neuen Finanzausgleichs ist die Stärkung der kantonalen Finanzautonomie. Das heisst aber auch, dass die Kantone, vor allem die Geberkantone, nicht geschwächt werden dürfen. Doch diese Gefahr besteht; gemäss den bereits vorliegenden Untersuchungen gibt es entsprechende Anzeichen. Wir wissen heute nicht, ob der neue Finanzausgleich tatsächlich so viel besser ist als der alte. Insbesondere gibt es bereits heute Anzeichen dafür, dass die Geberkantone geschwächt werden könnten, und damit würde der ganze neue Finanzausgleich geschwächt.
Die bestehenden Fortschreibungsregeln müssen unseres Erachtens bereits heute korrigiert werden. Es geht hier um die Grundbeiträge des Bundes an den Ressourcenausgleich, es geht hier um den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone an den Ressourcenausgleich, und es geht hier um die Übergangsfrist beim Härteausgleich. Hier müssen wir nach unserer Meinung bereits heute Korrekturen anbringen.
Der neue Finanzausgleich ist denn auch ein wichtiges Reformprojekt des Föderalismus. Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, unterstützt die SVP-Fraktion diese Ziele. Aber es braucht unseres Erachtens ein gesundes Mittelmass zwischen Steuerwettbewerb und regionalem Ausgleich. Die Gefahr, dass die Transferzahlungen mittels des neuen Finanzausgleichs wieder erhöht werden, besteht, und diese Gefahr müssen wir heute schon bannen. Es kann nicht sein, dass die Transferzahlungen innerhalb von acht Jahren von 4,1 wieder auf 5,4 Milliarden Franken erhöht werden. Das würde den Steuerwettbewerb und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes schwächen.

AB 2011 N 443 / BO 2011 N 443

Wir bitten Sie daher, unseren Minderheitsanträgen zu folgen.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Am 28. November 2004 wurde die Abstimmung zum NFA durchgeführt. Mit Ausnahme von drei Kantonen - Zug, Schwyz und Nidwalden -, die aus einer bestimmten Optik entschieden, haben alle Kantone dem NFA zugestimmt. Er wurde nach ungefähr fünfzehn Jahren Arbeit von der Mehrheit der Kantone und von der Mehrheit der Bevölkerung breit getragen. Am 1. Januar 2008 wurde das Gesamtkonzept nach verschiedenen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen auf Bundesebene und auch auf Kantonsebene in Kraft gesetzt. Es war, das haben bereits verschiedene Redner gesagt, die grosse Föderalismusreform der letzten Jahrzehnte. Sie hat das gebracht, was man damit erreichen wollte: eine Verringerung der kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und eine Steigerung der Effizienz in der Aufgabenerfüllung auf Bundesebene und auf Kantonsebene.
Der NFA fusst auf vier Elementen. Das erste Element ist die Entflechtung der Aufgaben und der Finanzströme zwischen Bund und Kantonen. Das wurde, auch das wurde heute gesagt, nicht so weit umgesetzt, wie man das in der Vorphase eigentlich geplant hatte; man hat dann eben das Machbare umgesetzt. Das zweite Element ist die Einführung von Programmvereinbarungen und Pauschalen bei Verbundaufgaben. Verschiedene Aufgaben wurden als Verbundaufgaben von Bund und Kantonen ausgestaltet. Das dritte Element ist die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich, was gerade für Stadtkantone sehr wichtig ist. Das vierte Element ist der neue Finanzausgleich im engeren Sinn. Darüber sprechen wir heute eigentlich. Dieser Finanzausgleich im engeren Sinn ist im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) aus dem Jahr 2003 geregelt; darin werden die Mittel für die Ausgleichstöpfe festgelegt. Alle vier Jahre werden von Ihnen, vom Parlament, die Grundbeiträge festgelegt, und in den drei Folgejahren passt der Bundesrat diese Beiträge dann gestützt auf bestimmte Indikatoren an.
Alle vier Jahre - jetzt zum ersten Mal - erhalten Sie einen Wirksamkeitsbericht über den Vollzug und die Wirkungen des NFA und über die interkantonale Zusammenarbeit beim Lastenausgleich. Das ist ja ein Instrument, das vor allem auch von Stadtkantonen zu Recht sehr stark gefordert wurde. Wir haben jetzt den ersten Wirksamkeitsbericht, gestützt auf die Daten von knapp drei Jahren. Man muss berücksichtigen, was wir bereits als Grundlage haben, damit man den Bericht auch richtig würdigen kann. Gestützt auf die Ergebnisse schlagen wir Ihnen vor, eine Teilrevision des Filag vorzunehmen, und bitten Sie, den Bundesbeschluss über die Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs so zu akzeptieren, wie wir Ihnen das vorschlagen, also mit den gleichen Grundbeiträgen wie vor vier Jahren.
Zur Würdigung: Der NFA hat sich bewährt; ich denke, das darf man sagen. Er hat die Ziele weitgehend erreicht, er ist stabil, und es hat sich gezeigt, dass er dort plausible, nachvollziehbare Resultate liefert, wo man sich das auch erhofft hat; ich komme noch auf ein Beispiel zurück. Der NFA hat zu einer Aufgaben- und Finanzentflechtung geführt. Man ist von zweckgebundenen Subventionen in verschiedensten Bereichen zu zweckfreien Beiträgen übergegangen. Der Handlungsspielraum und die Autonomie der Kantone wurden also tatsächlich vergrössert. Eines der Ziele des Filag, nämlich, dass jeder Kanton eigene Mittel im Umfang von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts hat, wurde bis auf ganz wenige Ausnahmen erreicht. Alle Kantone besitzen heute eigene Mittel und haben damit auch die Chance, ihre Standortattraktivität zu steigern, im Standortwettbewerb mitzumachen. Auch das ist ein Ziel des NFA. Hier zeigt sich gerade am Beispiel des Kantons Obwalden, der immer wieder als schlechtes Beispiel dargestellt wird, dass der NFA, der neue Finanzausgleich im engeren Sinn, funktioniert, dass ein Kanton, wenn er ein höheres Steuersubstrat generieren kann, nach einiger Zeit tatsächlich weniger Lastenausgleichsbeiträge und Ressourcenausgleichsbeiträge erhält. Das System funktioniert also. Wir werden sicher noch darauf zurückkommen, wenn wir über die Steuerfragen diskutieren.
Auch die ressourcenstarken Agglomerationen und Zentrumskantone haben vom NFA profitiert. Das sieht man, wenn man die Zahlen von früher und heute miteinander vergleicht. Die Aufgabenentflechtung ist ihnen zugutegekommen, und auch vom soziodemografischen Lastenausgleich profitieren sie. Wenn Sie einen Vergleich machen, sehen Sie, dass auch die ressourcenstarken Kantone ihre Position im Standortwettbewerb gestärkt haben, dass sie also durch dieses neue System keinesfalls zurückgebunden wurden.
Die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich wurde gestärkt. Sie ist auf gutem Weg, wenn sie auch noch nicht dort angelangt ist, wo sie sein sollte. Wir haben ja eine interkantonale Rahmenvereinbarung, die als gesetzliche Grundlage dient. In zwei Schlüsselbereichen ist es auch gelungen, alle Kantone auf die gleiche Linie zu bringen; alle Kantone haben die entsprechenden Vertragsgrundlagen unterzeichnet: Im Bereich Spitzenmedizin haben sich alle Kantone gefunden, und auch im Bereich Institutionen für die Eingliederung und für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen - das sind ja Aufgaben, die an die Kantone übergegangen sind - wurde die entsprechende Vertragsvereinbarung von allen Kantonen ratifiziert.
Am 1. Januar 2010 ist etwas in Kraft getreten, was wir auch immer gewünscht und gefordert haben, und zwar die erste Vereinbarung zum interregionalen Kulturlastenausgleich. Das ist eine regionale Vereinbarung, abgeschlossen von den Kantonen Zürich, Luzern, Schwyz, Zug und Uri; sie dient dem Ausgleich der Lasten, die vor allem die Kantone Zürich und Zug im Bereich der Kultur haben. Ich denke, auch das ist ein wichtiges Element.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass für die nächsten vier Jahre keine wesentlichen Änderungen am System erforderlich sind. Wir beantragen Ihnen, die Grundbeiträge im Bereich Ressourcenausgleich und in den beiden Töpfen Lastenausgleich gleich fortzuschreiben wie bisher.
Wir haben Handlungsbedarf festgestellt. Darum schlagen wir Ihnen auch vor, das Filag teilzurevidieren. Es ist sicher notwendig, dass man eine gute Qualität der Daten hat. Die Kantone haben überzeugende Qualitätssicherungskonzepte erarbeitet und zum Teil bereits umgesetzt. Trotzdem passieren immer wieder gewisse Fehler. Diese Problematik wurde bei der Erarbeitung des NFA unterschätzt. Darum hat man auch keine gesetzliche Grundlage für eine rückwirkende Fehlerkorrektur geschaffen. Diese Gesetzeslücke möchten wir jetzt schliessen, und zwar für Fehler, die zeitlich begrenzt sind, die aber stark auf einen oder auf mehrere Kantone durchschlagen. Wir haben einzelne Fälle gehabt, Sie kennen sie, wo man die Fehler wirklich hat korrigieren müssen.
Ich komme zur Haushaltneutralität beim Übergang in das neue System NFA: Eines der Grundprinzipien war, dass der NFA haushaltneutral sein soll, einerseits für den Bund, andererseits für die Kantone. Einzige Ausnahme ist der Härteausgleich. Man wusste, dass es dafür eine vorübergehende Regelung brauchen würde - man hat immer von "zeitlich befristet" gesprochen, aber es ist eine lange Zeit. Im Übrigen sollte der Übergang zum NFA ausgeglichen sein. Wir haben jetzt festgestellt, dass die Globalbilanz der letzten vier Jahre zulasten der Kantone geht. Es geht um 400 Millionen Franken über vier Jahre. Im Sinne einer Verständigungslösung mit den Kantonen, die im Rahmen der Dotation der Ausgleichsgefässe von 2012 bis 2015 Anspruch darauf haben, schlagen wir Ihnen deshalb vor, eine Kompensation vorzunehmen und dafür 112 Millionen Franken einzusetzen. Das sind vier mal 100 Millionen für die vier Jahre, in denen die Globalbilanz nicht ausgeglichen war, plus 12 Prozent Verzinsung dieser 400 Millionen Franken. Wenn ich das dem ganzen NFA-Volumen von 4,5 Milliarden Franken gegenüberstelle, denke ich, dass das durchaus vertretbar ist.
Zum Verhältnis zwischen den Ausgleichstöpfen: Das ist ein Thema, das uns schon vor zehn Jahren beschäftigt hat. Der soziodemografische Lastenausgleich ist ja ein Konstrukt einer späteren Phase; in der ersten Phase war er nicht vorhanden. Seit vier Jahren ist es so, dass die beiden

AB 2011 N 444 / BO 2011 N 444
Lastenausgleichstöpfe zu gleichen Teilen dotiert werden. Wir waren uns alle immer bewusst, dass das nicht der effektiven Höhe der beiden Typen von Sonderlasten entspricht; das war von Anfang an klar. Wir waren uns in der Mehrheit aber immer einig darüber, dass diese Aufteilung trotzdem gerechtfertigt ist. Man hat auch im Vorfeld der Abstimmung zum NFA immer wieder kommuniziert, dass das Verhältnis ausgewogen, mehrheitsfähig und von den Kantonen akzeptiert sei. Die Sonderlasten sind ja nicht allein aufgrund des Volumens zu bestimmen, sondern auch aufgrund ihrer Tragbarkeit. Einer der Indikatoren für die Bemessung der Sonderlasten ist die Tragbarkeit für den jeweiligen Kanton, von daher ist die Höhe nur eines der Elemente.
Dann kommt noch dazu - alle, die bei der NFA-Vorbereitung dabei waren, wissen das -, dass der geografisch-topografische Lastenausgleich ein Ersatz für den wegfallenden Berggebietsindex ist. Der soziodemografische Lastenausgleich wurde in einer späteren Phase entwickelt. Wenn Sie jetzt bei den Töpfen etwas zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs verschieben möchten, kann das ja nicht zulasten des geografisch-topografischen Lastenausgleichs geschehen, sonst stellen Sie die Bergregionen beziehungsweise all die Kantone, die aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich Mittel beziehen, schlechter als vor Inkrafttreten des NFA. Es darf nicht sein, dass man zweckgebundene Beiträge durch zweckfreie ersetzt und diese dann reduziert. Das wäre nicht im Sinne des Erfinders; ich denke, da sind wir uns einig. Wir sind der Auffassung, dass es nach wie vor gerechtfertigt ist, diese Aufteilung beizubehalten und sie jetzt mindestens für die nächsten Jahre zu beschliessen.
Noch etwas zum übermässigen Anwachsen der Ausgleichsbeiträge, Herr Schwander: Die Ausgleichsbeiträge wachsen entsprechend dem Steuersubstrat in der ganzen Schweiz, also dem Steuersubstrat von Bund und Kantonen. Entsprechend sehen wir auch, wie sich die Beträge in den Töpfen anpassen. Es ist nicht so, dass die Transferzahlungen im Verhältnis zu allen anderen Parametern erhöht würden, sondern es ist das System, das genau so gebaut ist - glücklicherweise ist es so gebaut.
Ich komme zum Schluss: Wir sind überzeugt, dass sich der NFA bewährt hat. Es gibt Kinderkrankheiten, das ist völlig unbestritten. Man muss schauen, wie man sie in den nächsten Jahren beheben kann; darüber haben wir auch schon diskutiert. Wir werden wieder drei oder vier Jahre lang Erfahrungen sammeln können. Ich bin überzeugt: In drei oder vier Jahren werden wir noch mehr als heute feststellen können, dass sich das System bewährt, dass die Disparitäten zwischen den Kantonen in Bezug auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr weiter zunehmen, dass die Kantone die Chance haben, sich selbst immer mehr helfen zu können, dass sie immer mehr Handlungsspielraum haben. Das ist das Ziel des NFA, die Ausgangsbasis. In vier Jahren werden wir näher an diesem Ziel sein.
Ich bitte Sie, einzutreten und die Vorlagen gemäss dem Entwurf des Bundesrates zu verabschieden.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition


1. Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich
1. Loi fédérale sur la péréquation financière et la compensation des charges

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 2 Bst. g
Antrag der Minderheit
(Kiener Nellen, Carobbio Guscetti, Heim, Levrat, Wyss Ursula)
g. zu einem Mindeststandard der kantonalen Leistungen beitragen.

Art. 2 let. g
Proposition de la minorité
(Kiener Nellen, Carobbio Guscetti, Heim, Levrat, Wyss Ursula)
g. contribuer à la définition d'une norme minimale pour les prestations des cantons.

Le président (Germanier Jean-René, président): Le débat et le vote sont également valables pour l'article 6 alinéa 2.

Kiener Nellen Margret (S, BE): Mit diesem Minderheitsantrag bitten wir Sie, die Zielsetzungen des Finanzausgleichs um den Begriff der Mindeststandards für kantonale Leistungen zu ergänzen.
Durch Mindeststandards soll das Risiko des Leistungsabbaus aufgrund des NFA und des damit zusammenhängenden Steuerwettlaufs verringert werden. Mit solchen Mindeststandards soll eine minimale Rechtsgleichheit für unsere Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden, ob sie nun in einer Stadt, am See, auf einem Hügel, wie ich, oder in den Bergen wohnen, ob sie nun im Westen, im Osten, im Norden oder im Süden wohnen. Es soll verhindert werden, dass die Tiefsteuerbelastung zur Haupttriebfeder des Systems wird. Es soll verhindert werden, dass ressourcenschwache Kantone die Steuern senken und gleichzeitig Leistungen abbauen. Es soll verhindert werden, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche auf rechtsgleiche Behandlung - immerhin eines der wesentlichsten Grundrechte in unserer Verfassung - ins Kamin schreiben müssen, nur weil der Kanton, in dem sie wohnen, Steuern senkt, weil er aufgrund mangelnder Ressourcen Leistungen senkt oder aus anderen Gründen den Service public im Vergleich zu anderen Kantonen, insbesondere zu Nachbarkantonen, aushöhlt.
Der Finanz- und Lastenausgleich will gemäss Gesetz die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung verringern. Dieses Ziel ist, wie wir festgestellt haben, noch nicht erreicht, und in jedem Fall, auch in der Zukunft, darf diese gesetzliche Zielsetzung nicht auf Kosten der Leistungen und der Rechtsgleichheit für unsere Bürgerinnen und Bürger geschehen. Bei der Bildung und den Sozialaufgaben beispielsweise, die vollständig an die Kantone übertragen wurden, sollen Standards definiert werden. Es soll verhindert werden, dass ein Leistungsgefälle entsteht bzw. dass die Leistungen immer mehr auseinanderklaffen.
Diese Leistungsstandards sind gemäss dem zweiten Teil des Minderheitsantrages zu Artikel 6 Absatz 2 des Filag vom Bund zusammen mit den Kantonen zu definieren. Das ist nichts Zentralistisches, das ist nichts ungeheuer unschweizerisch Interventionistisches, das ist ein Instrument, das in bestimmten Bereichen bereits praktiziert wird und auch greift.
Wir stellen fest, dass es gerade in der Bildung zu wenig Standards gibt. Zu gross sind beispielsweise die Ungleichheiten bei Stipendien und Schulgebühren. Nehmen wir die Stipendien, deren kantonale Unterschiede und deren realer Rückgang in der Gesamtsumme pro Jahr ja auch Anlass für die eidgenössische Stipendien-Initiative sind: Nicht nur die Beträge klaffen auseinander. Der Gesamtdurchschnitt pro Stipendium pro Jahr beträgt im Kanton Zürich 7652 Franken, im Kanton Neuenburg 3238 Franken - weniger als die Hälfte. Ein anderes Beispiel sind die Stipendien bei Fach- und pädagogischen Hochschulen. Im Kanton Waadt sind es durchschnittlich 9792 Franken pro Jahr, im Kanton Wallis durchschnittlich 4039 Franken pro Jahr. Wenn ich im Wallis wohne, erhalte ich als junge Person weniger als die Hälfte eines Stipendiums, das ich im Kanton Zürich erhielte, obwohl ich vielleicht auch an der ETH oder an der Universität

AB 2011 N 445 / BO 2011 N 445
Zürich studiere, wie das Bürgerinnen und Bürger des Kantons Zürich tun. Auch die sehr unterschiedlichen Vergabekriterien und Alterslimiten behindern die Stipendienberechtigung und schmälern dadurch die Rechtsgleichheit unserer Jugendlichen und jungen Erwachsenen beträchtlich.
Sie können uns nicht entgegenhalten, dass das nicht systemkonform sei. Im Gegenteil: Gerade das NFA-Konzept selbst kennt ja das System der Sicherstellung von Leistungsangeboten mit festgelegten Minimalstandards in den sensiblen Bereichen der Sonderschulheime, der Wohnheime und Werkstätten für behinderte Personen; nur wurde es dort befristet.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung unserer beiden Minderheitsanträge.

Kleiner Marianne (RL, AR): Liebe Kollegin Margret Kiener Nellen, wenn ich Ihre Befürchtungen betreffend die Standards in Kantonen und Gemeinden höre, möchte ich Sie fragen: Haben Sie noch nie davon gehört, dass sowohl Kantone als auch Städte und Gemeinden Regierungen und Parlamente haben? Warum haben Sie so wenig Vertrauen, dass diese demokratischen Institutionen selber für ihre Standards und ihre Leistungsbreite votieren können?

Kiener Nellen Margret (S, BE): Ja, geschätzte Frau Kollegin, ich antworte Ihnen sehr gerne, insbesondere, da ich ja auch schon die Gelegenheit hatte, über dreizehn Jahre in der Exekutive einer Gemeinde und in einem Kantonsparlament tätig zu sein.
Mein Minderheitsantrag ist mitnichten von Misstrauen geprägt. Wir wollen ein Instrument, das die Leistungsseite ebenfalls mit einem Mindeststandard versehen kann. Wir haben ganz verschiedene Bereiche im Bundesstaat, bei welchen wir in den Bundesgesetzen solche Minimalstandards vorsehen. Denken Sie etwa an das neue Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen. Auch dort ist eine ganze Reihe von Grundsätzen und Kriterien vorgegeben worden. Denken Sie, ein ganz anderes Beispiel, an die aktuelle Debatte zum Sportförderungsgesetz, bei welchem die Differenzbereinigung läuft; auch dort tragen National- und Ständerat eine Diskussion aus. Der Nationalrat sagt - ich stehe voll dahinter -, es solle während der Volksschule ein Obligatorium von mindestens drei Sportlektionen gelten. Der Ständerat hingegen sieht das anders und will eine Kantonalisierung. Ich hoffe, dass er nun nachgibt.
An genau diesem Beispiel kann ich sehr gut illustrieren, was wir meinen. Wir meinen, dass bei gewissen zentralen Fragen, nämlich dann, wenn die Schwächsten unter die Räder zu kommen drohen, oder dann, wenn schweizweite Bildungsstandards wie drei Stunden Sportunterricht während der obligatorischen Volksschule unter die Räder zu kommen drohen, ein kleines Land wie das unsere mit einer zahlenmässig kleinen Bevölkerung die Rechtsgleichheit in Form von Minimalstandards mindestens ebenso stark gewichten muss wie abstrakte Kriterien des Ressourcenausgleichs oder des Lastenausgleichs.

Grin Jean-Pierre (V, VD): D'après vos explications, je constate que la norme que vous demandez est ambitieuse. Elle sera difficile à élaborer et elle pourrait surtout déséquilibrer un système qui est déjà très sensible avec les différents paramètres.

Kiener Nellen Margret (S, BE): Je ne crois pas que cela pourrait être le cas, parce que, comme je viens de le souligner dans ma réponse précédente, dans nombre d'autres domaines, la Confédération, représentée par le Conseil fédéral ou d'autres instances fédérales, a réussi à trouver des solutions satisfaisantes en fixant des standards minimaux.

Egger-Wyss Esther (CEg, AG): Für die CVP/EVP/glp-Fraktion ist nicht ersichtlich, weshalb hier unter dem Titel der Verhinderung des Steuerwettbewerbs mit einem zusätzlichen Buchstaben Mindeststandards für die kantonalen Leistungen eingeführt werden sollten. Die Steuerautonomie gehört auch zum Föderalismus, sie gehört zur Hoheit der Kantone. Die Bevölkerung der einzelnen Kantone muss doch entscheiden können, was mit ihren Mitteln geschieht, wo diese prioritär eingesetzt werden sollen.
Das wesentliche Merkmal des NFA ist ja gerade, den Kantonen den nötigen Handlungsspielraum für die Erfüllung ihrer Aufgaben zu geben, und nicht, sie dabei zu kontrollieren. Zudem wurden mit dem NFA bereits gewisse Regeln für die Erfüllung der Aufgaben festgelegt. Diese sind ausreichend, und es kann nicht sein, dass der Bund den Kantonen vorschreibt, wie und mit welchen finanziellen Mitteln sie ihre Aufgaben in ihren eigenen Zuständigkeitsbereichen lösen sollen. Wir wehren uns sehr gegen dieses Misstrauen gegenüber den Kantonen. Wir sind überzeugt, dass jeder Kanton darum bemüht ist, seine Aufgaben korrekt und zum Wohle seiner Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen, ohne vom Bund Mindeststandards vorgegeben zu erhalten. Diese haben nämlich für ihre eigenen Aufgaben bereits Qualitätsstandards festgelegt; wir haben es von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf gehört.
Der Minderheitsantrag zeigt zudem nicht auf, nach welchen objektiven Kriterien und für welche Leistungen dann ganz konkret Standards festgelegt werden sollen. Unklar ist ebenfalls, wer diese Standards festlegen soll.
Immer wieder wird in diesem Saal die Steuerhoheit der Kantone hochgehalten. Das hindert uns zwar manchmal daran, vernünftige gesamtschweizerische Lösungen zu finden - das Hundegesetz lässt grüssen -; in diesem Falle sind wir jedoch dezidiert der Auffassung, dass die in der Bundesverfassung festgelegte Gestaltungsfreiheit der Kantone bei ihrer Aufgabenerfüllung auf keinen Fall aufgehoben werden darf.
Ich bitte Sie im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion, den Minderheitsantrag Kiener Nellen abzulehnen; dies gilt auch für den Folgeantrag bei Artikel 6 Absatz 2.

Abate Fabio (RL, TI): Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, beide Anträge der Minderheit Kiener Nellen zu den Artikeln 2 und 6 abzulehnen.
Ziel des Antrages der Minderheit Kiener Nellen ist es, Artikel 2 mit einem Buchstaben g zu ergänzen, wonach der Finanzausgleich "zu einem Mindeststandard der kantonalen Leistungen beitragen" soll. Das ist falsch, dieser Buchstabe wäre nicht anwendbar. Ich setze voraus, dass wir in der Schweiz trotz Föderalismus mit unumstritten homogenen und doch guten qualitativen Leistungen der einzelnen Kantone rechnen können. Die Kantone Tessin und Graubünden sind keine süditalienischen Regionen, und der Kanton Basel-Stadt ist auch nicht die Lombardei. Wir leben nicht in einem Land, in dem erhebliche und gefährliche Unterschiede in den Leistungen der Kantone spürbar sind. In diesem Sinn müssen die Kantone über einen gewissen Spielraum verfügen, und die Aufgabenerfüllung beruht auf deren Eigenverantwortung. Heute können wir beruhigt feststellen, dass diese Ziele erreicht werden.
Ich erinnere zudem daran, dass das Verfassungsprinzip der Subsidiarität in keiner Weise einen Eingriff des Bundes in die Erfüllung der kantonalen Aufgaben erlaubt. Deren Ausgestaltung obliegt den Kantonen. Der Begriff "Mindeststandard" im Antrag der Minderheit ist zudem unbestimmt und unmöglich zu konkretisieren. In der Schweiz müssen wir vergleichbare Mindeststandards und keine gleichen Mindeststandards fördern.
Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen.

Tschümperlin Andy (S, SZ): Die SP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag zu Artikel 2 Buchstabe g und auch den Minderheitsantrag zu Artikel 6 Absatz 2.
Es ist absolut nötig, die Mindeststandards der kantonalen Leistungen mit den Kantonen - ich betone das: mit den Kantonen zusammen - zu definieren. Es geht also nicht darum, dass der Bund sie definiert, die Kantone sollen mit einbezogen werden. Durch diese Mindeststandards soll das Risiko eines Leistungsabbaus aufgrund des Finanz- und

AB 2011 N 446 / BO 2011 N 446
Lastenausgleichs und des Steuerwettbewerbs verringert werden. Der Finanz- und Lastenausgleich basiert auf dem Solidaritätsprinzip und will die Stärkung der kantonalen Autonomie. Die SP-Fraktion ist aber ganz klar der Meinung, dass dies nicht auf Kosten der Leistungen geschehen darf.
Leider ist es aber so, dass in verschiedenen Kantonen Leistungskürzungen gemacht werden. Dazu ein Beispiel aus der Zentralschweiz bezüglich Verbilligung der Krankenkassenprämien: In den sechs Zentralschweizer Kantonen Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Luzern wurden im letzten Jahr Prämienverbilligungen für etwa 270 Millionen Franken gewährt. Den grossen Teil davon steuert der Bund bei. Während die Höhe der Beiträge aus Bern klar definiert ist, werden die Zuschüsse der Kantone ganz im Sinn des Föderalismus nach unterschiedlichsten Kriterien bemessen. Der Kanton Obwalden zahlt pro Person neben den Bundesbeiträgen fast 200 Franken an die Prämienverbilligung. Alle Zentralschweizer Kantone zahlen zwischen 100 und 200 Franken, nur der Kanton Schwyz zahlt 50 Franken. Im Kanton Nidwalden erhalten 45 Prozent, im Kanton Luzern 37 Prozent und im Kanton Schwyz noch 26 Prozent der Bevölkerung eine Prämienverbilligung. So sieht der Föderalismus konkret aus. Diese Sparpolitik wird von jemandem bezahlt, meistens wird sie vom Mittelstand bezahlt.
Natürlich kenne ich das Argument, dass unterschiedliche Voraussetzungen in den Kantonen diese föderalistische Ausrichtung des Finanz- und Lastenausgleichs nötig machen würden. Aber es hat mir bis heute niemand erklären können, wie diese grossen Unterschiede in den vergleichbaren Kantonen der Zentralschweiz begründet werden können.
Gleiches gibt es aus dem Bildungsbereich zu berichten. Die Unterschiede von Kanton zu Kanton im Bildungsbereich sind enorm. Die öffentliche Schule ist der Ort, wo sich Menschen aus allen sozialen Schichten begegnen, und sie ist der wichtigste Ort der Integration. Die Zukunft einer toleranten und demokratischen Gesellschaft hängt davon ab, dass aus Kindern mündige Bürgerinnen und Bürger werden. In der Volksschule werden Grundrechte verwirklicht. Ziel muss eine Schule sein, die ein motivierendes Arbeitsumfeld bietet. Es braucht genügend und, wo nötig, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung für die Lehrkräfte, damit sich diese als engagierte Pädagoginnen und Pädagogen den Bedürfnissen der Kinder widmen können.
Es lohnt sich, als Grundlage einmal die Vergleichszahlen der Kantone zu studieren; diese werden seit Jahren erhoben. Unser Rat hat mit diesen beiden Minderheitsanträgen die Chance, Standards zu definieren, an die der Finanz- und Lastenausgleich gebunden werden kann, im Wissen natürlich, dass die Bildung und die Sozialaufgaben vollständig an die Kantone übertragen worden sind. Die Mindeststandards würden vom Bundesrat, zusammen - ich betone es nochmals: zusammen - mit den Kantonen definiert.
Ich bitte Sie darum, die Minderheit zu unterstützen. Sie stärken damit den Finanz- und Lastenausgleich.

Graber Jean-Pierre (V, BE): Le groupe UDC va rejeter les deux propositions de la minorité Kiener Nellen. Par ses deux propositions, elle demande de subordonner les versements effectués au titre de la péréquation financière au respect de certaines normes de prestations pour les cantons. Nous allons rejeter ces deux propositions pour les quatre raisons que voici.
La première raison est qu'il serait à notre avis extrêmement difficile d'élaborer ces normes, de les définir. Que voulons-nous dire par exemple au sujet des normes minimales que ces cantons devraient respecter en matière sociale, en matière culturelle ou en matière sportive? Cela nous semble relever d'une forme d'utopie.
La deuxième raison tient au fédéralisme. Le fédéralisme, même s'il est aujourd'hui en recul dans notre pays, constitue néanmoins un pilier de notre régime politique. Il doit être préservé autant que faire se peut, et le respect du fédéralisme commande que les cantons puissent disposer librement des fonds qui leur sont alloués au titre de la péréquation financière et de la compensation des charges et qu'ils puissent les affecter comme ils le veulent.
La troisième raison que nous invoquons pour rejeter les deux propositions de minorité tient à ce que je viens de dire en partie, à savoir à la libre affectation par les cantons des fonds et des ressources qu'ils touchent dans le cadre de la péréquation financière et de la compensation des charges. Cela a été voulu par le législateur dans le cadre de la RPT.
Quatrième raison: nous estimons finalement que les prestations sociales, culturelles, environnementales et sportives ont atteint un niveau extrêmement satisfaisant dans notre pays, notamment au niveau des cantons, et qu'il est dès lors inutile d'imposer à ces derniers des normes minimales en la matière.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Ich möchte Sie bitten, diese Minderheitsanträge abzulehnen.
Was war eigentlich der Ursprung des NFA, die Zielsetzung dieser ganzen Übung? Das Ziel war es, den Kantonen zweckfreie Ausgleichsbeiträge zukommen zu lassen, die Kantone in bestimmten Bereichen in ihrer Eigenverantwortung tätig werden zu lassen, sodass sie verpflichtet sind, finanzielle Mittel dort einzusetzen, wo es den Bedürfnissen ihrer Einwohner entspricht. Wenn wir über vom Bund definierte Mindeststandards diskutieren, müssen wir uns ernsthaft fragen, ob wir in der Bundesverfassung überhaupt eine Grundlage dafür haben. Die Bundesverfassung regelt ja die Aufgaben, die der Bund hat, ganz klar, und dort, wo es keine Regelungen gibt, ist die Zuständigkeit bei den Kantonen. Wenn Sie jetzt über solche Mindeststandards sprechen, stellt sich die Frage: Müsste man es, wenn man es wollte, in der Bundesverfassung regeln? Heute, meine ich, hätten wir keine genügende Grundlage.
Im Übrigen gilt zum Glück in unserem Staat das Subsidiaritätsprinzip: Jede Ebene soll die Aufgaben erfüllen, die sie vor Ort am besten erfüllen kann; das ist gerade auch für den NFA typisch. Verschiedene Leistungen, die Sie heute in diesem Zusammenhang erwähnt haben, sind typische Kantons- oder sogar Gemeindeaufgaben. Es gibt gemäss Bundesverfassung heute keinen Anspruch auf eine Grundversorgung in einem ganz bestimmten, einheitlichen Rahmen. Die Bundesverfassung spricht von einer Grundversorgung, die jedem Bürger in vergleichbarer Weise zukommen soll, aber sie regelt die Grundversorgung nicht, sondern jeder hat einfach Anspruch auf dieselbe Leistung im Kanton. Die Unterschiedlichkeit bei den Stipendien wurde angesprochen. Wenn Sie nun hingehen und das vereinheitlichen möchten, weise ich Sie darauf hin, dass Sie das ganze System in einem Kanton anschauen müssen: Es beginnt bei der Alimentenbevorschussung, die zum Teil ganz unterschiedlich geregelt ist; unterschiedlich geregelt sind weiter die individuellen Prämienverbilligungen bei der Krankenversicherung, nach denen in verschiedenen Kantonen Kinder, Jugendliche und Studenten von vergünstigten Prämien profitieren; unterschiedlich geregelt ist auch die Frage der ausserfamiliären Kinderbetreuung und der Strukturen, die für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. Ich möchte damit sagen: Wenn Sie irgendwo in das System eingreifen, das wir heute haben und das vorsieht, dass im Grundsatz die Kantone ihre Bedürfnisse bestimmen und finanzieren, dann löst das eine ganze Spirale aus.
Im Sinne des Föderalismus, den wir mit dem NFA ja eigentlich unterstützen und stärken möchten, bitte ich Sie, nicht in das System einzugreifen und diese Minderheitsanträge abzulehnen.

Bäumle Martin (CEg, ZH), für die Kommission: Zuerst zum Formellen: Es wurde mehrmals gesagt, dass es zwei Anträge seien. Es ist aber nur ein Antrag, und wir werden auch nur eine Abstimmung dazu machen.
Man kann diesen Antrag mit einer politischen Wertung versehen. Die Mehrheit der Kommission möchte den Kantonen die Möglichkeit nicht nehmen, bei den Ausgaben und Leistungen selber zu bestimmen, das heisst, sie ist gegen eine Harmonisierung, wie sie mit diesem Antrag indirekt

AB 2011 N 447 / BO 2011 N 447
vorgenommen würde, und möchte die seinerzeit beschlossene Subsidiarität beibehalten.
Es gibt aber auch eine materielle Argumentation aus dieser Diskussion heraus: Der neue Finanzausgleich, wie er damals ausgestaltet wurde, hatte klar das Ziel, die kantonale Finanzautonomie zu stärken. Man wollte nicht weiter in die kantonale Finanzautonomie eingreifen. In diesem Sinne ist dieser Antrag systemfremd gegenüber dem NFA, der eben liberaler ausgestaltet ist. Den Kantonen wird nicht mehr vorgeschrieben, wie sie ihr Geld einsetzen müssen. Die Leistungen werden zwischen den Kantonen und dem Bund aufgeteilt, und dann werden Finanzflüsse eingerichtet. Wie die Kantone dieses Geld einsetzen - ob sie die Leistungen so erbringen, wie das politisch vielleicht von den einen oder den anderen gewünscht wird, oder ob sie das Geld für Steuersenkungen verwenden -, wird diesen überlassen. Das ist ein liberaler Ansatz, der vielleicht politisch nicht immer allen passt, aber von der Mehrheit der Kommission, die hier keine Änderung vornehmen will, getragen wird.
Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.100/5267)
Für den Antrag der Minderheit ... 46 Stimmen
Dagegen ... 124 Stimmen


Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu

Le président (Germanier Jean-René, président): J'aimerais souhaiter un bon anniversaire à Madame Martine Brunschwig Graf et à Monsieur Jean-Pierre Grin. (Applaudissements)
Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf, vous fêtez aussi votre anniversaire aujourd'hui. Je vous souhaite un bon anniversaire! (Applaudissements)



Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr
La séance est levée à 12 h 50

AB 2011 N 448 / BO 2011 N 448





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